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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Erhitzen von Glasscheiben, welche auf einer Transportform liegend durch eine Ofenstrecke bewegt werden, sowie auf ein Verfahren zum Erhitzen und/oder Biegen von auf Transportformen liegenden Glasscheiben.
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Es sind zahlreiche Vorrichtungen zum Wärmebehandeln bzw. Erhitzen und insbesondere zum Biegen von Glasscheiben, welche auf Transportformen liegend durch eine Ofenstrecke transportiert werden, bekannt. Häufig werden solche Vorrichtungen zum Herstellen von Scheibenverbänden verwendet, wobei zwei deckungsgleich aufeinanderliegende Glasscheiben gleichzeitig gebogen werden. Nach dem Biegevorgang werden die abgekühlten Glasscheibenpaare voneinander abgehoben und wird eine thermoplastische Verbundfolie zwischen die Einzelscheiben gelegt. Es folgt eine Einwirkung von Druck und erhöhter Temperatur auf diese Schichtung aus Glasscheiben und Klebefolie, wodurch ein fest aneinander haftendes Laminat entsteht, das man üblicherweise Verbundglasscheibe oder Verbundsicherheitsglas nennt.
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Die bekannten Vorrichtungen bestehen vereinfacht dargestellt aus einer Ofenstrecke und jeweils einer Lade- und einer Entladestation. Die Ofenstrecke ist dabei in verschiedene Zonen unterteilt, nämlich in eine Aufheiz-, eine Biege- und in eine Abkühlzone. In der Biegezone kann die Biegung allein mittels auf die auf Erweichungstemperatur erhitzten Glasscheiben einwirkende Schwerkraft erfolgen, oder es wird ein zusätzlicher Pressbiegeschritt (z. B. gemäß
US 4,778,507 A ) eingesetzt.
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Wenn im Folgenden von Transportformen für die Glasscheiben die Rede ist, so ist damit nicht alleine dasjenige Mittel oder die Auflage gemeint, das/die mit den Glasscheiben in direkten Kontakt kommt. Vielmehr gehören zu einer Transportform im Sinne dieser Beschreibung immer auch Mittel, um jene durch die Ofenstrecke zu bewegen. In der Regel sind diese Mittel wagenartig, mit Rädern versehen und werden auf Schienen entlang der vorgesehenen Transportwege innerhalb der Ofenstrecke geführt. Diese Mittel können aber auch Traggestelle sein, welche beispielsweise auf Rollen oder Bändern fortbewegt werden. Mit Transportform ist hier also die Einheit aus der eigentlichen Auflageform und dem Mittel zum Transport dieser Auflageform im Ofen – ohne die Fördermittel – gemeint.
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Die Ladestation kann sich beispielsweise an einem Ende (bezüglich des Materialflusses am Anfang) der langgestreckten Ofenstrecke, die Entladestation an deren anderem Ende befinden. Außerhalb der Ofenstrecke werden die Transportformen mit Glasscheiben beladen, werden in die Ofenstrecke eingeführt und durchlaufen diese, während die Glasscheiben erhitzt und gebogen werden. Der Transportformen verlässt mit den fertig behandelten Glasscheiben die Ofenstrecke, und in der sich an die Ofenstrecke anschließenden Entladestation werden die Glasscheiben entnommen.
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Die Transportformen werden außerhalb der Ofenstrecke von der Entlade- zur Ladestation zurück bewegt, wo sie wieder mit unbehandelten Glasscheiben beladen werden (
US 4,778,507 A ,
DE 2 041 254 A ). Auf diesem Weg von der Entlade- zur Ladestation kühlen die Transportformen zwangsläufig ab. Da sie nach dem Beladen in der Ofenstrecke wieder aufgeheizt werden, ergibt sich ein an sich unnötiger Energieverlust, der durch zusätzliche Ofenleistung ausgeglichen werden muss.
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Es sind auch Vorrichtungen bekannt, bei denen die Aufheiz- bzw. Biege und die Abkühlzone der Ofenstrecke in zwei Ebenen übereinander angeordnet sind (
EP 1 236 692 A2 ,
EP 0 132 701 B1 ,
EP 1 391 432 A1 ), so dass die Transportformen keine lange Strecke außerhalb des eigentlichen Ofens zurücklegen müssen. Dadurch wird der Energieverlust aufgrund der Abkühlung der Transportformen zwar verringert, die allein deshalb zuzuführende Energiemenge ist aber immer noch beträchtlich.
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Aus
DE 44 38 261 C1 ist ein Durchlaufofen zum Erwärmen von Glasscheiben auf ihre Biege- und/oder Vorspanntemperatur bekannt, der mit einem die Glasscheiben in horizontaler Lage durch Ofen fördernden Transportsystem versehen ist.
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Das Transportsystem umfasst eine Reihe von Tragplatten. Die Tragplatten bestehen jeweils aus einem starren Rahmen, der trommelfellartig mit einer hitzebeständigen Membran als Auflagefläche für eine Glasscheibe bespannt ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein zugehöriges Verfahren zum Erhitzen und/oder Biegen von Glasscheiben für einen kostengünstigen Betrieb bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 hinsichtlich der Vorrichtung und mit den Merkmalen des Patentanspruchs hinsichtlich des Verfahrens gelöst. Die den unabhängigen Ansprüchen jeweils nachgeordneten Unteransprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung an.
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In der nachfolgenden Beschreibung lässt es sich nicht vermeiden, Merkmale der Vorrichtung mit Merkmalen des Verfahrens zu vermischen, da die Vorrichtung teilweise nur unter Bezug auf Verfahrensschritte erklärbar ist.
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Ein wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die Stelle der Übergabe von Glasscheiben von oder aus der Ladestation auf die Transportformen innerhalb des beheizten Ofenbereichs bzw. der Ofenstrecke liegt. Die Transportformen verlassen also die Ofenstrecke auch im Bereich der Ladestation nicht und bleiben deshalb stets auf dem gleichen Temperaturniveau. Die Glasscheiben werden dabei von außen durch eine (möglichst kleine, vorzugsweise schlitzförmige) Ofentür auf die innerhalb der Ofenstrecke verbleibenden Transportformen aufgelegt. Auf diese Weise kühlen diese letzteren im Dauerbetrieb der Vorrichtung nie wesentlich unter die in einer eventuell vorhandenen Abkühlzone vorgegebene Temperatur ab. Wenn die Ofenstrecke keine Abkühlzone oder Kühlstrecke umfasst, weil z. B. die Glasscheiben darin nur in die Nähe ihrer oder auf ihre Erweichungstemperatur gebracht werden (erstes Vorbiegen/Durchsacken unter Schwerkraftwirkung) und dann zu einer weiteren (Biege- und/oder Vorspannbehandlung) abgenommen werden, kann das Temperaturniveau der Transportformen sogar gleichbleibend hoch gehalten werden.
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In bevorzugter Weiterbildung werden die fertig behandelten Glasscheiben von den Transportformen auch innerhalb der Ofenstrecke wieder abgenommen. Die Transportformen verlassen also auch an dieser Stelle nicht den eigentlichen Ofen. Dies lässt zunächst offen, ob es eine Leer-Rücklaufstrecke für die Transportformen gibt, oder ob ein nahezu geschlossener Umlauf besetzter Transportformen geschaffen wird.
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Wenn sowohl die Ladestation als auch die Entladestation erfindungsgemäß ausgerüstet sind, so dass zum Transfer der Glasscheiben in und aus der Ofenstrecke die Transportformen den kontrolliert beheizten Ofen nicht mehr verlassen müssen, kann es in einer Ausführungsvariante sinnvoll sein, die Lade- und Entladestation nahe beieinander, z. B. auch übereinander anzuordnen.
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Letzteres lässt sich beispielsweise mit einer Ofenstrecke durchführen, die in zwei übereinander liegende Ebenen oder Abschnitte aufgeteilt ist. Denkbar wären aber auch kreisförmige oder mehreckige, jedenfalls in sich geschlossene Anordnungen der Ofenstrecke mit umlaufenden Transportformen, an deren Anfang und Ende die Lade- und Entladestationen benachbart zueinander liegen.
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Bei einer solchen Ausführungsform liegen die Lade- und Entladestation, was den Durchlauf der Glasscheiben angeht, jeweils an einem Ende (Auflade- bzw. Entnahmeende) der als Förderstrang anzusehenden Ofenstrecke. Ihre räumliche Nähe hat den Vorteil, dass jede Transportform unmittelbar nach dem Abnehmen einer fertig behandelten Glasscheibe wieder neu beladen werden kann, so dass hier im Vergleich mit einer verhältnismäßig langen Leer-Rücklaufstrecke bei anderen Anlagen eine sehr hohe Belegungsrate der Transportformen erreicht wird. Anders ausgedrückt sind die Transportformen bei vollständiger Auslastung immer nur auf einem sehr kurzen Stück der von ihnen durchlaufenen Schleifenbahn unbelegt.
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Dies schließt aber, wie schon erwähnt, nicht aus, dass zwar Vor- und Rücklauf der Transportformen übereinander liegen, jedoch die Scheiben schon während des Vorlaufs oder in der Nähe des Umkehrbereichs oder auch an beliebiger Stelle dazwischen abgenommen werden.
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Üblicherweise weisen die Transportformen eine rahmenartige Aufnahmefläche für die Glasscheiben auf, wobei die Glasscheiben nur entlang deren Umfangsrand gestützt werden. Die Aufnahmefläche ist in der Regel so geformt, dass sie einer gewünschten Biegung der Glasscheiben entsprechen. Diese gewünschte Biegung kann der endgültigen Form der Glasscheiben oder auch nur einem Zwischenschritt zur endgültigen Form entsprechen. Im zweiten Fall erfolgt ein zweiter Biegeschritt, entweder mittels Übergabe der teilweise gebogenen Glasscheiben auf eine weitere, anders geformte Transportform, so dass ein Endbiegeschritt etwa mithilfe von Schwerkrafteinwirkung erfolgen kann, oder es folgt ein Pressbiegeschritt mit weiteren Werkzeugen. Solche Verfahren und zugehörige Vorrichtungen sind beispielsweise aus den deutschen Patenten
DE 10 2005 001 513 B3 und
DE 103 14 266 B3 oder der internationalen Patentanmeldung
WO 2006/072721 A1 bekannt.
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Als weitere Option können die Transportformen aber auch zweistufige Biegeschritte durchführen, indem ihre rahmenartigen Aufnahmeflächen in an sich bekannter Weise mit schwenkbaren Teilen ausgestattet werden, die nach einem ersten Durchsacken der auf Erweichungstemperatur gebrachten Glasscheibe hochgeklappt werden und insbesondere an den Seitenkanten eine noch stärkere kantennahe bzw. lokale Durchbiegung erzwingen.
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In der erfindungsgemäßen Lade- und, falls ebenfalls erfindungsgemäß ausgestaltet, in der Entladestation müssen selbstverständlich Mittel zum Transfer der Glasscheiben auf die Transportform bzw. von ihr herunter unter Durchqueren der Ofenumhausung vorgesehen sein. Solche Transfermittel sind in verschiedenen Ausgestaltungen bekannt.
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Zum Beispiel können diese Mittel aus schmalen greiferartigen Hebeln bestehen, welche die Glasscheiben an deren Rändern umgreifen können. Die Hebel können dabei etwa an einer Platte oder einem oberhalb der Glasscheiben angeordneten, in mindestens zwei Achsen bewegbaren Rahmen entlang des Umfangsrands der Glasscheiben angebracht sein. Die eine Achse ist für die Absenk- bzw. Anhebebewegung, die andere Achse für das Ein- und Ausfahren in der bzw. aus der Ofenstrecke vorgesehen. Zum sicheren Fixieren der Glasscheiben sollten mindestens drei Hebel über den Umfangsrand der Glasscheiben verteilt sein.
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Denkbar ist auch eine Ausführungsform ähnlich der Gabel eines Gabelstaplers, mit zwei sich in Vorschubrichtung des Transfers parallel zu den Scheibenkanten erstreckenden Schenkeln, an denen die erwähnten beweglichen (klappbaren) Greifer für die Glasscheiben angebracht sind. Mit einer solchen Konfiguration wäre die Bauhöhe der Transfervorrichtung nur geringfügig größer als die Dicke der Glasscheiben, und es gäbe keine flächige Überdeckung von Transfervorrichtung und Glasscheibe.
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Diese Bauart des Transfermittels ist besonders für das gleichzeitige Laden und Beladen von zwei deckungsgleich übereinanderliegenden Glasscheiben geeignet. Die als Gegenlager für die Reaktionskräfte der Glasscheiben dienenden Platten oder Rahmen können bei Bedarf der Kontur und in der Entladestation einer in der Ofenstrecke erzeugten sphärischen oder zylindrischen Biegung der Glasscheiben angepasst sein.
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Ein weiteres Transfermittel, das ohne Umgreifen der Glasscheiben auskommt, arbeitet mit. Differenzdruck. Eine dem Umriss und ggf. der Biegung der Glasplatten angepasste Platte dient wiederum als Gegenlager, wobei entweder durch Luftabsaugung über Lochbohrungen in dieser Platte oder mittels Absaugens von Luft durch einen Schürzen-Randspalt um die Glasscheiben einseitig Unterdruck erzeugt wird. Mithilfe des Differenzdrucks können die Glasscheiben angehoben und dann transferiert werden.
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Die letztere Variante mit der Schürze ist auch für das Anheben von zwei und mehr übereinanderliegenden Glasscheiben geeignet. Ein solches mit Differenzdruck arbeitendes Transfermittel ist beispielsweise aus der
DE 2 119 699 A oder der
EP 0 652 185 B1 bekannt.
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Eine weitere Möglichkeit zum Handhaben einer einzelnen Glasscheibe besteht im Einsatz von geeigneten (hitzefesten) Saugern.
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Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des zugehörigen Verfahrens besteht darin, dass kleinere Ofentüren eingesetzt werden können. Die die Ofentüren freigebenden Öffnungen brauchen nicht mehr für den Durchgang der kompletten Transportformen mit den zugehörigen Wagen oder Rahmen geeignet sein. Vielmehr benötigen sie bei geschickter Konstruktion der Transfervorrichtungen nur wenig mehr Raum, als – beim Auflegen – die noch ebenen Glasscheiben bzw. – beim Abnehmen – die (gebogenen) Glasscheiben im Vertikalschnitt hoch sind. Durch die verkleinerten Öffnungen werden Energieverluste nochmals reduziert, zumal die Ofenatmosphäre üblicherweise unter geringfügigem Überdruck steht.
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Für den eigentlichen Auflege- oder Übergabevorgang kommen noch unterschiedliche Bewegungsabläufe in Betracht, die im Folgenden kurz zusammengefasst sind.
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In jedem Fall wird eine reproduzierbare Relativbewegung zwischen der Transfervorrichtung (Schlitten) und der jeweils zu beladenden Transportform zu steuern sein.
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Man kann beispielsweise vorsehen, dass die Transportform nach dem Einfahren der Transfervorrichtung höher angehoben wird, als es für die Fortsetzung ihres Weges in der Ofenstrecke eigentlich erforderlich wäre. Sie kann damit der Transfervorrichtung die (noch kalte und ebene) Glasscheibe abnehmen. Das erspart ein Absenken der Transfervorrichtung selbst, ganz im Sinne einer möglichst kleinen Ofenöffnung, durch die diese die Ofenwand passieren muss. Die Transfervorrichtung muss dann nämlich nur noch die Glasscheibe loslassen (also die Greifer lösen, bzw. einen evtl. wirksamen Unterdruck abschalten). Bei der Ausführungsform mit seitlichen Greifern ist es manchmal sinnvoll, um ein unkontrolliertes Verrutschen und/oder Brechen der Gläser beim Ablegen auf die Rahmentransportform zu vermeiden, die Greifer nicht gleichzeitig zu lösen, sondern nacheinander. Löst man nämlich beispielsweise einen Greifer, wird das Scheibenpaar in diesem Augenblick noch durch die anderen Greifer gehalten. Idealerweise wird das sukzessive Lösen der Greifer zweier gegenüberliegenden Seiten mit der Übergabebewegung koordiniert, damit bei der Übergabe das Scheibenpaar teilweise schon von dem Rahmentransportwagen mitgetragen wird. Diese Ausführungsform ist vor allem dann von Vorteil, wenn sich die Transportform im Übergabe- oder Auflegebereich ohnehin auf einem Lift befindet, kann aber selbstverständlich auch in anderen Konfigurationen realisiert werden.
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Mit einer geeigneten Gelenk- und Antriebskonstruktion kann aber auch die Transfervorrichtung die Glasscheibe auf die darunter positionierte Transportform ablegen.
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Schließlich kommen auch Kombinationen aus den beiden vorstehend erörterten Optionen infrage, nämlich eine gegenseitige Annäherung mit Bewegung der beiden Komponenten Transportform und Transfervorrichtung.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstands der Erfindung gehen aus der Zeichnung eines Ausführungsbeispiels und deren sich im folgenden anschließender eingehender Beschreibung hervor.
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Die einzige Zeichnungsfigur zeigt in vereinfachter, nicht maßstäblicher Darstellung eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 besteht im Wesentlichen aus einer Ofenstrecke 2 mit einer Ladestation 3. Die Ofenstrecke 2 enthält Aufheiz-, und Biegezonen in zwei übereinander angeordneten Ebenen, in denen Transportformen 4 in Richtung der Pfeile T1 bzw. T2 im Takt schrittweise bewegt werden. Die Transportformen 4 bestehen aus einem wagenartigen Traggestell 5 mit Rädern 6 sowie einer darauf ruhenden rahmenartigen Biegeform 7 als eigentliches Auflager für Glasscheiben 8.
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Die Übergabe der Transportformen 4 von der oberen zur unteren Ofenebene erfolgt mittels eines Lifts 9, von der unteren zur oberen Ofenebene mithilfe eines weiteres Lifts 9'. Die Transportformen 4 laufen also innerhalb der Ofenstrecke 2 auf einer geschlossenen Schleifenbahn um, ohne die Vorrichtung 1 bzw. die Ofenstrecke 2 an irgendeiner Stelle zu verlassen.
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Der Einfachheit halber sind in der Zeichnung die zur Temperaturbehandlung erforderlichen, meist oberhalb der Transportformen angeordneten Heizelemente nicht dargestellt.
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In der Ladestation 3 ist eine Fördervorrichtung F zum Zuführen der Scheiben von außerhalb der Ofenstrecke 1 nur gestrichelt angedeutet. Hierbei kann es sich z. B. um einen Rollenförderer handeln.
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In der der Ladestation 3 zugewandten Frontseite der Ofenstrecke 2 ist nahe der Fördervorrichtung F ein Durchbruch 10 vorgesehen, der normalerweise mittels einer Ofentür 11 verschlossen ist. Der Durchbruch ist vergleichsweise klein, vorzugsweise schlitzförmig, weil jeweils nur eine plane Glasscheibe mittels der möglichst flach bauenden Transfervorrichtung durchgereicht werden muss. Ferner wird die Ofentür 11 jeweils nur vorübergehend geöffnet, damit eine Transfervorrichtung 12 mit einer von der Fördervorrichtung aufgenommenen Glasscheibe 8' in den Ofen ein- und nach dem Ablegen der Glasscheibe wieder ausfahren kann. Damit werden Wärmeverluste durch den Durchbruch 10 insgesamt minimiert.
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Die Transfervorrichtung 12 nimmt also plane Scheiben 8' von der Fördervorrichtung F ab und übergibt sie auf eine innerhalb der Ofenstrecke 1 bereit stehende Transportform 4'. Dies ist so zu verstehen, dass zumindest die Transportform 4' vorübergehend angehalten wird, damit eine Glasscheibe 8' in hinreichend genauer Positionierung darauf abgelegt werden kann.
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Als Haltevorrichtungen der Transfervorrichtung 12 für die (noch kalten) planen Scheiben 8' dienen dabei um eine Achse schwenkbare hakenartige Greifer 13. Sie halten die Glasscheiben während der mit Pfeilen V und H angedeuteten vertikalen und horizontalen Bewegungen der Transfervorrichtung 12 fest. Auf diese Weise können sowohl Einzelscheiben als auch zwei oder mehr deckungsgleich übereinanderliegende Glasscheiben von außerhalb des Ofens auf die Transportform 4' übergeben werden.
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Wenn die Transportformen miteinander nicht kinematisch gekoppelt sind und genügend Pufferraum innerhalb der Ofenstrecke verfügbar ist (speziell auch im Bereich der beiden Lifte 9 und 9'), können die anderen Transportformen während jedes Be- und Entladevorgangs weiterlaufen.
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Übrigens können abweichend von der Darstellung auch die Betätigungs- und Antriebseinrichtungen für die Lifte 9 und 9' durchaus im heißen Bereich der Ofenstrecke liegen, so dass auch insoweit keine Öffnungen der Ofenhülle erforderlich sind.
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Nach dem Ablegen der Glasscheiben 8' auf die Transportform 4' fährt die Transfervorrichtung 12 aus dem Ofen aus, um die nächsten Glasscheiben bereitzustellen. Die Ofentür 11 wird geschlossen. Die Transportform 4' wird wie die weiteren im oberen Teil der Ofenstrecke befindlichen Transportformen 4 in Richtung des Pfeils T1 weiterbewegt.
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Während der Bewegung entlang der oberen Ebene der Ofenstrecke 2 werden die auf der rahmenartigen Biegeform 7 aufliegenden zunächst planen Glasscheiben auf eine Temperatur erhitzt, bei der Glas sich unter dem Einfluss der Schwerkraft verformen kann. Dadurch passen die Glasscheiben sich allmählich der Kontur der Biegeform 7 an.
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Diese eher einfache Ausführung der Transportformen bzw. der rahmenförmigen Auflageflächen kann zusätzlich noch zu einer weiteren Formgebung genutzt werden, wenn man in an sich bekannter Weise verstellbare Biegeformen mit einer gesteuert veränderlichen Geometrie, insbesondere mit schwenkbaren Teilen zum Durchführen eines Mehrschritt-Biegevorgangs einsetzt, die also nach dem Erreichen der Erweichungstemperatur und eines ersten Durchsackens der Glasscheiben in eine zweite Form umstellbar sind, in der die durchgesackten Glasscheiben noch stärker verformt werden.
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In der hier gezeigten Ausführungsform werden die Transportformen am Ende der oberen Ebene der Ofenstrecke 2 mittels des Lifts 9 auf die untere Ebene abgesenkt und in Richtung des Pfeils T2 gegenläufig zur Richtung T1 weiterbewegt. In dieser Bewegungsphase der Transportformen ist der Biegevorgang abgeschlossen.
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Auf der unteren Ebene der Ofenstrecke 2 befindet sich in der Nähe der Ladestation die hier nicht näher dargestellte Entladestation für die fertig gebogenen und bereits abgekühlten Glasscheiben 4. Man wird dort zweckmäßig eine zweite Öffnung 12' (nur gestrichelt angedeutet) in der Seitenwand der Ofenstrecke 2 vorsehen, durch die eine weitere, hier nicht dargestellte Transfervorrichtung zum Entnehmen der Glasscheiben von den Transportformen in den Ofen einfahren kann. Die horizontale Bewegung dieser Transfervorrichtung erfolgt also senkrecht zur Zeichenebene. Eine gegenseitige Beeinträchtigung mit der Transfervorrichtung 12 ist also ausgeschlossen.
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Auch diese Öffnung 12' ist normalerweise durch eine Ofentür verschlossen und wird nur zum Entnehmen von Glasscheiben geöffnet.
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Es ist sogar möglich, die Öffnungen 12 und 12' weitgehend zu verschließen, während sich die Transfervorrichtung innerhalb der Ofenstrecke befindet, nämlich indem in den Ofentüren Ausnehmungen vorgesehen werden, die gerade so groß sind, dass sie Platz für die horizontalen Antriebstangen 14 oder gleichwertige Mittel bieten. Diese Aussparungen können wiederum mit zweiten Ofentüren verschlossen werden, wenn sich die Transfervorrichtung außerhalb der Ofenstrecke 2 befindet.
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Nach dem Abnehmen der in dieser Vorrichtung fertig behandelten Glasscheibe wird die nun leere Transportform mittels des Lifts 9' wieder auf das Niveau der Ladestation überführt, damit sie erneut ohne wesentlichen Zeit- und Temperaturverlust mit einer weiteren Glasscheibe beladen werden kann. In einer optimierten Ausführung dieser Vorrichtung ist jede Transportform nur während eines einzigen Taktschrittes während des Umlaufs der Transportformenreihe unbeladen.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann das Biegeverfahren also durchgeführt werden, ohne dass eine Transportform 4 die Ofenstrecke verlassen muss, weder zum Aufladen noch zum Entladen der Glasscheiben.
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Abweichend von der Darstellung in der Zeichnung und der vorstehenden Beschreibung könnten die Glasscheiben aber auch im Bereich des Lifts 9 von den Transportformen 4 abgenommen und einer weiteren Behandlung außerhalb der Ofenstrecke zugeführt werden. In diesem Fall wäre der untere, mit dem Pfeil T2 bezeichnete Abschnitt der Ofenstrecke natürlich keine Kühlstrecke, sondern könnte in derselben Temperatur gehalten werden wie der obere Abschnitt T1.
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Wenn sich an die Entnahmestation eine weitere Wärmebehandlung (z. B. Pressbiege- oder Vollformbiegevorgang) anschließt, tritt im Übergang von der hier gezeigten Ofenstrecke zu dieser Folgestation auch kein Wärmeverlust auf, so dass diesbezüglich das erfindungsgemäße Auflegen der Glasscheiben im heißen Bereich den Anforderungen genügt.