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DE102007057590A1 - Haltevorrichtung mit Informationsträger - Google Patents

Haltevorrichtung mit Informationsträger Download PDF

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DE102007057590A1
DE102007057590A1 DE102007057590A DE102007057590A DE102007057590A1 DE 102007057590 A1 DE102007057590 A1 DE 102007057590A1 DE 102007057590 A DE102007057590 A DE 102007057590A DE 102007057590 A DE102007057590 A DE 102007057590A DE 102007057590 A1 DE102007057590 A1 DE 102007057590A1
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Martin Kistner
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N3/00Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for
    • B60N3/02Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of hand grips or straps
    • B60N3/026Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of hand grips or straps characterised by the fixing means
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F21/00Mobile visual advertising
    • G09F21/04Mobile visual advertising by land vehicles

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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Abstract

Haltevorrichtung (1), um die Möglichkeit des Festhaltens für eine oder mehrere Personen (2) bereitzustellen, umfassend ein Fixierungsmittel (3) zur Fixierung der Haltevorrichtung (1) an einem weiteren Gegenstand (4), einen Abstandshalter (5), um den Abstand zwischen dem Fixierungsmittel (3) und einem Griff (6) herzustellen, wobei die Haltevorrichtung (1) einen Informationsträger (7) umfasst, der zumindest Teile des Abstandshalters (5) umgreift.

Description

  • Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einer Haltevorrichtung, um die Möglichkeit des Festhaltens für eine oder mehrere Personen bereit zu stellen, umfassend ein Fixierungsmittel zur Fixierung der Haltevorrichtung an einem weiteren Gegenstand, einen Abstandshalter, um den Abstand zwischen dem Fixierungsmittel und einem Griff herzustellen, nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruches 1.
  • Haltevorrichtungen um einer oder mehreren Personen das Festhalten zu ermöglichen, sind allgemein bekannt. So werden in öffentlichen Nahverkehrsmitteln wie Bussen und/oder Bahnen eine Vielzahl von Haltevorrichtungen verwendet, wie z. B. einfach senkrecht an der Decke und dem Boden des Verkehrmittels angebrachte Stangen, an denen sich der Fahrgast festhalten kann. Auch sind Schlaufen aus einem starren Material bekannt, die an den Seiten der Fahrgastsitze angebracht sind, so dass sich ein neben diesem Sitz stehender Fahrgast dort festhalten kann.
  • Oftmals werden auch Haltevorrichtungen in Form von flexiblen Schlaufen verwendet, die an der Decke des Fahrzeugs befestigt sind und in den Fahrgastraum hängen, so dass sich der Fahrgast in ungefährer Kopfhöhe an einer solchen Schlaufe festhalten kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es einen weiteren Haltegriff bereit zustellen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung wie sie in Anspruch 1 beschrieben wird.
  • Bevorzugte Ausführungsformen finden sich in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Insbesondere wird die Aufgabe gelöst durch eine Haltevorrichtung, um die Möglichkeit des Festhaltens für eine oder mehrere Personen bereit zustellen, umfassend ein Fixierungsmittel zur Fixierung der Haltevorrichtung an einem weiteren Gegenstand, einen Abstandshalter, um den Abstand zwischen dem Fixierungsmittel und einem Griff herzustellen, wobei die Haltevorrichtung einen Informationsträger aufweist, der zumindest Teile des Abstandshalters umgreift.
  • Der Haltevorrichtung kann somit ein Informationsträger zugeordnet werden, so dass die Person, die sich an der Haltevorrichtung festhält, eine Information in unmittelbarer Nähe präsentiert bekommt. Die Information, die zum Beispiel neben ihrer immateriellen Natur, wie Werbeaussagen, Jingles etc auch einen Gegenstand, wie ein Plakat, ein Werbeobjekt, eine Hinweistafel etc. umfassen kann, kann somit leichter die Aufmerksamkeit der Person, die sich daran festhält, auf sich lenken.
  • Eine solche Haltevorrichtung kann auch so ausgebildet sein, dass daran Fahrräder oder andere Gegenstände befestigt werden können, so dass sie fixiert transportiert oder gehalten werden können.
  • Insbesondere kann der Informationsträger lösbar an der Haltevorrichtung befestigt sein. So muss die Haltevorrichtung nicht gemeinsam mit dem Informationsträger ausgetauscht werden. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn es sich bei dem Informationsträger um einen Träger für nur zeitweise gültige Informationen handelt. Solche nur zeitweise gültige Informationen sind insbesondere Werbeinformationen, die nur für einen gewissen Zeitraum der Öffentlichkeit präsentiert werden soll.
  • Insbesondere ist der Informationsträger als Hülse ausgebildet, wobei sich durch die Hülse der Abstandshalter erstreckt.
  • Der Abstandshalter kann den Griff funktionell mit einem festen Gegenstand, wie zum Beispiel einer Fahrzeugdecke oder einen waagrecht höher installierten Stab verbinden. Ist der Informationsträger auf dem Abstandshalter installiert, kann sich dieser Informationsträger in unmittelbarer Nähe des Griffes befinden, an dem sich Personen festhalten können. Dadurch kann bei geeigneter Anordnung der Haltevorrichtung der Informationsträger in der Nähe der Augen der festhaltenden Person und somit im unmittelbarem Aufmerksamkeitsbereich der Person angeordnet sein. Ande rerseits ist der Informationsträger nicht von der Hand der festhaltenden Person verdeckt, so dass der Informationsträger gut sichtbar ist.
  • Außerdem wird die Form des Griffes durch den Informationsträger nicht beeinträchtigt, sodass diese ergonomisch und/oder sicherheitsorientiert ausgebildet sein kann.
  • Bevorzugt ist, dass der Informationsträger eine konischen Form aufweist.
  • Durch die konische Form kann der Informationsträger so ausgebildet sein, dass die Information durch leicht schräge Fläche zu sehen ist. Durch diese Ausgestaltung kann die Information besser von unten, das heißt von dem Sichtpunkt der festhaltenden Person betrachtet werden. Außerdem sind konische Formen gerade im Nahverkehrsbereich relativ selten, so dass ein solcher Informationsträger einen hohen Aufmerksamkeitsgrad erreichen kann.
  • Der Informationsträger kann jedoch auch beliebig andere Formen aufweisen und ist nicht auf eine konische Form beschränkt. So ist es durchaus denkbar Informationsträger flächig, dreieckig, n-eckig, als Pyramide, Tetraeder oder Vieleck, als Ellipsoid oder einer unregelmäßigen, dreidimensionalen Form ausgebildet sein.
  • Insbesondere weist die Haltevorrichtung einen Informationsträger auf, an dem eine Lichtquelle angeordnet ist. Die Lichtquelle kann sich dabei auch im Informationsträger selbst befinden. Die Lichtquelle gewährleistet, indem der Informationsträger beleuchtet wird, dass gerade bei schlechtem Umgebungslicht die Information gesehen werden kann. Auch kann eine Lichtquelle die Information weiter hervorheben. Außerdem kann mittels der Lichtquelle auch eine Information oder eine Mehrzahl an Informationen an den Betrachter übertragen werden z. B. mittels Leuchtschrift.
  • Auch kann der Informationsausträger mit einer Beleuchtung versehen werden, die den Informationsträger mit zeitlich wechselnder Lichtstärke anstrahlt. Dies bringt eine besondere Aufmerksamkeit für den Informationsträger. Auch sind farbige Lichtquellen möglich.
  • Bevorzugt ist der Informationsträger so ausgebildet, dass in dem Informationsträger ein flächiges Informationsmittel, wie ein Plakat einbringbar ist. Der Informationsträger kann also das flächige Informationsmittel einerseits unlösbar in seinem Inneren beinhalten, zum Beispiel indem das Informationsmittel mit dem Informationsträger fest verklebt ist oder indem das Informationsmittel in den Informationsträger eingegossen ist. Der Informationsträger kann dabei auch so ausgebildet sein, dass ein Informationsmittel lösbar eingebracht werden kann, zum Beispiel indem der Informationsträger einen Schlitz aufweist, in dem ein flächiges Informationsmittel wie ein Plakat, einen Bild etc. eingebracht werden kann. Auch ist es möglich, dass in den Informationsträger ein Gegenstand eingebracht wird, also eingegossen wird, oder eine dafür vorgesehene Öffnung hineingestellt wird.
  • Bevorzugt ist eine solche Öffnung verschließbar, so dass die Information gegen Witterungseinflüsse geschützt, dies kann zum Beispiel mittels einer Klappe geschehen. Bevorzugt kann ein solcher Verschluss auch durch ein Schloss oder ähnliches gesichert sein, so dass die Information nicht manipuliert oder entwendet werden kann.
  • Bevorzugt ist die Öffnung verschließbar, so dass die Information nicht manipuliert oder entwendet werden kann.
  • Bevorzugt weist der Informationsträger eine elektronische Vorrichtung zur Anzeige von Informationen auf. Eine solche Vorrichtung kann zum Beispiel eine LED-Anzeige, ein Bildschirm mit entsprechender nachgeschalteter Elektronik, die ein Bild erzeugt, etc. sein. So sind auch wechselnde Informationsinhalte möglich, wie Filme, Bilderfolgen, Laufschriften und ähnliches.
  • Bevorzugt weist der Informationsträger einen Gegenstand auf, wie zum Beispiel ein zu bewerbendes Subjekt, das von außen einsehbar ist. Der Informationsträger kann somit aus teilweise durchsichtigen Material, wie durchsichtigen Kunststoff, gefertigt sein. In diesem durchsichtigen Kunststoff kann der Gegenstand eingegossen werden, so dass ein Betrachter von außen den Gegenstand gut sehen kann.
  • Bevorzugt ist der Informationsträger als Griff ausgebildet. Der Informationsträger kann dabei ebenfalls eine konische Form oder andere Formen aufweisen, die so an dem Abstandshalter angebracht ist, dass der Teil, welcher den größeren Durchmesser aufweist, nach unten zeigt. So kann sich die Person, die sich an dem Griff festhält, leicht den Griff umfassen und die Gefahr des Abrutschens ist durch die Zunahme des Durchmessers gehemmt.
  • Auch kann der Informationsträger die Form eines zu bewerbenden Gegenstands aufweisen.
  • Bevorzugt ist der Informationsträger in etwa von der Größe, dass er sich leicht umfassen lässt.
  • Weiter kann die Haltevorrichtung modular aufgebaut sein, so dass sie aus einer Mehrzahl an Einzelteilen besteht, die lösbar miteinander verbunden sind. So kann zum Beispiel der Informationsträger ausgetauscht werden, ohne dass alle anderen Einzelteile der Haltevorrichtung ausgewechselt werden müssen. Bevorzugt kann der Informationsträger allein ausgetauscht werden, was eine Kostenersparnis gerade bei kurzlebigen Informationen, wie Werbung, darstellt.
  • Im weiteren wird die Erfindung mittels mehrerer Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigt:
  • 1 mehrere Ausführungsbeispiele von Haltevorrichtungen,
  • 2 Einzelteile der Haltevorrichtung,
  • 3 die Anordnung der Haltevorrichtung an einem Gestänge,
  • 4 eine schematische Darstellung der Verwendung einer Haltevorrichtung,
  • 5 verschiedene Ausführungsformen von Informationsträgern.
  • 1 zeigt drei Haltevorrichtungen 1 (1a, 1b, 1c). Diese Haltevorrichtungen 1 sind geeignet, dass sich eine oder mehrere Personen 2 daran festhalten können.
  • Zu diesem Zweck weisen die Haltevorrichtungen einen Griff 6 auf. Dieser Griff 6 kann einerseits als stabile Form, wie eine Kugel 6a, oder als elastische Schlaufe 6b oder als Informationsträger 7 selbst ausgebildet sein.
  • Die stabile Kugel 6a ist bevorzugt aus einem festen Kunststoff geformt und in etwa von der Größe, dass sie leicht umfasst werden kann z. B. mit einem Durchmesser von 10 cm.
  • Es sind jedoch auch andere Griffformen denkbar.
  • Die Kugel 6a weist eine Bohrung 25 auf, die in einer Symmetrieachse der Kugel 6a angeordnet ist und eine Öffnung 25' an der Oberfläche der Kugel 6a bildet. Die Bohrung 25 weist einen Durchmesser von den Maßen auf, einen Verbindungsmittel 26 aufnehmen zu können.
  • Das Verbindungsmittel 26 kann über verschiedene Arten mit der Kugel 25 in der Öffnung 25 verbunden werden. So kann die Öffnung 25 ein Gewinde aufweisen, das korrespondierend ist zu einem Gewinde, welches das Verbindungsmittel 26 an zumindest einer Seite hat. Das Verbindungsmittel 26 kann so in die Öffnung 25 hineingeschraubt werden. Auch kann das Verbindungsmittel 26 in die Öffnung 25 geklebt werden oder mittels einer Schraube, die seitlich, insbesondere senkrecht zur Öffnung 25 in die Kugel geschraubt wird, in der Öffnung 25 verklemmt werden. Auch sind Verbindungen über Klick-, Schraub-, Steck- und Klemmmechanismen denkbar.
  • Das Verbindungsmittel 26 weist weiter eine Öffnung 27 auf, in die einen Abstandshalter 5 gesteckt werden kann. Der Abstandshalter 5 weist zu diesem Zweck einen Vorsprung 28 auf, der so dimensioniert ist, dass er in die Öffnung 27 passt. Die Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel 26 und dem Abstandshalter 5 kann über Kleben, Schrauben oder anderen üblichen Verbindungsmechanismen, wie sie beispielsweise oben beschrieben sind, vorgenommen werden. Dabei können die Verbindungsmechanismen lösbar oder unlösbar sein, bzw. auch durch ein spezielles bindungsmechanismen lösbar oder unlösbar sein, bzw. auch durch ein spezielles Werkzeug oder einen Schlüssel von unbefugten und/oder unbeabsichtigten Lösen geschützt sein.
  • Der Abstandshalter 5 weist einen weiteren Vorsprung 29 an der dem Vorsprung 28 gegenüberliegenden Seite auf, der in eine Öffnung 30 eines weiteren Verbindungsmittels 3' eingebracht werden kann. Die Verbindung zwischen dem Abstandshalter 5 und dem Verbindungsmittel 3' ist wiederum durch Schrauben, Kleben oder andere übliche Verbindungsmechanismen, wie sie beispielsweise oben beschrieben sind, bewerkstelligbar. Das Verbindungsmittel 3' weist auf seiner anderen Seite, seitlich eine Kerbe 31 auf. Das Verbindungsmittel 3' ist dabei so dimensioniert, dass es teilweise in eine Öffnung 12 des Fixiermittels 3 gesteckt werden kann. Auch hier können das Vebindungsmittel 3' und das Fixiermittel 3 über Schrauben, Kleben etc. verbunden werden. Insbesondere weist das Fixiermittel 3 eine zur Öffnung 12 senkrecht an der Seitenfläche 20 des Fixiermittels 3 angeordnete Öffnung 16 auf, in die eine Schraube 17 eingebracht werden kann. Die Öffnung 16 ist dabei so positioniert, dass sie sich an einer Seite der Öffnung 12 entlang erstreckt, sodass eine eingebrachte Schraube 17 in die Nut 31 des Verbindungsmittels 3' eingreift und so das Verbindungsmittel 3' in dem Verbindungsmittel 3 festhält. Dazu weist die Öffnung 16 ein Gewinde auf, das mit einem Gewinde der Schraube 17 korrespondiert.
  • Das Verbindungsmittel 3 besteht aus zwei Teilen 14 und 15, die in einem Verwendungszustand miteinander verbunden sind, z. B. durch zwei Schrauben die sich seitlich vom Verbindungsmittel 14 zum Verbindungsmittel 15 erstrecken. Das Oberteil 14 und das Unterteil 15 weisen jeweils eine Ausnehmung 13 auf, die im Verwendungszustand miteinander korrespondieren, sodass eine Ausnehmung 18 gebildet wird, die an den Seitenflächen 22, 23 des zusammengesetzten Fixiermittels 3 jeweils eine Öffnung aufweist. In diese Ausnehmung 18 kann eine horizontal liegende Stange 4 eingebracht werden, sodass das Fixiermittel 3 die Stange 4 umschließt und das Fixiermittel 3 somit an der Stange 4 fixiert ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist der Haltegriff 6 eine Schlaufe 6b, bevorzugt aus einem flexiblem Material wie Kunststoff und oder Leder etc. Die Schlaufe weist dabei ein Anschlussstück 32 auf, das in eine Öffnung 33 des Verbindungsmittels 26 eingebracht werden kann und dort verschraubt bzw. auf andere Arten fixiert werden kann. Das Verbindungsmittel 26 wird, wie vorgehend beschrieben, mittels der Öffnung 27 an dem Abstandshalter 5 befestigt. Der Abstandshalter 5 wird ebenfalls, wie vorher beschrieben, an dem weiteren Verbindungsmittel 3' und an dem Fixiermittel 3, welches wiederum an einer horizontalen Schiene bzw. Stange fixiert ist, verbunden.
  • Bei diesen ersten beiden Ausführungsformen 1a und b kann ein Informationsträger 7 vor der Montage des gesamten Haltemittels 1 über den Abstandshalter 5 geschoben werden., so dass sich der Abstandshalter 5 durch die Bohrung 35 des Informationsträgers 7 erstreckt.
  • In einer dritten Ausführungsform ist der Haltegriff ein Informationsträger 7, der eine mittlere Bohrung 35 aufweist, in die eine Hülse 34 eingebracht werden kann, die einen Teil des Abstandhalters 5 umschließt, bzw. mittels Gewinde mit dem Abstandhalter 5 in Eingriff steht, sodass der Informationsträger 7 an dem Abstandshalter 5 befestigt werden kann. Der Abstandhalter 5 und die weiteren Einzelteile der modularen Halevorrichtung werden auf die Art, wie schon in Bezug auf die anderen Ausführungsformen beschrieben, miteinander verbunden.
  • Der Informationsträger 7 kann eine Aussparung aufweisen, in die ein Plakat oder ein Handzettel positioniert wird. Auch kann der Informationsträger an seiner Oberfläche bedruckt, bemalt, beklebt oder beschriftet sein, so dass die Oberfläche des Informationsträgers die Information für die Person bereitstellt.
  • Auch kann der Informationsträger in seinem Inneren oder an seiner Außenseite Leuchtquellen wie LEDs etc. aufweisen, welche die Information beleuchten. Weiter kann im Inneren des durchsichtigen oder teildurchsichtigen Informationsträgers oder an seiner Außenseite ein elektronischer Bildschirm oder ein Display, wie eine Anordnung von LEDs angeordnet sein, so dass im zeitlichen Wechsel Informationen angezeigt werden.
  • Über ein Ortungssystem z. B. GPS oder anderen Systemen, wie das Haltestellenidentifizierungssystem von Bussen und anderen öffentlichen Personenfahrzeugen, können die angezeigten Informationen dem Ort angepasst werden, so dass auch ortsspezifische Informationen dargestellt werden können. So kann z. B. wenn sich ein Verkehrsmittel einer Haltestelle nähert, die Werbebotschaft eines in der Nähe angesiedelten Autohauses angezeigt werden.
  • Die vorgenannten Verbindungen der verschiedenen Einzelteile der Haltevorrichtung 1 können auch über geeignete Klick-, Schnapp-, Schraub-, Steck- oder Klemmmechanismen ausgeführt werden. Diese Mechanismen können auch durch Schlüssel oder die zwingende Verwendung besonderer Werkzeuge etc. gesichert werden.
  • 2 zeigt das Verbindungsmittel 3 mit dem Oberteil 14 und dem Unterteil 15 sowie die Schraube 34, das Verbindungsmittel 3', das Verbindungsmittel 26 und das Verbindungsmittel 27 sowie den Informationsträger 7 in einer größeren Ansicht.
  • 3 zeigt verschiedenen Ausführungsformen, wie sie an einer horizontalen Stange positioniert werden können.
  • 4 zeigt eine Person 2, wie sie sich an einer Haltevorrichtung nach einer Ausführungsform festhält.
  • 5 zeigt verschiedene Ausführungsformen, wie der Informationsträger ausgestaltet sein kann.
  • So zeigt 5A einen Informationsträger, der mit einer Information bedruckt ist Der Informationsträger ist mit einer Leuchtquelle 36 versehen, die entweder in seinem Inneren oder an der Außenseite platziert ist und die Information beleuchtet. Die Leuchtquelle kann auch eine oder eine Mehrzahl an Leuchtdioden sein. Die Leuchtquelle kann dabei durch ein externes Stromnetz und/oder eine Batterie und/oder eine Solarvorrichtung versorgt werden.
  • 5B zeigt einen rechteckigen Informationsträger, der einen Innenraum 38 aufweist, in den eine Information eingebracht werden kann. Der Informationsträger ist teilweise durchsichtig, so dass die Information zumindest teilweise von außen betrachtet werden kann.
  • 5C zeigt einen Informationsträger in den ein Objekt 40 eingebracht ist. Dieses Objekt kann von außen durch den transparenten Informationsträger betrachtet werden
  • 5D zeigt einen Informationsträger, der einen Bildschirm 39 ausweist. Der Bildschirm 39 ist mit einer elektronischen Steuerung verbunden, die geeignet ist Bilder auf dem Bildschirm zu erzeugen.
  • Die Steuerung kann sich in dem Informationsträger oder außerhalb befinden.
  • Obwohl die Haltevorrichtung vor allem für die öffentliche Personenbeförderung gedacht ist, kann sie auch im stationären Bereich, z. B. in Haltestellen, Bahnsteigen, Wartehallen- und räumen, Wartereihen, Krankenhausbetten, Restaurants sowie allgemein im Freien oder in Gebäuden verwendet werden.
  • 1
    Haltevorrichtung
    2
    Person
    3
    Fixierungsmittel
    3'
    Verbindungsmittel
    4
    Gegenstand
    5
    Abstandshalter
    6
    Griff
    7
    Informationsträger
    8
    Lichtquelle
    9
    Informationsmittel
    10
    Elektronische Vorrichtung
    11
    Gegenstand
    12
    Öffnung
    13
    Öffnung
    13'
    Ausnehmung
    13''
    Ausnehmung
    14
    Oberteil
    15
    Unterteil
    16
    Öffnung
    17
    Schraube
    18
    Ausnehmung
    19
    Öffnung
    20
    Seitenfläche
    21
    Seitenfläche
    22
    Seitenfläche
    23
    Seitenfläche
    24
    Öffnung
    25
    Bohrung
    26
    Verbindungsmittel
    27
    Öffnung
    28
    Vorsprung
    29
    Vorsprung
    30
    Öffnung
    31
    Nut
    32
    Anschlußstück
    33
    Öffnung
    34
    Hülse
    35
    Bohrung
    36
    Leuchtquelle
    37
    Information
    38
    Schlitz
    39
    Bildschirm

Claims (8)

  1. Haltevorrichtung (1) um die Möglichkeit des Festhaltens für eine oder mehrere Personen (2) bereitzustellen, umfassend ein Fixierungsmittel (3) zur Fixierung der Haltevorrichtung (1) an einem weiteren Gegenstand (4), einen Abstandshalter (5) um den Abstand zwischen dem Fixierungsmittel (3) und einem Griff (6) herzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (1) einen Informationsträger (7) umfasst, der zumindest Teile des Abstandshalters (5) umgreift.
  2. Haltevorrichtung (1) nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (7) als Hülse ausgebildet ist, durch die sich der Abstandshalter (5) erstreckt.
  3. Haltevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (7) eine konische Form aufweist.
  4. Haltevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (7) eine Lichtquelle (8) aufweist.
  5. Haltevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Informationsträger (7) ein flächiges Informationsmittel (9), wie ein Plakat, einbringbar ist.
  6. Haltevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (7) eine elektronische Vorrichtung (10) zur Anzeige von Informationen aufweist.
  7. Haltevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Informationsträger (7) ein Gegenstand (11) einbringbar ist, der von außen einsehbar ist.
  8. Haltevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (7) als Griff ausgebildet ist.
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