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DE102008003249A1 - Schrankenanlage - Google Patents

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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F13/00Arrangements for obstructing or restricting traffic, e.g. gates, barricades ; Preventing passage of vehicles of selected category or dimensions
    • E01F13/04Arrangements for obstructing or restricting traffic, e.g. gates, barricades ; Preventing passage of vehicles of selected category or dimensions movable to allow or prevent passage
    • E01F13/048Arrangements for obstructing or restricting traffic, e.g. gates, barricades ; Preventing passage of vehicles of selected category or dimensions movable to allow or prevent passage with obstructing members moving in a translatory motion, e.g. vertical lift barriers, sliding gates

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Abstract

Es wird eine Schrankenanlage beschrieben, die vorzugsweise motorisch geöffnet und geschlossen werden kann und die sich im Wesentlichen durch einen ersten und einen zweiten Holm (1, 2) auszeichnet, die horizontal angeordnet und zum Schließen der Schranke teleskopartig ausfahrbar und zum Öffnen der Schranke teleskopartig ineinander einfahrbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schrankenanlage, die vorzugsweise motorisch geöffnet und geschlossen werden kann.
  • Schrankenanlagen dieser Art sind allgemein bekannt und finden verbreiteten Einsatz z. B. an Zufahrten zu Parkplätze, Parkhäusern, Firmengeländen usw.. Sie weisen einen im Allgemeinen elektromotorisch betätigten Schrankenbaum oder Schlagbaum auf, der sich öffnet, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs z. B. eine Parkkarte gezogen oder sich in anderer Weise legitimiert hat. Der Schrankenbaum wird dabei zum Freigeben der Zufahrt aus einer horizontalen Stellung in eine mehr oder weniger vertikale Stellung nach oben geschwenkt.
  • Schrankenanlagen dieser Art lassen sich im Allgemeinen nur unzureichend gegen Vandalismus schützen, da der Schrankenbaum oder Schlagbaum aufgrund seiner leichten Bauart und des langen Hebels zu seiner Schwenkbefestigung relativ einfach verbogen oder abgebrochen oder die Schwenkbefestigung an sich beschädigt werden kann.
  • Eine Aufgabe, die der Erfindung zu Grunde liegt, besteht deshalb darin, eine Schrankenanlage zu schaffen, die wesentlich besser gegen Vandalismus geschützt ist bzw. nicht so leicht mutwillig beschädigt oder zerstört werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe gemäß Anspruch 1 mit einer Schrankenanlage mit mindestens einem ersten und einem zweiten Holm, die zumindest im Wesentlichen horizontal angeordnet und teleskopartig ineinander verfahrbar sind, wobei zum Schließen und Öffnen der Schranke der zweite Holm aus dem ersten Holm ausfahrbar bzw. in diesen einfahrbar ist.
  • Aufgrund der Tatsache, dass die erfindungsgemäße Schrankenanlage zum Schließen und Öffnen keine Schwenkbewegung ausführt und somit auch keine Schwenkbefestigung wie bei den oben genannten Schrankenanlagen vorhanden ist, braucht der zweite Holm nicht in leichter Bauart ausgeführt zu werden, sondern kann wesentlich schwerer und damit auch stabiler sein. Ferner kann die Bemessung so vorgenommen werden, dass sich der zweite Holm auch in ausgefahrenem Zustand noch mit einem wesentlichen Teil seiner Länge in dem ersten Holm befindet, so dass insgesamt ein Abbrechen des zweiten Holms mit der Hand nahezu unmöglich ist.
  • Gegebenenfalls kann die Schrankenanlage auch drei oder mehr teleskopartig ineinander verfahrbare Holme aufweisen.
  • Ein besonderer Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass die Schrankenanlage auch bei niedrigeren Zufahrten und/oder solchen Zufahrten eingesetzt werden kann, bei denen kein ausreichender Platz für ein vertikales Schwenken des Schrankenbaums zur Verfügung steht.
  • Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
  • Die Unteransprüche 2 bis 5 betreffen dabei im Wesentlichen die Ausgestaltung des ersten und zweiten Holms sowie den Antrieb zum Öffnen und Schließen der Schranke, während die Ansprüche 6 bis 10 im Wesentlichen auf die Art und Weise der Führung des zweiten Holms innerhalb des ersten Holms gerichtet sind.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer beispielhaften und bevorzugten Ausführungsform anhand der Zeichnung. Es zeigt:
  • 1 eine schematische Seitenansicht einer solchen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schrankenanlage;
  • 2 eine Stirnansicht gemäß Pfeil A in 1;
  • 3 eine Draufsicht gemäß Pfeil B in 1;
  • 4 eine erste dreidimensionale Ansicht einer Führungseinheit der Schrankenanlage;
  • 5 eine zweite dreidimensionale Ansicht der Führungseinheit gemäß 4; und
  • 6 einen schematischen Querschnitt durch die Führungseinheit gemäß Pfeil C in 1.
  • Die Ansichten der 1 bis 3 zeigen wesentliche Komponenten der erfindungsgemäßen Schrankenanlage, deren Schrankenbaum horizontal und teleskopartig aus- und einfahrbar ist. Die Schrankenanlage umfasst zu diesem Zweck einen äußeren esten Holm 1 sowie einen aus diesem ausfahrbaren bzw. in diesen einfahrbaren inneren zweiten Holm 2, mit dem z. B. die Durchfahrt für ein Fahrzeug gesperrt beziehungsweise freigegeben wird. Der äußere Holm 1 ruht auf einem Schrankenfuß 5.
  • Der innere Holm 2 wird vorzugsweise mittels einer elektromotorischen Antriebseinrichtung aus dem äußeren Holm 1 aus- und in diesen eingefahren. Eine solche Antriebseinrichtung umfasst zu diesem Zweck einen elektrischen Motor mit einem Antriebsrad 31, einen Antriebsriemen (ggf. auch Antriebskette oder Zahnriemen) 32, ein dadurch angetriebenes Rad 33 (in 1 nicht dargestellt), ein Zahnrad 34, das zusammen mit dem Rad 33 auf einer gemeinsamen Welle 33a (in 1 nicht dargestellt) befestigt ist, sowie eine entlang des inneren Holms 2 verlaufende und an diesem befestigte Zahnstange 35.
  • Eine Drehung des Motors sowie des Antriebsrades 31 wird über den Antriebsriemen 32 und das Rad 33 auf das Zahnrad 34 übertragen, das mit der Zahnstange 35 eingreift, so dass je nach Drehrichtung des Motors der innere Holm 2 gemäß dem Doppelpfeil F aus dem äußeren Holm 1 aus- beziehungsweise in diesen eingefahren wird.
  • Zur Führung des inneren Holms 2 in dem äußeren Holm 1 ist zum einen eine in dem äußeren Holm 1 befestigte Führungseinheit 4 vorgesehen, die sich im Bereich der Öffnung des äußeren Holms 1, aus der der innere Holm 2 ausgefahren wird, befindet.
  • Zum anderen weist der innere Holm 2 im Bereich seines der Öffnung des äußeren Holms 1 gegenüber liegenden Endes eine erste und eine zweite Rolle 21, 22 auf, die an der oberen beziehungsweise unteren Innenwand des äußeren Holms 1 abrollen, wenn der innere Holm 2 verfahren wird.
  • In der Führungseinheit 4 ist im Bereich ihres an der Öffnung des äußeren Holms 1 liegenden Endes eine erste und eine zweite Führungsrolle 41, 42 und im Bereich ihres gegenüberliegenden Endes eine dritte und eine vierte Führungsrolle 43, 44 drehbar gelagert. Die erste und die dritte Führungsrolle 41, 43 führen den inneren Holm 2 von oben, während die zweite und die vierte Führungsrolle 42, 44 den inneren Holm 2 von unten abstützen. An der Führungseinheit 4 ist auch die Welle 33a, auf der das Rad 33 und das Zahnrad 34 befestigt ist, drehbar gelagert, und zwar in der Weise, dass das Zahnrad 34 mit der Zahnstange 35 an dem inneren Holm 2 eingreift.
  • An dem äußeren Holm 1 der Schrankenanlage ist schließlich vorzugsweise eine Ampel 6 befestigt, mit der das Ein- und Ausfahren des inneren Holm 2 signalisiert wird.
  • 2 zeigt eine Stirnansicht gemäß Pfeil A in 1. In dieser Figur sind schematisch der äußere Holm 1, der innere Holm 2, der Schrankenfuß 5 sowie die Ampel 6 erkennbar.
  • Die in 3 gezeigte Draufsicht gemäß Pfeil B in 1 zeigt ebenfalls den äußeren Holm 1, den inneren Holm 2 sowie den Schrankenfuß 5 und insbesondere dessen Fußplatten, mit denen die Schrankenanlage auf dem Boden verankert wird.
  • 4 zeigt eine dreidimensionale Ansicht der Führungseinheit 4 sowie des durch diese geführten inneren Holms 2. Ferner ist in dieser Darstellung die erste und die zweite Rolle 21, 22 gezeigt, die im Bereich des Endes des inneren Holms 2 angeordnet sind, das im Inneren des äußeren Holms 1 liegt. Schließlich ist auch die in der Führungseinheit 4 drehbar gelagerte dritte und vierte Führungsrolle 43, 44 zu erkennen.
  • 5 zeigt die Führungseinheit 4 von der anderen Seite, wobei neben der dritten und der vierten Führungsrolle 43, 44 auch die erste und die zweite Führungsrolle 41, 42 zu erkennen ist. Schließlich ist in dieser Darstellung auch das durch den Antriebsriemen 32 angetriebene Rad 33 (um das der Antriebsriemen 32 gelegt ist) angedeutet.
  • 6 zeigt in vergrößerter Darstellung einen schematischen Querschnitt durch die Führungseinheit 4 entlang der mit dem Pfeil C bezeichneten Linie in 1. In 6 sind wiederum die dritte und die vierte Führungsrolle 43, 44 sowie der zwischen diesen geführte innere Holm 2 dargestellt.
  • Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass der innere Holm 2 ein im Querschnitt U-förmiges Profil aufweist, dessen Öffnung nach unten gerichtet ist. Im Einzelnen umfasst der innere Holm 2 einen horizontalen Abschnitt 23, von dem aus sich zwei Schenkel 24, 25 nach unten erstrecken. Zum Zwecke der Gewichtsersparnis ist der innere Holm 2 vorzugsweise als Hohlprofil ausgebildet.
  • Zur Gewährleistung einer sicheren Führung des inneren Holms 2 auch in seitlicher Richtung erstrecken sich die beiden Schenkel 24, 25 mit ihrer Breite jeweils zwischen entsprechend bemessene radiale Vertiefungen 441, 442 in der vierten (sowie entsprechend auch in der zweiten) Führungsrolle 44 (42).
  • Der horizontale Abschnitt 23 des inneren Holms 2 wird in seitlicher Richtung zwischen entsprechend axial beabstandeten Seitenteilen 431, 432 der dritten (sowie der ersten) Führungsrolle 43 (41) geführt.
  • Weiterhin ist in dieser Darstellung das durch den Antriebsriemen 32 angetriebene Rad 33 dargestellt, das auf der gemeinsamen Achse 33a mit dem Zahnrad 34 befestigt ist. Das Zahnrad 34 greift mit der Zahnstange 35 ein, die an der Unterseite des horizontalen Abschnitts 23, d. h. zwischen den Schenkeln 24, 25, an dem inneren Holm 2 befestigt ist. Somit wird eine Drehbewegung des Motors auf das Zahnrad 34 übertragen, und der innere Holm 2 kann durch Eingriff des Zahnrades 34 mit der Zahnstange 35 aus dem äußeren Holm 1 ausgefahren und in diesen eingefahren werden.

Claims (10)

  1. Schrankenanlage mit mindestens einem ersten und einem zweiten Holm (1, 2), die zumindest im Wesentlichen horizontal angeordnet und teleskopartig ineinander verfahrbar sind, wobei zum Schließen und Öffnen der Schranke der zweite Holm (2) aus dem ersten Holm (1) ausfahrbar bzw. in diesen einfahrbar ist.
  2. Schrankenanlage nach Anspruch 1, bei der der erste Holm ein äußerer Holm (1) und der zweite Holm ein innerer Holm (2) ist, der in dem äußeren Holm (1) teleskopartig geführt ist.
  3. Schrankenanlage nach Anspruch 1, mit einer elektromotorischen Antriebseinrichtung zum Aus- und Einfahren des zweiten Holms (2) aus dem bzw. in den ersten Holm (1).
  4. Schrankenanlage nach Anspruch 3, bei der der zweite Holm (2) eine sich im Wesentlichen entlang seiner Länge erstreckende Zahnstange (35) aufweist, die mit einem durch einen Elektromotor angetriebenen Zahnrad (34) eingreift.
  5. Schrankenanlage nach Anspruch 4, bei der das Zahnrad (34) über einen Antriebsriemen (32) gedreht wird, der über ein durch den Motor gedrehtes Antriebsrad (31) und ein auf einer Achse (33a) befestigtes Rad (33) geführt ist, wobei das Zahnrad (34) ebenfalls auf der Achse (33a) befestigt ist.
  6. Schrankenanlage nach Anspruch 2, mit einer Führungseinheit (4) zur Führung des inneren Holms (2), die in dem äußeren Holm (1) befestigt ist.
  7. Schrankenanlage nach Anspruch 6, bei der die Führungseinheit (4) eine erste bis vierte Führungsrolle (41, 42, 43, 44) aufweist, die zur Führung des inneren Holms (2) oberhalb und unterhalb des inneren Holms (2) in der Führungseinheit (4) drehbar gelagert sind.
  8. Schrankenanlage nach Anspruch 4, bei der der innere Holm (2) ein im Querschnitt im Wesentlichen U-förmiges Profil aufweist, wobei die Zahnstange (34) zwischen den Schenkeln (24, 25) des Profils angeordnet ist.
  9. Schrankenanlage nach Anspruch 8, bei der das U-förmige Profil ein Hohlprofil ist.
  10. Schrankenanlage nach Anspruch 7, bei der das mit der Zahnstange (35) eingreifende Zahnrad (34) in der Führungseinheit (4) drehbar gelagert ist.
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