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DE102007008926B4 - Verriegelungsvorrichtung für die Tür eines elektrischen Haushaltsgeräts - Google Patents

Verriegelungsvorrichtung für die Tür eines elektrischen Haushaltsgeräts Download PDF

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DE102007008926B4
DE102007008926B4 DE102007008926A DE102007008926A DE102007008926B4 DE 102007008926 B4 DE102007008926 B4 DE 102007008926B4 DE 102007008926 A DE102007008926 A DE 102007008926A DE 102007008926 A DE102007008926 A DE 102007008926A DE 102007008926 B4 DE102007008926 B4 DE 102007008926B4
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Albert Dirnberger
Georg Spiessl
Benjamin Kaufner
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emz Hanauer GmbH and Co KGaA
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Abstract

Vorrichtung zur Verriegelung der Tür eines elektrischen Haushaltsgeräts, insbesondere einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners, umfassend einen Schließhaken (12), welcher beim Schließen der Tür in eine Verriegelungsöffnung (18) einfährt und nach Durchtritt durch die Verriegelungsöffnung (18) durch eine relative Schnappbewegung quer zur Einfahrrichtung (24) mit einem Hakenvorsprung (52) hinter eine an die Verriegelungsöffnung (18) anschließende Verriegelungsfläche (48) gelangt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsfläche (48) entgegen der Einfahrrichtung (24) des Schließhakens (12) gegen eine elastische Rückstellkraft kippbar angeordnet ist, während des Türschließvorgangs jedoch unverkippt bleibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung der Tür eines elektrischen Haushaltsgeräts, insbesondere einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners, umfassend einen Schließhaken, welcher beim Schließen der Tür in eine Verriegelungsöffnung einfährt und nach Durchtritt durch die Verriegelungsöffnung durch eine relative Schnappbewegung quer zur Einfahrrichtung mit einem Hakenvorsprung hinter eine an die Verriegelungsöffnung anschließende Verriegelungsfläche gelangt.
  • Türverriegelungsvorrichtungen der obigen Gattung sind beispielsweise aus DE 196 01 228 C2 (vgl. die dortigen 5 und 6) und aus DE 198 48 275 A1 bekannt. Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Türverriegelungsvorrichtung so weiterzubilden, dass ein Notöffnen der Tür durch Drücken von innen gegen die Tür ermöglicht ist. Insbesondere bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern besteht das Risiko, dass kleine Kinder beim Spielen in die Wäschetrommel hineinklettern. Wenn dann die Tür geschlossen wird, muss es für das in der Trommel gefangene Kind eine Möglichkeit geben, die Tür von innen aufzudrücken.
  • Erfindungsgemäß wird eine Notöffnungsmöglichkeit bei einer Türverriegelungsvorrichtung der eingangs genannten Art dadurch erreicht, dass die Verriegelungsfläche entgegen der Einfahrrichtung des Schließhakens gegen eine elastische Rückstellkraft kippbar angeordnet ist, jedoch während des Türschließvorgangs unverkippt bleibt. Durch Zugausübung auf den Schließhaken kann dabei ein Kippen der Verriegelungsfläche herbeigeführt werden, was eine Lösung des verhakenden Eingriffs des Hakenvorsprungs des Schließhakens mit der Verriegelungsfläche ermöglicht. Zug auf den Schließhaken kann beispielsweise ausgeübt werden, indem von innen gegen die Tür des Haushaltsgeräts gedrückt wird. Über die Stärke der elastischen Rückstellkraft kann die für die Notöffnung erforderliche Kraft eingestellt werden.
  • Es versteht sich, dass die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung grundsätzlich auch bei Geschirrspülmaschinen, Mikrowellenherden und anderen Haushaltsgeräten mit einem durch eine Tür verschließbaren Arbeitsraum einsetzbar ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Schließhaken schwenkbar und gelangt durch eine Schwenkbewegung in einer ersten Schwenkrichtung mit seinem Haken vorsprung hinter die Verriegelungsfläche. Bei dieser Schwenkbewegung nimmt er einen beweglich angeordneten Verriegelungskörper aus einer Freigabe- in eine Blockierstellung mit, wobei dieser Verriegelungskörper in der Freigabestellung ein Herausfahren des Schließhakens aus der Verriegelungsöffnung ohne Kippen der Verriegelungsfläche gestattet und in der Blockierstellung den Schließhaken gegen Zurückschwenken aus der Gegenüberlage zu der Verriegelungsfläche blockiert. Diese Ausführungsform ist angelehnt an die in DE 196 01 228 C2 in den dortigen 5 und 6 gezeigte Lösung, wo ebenfalls schon ein schwenkbarer Haken vorhanden ist, der nach Überwinden einer Verriegelungskante schnappend zur Seite schwenkt und dabei einen Verriegelungsschieber mitnimmt. Es versteht sich, dass die Vorsehung einer kippbaren Verriegelungsfläche nicht nur bei einer Verriegelungsvorrichtung nach dem in den 5 und 6 von DE 196 01 228 C2 gezeigten Grundmuster möglich ist. Es ist gleichermaßen vorstellbar, nach dem Vorbild von DE 198 48 275 A1 einen feststehenden Schließhaken zu verwenden und eine kippbare Verriegelungsfläche an einem die Verriegelungsöffnung bildenden, beim Einfahren des Schließhakens zunächst seitlich weggedrückten und anschließend unter den Hakenvorsprung des Schließhakens zurückschnappenden Verriegelungsschieber anzubringen.
  • Die Verriegelungsfläche ist vorzugsweise an einem schwenkbeweglich gelagerten Schwenkglied gebildet, wobei dieses Schwenkglied einen Teil der Verriegelungsöffnung begrenzt. Bei der zuvor erwähnten Ausführungsform mit schwenkbarem Schließhaken ist das Schwenkglied vorzugsweise an einem den Verriegelungskörper beweglich aufnehmenden Schlossgehäuse schwenkgelagert und begrenzt zusammen mit dem Schlossgehäuse die Verriegelungsöffnung.
  • Soweit ein schwenkbarer Schließhaken vorgesehen ist und dieser bei seiner Schnappbewegung beim Schließen der Tür einen Verriegelungskörper in eine Blockierstellung mitnimmt, ist es bevorzugt, wenn die Verriegelungsfläche mit einer Formation bewegungsgekoppelt ist, welche zur Zusammenwirkung mit dem Verriegelungskörper bestimmt und ausgebildet ist. Ist der Verriegelungskörper in seiner Blockierstellung durch einen geeigneten, beispielsweise elektromagnetisch betätigten Arretiermechanismus arretiert, kann eine solche Formation ein Kippen der Verriegelungsfläche und damit ein gewaltsames Herausziehen des Schließhakens verhindern. Denn wenn die Formation gegen den arretierten Verriegelungskörper stößt, dieser sich aber nicht in Richtung auf seine Freigabestellung zurückdrängen lässt, kann wegen der Kopplung der Formation mit der Verriegelungsfläche diese nicht oder zumindest nicht ausreichend weit kippen, um ein Notöffnen der Tür zu gestatten. Auf diese Weise kann beispielsweise im Arbeitsbetrieb des Haushaltsgeräts, wenn der Verriegelungskörper arretiert ist, ein Notöffnen unterbunden werden.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Verriegelungsfläche mit einer Formation bewegungsgekoppelt sein, welche zur Zusammenwirkung mit einem Arretiermechanismus für den Verriegelungskörper bestimmt und ausgebildet ist. Es wurde bereits gesagt, dass der Verriegelungskörper in seiner Blockierstellung durch einen Arretiermechanismus arretierbar sein kann. Das Vorhandensein eines solchen Arretiermechanismus kann ebenfalls vorteilhaft ausgenutzt werden, um ein Notöffnen der Tür bei arretiertem Verriegelungskörper zu unterbinden. Hierzu kann die Verriegelungsfläche mit einer Formation bewegungsgekoppelt sein, welche derart ausgebildet ist, dass sie bei arretiertem Verriegelungskörper gegen einen Teil des Arretiermechanismus stößt, wenn versucht wird, die Verriegelungsfläche zu kippen. Mit anderen Worten erfolgt bei dieser Ausführungsform ein unmittelbares Anschlagen der mit der Verriegelungsfläche gekoppelten Formation an dem Arretiermechanismus, insbesondere einem die Arretierung des Verriegelungskörper bewirkenden Arretierelement. Ist dagegen die Arretierung des Verriegelungskörpers gelöst, liegt der erwähnte Teil des Arretiermechanismus nicht mehr im Bewegungsraum der mit der Verriegelungsfläche gekoppelten Formation, so dass sich diese Formation bei versuchtem Kippen der Verriegelungsfläche ungehindert bewegen kann. Ein Notöffnen der Tür ist im nicht arretierten Zustand des Verriegelungskörpers somit möglich.
  • Vorzugsweise ist die mit dem Verriegelungskörper zusammenwirkende Formation einstückig mit dem Schwenkglied ausgeführt. Bei einer beispielhaften Ausführungsform des Verriegelungskörpers können die mit dem Verriegelungskörper zusammenwirkende Formation und der Schließhaken auf gegenüberliegende Seiten eines Wandstücks des Verriegelungskörpers einwirken.
  • In Verbindung mit einem schwenkbaren Schließhaken kann an dem Schwenkglied wenigstens ein Teil einer schräg zur Einführrichtung des Schließhakens verlaufenden Auslenkfläche ausgebildet sein, welche den Schließhaken bei Einführen in die Verriegelungsöffnung in einer zur ersten Schwenkrichtung entgegengesetzten zweiten Schwenkrichtung auslenkt. Der an dem Schwenkglied ausgebildete Teil der Auslenkfläche kann dabei bei Betrachtung in einem zu einer Schwenkachse des Schwenkglieds senkrechten Schnitt zumindest teilweise eine bogenförmige, insbesondere kreisbogenförmige Kontur besitzen. Eine solche bogenförmige Kontur der Auslenkfläche ist insbesondere günstig im Zusammenhang mit der geeigneten Gestaltung eines Ausweichraums, in welchen das Schwenkglied bei Notöffnen der Tür ausweichen kann.
  • Zur Bereitstellung der elastischen Rückstellkraft kann beispielsweise eine auf einem Halterungsstift sitzende Schenkelfeder dienen, welche sich einerseits an dem Schwenkglied und andererseits an dem Schlossgehäuse abstützt. Selbstverständlich sind andere Federformen nicht ausgeschlossen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung bildet das Schwenkglied zwei – bezogen auf eine Schwenkachse des Schwenkglieds – in radial verschiedene Richtungen abstehende, insbesondere axial einander überlappend angeordnete Hebelarme, deren erster die Verriegelungsfläche trägt und deren zweiter zur Zusammenwirkung mit dem Verriegelungskörper dient. In axialem Abstand von den beiden Hebelarmen kann das Schwenkglied dabei einen ebenfalls radial abstehenden Stützarm zur Abstützung eines die elastische Rückstellkraft bereitstellenden Federelements bilden. Vorzugsweise steht der Stützarm im wesentlich in gleicher radialer Richtung ab wie der zweite Hebelarm.
  • Was den ersten Hebelarm des Schwenkglieds betrifft, so kann dieser die Verriegelungsfläche auf einer seiner beiden in Umfangsrichtung gegenüberliegenden Radialseiten tragen, während er an seiner radial außenliegenden Stirnseite zumindest einen Teil einer den Schließhaken bei dessen Einführung in die Verriegelungsöffnung auslenkenden Auslenkfläche bildet.
  • Die Verriegelungsfläche kann – bezogen auf eine Schwenkachse des Schwenkglieds – axial beidseits durch je eine an dem Schwenkglied ausgebildete Begrenzungswange flankiert sein, so dass sich insgesamt sozusagen eine Verriegelungsmulde ergibt, in welche der Schließhaken mit seinem Hakenvorsprung eintauchen kann.
  • Der Verriegelungskörper ist bevorzugt linear beweglich angeordnet. Es ist freilich im Rahmen der Erfindung nicht ausgeschlossen, einen Verriegelungskörper mit einem anderen Bewegungsverlauf, insbesondere einen drehbeweglich angeordneten Verriegelungskörper zu verwenden.
  • Für eine hohe Stabilität und damit eine hohe Lebensdauer der Verriegelungsvorrichtung wird empfohlen, dass das Schwenkglied einen Kern aus einem Metallwerkstoff besitzt und der Kern in einen Kunststoffmantel eingebettet ist. Es versteht sich, dass alternativ das Schwenkglied vollständig aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sein kann, wenngleich eine solche Lösung unter Umständen eine geringere Festigkeit im Vergleich zu einer Lösung mit einem Metallkern zeigen kann.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen weiter erläutert. Es stellen dar:
  • 1 eine perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße Türverriegelungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel, wobei ein Gehäusedeckel der Verriegelungsvorrichtung abgenommen ist und ein Verriegelungsschieber der Verriegelungsvorrichtung aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gezeigt ist,
  • 2 eine Schnittdarstellung der Verriegelungsvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel der 1 bei noch offener Tür,
  • 3 eine Schnittdarstellung ähnlich 2 beim Einfahren eines Schließhakens in eine Verriegelungsöffnung der Verriegelungsvorrichtung,
  • 4 eine Schnittdarstellung ähnlich 2 in einem geschlossenen Zustand der Tür,
  • 5 eine Schnittdarstellung ähnlich 2 während eines Notöffnungsvorgangs und
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines Notöffnungsglieds der Verriegelungsvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel der vorhergehenden Figuren.
  • Es wird nun zunächst auf die 1 und 2 Bezug genommen. Die Türverriegelungsvorrichtung nach dem gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst einen in der Regel an der Tür eines Haushaltsgeräts, etwa einer Waschmaschine oder einem Wäschetrockner, um eine Schwenkachse 10 schwenkbar angebrachten Schließhaken 12 sowie eine üblicherweise an einem Gerätehauptkörper des Haushaltsgeräts montierte Verriegelungshauptbaugruppe 14 mit einem hier als Schlossgehäuse bezeichneten Gehäuse 16, von dem in 1 nur ein Unterteil gezeigt ist, während ein Deckel des Gehäuses weggelassen ist. Auf seiner Unterseite (die Begriffe unten, oben, rechts und links beziehen sich hier auf die Darstellungsweise in den Zeichnungen) besitzt das Schlossgehäuse 16 einen eine Eintrittsöffnung 18 für den Schließhaken 12 ringsum umschließenden, abstehenden Mund 20, welcher einen Teil einer den Schließhaken 12 beim Einfahren in die Eintrittsöffnung 18 auslenkenden Aus lenkfläche 22 bildet. Die Eintrittsöffnung 18 bildet eine Verriegelungsöffnung im Sinne der Erfindung. Beim Schließen der Tür fährt der Schließhaken 12 in einer Einfahrrichtung 24 in die Eintrittsöffnung 18 ein und stößt dabei mit einer Stirnseite 26 gegen die Auslenkfläche 22. Durch eine nicht näher dargestellte Vorspannfeder ist der Schließhaken 12 in die in 2 gezeigte Ruhestellung vorgespannt. Aus dieser Ruhestellung kann er in einer Schwenkrichtung 28 gegen die Wirkung der erwähnten Vorspannfeder verschwenkt werden. Der Schließhaken 12 ist in ebenfalls nicht näher dargestellter, jedoch an sich bekannter Weise mit einem Handgriff gekoppelt, mittels dessen ein Benutzer des Haushaltsgeräts den Schließhaken 12 händisch verschwenken kann.
  • In dem Schlossgehäuse 16 ist ein Verriegelungsschieber 30 untergebracht, welcher in einer quer zu der Einführrichtung 24 verlaufenden Schieberichtung 32 linear in dem Schlossgehäuse 16 verschiebbar ist. Der Verriegelungsschieber 30 ist entlang der Schieberichtung 32 aus einer in 2 gezeigten Freigabestellung relativ zu dem Schlossgehäuse 16 nach rechts in eine Blockierstellung verschiebbar. Eine nicht näher dargestellte Vorspannfeder spannt den Verriegelungsschieber 30 in die Freigabestellung gemäß 2 vor. Der Verriegelungsschieber 30 bildet ein in der Freigabestellung im wesentlichen fluchtend zu der Eintrittsöffnung 18 ausgerichtetes Fenster 34, welches in Schieberichtung 32 durch gegenüberliegende Wandstücke 36, 38 begrenzt ist.
  • In dem Schlossgehäuse 16 ist ferner ein Notöffnungsglied 40 (siehe auch 6) aufgenommen, welches um eine zu der Schwenkachse 10 des Schließhakens 12 im wesentlichen parallele Schwenkachse 42 (1) schwenkbeweglich ist. Eine in 1 erkennbare Schenkelfeder 44 spannt das Notöffnungsglied 40 federelastisch in eine Ruhestellung vor, welche durch Anschlag des Notöffnungsglieds 40 an dem Schlossgehäuse 16 definiert ist. In den 1 und 2 befindet sich das Notöffnungsglied 40 in dieser Ruhestellung. Die Schenkelfeder 44 sitzt auf einem Halterungsstift 46, welcher in das Schlossgehäuse 16 eingesetzt ist.
  • Das Notöffnungsglied 40 trägt eine Verriegelungsfläche 48, welche an eine Verriegelungskante 50 anschließt, die der Schließhaken 12 beim Schließen der Tür mit einer vorstehenden Hakennase 52 überwinden muss, bevor er mit der Hakennase 52 hinter die Verriegelungsfläche 48 schnappen kann. Wie insbesondere in 2 erkennbar, ragen die Auslenkfläche 22 und die am gehäuseinneren Ende der Auslenkfläche 22 liegende Verriegelungskante 50 in den Bewegungsweg des Schließhakens 12 hinein, wenn sich dieser in Einführrichtung 24 der Eintrittsöffnung 18 nähert. Sobald die Stirnseite 26 des Schließhakens 12 auf die schräg zur Einführrichtung 24 verlaufende Auslenkfläche 22 trifft, wird er entgegen der Wirkung seiner Vorspannfeder in Schwenkrichtung 28 ausgelenkt. Sobald die Hakennase 52 an der Verriegelungskante 50 vorbeigleitet, schnappt er in entgegengesetzter Schwenkrichtung (d. h. entgegengesetzt zu der durch den Richtungspfeil 28 angedeuteten Schwenkrichtung) in Richtung auf seine entspannte Ruhestellung zurück. Dabei gerät seine Hakennase 52 in Gegenüberlage zu der Verriegelungsfläche 48. Die 3 und 4 veranschaulichen dies. 3 zeigt den Schließhaken 12 im Zustand seiner maximalen Auslenkung, kurz bevor er über die Verriegelungskante 50 hinweggleitet. In 4 ist der Schließhaken 12 zurückgeschnappt; dies entspricht dem geschlossenen Zustand der Tür. Das Notöffnungsglied 40 bleibt während des gesamten Türschließvorgangs unbewegt.
  • Wenn der Schließhaken 12 nach Überwinden der Verriegelungskante 50 hinter die Verriegelungsfläche 48 schnappt, stößt er gegen das Wandstück 36 und schiebt dieses vor sich her. Die Kraft der Vorspannfeder des Schließhakens 12 ist größer als die auf den Verriegelungsschieber 30 wirkende Vorspannkraft, weswegen der Schließhaken 12 den Verriegelungsschieber 30 bei seinem Zurückschnappen mitnimmt. Der Verriegelungsschieber 30 gelangt so in seine Blockierstellung, in der das linke Wandstück 38 über die Eintrittsöffnung 18 bewegt ist (4). In dieser Blockierstellung blockiert der Verriegelungsschieber 30 den Schließhaken 12 gegen Verschwenken in Schwenkrichtung 28. Der Schließhaken 12 kann also nicht aus dem verhakenden Eingriff mit der Verriegelungsfläche 48 über die Eintrittsöffnung 18 geschwenkt werden, solange sich der Verriegelungsschieber 30 in der Blockierstellung gemäß 4 befindet.
  • In den Zeichnungen nicht näher dargestellte Arretiermittel gestatten eine Arretierung des Verriegelungsschiebers 30 in der Blockierstellung. Beispielsweise können die Arretiermittel einen elektromagnetischen Aktuator und einen quer zur Schieberichtung 32 des Verriegelungsschiebers 30 bewegbaren Arretierschieber umfassen.
  • Es wird nun zusätzlich auf 6 verwiesen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt das Notöffnungsglied 40 im Bereich seiner axial gegenüberliegenden Enden je einen Lagerzapfen 54, mittels dessen das Notöffnungsglied 40 in geeigneten Zapfenaufnahmen des Schlossgehäuses 16 schwenkbeweglich lagerbar ist. Das Notöffnungsglied 40 weist mehrere radial abstehende Abschnitte auf, von denen ein mit 56 bezeichneter erster Abschnitt auf einer seiner beiden in Umfangsrichtung gegenüberliegenden Radialseiten die Verriegelungsfläche 48 bildet und eine radial außenliegen de, zumindest näherungsweise kreisbogenförmig gekrümmte Stirnseite 58 aufweist. Am Übergang zwischen der Verriegelungsfläche 48 und der Stirnseite 58 ist die Verriegelungskante 50 gebildet. Axial beidseits ist die Verriegelungsfläche 48 durch je eine Begrenzungswange 60 flankiert. Durch die beiden Begrenzungswangen 60 und die Verriegelungsfläche 48 wird so eine Mulde gebildet, in welche der Schließhaken 12 mit seiner Hakennase 52 eintauchen kann.
  • Die Auslenkfläche 22 ist zum Teil auch von der bogenförmig gekrümmten Stirnseite 58 des radial abstehenden ersten Abschnitts 56 des Notöffnungsglieds 40 gebildet. Die Innenfläche des Munds 20 geht im wesentlichen stufen- und spaltfrei in die Stirnfläche 58 des Notöffnungsglieds 40 über. Die bogenförmig gekrümmte Gestalt der Stirnfläche 58 ist insofern vorteilhaft, als der stufen- und spaltfreie Übergang auch dann erhalten bleibt, wenn das Notöffnungsglied 40 aus seiner Ruhestellung in einer Schwenkrichtung 62 verschwenkt wird. Das Schlossgehäuse 16 stellt im Bereich des Munds 20 einen von der Unterseite der Verriegelungshauptbaugruppe 14 nicht einsehbaren Ausweichraum 64 bereit, in welchen der radial abstehende erste Abschnitt 56 des Notöffnungsglieds 40 bei Verschwenkung desselben ausweicht.
  • Axial überlappend, jedoch winkelversetzt zu dem radial abstehenden ersten Abschnitt 56 weist das Notöffnungsglied 40 einen zweiten radial abstehenden Abschnitt 66 auf. In grober Näherung stehen die beiden Abschnitte 56, 66 rechtwinklig zueinander. Die beiden radial abstehenden Abschnitte 56, 66 bilden funktional zwei Hebelarme, deren einer mit einer Kraft durch den Schließhaken 12 beaufschlagbar ist (nämlich der Abschnitt 56) und deren anderer bei Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 gegen das Wandstück 36 des Verriegelungsschiebers 30 drückt.
  • 5 zeigt eine Phase bei einer Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40. Eingeleitet wird die Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 durch eine Zugkraft, die bei geschlossener Tür, also im Zustand der Verriegelungsvorrichtung gemäß 4, auf den Schließhaken 12 entgegengesetzt zur Einführrichtung 24 ausgeübt wird. Durch Drücken von innen gegen die Tür des Haushaltsgeräts kann diese Zugkraft aufgebracht werden. Ist die auf den Schließhaken 12 ausgeübte Zugkraft hinreichend groß, um die Rückstellkraft der Schenkelfeder 44 zu überwinden, beginnt das Notöffnungsglied 40, in Schwenkrichtung 62 um die Schwenkachse 42 zu kippen. Dabei kippt die Verriegelungsfläche 48 entgegen der Einführrichtung 24 in den Figuren nach unten. Sie wird so zu einer entgegen der Einführrichtung 24 abfallenden Rampe, an welcher die Hakennase 52 bei fortgesetzter Zugausübung auf den Schließhaken 12 herabfahren kann. Diese Situation ist in 5 dargestellt. Während die Hakennase 52 des Schließhakens 12 an der gekippten Verriegelungsfläche 48 herabgleitet, verlagert sich der Schließhaken 12 bereits geringfügig in einer Richtung entgegengesetzt zur Einführrichtung 24, also in einer Richtung aus der Eintrittsöffnung 18 heraus. Zugleich schwenkt der Schließhaken 12 in Schwenkrichtung 28 entgegen der Wirkung seiner Vorspannfeder. Sobald der Schließhaken 12 soweit verschwenkt ist, dass er mit seiner Hakennase 52 an der Verriegelungskante 50 vorbeifahren kann, ist der Schließhaken 12 frei und kann vollständig aus der Eintrittsöffnung 18 herausgezogen werden. Diese Funktionalität wird hier als Notöffnen der Tür bezeichnet. Ohne den Schließhaken 12 von außerhalb des Haushaltsgeräts durch Betätigung seines Handgriffs zu verschwenken, kann durch Druck von innen die Tür geöffnet werden. Selbstverständlich ist eine Notöffnung der Tür in gleicher Weise durch bloßes Ziehen derselben von außen möglich. Dies kann beispielsweise hilfreich sein, wenn der Handgriff zur Betätigung des Schließhakens 12 abgebrochen ist.
  • Die Kräfteverhältnisse innerhalb der Verriegelungsvorrichtung können so sein, dass beim Notöffnen der Schließhaken 12 ohne zusätzliche Unterstützung an der gekippten Verriegelungsfläche 48 bis zur Verriegelungskante 50 herabgleiten kann. Eine Unterstützung des Schließhakens 12 bei dieser Bewegung kann durch den zweiten Hebelarm 66 des Notöffnungsglieds 40 erreicht werden. Dieser Hebelarm 66 drückt bei Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 gegen das Wandstück 36 des Verriegelungsschiebers 30. Das Wandstück 36 drückt seinerseits auf den Schließhaken 12. Der Druck des Hebelarms 66 auf den Verriegelungsschieber 30 und dessen Druck auf den Schließhaken 12 unterstützen die Schwenkbewegung des Schließhakens 12 in Pfeilrichtung 28. Gleichzeitig bewegt sich der Verriegelungsschieber 30 sowohl unter dem drückenden Einfluss des Notöffnungsglieds 40 als auch unter dem Einfluss der Rückstellkraft seiner Vorspannfeder zurück in Richtung auf die Freigabestellung.
  • Ist dagegen der Verriegelungsschieber 30 durch die weiter oben erwähnten Arretiermittel in seiner Blockierstellung festgehalten (arretiert), stößt der Hebelarm 66 bei versuchter Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 gegen das Wandstück 36, kann dieses aber nicht wegschieben. Ein Notöffnen ist damit wegen des Anstoßens des Hebelarms 66 an dem arretierten Verriegelungsschieber 30 unterbunden. Erst wenn die Arretierung des Verriegelungsschiebers 30 gelöst wird, kann die Tür wieder notgeöffnet werden.
  • Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform kann der Hebelarm 66 des Notöffnungsglieds 40 weggelassen werden. Die auf den Verriegelungsschieber 30 wirkende Vorspannkraft bewirkt in jedem Fall eine Rückstellung des Verriegelungsschiebers 30, während der Schließhaken 12 an der gekippten Verriegelungsfläche 48 herabgleitet. Eine Unterstützung des Schließhakens 12 durch einen auf den Verriegelungsschieber 30 einwirkenden Hebelarm muss nicht in jedem Fall erforderlich sein. Im übrigen ist zu berücksichtigen, dass schon die rückstellende Kraft der Vorspannfeder des Verriegelungsschiebers 30 eine gewisse Unterstützung des Schließhakens 12 bei dessen Herabgleiten an der gekippten Verriegelungsfläche 48 bewirken kann. Fehlt der Hebelarm 66 – oder allgemein eine mit dem Verriegelungsschieber 30 zusammenwirkende Formation an dem Notöffnungsglied-, ist auch bei arretiertem Verriegelungsschieber 30 ein Notöffnen der Tür möglich, da dann das Notöffnungsglied 40 nicht an einer Verschwenkung gehindert ist.
  • In 6 erkennt man, dass das Notöffnungsglied 40 in axialem Abstand von den beiden Abschnitten 56, 66 einen dritten radial abstehenden Abschnitt 68 aufweist, welcher im gezeigten Beispielfall im wesentlichen in dieselbe Radialrichtung wie der zweite Abschnitt 66 weist. Der dritte radial abstehende Abschnitt 68 bildet einen Stützarm zur Abstützung eines der Schenkel der Schenkelfeder 44. In 1 ist der sich an dem Stützarm 68 abstützende Schenkel der Schenkelfeder 44 bei 70 erkennbar. Der andere Federschenkel stützt sich in nicht näher dargestellter Weise an dem Schlossgehäuse 16 ab.
  • Für eine hohe Belastbarkeit des Notöffnungsglieds 40 ist dieses bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem vorzugsweise aus Blech gefertigten Metallkern gebildet, welcher mit einem Kunststoffmaterial umspritzt ist. Der Metallkern ist in den Schnittdarstellungen der 2 bis 5 gut erkennbar und mit 72 bezeichnet. Insbesondere die Verriegelungsfläche 48 ist von dem Metallkern 72 unterlagert, da im Fall der Notöffnung der Tür beträchtliche Kräfte auf die Verriegelungsfläche 48 einwirken können. Im Fall des Vorhandenseins des zweiten radial abstehenden Abschnitts 66 erstreckt sich der Metallkern 72 vorzugsweise auch in diesen Abschnitt 66 hinein, so dass über diesen Abschnitt 66 hinreichend große Hebelkräfte ohne Besorgnis einer Beschädigung übertragen werden können.
  • Zur Unterbindung der Notöffnungsmöglichkeit im arretierten Zustand des Verriegelungsschiebers 30 dient bei der in 6 gezeigten Ausführungsform des Notöffnungsglieds 40 der radial abstehende Abschnitt 66. Statt das Notöffnungsglied 40 durch den Verriegelungsschieber 30 (soweit dieser arretiert ist) an einer Verkippung zu hindern, kann das Notöffnungsglied 40 alternativ unmittelbar mit einem den Verriegelungsschieber 30 in dessen Blockierstellung gemäß 4 arretierenden Arretierelement zusammenwirken. Hierzu kann der Abschnitt 66 des Notöffnungsglieds 40 entfallen. Es kann stattdessen eine geeignete andere Formation an dem Notöffnungsglied 40 vorhanden sein, welche im arretierten Zustand des Verriegelungsschiebers 30 gegen das erwähnte Arretierelement stößt, wenn versucht wird, durch Ziehen an dem Türhaken 12 ein Verkippen des Notöffnungsglieds 40 herbeizuführen.

Claims (17)

  1. Vorrichtung zur Verriegelung der Tür eines elektrischen Haushaltsgeräts, insbesondere einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners, umfassend einen Schließhaken (12), welcher beim Schließen der Tür in eine Verriegelungsöffnung (18) einfährt und nach Durchtritt durch die Verriegelungsöffnung (18) durch eine relative Schnappbewegung quer zur Einfahrrichtung (24) mit einem Hakenvorsprung (52) hinter eine an die Verriegelungsöffnung (18) anschließende Verriegelungsfläche (48) gelangt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsfläche (48) entgegen der Einfahrrichtung (24) des Schließhakens (12) gegen eine elastische Rückstellkraft kippbar angeordnet ist, während des Türschließvorgangs jedoch unverkippt bleibt.
  2. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließhaken (12) schwenkbar ist und durch eine Schwenkbewegung in einer ersten Schwenkrichtung mit seinem Hakenvorsprung (52) hinter die Verriegelungsfläche (48) gelangt und dass der Schließhaken (12) bei dieser Schwenkbewegung einen beweglich angeordneten Verriegelungskörper (30) aus einer Freigabe- in eine Blockierstellung mitnimmt, welcher in der Freigabestellung ein Herausfahren des Schließhakens (12) aus der Verriegelungsöffnung (18) ohne Kippen der Verriegelungsfläche (48) gestattet und in der Blockierstellung den Schließhaken (12) gegen Zurückschwenken aus der Gegenüberlage zu der Verriegelungsfläche (48) blockiert.
  3. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsfläche (48) an einem schwenkbeweglich gelagerten Schwenkglied (40) gebildet ist, welches einen Teil der Verriegelungsöffnung (18) begrenzt.
  4. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 3 soweit abhängig von Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkglied (40) an einem den Verriegelungskörper (30) beweglich aufnehmenden Schlossgehäuse (16) schwenkgelagert ist und zusammen mit dem Schlossgehäuse (16) die Verriegelungsöffnung (18) begrenzt.
  5. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsfläche (48) mit einer Formation (66) bewegungsgekoppelt ist, welche zur Zusammenwirkung mit dem Verriegelungskörper (30) bestimmt und ausgebildet ist.
  6. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 5 soweit abhängig von Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Verriegelungskörper (30) zusammenwirkende Formation (66) einstückig mit dem Schwenkglied (40) ausgeführt ist.
  7. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Verriegelungskörper (30) zusammenwirkende Formation (66) und der Schließhaken (12) auf gegenüberliegende Seiten eines Wandstücks (36) des Verriegelungskörpers (30) einwirken.
  8. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7 soweit abhängig von Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Schwenkglied (40) wenigstens ein Teil einer schräg zur Einführrichtung (24) des Schließhakens (12) verlaufenden Auslenkfläche (22) ausgebildet ist, welche den Schließhaken (12) bei Einführen in die Verriegelungsöffnung (18) in einer zur ersten Schwenkrichtung entgegengesetzten zweiten Schwenkrichtung (28) auslenkt.
  9. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der an dem Schwenkglied (40) ausgebildete Teil (58) der Auslenkfläche (22) bei Betrachtung in einem zu einer Schwenkachse (42) des Schwenkglieds (40) senkrechten Schnitt zumindest teilweise eine bogenförmige, insbesondere kreisbogenförmige Kontur besitzt.
  10. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bereitstellung der elastischen Rückstellkraft eine auf einem Halterungsstift (46) sitzende Schenkelfeder (44) dient, welche sich einerseits an dem Schwenkglied (40) und andererseits an dem Schlossgehäuse (16) abstützt.
  11. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkglied (40) zwei – bezogen auf eine Schwenkachse (42) des Schwenkglieds – in radial verschiedene Richtungen abstehende, insbesondere axial einander überlappend angeordnete Hebelarme (56, 66) bildet, deren erster die Verriegelungsfläche (48) trägt und deren zweiter zur Zusammenwirkung mit dem Verriegelungskörper (30) dient.
  12. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkglied (40) insbesondere in axialem Abstand von den beiden Hebelarmen (56, 66) einen ebenfalls radial abstehenden Stützarm (68) zur Abstützung eines die elastische Rückstellkraft bereitstellenden Federelements (44) bildet, wobei vorzugsweise der Stützarm (68) im wesentlichen in gleicher radialer Richtung absteht wie der zweite Hebelarm (66).
  13. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Hebelarm (56) die Verriegelungsfläche (48) auf einer seiner beiden in Umfangsrichtung gegenüberliegenden Radialseiten trägt, während er an seiner radial außen liegenden Stirnseite (58) zumindest einen Teil einer den Schließhaken (12) bei dessen Einführung in die Verriegelungsöffnung (18) auslenkenden Auslenkfläche (22) bildet.
  14. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsfläche (48) – bezogen auf eine Schwenkachse (42) des Schwenkglieds – axial beidseits durch je eine an dem Schwenkglied (40) ausgebildete Begrenzungswange (60) flankiert ist.
  15. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungskörper (30) linear beweglich angeordnet ist.
  16. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkglied (40) einen Kern (72) aus einem Metallwerkstoff besitzt und der Kern in einen Kunststoffmantel eingebettet ist.
  17. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsfläche (48) mit einer Formation bewegungsgekoppelt ist, welche zur Zusammenwirkung mit einem der Arretierung des Verriegelungskörpers (30) in dessen Blockierstellung dienenden, beweglichen Arretierelement bestimmt und ausgebildet ist, derart, dass bei arretiertem Verriegelungskörper (30) die Verriegelungsfläche aufgrund Zusammenwirkung der Formation mit dem Arretierelement gegen Verkippen gesichert ist.
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