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Die Erfindung betrifft eine Verzugseinheit für eine Strickmaschine gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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In der Vergangenheit ist schon verschiedentlich vorgeschlagen worden, Maschenware unmittelbar aus Stapelfasern oder aus einem Vorgarn herzustellen. Durch das Verstricken eines im wesentlichen ungedrehten Faserverbandes mit annähernd parallel ausgerichteten Fasern weist das erzeugte Gestrick einen sehr „weichen Griff“ auf und besitzt es einen sehr hohen Tragekomfort. Die Maschenware lässt sich ausserdem sehr kostengünstig herstellen, da die Zwischenstufen der klassischen Garnherstellung, nämlich Garnbildung, Aufspulen und gegebenenfalls Umspulen, entfallen. Auch weist der ungedrehte Faserverband eine gewisse Längselastizität auf, wodurch Richtungswechsel bei der Fadenführung in der Strickmaschine besser verkraftet werden und Fadenbrüche weniger häufig auftreten sollen.
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In der
US 3 877 254 A ist beispielsweise vorgeschlagen, den Nadeln einer Strickmaschine Stapelfasern zuzuführen. Die dort beschriebene Vorrichtung ist am Beispiel einer Rundstrickmaschine beschrieben. Die über Bürsten parallel ausgerichteten Stapelfasern werden unter Bildung einer Schlaufe von einem mit Haken versehenen Rad erfasst, ausgekämmt und zu den Nadeln der Rundstrickmaschine transportiert, von denen sie zu einer Maschenware verstrickt werden. Die Bindungspunkte innerhalb der Maschen sollen dem Gestrick die erforderliche Festigkeit verleihen. Es ist auch erwähnt, dass zusätzlich ein Hilfsfaden aus einem Garn mitverstrickt werden kann.
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In der
WO 2004/ 079 068 A2 ist eine Rundstrickmaschine vorgeschlagen, deren Strickstellen anstelle eines jeder Strickstelle zugeordneten, von einer Garnhülse abgezogenen fertigen Garns ein durch ein vorgeschaltetes Streckwerk verzogener Faserverband vorgelegt wird. Bei dem Streckwerk handelt es sich um ein drei- oder mehrzylindriges Streckwerk mit Doppelriemchen und Ausgangsdruckwalzenpaar, wie es auch von aus dem Stand der Technik bekannten Ringspinnmaschinen zur Garnherstellung bekannt ist. Das Vorgarn wird aus einer Kanne oder von einer Vorgarnspule abgezogen, in das Streckwerk eingespeist und im Streckwerk im gewünschten Umfang verzogen. Der verzogene Faserverband kann unmittelbar der Nadel einer Strickstelle zugeführt werden, die im Anschluss an das Ausgangsdruckwalzenpaar angeordnet ist. Diese Anordnung ist insbesondere für Rundstrickmaschinen mit einem Nadelzylinder von sehr kleinem Durchmesser vorgeschlagen, auf der beispielsweise langstapelige Fasern verarbeitet werden. Für Grossrundstrickmaschinen mit Nadelzylindern von grösseren Durchmessern, auf denen beispielsweise 48 oder 96 Strickstellen angeordnet sein können, ist vorgeschlagen, zwischen dem Streckwerk und der Strickstelle ein Drallorgan anzuordnen. Das Drallorgan ist beispielsweise eine pneumatisch wirkende Dralldüse, in der dem verzogenen Faserverband ein Falschdrall erteilt wird. Das derart erzeugte temporäre Garn weist genügend Festigkeit auf, um auch über etwas grossere Distanzen transportiert zu werden. Der Falschdrall löst sich in der Strickstelle wieder auf, so dass die Fasern in im Wesentlichen paralleler Lage zueinander in die von den Stricknadeln erzeugte Maschenware eingebunden werden.
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Aus Platzgründen sind die Streckwerke in Gruppen, beispielsweise drei, über den Umfang des Nadelzylinders der Rundstrickmaschine verteilt angeordnet. Jede Streckwerksgruppe besteht aus einer Anzahl von linear nebeneinander liegenden Streckwerken, die mit einem gemeinsamen Antrieb für die angetriebenen Streckwerkskomponenten ausgestattet sind. Die angetriebenen Streckwerkskomponenten umfassen jeweils wenigstens einen durchgehenden Zylinder. Um allzu starke Richtungsänderungen im Fadenverlauf zwischen den Streckwerksgruppen und den zugehörigen Strickstellen zu vermeiden, wechseln am Nadelzylinder aktive Strickstellen mit sogenannten Totzonen bzw. Bereichen ab, in denen die Rundstrickmaschine keine bzw. keine beim Stricken verwendeten Strickstellen aufweist. Dadurch sind bei einer Grossrundstrickmaschine bekannter Bauart nur ca. die Hälfte der vorhandenen Strickstellen nutzbar. In der
WO 2004/079068 ist dazu zwar ausgeführt, dass dieser Umstand mit Hinblick auf die erzielten Preisvorteile durch das unmittelbare Verstricken des Vorgarns nur von untergeordneter Bedeutung sei. Alternativ ist sogar vorgeschlagen, den Durchmesser des Nadelzylinders zu vergrössern, um an seinem Umfang eine grössere Anzahl von nutzbaren Strickstellen unterbringen zu können.
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Der Umstand, dass bei der Verarbeitung von einem in einem Streckwerk verzogenen Faserverband nur ein Teil der in einer Grossrundstrickmaschine vorgesehenen Strickstellen nutzbar ist, stellt einen grossen Nachteil dieser sonst so attraktiven Technologie dar. Eine Vergrösserung des Durchmessers des Nadelzylinders stellt einen technologischen Rückschritt dar und kommt aus baulichen Gründen und wegen Platzproblemen ohnehin vielfach nicht in Frage. Zudem sind die in Gruppen zusammengefassten Streckwerke wenig wartungsfreundlich.
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Aus der
DE 39 32 614 A1 ist ein Streckwerk für Spinnmaschinen bekannt, bei dem die Motoren und die Kraftübertragungsmittel zwischen den Motoren und den Unterwalzen des Streckwerks auf derselben Seite einer Grundplatte angeordnet sind. Die Antriebsmittel können dadurch aufgrund von Faserflug leicht verschmutzen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, diesen Nachteilen der Strickmaschinen, insbesondere Rundstrickmaschinen des Stands der Technik abzuhelfen. Es soll eine Verzugseinheit zur Erzeugung eines Faserverbandes aus einem Vorgarn geschaffen werden, die in Verbindung mit Strickmaschinen, insbesondere Rundstrickmaschinen, herkömmlicher Bauweise und Grösse den Einsatz aller vorhandenen Strickstellen erlaubt. Die Verzugseinheit soll einen konstruktiv einfachen und kostengünstigen Aufbau aufweisen und insbesondere wartungsfreundlich sein.
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Unter dem Begriff Vorgarn werden im Folgenden sogenannte Flyerlunten, die eine geringe Drehung aufweisen und meist auf Spulen vorgelegt werden, und Streckenbänder, die drehungsfrei sind und in Kannen vorgelegt werden, zusammengefasst.
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Die Lösung dieser Aufgaben besteht in einer Verzugseinheit für Strickmaschinen, welche die im kennzeichnenden Abschnitt des Patentanspruchs 1 angeführten Merkmale aufweist. Weiterbildungen und/ oder vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die Erfindung schlägt eine Verzugseinheit für eine Strickmaschine zur Erzeugung eines Faserverbandes aus einem Vorgarn vor, die über Riemchenwalzen geführte Doppelriemchen und ein Ausgangsdruckwalzenpaar aufweist, die motorisch antreibbar sind. Das Riemchenwalzenpaar für die Doppelriemchen und das Ausgangsdruckwalzenpaar weisen jeweils einen angetriebenen Unterzylinder mit einer Achse auf, die einseitig auf einer Grundplatte befestigt ist von dieser frei abragt. Der Antrieb der Unterzylinder erfolgt über Elektromotoren.
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Im Gegensatz zu den zu Gruppen zusammengefassten Streckwerken bei den im Stand der Technik vorgeschlagenen Rundstrickmaschinen, welche gemeinsame Antriebseinheiten, einen gemeinsamen Unterzylinder usw aufweisen, ist die erfindungsgemässe Verzugseinheit als ein autonomes Bauteil ausgebildet. Jede Verzugseinheit weist ihre eigenen Antriebselemente und Verzugskomponenten auf. Der Aufbau der Verzugseinheit ist einfach, montagefreundlich und kostengünstig. Bei einer allfälligen Reparatur einer Verzugseinheit sind die benachbarten Verzugseinheiten nicht davon betroffen. Es muss nur die betroffene Verzugseinheit gegen eine intakte ausgetauscht werden, dann kann der Betrieb der Strickmaschine wieder ungehindert weitergehen. Die nur einseitig angebundene fliegende Anordnung der angetriebenen Unterzylinder und der Elektromotoren auf der selben Seite einer Grundplatte führt zu einer sehr kompakten und platzsparenden Bauweise, die es ermöglicht, auch bei Rundstrickmaschinen mit Nadelzylindern herkömmlicher Abmessungen alle vorhandenen Strickstellen einzusetzen.
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Zur kompakten Bauweise der Verzugseinheit trägt bei, dass die Elektromotoren Rotoren aufweisen, die sich durch die Grundplatte erstrecken und auf der Rückseite der Grundplatte mit Antriebsritzel verbunden sind, über welche jeweils der Ausgangsunterzylinder und der Riemchenunterzylinder für die Doppelriemchen antreibbar sind. Ausserdem kann durch die konsequente Trennung der Antriebsfunktion von der Verzugsfunktion der Antrieb durch eine Abdeckung vor Verunreinigungen durch Faserflug und Abrieb geschützt werden.
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Zweckmässigerweise erfolgt der Antrieb der Unterzylinder über Zahnriemchen. Zahnriemenantriebe sind erprobt und weisen insbesondere beim Anlaufen und beim Abbremsen einen sanfteren Lauf auf als Direktantriebe. Dadurch werden die Antriebskomponenten geschont.
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Um auch für Flyerlunten einen möglichst guten Verzug auf die gewünschte Feinheit zu erzielen, ist in einer Variante der Erfindung bezogen auf eine Transportrichtung des Vorgarns vor den Doppelriemchen ein Eingangsdruckwalzenpaar angeordnet. Durch das Eingangsdruckwalzenpaar wird die Verzugseinheit in eine Vorverzugszone und in eine Hauptverzugszone aufgeteilt. Die Flyerlunte weist aus Gründen der höheren Festigkeit eine geringe Drehung auf, die in der Vorverzugszone im wesentlichen aufgelöst wird. Dadurch kann die Flyerlunte in der Hauptverzugszone störungsfrei auf die gewünschte Garnfeinheit verzogen werden.
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Für den Betrieb der Verzugseinheit genügen zwei Elektromotoren. Dabei erfolgen der Antrieb des Eingangsunterzylinders, so vorhanden, und des Riemchenunterzylinders für die Doppelriemchen durch den selben Elektromotor. Die Elektromotoren sind mit Vorteil Asynchronmotoren. Ihre Ansteuerung erfolgt über Frequenzumrichter. Derartige Elektromotoren sind erprobt und kostengünstig herstellbar. Die Ansteuerung über Frequenzumrichter erlaubt einen vollständig synchronen Betrieb der Motoren in den einzelnen Verzugseinheiten einer Rundstrickmaschine mit beispielsweise 48 oder 96 Strickstellen.
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Damit das in die Verzugseinheit eingespeiste Vorgarn eine exakte Transportbahn einhält, erweist es sich von Vorteil, wenn bezogen auf eine Transportrichtung des Vorgarns am Eingang in die Verzugseinheit ein Faserführer angeordnet ist.
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Aus Platzgründen kann vorgesehen sein, dass eine Verzugseinheit zwei Strickstellen bedient. Dazu sind dann am Eingang in die Verzugseinheit beispielsweise zwei nebeneinanderliegende Faserführer angeordnet, welche jeweils eine Transportbahn für ein Vorgarn festlegen.
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Jeder Faserführer weist vorzugsweise einen sich in Transportrichtung verjüngenden Kanal auf. Dadurch erfolgt vor dem Verzug eine gewisse Verdichtung des eingespeisten Vorgarns. Insbesondere werden dabei seitlich abragende Fasern wieder in das Vorgarn eingebunden. Dadurch wird das Vorgarn effektiver verzogen, und der Faserflug wird reduziert. Es kann auch ein einzelner Faserführer montiert sein, der zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Kanäle aufweist.
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Für ein möglichst rasches Auswechseln der Verzugseinheit ist die Grundplatte mit einer Schnellspanneinrichtung versehen, über welche sie in Nachbarschaft zu einer Strickstelle an einem Rahmenteil einer Strickmaschine befestigbar ist. Dadurch können im Reparatur- oder Servicefall die Stehzeiten der Strickmaschine auf ein Minimum reduziert werden.
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Damit die Verzugseinheit insbesondere in Rundstrickmaschinen bekannter Baugrössen leicht einbaubar ist, erweist es sich von Vorteil, wenn sie eine bezogen auf die Erstreckung der Achsen der Unterzylinder gemessene Bauhöhe aufweist, die 50 mm bis 100 mm beträgt.
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Strickmaschinen mit einer erfindungsgemässen Verzugseinheit ermöglichen es, alle Strickstellen in den Strickprozess einzubinden. Dabei wird die Maschenware unmittelbar aus einem zu einem Faserverband verzogenen Vorgarn hergestellt. Die Zwischenstufen der klassischen Garnherstellung, nämlich Garnbildung, Aufspulen und gegebenenfalls Umspulen, entfallen. Das derart hergestellte Gestrick weist eine völlig ausreichende Festigkeit auf und zeichnet sich durch einen sehr „weichen Griff“ aus.
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Grundsätzlich ist die erfindungsgemässe Verzugseinheit sowohl bei Flachstrickmaschinen als auch bei Rundstrickmaschinen einsetzbar. Besonders vorteilhaft erweist sich die Verzugseinheit jedoch bei Rundstrickmaschinen bekannter Abmessungen mit 48 oder 96 Strickstellen. Zum Unterschied von den im Stand der Technik vorgeschlagenen Kombinationen einer Rundstrickmaschine und in Gruppen am Umfang der Rundstrickmaschine angeordneten, vorgeschalteten Streckwerken sind wegen der sehr kompakten Bauweise der erfindungsgemäss ausgebildeten Verzugseinheit alle Strickstellen der Rundstrickmaschine einsetzbar.
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In einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass je eine Verzugseinrichtung zwei oder mehreren benachbarten Strickstellen zugeordnet ist. Dies erlaubt den Einsatz der erfindungsgemässen Verzugseinheit auch bei Rundstrickmaschinen mit kleineren Nadelzylindern und daher besonders beengten Platzverhältnissen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Varianten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung. Es zeigen in nicht massstabsgetreuer schematischer Darstellung:
- 1 ein Prinzipdarstellung einer mit einer Verzugseinheit ausgestatteten Rundstrickmaschine;
- 2 eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer Verzugseinheit für eine Strickmaschine;
- 3 eine perspektivische Darstellung der Verzugseinheit gemäss 2;
- 4 eine Draufsicht auf die Rückseite einer Grundplatte einer Verzugseinheit gemäss 2 und 3;
- 5 eine perspektivische Ansicht einer Variante einer Verzugseinheit gemäss 3;
- 6 eine Draufsicht auf eine alternative Ausführungsvariante einer Verzugseinheit für eine Strickmaschine zur Verarbeitung von Streckenbändern; und
- 7 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Variante einer Verzugseinheit gemäss 6.
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Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit sind in den Figuren gleiche Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt eine schematische Prinzipdarstellung einer gesamthaft mit dem Bezugszeichen 1 versehenen Rundstrickmaschine, die unmittelbar aus einem Vorgarn ein Gestrick erzeugt. Die Rundstrickmaschine 1 weist einen Nadelzylinder 2 auf, auf dem beispielsweise 48 oder 96 Nadeln 3, insbesondere Zungennadeln, beweglich montiert sind. Die Nadeln 3 verarbeiten unmittelbar ein Vorgarn, das beispielsweise als Streckenband aus einer Kanne 5 oder als Flyerlunte von einer Flyerspule, die in einem Gatter der Rundstrickmaschine untergebracht werden kann, vorgelegt wird. Das Vorgarn L wird in einer Verzugseinheit 6 verzogen und entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Drallorgans 4, welches dem aus dem Vorgarn L erzeugten verzogenen Faserverband einen Falschdrall verleiht, den Nadeln 3 zugeführt, die aus dem Faserverband eine Maschenware erzeugen. Bei der in 1 schematisch dargestellten Verzugseinheit handelt es sich insbesondere um ein Dreizylinder-Streckwerk, welches ein Eingangsdruckwalzenpaar 7, über Riemchenwalzen geführte Doppelriemchen 8 und ein Ausgangsdruckwalzenpaar 9 umfasst. Streckwerke dieser oder ähnlicher Bauart sind beispielsweise bei Ringspinnmaschinen gebräuchlich. Die Transportrichtung des Vorgarns L bzw. des daraus erzeugten Faserverbandes ist in 1 mit dem Pfeil T angedeutet.
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Bei der in den 2 - 5 dargestellten Verzugseinheit 6 handelt es sich um ein Dreizylinder-Streckwerk zum Verzug von sogenannter Flyerlunte L. Flyerlunte ist ein Vorgarn, das bereits eine gewisse Verdrillung aufweist. Dadurch ist die Flyerlunte auf Flyerspulen aufspulbar, die einfach an einem Gatter einer Strickmaschine, insbesondere einer Rundstrickmaschine montierbar sind. Die Flyerlunte weist eine ausreichend grosse Festigkeit auf, um problemlos auch über grössere Strecken transportierbar zu sein. Damit die Flyerlunte L auf die gewünschte Garnfeinheit verzogen werden kann, muss die enthaltene Verdrillung in einer Vorverzugszone des Streckwerks aufgelöst werden, bevor in der eigentlichen Hauptverzugszone der Verzug im gewünschten Ausmass erfolgen kann. Bei dem dargestellten Dreizylinderstreckwerk 6 erstreckt sich die Vorverzugszone vom Eingangsdruckwalzenpaar 7 bis zu den Riemchenwalzen für die Doppelriemchen 8. Der Vorverzug erfolgt durch die unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten der Walzenpaare und beträgt beispielsweise etwa 1,2 bis 1,4. Die Hauptverzugszone erstreckt sich vom den Doppelriemchen 8 bis zum Ausgangsdruckwalzenpaar 9. In der Hauptverzugszone wird die Flyerlunte L beispielsweise mit einem Faktor 25 bis 50 verzogen.
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Wie aus den Darstellungen der 2 - 5 ersichtlich ist, ist die gesamte Verzugseinheit 6 auf einer Grundplatte 60 angeordnet. Die Walzenpaare weisen jeweils obere Druckwalzen 71 bzw. 81 bzw. 91 und Unterzylinder 72 bzw. 82 bzw. 92 auf. Die Unterzylinder 71 bzw. 81 bzw. 91 des Eingangsdruckwalzenpaars 7, der Riemchenwalzen für die Doppelriemchen 8 und des Ausgangsdruckwalzenpaars 9 sind dabei auf Achsen montiert, die einseitig auf der Grundplatte 60 befestigt sind und frei von dieser abragen. Die obere Eingangsdruckwalze 71 und die obere Riemchenwalze 81 sind auf einer separaten Montageplatte 78 angeordnet und gelagert, die über eine Spannfeder 75 mit der Grundplatte 60 verbunden ist. Die Spannfeder 75 erstreckt sich zwischen einem von der Grundplatte 60 abragenden Widerlager 79 und einem Druckzapfen 77, der auf der Montageplatte vorgesehen ist, und wird von einem auf der Grundplatte 60 drehbar gelagerten Spannexzenter 76 belastet. Dadurch werden die obere Eingangsdruckwalze 71 und die obere Riemchenwalze 81 gegen den unteren Eingangsunterzylinder 72 bzw. den Riemchenunterzylinder 82 gepresst. Die Vorspannung ist dabei über den Spannexzenter 76 einstellbar. Die obere Ausgangsdruckwalze 91 ist in einer gegenüber der Grundplatte 60 frei beweglichen Halterung 96 gelagert. Die Halterung 96 ist von einer Blattfeder 93 belastet, deren eines Ende an einem Montagevorsprung 95 der Grundplatte 60 befestigt ist. Die obere Ausgangsdruckwalze 91 ist in die Halterung 96 nur eingelegt und kann durch Abheben der Ausgangsdruckwalze 91 von dem Ausgangsunterzylinder 92 gegen die Vorspannkraft der Blattfeder 93 einfach entnommen werden.
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Die Unterzylinder 72, 82 und 92 sind von elektrischen Antriebsmotoren 62, 63 angetrieben, die ebenfalls an der Grundplatte 60 befestigt sind und in Nachbarschaft zu den Unterzylindem frei von dieser abragen. Die Elektromotoren 62, 63 sind vorzugsweise Asynchronmotoren, die über Frequenzumrichtung angesteuert werden.
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Die erfindungsgemässe Anordnung unterscheidet sich grundsätzlich von den Drei- oder Mehrzylinderstreckwerken, die aus Ringspinnmaschinen bekannt sind. Während dort immer die Druckwalzen und die zugehörigen Unterzylinder der Verzugswerke zweier benachbarter Spinnstationen auf gemeinsamen Achsen angeordnet sind, schlägt die Erfindung völlig autonome Verzugseinheiten 6 vor, deren Verzugskomponenten nur einseitig fixiert, fliegend auf einer Grundplatte 60 montiert sind. Im Gegensatz zu den bekannten Streckwerken, bei denen die oberen Ausgangsdruckwalzen federnd gegen einen durchgehenden Unterzylinder gedrückt werden, weist jede Verzugseinheit ein eigenes Ausgangsdruckwalzenpaar auf. Somit ist die Anordnung benachbarter Verzugseinheiten nicht mehr auf einen linear verlaufenden Unterzylinder ausgerichtet. Vielmehr ist jede Verzugseinheit eine unabhängig von den benachbarten Verzugseinheiten autonom zu betreibende Einheit. Gerade bei Rundstrickmaschinen erweisen sich die autonomen Einheiten als Vorteil, weil sie mit den benachbarten Einheiten einen Winkel einschliessen können. Dadurch können bei Rundstrickmaschinen alle Strickstellen mit verzogenem Vorgarn beschickt werden.
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Wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist, kann im Transportweg des Vorgarns vom Eingangsdruckwalzenpaar 7 zu den Doppelriemchen 8 ein Führungselement 61 angeordnet sein. Dieses sorgt insbesondere bei Vorgarnen aus kurzstapeligen Fasern dafür, dass alle Fasern zur nächsten Verzugskomponente, den über die Riemchenwalzen 81, 82 geführten Doppelriemchen 8 transportiert werden. Am Eingang der Verzugseinheit 6 ist aus Sicht eines ankommenden Vorgarns bzw. einer Lunte ein Faserführer 10 angeordnet. Dieser ist mit einem Kanal 11 ausgestattet, der sich in Transportrichtung des Vorgarns verjüngt. Die oberen Druckwalzen 71, 81 des Eingangsdruckwalzenpaars 7 und der die Doppelriemchen 8 tragenden Riemchenwalzen sind über die Vorspanneinrichtung 75, 76, 77, 79 federbelastet gegen die jeweiligen zugehörigen Unterzylinder 72, 82 gedrückt. Die obere Ausgangsdruckwalze 91 ist von der an der Grundplatte 60 befestigten Blattfeder 93 belastet und gegen den Ausgangsunterzylinder 92 gepresst.
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Die Unterzylinder 72, 82, 92 sind von elektrischen Antriebsmotoren 62, 63 angetrieben, die ebenfalls an der Grundplatte 60 befestigt sind und frei von dieser abragen. Die Elektromotoren 62, 63 sind vorzugsweise Asynchronmotoren, die über Frequenzumrichtung angesteuert werden. Die eigentlichen Antriebsmittel für die Unterzylinder 72, 82, 92 sind auf der Rückseite der Grundplatte 60 angeordnet und durch einen Deckel 64 (3) vor Verunreinigungen geschützt. Der Antrieb der Unterzylinder 72, 82, 92 ist in 4 näher dargestellt. Dazu ragen die Achsen der Elektromotoren 62, 63 durch die Grundplatte 60 und tragen dort Antriebsritzel 65, 66. Die die Unterzylinder 72, 82, 92 tragenden Achsen sind an der Rückseite der Grundplatte 60 mit Antriebszahnrädern 74, 84, 94 ausgestattet. Zahnriemen 67, 68 verbinden die Antriebszahnräder 74, 84, 94 der Unterzylinder mit den Antriebsritzeln 65, 66 der Elektromotoren. Dabei werden der Unterzylinder 72 des Eingangsdruckwalzenpaars 7 und der Riemchenunterzylinder 82 für die Doppelriemchen 8 vom selben Antriebsmotor 62 angetrieben. Der Unterschied der Umfangsgeschwindigkeiten der beiden eine Vorverzugszone für eine Flyerlunte begrenzenden Unterzylinder 72, 82 ergibt sich aus den unterschiedlichen Durchmessern der Antriebsräder 74, 84. Die Durchmesser der Unterzylinder sind dabei derart bemessen, dass der Vorverzug beispielsweise etwa 1.2 bis 1.4 beträgt. Der Ausgangsunterzylinder 92 des Ausgangsdruckwalzenpaars 9 wird vom Elektromotor 63 angetrieben und weist eine deutlich grössere Umfangsgeschwindigkeit auf als die beiden anderen Unterzylinder. Der Geschwindigkeitsunterschied zwischen den Doppelriemchen 8 und den Ausgangsdruckwalzen 9 bestimmt den Verzug des Vorgarns, welcher beispielsweise einen Faktor 25 bis 50 aufweist. Der im gewünschten Ausmass verzogene Faserverband wird an einer Lieferklemmlinie des Ausgangsdruckwalzenpaars 9 ausgegeben und entweder direkt den am Nadelzylinder angeordneten Nadeln zugeführt oder in ein Drallorgan eingespeist, in dem ihm ein Falschdrall verliehen wird.
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5 zeigt eine Variante der erfindungsgemäss aufgebauten Verzugseinheit 6 aus Sicht des ankommenden Vorgarns. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit tragen in den Darstellungen gleiche Bauteile jeweils die gleichen Bezugszeichen wie in den 2 - 4. Aus 5 ist ersichtlich, dass die Verzugseinheit 6 für den gleichzeitigen Verzug von zwei nebeneinander transportierten Vorgarnen bzw. Flyerlunten ausgebildet ist. Zu diesem Zweck ist der Faserführer 10 mit zwei nebeneinander liegenden Kanälen 11 für das ankommende Vorgarn ausgestattet. Die Kanäle verjüngen sich jeweils in Transportrichtung des Vorgarns vom Eingangsdruckwalzenpaar 7 zum Ausgangsdruckwalzenpaar 9. Anstelle eines Faserführers 10 mit zwei Kanälen 11 können auch zwei Faserführer mit je einem Kanal nebeneinander angeordnet sein. Der modifizierte Aufbau erlaubt den Einsatz der erfindungsgemässen Verzugseinheit 6 auch bei Strickmaschinen, insbesondere Rundstrickmaschinen, mit besonders beengten Platzverhältnissen. Jeweils zwei benachbarte Strickstellen werden von einer gemeinsamen Verzugseinheit 6 mit je.einem verzogenen Faserverband beschickt. Es kann auch vorgesehen sein, die Verzugseinheit durch entsprechende Dimensionierung der Walzen bzw. Unterzylinder und die Anordnung einer entsprechenden Anzahl von Faserführern bzw. eines Faserführers mit einer entsprechenden Anzahl von Kanälen für den gleichzeitigen Verzug von mehr als zwei Vorgarnen auszubilden.
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6 zeigt eine Variante einer Verzugseinheit 6, die für den Verzug von sogenannten Streckenbändern ausgebildet ist. Streckenbänder sind drehungsfrei und benötigen keine Vorverzugszone. Die Verzugseinheit weist daher kein separates Eingangsdruckwalzenpaar auf. Der im Anschluss an die Doppelriemchen angeordnete Ausgangsunterzylinder ist wiederum mit dem Bezugszeichen 92 versehen. Da Streckenbänder etwa 4 - 6-fach gröber sind als Flyerlunten, liegt der Verzug bis zur gewünschten Garnfeinheit bei etwa 100 bis 200. Dieser sehr hohe Verzug bewirkt, dass der verzogene Faserverband sich nach den Doppelriemchen 8 sehr breit aufspreizt. Um den aufgespreizten Faserverband wieder zusammenzuführen, ist der Verzugszone eine Verdichtungszone nachgeschaltet. Dazu ist zwischen der oberen Riemchenwalze 81 und der oberen Ausgangsdruckwalze 91 eine Führungswalze 85 vorgesehen. Die Führungswalze ist in Analogie zur Lagerung der oberen Eingangsdruckwalze des Eingangsdruckwalzenpaars und der oberen Riemchenwalze des Ausführungsbeispiels gemäss 2 auf einer separaten Montageplatte montiert und stützt sich federbelastet wie die obere Ausgangsdruckwalze 91 auf dem Ausgangsunterzylinder 92 ab. Der Ausgangsunterzylinder 92 weist einen perforierten Mantel auf. Im Inneren des Mantels befindet sich ein stationäres Bauteil, welches an der inneren Mantelfläche eng anliegt. Dieses Bauteil besitzt einen Hohlraum, der an eine Unterdruckquelle angeschlossen ist, sowie einen der Mantelinnenfläche zugekehrten, Schlitz, der sich im wesentlichen über die über den Umfang des Ausgangsunterzylinders 92 gemessene Distanz von der Klemmlinie der Führungswalze 85 mit dem Ausgangsunterzylinder 92 bis zur Klemmlinie der Ausgangsdruckwalzen 9 erstreckt. Über diesen stationären Längsschlitz wird durch die Perforationen des Mantels des Ausgangsunterzylinders 92 Luft angesaugt. Unter der Wirkung dieses Luftstroms wird der aufgespreizte verzogene Faserverband wieder zusammengeführt. Der zusammengeführte Faserverband verlässt die Verzugseinheit an der Klemmlinie des Ausgangsdruckwalzenpaars 9 in dem gewünschten verdichteten Zustand.
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Auch diese für den Verzug von Streckenbändern ausgebildete Ausführungsvariante der Verzugseinheit 6 ist mit einem Faserführer ausgestattet. Dieser kann einen Kanal für das ankommende Streckenband aufweisen oder, wie in 7 angedeutet ist, zwei Kanäle 11 für einen gleichzeitigen Verzug von zwei nebeneinander in die Verzugseinheit 6 eingespeiste Streckenbänder aufweisen. Auch bei dieser Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, die Verzugseinheit durch entsprechende Dimensionierung der Druckwalzen und Unterzylinder und die Anordnung einer entsprechenden Anzahl von Faserführern bzw. eines Faserführers mit einer entsprechenden Anzahl von Kanälen für den gleichzeitigen Verzug von mehreren zugeführten Vorgarnen auszubilden.
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Allen beispielsweise dargestellten Ausführungsvarianten der erfindungsgemässen Verzugseinheit 6 ist gemeinsam, dass die Grundplatte 60 mit einer Schnellspanneinrichtung 69 ausgestattet ist, die es erlaubt, die Verzugseinheit 6 sehr schnell auszuwechseln. Die Schnellspanneinheit 69 kann beispielsweise eine Exzentereinrichtung aufweisen, die durch eine Schraubendrehung um z. B. 90° lösbar bzw. wieder feststellbar ist, um die Verriegelung der Verzugseinheit schnell lösen und wieder spannen zu können. Dadurch können die Stillstandzeiten der Strickmaschine auf ein Minimum reduziert werden.
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Die Erfindung ist am Beispiel eines Streckwerks für eine Rundstrickmaschine erläutert worden. Es versteht sich jedoch, dass auch Flachstrickmaschinen mit Streckwerken gemäss der Erfindung ausgestattet werden können, um die Vorteile der unmittelbaren Verarbeitung eines Vorgarns nutzen zu können.