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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit einer Haltevorrichtung, um
die Möglichkeit
des Festhaltens für
eine oder mehrere Personen bereit zu stellen, umfassend ein Fixierungsmittel
zur Fixierung der Haltevorrichtung an einem weiteren Gegenstand,
einen Abstandshalter, um den Abstand zwischen dem Fixierungsmittel
und einem Griff herzustellen, nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruches
1.
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Haltevorrichtungen
um einer oder mehreren Personen das Festhalten zu ermöglichen,
sind allgemein bekannt. So werden in öffentlichen Nahverkehrsmitteln
wie Bussen und/oder Bahnen eine Vielzahl von Haltevorrichtungen
verwendet, wie z. B. einfach senkrecht an der Decke und dem Boden
des Verkehrmittels angebrachte Stangen, an denen sich der Fahrgast
festhalten kann. Auch sind Schlaufen aus einem starren Material
bekannt, die an den Seiten der Fahrgastsitze angebracht sind, so
dass sich ein neben diesem Sitz stehender Fahrgast dort festhalten
kann.
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Oftmals
werden auch Haltevorrichtungen in Form von flexiblen Schlaufen verwendet,
die an der Decke des Fahrzeugs befestigt sind und in den Fahrgastraum
hängen,
so dass sich der Fahrgast in ungefährer Kopfhöhe an einer solchen Schlaufe
festhalten kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es einen weiteren Haltegriff bereit
zustellen.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Vorrichtung wie sie in Anspruch 1 beschrieben
wird.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
finden sich in den abhängigen
Ansprüchen
beschrieben.
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Insbesondere
wird die Aufgabe gelöst
durch eine Haltevorrichtung, um die Möglichkeit des Festhaltens für eine oder
mehrere Personen bereit zustellen, umfassend ein Fixierungsmittel
zur Fixierung der Haltevorrichtung an einem weiteren Gegenstand,
einen Abstandshalter, um den Abstand zwischen dem Fixierungsmittel
und einem Griff herzustellen, wobei die Haltevorrichtung einen Informationsträger aufweist,
der zumindest Teile des Abstandshalters umgreift.
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Der
Haltevorrichtung kann somit ein Informationsträger zugeordnet werden, so dass
die Person, die sich an der Haltevorrichtung festhält, eine
Information in unmittelbarer Nähe
präsentiert
bekommt. Die Information, die zum Beispiel neben ihrer immateriellen
Natur, wie Werbeaussagen, Jingles etc auch einen Gegenstand, wie
ein Plakat, ein Werbeobjekt, eine Hinweistafel etc. umfassen kann,
kann somit leichter die Aufmerksamkeit der Person, die sich daran
festhält,
auf sich lenken.
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Eine
solche Haltevorrichtung kann auch so ausgebildet sein, dass daran
Fahrräder
oder andere Gegenstände
befestigt werden können,
so dass sie fixiert transportiert oder gehalten werden können.
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Insbesondere
kann der Informationsträger lösbar an
der Haltevorrichtung befestigt sein. So muss die Haltevorrichtung
nicht gemeinsam mit dem Informationsträger ausgetauscht werden. Dies
ist insbesondere vorteilhaft, wenn es sich bei dem Informationsträger um einen
Träger
für nur
zeitweise gültige
Informationen handelt. Solche nur zeitweise gültige Informationen sind insbesondere
Werbeinformationen, die nur für
einen gewissen Zeitraum der Öffentlichkeit
präsentiert
werden soll.
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Insbesondere
ist der Informationsträger
als Hülse
ausgebildet, wobei sich durch die Hülse der Abstandshalter erstreckt.
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Der
Abstandshalter kann den Griff funktionell mit einem festen Gegenstand,
wie zum Beispiel einer Fahrzeugdecke oder einen waagrecht höher installierten
Stab verbinden. Ist der Informationsträger auf dem Abstandshalter
installiert, kann sich dieser Informationsträger in unmittelbarer Nähe des Griffes
befinden, an dem sich Personen festhalten können. Dadurch kann bei geeigneter
Anordnung der Haltevorrichtung der Informationsträger in der
Nähe der
Augen der festhaltenden Person und somit im unmittelbarem Aufmerksamkeitsbereich
der Person angeordnet sein. Ande rerseits ist der Informationsträger nicht von
der Hand der festhaltenden Person verdeckt, so dass der Informationsträger gut
sichtbar ist.
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Außerdem wird
die Form des Griffes durch den Informationsträger nicht beeinträchtigt,
sodass diese ergonomisch und/oder sicherheitsorientiert ausgebildet
sein kann.
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Bevorzugt
ist, dass der Informationsträger eine
konischen Form aufweist.
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Durch
die konische Form kann der Informationsträger so ausgebildet sein, dass
die Information durch leicht schräge Fläche zu sehen ist. Durch diese Ausgestaltung
kann die Information besser von unten, das heißt von dem Sichtpunkt der festhaltenden Person
betrachtet werden. Außerdem
sind konische Formen gerade im Nahverkehrsbereich relativ selten, so
dass ein solcher Informationsträger
einen hohen Aufmerksamkeitsgrad erreichen kann.
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Der
Informationsträger
kann jedoch auch beliebig andere Formen aufweisen und ist nicht
auf eine konische Form beschränkt.
So ist es durchaus denkbar Informationsträger flächig, dreieckig, n-eckig, als Pyramide,
Tetraeder oder Vieleck, als Ellipsoid oder einer unregelmäßigen, dreidimensionalen
Form ausgebildet sein.
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Insbesondere
weist die Haltevorrichtung einen Informationsträger auf, an dem eine Lichtquelle angeordnet
ist. Die Lichtquelle kann sich dabei auch im Informationsträger selbst
befinden. Die Lichtquelle gewährleistet,
indem der Informationsträger
beleuchtet wird, dass gerade bei schlechtem Umgebungslicht die Information
gesehen werden kann. Auch kann eine Lichtquelle die Information
weiter hervorheben. Außerdem
kann mittels der Lichtquelle auch eine Information oder eine Mehrzahl
an Informationen an den Betrachter übertragen werden z. B. mittels
Leuchtschrift.
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Auch
kann der Informationsausträger
mit einer Beleuchtung versehen werden, die den Informationsträger mit
zeitlich wechselnder Lichtstärke
anstrahlt. Dies bringt eine besondere Aufmerksamkeit für den Informationsträger. Auch
sind farbige Lichtquellen möglich.
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Bevorzugt
ist der Informationsträger
so ausgebildet, dass in dem Informationsträger ein flächiges Informationsmittel,
wie ein Plakat einbringbar ist. Der Informationsträger kann
also das flächige
Informationsmittel einerseits unlösbar in seinem Inneren beinhalten,
zum Beispiel indem das Informationsmittel mit dem Informationsträger fest
verklebt ist oder indem das Informationsmittel in den Informationsträger eingegossen
ist. Der Informationsträger
kann dabei auch so ausgebildet sein, dass ein Informationsmittel
lösbar
eingebracht werden kann, zum Beispiel indem der Informationsträger einen
Schlitz aufweist, in dem ein flächiges
Informationsmittel wie ein Plakat, einen Bild etc. eingebracht werden
kann. Auch ist es möglich,
dass in den Informationsträger
ein Gegenstand eingebracht wird, also eingegossen wird, oder eine
dafür vorgesehene Öffnung hineingestellt
wird.
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Bevorzugt
ist eine solche Öffnung
verschließbar,
so dass die Information gegen Witterungseinflüsse geschützt, dies kann zum Beispiel mittels
einer Klappe geschehen. Bevorzugt kann ein solcher Verschluss auch
durch ein Schloss oder ähnliches
gesichert sein, so dass die Information nicht manipuliert oder entwendet
werden kann.
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Bevorzugt
ist die Öffnung
verschließbar,
so dass die Information nicht manipuliert oder entwendet werden
kann.
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Bevorzugt
weist der Informationsträger
eine elektronische Vorrichtung zur Anzeige von Informationen auf.
Eine solche Vorrichtung kann zum Beispiel eine LED-Anzeige, ein Bildschirm
mit entsprechender nachgeschalteter Elektronik, die ein Bild erzeugt, etc.
sein. So sind auch wechselnde Informationsinhalte möglich, wie
Filme, Bilderfolgen, Laufschriften und ähnliches.
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Bevorzugt
weist der Informationsträger
einen Gegenstand auf, wie zum Beispiel ein zu bewerbendes Subjekt,
das von außen
einsehbar ist. Der Informationsträger kann somit aus teilweise
durchsichtigen Material, wie durchsichtigen Kunststoff, gefertigt sein.
In diesem durchsichtigen Kunststoff kann der Gegenstand eingegossen
werden, so dass ein Betrachter von außen den Gegenstand gut sehen
kann.
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Bevorzugt
ist der Informationsträger
als Griff ausgebildet. Der Informationsträger kann dabei ebenfalls eine
konische Form oder andere Formen aufweisen, die so an dem Abstandshalter
angebracht ist, dass der Teil, welcher den größeren Durchmesser aufweist,
nach unten zeigt. So kann sich die Person, die sich an dem Griff
festhält,
leicht den Griff umfassen und die Gefahr des Abrutschens ist durch
die Zunahme des Durchmessers gehemmt.
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Auch
kann der Informationsträger
die Form eines zu bewerbenden Gegenstands aufweisen.
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Bevorzugt
ist der Informationsträger
in etwa von der Größe, dass
er sich leicht umfassen lässt.
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Weiter
kann die Haltevorrichtung modular aufgebaut sein, so dass sie aus
einer Mehrzahl an Einzelteilen besteht, die lösbar miteinander verbunden
sind. So kann zum Beispiel der Informationsträger ausgetauscht werden, ohne
dass alle anderen Einzelteile der Haltevorrichtung ausgewechselt
werden müssen.
Bevorzugt kann der Informationsträger allein ausgetauscht werden,
was eine Kostenersparnis gerade bei kurzlebigen Informationen, wie
Werbung, darstellt.
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Im
weiteren wird die Erfindung mittels mehrerer Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnungen näher
erläutert.
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Dabei
zeigt:
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1 mehrere
Ausführungsbeispiele
von Haltevorrichtungen,
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2 Einzelteile
der Haltevorrichtung,
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3 die
Anordnung der Haltevorrichtung an einem Gestänge,
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4 eine
schematische Darstellung der Verwendung einer Haltevorrichtung,
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5 verschiedene
Ausführungsformen
von Informationsträgern.
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1 zeigt
drei Haltevorrichtungen 1 (1a, 1b, 1c).
Diese Haltevorrichtungen 1 sind geeignet, dass sich eine
oder mehrere Personen 2 daran festhalten können.
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Zu
diesem Zweck weisen die Haltevorrichtungen einen Griff 6 auf.
Dieser Griff 6 kann einerseits als stabile Form, wie eine
Kugel 6a, oder als elastische Schlaufe 6b oder
als Informationsträger 7 selbst ausgebildet
sein.
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Die
stabile Kugel 6a ist bevorzugt aus einem festen Kunststoff
geformt und in etwa von der Größe, dass
sie leicht umfasst werden kann z. B. mit einem Durchmesser von 10
cm.
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Es
sind jedoch auch andere Griffformen denkbar.
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Die
Kugel 6a weist eine Bohrung 25 auf, die in einer
Symmetrieachse der Kugel 6a angeordnet ist und eine Öffnung 25' an der Oberfläche der
Kugel 6a bildet. Die Bohrung 25 weist einen Durchmesser
von den Maßen
auf, einen Verbindungsmittel 26 aufnehmen zu können.
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Das
Verbindungsmittel 26 kann über verschiedene Arten mit
der Kugel 25 in der Öffnung 25 verbunden
werden. So kann die Öffnung 25 ein
Gewinde aufweisen, das korrespondierend ist zu einem Gewinde, welches
das Verbindungsmittel 26 an zumindest einer Seite hat.
Das Verbindungsmittel 26 kann so in die Öffnung 25 hineingeschraubt
werden. Auch kann das Verbindungsmittel 26 in die Öffnung 25 geklebt
werden oder mittels einer Schraube, die seitlich, insbesondere senkrecht
zur Öffnung 25 in die
Kugel geschraubt wird, in der Öffnung 25 verklemmt
werden. Auch sind Verbindungen über
Klick-, Schraub-, Steck- und Klemmmechanismen denkbar.
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Das
Verbindungsmittel 26 weist weiter eine Öffnung 27 auf, in
die einen Abstandshalter 5 gesteckt werden kann. Der Abstandshalter 5 weist
zu diesem Zweck einen Vorsprung 28 auf, der so dimensioniert
ist, dass er in die Öffnung 27 passt.
Die Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel 26 und dem
Abstandshalter 5 kann über
Kleben, Schrauben oder anderen üblichen
Verbindungsmechanismen, wie sie beispielsweise oben beschrieben
sind, vorgenommen werden. Dabei können die Verbindungsmechanismen
lösbar
oder unlösbar
sein, bzw. auch durch ein spezielles bindungsmechanismen lösbar oder
unlösbar
sein, bzw. auch durch ein spezielles Werkzeug oder einen Schlüssel von
unbefugten und/oder unbeabsichtigten Lösen geschützt sein.
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Der
Abstandshalter 5 weist einen weiteren Vorsprung 29 an
der dem Vorsprung 28 gegenüberliegenden Seite auf, der
in eine Öffnung 30 eines
weiteren Verbindungsmittels 3' eingebracht werden kann. Die Verbindung
zwischen dem Abstandshalter 5 und dem Verbindungsmittel 3' ist wiederum
durch Schrauben, Kleben oder andere übliche Verbindungsmechanismen,
wie sie beispielsweise oben beschrieben sind, bewerkstelligbar.
Das Verbindungsmittel 3' weist
auf seiner anderen Seite, seitlich eine Kerbe 31 auf. Das
Verbindungsmittel 3' ist
dabei so dimensioniert, dass es teilweise in eine Öffnung 12 des
Fixiermittels 3 gesteckt werden kann. Auch hier können das
Vebindungsmittel 3' und
das Fixiermittel 3 über
Schrauben, Kleben etc. verbunden werden. Insbesondere weist das
Fixiermittel 3 eine zur Öffnung 12 senkrecht
an der Seitenfläche 20 des
Fixiermittels 3 angeordnete Öffnung 16 auf, in
die eine Schraube 17 eingebracht werden kann. Die Öffnung 16 ist
dabei so positioniert, dass sie sich an einer Seite der Öffnung 12 entlang
erstreckt, sodass eine eingebrachte Schraube 17 in die
Nut 31 des Verbindungsmittels 3' eingreift und so das Verbindungsmittel 3' in dem Verbindungsmittel 3 festhält. Dazu
weist die Öffnung 16 ein
Gewinde auf, das mit einem Gewinde der Schraube 17 korrespondiert.
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Das
Verbindungsmittel 3 besteht aus zwei Teilen 14 und 15,
die in einem Verwendungszustand miteinander verbunden sind, z. B.
durch zwei Schrauben die sich seitlich vom Verbindungsmittel 14 zum Verbindungsmittel 15 erstrecken.
Das Oberteil 14 und das Unterteil 15 weisen jeweils
eine Ausnehmung 13 auf, die im Verwendungszustand miteinander
korrespondieren, sodass eine Ausnehmung 18 gebildet wird,
die an den Seitenflächen 22, 23 des
zusammengesetzten Fixiermittels 3 jeweils eine Öffnung aufweist.
In diese Ausnehmung 18 kann eine horizontal liegende Stange 4 eingebracht
werden, sodass das Fixiermittel 3 die Stange 4 umschließt und das
Fixiermittel 3 somit an der Stange 4 fixiert ist.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist der Haltegriff 6 eine Schlaufe 6b, bevorzugt
aus einem flexiblem Material wie Kunststoff und oder Leder etc. Die
Schlaufe weist dabei ein Anschlussstück 32 auf, das in
eine Öffnung 33 des
Verbindungsmittels 26 eingebracht werden kann und dort
verschraubt bzw. auf andere Arten fixiert werden kann. Das Verbindungsmittel 26 wird,
wie vorgehend beschrieben, mittels der Öffnung 27 an dem Abstandshalter 5 befestigt.
Der Abstandshalter 5 wird ebenfalls, wie vorher beschrieben,
an dem weiteren Verbindungsmittel 3' und an dem Fixiermittel 3,
welches wiederum an einer horizontalen Schiene bzw. Stange fixiert
ist, verbunden.
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Bei
diesen ersten beiden Ausführungsformen 1a und
b kann ein Informationsträger 7 vor
der Montage des gesamten Haltemittels 1 über den
Abstandshalter 5 geschoben werden., so dass sich der Abstandshalter 5 durch
die Bohrung 35 des Informationsträgers 7 erstreckt.
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In
einer dritten Ausführungsform
ist der Haltegriff ein Informationsträger 7, der eine mittlere
Bohrung 35 aufweist, in die eine Hülse 34 eingebracht werden
kann, die einen Teil des Abstandhalters 5 umschließt, bzw.
mittels Gewinde mit dem Abstandhalter 5 in Eingriff steht,
sodass der Informationsträger 7 an
dem Abstandshalter 5 befestigt werden kann. Der Abstandhalter 5 und
die weiteren Einzelteile der modularen Halevorrichtung werden auf
die Art, wie schon in Bezug auf die anderen Ausführungsformen beschrieben, miteinander
verbunden.
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Der
Informationsträger 7 kann
eine Aussparung aufweisen, in die ein Plakat oder ein Handzettel positioniert
wird. Auch kann der Informationsträger an seiner Oberfläche bedruckt,
bemalt, beklebt oder beschriftet sein, so dass die Oberfläche des
Informationsträgers
die Information für
die Person bereitstellt.
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Auch
kann der Informationsträger
in seinem Inneren oder an seiner Außenseite Leuchtquellen wie
LEDs etc. aufweisen, welche die Information beleuchten. Weiter kann
im Inneren des durchsichtigen oder teildurchsichtigen Informationsträgers oder
an seiner Außenseite
ein elektronischer Bildschirm oder ein Display, wie eine Anordnung
von LEDs angeordnet sein, so dass im zeitlichen Wechsel Informationen
angezeigt werden.
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Über ein
Ortungssystem z. B. GPS oder anderen Systemen, wie das Haltestellenidentifizierungssystem
von Bussen und anderen öffentlichen Personenfahrzeugen,
können
die angezeigten Informationen dem Ort angepasst werden, so dass
auch ortsspezifische Informationen dargestellt werden können. So
kann z. B. wenn sich ein Verkehrsmittel einer Haltestelle nähert, die
Werbebotschaft eines in der Nähe
angesiedelten Autohauses angezeigt werden.
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Die
vorgenannten Verbindungen der verschiedenen Einzelteile der Haltevorrichtung 1 können auch über geeignete
Klick-, Schnapp-, Schraub-, Steck- oder Klemmmechanismen ausgeführt werden.
Diese Mechanismen können
auch durch Schlüssel
oder die zwingende Verwendung besonderer Werkzeuge etc. gesichert
werden.
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2 zeigt
das Verbindungsmittel 3 mit dem Oberteil 14 und
dem Unterteil 15 sowie die Schraube 34, das Verbindungsmittel 3', das Verbindungsmittel 26 und
das Verbindungsmittel 27 sowie den Informationsträger 7 in
einer größeren Ansicht.
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3 zeigt
verschiedenen Ausführungsformen,
wie sie an einer horizontalen Stange positioniert werden können.
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4 zeigt
eine Person 2, wie sie sich an einer Haltevorrichtung nach
einer Ausführungsform festhält.
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5 zeigt
verschiedene Ausführungsformen,
wie der Informationsträger
ausgestaltet sein kann.
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So
zeigt 5A einen Informationsträger, der
mit einer Information bedruckt ist Der Informationsträger ist
mit einer Leuchtquelle 36 versehen, die entweder in seinem
Inneren oder an der Außenseite platziert
ist und die Information beleuchtet. Die Leuchtquelle kann auch eine
oder eine Mehrzahl an Leuchtdioden sein. Die Leuchtquelle kann dabei durch
ein externes Stromnetz und/oder eine Batterie und/oder eine Solarvorrichtung
versorgt werden.
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5B zeigt einen rechteckigen Informationsträger, der
einen Innenraum 38 aufweist, in den eine Information eingebracht
werden kann. Der Informationsträger
ist teilweise durchsichtig, so dass die Information zumindest teilweise
von außen
betrachtet werden kann.
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5C zeigt einen Informationsträger in den ein
Objekt 40 eingebracht ist. Dieses Objekt kann von außen durch
den transparenten Informationsträger betrachtet
werden
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5D zeigt einen Informationsträger, der einen
Bildschirm 39 ausweist. Der Bildschirm 39 ist mit
einer elektronischen Steuerung verbunden, die geeignet ist Bilder
auf dem Bildschirm zu erzeugen.
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Die
Steuerung kann sich in dem Informationsträger oder außerhalb befinden.
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Obwohl
die Haltevorrichtung vor allem für
die öffentliche
Personenbeförderung
gedacht ist, kann sie auch im stationären Bereich, z. B. in Haltestellen, Bahnsteigen,
Wartehallen- und räumen,
Wartereihen, Krankenhausbetten, Restaurants sowie allgemein im Freien
oder in Gebäuden
verwendet werden.
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- 1
- Haltevorrichtung
- 2
- Person
- 3
- Fixierungsmittel
- 3'
- Verbindungsmittel
- 4
- Gegenstand
- 5
- Abstandshalter
- 6
- Griff
- 7
- Informationsträger
- 8
- Lichtquelle
- 9
- Informationsmittel
- 10
- Elektronische
Vorrichtung
- 11
- Gegenstand
- 12
- Öffnung
- 13
- Öffnung
- 13'
- Ausnehmung
- 13''
- Ausnehmung
- 14
- Oberteil
- 15
- Unterteil
- 16
- Öffnung
- 17
- Schraube
- 18
- Ausnehmung
- 19
- Öffnung
- 20
- Seitenfläche
- 21
- Seitenfläche
- 22
- Seitenfläche
- 23
- Seitenfläche
- 24
- Öffnung
- 25
- Bohrung
- 26
- Verbindungsmittel
- 27
- Öffnung
- 28
- Vorsprung
- 29
- Vorsprung
- 30
- Öffnung
- 31
- Nut
- 32
- Anschlußstück
- 33
- Öffnung
- 34
- Hülse
- 35
- Bohrung
- 36
- Leuchtquelle
- 37
- Information
- 38
- Schlitz
- 39
- Bildschirm