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DE102007021386A1 - Kurztaktniederdruckplasmaanlage - Google Patents

Kurztaktniederdruckplasmaanlage Download PDF

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DE102007021386A1 DE200710021386 DE102007021386A DE102007021386A1 DE 102007021386 A1 DE102007021386 A1 DE 102007021386A1 DE 200710021386 DE200710021386 DE 200710021386 DE 102007021386 A DE102007021386 A DE 102007021386A DE 102007021386 A1 DE102007021386 A1 DE 102007021386A1
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Abstract

Vorgeschlagen wird eine Niederdruckplasmaanlage 1 zur Behandlung einer Oberfläche eines Werkstückes 2 in einem Niederdruckplasma 3, mit einer bevorzugt mittels einer Vakuumpumpe 4 zumindest teilevakuierbaren Prozesskammer 5, wobei eine Elektrode 10 zur Erzeugung des Niederdruckplasmas 3 in der Prozesskammer 5 durch Einspeisung elektrischer und/oder elektromagnetischer Energie in ein in der Prozesskammer 5 vorhandenes Gas vorgesehen ist, und einem elektrischen Generator 12, eingerichtet zur Beaufschlagung der Elektrode 10 mit elektrischer Spannung, wobei der Generator 12 eingerichtet ist, die Eaufschlagen, dass eine Menge der eingespeisten Energie zwischen 0,1 und 100, bevorzugt 1, Kilojoule pro Liter des Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas 3 eingespeist wird. Dabei ist der Generator 12 eingerichtet, die Menge der eingespeisten Energie in einem Puls mit einer Zeitdauer kleiner als eine Sekunde, bevorzugt kleiner als 10 Millisekunden, bereitzustellen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kurztaktniederdruckplasmaanlage zur Behandlung einer Oberfläche eines Werkstückes in einem Niederdruckplasma, mit einer bevorzugt mittels einer Vakuumpumpe zumindest teilevakuierbaren Prozesskammer. Dabei ist eine Elektrode zur Erzeugung des Niederdruckplasmas in der Prozesskammer, durch Einspeisung elektrischer und/oder elektromagnetischer Energie in ein in der Prozesskammer vorhandenes Gas, vorgesehen. Es ist ein elektrischer Generator vorgesehen, der zur Beaufschlagung der Elektrode mit elektrischer Spannung eingerichtet ist.
  • Bei einem Niederdruckplasma handelt es sich um ein zumindest teilionisiertes Gas, wobei der Druck des Gases üblicherweise zwischen einem und tausend Pascal beträgt. Als Gas kann dabei z. B. ein Edelgas, Sauerstoff, CF4 oder ein Gasgemisch eingesetzt werden.
  • Ein Niederdruckplasma bietet sehr vielseitige Möglichkeiten, Oberflächen von Werkstücken zu modifizieren. Zum Beispiel kann eine Feinreinigung von verschmutzten Werkstücken, eine Plasmaaktivierung von Oberflächen von Kunststoffteilen, eine Ätzung von Polytetrafluorethylen (PTFE) oder Silizium oder die Beschichtung von Kunststoffteilen mit PTFE-ähnlichen Schichten zur Behandlung in einem Niederdruckplasma vorgenommen werden. Eine Oberflächenbehandlung mit einem Niederdruckplasma wird daher in den verschiedensten Bereichen eingesetzt, wo es darauf ankommt, Materialien zu verbinden oder die Oberflächeneigenschaften der Materialien gezielt zu verändern.
  • Dabei kommen üblicherweise Elektroden zum Einsatz. Die Elektroden können mit Gleichstrom (DC), Wechselstrom (AC) oder Hochfrequenz (HF) betrieben werden. Der Generator einer derartigen Niederdruckplasmaanlage kann als Hochfrequenzgenerator ausgeführt sein. Derartige Niederdruckplasmaanlagen sind beispielsweise in den Büchern mit den ISBN Nummern 3-8169-1647-3 oder 3-609-68350-3 offenbart.
  • Die Generatoren bekannter Niederdruckplasmaanlagen sind derart ausgelegt, dass der Generator die Elektrode derart mit elektrischer Spannung beaufschlagt, dass eine Menge der eingespeisten Energie zwischen 0,1 und 100, bevorzugt 1 Kilojoule pro Liter des Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas in das Gas eingespeist wird. Diese Energie wird in einem Zeitraum von üblicherweise länger als 10 Sekunden (Plasmabehandlungszeit) in das Gas eingespeist. Das heißt, dass das Niederdruckplasma länger als 10 Sekunden aufrechterhalten wird und die Niederdruckplasmabehandlung der Oberflächen entsprechend lange andauert. Eine typische Niederdruckplasmaanlage weist beispielsweise eine Prozesskammer mit einem Rauminhalt zur Erzeugung eines Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas von 100 Litern auf. Die Plasmabehandlungszeit beträgt z. B. 1000 Sekunden, wobei ein Generator mit einer Plasmageneratorleistung von einhundert Watt eingesetzt wird. Der Generator liefert also in zehn Minuten eine elektrische Energie von einer einhunderttausend Joule, die in das Gas zur Erzeugung bzw. Aufrechterhaltung des Niederdruckplasmas eingespeist wird, um z. B. Oberflächen von Kunststoffteilen zu aktivieren. Daraus ergibt sich eine Menge der eingespeisten Energie von einem Kilojoule pro Liter des Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas.
  • Insgesamt ergibt sich zur Behandlung eines Werkstückes bei bekannten Niederdruckplasmaanlagen eine Taktzeit von einer bis zu 30 Minuten. Diese Taktzeit setzt sich aus der zur Teilevakuierung der Prozesskammer durch Abpumpen der darin befindlichen Luft notwendigen Zeit, der eigentlichen Plasmabehandlungszeit, und der notwendigen Zeit für eine Wiederbelüftung der Prozesskammer zur Entnahme des behandelten Werkstückes nach der Plasmabehandlungszeit zusammen.
  • Diese langen Taktzeiten werden also auch durch die relativ lange Plasmabehandlungszeit mit verursacht. Lange Taktzeiten sind jedoch nachteilig bei der Herstellung von Werkstücken. Insbesondere bei einem In-line Einsatz einer Niederdruckplasmaanlage bei der Herstellung von Werkstücken, wie z. B. Handschuhkästen oder Stoßfängern für die Automobilindustrie, sind derart lange Taktzeiten sehr hinderlich. Unter In-line Einsatz wird dabei der Einsatz einer Niederdruckplasmaanlage direkt in einer automatisierten Produktionsabfolge verstanden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Niederdruckplasmaanlage bereitzustellen, welche die Nachteile des Standes der Technik vermeidet, wobei insbesondere die Taktzeit bei der Oberflächenbehandlung eines Werkstückes verringert werden soll.
  • Diese Aufgabe wird durch die Niederdruckplasmaanlage des unabhängigen Anspruchs gelöst. Die abhängigen Ansprüche stellen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dar.
  • Eine erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage ist zur Behandlung einer Oberfläche eines Werkstückes in einem Niederdruckplasma eingerichtet. Die erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage weist eine, bevorzugt mittels einer Vakuumpumpe zumindest teilevakuierbare, Prozesskammer auf. Es ist eine Elektrode zur Erzeugung des Niederdruckplasmas in der Prozesskammer durch Einspeisung elektrischer und/oder elektromagnetischer Energie in ein in der Prozesskammer vorhandenes Gas vorgesehen. Die Elektrode kann dabei sowohl innerhalb der Prozesskammer, als auch außerhalb der Prozesskammer angeordnet sein. Im letztgenannten Fall wirkt die Elektrode als eine Antenne. Die Energie kann also z. B. über einen elektrischen Strom in das Gas eingeleitet werden. Die Energie kann aber auch als elektromagnetische Strahlung, beispielsweise Mikrowellenstrahlung, z. B. durch ein Glasfenster in einer Außenwand der Prozesskammer in das Gas eingebracht werden. Das Niederdruckplasma kann dabei durch einen Mikrowellenpuls gezündet werden. Ein elektrischer Generator der erfindungsgemäßen Niederdruckplasmaanlage ist zur Beaufschlagung der Elektrode mit elektrischer Spannung eingerichtet. Der Generator ist weiter eingerichtet, die Elektrode derart mit elektrischer Spannung zu beaufschlagen, dass eine Menge der eingespeisten Energie zwischen 0,1 und 100, bevorzugt 1, Kilojoule pro Liter des Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas eingespeist wird, bzw. mittels des Generators einspeisbar ist. Der Generator kann dazu als ein Mikrowellengenerator, der ähnlich der Spannungsversorgung eines Radargerätes aufgebaut ist, ausgeführt sein.
  • Erfindungsgemäß ist der Generator eingerichtet, die Menge der eingespeisten Energie in einer Plasmabehandlungszeit mit einer Zeitdauer kleiner eine Sekunde, bevorzugt kleiner als 10 Millisekunden, bereit zu stellen.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die hohen Taktzeiten beim Einsatz bekannter Niederdruckplasmaanlagen dadurch verringert werden können, dass andere Generatoren zur Erzeugung des Niederdruckplasmas eingesetzt werden. Der Generator einer erfindungsgemäßen Niederdruckplasmaanlage ist derart ausgelegt, dass die gleiche Energie, die üblicherweise in einer Plasmabehandlungszeit von mehr als 10 Sekunden in das Gas zur Erzeugung bzw. Aufrechterhaltung des Plasmas eingespeist wird, in der sehr kurzen Zeit von weniger als einer Sekunde vom Generator geliefert werden kann. Es wird derart eine Niederdruckplasmaanlage, die eine sehr kurze Taktzeit ermöglicht, bereit gestellt. Die erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage kann z. B. zum Reinigen, Aktivieren, Ätzen oder Beschichten von Oberflächen von Werkstücken verwendet werden. Da der erfindungsgemäß eingesetzte Generator nur für einen Kurzzeitbetrieb ausgelegt sein muss, kann ein relativ preisgünstiger Generator verwendet werden. Es kann z. B. ein einfacher Netztransformator verwendet werden, der für eine oder mehrere Perioden der Netzspannung direkt an die Elektrode zur Erzeugung des Niederdruckplasmas angeschlossen sein kann. Die erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage kann insbesondere eine sehr kleine Prozesskammer von z. B. bis zu 10 Litern Volumen aufweisen. Der Generator kann dazu eingerichtet sein, die Energie in Form von DC oder AC- oder HF-Spannung oder Elektromagnetischer Strahlung, z. B. Mikrowellen, zu liefern.
  • Besonders bevorzugt weist der Generator einen Kondensator und eine Gleichstromquelle zur Aufladung des Kondensators auf, wobei ein Schalter vorgesehen ist, um die Elektrode zur Erzeugung des Niederdruckplasmas mit dem Kondensator zur Entladung des Kondensators elektrisch zu verbinden. Ein derartiger Generator weist also eine ähnliche Schaltung auf, wie sie in Blitzgeräten, Pulslasern, Radargeräten und/oder Teslageneratoren verwendet wird. Mittels eines derartigen Generators ist es möglich, in wenigen Millisekunden Oberflächen von Werkstücken aus Kunststoff, z. B. aus Polyethylen, zu aktivieren. Die Oberflächenenergie kann dabei von ca. 30 Millinewton pro Meter auf 70 Millinewton pro Meter und mehr durch einen einzigen Puls gesteigert werden. Derartig behandelte Werkstücke aus Polyethylen können sehr gut lackiert werden.
  • Wenn der Generator eingerichtet ist, mehrere Pulse mit der Zeitdauer jeweils mit der Menge der eingespeisten Energie hintereinander bereit zu stellen, kann die Oberfläche von Werkstücken durch behandeln mit durch mehrere Pulse erzeugtes Niederdruckplasma mehrfach Behandelt werden, wodurch z. B. eine gleichmäßigere Oberflächenenergiesteigerung bewirkt werden kann.
  • Vorteilhaft ist an der Prozesskammer ein Prozessgaseinlassventil vorgesehen. Dieses Prozessgaseinlassventil ist zum Befüllen der Prozesskammer mit einem Prozessgas als Gas zur Einspeisung der elektrischen Energie zur Erzeugung des Niederdruckplasmas mit einem Gasdruck zwischen einem Pascal und tausend Pascal eingerichtet. Dadurch kann die Erzeugung des Niederdruckplasmas durch Auswahl des Prozessgases und des Druckes des Prozessgases optimiert werden.
  • Die erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage wird zur Erzeugung eines Niederdruckplasmas in der Prozesskammer durch eine Einspeisung einer Menge von Energie zwischen 0,1 und 100, bevorzugt 1 Kilojoule pro Liter des Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas mittels der Elektrode in einem Puls mit einer Zeitdauer, d. h. einer Plasmabehandlungszeit, kleiner eine Sekunde, bevorzugt kleiner als 10 Millisekunden verwendet. Die erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage eignet sich insbesondere zur Behandlung einer insbesondere schwer verklebbaren, bedruckbaren und/oder lackierbaren Oberfläche eines Werkstückes aus einem Kunststoff, wie z. B. Polyethylen, PP, POM, PC oder ABS in dem Niederdruckplasma in der Prozesskammer der Niederdruckplasmaanlage, zur Steigerung der Oberflächenenergie der Oberfläche des Werkstückes.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage mit einer innerhalb der Prozesskammer angeordneten Elektrode zur Erzeugung des Niederdruckplasmas in der Prozesskammer.
  • 2 zeigt eine erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage mit einer außerhalb der Prozesskammer angeordneten Elektrode zur Erzeugung des Niederdruckplasmas in der Prozesskammer die als eine Antenne wirkt.
  • Die Darstellungen der Zeichnungen zeigen den erfindungsgemäßen Gegenstand stark schematisiert und sind nicht maßstäblich zu verstehen. Die einzelnen Bestandteile des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind so dargestellt, dass ihr Aufbau gut gezeigt werden kann.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage 1 zur Behandlung einer Oberfläche eines Werkstückes 2 in einem Niederdruckplasma 3 dargestellt. An einer mit einer Vakuumpumpe 4 zumindest teilevakuierbaren Prozesskammer 5 ist ein Prozessgaseinlassventil 6 vorgesehen. Das Niederdruckplasma 3 ist durch das punktierte Volumen in der Prozesskammer 5 dargestellt. Über dieses Prozessgaseinlassventil 6 wird die Prozesskammer 5, nach dem Vornehmen einer Teilevakuierung durch Abpumpen mittels der Vakuumpumpe 4 der in der Prozesskammer 5 nach einem Einbringen eines Werkstückes 2 in die Prozesskammer 5 vorhandenen Luft, mit einem Prozessgas, z. B. einem Edelgas aus z. B. einer Gasflasche 7, befüllt. Dieses Prozessgas wird als Gas zur Einspeisung der elektrischen Energie zur Erzeugung des Niederdruckplasmas 3 derart in die Prozesskammer 5 eingefüllt, dass während der Plasmabehandlungszeit in der Prozesskammer 5 ein Gasdruck zwischen einem Pascal und tausend Pascal besteht. Weiter ist an der Prozesskammer 5 ein Belüftungsventil 8 vorgesehen. Mittels dieses Belüftungsventils 8 wird nach dem Abschluss der Oberflächenbehandlung des Werkstückes 2 die Prozesskammer 5 zur Entnahme des Werkstückes 2 wieder belüftet.
  • In der Prozesskammer 5 ist eine Elektrode 10 zur Erzeugung des Niederdruckplasmas 3 in der Prozesskammer 5 angeordnet. Die Erzeugung des Niederdruckplasmas 3 erfolgt durch Einspeisung elektrischer Energie in das in der Prozesskammer 5 vorhandene Gas über die Elektrode 10. Dazu ist ein elektrischer Generator 12 zur Beaufschlagung der Elektrode 10 mit elektrischer Spannung eingerichtet. Diese elektrische Spannung kann z. B. gegenüber dem Gehäuse der Prozesskammer 5 oder einer Auflage für das Werkstück 2 aufgebaut werden. Der Generator 12 weist einen Kondensator 13 und ein Gleichstromquelle 14 zur Aufladung des Kondensators 13 auf. Mittels eines Schalters 15 kann die Elektrode 10 zur Erzeugung des Niederdruckplasmas 3 mit dem Kondensator 13 zur Entladung des Kondensators 13 elektrisch verbunden werden. Der Generator 12 ist z. B. wie ein elektrisches Blitzgerät eines Fotoapparates (Fotoblitzgerät), eine Pulslaser Spannungsversorgung oder eine Radar Spannungsversorgung aufgebaut. Der Schalter 15 kann als ein elektrischer, elektronischer, oder mechanischer Schalter oder als ein Gasschalter wie z. B. ein Thyratron, ausgeführt sein.
  • Z. B. durch einen derartigen Aufbau ist der Generator 12 eingerichtet, die Elektrode 10 derart mit elektrischer Spannung zu beaufschlagen, dass eine Menge der eingespeisten Energie zwischen 5 und 15, bevorzugt 10, Kilojoule pro Liter des Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas 3 eingespeist wird, wobei der Generator 12 eingerichtet ist, die Menge der eingespeisten Energie in einem Puls mit einer Zeitdauer kleiner eine Sekunde, bevorzugt kleiner als 10 Millisekunden, bereit zu stellen.
  • In 2 ist eine erfindungsgemäße Niederdruckplasmaanlage 1 mit einer außerhalb der Prozesskammer 5 angeordneten Elektrode 10 zur Erzeugung des Niederdruckplasmas 3 in der Prozesskammer 5 dargestellt. Diese Elektrode 10 wirkt als eine Antenne über die die Energie zur Erzeugung des Niederdruckplasmas 5, durch eine Glasscheibe 20 in einer Außenwand der Prozesskammer 3, in das sich in der Prozesskammer 5 befindende Gas eingespeist wird. Dazu wird zunächst in einem Magnetron 21 eine elektromagnetische Schwingung erzeugt. Diese Schwingung führt derart zu einer Beaufschlagung der als Antenne wirkenden Elektrode 10 mit elektrischer Spannung, dass mittels der Antenne, über einen zwischen der Antenne und der Glasscheibe 20 angeordneten Hohlleiter 22, elektromagnetische Energie, z. B. als ein Mikrowellenfeld, in das Gas eingeleitet wird.
  • Vorgeschlagen wird eine Niederdruckplasmaanlage 1 zur Behandlung einer Oberfläche eines Werkstückes 2 in einem Niederdruckplasma 3, mit einer bevorzugt mittels einer Vakuumpumpe 4 zumindest teilevakuierbaren Prozesskammer 5, wobei eine Elektrode 10 zur Erzeugung des Niederdruckplasmas 3 in der Prozesskammer 5, durch Einspeisung elektrischer und/oder elektromagnetischer Energie in ein in der Prozesskammer 5 vorhandenes Gas, vorgesehen ist, und einem elektrischen Generator 12, eingerichtet zur Beaufschlagung der Elektrode 10 mit elektrischer Spannung, wobei der Generator 12 eingerichtet ist, die Elektrode 10 derart mit elektrischer Spannung zu beaufschlagen, dass eine Menge der eingespeisten Energie zwischen 0,1 und 100, bevorzugt 1, Kilojoule pro Liter des Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas 3 eingespeist wird. Dabei ist der Generator 12 eingerichtet, die Menge der eingespeisten Energie in einem Puls mit einer Zeitdauer kleiner eine Sekunde, bevorzugt kleiner als 10 Millisekunden, bereit zu stellen.
  • Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die vorstehend angegebenen Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche auch bei grundsätzlich anders gearteter Ausführung von den Merkmalen der Erfindung Gebrauch machen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - ISBN Nummern 3-8169-1647-3 [0004]
    • - 3-609-68350-3 [0004]

Claims (6)

  1. Niederdruckplasmaanlage (1) zur Behandlung einer Oberfläche eines Werkstückes (2) in einem Niederdruckplasma (3), mit einer bevorzugt mittels einer Vakuumpumpe (4) zumindest teilevakuierbaren Prozesskammer (5), wobei eine Elektrode (10) zur Erzeugung des Niederdruckplasmas (3) in der Prozesskammer (5), durch Einspeisung elektrischer und/oder elektromagnetischer Energie in ein in der Prozesskammer (5) vorhandenes Gas, vorgesehen ist, und einem elektrischen Generator (12), eingerichtet zur Beaufschlagung der Elektrode (10) mit elektrischer Spannung, wobei der Generator (12) eingerichtet ist, die Elektrode (10) derart mit elektrischer Spannung zu beaufschlagen, dass eine Menge der eingespeisten Energie zwischen 0,1 und 100, bevorzugt 1, Kilojoule pro Liter des Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas (3) eingespeist wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Generator (12) eingerichtet ist, die Menge der eingespeisten Energie in einer Plasmabehandlungsdauer mit einer Zeitdauer kleiner eine Sekunde, bevorzugt kleiner als 10 Millisekunden, bereit zu stellen.
  2. Niederdruckplasmaanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Generator (12) einen Kondensator (13) und eine Gleichstromquelle (14) zur Aufladung des Kondensators (13) aufweist, wobei ein Schalter (15) vorgesehen ist, um die Elektrode (10) zur Erzeugung des Niederdruckplasmas (3) mit dem Kondensator (13) zur Entladung des Kondensators (13) elektrisch zu verbinden.
  3. Niederdruckplasmaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Generator (12) eingerichtet ist, mehrere Pulse mit der Zeitdauer jeweils mit der Menge der eingespeisten Energie hintereinander bereit zu stellen.
  4. Niederdruckplasmaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Prozesskammer (5) ein Prozessgaseinlassventil (6) vorgesehen ist, eingerichtet zum Befüllen der Prozesskammer (5) mit einem Prozessgas als Gas zur Einspeisung der elektrischen Energie zur Erzeugung des Niederdruckplasmas (3) mit einem Gasdruck zwischen einem Pascal und tausend Pascal.
  5. Verwendung der Niederdruckplasmaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4 zur Erzeugung eines Niederdruckplasmas (3) in der Prozesskammer (5) durch eine Einspeisung einer Menge von Energie zwischen 0,1 und 100, bevorzugt 1 Kilojoule pro Liter des Volumens des zu erzeugenden Niederdruckplasmas (3) mittels der Elektrode (10) in einem Puls mit einer Zeitdauer kleiner eine Sekunde, bevorzugt kleiner als 10 Millisekunden.
  6. Verwendung der Niederdruckplasmaanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine insbesondere schwer verklebbare, bedruckbare und/oder lackierbare Oberfläche eines Werkstückes (2) aus einem Kunststoff, in dem Niederdruckplasma (3) in der Prozesskammer (5) der Niederdruckplasmaanlage (1) zur Steigerung der Oberflächenenergie der Oberfläche des Werkstückes (2) behandelt wird oder dass eine Oberfläche eines Werkstückes (2) aus Metall in dem Niederdruckplasma (3) in der Prozesskammer (5) der Niederdruckplasmaanlage (1) zu deren Reinigung behandelt wird.
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