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DE202004004050U1 - Werbevorrichtung zur Anbringung an senkrechten Gegenständen - Google Patents

Werbevorrichtung zur Anbringung an senkrechten Gegenständen Download PDF

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DE202004004050U1
DE202004004050U1 DE200420004050 DE202004004050U DE202004004050U1 DE 202004004050 U1 DE202004004050 U1 DE 202004004050U1 DE 200420004050 DE200420004050 DE 200420004050 DE 202004004050 U DE202004004050 U DE 202004004050U DE 202004004050 U1 DE202004004050 U1 DE 202004004050U1
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DE
Germany
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advertising device
advertising
magnetic plate
masts
mounting
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE200420004050
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English (en)
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BRAUN NINA
Original Assignee
BRAUN NINA
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Publication date
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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F1/00Cardboard or like show-cards of foldable or flexible material
    • G09F1/10Supports or holders for show-cards
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/02Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols
    • G09F7/04Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols the elements being secured or adapted to be secured by magnetic means

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Abstract

Werbevorrichtung (1) zur Anbringung an senkrechten Gegenständen, insbesondere Fußgängerampeln, Laternen, Masten, mit einem Gehäuse (2), welches auf mindestens einer Seite geöffnet werden kann und eine Schublade (10) zum Einschieben aufweist, wobei die Schublade (10) eine magnetische Platte besitzt, auf der Werbematerial lösbar anbringbar ist.

Description

  • Die Neuerung betrifft eine Werbevorrichtung zur Anbringung an senkrechten Gegenständen, insbesondere Fußgängerampeln, Laternen und Masten.
  • Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Werbevorrichtung zu schaffen, welche einen besonderen und außergewöhnlichen Werbeeffekt bietet.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Werbevorrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen werden in den Unteransprüchen 2 – 10 beschrieben.
  • Die neuerungsgemäße Werbevorrichtung zur Anbringung an senkrechten Gegenständen, insbesondere Fußgängerampeln, Laternen und Masten, besitzt ein Gehäuse, welches auf mindestens einer Seite geöffnet werden kann und eine Schublade zum Einschieben aufweist, wobei die Schublade eine magnetische Platte besitzt, auf der Werbematerial lösbar anbringbar ist.
  • Neuerungsgemäß kann zum Bestücken der Werbevorrichtung, deren Gehäuse seitlich geöffnet werden kann, die Schublade entnommen werden und kann in der Schublade Werbematerial, insbesondere Werbeplakate auf der magnetischen Platte der Schublade angebracht werden. Danach wird die Schublade mit dem angebrachten Werbematerial wieder in die Werbevorrichtung eingeschoben und das Gehäuse kann verschlossen werden. Hierdurch können auf schnelle Art und Weise eine Vielzahl von Werbevorrichtungen bestückt und das Werbematerial kann zügig ausgetauscht werden.
  • Die Werbevorrichtung ist an senkrechten Gegenständen, insbesondere Fußgängerampeln, Laternen und Masten angebracht und fällt damit besonders ins Auge. Somit können z.B. an einer Fußgängerampel wartende Personen, die am Standmast der Fußgängerampel angebrachte Werbevorrichtung betrachten und die Wartezeit sinnvoll nutzen. Hierdurch entsteht ein vorteilhafter Werbeeffekt, insbesondere an Verkehrsstellen, welche eine hohe Personenfrequenz aufweisen (z.B. in Ballungsräumen, Großstädten, an Ausfallstraßen etc.).
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform besteht das Gehäuse der Werbevorrichtung z.B. aus Kunststoff oder Aluminium und ist somit witterungsfest und dauerhaltbar.
  • Über eine in der Werbevorrichtung angebrachte Lichtquelle kann eine Innenbeleuchtung der Werbevorrichtung zur Beleuchtung des Werbematerials vorgesehen sein. Hierdurch kann insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen (z.B. am Morgen oder am Abend oder bei Bewölkung) die Lichtquelle aktiviert und das Werbematerial beleuchtet werden. Die Lichtquelle kann dabei automatisch ein- oder ausgeschaltet und über eine Fotozelle gesteuert werden. Über eine Energiequelle wird der Lichtquelle die benötigte Energie zugeführt, wobei die Energiequelle im Inneren des Gehäuses der Werbevorrichtung oder extern angebracht werden kann. Es kann auch eine Energieversorgung der Lichtquelle über den Mast oder die Laterne, an der die Werbevorrichtung angebracht ist, erfolgen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann die Werbevorrichtung anstelle der magnetischen Platte zur Anbringung von Werbematerial oder in Ergänzung hierzu einen Bildschirm aufweisen. Ferner können ergänzend oder alternativ Vorrichtungen zur rollierenden Anzeige von Werbeplakaten vorgesehen sein.
  • Die Werbevorrichtung ist anhand eines Ausführungsbeispiels in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Gesamtansicht der Werbevorrichtung sowie
  • 2 eine schematische vertikale Längsschnittansicht der Werbevorrichtung nach 1.
  • 1 zeigt eine Werbevorrichtung 1 mit einem Gehäuse 2 und einer insbesondere entspiegelten Frontscheibe 7, durch welche in der Werbevorrichtung 1 aufgenommenes Werbematerial betrachtet werden kann. Die Werbevorrichtung 1 ist an einem Mast oder einem senkrechten Gegenstand 8 z.B. über an sich bekannte diebstahlsichere Rohrschellen, angebracht und besitzt eine Fotozelle 4 und eine Antenne 15, z.B. zur Ansteuerung eines integrierten Bildschirms.
  • 2 zeigt einen Längsschnitt und eine Betrachtung von der Seite 9 der Werbevorrichtung 1 nach 1. Im Inneren des Gehäuses 2 der Werbevorrichtung 1 ist eine Schublade 10 aufgenommen, welche seitlich aus der Werbevorrichtung 1 herausgezogen und nach Bestückung mit neuem Werbematerial wieder hineingeschoben werden kann. In der Schublade 10 befinden sich magnetische Elemente 11 zur Anbringung von Werbematerial in der Schublade 10. Die magnetischen Elemente 11 haften an der Rückseite 12 der Schublade 10, welche als magnetische Platte ausgebildet ist.
  • Im Gehäuse 2 können ferner eine Lichtquelle 13 und eine Energiequelle 14 angebracht sein.
  • Ferner können im Gehäuse 2 ein Bildschirm (z.B. TFT-Bildschirm, Plasma-Bildschirm, Touchscreen-Bildschirm etc.) untergebracht werden (nicht näher abgebildet).
  • Über eine ferner vorgesehene Signaltonquelle kann ein akustischer und/oder visueller Signalton abgegeben werden, der zeitlich z.B. beim Schalten der Fußgängerampel auf Rot oder auf Grün aktiviert wird (nicht näher abgebildet).
  • Ferner kann die Werbevorrichtung 1 eine integrierte Notrufmöglichkeit sowie einen Münzeinwurf oder weitere Vorrichtungen zur Bezahlung (z.B. einen Kartenleser) für über Bedientasten 16 abfragbare Service-Leistungen (z.B. weitere Werbeinformationen) besitzen (nicht näher abgebildet). Eine integrierte Kamera kann zu Überwachungszwecken verwendet werden.
  • Über eine integrierte Lichteinrichtung (z.B. einen Laser) können weitere Informationen (z.B. weitere Werbeinformationen) auf den Boden vor der Werbeeinrichtung projiziert werden (nicht näher abgebildet).
  • 1
    Werbevorrichtung
    2
    Gehäuse
    3
    Lichtquelle
    4
    Fotozelle
    5
    Energiequelle
    6
    Bildschirm
    7
    Frontscheibe
    8
    Gegenstand
    9
    Seite
    10
    Schublade
    11
    magnetisches Element
    12
    Rückseite
    13
    Lichtquelle
    14
    Energiequelle
    15
    Antenne
    16
    Bedientasten

Claims (9)

  1. Werbevorrichtung (1) zur Anbringung an senkrechten Gegenständen, insbesondere Fußgängerampeln, Laternen, Masten, mit einem Gehäuse (2), welches auf mindestens einer Seite geöffnet werden kann und eine Schublade (10) zum Einschieben aufweist, wobei die Schublade (10) eine magnetische Platte besitzt, auf der Werbematerial lösbar anbringbar ist.
  2. Werbevorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse (2) aus Kunststoff besteht.
  3. Werbevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei mindestens eine Lichtquelle (3) zur Innenbeleuchtung vorgesehen ist.
  4. Werbevorrichtung (1) nach Anspruch 3, wobei die Lichtquelle (3) automatisch ein- oder ausschaltbar ist.
  5. Werbevorrichtung (1) nach Anspruch 3 oder 4, wobei die Lichtquelle (3) über eine Fotozelle (4) steuerbar ist.
  6. Werbevorrichtung (1) nach Anspruch 6, wobei die Energiequelle (5) im Inneren der Werbevorrichtung (1) angebracht ist.
  7. Werbevorrichtung (1) nach Anspruch 6, wobei die Energiequelle (5) außerhalb der Werbevorrichtung (1) angebracht ist.
  8. Werbevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Werbevorrichtung (1) anstelle der magnetischen Platte oder in Ergänzung zur magnetischen Platte einen Bildschirm (6) aufweist.
  9. Werbevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Werbevorrichtung (1) eine Vorrichtung zur rollierenden Anzeige von Werbeplakaten aufweist.
DE200420004050 2004-03-12 2004-03-12 Werbevorrichtung zur Anbringung an senkrechten Gegenständen Expired - Lifetime DE202004004050U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202009000511U1 (de) * 2009-01-16 2010-05-27 Bunse, Christiane Halter für Werbeträger und Verkehrsmast, insbesondere Ampelmast, Mast für Straßenschilder, Lichtmast u.dgl. mit einem derartigen Halter

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202009000511U1 (de) * 2009-01-16 2010-05-27 Bunse, Christiane Halter für Werbeträger und Verkehrsmast, insbesondere Ampelmast, Mast für Straßenschilder, Lichtmast u.dgl. mit einem derartigen Halter

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