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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung der Tür eines
elektrischen Haushaltsgeräts,
insbesondere einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners, umfassend einen
Schließhaken, welcher
beim Schließen
der Tür
in eine Verriegelungsöffnung
einfährt
und nach Durchtritt durch die Verriegelungsöffnung durch eine relative
Schnappbewegung quer zur Einfahrrichtung mit einem Hakenvorsprung
hinter eine an die Verriegelungsöffnung
anschließende
Verriegelungsfläche
gelangt.
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Türverriegelungsvorrichtungen
der obigen Gattung sind beispielsweise aus
DE 196 01 228 C2 (vgl.
die dortigen
5 und
6) und aus
DE 198 48 275 A1 bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Türverriegelungsvorrichtung so
weiterzubilden, dass ein Notöffnen
der Tür
durch Drücken
von innen gegen die Tür
ermöglicht
ist. Insbesondere bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern besteht das Risiko,
dass kleine Kinder beim Spielen in die Wäschetrommel hineinklettern.
Wenn dann die Tür
geschlossen wird, muss es für
das in der Trommel gefangene Kind eine Möglichkeit geben, die Tür von innen
aufzudrücken.
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Erfindungsgemäß wird eine
Notöffnungsmöglichkeit
bei einer Türverriegelungsvorrichtung der
eingangs genannten Art dadurch erreicht, dass die Verriegelungsfläche entgegen
der Einfahrrichtung des Schließhakens
gegen eine elastische Rückstellkraft
kippbar angeordnet ist, jedoch während
des Türschließvorgangs
unverkippt bleibt. Durch Zugausübung
auf den Schließhaken
kann dabei ein Kippen der Verriegelungsfläche herbeigeführt werden,
was eine Lösung
des verhakenden Eingriffs des Hakenvorsprungs des Schließhakens
mit der Verriegelungsfläche
ermöglicht.
Zug auf den Schließhaken kann
beispielsweise ausgeübt
werden, indem von innen gegen die Tür des Haushaltsgeräts gedrückt wird. Über die
Stärke
der elastischen Rückstellkraft kann
die für
die Notöffnung
erforderliche Kraft eingestellt werden.
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Es
versteht sich, dass die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung
grundsätzlich
auch bei Geschirrspülmaschinen,
Mikrowellenherden und anderen Haushaltsgeräten mit einem durch eine Tür verschließbaren Arbeitsraum
einsetzbar ist.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Schließhaken
schwenkbar und gelangt durch eine Schwenkbewegung in einer ersten
Schwenkrichtung mit seinem Haken vorsprung hinter die Verriegelungsfläche. Bei
dieser Schwenkbewegung nimmt er einen beweglich angeordneten Verriegelungskörper aus
einer Freigabe- in eine Blockierstellung mit, wobei dieser Verriegelungskörper in
der Freigabestellung ein Herausfahren des Schließhakens aus der Verriegelungsöffnung ohne
Kippen der Verriegelungsfläche
gestattet und in der Blockierstellung den Schließhaken gegen Zurückschwenken
aus der Gegenüberlage
zu der Verriegelungsfläche
blockiert. Diese Ausführungsform
ist angelehnt an die in
DE
196 01 228 C2 in den dortigen
5 und
6 gezeigte
Lösung,
wo ebenfalls schon ein schwenkbarer Haken vorhanden ist, der nach Überwinden
einer Verriegelungskante schnappend zur Seite schwenkt und dabei
einen Verriegelungsschieber mitnimmt. Es versteht sich, dass die
Vorsehung einer kippbaren Verriegelungsfläche nicht nur bei einer Verriegelungsvorrichtung
nach dem in den
5 und
6 von
DE 196 01 228 C2 gezeigten
Grundmuster möglich
ist. Es ist gleichermaßen
vorstellbar, nach dem Vorbild von
DE 198 48 275 A1 einen feststehenden Schließhaken zu
verwenden und eine kippbare Verriegelungsfläche an einem die Verriegelungsöffnung bildenden,
beim Einfahren des Schließhakens
zunächst
seitlich weggedrückten
und anschließend
unter den Hakenvorsprung des Schließhakens zurückschnappenden Verriegelungsschieber
anzubringen.
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Die
Verriegelungsfläche
ist vorzugsweise an einem schwenkbeweglich gelagerten Schwenkglied gebildet,
wobei dieses Schwenkglied einen Teil der Verriegelungsöffnung begrenzt.
Bei der zuvor erwähnten
Ausführungsform
mit schwenkbarem Schließhaken
ist das Schwenkglied vorzugsweise an einem den Verriegelungskörper beweglich
aufnehmenden Schlossgehäuse
schwenkgelagert und begrenzt zusammen mit dem Schlossgehäuse die
Verriegelungsöffnung.
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Soweit
ein schwenkbarer Schließhaken
vorgesehen ist und dieser bei seiner Schnappbewegung beim Schließen der
Tür einen
Verriegelungskörper
in eine Blockierstellung mitnimmt, ist es bevorzugt, wenn die Verriegelungsfläche mit
einer Formation bewegungsgekoppelt ist, welche zur Zusammenwirkung
mit dem Verriegelungskörper
bestimmt und ausgebildet ist. Ist der Verriegelungskörper in
seiner Blockierstellung durch einen geeigneten, beispielsweise elektromagnetisch
betätigten
Arretiermechanismus arretiert, kann eine solche Formation ein Kippen
der Verriegelungsfläche
und damit ein gewaltsames Herausziehen des Schließhakens
verhindern. Denn wenn die Formation gegen den arretierten Verriegelungskörper stößt, dieser
sich aber nicht in Richtung auf seine Freigabestellung zurückdrängen lässt, kann
wegen der Kopplung der Formation mit der Verriegelungsfläche diese
nicht oder zumindest nicht ausreichend weit kippen, um ein Notöffnen der
Tür zu gestatten.
Auf diese Weise kann beispielsweise im Arbeitsbetrieb des Haushaltsgeräts, wenn
der Verriegelungskörper
arretiert ist, ein Notöffnen
unterbunden werden.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann die Verriegelungsfläche
mit einer Formation bewegungsgekoppelt sein, welche zur Zusammenwirkung
mit einem Arretiermechanismus für
den Verriegelungskörper bestimmt
und ausgebildet ist. Es wurde bereits gesagt, dass der Verriegelungskörper in
seiner Blockierstellung durch einen Arretiermechanismus arretierbar
sein kann. Das Vorhandensein eines solchen Arretiermechanismus kann
ebenfalls vorteilhaft ausgenutzt werden, um ein Notöffnen der
Tür bei
arretiertem Verriegelungskörper
zu unterbinden. Hierzu kann die Verriegelungsfläche mit einer Formation bewegungsgekoppelt
sein, welche derart ausgebildet ist, dass sie bei arretiertem Verriegelungskörper gegen
einen Teil des Arretiermechanismus stößt, wenn versucht wird, die
Verriegelungsfläche
zu kippen. Mit anderen Worten erfolgt bei dieser Ausführungsform ein
unmittelbares Anschlagen der mit der Verriegelungsfläche gekoppelten
Formation an dem Arretiermechanismus, insbesondere einem die Arretierung des
Verriegelungskörper
bewirkenden Arretierelement. Ist dagegen die Arretierung des Verriegelungskörpers gelöst, liegt
der erwähnte
Teil des Arretiermechanismus nicht mehr im Bewegungsraum der mit der
Verriegelungsfläche
gekoppelten Formation, so dass sich diese Formation bei versuchtem
Kippen der Verriegelungsfläche
ungehindert bewegen kann. Ein Notöffnen der Tür ist im nicht arretierten
Zustand des Verriegelungskörpers
somit möglich.
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Vorzugsweise
ist die mit dem Verriegelungskörper
zusammenwirkende Formation einstückig
mit dem Schwenkglied ausgeführt.
Bei einer beispielhaften Ausführungsform
des Verriegelungskörpers
können
die mit dem Verriegelungskörper
zusammenwirkende Formation und der Schließhaken auf gegenüberliegende
Seiten eines Wandstücks
des Verriegelungskörpers
einwirken.
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In
Verbindung mit einem schwenkbaren Schließhaken kann an dem Schwenkglied
wenigstens ein Teil einer schräg
zur Einführrichtung
des Schließhakens
verlaufenden Auslenkfläche
ausgebildet sein, welche den Schließhaken bei Einführen in die
Verriegelungsöffnung
in einer zur ersten Schwenkrichtung entgegengesetzten zweiten Schwenkrichtung
auslenkt. Der an dem Schwenkglied ausgebildete Teil der Auslenkfläche kann
dabei bei Betrachtung in einem zu einer Schwenkachse des Schwenkglieds senkrechten
Schnitt zumindest teilweise eine bogenförmige, insbesondere kreisbogenförmige Kontur
besitzen. Eine solche bogenförmige
Kontur der Auslenkfläche
ist insbesondere günstig
im Zusammenhang mit der geeigneten Gestaltung eines Ausweichraums,
in welchen das Schwenkglied bei Notöffnen der Tür ausweichen kann.
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Zur
Bereitstellung der elastischen Rückstellkraft
kann beispielsweise eine auf einem Halterungsstift sitzende Schenkelfeder
dienen, welche sich einerseits an dem Schwenkglied und andererseits
an dem Schlossgehäuse
abstützt.
Selbstverständlich sind
andere Federformen nicht ausgeschlossen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung bildet das Schwenkglied zwei – bezogen
auf eine Schwenkachse des Schwenkglieds – in radial verschiedene Richtungen
abstehende, insbesondere axial einander überlappend angeordnete Hebelarme, deren
erster die Verriegelungsfläche
trägt und
deren zweiter zur Zusammenwirkung mit dem Verriegelungskörper dient.
In axialem Abstand von den beiden Hebelarmen kann das Schwenkglied
dabei einen ebenfalls radial abstehenden Stützarm zur Abstützung eines
die elastische Rückstellkraft
bereitstellenden Federelements bilden. Vorzugsweise steht der Stützarm im
wesentlich in gleicher radialer Richtung ab wie der zweite Hebelarm.
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Was
den ersten Hebelarm des Schwenkglieds betrifft, so kann dieser die
Verriegelungsfläche auf
einer seiner beiden in Umfangsrichtung gegenüberliegenden Radialseiten tragen,
während
er an seiner radial außenliegenden
Stirnseite zumindest einen Teil einer den Schließhaken bei dessen Einführung in
die Verriegelungsöffnung
auslenkenden Auslenkfläche
bildet.
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Die
Verriegelungsfläche
kann – bezogen
auf eine Schwenkachse des Schwenkglieds – axial beidseits durch je
eine an dem Schwenkglied ausgebildete Begrenzungswange flankiert
sein, so dass sich insgesamt sozusagen eine Verriegelungsmulde ergibt,
in welche der Schließhaken
mit seinem Hakenvorsprung eintauchen kann.
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Der
Verriegelungskörper
ist bevorzugt linear beweglich angeordnet. Es ist freilich im Rahmen
der Erfindung nicht ausgeschlossen, einen Verriegelungskörper mit
einem anderen Bewegungsverlauf, insbesondere einen drehbeweglich
angeordneten Verriegelungskörper
zu verwenden.
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Für eine hohe
Stabilität
und damit eine hohe Lebensdauer der Verriegelungsvorrichtung wird empfohlen,
dass das Schwenkglied einen Kern aus einem Metallwerkstoff besitzt
und der Kern in einen Kunststoffmantel eingebettet ist. Es versteht
sich, dass alternativ das Schwenkglied vollständig aus einem Kunststoffmaterial
gefertigt sein kann, wenngleich eine solche Lösung unter Umständen eine
geringere Festigkeit im Vergleich zu einer Lösung mit einem Metallkern zeigen
kann.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen weiter erläutert. Es
stellen dar:
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1 eine
perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße Türverriegelungsvorrichtung gemäß einem
Ausführungsbeispiel,
wobei ein Gehäusedeckel
der Verriegelungsvorrichtung abgenommen ist und ein Verriegelungsschieber
der Verriegelungsvorrichtung aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gezeigt
ist,
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2 eine
Schnittdarstellung der Verriegelungsvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel
der 1 bei noch offener Tür,
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3 eine
Schnittdarstellung ähnlich 2 beim
Einfahren eines Schließhakens
in eine Verriegelungsöffnung
der Verriegelungsvorrichtung,
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4 eine
Schnittdarstellung ähnlich 2 in
einem geschlossenen Zustand der Tür,
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5 eine
Schnittdarstellung ähnlich 2 während eines
Notöffnungsvorgangs
und
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6 eine
perspektivische Ansicht eines Notöffnungsglieds der Verriegelungsvorrichtung nach
dem Ausführungsbeispiel
der vorhergehenden Figuren.
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Es
wird nun zunächst
auf die 1 und 2 Bezug
genommen. Die Türverriegelungsvorrichtung
nach dem gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst
einen in der Regel an der Tür
eines Haushaltsgeräts,
etwa einer Waschmaschine oder einem Wäschetrockner, um eine Schwenkachse 10 schwenkbar
angebrachten Schließhaken 12 sowie eine üblicherweise
an einem Gerätehauptkörper des Haushaltsgeräts montierte
Verriegelungshauptbaugruppe 14 mit einem hier als Schlossgehäuse bezeichneten
Gehäuse 16,
von dem in 1 nur ein Unterteil gezeigt
ist, während
ein Deckel des Gehäuses
weggelassen ist. Auf seiner Unterseite (die Begriffe unten, oben,
rechts und links beziehen sich hier auf die Darstellungsweise in
den Zeichnungen) besitzt das Schlossgehäuse 16 einen eine
Eintrittsöffnung 18 für den Schließhaken 12 ringsum
umschließenden,
abstehenden Mund 20, welcher einen Teil einer den Schließhaken 12 beim
Einfahren in die Eintrittsöffnung 18 auslenkenden
Aus lenkfläche 22 bildet.
Die Eintrittsöffnung 18 bildet
eine Verriegelungsöffnung
im Sinne der Erfindung. Beim Schließen der Tür fährt der Schließhaken 12 in
einer Einfahrrichtung 24 in die Eintrittsöffnung 18 ein
und stößt dabei mit
einer Stirnseite 26 gegen die Auslenkfläche 22. Durch eine
nicht näher
dargestellte Vorspannfeder ist der Schließhaken 12 in die in 2 gezeigte
Ruhestellung vorgespannt. Aus dieser Ruhestellung kann er in einer
Schwenkrichtung 28 gegen die Wirkung der erwähnten Vorspannfeder
verschwenkt werden. Der Schließhaken 12 ist
in ebenfalls nicht näher
dargestellter, jedoch an sich bekannter Weise mit einem Handgriff
gekoppelt, mittels dessen ein Benutzer des Haushaltsgeräts den Schließhaken 12 händisch verschwenken
kann.
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In
dem Schlossgehäuse 16 ist
ein Verriegelungsschieber 30 untergebracht, welcher in
einer quer zu der Einführrichtung 24 verlaufenden
Schieberichtung 32 linear in dem Schlossgehäuse 16 verschiebbar
ist. Der Verriegelungsschieber 30 ist entlang der Schieberichtung 32 aus
einer in 2 gezeigten Freigabestellung
relativ zu dem Schlossgehäuse 16 nach
rechts in eine Blockierstellung verschiebbar. Eine nicht näher dargestellte
Vorspannfeder spannt den Verriegelungsschieber 30 in die
Freigabestellung gemäß 2 vor.
Der Verriegelungsschieber 30 bildet ein in der Freigabestellung
im wesentlichen fluchtend zu der Eintrittsöffnung 18 ausgerichtetes
Fenster 34, welches in Schieberichtung 32 durch
gegenüberliegende
Wandstücke 36, 38 begrenzt
ist.
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In
dem Schlossgehäuse 16 ist
ferner ein Notöffnungsglied 40 (siehe
auch 6) aufgenommen, welches um eine zu der Schwenkachse 10 des Schließhakens 12 im
wesentlichen parallele Schwenkachse 42 (1)
schwenkbeweglich ist. Eine in 1 erkennbare
Schenkelfeder 44 spannt das Notöffnungsglied 40 federelastisch
in eine Ruhestellung vor, welche durch Anschlag des Notöffnungsglieds 40 an
dem Schlossgehäuse 16 definiert ist.
In den 1 und 2 befindet sich das Notöffnungsglied 40 in
dieser Ruhestellung. Die Schenkelfeder 44 sitzt auf einem
Halterungsstift 46, welcher in das Schlossgehäuse 16 eingesetzt
ist.
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Das
Notöffnungsglied 40 trägt eine
Verriegelungsfläche 48,
welche an eine Verriegelungskante 50 anschließt, die
der Schließhaken 12 beim
Schließen
der Tür
mit einer vorstehenden Hakennase 52 überwinden muss, bevor er mit
der Hakennase 52 hinter die Verriegelungsfläche 48 schnappen
kann. Wie insbesondere in 2 erkennbar,
ragen die Auslenkfläche 22 und
die am gehäuseinneren
Ende der Auslenkfläche 22 liegende
Verriegelungskante 50 in den Bewegungsweg des Schließhakens 12 hinein, wenn
sich dieser in Einführrichtung 24 der
Eintrittsöffnung 18 nähert. Sobald
die Stirnseite 26 des Schließhakens 12 auf die
schräg
zur Einführrichtung 24 verlaufende
Auslenkfläche 22 trifft,
wird er entgegen der Wirkung seiner Vorspannfeder in Schwenkrichtung 28 ausgelenkt.
Sobald die Hakennase 52 an der Verriegelungskante 50 vorbeigleitet,
schnappt er in entgegengesetzter Schwenkrichtung (d. h. entgegengesetzt
zu der durch den Richtungspfeil 28 angedeuteten Schwenkrichtung)
in Richtung auf seine entspannte Ruhestellung zurück. Dabei
gerät seine
Hakennase 52 in Gegenüberlage
zu der Verriegelungsfläche 48.
Die 3 und 4 veranschaulichen dies. 3 zeigt
den Schließhaken 12 im
Zustand seiner maximalen Auslenkung, kurz bevor er über die Verriegelungskante 50 hinweggleitet.
In 4 ist der Schließhaken 12 zurückgeschnappt;
dies entspricht dem geschlossenen Zustand der Tür. Das Notöffnungsglied 40 bleibt
während
des gesamten Türschließvorgangs
unbewegt.
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Wenn
der Schließhaken 12 nach Überwinden
der Verriegelungskante 50 hinter die Verriegelungsfläche 48 schnappt,
stößt er gegen
das Wandstück 36 und
schiebt dieses vor sich her. Die Kraft der Vorspannfeder des Schließhakens 12 ist
größer als die
auf den Verriegelungsschieber 30 wirkende Vorspannkraft,
weswegen der Schließhaken 12 den
Verriegelungsschieber 30 bei seinem Zurückschnappen mitnimmt. Der Verriegelungsschieber 30 gelangt
so in seine Blockierstellung, in der das linke Wandstück 38 über die
Eintrittsöffnung 18 bewegt
ist (4). In dieser Blockierstellung blockiert der Verriegelungsschieber 30 den
Schließhaken 12 gegen
Verschwenken in Schwenkrichtung 28. Der Schließhaken 12 kann
also nicht aus dem verhakenden Eingriff mit der Verriegelungsfläche 48 über die
Eintrittsöffnung 18 geschwenkt
werden, solange sich der Verriegelungsschieber 30 in der
Blockierstellung gemäß 4 befindet.
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In
den Zeichnungen nicht näher
dargestellte Arretiermittel gestatten eine Arretierung des Verriegelungsschiebers 30 in
der Blockierstellung. Beispielsweise können die Arretiermittel einen
elektromagnetischen Aktuator und einen quer zur Schieberichtung 32 des
Verriegelungsschiebers 30 bewegbaren Arretierschieber umfassen.
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Es
wird nun zusätzlich
auf 6 verwiesen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
besitzt das Notöffnungsglied 40 im
Bereich seiner axial gegenüberliegenden
Enden je einen Lagerzapfen 54, mittels dessen das Notöffnungsglied 40 in
geeigneten Zapfenaufnahmen des Schlossgehäuses 16 schwenkbeweglich
lagerbar ist. Das Notöffnungsglied 40 weist mehrere
radial abstehende Abschnitte auf, von denen ein mit 56 bezeichneter
erster Abschnitt auf einer seiner beiden in Umfangsrichtung gegenüberliegenden
Radialseiten die Verriegelungsfläche 48 bildet und
eine radial außenliegen de,
zumindest näherungsweise
kreisbogenförmig
gekrümmte
Stirnseite 58 aufweist. Am Übergang zwischen der Verriegelungsfläche 48 und
der Stirnseite 58 ist die Verriegelungskante 50 gebildet.
Axial beidseits ist die Verriegelungsfläche 48 durch je eine
Begrenzungswange 60 flankiert. Durch die beiden Begrenzungswangen 60 und
die Verriegelungsfläche 48 wird
so eine Mulde gebildet, in welche der Schließhaken 12 mit seiner Hakennase 52 eintauchen
kann.
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Die
Auslenkfläche 22 ist
zum Teil auch von der bogenförmig
gekrümmten
Stirnseite 58 des radial abstehenden ersten Abschnitts 56 des
Notöffnungsglieds 40 gebildet.
Die Innenfläche
des Munds 20 geht im wesentlichen stufen- und spaltfrei
in die Stirnfläche 58 des
Notöffnungsglieds 40 über. Die
bogenförmig
gekrümmte
Gestalt der Stirnfläche 58 ist
insofern vorteilhaft, als der stufen- und spaltfreie Übergang
auch dann erhalten bleibt, wenn das Notöffnungsglied 40 aus
seiner Ruhestellung in einer Schwenkrichtung 62 verschwenkt
wird. Das Schlossgehäuse 16 stellt
im Bereich des Munds 20 einen von der Unterseite der Verriegelungshauptbaugruppe 14 nicht
einsehbaren Ausweichraum 64 bereit, in welchen der radial
abstehende erste Abschnitt 56 des Notöffnungsglieds 40 bei
Verschwenkung desselben ausweicht.
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Axial überlappend,
jedoch winkelversetzt zu dem radial abstehenden ersten Abschnitt 56 weist das
Notöffnungsglied 40 einen
zweiten radial abstehenden Abschnitt 66 auf. In grober
Näherung
stehen die beiden Abschnitte 56, 66 rechtwinklig
zueinander. Die beiden radial abstehenden Abschnitte 56, 66 bilden
funktional zwei Hebelarme, deren einer mit einer Kraft durch den
Schließhaken 12 beaufschlagbar
ist (nämlich
der Abschnitt 56) und deren anderer bei Verschwenkung des
Notöffnungsglieds 40 gegen
das Wandstück 36 des
Verriegelungsschiebers 30 drückt.
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5 zeigt
eine Phase bei einer Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40.
Eingeleitet wird die Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 durch
eine Zugkraft, die bei geschlossener Tür, also im Zustand der Verriegelungsvorrichtung
gemäß 4,
auf den Schließhaken 12 entgegengesetzt
zur Einführrichtung 24 ausgeübt wird.
Durch Drücken
von innen gegen die Tür
des Haushaltsgeräts
kann diese Zugkraft aufgebracht werden. Ist die auf den Schließhaken 12 ausgeübte Zugkraft
hinreichend groß,
um die Rückstellkraft
der Schenkelfeder 44 zu überwinden, beginnt das Notöffnungsglied 40,
in Schwenkrichtung 62 um die Schwenkachse 42 zu
kippen. Dabei kippt die Verriegelungsfläche 48 entgegen der
Einführrichtung 24 in
den Figuren nach unten. Sie wird so zu einer entgegen der Einführrichtung 24 abfallenden Rampe,
an welcher die Hakennase 52 bei fortgesetzter Zugausübung auf
den Schließhaken 12 herabfahren
kann. Diese Situation ist in 5 dargestellt. Während die Hakennase 52 des
Schließhakens 12 an
der gekippten Verriegelungsfläche 48 herabgleitet,
verlagert sich der Schließhaken 12 bereits
geringfügig
in einer Richtung entgegengesetzt zur Einführrichtung 24, also
in einer Richtung aus der Eintrittsöffnung 18 heraus.
Zugleich schwenkt der Schließhaken 12 in
Schwenkrichtung 28 entgegen der Wirkung seiner Vorspannfeder.
Sobald der Schließhaken 12 soweit
verschwenkt ist, dass er mit seiner Hakennase 52 an der
Verriegelungskante 50 vorbeifahren kann, ist der Schließhaken 12 frei
und kann vollständig
aus der Eintrittsöffnung 18 herausgezogen
werden. Diese Funktionalität
wird hier als Notöffnen
der Tür
bezeichnet. Ohne den Schließhaken 12 von
außerhalb des
Haushaltsgeräts
durch Betätigung
seines Handgriffs zu verschwenken, kann durch Druck von innen die
Tür geöffnet werden.
Selbstverständlich
ist eine Notöffnung
der Tür
in gleicher Weise durch bloßes Ziehen
derselben von außen
möglich.
Dies kann beispielsweise hilfreich sein, wenn der Handgriff zur
Betätigung
des Schließhakens 12 abgebrochen
ist.
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Die
Kräfteverhältnisse
innerhalb der Verriegelungsvorrichtung können so sein, dass beim Notöffnen der
Schließhaken 12 ohne
zusätzliche
Unterstützung
an der gekippten Verriegelungsfläche 48 bis zur
Verriegelungskante 50 herabgleiten kann. Eine Unterstützung des
Schließhakens 12 bei
dieser Bewegung kann durch den zweiten Hebelarm 66 des Notöffnungsglieds 40 erreicht
werden. Dieser Hebelarm 66 drückt bei Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 gegen
das Wandstück 36 des
Verriegelungsschiebers 30. Das Wandstück 36 drückt seinerseits
auf den Schließhaken 12.
Der Druck des Hebelarms 66 auf den Verriegelungsschieber 30 und
dessen Druck auf den Schließhaken 12 unterstützen die Schwenkbewegung
des Schließhakens 12 in
Pfeilrichtung 28. Gleichzeitig bewegt sich der Verriegelungsschieber 30 sowohl
unter dem drückenden
Einfluss des Notöffnungsglieds 40 als
auch unter dem Einfluss der Rückstellkraft
seiner Vorspannfeder zurück
in Richtung auf die Freigabestellung.
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Ist
dagegen der Verriegelungsschieber 30 durch die weiter oben
erwähnten
Arretiermittel in seiner Blockierstellung festgehalten (arretiert),
stößt der Hebelarm 66 bei
versuchter Verschwenkung des Notöffnungsglieds 40 gegen
das Wandstück 36,
kann dieses aber nicht wegschieben. Ein Notöffnen ist damit wegen des Anstoßens des
Hebelarms 66 an dem arretierten Verriegelungsschieber 30 unterbunden. Erst
wenn die Arretierung des Verriegelungsschiebers 30 gelöst wird,
kann die Tür
wieder notgeöffnet werden.
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Gemäß einer
abgewandelten Ausführungsform
kann der Hebelarm 66 des Notöffnungsglieds 40 weggelassen
werden. Die auf den Verriegelungsschieber 30 wirkende Vorspannkraft
bewirkt in jedem Fall eine Rückstellung
des Verriegelungsschiebers 30, während der Schließhaken 12 an
der gekippten Verriegelungsfläche 48 herabgleitet.
Eine Unterstützung
des Schließhakens 12 durch
einen auf den Verriegelungsschieber 30 einwirkenden Hebelarm
muss nicht in jedem Fall erforderlich sein. Im übrigen ist zu berücksichtigen,
dass schon die rückstellende
Kraft der Vorspannfeder des Verriegelungsschiebers 30 eine
gewisse Unterstützung
des Schließhakens 12 bei
dessen Herabgleiten an der gekippten Verriegelungsfläche 48 bewirken
kann. Fehlt der Hebelarm 66 – oder allgemein eine mit dem
Verriegelungsschieber 30 zusammenwirkende Formation an
dem Notöffnungsglied-,
ist auch bei arretiertem Verriegelungsschieber 30 ein Notöffnen der
Tür möglich, da
dann das Notöffnungsglied 40 nicht
an einer Verschwenkung gehindert ist.
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In 6 erkennt
man, dass das Notöffnungsglied 40 in
axialem Abstand von den beiden Abschnitten 56, 66 einen
dritten radial abstehenden Abschnitt 68 aufweist, welcher
im gezeigten Beispielfall im wesentlichen in dieselbe Radialrichtung
wie der zweite Abschnitt 66 weist. Der dritte radial abstehende
Abschnitt 68 bildet einen Stützarm zur Abstützung eines
der Schenkel der Schenkelfeder 44. In 1 ist
der sich an dem Stützarm 68 abstützende Schenkel
der Schenkelfeder 44 bei 70 erkennbar. Der andere
Federschenkel stützt
sich in nicht näher dargestellter
Weise an dem Schlossgehäuse 16 ab.
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Für eine hohe
Belastbarkeit des Notöffnungsglieds 40 ist
dieses bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
aus einem vorzugsweise aus Blech gefertigten Metallkern gebildet,
welcher mit einem Kunststoffmaterial umspritzt ist. Der Metallkern
ist in den Schnittdarstellungen der 2 bis 5 gut
erkennbar und mit 72 bezeichnet. Insbesondere die Verriegelungsfläche 48 ist
von dem Metallkern 72 unterlagert, da im Fall der Notöffnung der
Tür beträchtliche
Kräfte
auf die Verriegelungsfläche 48 einwirken können. Im
Fall des Vorhandenseins des zweiten radial abstehenden Abschnitts 66 erstreckt
sich der Metallkern 72 vorzugsweise auch in diesen Abschnitt 66 hinein,
so dass über
diesen Abschnitt 66 hinreichend große Hebelkräfte ohne Besorgnis einer Beschädigung übertragen
werden können.
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Zur
Unterbindung der Notöffnungsmöglichkeit
im arretierten Zustand des Verriegelungsschiebers 30 dient
bei der in 6 gezeigten Ausführungsform
des Notöffnungsglieds 40 der
radial abstehende Abschnitt 66. Statt das Notöffnungsglied 40 durch
den Verriegelungsschieber 30 (soweit dieser arretiert ist)
an einer Verkippung zu hindern, kann das Notöffnungsglied 40 alternativ
unmittelbar mit einem den Verriegelungsschieber 30 in dessen
Blockierstellung gemäß 4 arretierenden
Arretierelement zusammenwirken. Hierzu kann der Abschnitt 66 des Notöffnungsglieds 40 entfallen.
Es kann stattdessen eine geeignete andere Formation an dem Notöffnungsglied 40 vorhanden
sein, welche im arretierten Zustand des Verriegelungsschiebers 30 gegen
das erwähnte
Arretierelement stößt, wenn
versucht wird, durch Ziehen an dem Türhaken 12 ein Verkippen
des Notöffnungsglieds 40 herbeizuführen.