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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Maschenware aus einem Faserverband, wobei der Faserverband unmittelbar vor dem Stricken durch die Vereinigung von wenigstens zwei Faserverbänden gebildet wird, die durch separates Verziehen von Faserbändern oder Vorgarnen in der gewünschten Feinheit erzeugt werden.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Spinnstricken mit einem Streckwerk mit mehreren Walzenpaaren zum Verziehen von wenigstens zwei Faserverbänden und wenigstens einer Luftdüse zum Transportieren eines Faserverbandes von den Walzenpaaren zu einer Strickstelle.
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In der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung
DE 10 2006 037 716 A1 ist eine Vorrichtung zum Herstellen einer Maschenware mit einer Stricknadeln und wenigstens eine Strickstelle enthaltenden Strickeinrichtung beschrieben, wobei jeder Strickstelle ein Streckwerk zum Erzeugen eines verzogenen Faserverbandes vorgeordnet ist. Dabei wird eine Maschenware nicht wie allgemein üblich aus einem Garn, das der Strickeinrichtung zugeführt wird, erzeugt, sondern direkt aus einem durch ein Streckwerk verzogenen Faserband oder Vorgarn gestrickt. Der Vorteil ist, dass durch das Verstricken eines im Wesentlichen ungedrehten Faserverbandes mit nahezu parallelen Fasern ein extrem weiches Gestrick mit einem entsprechend hohen Tragekomfort entsteht. Die Maschenware lässt sich außerdem sehr günstig herstellen, da die Zwischenstufen des klassischen Garnerzeugungsprozesses, nämlich die Garnbildung, das Aufspulen und gegebenenfalls das Umspulen umgangen werden.
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Da das Streckwerk in gewisser räumlicher Distanz zu der Strickstelle angeordnet ist, wird der aus Stapelfasern bestehende Faserverband durch eine Dralleinrichtung mit einer gewissen Festigkeit versehen, die ein Transportieren zur Strickstelle ermöglicht. Da der Faserverband für den Transport zur Strickstelle keine besonders hohe Festigkeit aufweisen muss, ist eine geringe Drehung des Faserverbandes ausreichend. Diese wird durch Luftdüsen in den Faserverband eingebracht. Ist der Faserverband erst einmal in der Strickeinrichtung zu der Maschenware verstrickt, so wird die Festigkeit der Maschenware durch die Verschlingung des Faserverbandes in den einzelnen Maschen gewährleistet. Eine Drehung des Faserverbandes ist nicht mehr erforderlich, ganz im Gegenteil führt sogar die in üblichen Maschenwaren enthaltene Garndrehung zu einem eher „harten Griff“ des fertigen Gestrickes. Die Luftdüsen sind als Falschdralleinrichtung gestaltet, damit sich die für die Transportfestigkeit des Faserverbandes eingebrachte Drehung nach Möglichkeit beim Strickvorgang in der Strickstelle wieder auflöst.
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Es ist beschrieben, zwei getrennt verzogene Faserverbände im Anschluss an die Lieferklemmlinie des Streckwerks zu vereinigen und den vereinigten Faserverband in der Strickstelle zu verstricken. Die Vereinigungsstelle der beiden getrennt verzogenen Faserverbände erfolgt vor einer als Dralleinrichtung vorgesehen Luftdüse, die dem vereinigten Faserverband einen Falschdrall zur Erzeugung einer Transportfestigkeit erteilt. Die von der Luftdüse in den vereinigten Faserverband eingebrachte Drehung breitet stromaufwärts bis zur Lieferklemmlinie aus und verdreht auch die beiden Faserverbände vor der Vereinigungsstelle. Hierzu muss von der Dralleinrichtung eine relativ starke Drehung in den vereinigten Faserverband eingebracht werden. Eine relativ starke Drehung, auch wenn es sich um einen Falschdrall handelt, widerspricht aber im Grunde dem Grundgedanken des Verfahrens zum Spinnstricken, denn es soll ja eine Maschenware aus einem praktisch ungedrehten Faserverband erzeugt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, bei der die Vereinigung zweier getrennt verzogener Faserverbände ohne Einleitung starker Drehung möglich ist.
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Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass wenigstens ein separat verzogener Faserverband durch eine Luftdüse an die Vereinigungsstelle herangeführt wird. Es ist jeweils eine Luftdüse zum Transportieren eines durch die Walzenpaare separat verzogenen Faserverbandes zwischen einer Lieferklemmlinie des Streckwerks und einer nachgeordneten Luftdüse zum Transportieren des vereinigten Faserverbandes zu der Streckstelle angeordnet.
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Für jeden zur Vereinigungsstelle transportierten Faserverband ist eine separate Luftdüse vorgesehen, die als einfache Sammeldüse ausgestaltet sein kann, die den Faserverband ungedreht an die Vereinigungsstelle heranführt. Alternativ kann als Luftdüse zum Transportieren des separat verzogenen Faserverbandes auch eine Dralldüse eingesetzt werden, die den Faserverband mit leichtem Falschdrall an die Vereinigungsstelle heranführt. Bevorzugt werden zwei separat verzogene Faserverbände an der Vereinigungsstelle vereinigt. Es ist alternativ möglich, auch mehrere separat verzogene Faserverbände dort zu vereinigen.
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Die Unterstützung des Transportes der separat verzogenen Faserverbände zu der Vereinigungsstelle durch jeweils eine Luftdüse ermöglicht einen wesentlich sichereren Transport der sehr empfindlichen Faserverbände. Selbst wenn den separat verzogenen Faserverbänden durch Dralldüsen bereits ein leichter Falschdrall erteilt wird, ist insgesamt wesentlich weniger Drehung im Faserverband erforderlich, um den Faserverband sicher zur Strickstelle zu transportieren.
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Bevorzugt wird der vereinigte Faserverband nach der Vereinigungsstelle durch eine nachgeordnete Luftdüse mit einem Falschdrall versehen und anschließend in die Strickstelle transportiert. Es kann vorteilhaft sein, die Luftdüsen für die separat verzogenen Faserverbände vor der Vereinigungsstelle so auszuführen, dass sie im Vergleich zu der Luftdüse für den vereinigten Faserverband eine Drehung in entgegengesetzter Richtung in den Faserverband einbringen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann es vorteilhaft sein, jeder Luftdüse ein Leitrohr zuzuordnen. Die Ausgangsöffnungen von wenigstens zwei Leitrohren für separat verzogene Faserverbände münden bevorzugt in ein Leitrohr für den vereinigten Faserverband. Vorteilhafterweise kann ein im Wesentlichen Y-förmiges Bauteil vorgesehen sein, das die Leitrohre enthält.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
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Es zeigen:
- 1 eine sehr schematisch dargestellte Seitenansicht einer Vorrichtung zum Spinnstricken mit einem Streckwerk und einer Strickeinrichtung,
- 2 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles II auf die Vorrichtung der 1,
- 3 eine Ansicht ähnlich 2 auf eine andere Ausgestaltung des Streckwerks.
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In den 1 und 2 ist eine Vorrichtung zum Spinnstricken dargestellt, mit der ohne den „Umweg“ der klassischen Garnherstellung eine Maschenware erzeugt werden kann. Die Vorrichtung enthält als wesentlichen Bestandteil eine Strickeinrichtung 1, die durch eine handelsübliche Rundstrickmaschine gebildet werden kann, wobei in den Figuren lediglich ein Nadelzylinder 2 der Rundstrickmaschine angedeutet ist. Im Gegensatz zum allgemeinen Strickvorgang wird die Maschenware nicht aus dem Nadelzylinder 2 zugeführten Garnen erzeugt, sondern direkt aus einem Faserverband 3, der in einem Streckwerk 4 in der Nähe der Strickeinrichtung 1 erzeugt wird. Es ist beispielhaft nur ein Streckwerk 4 und ein Faserverband 3 dargestellt. Üblicherweise wird der Strickeinrichtung eine Vielzahl von Faserverbänden 3, beispielsweise 12 bis 96 Stück, rings um den Umfang des Nadelzylinders 2 herum zugeführt. Zur Erzeugung eines jeden zu verstrickenden Faserverbandes 3' ist dabei ein eigenes Streckwerk 4 vorgesehen. Die Streckwerke 4 können als Einzelstreckwerke oder in Streckwerksgruppen angeordnet sein.
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Jedes Streckwerk besteht aus mehreren Walzenpaaren, die jeweils aus einer antreibbaren Unterwalze 5, 7, 9 und einer elastisch dagegen angedrückten Oberwalze 6, 8, 10 bestehen. Dem Eingangswalzenpaar 5, 6 des Streckwerks 4 werden zwei Faserbänder oder Vorgarne 11 und 12 über einen Doppel-Luntenführer 13 zugeführt. Die beiden zu verziehenden Vorgarne 11, 12 werden beabstandet zueinander in Transportrichtung A durch das Streckwerk 4 geführt und durch die mit zunehmender Umfangsgeschwindigkeit antreibbaren Walzenpaare 7, 8 und 9, 10 verzogen, bis an der Ausgangsklemmlinie 14 des Ausgangswalzenpaares 9, 10 zwei verzogene Faserverbände 15 und 16 der gewünschten Feinheit vorliegen. Zur Führung der Faserverbände im Streckwerk 4 können einem oder mehreren Walzenpaaren in an sich bekannter Weise Führungsriemchen 17, 18 zugeordnet sein.
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Aus Darstellungsgründen sind die Oberwalzen 6, 8, 10 des Streckwerks 4 in 2 weggelassen. Die Ausgangsklemmlinie 14 des Ausgangswalzenpaares 9, 10 ist durch eine strichpunktierte Linie angedeutet. An der Ausgangsklemmlinie 14 ist der Verzug der zu verziehenden Vorgarne 11 und 12 beendet und es liegen die separat verzogenen Faserverbände 15 und 16 vor. In Ausgestaltung des Streckwerks 4 kann optional im Anschluss an die Ausgangsklemmlinie 14 eine Verdichtungseinrichtung 19 angeordnet werden. Die Verdichtungseinrichtung 19 enthält für jeden verzogenen Faserverband 15 bzw. 16 eine Verdichtungszone 20 bzw. 21, in der die Faserverbände 15 und 16 separat verdichtet werden. Die Verdichtungseinrichtung 19 kann an sich beliebig gestaltet sein und den Faserverband 15 bzw. 16 unterschiedlich, d. h. beispielsweise durch Luftströmungen oder mechanische Verdichter, kompaktieren.
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Die dargestellte Verdichtungseinrichtung 19 wirkt pneumatisch und besteht im Wesentlichen aus einem als Unterdruckkanal ausgebildeten Hohlprofil 22, einem luftdurchlässigen Transportband 23 und einer Klemmwalze 24. Das Transportband 23 umschlingt das Hohlprofil 22 und gleitet auf einer Gleitfläche 25 des Hohlprofils 22 über zwei in der Gleitfläche 25 angeordnete und sich im Wesentlichen in Transportrichtung A erstreckende Saugschlitze 26 Und 27. Das Transportband 23 kann bevorzugt aus einem luftdurchlässigen Gewebeband bestehen. Auf der den Saugschlitzen 26, 27 abgewandten Seite des Hohlprofils 22 kann eine Spanneinrichtung 28 für das Transportband 23 vorgesehen sein. Das Hohlprofil 22 ist über einen Unterdruckanschluss 2-9 mit einer nicht dargestellten Unterdruckquelle verbunden. Im Falle, dass mehrere Streckwerke 4 in einer Streckwerksgruppe angeordnet sind, kann es vorgesehen sein, dass sich das Hohlprofi122 über mehrere benachbarte Streckwerke 4 erstreckt und nur einen gemeinsamen Unterdruckanschluss 29 enthält. Die Klemmwalze 24 ist antreibbar und drückt das Transportband 23 gegen die Gleitfläche 25. Durch den Andruck der Klemmwalze 24 wird das Transportband 23 ebenfalls angetrieben. Die Klemmwalze 24 kann durch eine gestrichelt angedeutete Wirkverbindung 30, beispielsweise durch eine Zahnradstufe, von der Ausgangsoberwalze 10 angetrieben sein. Die verzogenen Faserverbände 15 und 16 werden auf dem Transportband 23 durch die Verdichtungszonen 20 und 21 transportiert. Im Bereich der Saugschlitze 26 und 27 wird der jeweilige Faserverband 15 bzw. 16 aufgrund der durch das Transportband 23 in das Hohlprofil 22 eintretenden Luftströmung verdichtet und kompaktiert. Am Ende der Verdichtungszonen 20 und 21 werden die Faserverbände 15 und. 16 in einer Klemmlinie 31 zwischen der Klemmwalze 24 und dem Transportband 23 erneut geklemmt. Da die verzogenen Faserverbände 15 und 16 nach Durchlaufen der Verdichtungszonen 20, 21 quer zur Transportrichtung A eine geringere Breite aufweisen, kann es vorteilhaft sein, dass der Abstand der beiden Faserverbände 15 und 16 an der Klemmlinie 31 kleiner ist als an der Ausgangsklemmlinie 14. Eine Verringerung des Abstandes der beiden Faserverbände 15 und 16 kann dadurch erreicht werden, dass die beiden Saugschlitze 26 und 27 leicht schräg zur Transportrichtung A geneigt und mit entgegengesetzter Neigung zueinander angeordnet werden.
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Die in Transportrichtung A letzte Klemmlinie wird auch als Lieferklemmlinie des Streckwerks 4 bezeichnet. Im Falle, dass eine Verdichtungseinrichtung 19 vorhanden ist, ist die Klemmlinie 31 die Lieferklemmlinie. Wenn keine Verdichtungseinrichtung 19 vorgesehen ist, ist die Ausgangsklemmlinie 14 bereits die Lieferklemmlinie des Streckwerks 4.
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Im Anschluss an die Lieferklemmlinie 31 werden die beiden separat verzogenen Faserverbände 15 und 16 an einer stromabwärts liegenden Vereinigungsstelle 32 vereinigt und bilden den vereinigten Faserverband 3, der in Transportrichtung A einer Strickstelle 33 am Nadelzylinder 2 der Strickeinrichtung 1 zugeführt wird. Die Strickeinrichtung 1 mit dem Stricknadeln 34 enthaltenden Nadelzylinder 2 ist in an sich bekannter Weise antreibbar. Der Nadelzylinder 2 dreht sich in Rotationsrichtung B und verstrickt dabei den vereinigten Faserverband 3 in der Strickstelle 33 zu einer Maschenware. Das Verstricken eines Faserverbandes 3 durch Stricknadeln 34 in einer Strickstelle 33 ist an sich bekannt, so dass an dieser Stelle auf eine detaillierte Beschreibung verzichtet werden kann.
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Die Lieferklemmlinie 31 des Streckwerks 4 weist aus geometrischen Gründen einen gewissen Abstand zur Strickstelle 33 auf. Da die separat verzogenen Faserverbände 15 und 16 im Anschluss an die Lieferklemmlinie 31 praktisch keine Festigkeit aufweisen, sind Luftdüsen 35, 36 und 37 zum Transportieren der Faserverbände 15, 16, 3 zu der Strickstelle 33 vorgesehen. Der Faserverband 15 bzw. 16 wird durch die Luftdüse 35 bzw. 36 an die Vereinigungsstelle 32 herangeführt. Die Luftdüsen 35 und 36 sind bevorzugt als reine Sammeldüsen ausgestaltet, die dem Faserverband 15 bzw. 16 keine Drehung erteilen. Die Eintrittsöffnungen der Luftdüsen 35, 36 sind vorteilhafterweise möglichst dicht an der Lieferklemmlinie 31 angeordnet. Der an der Vereinigungsstelle 32 vereinigte Faserverband 3 wird durch die Luftdüse 37 mit einem Falschdrall versehen und in die Strickstelle 33 transportiert. Durch den mit der Luftdüse 37 erzeugten Falschdrall erhält der vereinigte Faserverband 3 eine für den Transport zur Strickstelle 33 ausreichende Festigkeit.
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Den Luftdüsen 35 und 36 sind Leitrohre 38 und 39 zugeordnet, die die Transportwirkung der Luftdüsen 35 und 36 auf eine gewisse Strecke ausdehnen. Die Ausgangsöffnungen 40 und 41 der Leitrohre 38 und 39 liegen sehr dicht beieinander, so dass sich die Faserverbände 15 und 16 an der unmittelbar folgenden Vereinigungsstelle 32 zu dem Faserverband 3 vereinigen können. Die Ausgangsöffnungen 40 und 41 münden unmittelbar in ein Leitrohr 42 für den vereinigten Faserverband 3. Im Anschluss an das Leitrohr 42 ist die Luftdüse 37 angeordnet, die dem vereinigten Faserverband 3 einen Falschdrall erteilt. Die Luftdüse 37 ist möglichst dicht an der Strickstelle 33 angeordnet. Zur Überbrückung der letzten Distanz kann sich an die Luftdüse 37 noch ein kurzes Leitrohr 43 anschließen.
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Damit die Faserverbände 15, 16, 3 zwischen der Lieferklemmlinie 31 und der Strickstelle 33 möglichst ununterbrochen geführt sind, ist es vorteilhaft, die Leitrohre 38, 39 und 42 in einem Bauteil zusammenzufassen, das im Wesentlichen Y-förmig gestaltet ist.
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In 3 ist eine Variante eines Streckwerks für die Vorrichtung zum Spinnstricken dargestellt. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass auf eine wiederholte Beschreibung verzichtet werden kann. Die Faserverbände 15 und 16 werden in 3 durch zwei benachbarte Streckwerke 4 und 4' verzogen. Für jeden Faserverband 15 und 16 ist eine separate Ausgangsoberwalze 10 und 10' vorgesehen, wobei die beiden Oberwalzen 10 und 10' durch eine gemeinsame Achse 44 zu einem Oberwalzenzwilling zusammengefasst sein können. Bei den Streckwerken 4 und 4' der 3 sind keine Verdichtungseinrichtungen 19 vorgesehen, so dass die Lieferklemmlinie des Streckwerks 4 durch die Ausgangsklemmlinie 14 gebildet wird. Die separat verzogenen Faserverbände 15 und 16 werden unmittelbar im Anschluss an die Lieferklemmlinie 14 von den Luftdüsen 35 und 36 übernommen und über die Leitrohere 38 und 39 der Vereinigungsstelle 32 zugeführt. Der an der Vereinigungsstelle 32 vereinigte Faserverband 3 wird über das Leitrohr 42 und die Luftdüse 37 zu der Strickstelle 33 transportiert und dort zu der Maschenware verstrickt.
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In nicht dargestellter Ausgestaltung können die Varianten der 2 und 3 derart kombiniert werden, dass in jedem der benachbarten Streckwerke 4 und 4' zwei Faserverbände separat verstreckt werden, die dann in einer oder zwei nachfolgenden Vereinigungsstellen vereinigt werden. Der verstrickte Faserverband 3 besteht dann aus vier separat verzogenen Faserverbänden.