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Die Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für die Tür eines Haushaltsgeräts, insbesondere einer Haushalt-Geschirrspülmaschine, mit einem ersten Rastelement, das mit einem zweiten korrespondierenden Rastelement in Eingriff bringbar ist, bei der das erste Rastelement an einem Gehäuse oder Rahmen oder Behälter des Haushaltsgeräts und das zweite Rastelement an der Tür angeordnet ist. Die Erfindung betrifft ferner eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushalts-Geschirrspülmaschine.
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Haushaltsgeräte, wie z. B. Geschirrspülmaschinen oder Herde, verfügen über eine frontseitig angeordnete Tür. Diese lässt sich während des Betriebs des Haushaltsgeräts öffnen. Bei Herden ist dies notwendig, um den Garzustand des Gargutes festzustellen. Bei Geschirrspülmaschinen ist die Möglichkeit der Öffnung während des Betriebes vorgesehen, um Spülgut nachträglich in diese einbringen zu können. Aufgrund der sehr hohen Betriebstemperaturen stellt das Öffnen der Tür während des Betriebes des Haushaltsgerätes, insbesondere für Kinder, eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Beim Öffnen der Tür einer Geschirrspülmaschine, in welcher die darin verwendete Spülflotte auf bis zu 75°C aufgeheizt wird, wird durch das Öffnen der Tür heiße Luft bzw. heißer Wasserdampf oder gar heißes Wasser unter Umständen so ungünstig bewegt, dass ein Kind, welches die Tür öffnet, der hohen Temperatur bzw. dem Wasserdampf ausgesetzt ist. Dies und darüber hinaus eventuell austretende Spüllauge, welche reizend für Haut oder Augen ist, stellt eine zu vermeidende Gefahrenquelle dar, der mit einer Verriegelungsvorrichtung für die Tür begegnet werden kann.
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Eine Verriegelungseinrichtung für die Tür eines Haushaltsgeräts, insbesondere eines Haushaltsgargerätes, ist aus der
DE 101 08 724 A1 bekannt. Bei dieser ist ein Schieber, mit dem der verriegelnde Eingriff des ersten Rastelementes in einer ersten Verschiebeposition freigebbar, in einer zweiten Verschiebeposition für die Zeit der Betätigung aufhebbar und in einer dritten Verschiebeposition dauerhaft außer Kraft setzbar ist, vorgesehen. Der handverschiebbare Schieber ist zwischen beide Rastelemente bringbar und wird zwischen der Tür und einer Blende sowie das Gehäuse der Tür hindurchgeführt. Nachteilig an dieser Verriegelungseinrichtung ist deren verhältnismäßig komplexer Aufbau, wobei die Verriegelungsvorrichtung bereits bei der Konstruktion des Haushaltsgeräts berücksichtigt werden muss. Ein nachträglicher Einbau sowie ein nachträgliches Entfernen dieser Verriegelungsvorrichtung in das Haushaltsgerät dürften sich aufgrund speziell notwendiger Anpassungen an dem Gehäuse sowie an dem Griff nur mit großen Schwierigkeiten und unter einigem Kostenaufwand realisieren lassen.
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Ferner ist aus der
DE 44 24 201 A1 eine Schließvorrichtung, insbesondere für die Tür einer Geschirrspülmaschine bekannt, die eine Griffsperre in einem Griffelement der Geschirrspülmaschine umfasst. Die Griffsperre ist eine schwenkbar und axial verschiebbar gelagerte Klappe, die in ihrer Normalstellung den Eingriff in die Griffmulde des Griffs der Geschirrspülmaschine versperrt. Wird die Klappe gegen die Kraft einer Druck- und Drehfeder in axialer Richtung seitlich verschoben, so geben Sperrflächen die Klappe frei, wodurch sich diese verschwenken lässt und der Zugriff zur Griffmulde freigegeben ist, so dass sich die Tür öffnen lässt. Nachteilig an dieser Kindersicherung ist die fehlende Möglichkeit, diese nachträglich in eine Geschirrspülmaschine einbauen zu können. Darüber hinaus ist die Kindersicherung lediglich auf solche Geschirrspülmaschinen beschränkt, welche im Bereich ihrer Bedienblende über eine Griffmulde mit einem Griffelement verfügen. Die Kindersicherung wäre deshalb bei Geschirrspülmaschinen, die „voll integriert” in die Küchenzeile einer Küche eingebaut sind, nicht einsetzbar. Bei derartigen Geschirrspülmaschinen ist die gesamte Außenseite der Tür von einer Abdeckung, einem Möbelblatt, verdeckt, auf die ein fester Griff aufgebracht ist. Das Öffnen und Schließen erfolgt durch eine Zugbewegung an dem Griffelement, das starr auf die Abdeckung montiert ist.
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Aus der
DE 102 30 708 A1 der Anmelderin ist eine Verriegelungs-vorrichtung zur Vermeidung einer insbesondere von Kindern vorgenommenen Türöffnung bekannt. Ein Eingriffsmittel als Zapfen ist an der Türinnenseite angeordnet. Am Gehäuse des Haushaltsgerätes ist ein Verschlussmittel mit einem Verriegelungsbereich angeordnet. Im Verriegelungsbereich ist eine Schulter vorhanden, an der der Zapfen der Tür anschlägt und aufgrund einer formschlüssigen Verbindung zwischen Schulter und Zapfen und ein vollständiges Öffnen der Tür verhindert wird. Nach Betätigen eines Handhabungsriegels am Verschlussmittel bewegt sich das Verschlussmittel longitudinal entlang einer Führungsschiene und gibt schließlich den Zapfen am Verriegelungsbereich frei, so dass die Tür weiter aufgeschwenkt werden kann. Nachteilig ist insbesondere große räumliche Ausdehnung des Verschlussmittels aufgrund des Verriegelungsbereiches und der notwendigen Führungsschienen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Verriegelungsvorrichtung für die Tür eines Haushaltsgeräts, insbesondere einer Haushalts-Geschirrspülmaschine, anzugeben, welche die oben genannten Nachteile nicht aufweist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine gattungsgemäße Verriegelungsvorrichtung gelöst, mit einem ersten Rastelement, das mit einem zweiten korrespondierenden Rastelement in Eingriff bringbar ist, bei der das erste Rastelement an einem Gehäuse oder Rahmen oder Behälter des Haushaltsgeräts und das zweite Rastelement an der Tür angeordnet ist, wobei das erste Rastelement einen Schaft aufweist, dass an einem der Tür zugewandten Ende des Schafts ein erstes Federelement und an einem dem Gehäuseinneren zugewandten Ende des Schafts ein zweites Federelement angeordnet ist, das erste Federelement unter Krafteinwirkung elastisch verformbar in einer ersten Richtung und in Eingriff mit dem zweiten Rastelement bringbar ist, und das zweite Federelement zur Erzeugung einer Rückstellkraft ausgebildet ist, um das erste Rastelement von einer Entriegelungsposition in eine Bereitschaftsposition zu bringen, wenn der verriegelnde Eingriff gelöst ist. Außerdem weist das Gehäuse zumindest eine Führung für den Schaft auf. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Schaft lediglich längs einer vorgegebenen Achse verschiebbar ist. Hierdurch können Unzuverlässigkeiten der Verriegelungsvorrichtung minimiert werden.
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Vorteilhaft bei dieser Verriegelung ist, dass die Verriegelungsvorrichtung unabhängig von einem Türschloss des Haushaltsgerätes ist und bei verschiedensten Modellvarianten zum Einsatz gelangen kann, wobei eine sehr einfache Ausführung mit lediglich wenigen Komponenten gewährleistet ist, wodurch die Verriegelungsvorrichtung kostengünstig realisierbar ist. Die Verriegelungsvorrichtung ermöglicht dem Benutzer des Haushaltsgerätes eine denkbar einfache Bedienung. Es wird ein zuverlässiger Schutz der Tür des Haushaltsgeräts vor Öffnung bereitgestellt, da sich diese erst vor einer Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung öffnen lässt. Andererseits ist bei einer Nicht-Betätigung der Verriegelungsvorrichtung sichergestellt, dass das erste und das zweite Rastelement der Verriegelungsvorrichtung ohne weiteres Zutun des Benutzers in Eingriff zueinander gelangen, sodass die Tür vor einem ungewollten Öffnen geschützt ist. Dabei brauchen von dem Benutzer des Haushaltsgerätes keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, um die Verriegelung der Tür mit dem Haushaltsgerät sicherzustellen. Weiterhin ermöglicht die Erzeugung einer Rückstellkraft durch das zweite Federelement, dass die Sicherung sich nach einer Entriegelung automatisch ohne weiteres Zutun in einen für den Benutzer unzugänglichen Bereich zurückzieht.
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In einer Ausführungsform liegt das erste Rastelement in einer Verschwenkrichtung der Tür an dem Gehäuse zwischen der Bereitschaftsposition, in der das erste Federelement an dem Gehäuse anliegt, und der Entriegelungsposition, in der das erste Federelement von dem Gehäuse entfernt angeordnet ist, verschiebbar gelagert. Während in der Bereitschaftsposition des ersten Rastelements keine Rückstellkraft auf dieses wirkt, ist die Rückstellkraft in der Entriegelungsposition maximal, wobei durch die Rückstellkraft eine Bewegung in Richtung der Bereitschaftsposition des Rasthebels bewirkt wird. Hierdurch wird einerseits eine gute Bedienbarkeit der Verriegelungsvorrichtung ermöglicht und andererseits ein Verbringen des Rastelements auf dem Arbeitsbereich des Haushaltsgeräts bewirkt, sobald die Verriegelung, d. h. der Eingriff zwischen dem erstem und dem zweitem Rastelement, aufgehoben ist.
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In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Entriegeln durch Handbetätigung des das erste und das zweile Federelement verbindenden elastischen Schaftes des ersten Rastelements vornehmbar ist.
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Dabei ist weiterhin vorgesehen, dass das erste Federelement nach Art einer Kröpfung an dem Schaft angeordnet ist. Hierdurch wird verhindert, dass das erste Rastelement aufgrund der durch das zweite Federelement aufgebauten Rückstellkraft in der Entriegelungsposition in das Gehäuse des Haushaltsgeräts in unzugängliche Weise gelangen kann. Andererseits kann eine ausreichend große Kraft aufgebaut werden, um einen verriegelnden Eingriff zwischen dem ersten Rastelement, genauer dem ersten Federelement, und dem zweiten Rastelement herzustellen.
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Es ist weiterhin vorgesehen, dass an dem ersten Federelement ein Rasthaken vorgesehen ist, welcher durch Eingriff mit dem zweiten Rastelement die Verriegelung der Tür mit dem Gehäuse bewirkt.
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In einer Ausführungsform ist das zweite Rastelement durch einen Durchbruch in der Tür ausgebildet, in welchen das Rastelement, der an dem ersten Federelement angeordnete Rasthaken eingreifen kann. Dabei ist es weiter bevorzugt, wenn der Durchbruch durch einen Durchzug der Tür gebildet ist, der zur Aufnahme einer Schließplatte eines Schlosses vorgesehen ist. Hierdurch ergibt sich ein mechanisch besonders einfacher Aufbau, der keinerlei Modifikation an der Tür des Haushaltsgeräts erfordert. Dies ermöglicht es insbesondere, die Verriegelungsvorrichtung problemlos nachträglich an dem Haushaltsgerät anzuordnen.
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Es ist insbesondere vorgesehen, dass das Gehäuse zwei Führungen aufweist, die eine unterschiedliche Querschnittsform aufweisen. Dadurch wird die Betriebssicherheit der Verriegelungsvorrichtung weiter erhöht, da eine unbeabsichtigte Positionierung des ersten Rastelements außerhalb der vorgegebenen Führung erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht wird.
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Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass eine der Führungen eine Einrichtung zur dauerhaften Deaktivierung der Verriegelung aufweist. Diese kann gemäß einer weiteren Fortbildung als ein auf den Schaft einwirkender Vorsprung ausgebildet sein, der eine Auslenkung des Schafts bewirkt, sodass ein Eingriff von erstem und zweitem Rastelement nicht mehr möglich ist. Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung bietet damit den besonderen Vorteil, dass diese wahlweise aktiviert oder deaktiviert werden kann, wobei beide Zustände jeweils dauerhaft gewährleistet werden können.
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Es ist weiter vorgesehen, dass die zumindest eine Führung in einem Rahmenschenkel eines Rahmens des Gehäuses ausgebildet ist. Dies lässt eine besonders einfache Fertigung des Haushaltsgerätes zu. In dem Rahmen müssen lediglich die oben erwähnten Führungen für das erste Rastelement vorgesehen werden, welche sich auf einfache Weise mittels eines Stanzvorganges realisieren lassen.
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Das zweite Federelement steht gemäß einer weiteren Ausführungsform in Wirkverbindung zu dem Gehäuse, insbesondere dem Rahmen des Gehäuses. Hierdurch kann die für den Aufbau der Rückstellkraft notwendige Abstützung des zweiten Federelements bereitgestellt werden. In einer Ausführungsform kann das zweite Federelement in Form eines Ankerelements ausgebildet sein. Da hierbei keine mechanische Fixierung des ersten Rastelements an dem Gehäuse notwendig ist, eignet sich diese Ausführungsform insbesondere zum nachträglichen Einbau.
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In einer anderen Ausführungsform kann das zweite Federelement in Form eines, an dem Gehäuse befestigten, Federhakens ausgebildet sein. Zum Aufbau der notwendigen Rückstellkraft ist hierbei eine mechanische Fixierung an dem Gehäuse notwendig. Auch in dieser Ausführungsform lässt sich die Verriegelungsvorrichtung nachträglich anbringen, wobei gegebenenfalls die Abnahme einer Abdeckung des Haushaltsgerätes erforderlich ist. Im Falle einer unter einer Küchen-Arbeitsplatte eingebauten Geschirrspülmaschine ist gegebenenfalls ein Herausziehen des Geräts erforderlich.
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Eine erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine weist eine, wie oben beschrieben, erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung auf.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines Teils einer erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung in einer ersten Ausführungsform;
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2 eine perspektivische Darstellung der Verriegelungsvorrichtung aus 1 in einer anderen Ansicht;
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3 eine perspektivische Darstellung, aus der in einer vergrößerten Ansicht die Führung eines ersten Rastelements der Verriegelungsvorrichtung besser hervorgeht;
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4 eine weitere perspektivische Darstellung, aus der bei herkömmlichen Haushaltsgeräten die Verschlussstellung zwischen Tür und Gehäuse dargestellt ist;
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5 eine perspektivische Darstellung, die die Verriegelungsvorrichtung der ersten Ausführungsform in ihrer Entriegelungsposition zeigt;
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6 eine weitere perspektivische Darstellung, die die Verriegelungsvorrichtung der ersten Ausführungsform in ihrer Entriegelungsposition in einer anderen Ansicht darstellt;
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7a)–d) verschiedene Phasen eines Montageablaufs für ein gemäß einer zweiten Ausführungsform ausgebildetes erstes Rastelement;
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8 eine perspektivische Darstellung, auf der die Verriegelungsvorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform kurz vor einem Eingriff dargestellt ist,
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9 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform, bei der eine Verriegelung bewirkt ist, und
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10 eine weitere perspektivische Darstellung der zweiten Ausführungsform, bei der der erste Rasthebel in seiner Entriegelungsposition bei geöffneter Tür des Haushaltsgeräts abgebildet ist.
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1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung den wesentlichen Bestandteil einer erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform. An einem Rahmen 19, welcher Teil eines Gehäuses 3, z. B. einer Haushalts-Geschirrspülmaschine ist, ist in bekannter Weise eine Schlossplatte 10 angeordnet. Im Ausführungsbeispiel ragt diese durch einen äußeren Rahmenschenkel 11 in Richtung des Inneren des Rahmens 19 hindurch und ist dort mit dem Rahmen 19 fest verbunden. An einem inneren Rahmenschenkel 12 ist ein erstes Rastelement 4 in Form eines Federhakens befestigt. Die Befestigung geht besser aus der 2 hervor, welche die Verriegelungsvorrichtung der 1 in einer anderen perspektivischen Darstellung zeigt. Ein Befestigungsabschnitt 16 des ersten Rastelements 4 ist dabei mit dem inneren Rahmenschenkel 12 fest verbunden. Die Art der Verbindung ist dabei beliebig durch einen Fachmann wählbar und kann z. B. mittels einer Schweißung, einer Crimpverbindung oder ähnlichem realisiert sein.
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Das erste Rastelement 4 weist einen Schaft 7 auf, welcher parallel zu einer Verschwenkrichtung 6 einer aus den Figuren nicht näher dargestellten Tür verläuft. Der Schaft 7 erstreckt sich dabei im Bereich zweier Führungen 14, 15 in den Rahmenschenkeln 11, 12 durch den Rahmen 19 hindurch. Die Führungen 14, 15 sind derart ausgestaltet, dass der Schaft 7 des ersten Rastelements 4 in diese eingeführt werden kann und andererseits eine Verschiebung längs der mit dem Buchstaben A bezeichneten Verschiebeachse gewährleistet ist.
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Die dem inneren Rahmenschenkel 12 zugeordnete Führung 14 ist im Wesentlichen L-förmig ausgebildet, was besser aus 2 hervorgeht. Die dem äußeren Rahmenschenkel 11 zugeordnete Führung 15 weist eine davon unterschiedliche Form auf. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass ein ”Ausfädeln” des Schaftes 7 aus dem Rahmen 19 und eine eventuell damit verbundene Funktions-Beeinträchtigung der Verriegelungsvorrichtung verhindert werden kann. Die Führung 15 erstreckt sich zunächst von der Außenkante des Rahmenschenkels 11 nach unten, um in etwa in der Mitte seitlich davon abzuzweigen. Am Ende des Abzweigs erstreckt sich die Führung wiederum senkrecht nach unten. Dieser Endabschnitt liegt dabei auf der Verschiebeachse A. Dies gilt ebenfalls für den in 2 mit Bezugszeichen 21 gekennzeichneten Bereich der Führung 14, welcher am äußersten Ende des waagerecht verlaufenden und dem senkrechten Einschnitt abgewandten Endes gelegen ist.
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An einem der Tür zugewandten Ende des Schaftes 7 ist ein erstes Federelement 8 vorgesehen. Dieses ist nach Art einer Kröpfung zu dem Schaft 7 angeordnet. An dessen der Tür zugewandtem Ende befindet sich ein Rasthaken 13. Wie aus 1 ohne weiteres ersichtlich ist, verhindert die Form des ersten Federelementes 8 ein ungewolltes Verschieben des Rastelementes 13 in den Rahmen 19 hinein, so dass diese3s grundsätzlich funktionsfähig bleibt.
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Am anderen, dem Gehäuseinneren zugewandten, Ende ist der Schaft 7 mit einem zweiten Federelement 9 verbunden, welches aufgrund seiner Form, den Materialeigenschaften und seiner Befestigung an dem Rahmen 19 eine Rückstellkraft aufzubauen vermag. Die Rückstellkraft ist dabei derart bemessen, dass der Schaft 7 in die in 1 gezeigte Position zurückgezogen wird, sofern an dem Rasthaken 13 keine in entgegengesetzter Richtung wirkende Kraft anliegt.
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3 zeigt die Ausgestaltung der Führung 15 in einer vergrößerten, perspektivischen Darstellung. Aus dieser Ansicht ist gut ersichtlich, dass die Führung 15 über einen lediglich optionalen Vorsprung 17 verfügt. Der Schaft 7 kann wahlweise auf der einen oder anderen Seite des Vorsprunges angeordnet werden. In der in 3 gezeigten Darstellung befindet sich der Schaft 7 vollständig auf der Verschiebeachse A, sodass eine Verriegelung mit einem zweiten Rastelement 5 in einer Tür 2 des Haushaltsgerätes ermöglicht wird (vgl. 4). Das zweite Rastelement 5 ist dabei durch einen Durchbruch 18 in der Tür gebildet. Der Durchbruch 18 bildet eine Eingriffsfläche 20 für den Rasthaken 13 aus, sodass eine Verriegelung möglich ist. Besonders bevorzugt ist dabei, dass als zweites Rastelement kein separater Durchbruch in der Tür 2 vorgesehen werden muss, sondern dass hierzu der für die Schlossplatte 10 ohnehin notwendige Durchbruch verwendbar ist.
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Wird der Schaft 7 des ersten Rastelements 4 nun entgegen der in 3 gezeigten Darstellung auf die andere Seite des Vorsprunges 17 gelegt, so findet hierdurch eine Auslenkung des Schaftes 7 nach außerhalb der Verschiebeachse A statt. Hierdurch kann der Rasthaken 13 nicht mehr in Eingriff mit der Eingriffsfläche 20 des Durchbruches 18 gelangen, sodass die Verriegelungsvorrichtung dauerhaft deaktiviert ist.
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Die 5 und 6 zeigen in jeweils unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen die Verriegelungsvorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel in ihrer Entriegelungsposition. In dieser ist das erste Rastelement 4 mit dem zweiten Rastelement 5 in Eingriff gebracht. Durch Öffnen der Tür 2 bis zu einem vorgegebenen Winkel, welcher durch die Länge des Schaftes 7 bestimmt ist, wird das erste Rastelement 4 für den Nutzer sichtbar und bedienbar, sodass dieser durch seitliche Betätigung des Schaftes 7 den Eingriff zu dem Rastelement und Eingriffsfläche außer Kraft setzen kann. Dabei wird der Schaft 7 im Bereich des ersten Federelements 8 aus der Verschiebeachse A in Richtung des Durchbruchs 18 entgegen einer von ihm ausgeübten Federkraft ausgelenkt. Hierdurch ist ein Öffnen der Tür 2 möglich.
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In der in den 5 und 6 gezeigten Stellung baut das erste Rastelement 4 eine in Richtung des Gehäuseinneren wirkende Federkraft auf, die in den Materialeigenschaften und der Form des Rastelements 4 begründet liegt. Aufgrund dieser Rückstellkraft wird der Schaft 7 längs der Verschiebeachse A ins Innere des Gehäuses zurückgezogen, sodass sich das erste Federelement 8 in der in 1 gezeigten Stellung befindet. Beim erneuten Schließen der Tür wird der Rasthaken 13 aufgrund der in Richtung Gehäuse gedrückten Tür seitlich ausgelenkt, bis der Rasthaken vollständig in den Durchbruch 20 eingeführt ist. Beim erneuten Öffnen wird der Rasthaken 13 dann mit der Eingriffsfläche 20 des Durchbruches 18 in Eingriff gebracht, wodurch ein Öffnen der Tür über den vorgegebenen Winkel hinaus verhindert ist. Dies gilt jedoch lediglich dann, sofern die Verriegelungsvorrichtung, wie in Verbindung mit 3 beschrieben, nicht gewollt deaktiviert ist.
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Die 7 bis 10 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung. Im Unterschied zu dem vorher beschriebenen, ersten Ausführungsbeispiel wird die Rückstellkraft nunmehr durch ein Ankerelement bewerkstelligt, wodurch eine Fixierung des ersten Rastelements 4 an dem Gehäuse 3 bzw. dem Rahmen 19 nicht mehr notwendig ist. Das zweite Ausführungsbeispiel bringt weiterhin den Vorteil mit sich, dass eine nachträgliche Montage problemlos möglich ist.
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Der Montageablauf für das Ankerelement ist in den 7a) bis d) dargestellt. Durch Zusammendrücken des ankerförmigen zweiten Federelements mit zwei Ankerabschnitten in Richtung des Schaftes 7 kann dieses durch entsprechend ausgebildete Führungen 14, 15 ins Innere des Gehäuses eingeführt werden. Nachdem die Ankerabschnitte die an dem inneren Rahmenschenkel 11 angeordnete Führung 14 passiert haben, spreizen sich diese aufgrund der elastischen Eigenschaften des ersten Rastelements 4 in der in 7c) gezeigten Weise. Sobald das erste Rastelement 4, wie in 7d) gezeigt, in Kontakt mit dem inneren Rahmenschenkel 11 des Rahmens 19 gelangt, wird eine Rückstellkraft aufgebaut, die umso größer wird, je weiter der Schaft 7 in Richtung des äußeren Rahmenschenkels 12 gezogen und damit der Winkel zwischen Schaft 7 und Ankerabschnitten vergrößert wird.
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Die durch das Öffnen der Tür gezeigte Situation ist in den 8 bis 10 nochmals besser in einer perspektivischen Darstellung gezeigt. Hierbei zeigt 8 die Situation, nachdem das erste Rastelement 4 eingerastet ist. 9 zeigt die Situation, in der das erste Rastelement 4 seine Endposition bei geschlossener Tür 2 erreicht hat. Mit Öffnen der Tür wird der Schaft 7 aufgrund des Eingriffs von Rasthaken 13 und Eingriffsfläche 20 in Verschwenkrichtung 6 der Tür nach außen gezogen, wobei sich eine zunehmende Rückstellkraft durch das zweite Federelement in Form der Ankerabschnitte ausbildet. Nach manuellem Lösen des Eingriffs zwischen Rasthaken 13 und Eingriffsfläche 20 kann das erste Rastelement 4 aufgrund der Rückstellkraft des ankerförmigen zweiten Federelements 9 in die in 8 gezeigte Position zurückschwenken.
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Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung stellt eine direkte bedienbare Lösung für ein Haushaltsgerät, insbesondere eine Haushalts-Geschirrspülmaschine bereit. Da die Verriegelungsvorrichtung von außerhalb des Haushaltsgerätes durch einen Nutzer direkt bedienbar ist, ist ein hoher Benutzungskomfort gewährleistet. Da die Verriegelungsvorrichtung einen lediglich sehr geringen Öffnungswinkel der Tür erlaubt, wenn diese nicht betätigt ist, kann während des Betriebs der Geschirrspülmaschine nur wenig Dampf entweichen, wodurch Verbrennungen reduziert und Quetschungen verhindert werden können. Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung ist nachträglich an bestehende Haushaltsgeräte anbringbar und kann von diesem auch wieder entfernt werden. Aufgrund der geringen Anzahl der Bauteile der Verriegelungsvorrichtung ist diese kostengünstig herstellbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Geschirrspülmaschine
- 2
- Tür
- 3
- Gehäuse
- 4
- erstes Rastelement
- 5
- zweites Rastelement
- 6
- Verschwenkrichtung der Tür
- 7
- Schaft
- 8
- erstes Federelement
- 9
- zweites Federelement
- 10
- Schlossplatte
- 11
- Rahmenschenkel (außen)
- 12
- Rahmenschenkel (innen)
- 13
- Rasthaken
- 14
- Führung
- 15
- Führung
- 16
- Befestigungsabschnitt
- 17
- Vorsprung
- 18
- Durchbruch
- 19
- Rahmen des Gehäuses
- 20
- Eingriffsfläche
- 21
- Bereich der Führung
- A
- Verschiebeachse