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Bei der Erfindung wird ausgegangen von einem Fahrzeugdach mit zumindest einem Schiebedeckel, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Ein solches Fahrzeugdach ist aus der
DE 195 43 244 C2 bekannt. Sein Schiebedeckel kann - ausgehend von einer Schließposition - in eine Öffnungsposition gebracht werden, in der er an bzw. benachbart zu einer Außenfläche eines dahinter liegenden Dachelements des Fahrzeugdaches liegt. Solche Schiebedeckel werden im Allgemeinen als außen geführte bzw. außen laufende Schiebedächer bzw. Spoilerdächer bezeichnet. In der Öffnungsposition liegt der Schiebedeckel mit seiner Vorderkante nahe einer Vorderkante der Außenfläche des Dachelements, das somit eine Dachöffnung begrenzt. Ferner ist in dieser Offenposition zwischen der Vorderkante des Schiebedeckels und der Vorderkante der Dach-Außenfläche ein Spalt gebildet. Für die Bewegung in die Öffnungsposition ist der bekannte Schiebedeckel so angehoben, dass er aus seiner Schließposition über ein seiner Deckelhinterkante zugeordnetes Dichtelement hinwegbewegt werden kann. Das Fahrzeugdach besitzt außerdem ein Sonnenschutzelement, hier beispielsweise ein Rollo, welches unterhalb des Schiebedeckels und/oder der Außenfläche mit seiner Rollobahn bewegbar ist.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Fahrzeugdach der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem der Komfort für die Fahrzeuginsassen während der Fahrt optimiert ist.
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Gelöst wird diese Aufgabe mit einem Fahrzeugdach, welches die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile sind darin zu sehen, dass durch das erfindungsgemäße, an dem beweglichen Sonnenschutzelement angebrachte quer verlaufende Dichtelement eine vorwärtsgerichtete, in den Spalt von hinten eintretende Luftrückströmung derart beeinflusst wird, dass sie nicht, lediglich teilweise oder zumindest abgebremst in den Fahrzeuginnenraum gelangen kann. Alternativ oder zusätzlich könnte das Dichtelement diese Luftrückströmung auch umlenken, so dass sie so in den Fahrzeuginnenraum geleitet wird, dass keine störende Wirkung für den/die Fahrzeuginsassen zu erwarten ist. Durch das erfindungsgemäß anordenbare Dichtelement wird der Komfort für die Fahrzeuginsassen weiter erhöht, wenn der Schiebedeckel in der Offenposition ist, weil unerwünschte Zuglufterscheinungen vermindert oder vollständig beseitigt werden können. Aber auch die Geräuschbildung bei geöffnetem Schiebedeckel kann deutlich reduziert werden, wenn das erfindungsgemäß anordenbare Dichtelement den Spalt weitgehend abdichtet. Dadurch, dass das Dichtelement an dem beweglichen Sonnenschutzelement angebracht ist, kann es auch von dem Spalt wegbewegt werden, um die Schutzwirkung variieren oder um die Luftrückströmung den/dem Fahrzeuginsassen zuzuführen, wenn dies gewünscht wird.
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Besonders bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Sonnenschutzelement eine Rollovorrichtung aufweist. Das elastische Dichtelement ist damit an der Rollovorrichtung angebracht. Alternativ kann als bewegbares Sonnenschutzelement ein Schiebehimmel verwendet werden, an dem das Dichtelement angebracht wäre.
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Besonders bevorzugt wird darüber hinaus ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Dichtelement an einem Spriegel, einer Rollobahn oder einem Wickelgehäuse der Rollovorrichtung angebracht ist. Vorzugsweise wird das Dichtelement an einem so genannten Zugspriegel der Rollobahn angebracht, der für das Bewegen bzw. Auf- und Abwickeln der Rollobahn manuell oder motorisch betätigt werden kann. Mithin ist das Dichtelement an dem beweglichen Zugspriegel oder der Rollobahn angeordnet und kann durch entsprechendes Auf- und Abwickeln der Rollobahn in die gewünschte Position an den Spalt zwischen den Vorderkanten des Schiebedeckels und des Dachelements gebracht werden. Denkbar wäre es alternativ, das Wickelgehäuse der Rollovorrichtung beweglich unterhalb der Außenfläche anzubringen und mit dem Dichtelement auszustatten. Es wäre zudem möglich, jeweils ein Dichtelement an dem Spriegel oder der Rollobahn und an dem Wickelgehäuse anzubringen.
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Nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass das Dichtelement als Dichtlippe, beispielsweise aus einem Elastomerstrang, oder als Bürstendichtung ausgebildet ist. Mit dem so gestalteten elastischen Dichtelement ist es ohne Probleme möglich, den Schiebedeckel an dem Dichtelement vorbei zu bewegen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
- 1 rein schematisch in einer Seitenansicht ein Fahrzeugdach mit einem Schiebedeckel und einem Sonnenschutzelement, wobei der Schiebedeckel in einer Schließ- und gestrichelt in einer Teilöffnungsposition zu sehen ist, und
- 2 das Fahrzeugdach mit dem Schiebedeckel in Öffnungsposition.
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In 1 ist stark vereinfacht bzw. schematisch in Seitenansicht teilweise ein Kraftfahrzeug 1 dargestellt, von dem lediglich eine Windschutzscheibe 2 und ein sich daran anschließendes Fahrzeugdach 3 gezeigt sind. Das Fahrzeugdach 3, das eine Außenfläche 4 sowie eine Innenfläche 5 aufweist, umfasst neben einem Schiebedeckel 6 ein sich dahinter anschließendes Dachelement 7, welches als feststehende Dachfläche oder als weiterer Schiebedeckel oder ähnlich ausgebildet sein kann. Der vordere Schiebedeckel 6 ist in 1 mit durchgezogener Linie in einer Schließposition SP und gestrichelter Linie in einer Teilöffnungsposition TP eingezeichnet. Der Schiebedeckel 6 besitzt eine Vorderkante 8 und eine Hinterkante 9. Für die Teilöffnungsposition TP ist die Hinterkante 9 des Schiebedeckels 6 bezogen auf die Vorderkante 8 angehoben. Dabei schließt der Schiebedeckel 6 mit der Außenfläche 4 des Dachelements 7 einen Öffnungswinkel α ein. Das Dachelement 7 besitzt ebenfalls eine Vorderkante 10, die bei in Schließposition SP liegendem Schiebedeckel 6 mit dessen Hinterkante 9 fluchtet. Unterhalb der Außenfläche 4 bzw. der Innenfläche 5 zugewandt besitzt das Fahrzeugdach 3 noch ein Sonnenschutzelement 11, von dem zumindest ein Teil entlang der Innenfläche 5, also unterhalb der Außenfläche 4, bewegbar, insbesondere verschiebbar ausgebildet ist, was durch einen Doppelpfeil 12 angedeutet wird.
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Das Sonnenschutzelement 11 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als Rollovorrichtung 13 realisiert, die eine in einem Wickelgehäuse 14 angeordnete Wickelwelle 15 umfasst, auf der eine Rollobahn 16 mehr oder weniger weit auf- bzw. abwickelbar angeordnet ist. Die Rollobahn 16 besitzt zumindest einen in Querrichtung, hier also senkrecht zur Zeichnungsebene, verlaufenden Spriegel 17, der der Rollobahn 16 eine gewisse Steifigkeit verleiht, damit die Rollobahn 16 in ihrer abgewickelten Auszugsposition nicht in Richtung Fahrzeuginnenraum 18 durchhängt. Der Spriegel 17 ist vorzugsweise als so genannter Zugspriegel 19 ausgebildet, und er dient insbesondere dazu, die Rollobahn 16 aus dem Wickelgehäuse 14 heraus von der Wickelwelle 15 in eine Auszugsposition (nicht gezeigt) betätigen zu können, bei der der Zugspriegel 19 etwa im Bereich der Vorderkante 8 des in Schließposition SP befindlichen Schiebedeckels 6 zu liegen kommt. Die in den 1 und 2 dargestellte Rolloposition RP liegt zwischen dieser Auszugsposition und einer Endposition (nicht gezeigt), in der die Rollobahn 16 im Wesentlichen vollständig auf die Wickelwelle 15 gewickelt ist.
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Mit der Rollobahn 16 kann die Rollovorrichtung 13 den gewünschten Sonnenschutz erfüllen, wenn der Schiebedeckel 6 zumindest teilweise transparent ausgebildet ist. Ist die Rollobahn 16 vollständig auf die Wickelwelle aufgewickelt, liegt der Zugspriegel 17 nahe am oder direkt am Wickelgehäuse 14 an. Der Zugspriegel 19 ist also in der Doppelpfeilrichtung 12 bewegbar, um die Rollobahn 16 mehr oder weniger weit aus dem Wickelgehäuse 14 heraus von der Wickelwelle 15 abzuwickeln. An seiner Oberseite 20 trägt der Spriegel 17 ein in Fahrzeugquerrichtung, hier also rechtwinkelig zur Zeichnungsebene, verlaufendes Dichtelement 21, welches von der Oberseite 20 zur Innenfläche 5 des Schiebedeckels 6 hin gerichtet absteht. Das elastische Dichtelement 21 kann dabei als durchgehende Dichtlippe oder als Bürstendichtung ausgebildet sein.
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In einer in 2 gezeigten Öffnungsposition OP des Schiebedeckels 6 liegt seine Vorderkante 8 unter Bildung eines Spaltes 22 nahe der Vorderkante 10 des Dachelements 7. Der wesentliche Teil des Schiebedeckels 6 liegt jedoch an der Außenfläche 4 bzw. oberhalb des Niveaus des Dachelements 7 und schließt mit der Außenfläche 4 den Öffnungswinkel α ein.
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Benachbart zur Windschutzscheibe 2 kann das Fahrzeugdach 3 noch einen so genannten Windabweiser 23 besitzen, der insbesondere beweglich ausgebildet ist, und seine in 2 gezeigte Wirkposition nur einnimmt, wenn der Schiebedeckel 6 aus dem Bereich der Dachöffnung 24 herausbewegt ist. Der Schiebedeckel 6 kann also wahlweise die Dachöffnung 24 verschließen oder zumindest teilweise freigeben. Während der Fahrt in Richtung FR liegt der in Öffnungsposition OP verlagerte Schiebedeckel 6 in einer Luftströmung, die durch einen Pfeil 25 angedeutet ist. Im Bereich der Hinterkante 9 des Schiebedeckels 6 kann sich diese Luftströmung 25 unter anderem in eine Luftweiterströmung (Pfeil 26), die über das Fahrzeugdach 3 hinwegströmt, und eine vorwärtsgerichtete Luftrückströmung 27 aufteilen, die die Hinterkante 9 umströmt und zwischen der Außenfläche 4 des Dachelements 7 und der Innenfläche 5 des Schiebedeckels 6 in Richtung Spalt 22 strömt. Um zu verhindern, dass die Luftrückströmung 27 ungehindert in den Fahrzeuginnenraum 18 gelangen kann, ist das Dichtelement 21 vorgesehen, das den Spalt 22 verschließt oder dem Spalt 22 so zugeordnet ist, dass die Luftrückströmung 27 gegebenenfalls in Verbindung mit dem Zugspriegel 19 und/oder der Rollobahn 16 umgelenkt wird, so dass sie insbesondere im oberen Bereich des Fahrzeuginnenraums 18 nicht zu Zuglufterscheinungen führen kann. Dabei kann das Dichtelement 21 so ausgebildet sein bzw. dem Spalt 22 so zugeordnet sein, dass es das Einströmen der Luftrückströmung in den Fahrzeuginnenraum 18 verhindert oder zumindest erschwert.
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Es wäre denkbar, an dem Wickelgehäuse 14 ein weiteres, hier nicht dargestelltes Dichtelement anzuordnen, das wie das Dichtelement 21 ausgebildet ist und in Richtung Innenfläche 5 des Dachelements 7 zeigt. Somit könnte die Luftrückströmung 27 weiter daran gehindert werden, in den Fahrzeuginnenraum 18 einzutreten. Es wäre jedoch auch denkbar, lediglich an dem Wickelgehäuse 14 ein derartiges Dichtelement 21 anzubringen, wenn das Wickelgehäuse 14 entlang der Pfeilrichtung 12 bewegbar ausgeführt ist. Das Wickelgehäuse 14 kann somit in den Bereich des Spaltes 22 gebracht werden und würde mit seinem Dichtelement die nach vorn gerichtete Luftrückströmung 27 daran hindern, in den Fahrzeuginnenraum 18 zu gelangen. Somit wird klar, dass ein Dichtelement 21 alternativ an einem hier nicht gezeigten Schiebehimmel angeordnet werden könnte, der dann als Sonnenschutzelement 11 vorgesehen wäre.
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Dadurch, dass das Dichtelement 21 erfindungsgemäß zusammen mit dem entsprechenden Teil des Sonnenschutzelements 11 bewegbar ist, kann die Wirkungsweise des Dichtelements 21 darüber hinaus variiert werden. Es wäre denkbar, das Dichtelement 21 zusammen mit dem beweglichen Sonnenschutzelement 11 vollständig unter das Dachelement 7 zu verlagern, so dass die Luftrückströmung 27 ungehindert über den Spalt 22 in den Fahrzeuginnenraum 18 eintreten kann.