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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Substraten.
Die Substrate können auch beispielsweise als Halbleitersubstrate
bei verschiedenen Applikationen eingesetzt werden, wobei eine miniaturisierte
Ausbildung erreichbar ist. So können beispielsweise optische
Detektoren, wie z. B. Photodioden auf erfindungsgemäßen
Substraten angeordnet und elektrisch leitend kontaktiert werden,
so dass ihre jeweiligen Messsignale einer elektronischen Auswertung
zugeführt und auch eine Abbildung erfasster Bildsignale
möglich ist. Außerdem ist eine höhere
Flexibilität für die Anordnung solcher Elemente auf
der Vorderseite gegeben.
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Häufig
werden auf Halbleitersubstraten, wie beispielsweise Siliciumwafern,
solche Anordnungen bzw. Arrays ausgebildet, die nur von der Seite
kontaktiert werden können.
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Um
diesem Nachteil entgegenzutreten wurden Versuche unternommen elektrisch
leitende Verbindungen in miniaturisierter Form durch ein Halbleitersubstrat
hindurch, als so genannte Durchkontaktierung (TWI – Through
Wafer Interconnection) auszubilden.
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Eine
solche Möglichkeit ist in
DE 10 2005 039 068 A1 beschrieben.
Dabei soll ein Siliciumsubstrat von Vorder- und Rückseite
bearbeitet werden. In einem ersten Schritt wird eine Grabenstruktur
auf der Vorderseite des Halbleitersubstrates durch ein Ätzverfahren
ausgebildet, um eine elektrisch leitende Verbindung und eine Isolation
zu erreichen. Diese Grabenstruktur wird in die Oberfläche
eingeätzt. Nachfolgend wird die Vorderseite mit einer dielektrischen
Schicht versehen, die auch in den Vertiefungen ausgebildet ist.
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Die
so beschichteten Vertiefungen werden dann mit einem Stoff ausgefüllt.
Woraufhin auf der Oberfläche Kontaktelemente ausgebildet
werden können.
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Die
Vertiefungen müssen dann ausgehend von der Rückseite
freigelegt werden. Hierzu ist ein Abtrag von einigen hundert Mikrometern
von der Rückseite erforderlich. Um dies effektiv zu erreichen, wird
dies üblicherweise durch mechanisches Schleifen mit einem
abrasiven Stoffabtrag erledigt. Durch die mechanischen Belastungen
kommt es zu Störungen des Substratwerkstoffs in Bereichen
beispielsweise des Kristallgefüges des jeweiligen Substratwerkstoffs.
Solche Defekte (z. B. Versetzungen, Mikrorisse) können
die elektrischen Eigenschaften negativ beeinflussen, was beispielsweise
zu erhöhten elektrischen Leckströmen oder zu einer
einseitigen mechanischen Vorzuspannung, und zu einer Verkrümmung
der Halbleitersubstrate füh ren kann.
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Üblicherweise
schließt sich an das Schleifen von Halbleitersubstraten
eine zur weiteren Reduzierung der Dicke des Substrats führende
Bearbeitung an, die den Substratwerkstoff mechanisch weniger angreift
und belastet. Dies kann durch Polieren, durch chemisch mechanisches
Polieren und/oder nasschemisches Entspannungsätzen erfolgen.
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Bei
im Substrat bzw. einem Halbleitersubstrat ausgebildeten Durchkontaktierungen
(„vergrabene Strukturen), die aus bzw. mit vom Substratwerkstoff
abweichenden Stoffen gebildet sind und durch die Reduzierung der
Substratdicke freigelegt werden sollen, können die üblicherweise
eingesetzten Verfahren aus technologischen Gründen (Bruchfestigkeit
der Substrate, Selektivitäten oder Homogenitäten
von Ätzungen) oder aus ökonomischen Gründen (erforderliche
Bearbeitungszeit für Polieren oder chemisch mechanisches
Polieren) nicht oder nur mit erheblichen Nachteilen verbunden eingesetzt
werden.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung Möglichkeiten zur Verfügung
zu stellen, mit denen Substrate kostengünstig herstellbar
sind, und mit denen eine Beeinträchtigung des Substratwerkstoffs
vermeidbar ist.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe mit einem Verfahren, das die Merkmale des Anspruchs
1 aufweist, gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung können
mit den in untergeordneten Ansprüchen bezeichneten Merkmalen
erreicht werden.
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Für
die Herstellung von erfindungsgemäßen Substraten
können beispielsweise einkristalline Siliciumsubstrate
(Si-Wafer) oder solche aus GaAS, SiGe, SiC oder einem Glas eingesetzt
werden, die eine ausreichend große Dicke, beispielsweise
bis zu ca. 1000 μm oder auch darunter aufweisen können.
Die Auswahl kann unter Berücksichtigung der gewünschten
Dicke eines fertig prozessierten Substrates erfolgen. So können
solche Substrate in Standardabmessungen eingesetzt und auf eine
beliebige Zieldicke bearbeitet werden, die bis in Bereiche sehr
geringer Dicken reichen kann.
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Ausgehend
von der Vorderseite werden unter Verwendung einer Maske durch Ätzen,
z. B. Trockenätzen Vertiefungen für vergrabene
Strukturen mit einer Mindesttiefe von z. B. 200 μm ausgebildet.
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Ein
so vorbereitetes Substrat kann dann so weiter bearbeitet werden,
dass auf der Vorderseite eine elektrisch isolierende Beschichtung
ausgebildet wird, die auch auf der Oberfläche, also den
Innenwänden der Vertiefungen ausgebildet ist. Die Beschichtung
kann eine Oxidschicht, bevorzugt eine thermisch gebildete Siliciumdioxidschicht
sein.
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Dann
werden die Vertiefungen mit einem Stoff, bevorzugt einem elektrisch
leitenden Stoff vollständig ausgefüllt. Die eine
oder auch mehrere innen angeordnete(n) Vertiefung(en) können
mit z. B. einem Metall, Polysilicium oder dotiertem Polysilicium ausgefüllt
werden und so wegen der erhöhten elektrischen Leitfähigkeit
nach der Fertigstellung eine elektrisch leitende Verbindung durch
das Substrat hindurch nach der Fertigstellung bilden.
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Eine
oder mehrere Vertiefung(en) können am fertig prozessierten
Element dann aber auch einen Isolator bilden. Dabei kann eine solche
Vertiefung mit einem elektrisch isolierendem Stoff, der Einfachheit
halber aber ebenfalls mit dem dotierten PolySilicium ausgefüllt
werden. Im letztgenannten Fall wird die Isolationswirkung durch
die elektrisch isolierende Beschichtung der Innenwand dieser Vertiefung erreicht.
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Ggf.
nach Fertigstellung von Strukturen auf der Vorderseite kann das
Substrat nachfolgend an seiner Rückseite bearbeitet werden.
Dabei wird die Dicke des Halbleitersubstrates von der Rückseite
reduziert, bis die Vertiefungen auch an der Rückseite freigelegt
sind und durch das Substrat hindurch reichende vom Substrat getrennte
elektrische Potentiale gebildet werden können. Dies wird
z. B. durch Schleifen erreicht. Dabei erfolgt ein abrasiver Stoffabtrag
ausgehend von der Rückseite, bei dem eine bereichsweise
Störung eines Bereichs, beispielsweise des Kristallbereichs
des Substratwerkstoffs erfolgt.
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Erfindungsgemäß wird
der Stoffabtrag aber nur so lange in dieser Form durchgeführt,
bis die in Richtung Rückseite des Substrats weisenden Stirnflächen
von Vertiefungen nicht erreicht sind und ein vorgebbarer Abstand
eingehalten ist, in dem kein gestörter Bereich bzw. Kristallbereich
vorliegt. Demzufolge verbleibt oberhalb der Stirnflächen
von Vertiefungen ein ungestörter Bereich bzw. Kristallbereich.
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Ein
so in seiner Dicke reduziertes Substrat wird dann weiter ausgehend
von seiner Rückseite durch nasschemisches Ätzen
bearbeitet und dadurch seine Dicke weiter reduziert. Das Ätzen
wird dann mit mindestens zwei Ätzstufen durchgeführt,
bei denen unterschiedli che Ätzflüssigkeiten eingesetzt
werden, die für die abzutragenden Stoffe und eine elektrisch isolierende
Beschichtung unterschiedliche Ätzraten aufweisen.
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Dabei
wird zuerst der gestörte, insbesondere in seiner Kristallstruktur
gestörte und dann ggf. ungestörter Bereich des
Substrats durch nasschemisches Ätzen weiter abgetragen.
Hierzu kann als Ätzflüssigkeit beispielsweise
HNO3/HF/CH3COOH
eingesetzt werden. Dabei kann zumindest soweit geätzt werden,
bis die in Richtung Rückseite weisende Stirnfläche
von Vertiefungen erreicht sind. Dort kann die Ätzfront
einen Stoff in Vertiefungen und/oder einen Beschichtungswerkstoff,
an Innenwänden von Vertiefungen erreichen.
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Ist
dies erreicht oder es wurde weiter mit der ersten Ätzstufe
geätzt und der in Vertiefungen eingefüllte Stoff
und/oder Beschichtungswerkstoff teilweise freigelegt, kann mit einer
zweiten Ätzstufe weiter geätzt werden. Dabei wird
eine Ätzflüssigkeit, z. B. HF eingesetzt, die
eine höhere Ätzrate für den/die jeweiligen
Stoff(e) und/oder den Beschichtungswerkstoff der Vertiefung(en)
aufweist, als für den Substratwerkstoff.
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Nachfolgend
kann mit einer dritten Ätzstufe, falls dies gewünscht
ist, weiter mehr Substratwerkstoff und in die Vertiefungen gefüllter
Stoff als Beschichtungswerkstoff abgetragen werden, wofür
wieder eine Ätzflüssigkeit mit dementsprechenden Ätzraten,
beispielsweise wieder HNO3/HF/CH3COOH eingesetzt werden kann. So kann dann
eine ebene plane Oberfläche an der Rückseite erhalten
werden. Es können aber auch an der Rückseite überstehende Bereiche
eines Stoffes und/oder des Beschichtungswerkstoffes verbleiben,
wobei mit Beschichtungswerkstoff, beispielsweise einem Oxid, bevorzugt
Siliciumdioxid, eine elektrische Isolierung gebildet werden kann.
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In
einer vierten Ätzstufe können die überstehenden
Bereiche des Beschichtungswerkstoffs entfernt werden. Dabei wird
eine Ätzflüssigkeit, z. B. HF eingesetzt, die
eine höhere Ätzrate für den/die jeweiligen
Stoff(e) und/oder den Beschichtungswerkstoff der Vertiefung(en)
aufweist, als für den Substratwerkstoff.
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Mit
nachfolgend an der Rückseite ausgebildeten Kontaktelementen
können freigelegte Bereiche eines elektrisch leitenden
Stoffs elektrisch leitend miteinander verbunden und je nach Bedarf
verschaltet werden.
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Mit
der Erfindung können Substrate zur Verfügung gestellt
werden, die einfach, flexibel in kurzer Zeit hergestellt werden
können und bei denen Substratwerkstoff frei von Defekten
und Inhomogenitäten ist.
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Nachfolgend
soll die Erfindung beispielhaft näher erläutert
werden.
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Dabei
zeigen:
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1 in
schematischer Form eine Schnittdarstellung eines Silicium-Halbleitersubstrates
mit zwei Vertiefungen vor einer mechanischen Bearbeitung mit abrasivem
Stoffabtrag;
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2 in
schematischer Form eine Schnittdarstellung durch das Silicium-Halbleitersubstrat nach
dem abrasiven Stoffabtrag, mit einem Bereich an dem die Kristallstruktur
gestört ist;
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3 in
schematischer Form eine Schnittdarstellung des Silicium-Halbleitersubstrates
nach einer ersten Ätzstufe, bei der eine Beschichtung an Vertiefungen
freigelegt worden worden ist;
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4 in
schematischer Form eine Schnittdarstellung des Silicium-Halbleitersubstrates
nach einer zweiten Ätzstufe, bei der auch ein in Vertiefungen eingefüllter
Stoff freigelegt worden ist;
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5 in
schematischer Form eine Schnittdarstellung des Silicium-Halbleitersubstrates,
bei dem ein in Vertiefungen eingefüllter Stoff frei gelegt und
Substratwerkstoff zurück geätzt worden ist und Beschichtungswerkstoff
die rückseitige Oberfläche überragt und
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6 in
schematischer Form eine Schnittdarstellung des Silicium-Halbleitersubstrates,
bei dem eine plane ebene Rückseite ausgebildet worden ist.
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Bei
diesen Beispielen wird als ein Beispiel für ein erfindungsgemäßes
Substrat 1 ein aus einkristallinem Silicium gebildetes
Halbleitersubstrat 1 eingesetzt.
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1 zeigt
in schematischer Form ein Silicium-Halbleitersubstrat 1 mit
in diesem ausgebildeten sacklochförmigen Vertiefungen,
die nachfolgend nach dem Dünnen des Silicium-Halbleitersubstrates 1,
wie dies nachfolgend noch genauer beschrieben werden soll, frei
gelegt werden sollen. Dabei wurde durch Oxidation an der Innenwand
der Vertiefungen eine Beschichtung ausgebildet. Der Beschichtungswerkstoff 2 ist
hier Siliciumdioxid. Das verbliebene freie Volumen wurde dann mit
einem Stoff 3, hier dotiertem Polysilicium gefüllt.
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2 zeigt
in schematischer Form ein Beispiel für die Ausbildung einer
elektrisch leitenden Verbindung durch ein Silicium-Halbleitersubstrat 1 im Anschluss
an ein mechanisches Schleifen mit abrasivem Stoffabtrag und dem
an der Rückseite ausgebildeten gestörten Kristallbereich 4.
Zwischen dem gestörten Kristallbereich 4 und den
Stirnflächen von Vertiefungen ist ein Abstand eingehalten,
so dass ein Bereich verbleibt in dem ungestörtes einkristallines Silicium,
als Halbleitersubstratwerkstoff vorhanden ist.
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Nachfolgend
wurde in einer ersten Ätzstufe weiter Halbleitersubstratwerkstoff
nasschemisch entfernt bis zumindest das Siliciumdioxid, als Beschichtungswerkstoff 2 an
der in Richtung Rückseite angeordneten Stirnfläche
von Vertiefungen freigelegt ist, wie dies in 3 gezeigt
ist. Hier wurde HNO3/HF/CH3COOH
als Ätzflüssigkeit eingesetzt.
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Das
in Vertiefungen vorhandene dotierte Polysilicium als eingefüllter
Stoff 3, wurde nachfolgend in einer zweiten Ätzstufe
freigelegt, so dass eine elektrisch leitende Verbindung zwischen
Vorder- und Rückseite hergestellt werden kann.
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Dies
ist in verschiedenen Möglichkeiten mit den 4 bis 6 verdeutlicht.
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So
wurde das in 3 gezeigte Halbleitersubstrat 1 selektiv
geätzt bis der Beschichtungswerkstoff 2 an der
Stirnfläche entfernt wurde, was durch Ätzen mit Ätzflüssigkeit,
die eine höhere Ätzrate für den Beschichtungswerkstoff 2 aufweist,
erreicht werden konnte. Bei Siliciumdioxid kann dies HF sein. Danach
wurde ein Zustand erreicht, wie er mit 4 gezeigt
ist. Ein solches Halbleitersubstrat 1 kann weiter geätzt
oder aber auch in dieser Form anders prozessiert werden.
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Es
kann aber auch weiter ausgehend von der Rückseite nasschemisch
geätzt und dadurch ein weitergehender Stoffabtrag erreicht
werden, wie dies den 5 und 6 entnommen
werden kann.
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Die
Ausbildung des Halbleitersubstrates 1, wie in 5 gezeigt,
kann durch weiteres isotropes nasschemisches Ätzen, mit
z. B. HNO3/HF/CH3COOH,
Substratwerkstoff und eingefüllter Stoff 3 entfernt
werden. Der in Vertiefungen vorhandene Beschichtungswerkstoff 2 wird
langsamer beim nasschemischen Ätzen entfernt und so kann
verbliebener Beschichtungswerkstoff 2 an der Rückseite
des Halbleitersubstrates 1 das Halbleitersubstrat 1 und
auch den eingefüllten Stoff 3 überragen.
In einer solchen Ausbildung kann die Rückseite mit einer
Beschichtung versehen werden, die auch elektrisch leitend sein kann.
Die die Oberfläche überragenden Bereiche des Beschichtungswerkstoffs 2 können
dann elektrisch isolieren.
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Ausbildungen
von Halbleitersubstraten 1, wie sie in den 4 und 5 gezeigt
sind, können durch geeignete Auswahl und Reihenfolge von Ätzflüssigkeiten
beim nasschemischen Ätzen erhalten werden.
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Bei
einer Ätzflüssigkeit mit höherer Ätzrate für
den Substratwerkstoff werden eingefüllter Stoff 3 und/oder
der Beschichtungswerkstoff 2 weniger entfernt und können
die Oberfläche an der Rückseite überragen.
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Wird
ein anderes Ätzratenverhältnis gewählt, wird
mehr oder ggf. weniger Substratwerkstoff entfernt. Dabei kann auch
ein eingefüllter Stoff 3 und ein Beschichtungswerkstoff 2 selektiv
mehr oder weniger entfernt werden, wenn eine Ätzflüssigkeit
mit für diese unterschiedlichen Ätzraten eingesetzt
wird.
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In
einem letzten/vierten Ätzschritt, der beispielsweise mit
HF als Ätzflüssigkeit durchgeführt wird,
kann eine ebene plane Oberfläche der Rückseite
des Halbleitersubstrats 1 erhalten werden, wie dies in 6 gezeigt
ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005039068
A1 [0004]