-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung der Tür
eines elektrischen Haushaltsgeräts, insbesondere einer
Waschmaschine oder eines Wäschetrockners, umfassend einen
Schließhaken, welcher beim Schließen der Tür
in eine Verriegelungsöffnung einfährt und nach
Durchtritt durch die Verriegelungsöffnung durch eine relative
Schnappbewegung quer zur Einfahrrichtung mit einem Hakenvorsprung
hinter eine an die Verriegelungsöffnung anschließende
Verriegelungsfläche gelangt.
-
Türverriegelungsvorrichtungen
der obigen Gattung sind beispielsweise aus
DE 196 01 228 C2 (vgl.
die dortigen
5 und
6) und aus
DE 198 48 275 A1 bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße
Türverriegelungsvorrichtung so weiterzubilden, dass ein
Notöffnen der Tür durch Drücken von innen
gegen die Tür ermöglicht ist. Insbesondere bei
Waschmaschinen und Wäschetrocknern besteht das Risiko,
dass kleine Kinder beim Spielen in die Wäschetrommel hineinklettern.
Wenn dann die Tür geschlossen wird, muss es für
das in der Trommel gefangene Kind eine Möglichkeit geben,
die Tür von innen aufzudrücken.
-
Erfindungsgemäß wird
eine Notöffnungsmöglichkeit bei einer Türverriegelungsvorrichtung der
eingangs genannten Art dadurch erreicht, dass die Verriegelungsfläche
entgegen der Einfahrrichtung des Schließhakens gegen eine
elastische Rückstellkraft kippbar angeordnet ist. Durch
Zugausübung auf den Schließhaken kann dabei ein
Kippen der Verriegelungsfläche herbeigeführt werden,
was eine Lösung des verhakenden Eingriffs des Hakenvorsprungs
des Schließhakens mit der Verriegelungsfläche
ermöglicht. Zug auf den Schließhaken kann beispielsweise
ausgeübt werden, indem von innen gegen die Tür
des Haushaltsgeräts gedrückt wird. Über die
Stärke der elastischen Rückstellkraft kann die
für die Notöffnung erforderliche Kraft eingestellt
werden.
-
Es
versteht sich, dass die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung
grundsätzlich auch bei Geschirrspülmaschinen,
Mikrowellenherden und anderen Haushaltsgeräten mit einem
durch eine Tür verschließbaren Arbeitsraum einsetzbar
ist.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform ist der Schließhaken
schwenkbar und gelangt durch eine Schwenkbewegung in einer ersten
Schwenkrichtung mit seinem Haken vorsprung hinter die Verriegelungsfläche.
Bei dieser Schwenkbewegung nimmt er einen beweglich angeordneten
Verriegelungskörper aus einer Freigabe- in eine Blockierstellung
mit, wobei dieser Verriegelungskörper in der Freigabestellung
ein Herausfahren des Schließhakens aus der Verriegelungsöffnung
ohne Kippen der Verriegelungsfläche gestattet und in der
Blockierstellung den Schließhaken gegen Zurückschwenken
aus der Gegenüberlage zu der Verriegelungsfläche
blockiert. Diese Ausführungsform ist angelehnt an die in
DE 196 01 228 C2 in
den dortigen
5 und
6 gezeigte
Lösung, wo ebenfalls schon ein schwenkbarer Haken vorhanden
ist, der nach Überwinden einer Verriegelungskante schnappend
zur Seite schwenkt und dabei einen Verriegelungsschieber mitnimmt.
Es versteht sich, dass die Vorsehung einer kippbaren Verriegelungsfläche
nicht nur bei einer Verriegelungsvorrichtung nach dem in den
5 und
6 von
DE 196 01 228 C2 gezeigten
Grundmuster möglich ist. Es ist gleichermaßen
vorstellbar, nach dem Vorbild von
DE 198 48 275 A1 einen feststehenden Schließhaken
zu verwenden und eine kippbare Verriegelungsfläche an einem
die Verriegelungsöffnung bildenden, beim Einfahren des
Schließhakens zunächst seitlich weggedrückten
und anschließend unter den Hakenvorsprung des Schließhakens
zurückschnappenden Verriegelungsschieber anzubringen.
-
Die
Verriegelungsfläche ist vorzugsweise an einem schwenkbeweglich
gelagerten Schwenkglied gebildet, wobei dieses Schwenkglied einen
Teil der Verriegelungsöffnung begrenzt. Bei der zuvor erwähnten
Ausführungsform mit schwenkbarem Schließhaken
ist das Schwenkglied vorzugsweise an einem den Verriegelungskörper
beweglich aufnehmenden Schlossgehäuse schwenkgelagert und
begrenzt zusammen mit dem Schlossgehäuse die Verriegelungsöffnung.
-
Soweit
ein schwenkbarer Schließhaken vorgesehen ist und dieser
bei seiner Schnappbewegung beim Schließen der Tür
einen Verriegelungskörper in eine Blockierstellung mitnimmt,
ist es bevorzugt, wenn die Verriegelungsfläche mit einer
Formation bewegungsgekoppelt ist, welche zur Zusammenwirkung mit
dem Verriegelungskörper bestimmt und ausgebildet ist. Ist
der Verriegelungskörper in seiner Blockierstellung durch
einen geeigneten, beispielsweise elektromagnetisch betätigten
Arretiermechanismus arretiert, kann eine solche Formation ein Kippen
der Verriegelungsfläche und damit ein gewaltsames Herausziehen
des Schließhakens verhindern. Denn wenn die Formation gegen
den arretierten Verriegelungskörper stößt,
dieser sich aber nicht in Richtung auf seine Freigabestellung zurückdrängen
lässt, kann wegen der Kopplung der Formation mit der Verriegelungsfläche
diese nicht oder zumindest nicht ausreichend weit kippen, um ein
Notöffnen der Tür zu gestatten. Auf diese Weise
kann beispielsweise in Arbeitsbetrieb des Haushaltsgeräts,
wenn der Verriegelungskörper arretiert ist, ein Notöffnen
unterbunden werden.
-
Alternativ
oder zusätzlich kann die Verriegelungsfläche mit
einer Formation bewegungsgekoppelt sein, welche zur Zusammenwirkung
mit einem Arretiermechanismus für den Verriegelungskörper bestimmt
und ausgebildet ist. Es wurde bereits gesagt, dass der Verriegelungskörper
in seiner Blockierstellung durch einen Arretiermechanismus arretierbar
sein kann. Das Vorhandensein eines solchen Arretiermechanismus kann
ebenfalls vorteilhaft ausgenutzt werden, um ein Notöffnen
der Tür bei arretiertem Verriegelungskörper zu
unterbinden. Hierzu kann die Verriegelungsfläche mit einer
Formation bewegungsgekoppelt sein, welche derart ausgebildet ist,
dass sie bei arretiertem Verriegelungskörper gegen einen
Teil des Arretiermechanismus stößt, wenn versucht
wird, die Verriegelungsfläche zu kippen. Mit anderen Worten
erfolgt bei dieser Ausführungsform ein unmittelbares Anschlagen
der mit der Verriegelungsfläche gekoppelten Formation an
dem Arretiermechanismus, insbesondere einem die Arretierung des
Verriegelungskörper bewirkenden Arretierelement. Ist dagegen
die Arretierung des Verriegelungskörpers gelöst,
liegt der erwähnte Teil des Arretiermechanismus nicht mehr
im Bewegungsraum der mit der Verriegelungsfläche gekoppelten
Formation, so dass sich diese Formation bei versuchtem Kippen der
Verriegelungsfläche ungehindert bewegen kann. Ein Notöffnen
der Tür ist im nicht arretierten Zustand des Verriegelungskörpers
somit möglich.
-
Vorzugsweise
ist die mit dem Verriegelungskörper zusammenwirkende Formation
einstückig mit dem Schwenkglied ausgeführt. Bei
einer beispielhaften Ausführungsform des Verriegelungskörpers
können die mit dem Verriegelungskörper zusammenwirkende
Formation und der Schließhaken auf gegenüberliegende
Seiten eines Wandstücks des Verriegelungskörpers
einwirken.
-
In
Verbindung mit einem schwenkbaren Schließhaken kann an
dem Schwenkglied wenigstens ein Teil einer schräg zur Einführrichtung
des Schließhakens verlaufenden Auslenkfläche ausgebildet
sein, welche den Schließhaken bei Einführen in die
Verriegelungsöffnung in einer zur ersten Schwenkrichtung
entgegengesetzten zweiten Schwenkrichtung auslenkt. Der an dem Schwenkglied
ausgebildete Teil der Auslenkfläche kann dabei bei Betrachtung in
einem zu einer Schwenkachse des Schwenkglieds senkrechten Schnitt
zumindest teilweise eine bogenförmige, insbesondere kreisbogenförmige
Kontur besitzen. Eine solche bogenförmige Kontur der Auslenkfläche
ist insbesondere günstig im Zusammenhang mit der geeigneten
Gestaltung eines Ausweichraums, in welchen das Schwenkglied bei
Notöffnen der Tür ausweichen kann.
-
Zur
Bereitstellung der elastischen Rückstellkraft kann beispielsweise
eine auf einem Halterungsstift sitzende Schenkelfeder dienen, welche
sich einerseits an dem Schwenkglied und andererseits an dem Schlossgehäuse
abstützt. Selbstverständlich sind andere Federformen
nicht ausgeschlossen.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung bildet das Schwenkglied zwei – bezogen
auf eine Schwenkachse des Schwenkglieds – in radial verschiedene
Richtungen abstehende, insbesondere axial einander überlappend
angeordnete Hebelarme, deren erster die Verriegelungsfläche
trägt und deren zweiter zur Zusammenwirkung mit dem Verriegelungskörper
dient. In axialem Abstand von den beiden Hebelarmen kann das Schwenkglied
dabei einen ebenfalls radial abstehenden Stützarm zur Abstützung
eines die elastische Rückstellkraft bereitstellenden Federelements
bilden. Vorzugsweise steht der Stützarm im wesentlich in
gleicher radialer Richtung ab wie der zweite Hebelarm.
-
Was
den ersten Hebelarm des Schwenkglieds betrifft, so kann dieser die
Verriegelungsfläche auf einer seiner beiden in Umfangsrichtung
gegenüberliegenden Radialseiten tragen, während
er an seiner radial außenliegenden Stirnseite zumindest
einen Teil einer den Schließhaken bei dessen Einführung
in die Verriegelungsöffnung auslenkenden Auslenkfläche
bildet.
-
Die
Verriegelungsfläche kann – bezogen auf eine Schwenkachse
des Schwenkglieds – axial beidseits durch je eine an dem
Schwenkglied ausgebildete Begrenzungswange flankiert sein, so dass
sich insgesamt sozusagen eine Verriegelungsmulde ergibt, in welche
der Schließhaken mit seinem Hakenvorsprung eintauchen kann.
-
Der
Verriegelungskörper ist bevorzugt linear beweglich angeordnet.
Es ist freilich im Rahmen der Erfindung nicht ausgeschlossen, einen
Verriegelungskörper mit einem anderen Bewegungsverlauf, insbesondere
einen drehbeweglich angeordneten Verriegelungskörper zu
verwenden.
-
Für
eine hohe Stabilität und damit eine hohe Lebensdauer der
Verriegelungsvorrichtung wird empfohlen, dass das Schwenkglied einen
Kern aus einem Metallwerkstoff besitzt und der Kern in einen Kunststoffmantel
eingebettet ist. Es versteht sich, dass alternativ das Schwenkglied
vollständig aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sein kann,
wenngleich eine solche Lösung unter Umständen
eine geringere Festigkeit im Vergleich zu einer Lösung
mit einem Metallkern zeigen kann.
-
Die
Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen
weiter erläutert. Es stellen dar:
-
1 eine
perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße
Türverriegelungsvorrichtung gemäß einem
Ausführungsbeispiel, wobei ein Gehäusedeckel der
Verriegelungsvorrichtung abgenommen ist und ein Verriegelungsschieber
der Verriegelungsvorrichtung aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht gezeigt ist,
-
2 eine
Schnittdarstellung der Verriegelungsvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel
der 1 bei noch offener Tür,
-
3 eine
Schnittdarstellung ähnlich 2 beim Einfahren
eines Schließhakens in eine Verriegelungsöffnung
der Verriegelungsvorrichtung,
-
4 eine
Schnittdarstellung ähnlich 2 in einem
geschlossenen Zustand der Tür,
-
5 eine
Schnittdarstellung ähnlich 2 während
eines Notöffnungsvorgangs und
-
6 eine
perspektivische Ansicht eines Notöffnungsglieds der Verriegelungsvorrichtung nach
dem Ausführungsbeispiel der vorhergehenden Figuren.
-
Es
wird nun zunächst auf die 1 und 2 Bezug
genommen. Die Türverriegelungsvorrichtung nach dem gezeigten
Ausführungsbeispiel umfasst einen in der Regel an der Tür
eines Haushaltsgeräts, etwa einer Waschmaschine oder einem Wäschetrockner,
um eine Schwenkachse 10 schwenkbar angebrachten Schließhaken 12 sowie eine üblicherweise
an einem Gerätehauptkörper des Haushaltsgeräts
montierte Verriegelungshauptbaugruppe 14 mit einem hier
als Schlossgehäuse bezeichneten Gehäuse 16,
von dem in 1 nur ein Unterteil gezeigt
ist, während ein Deckel des Gehäuses weggelassen
ist. Auf seiner Unterseite (die Begriffe unten, oben, rechts und
links beziehen sich hier auf die Darstellungsweise in den Zeichnungen)
besitzt das Schlossgehäuse 16 einen eine Eintrittsöffnung 18 für
den Schließhaken 12 ringsum umschließenden,
abstehenden Mund 20, welcher einen Teil einer den Schließhaken 12 beim
Einfahren in die Eintrittsöffnung 18 auslenkenden
Aus lenkfläche 22 bildet. Die Eintrittsöffnung 18 bildet
eine Verriegelungsöffnung im Sinne der Erfindung. Beim
Schließen der Tür fährt der Schließhaken 12 in
einer Einfahrrichtung 24 in die Eintrittsöffnung 18 ein
und stößt dabei mit einer Stirnseite 26 gegen
die Auslenkfläche 22. Durch eine nicht näher
dargestellte Vorspannfeder ist der Schließhaken 12 in
die in 2 gezeigte Ruhestellung vorgespannt. Aus dieser
Ruhestellung kann er in einer Schwenkrichtung 28 gegen
die Wirkung der erwähnten Vorspannfeder verschwenkt werden. Der
Schließhaken 12 ist in ebenfalls nicht näher
dargestellter, jedoch an sich bekannter Weise mit einem Handgriff
gekoppelt, mittels dessen ein Benutzer des Haushaltsgeräts
den Schließhaken 12 händisch verschwenken
kann.
-
In
dem Schlossgehäuse 16 ist ein Verriegelungsschieber 30 untergebracht,
welcher in einer quer zu der Einführrichtung 24 verlaufenden
Schieberichtung 32 linear in dem Schlossgehäuse 16 verschiebbar
ist. Der Verriegelungsschieber 30 ist entlang der Schieberichtung 32 aus
einer in 2 gezeigten Freigabestellung
relativ zu dem Schlossgehäuse 16 nach rechts in
eine Blockierstellung verschiebbar. Eine nicht näher dargestellte
Vorspannfeder spannt den Verriegelungsschieber 30 in die
Freigabestellung gemäß 2 vor. Der
Verriegelungsschieber 30 bildet ein in der Freigabestellung
im wesentlichen fluchtend zu der Eintrittsöffnung 18 ausgerichtetes
Fenster 34, welches in Schieberichtung 32 durch
gegenüberliegende Wandstücke 36, 38 begrenzt
ist.
-
In
dem Schlossgehäuse 16 ist ferner ein Notöffnungsglied 40 (siehe
auch 6) aufgenommen, welches um eine zu der Schwenkachse 10 des Schließhakens 12 im
wesentlichen parallele Schwenkachse 42 (1)
schwenkbeweglich ist. Eine in 1 erkennbare
Schenkelfeder 44 spannt das Notöffnungsglied 40 federelastisch
in eine Ruhestellung vor, welche durch Anschlag des Notöffnungsglieds 40 an
dem Schlossgehäuse 16 definiert ist. In den 1 und 2 befindet
sich das Notöffnungsglied 40 in dieser Ruhestellung.
Die Schenkelfeder 44 sitzt auf einem Halterungsstift 46,
welcher in das Schlossgehäuse 16 eingesetzt ist.
-
Das
Notöffnungsglied 40 trägt eine Verriegelungsfläche 48,
welche an eine Verriegelungskante 50 anschließt,
die der Schließhaken 12 beim Schließen
der Tür mit einer vorstehenden Hakennase 52 überwinden
muss, bevor er mit der Hakennase 52 hinter die Verriegelungsfläche 48 schnappen
kann. Wie insbesondere in 2 erkennbar,
ragen die Auslenkfläche 22 und die am gehäuseinneren
Ende der Auslenkfläche liegende Verriegelungskante 50 in
den Bewegungsweg des Schließhakens 12 hinein,
wenn sich dieser in Einführrichtung 24 der Eintrittsöffnung 18 nähert.
Sobald die Stirnseite 26 des Schließhakens 12 auf
die schräg zur Einführrichtung 24 verlaufende
Auslenkfläche 22 trifft, wird er entgegen der Wirkung
seiner Vorspannfeder in Schwenkrichtung 28 ausgelenkt.
Sobald die Hakennase 52 an der Verriegelungskante 50 vorbeigleitet,
schnappt er in entgegengesetzter Schwenkrichtung (d. h. entgegengesetzt
zu der durch den Richtungspfeil 28 angedeuteten Schwenkrichtung)
in Richtung auf seine entspannte Ruhestellung zurück. Dabei
gerät seine Hakennase 52 in Gegenüberlage
zu der Verriegelungsfläche 48. Die 3 und 4 veranschaulichen dies. 3 zeigt
den Schließhaken 12 im Zustand seiner maximalen
Auslenkung, kurz bevor er über die Verriegelungskante 50 hinweggleitet.
In 4 ist der Schließhaken 12 zurückgeschnappt;
dies entspricht dem geschlossenen Zustand der Tür. Das
Notöffnungsglied 40 bleibt während des
gesamten Türschließvorgangs unbewegt.
-
Wenn
der Schließhaken 12 nach Überwinden der
Verriegelungskante 50 hinter die Verriegelungsfläche 48 schnappt,
stößt er gegen das Wandstück 36 und
schiebt dieses vor sich her. Die Kraft der Vorspannfeder des Schließhakens 12 ist
größer als die auf den Verriegelungsschieber 30 wirkende
Vorspannkraft, weswegen der Schließhaken 12 den
Verriegelungsschieber 30 bei seinem Zurückschnappen mitnimmt.
Der Verriegelungsschieber 30 gelangt so in seine Blockierstellung,
in der das linke Wandstück 38 über die
Eintrittsöffnung 18 bewegt ist (4).
In dieser Blockierstellung blockiert der Verriegelungsschieber 30 den
Schließhaken 12 gegen Verschwenken in Schwenkrichtung 28.
Der Schließhaken 12 kann also nicht aus dem verhakenden
Eingriff mit der Verriegelungsfläche 48 über
die Eintrittsöffnung 18 geschwenkt werden, solange
sich der Verriegelungsschieber 30 in der Blockierstellung
gemäß 4 befindet.
-
In
den Zeichnungen nicht näher dargestellte Arretiermittel
gestatten eine Arretierung des Verriegelungsschiebers 30 in
der Blockierstellung. Beispielsweise können die Arretiermittel
einen elektromagnetischen Aktuator und einen quer zur Schieberichtung 32 des
Verriegelungsschiebers 30 bewegbaren Arretierschieber umfassen.
-
Es
wird nun zusätzlich auf 6 verwiesen. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt das Notöffnungsglied 40 im
Bereich seiner axial gegenüberliegenden Enden je einen
Lagerzapfen 54, mittels dessen das Notöffnungsglied 40 in
geeigneten Zapfenaufnahmen des Schlossgehäuses 16 schwenkbeweglich
lagerbar ist. Das Notöffnungsglied 40 weist mehrere
radial abstehende Abschnitte auf, von denen ein mit 56 bezeichneter
erster Abschnitt auf einer seiner beiden in Umfangsrichtung gegenüberliegenden
Radialseiten die Verriegelungsfläche 48 bildet und
eine radial außenliegen de, zumindest näherungsweise
kreisbogenförmig gekrümmte Stirnseite 58 aufweist.
Am Übergang zwischen der Verriegelungsfläche 48 und
der Stirnseite 58 ist die Verriegelungskante 50 gebildet.
Axial beidseits ist die Verriegelungsfläche 48 durch
je eine Begrenzungswange 60 flankiert. Durch die beiden
Begrenzungswangen 60 und die Verriegelungsfläche 48 wird
so eine Mulde gebildet, in welche der Schließhaken 12 mit
seiner Hakennase 52 eintauchen kann.
-
Die
Auslenkfläche 22 ist zum Teil auch von der bogenförmig
gekrümmten Stirnseite 58 des radial abstehenden
ersten Abschnitts 56 des Notöffnungsglieds 40 gebildet.
Die Innenfläche des Munds 20 geht im wesentlichen
stufen- und spaltfrei in die Stirnfläche 58 des
Notöffnungsglieds 40 über. Die bogenförmig
gekrümmte Gestalt der Stirnfläche 58 ist
insofern vorteilhaft, als der stufen- und spaltfreie Übergang
auch dann erhalten bleibt, wenn das Notöffnungsglied 40 aus
seiner Ruhestellung in einer Schwenkrichtung 62 verschwenkt
wird. Das Schlossgehäuse 16 stellt im Bereich
des Munds 20 einen von der Unterseite der Verriegelungshauptbaugruppe 14 nicht
einsehbaren Ausweichraum 64 bereit, in welchen der radial
abstehende erste Abschnitt 56 des Notöffnungsglieds 40 bei
Verschwenkung desselben ausweicht.
-
Axial überlappend,
jedoch winkelversetzt zu dem radial abstehenden ersten Abstand 56 weist
das Notöffnungsglied 40 einen zweiten radial abstehenden
Abschnitt 66 auf. In grober Näherung stehen die beiden
Abschnitte 56, 66 rechtwinklig zueinander. Die
beiden radial abstehenden Abschnitte 56, 66 bilden
funktional zwei Hebelarme, deren einer mit einer Kraft durch den
Schließhaken 12 beaufschlagbar ist (nämlich
der Abschnitt 56) und deren anderer bei Verschwenkung des
Notöffnungsglieds 40 gegen das Wandstück 36 des
Verriegelungsschiebers 30 drückt.
-
5 zeigt
eine Phase bei einer Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40.
Eingeleitet wird die Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 durch
eine Zugkraft, die bei geschlossener Tür, also im Zustand der
Verriegelungsvorrichtung gemäß 4,
auf den Schließhaken 12 entgegengesetzt zur Einführrichtung 24 ausgeübt
wird. Durch Drücken von innen gegen die Tür des
Haushaltsgeräts kann diese Zugkraft aufgebracht werden.
Ist die auf den Schließhaken 12 ausgeübte
Zugkraft hinreichend groß, um die Rückstellkraft
der Schenkelfeder 44 zu überwinden, beginnt das
Notöffnungsglied 40, in Schwenkrichtung 62 um
die Schwenkachse 42 zu kippen. Dabei kippt die Verriegelungsfläche 48 entgegen
der Einführrichtung 24 in den Figuren nach unten.
Sie wird so zu einer entgegen der Einführrichtung 24 abfallenden Rampe,
an welcher die Hakennase 52 bei fortgesetzter Zugausübung
auf den Schließhaken 12 herabfahren kann. Diese
Situation ist in 5 dargestellt. Während
die Hakennase 52 des Schließhakens 12 an
der gekippten Verriegelungsfläche 48 herabgleitet,
verlagert sich der Schließhaken 12 bereits geringfügig
in einer Richtung entgegengesetzt zur Einführrichtung 24,
also in einer Richtung aus der Eintrittsöffnung 18 heraus.
Zugleich schwenkt der Schließhaken 12 in Schwenkrichtung 28 entgegen
der Wirkung seiner Vorspannfeder. Sobald der Schließhaken
soweit verschwenkt ist, dass er mit seiner Hakennase 52 an
der Verriegelungskante 50 vorbeifahren kann, ist der Schließhaken 12 frei
und kann vollständig aus der Eintrittsöffnung 18 herausgezogen
werden. Diese Funktionalität wird hier als Notöffnen
der Tür bezeichnet. Ohne den Schließhaken 12 von
außerhalb des Haushaltsgeräts durch Betätigung
seines Handgriffs zu verschwenken, kann durch Druck von innen die
Tür geöffnet werden. Selbstverständlich
ist eine Notöffnung der Tür in gleicher Weise
durch bloßes Ziehen derselben von außen möglich.
Dies kann beispielsweise hilfreich sein, wenn der Handgriff zur
Betätigung des Schließhakens 12 abgebrochen
ist.
-
Die
Kräfteverhältnisse innerhalb der Verriegelungsvorrichtung
können so sein, dass beim Notöffnen der Schließhaken 12 ohne
zusätzliche Unterstützung an der gekippten Verriegelungsfläche 48 bis zur
Verriegelungskante 50 herabgleiten kann. Eine Unterstützung
des Schließhakens 12 bei dieser Bewegung kann
durch den zweiten Hebelarm 66 des Notöffnungsglieds 40 erreicht
werden. Dieser Hebelarm drückt bei Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 gegen
das Wandstück 36 des Verriegelungsschiebers 30.
Das Wandstück 36 drückt seinerseits auf
den Schließhaken 12. Der Druck des Hebelarms 66 auf
den Verriegelungsschieber 30 und dessen Druck auf den Schließhaken 12 unterstützen
die Schwenkbewegung des Schließhakens 12 in Pfeilrichtung 28.
Gleichzeitig bewegt sich der Verriegelungsschieber 30 sowohl
unter dem drückenden Einfluss des Notöffnungsglieds 40 als
auch unter dem Einfluss der Rückstellkraft seiner Vorspannfeder
zurück in Richtung auf die Freigabestellung.
-
Ist
dagegen der Verriegelungsschieber 30 durch die weiter oben
erwähnten Arretiermittel in seiner Blockierstellung festgehalten
(arretiert), stößt der Hebelarm 66 bei
versuchter Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 gegen
das Wandstück 36, kann dieses aber nicht wegschieben.
Ein Notöffnen ist damit wegen des Anstoßens des
Hebelarms 66 an dem arretierten Verriegelungsschieber 30 unterbunden. Erst
wenn die Arretierung des Verriegelungsschiebers 30 gelöst
wird, kann die Tür wieder notgeöffnet werden.
-
Gemäß einer
abgewandelten Ausführungsform kann der Hebelarm 66 des
Notöffnungsglieds 40 weggelassen werden. Die auf
den Verriegelungsschieber 30 wirkende Vorspannkraft bewirkt
in jedem Fall eine Rückstellung des Verriegelungsschiebers 30, während
der Schließhaken 12 an der gekippten Verriegelungsfläche 48 herabgleitet.
Eine Unterstützung des Schließhakens 12 durch
einen auf den Verriegelungsschieber 30 einwirkenden Hebelarm
muss nicht in jedem Fall erforderlich sein. Im übrigen
ist zu berücksichtigen, dass schon die rückstellende
Kraft der Vorspannfeder des Verriegelungsschiebers 30 eine
gewisse Unterstützung des Schließhakens 12 bei
dessen Herabgleiten an der gekippten Verriegelungsfläche 48 bewirken
kann. Fehlt der Hebelarm 66 – oder allgemein eine
mit dem Verriegelungsschieber 30 zusammenwirkende Formation
an dem Notöffnungsglied –, ist auch bei arretiertem
Verriegelungsschieber 30 ein Notöffnen der Tür
möglich, da dann das Notöffnungsglied 40 nicht
an einer Verschwenkung gehindert ist.
-
In 6 erkennt
man, dass das Notöffnungsglied 40 in axialem Abstand
von den beiden Abschnitten 56, 66 einen dritten
radial abstehenden Abschnitt 68 aufweist, welcher im gezeigten
Beispielfall im wesentlichen in dieselbe Radialrichtung wie der
zweite Abschnitt 66 weist. Der dritte radial abstehende
Abschnitt 68 bildet einen Stützarm zur Abstützung
eines der Schenkel der Schenkelfeder 44. In 1 ist
der sich an dem Stützarm 68 abstützende Schenkel
der Schenkelfeder 44 bei 70 erkennbar. Der andere
Federschenkel stützt sich in nicht näher dargestellter
Weise an dem Schlossgehäuse 16 ab.
-
Für
eine hohe Belastbarkeit des Notöffnungsglieds 40 ist
dieses bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem
vorzugsweise aus Blech gefertigten Metallkern gebildet, welcher
mit einem Kunststoffmaterial umspritzt ist. Der Metallkern ist in den
Schnittdarstellungen der 2 bis 5 gut erkennbar
und mit 72 bezeichnet. Insbesondere die Verriegelungsfläche 48 ist
von dem Metallkern 72 unterlagert, da im Fall der Notöffnung
der Tür beträchtliche Kräfte auf die
Verriegelungsfläche 48 einwirken können.
Im Fall des Vorhandenseins des zweiten radial abstehenden Abschnitts 66 erstreckt
sich der Metallkern 72 vorzugsweise auch in diesen Abschnitt hinein,
so dass über diesen Abschnitt hinreichend große
Hebelkräfte ohne Besorgnis einer Beschädigung übertragen
werden können.
-
Zur
Unterbindung der Notöffnungsmöglichkeit im arretierten
Zustand des Verriegelungsschiebers 30 dient bei der in 6 gezeigten
Ausführungsform des Notöffnungsglieds 40 der
radial abstehende Abschnitt 66. Statt das Notöffnungsglied 40 durch
den Verriegelungsschieber 30 (soweit dieser arretiert ist)
an einer Verkippung zu hindern, kann das Notöffnungsglied 40 alternativ
unmittelbar mit einem den Verriegelungsschieber 30 in dessen
Blockierstellung gemäß 4 arretierenden
Arretierelement zusammenwirken. Hierzu kann der Abschnitt 66 des Notöffnungsglieds 40 entfallen.
Es kann stattdessen eine geeignete andere Formation an dem Notöffnungsglied 40 vorhanden
sein, welche im arretierten Zustand des Verriegelungsschiebers 30 gegen
das erwähnte Arretierelement stößt, wenn
versucht wird, durch Ziehen an dem Türhaken 12 ein
Verkippen des Notöffnungsglieds 40 herbeizuführen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19601228
C2 [0002, 0005, 0005]
- - DE 19848275 A1 [0002, 0005]