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Die
Erfindung betrifft ein Handspielzeug in Gestalt eines Rührbesens
mit einem Handgriff und einem daran angeordneten Drahtkörper.
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Säuglinge
und Kleinkinder entwickeln ihren Tastsinn sowie ihre Fähigkeit
zu fein- und grobmotorischer Bewegung auf spielerische Art und Weise, etwa
im Umgang mit speziell hierfür
entwickelten kommerziell erhältlichen
Handspielzeugen, wie beispielsweise Rasseln und dgl., aber auch
mit den unterschiedlichsten Gegenständen des alltäglichen
Gebrauchs. Dabei achtet das Kleinkind nicht darauf, zu welchem eigentlichen
Zweck der zu seinem Spielzeug ausgesuchte Gegenstand bestimmt ist.
Vielmehr zieht das Kleinkind jeden Gegenstand zum Spielen heran,
der einen aus seiner Sicht ausreichenden Spielwert aufweist. Als
zum Spielen attraktiv werden von Kleinkindern beispielsweise Gegenstände angesehen,
von denen besondere Licht- oder Geräuscheffekte ausgehen. Zudem
ziehen Kleinkinder zum Spielen bevorzugt Gegenstände in Betracht, die von ihren
Vorbildern, wie beispielsweise ihren älteren Geschwistern oder Eltern,
verwendet werden.
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Beobachtungen
an Kleinkindern haben gezeigt, dass das eingangs genannte Handspielzeug
in Gestalt eines Rührbesens,
sei es ein Miniaturbesen aus der Kinderküche oder ein Küchenwerkzeug
der Eltern, eine besondere Attraktivität auf Kleinkinder ausübt, wobei
als „Rührbesen" im Sinne der vorliegenden
Anmeldung ebenfalls Schnee-, Schlag-, Ballon-, Becher-, Topf-, Quirl-
sowie Spiralbesen zu verstehen sind. Nach dem Obengesagten ist dies
durchaus nachvollziehbar, da ein Rührbesen nicht nur Küchenwerkzeug
der Eltern ist, sondern in Miniaturform auch häufig in der Kinderküche des älteren Geschwisters
als Spielzeug Verwendung findet. Das besondere Augenmerk des Kindes
gilt dem Drahtkörper,
der je nach Einsatz des Besens als Kinderküchenspielzeug oder Küchenwerkzeug
aus plastisch und/oder elastisch deformierbaren Metall-, Plastik-, Keramik-,
Gummi- und/oder Holzdraht gebildet ist. Der Drahtkörper bietet
dem Kleinkind auf vielfältige Art
und Weise die Möglichkeit,
seine frühkindliche Wahrnehmung
spielerisch mit dem Handspielzeug zu schulen, etwa wenn es mit seinen
Händen
den Drahtkörper
als Ganzes oder seine einzelnen Drähte deformiert oder den Drahtkörper als
Rassel benützt,
indem es den Drahtkörper
schüttelt
oder anderweitig zum Klingen bringt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Weiterbildung des gattungsbildenden Handspielzeugs
bereitzustellen, die einen gesteigerten Spielwert für das Kleinkind
bietet.
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Vorstehende
Aufgabe wird gelöst
durch ein Handspielzeug in Gestalt eines Rührbesens mit einem Handgriff
und einem daran angeordneten Drahtkörper, wobei an oder/und in
dem Drahtkörper
wenigstens ein relativ zu diesem bewegbares Spielelement vorhanden
und gegen Verlust gesichert ist. Da das Kleinkind sich über den
eigentlichen Zweck des Rührbesens
nicht im Klaren ist, stellen die an oder in dem Drahtkörper vorhandenen
Spielelemente keine Irritation für
das Kleinkind dar. Vielmehr können
sie in erhöhtem
Maße seine
Aufmerksamkeit erregen und es motivieren, über das Spiel mit dem einfachen Drahtkörper hinaus
ein neues erweitertes Spiel mit Drahtkörper und den Spielelementen
zu entwickeln. Im Unterschied zum Stand der Technik kann mittels des
erfindungsgemäßen Handspielzeugs
das Kind leichter dazu bewegt werden, sich ausgiebiger mit dem Handspielzeug
auseinanderzusetzen, was im Ergebnis unter anderem zu einer verbesserten
Entwicklungsförderung
des Tastsinns sowie der Grob- und Feinmotorik des Kleinkinds führt.
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Obwohl
der Drahtkörper
auf verschiedenste Art und Weise gestaltet sein kann, d. h. beispielsweise
eine offene Form aufweisen kann, bei der die Drähte des Drahtkörpers von
dem Handbriff abstehen und ein freies Ende aufweisen, wird bevorzugt, dass
der Drahtkörper
eine käfigartige
Struktur mit einem Innenraum aufweist, in dem sich wenigstens ein Spielelement, insbesondere
ein Ball, befindet. Dieses Spielelement kann z. B. auf einem den
Käfiginnenraum
durchsetzenden Führungsdraht
oder einer Haltestange drehbar oder/und verschiebbar geführt sein,
so dass es nicht aus dem Käfig
herausnehmbar ist.
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Alternativ
kann das Spielelement frei bewegbar in dem Käfiginnenraum aufgenommen und
z. B. nach Aufspreizen zweier benachbarter Außendrähte des Käfigs aus diesem herausgenommen
werden. Dabei kann es vorgesehen sein, dass das Spielelement an
einem Band hängt,
welches am Handspielzeug befestigt ist. Da sich das in der käfigartigen Struktur
befindliche Spielelement von dem Kleinkind nicht ohne weiteres entfernen
lässt,
kann das Interesse des Kleinkinds an diesem Spielelement und damit an
dem Handspielzeug insgesamt weiter gesteigert werden. Zum Herausholen
und Einsetzen des Spielelements aus der bzw. in die käfigartigen/-artige Struktur muss
das Kind die einzelnen Drähte
der Struktur zur Seite drücken.
Somit kann der Tastsinn und das motorische Koordinationsvermögen des
Kindes in besonderem Maße
angeregt werden, was wiederum zu seiner Förderung beiträgt.
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In
einer bevorzugten Weiterführung
der Erfindung weist diese wenigstens ein Spielelement an einem Drahtabschnitt
insbesondere Außendrahtabschnitt
des Drahtkörpers
auf, welches drehbar gelagert oder/und verschiebbar geführt ist.
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Ferner
wird bevorzugt, dass wenigstens ein bandartiges Spielelement an
dem Drahtkörper
befestigt ist. Um ein unkontrolliertes Verheddern des bandartigen
Spielelements beispielsweise mit dem Drahtkörper zu verhindern, wird weiter
vorgeschlagen, dass dieses mit wenigstens einem Draht des Drahtkörpers verflochten
ist. Mit einem derartig verflochteten Band bietet sich zudem die
Möglichkeit,
die Sicht des Kleinkinds auf beispielsweise dem sich in dem Drahtkörper befindlichen
Ball einzuschränken,
um einerseits weiter seine Neugier anzuregen und andererseits es
zu motivieren, die Verschiebbarkeit des an dem Drahtkörper verflochteten
Bandes spielerisch in Erfahrung zu bringen.
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Um
weiter den Spielwert des erfindungsgemäßen Handspielzeugs zu steigern,
wird vorgeschlagen, dass das Spielelement ein Klangkörper oder/und
Leuchtkörper
ist. Dadurch ergeben sich für das
Kind weitere Spielmöglichkeiten,
wie beispielsweise die Benutzung des Handspielzeugs als Rassel.
Als „Leuchtkörper" sind im Sinne der
vorliegenden Erfindung neben Lichtquellen auch Spiegel zu verstehen,
die auf das Handspielzeug einfallendes Licht reflektieren und für das Kind
anregende Spiegelreflexe erzeugen.
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Um
die Leuchteigenschaften des Spielelements als Leuchtkörper zu
verstärken
und damit für das
Kind interessanter zu machen, kann zusätzlich das Spielelement als
Leuchtkörper
seine Energie zum Leuchten aus einer von dem Spielelement gesonderten
Energiequelle beziehen, wobei die Versorgung des Spielelements mit
der Energie zum Leuchten durch einen insbesondere an dem Handgriff
angeordneten Schalter steuerbar ist. Dies bietet die Möglichkeit,
die Koordinationsfähigkeit
des Kleinkinds zu trainieren, indem es durch das Leuchten des Leuchtkörpers dazu
angeregt wird, den Zusammenhang zwischen Schalter und Leuchten des
Spielelements zu erkunden. Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung kann auch durch Schütteln ein Lichteffekt, z. B.
Blinkeffekt, ausgelöst
werden.
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Oben
genannte Spielelemente, die als Klangkörper fungieren, können ähnlich wie
bei einer Rassel durch mechanische Anregung dazu gebracht werden,
ein Geräusch
zu erzeugen. In einer weiteren Ausführungsform wird jedoch bevorzugt,
dass das Spielelement als Klangkörper
seine Energie zur Geräuscherzeugung
nicht infolge einer mechanischen Anregung sondern aus einer von
dem Spielelement gesonderten Energiequelle bezieht, wobei die Versorgung
des Spielelements mit der Energie zur Geräuscherzeugung durch einen insbesondere
an dem Handgriff angeordneten Schalter steuerbar ist. Dadurch kann
aus dem oben genannten Grund ebenfalls die Koordinationfähigkeit
des Kleinkinds gefördert
werden.
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Die
Erfindung wird anhand einer Ausführungsform
nachstehend unter Bezugnahme auf die 1 näher erläutert, wobei
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1 eine
Vorderansicht des erfindungsgemäßen Handspielzeugs
darstellt.
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1 stellt
ein erfindungsgemäßes Handspielzeug
dar, welches allgemein mit 10 bezeichnet wird. Dieses umfasst
einen Drahtkörper 12 sowie
einen an dem Drahtkörper 12 befestigten
Handgriff 14. Der Drahtkörper 12 umfasst eine
Mehrzahl von zu Schlaufen gebogenen Drähten 12a–f, wobei
deren Enden in den Handgriff 14 münden und an diesem befestigt
sind. Die Drähte 12a–f können aus
Metall und/oder aus anderen Materialien wie Kunststoff oder Holz
oder dgl. hergestellt sein. Sie bilden zusammen die käfigartige
Struktur des Drahtkörpers 12,
die einen Innenraum 16 begrenzt. Da vorzugsweise die Drähte 12a–f elastisch
deformierbar ausgebildet sind, wird einem mit dem Handspielzeug 10 spielendem
Kleinkind die Möglichkeit
eingeräumt,
an den Drähten 12a–f vorbei
unter Deformation derselben in den Innenraum 16 durchzugreifen,
wobei die Deformierbarkeit der Drähte 12a–f sowie
die Bemaßung
der Abstände
zwischen den Drahtschlaufen derart gewählt ist, dass die Hand des
Kleinkinds ohne allzu großen
Widerstand in den Innenraum 16 eindringen kann. Innerhalb
des Innenraums 16 ist ein Ball 18 beweglich angeordnet,
der auf das Kleinkind motivierend wirkt, in den Drahtkörper 12 einzugreifen.
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Wie
aus 1 ersichtlich ist, sind an dem Drahtkörper 12 weitere
Spielelemente, wie beispielsweise an dem Draht 12f verschiebbare
Kugeln 20 und ein Spielband 22, angebracht. Das
Spielband 22 ist mit den Drähten 12a–f des Drahtkörpers 12 verflochten
und mit seinen beiden Enden an dem Draht 12d und 12e verschiebbar
befestigt. Eine Führungsstange 23 durchsetzt
den Drahtkörper 12.
Auf der Führungsstange 23 ist
ein Kugelspielelement 21 verschiebbar und drehbar gehalten.
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Um
weiter den Spielwert des Handspielzeugs 10 zu steigern,
ist dieses mit einem als Klangkörper
fungierenden Kugelglöckchen 24 versehen, das über eine
Schnur 26 an dem Draht 12a angebracht ist. Das
Kugelglöckchen 24 wird
im Spiel dann zum Klingen gebracht, wenn es gegen den Drahtkörper 12 oder
gegen irgendeinen anderen Gegenstand prallt. Folglich kann das in 1 dargestellte
Handspielzeug 10 als Rassel oder Schelle verwendet werden.
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Das
Kugelglöckchen 24 ist
ein Beispiel für ein
Spielelement, welches als Klangkörper
infolge mechanischer Anregung ein Geräusch erzeugt. Allerdings kann
das Handspielzeug 10 auch Klangkörper umfassen, die elektrisch
angetrieben ein vorbestimmtes Geräusch erzeugen. Ein derartiges
Spielelement ist der Ball 18, der einen elektrischen Signalgeber
(nicht dargestellt) in sich trägt.
Der Signalgeber kann über
ein Kabel 28 mit einer in dem Griff 14 aufgenommenen
Energiequelle (nicht dargestellt), wie beispielsweise einer Batterie,
in Energieaustausch gebracht werden, um die für seinen Betrieb erforderliche
Energie zu beziehen. Der Energieaustausch und damit der Betrieb
des Signalgebers wird über den
Schalter 30 gesteuert.
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Der
Handgriff 14 umfasst zur Anregung des Tastsinns des Kleinkinds
Handgriffelemente 14a, 14b mit unterschiedlicher
Oberflächenstruktur
und Materialbeschaffenheit, wobei das Element 14a und 14b eine
noppenartige bzw. schuppenartige Oberflächenbeschaffenheit aufweist.
Ferner sind hierzu die Handgriffelemente 14a, 14b drehbar
um die Längsachse des
Handgriffs 14 gelagert.
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Schließlich ist
ein Kugelglöckchen 32 über ein
Band 34 an dem Handgriffelement 14a befestigt, derart,
dass über
Drehung des Handgriffelements 14a es ebenfalls um die Längsachse
des Handgriffs 14 gedreht werden kann. Das Kugelglöckchen 32 trägt wie das
oben beschriebene Kugelglöckchen 24 ebenfalls
zur Rasselfunktion des Handspielzeugs 10 bei.