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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trocknen von Gegenständen, insbesondere
von lackierten Fahrzeugkarosserien, mit
- a)
einem Trockentunnel, dessen Innenraum mit einer Inertgasatmosphäre gefüllt ist;
- b) einem Einlass-Schleusenbereich, der dem Trockentunnel vorgeschaltet
ist, mindestens eine Schleusenkammer umfasst und die innerhalb des Trockentunnels
herrschende Inertgasatmosphäre von
der äußeren Normalatmosphäre trennt;
- c) einem Auslass-Schleusenbereich, der dem Trockentunnel nachgeschaltet
ist, mindestens eine Schleusenkammer umfasst und die innerhalb des
Trockentunnels herrschende Inertgasatmosphäre von der äußeren Normalatmosphäre trennt;
- d) einem Fördersystem,
welches die Gegenstände
durch den Einlass-Schleusenbereich, den Trockentunnel und den Auslass-Schleusenbereich hindurchfährt.
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In
jüngster
Zeit gewinnen zunehmend Lacke Bedeutung, die in einer Inertgasatmosphäre zum Beispiel
unter UV-Licht ausgehärtet werden
müssen, um
unerwünschte
Reaktionen mit Bestandteilen der normalen Atmosphäre, insbesondere
mit Sauerstoff, zu verhindern. Diese neuartigen Lacke zeichnen sich durch
eine sehr große
Oberflächenhärte und
durch kurze Polymerisationszeiten aus. Der letztgenannte Vorteil
setzt sich bei Lackieranlagen, die im kontinuierlichen Durchlauf
betrieben werden, unmittelbar in geringere Anlagenlängen um,
was selbstverständlich zu
erheblich niedrigeren Investitionskosten führt.
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Während bei
herkömmlichen
Trocknern bzw. Trockenverfahren, die mit Normalluft als Atmosphäre arbeiten,
die Menge der Luft, die in den Trockner eingebracht und auch aus
diesem wieder herausgeführt wird,
aus Kostengründen
von geringerer Bedeutung ist, muss bei Inertgasatmosphären auf
einen möglichst
geringen Verbrauch geachtet werden.
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Eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art ist in der
DE 10 2004 025 525 B3 beschrieben.
Der Einlass-Schleusenbereich umfasst hier im Wesentlichen drei Kammern:
Eine erste, die mit Normalatmosphäre gefüllt ist und der die frisch
beschichteten Gegenstände
von der Beschichtungsstation zugeführt werden. Eine zweite Kammer
liegt teilweise unterhalb der ersten Kammer, ist mit dieser über eine großflächige Öffnung verbunden,
durch welche die beschichteten Gegenstände abgesenkt werden können, und
enthält
eine Inertgasatmosphäre,
deren Dichte größer als
diejenige der äußeren Normalatmosphäre ist.
Eine dritte Schleusenkammer liegt wiederum oberhalb der zweiten
Schleusenkammer etwa auf der Höhe
der ersten Schleusenkammer und neben dieser und ist mit der zweiten
Schleusenkammer ebenfalls über
eine großflächige Öffnung verbunden. Auch
sie enthält
eine Inertgasatmosphäre
und kommuniziert mit der Inertgasatmosphäre innerhalb des Trockentunnels.
Die beschichteten Gegenstände werden
durch diese Schleusenkammern in der angegebenen Reihenfolge geführt. Ein ähnlicher,
jedoch von den nunmehr getrockneten Gegenständen in umgekehrter Richtung
durchlaufener Auslass- Schleusenbereich
befindet sich am Ende des Trockentunnels.
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Bei
dieser Konstruktion können
zwar die Inertgasverluste verhältnismäßig gering
gehalten werden. Gleichwohl besteht angesichts der Kosten des Inertgases,
bei dem es sich um Stickstoff, CO2, Edelgase
oder auch Verbrennungsgase handeln kann, immer ein Bedürfnis zur
weiteren Reduzierung des Inertgasverbrauches.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es also, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art so weiterzubilden, dass die durch Inertgasverbrauch verursachten
Kosten während
des Betriebes weiter reduziert sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass
- e) mindestens eine Schleusenkammer des
Einlass-Schleusenbereiches und/oder der Auslass-Schleusenbereiches
eine Einrichtung aufweist, welche in der Lage ist, zur Verdrängung der in
der jeweiligen Schleusenkammer enthaltenen Atmosphäre das Volumen
der jeweiligen Schleusenkammer zwischen einem Maximalwert und einem
Minimalwert zu verändern.
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Bei
der erfindungsgemäßen Bauweise
ist es möglich,
die äußere Normalatmosphäre besser
von der inneren Inertgasatmosphäre
zu trennen und den Inertgasverlust, der bei einer Durchschleusung
eines beschichteten Gegenstandes hinzunehmen ist, auf höchstens
das Volumen der fraglichen, in ihrem Volumen veränderbaren Schleusenkammer zu
begrenzen.
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Bei
einer zweckmäßigen Ausführungsform der
Erfindung umfasst die Einrichtung zur Veränderung des Volumens einen
Kolben, der in die jeweilige Schleusenkammer einfahrbar und aus
dieser wieder ausfahrbar ist. Diese Schleusenkammer ist dabei in einer
Richtung, ähnlich
einem Zylinder, offen. Eine Begrenzungsseite der Schleusenkammer
wird von der Stirnseite des Kolbens gebildet. Ist der Kolben vollständig in
die Schleusenkammer eingefahren, so ist deren effektives Volumen
praktisch null. Bei ausgefahrenem Kolben erhält die Schleusenkammer ihr Maximalvolumen.
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Besonders
betriebssicher ist diejenige Ausgestaltung der Erfindung, die mindestens
eine in ihrem Volumen veränderbare
Schleusenkammer umfasst, die selbst nicht von den beschichteten
Gegenständen
durchquert wird, aber strömungsmäßig mit einer
von den beschichteten Gegenständen
durchquerten Schleusenkammer in Verbindung steht. Ein den Einlass-
oder Auslass-Schleusenbereich durchquerender Gegenstand kann also
auch bei einer Fehlsteuerung nicht durch eine ungewollte Volumenänderung
einer von ihm durchquerten Schleusenkammer beschädigt werden.
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Baulich
einfacher ist diejenige Ausgestaltung der Erfindung, die mindestens
eine in ihrem Volumen veränderbare
Schleusenkammer umfasst, die selbst von den beschichteten Gegenständen durchquert wird.
In diesem Falle muss besondere Sorge dafür getragen werden, dass die
Schleusenkammer auch bei einem Fehler, der im Betrieb der Vorrichtung
auftritt, ihr Volumen nicht verändern
kann, solange sich in ihr ein Gegenstand befindet.
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Besonders
große
Einsparungen an Inertgas ergeben sich bei einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung, bei welcher eine in ihrem Volumen veränderbare Schleusenkammer über eine
absperrbare Verbindungsleitung mit einer zweiten in ihrem Volumen
veränderbare
Schleusenkammer derart in Verbindung steht, dass durch gegensinnige
Volumenänderung
in den beiden Schleusenkammern die in ihnen befindlichen Atmosphären zwischen
den beiden Schleusenkammern hin und her geschoben werden können. Auf
diese Weise kann Inertgas, welches bei den einfacheren Ausführungsformen
der Erfindung bei jeder Durchschleusung eines Gegenstandes verlorengeht,
aufbewahrt und für
einen weiteren Schleusengang verwendet werden.
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Zusätzlich oder
alternativ zu einer Schleusung, welche von einer in ihrem Volumen
veränderbaren
Schleusenkammer Gebrauch macht, kann zur Verringerung des Inertgasverbrauches
eine Spülung stattfinden.
Hierzu kann eine Schleusenkammer des Einlass-Schleusenbereichs über mindestens
zwei Leitungen so mit einer Schleusenkammer des Auslass-Schleusenbereichs
verbunden sein, dass die in den beiden Schleusenkammern befindliche
Atmosphäre
durch die beiden Schleusenkammern im Kreis zu Spülzwecken geführt werden
kann. Die beschichteten Gegenstände
können
auf diese Weise vor dem Eintritt in den Ofentunnel besonders effektiv
von mitgeführten
Verunreinigungen befreit werden, die andernfalls die Inertgasatmosphäre im Trockentunnel verschmutzen
und zu einem frühzeitigen
Austausch dieser Inertgasatmosphäre
nötigen
würden.
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Energetisch
günstig
ist diejenige Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher in dem Einlass-Schleusenbereich und/oder
dem Auslass-Schleusenbereich eine Hubvorrichtung vorgesehen ist,
mit der die beschichteten Gegenstände auf das Höhenniveau
eines höherliegenden
Trockentunnels angehoben und/oder von diesem Niveau abgesenkt werden
können.
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Baulich
einfacher, wenn auch energetisch etwas ungünstiger, ist diejenige Ausgestaltung,
bei welcher sich der Trockentunnel und alle von den beschichteten
Gegenständen
durchquerten Schleusenkammern auf demselben Höhenniveau befinden.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es
zeigen
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1 einen
Vertikalschnitt durch einen Ausschnitt eines ersten Ausführungsbeispieles
einer Lackieranlage für
Fahrzeugkarosserien;
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2 bis 6 verschiedene
Betriebsphasen eines Einlass-Schleusenbereichs,
der Bestandteil der Anlage von 1 ist;
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7 bis 12 verschiedene
Betriebsphasen eines Auslass-Schleusenbereiches,
der ebenfalls Bestandteil der in 1 dargestellten
Anlage ist;
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13 bis 18 verschiedene
Betriebsphasen eines alternativen Ausführungsbeispieles eines Einlass-Schleusenbereiches;
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19 eine
Ansicht, ähnlich
der 1, eines alternativen Ausführungsbeispieles einer Lackieranlage;
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20 bis 25 unterschiedliche
Betriebsphasen des Auslass-Schleusenbereiches
der Anlage von 19;
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26 eine
Ansicht, ähnlich
der 1, eines weiteren Ausführungsbeispieles einer Lackieranlage;
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27 die
Draufsicht auf die Anlage der 26.
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Zunächst wird
auf die 1 Bezug genommen. In dieser
ist im Vertikalschnitt ein Ausschnitt aus einer Lackieranlage für Fahrzeugkarosserien 10 dargestellt,
die insgesamt das Bezugszeichen 1 trägt. Dieser Ausschnitt umfasst
eine Lackierkabine 2, einen Einlass-Schleusenbereich 3 für einen
Trockentunnel 4, den Trockentunnel 4 selbst, der
nur teilweise dargestellt ist, sowie einen Auslass-Schleusenbereich 5.
Lackierkabine 2, Einlass-Schleusenbereich 3, Trockentunnel 4 und
Auslass-Schleusenbereich 5 werden von den Fahrzeugkarosserien 10 im
Sinne des Pfeiles 6 zumindest in den Schleusenbereichen 3, 5 taktweise
durchlaufen, wobei im Einzelnen nicht näher erläuterte Fördersysteme 7, 8, 9 Verwendung finden,
die dem Fachmanne bekannt sind.
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Dem
dargestellten Ausschnitt vorgeschaltet sind Vorbereitungsstationen,
die dem Stande der Technik entsprechen; nachgeschaltet ist ein herkömmlicher
Kühler.
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In
der Lackierkabine 2 befinden sich in bekannter Weise Applikationseinrichtungen,
mit welchen automatisch oder auch von Hand auf die Fahrzeugkarosserien 10 Lack
aufgebracht werden kann. Diese Applikationseinrichtungen sind in 1 nicht dargestellt.
Der Trockentunnel 4 ist ebenfalls nach dem Stande der Technik
gebaut und enthält
geeignete Heiz- und Bestrahlungseinrichtungen, mit denen der aufgebrachte
Lack zum Trocknen bzw. Aushärten gebracht
werden kann.
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Während sich
in der dem Trockentunnel 4 vorgeschalteten Lackierkabine 2 und
in dem dem Trockentunnel 4 nachgeschalteten Kühlbereich
sauerstoffhaltige "Normalatmosphäre" befindet, liegt
im Inneren des Trockentunnels 4 eine Inertgasatmosphäre vor,
die beispielsweise Stickstoff und/oder CO2 enthält.
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Im
vorliegenden Zusammenhang sind im Wesentlichen nur der Einlass-Schleusenbereich 3 sowie
der Auslass-Schleusenbereich 5 von Interesse, mit denen
die beiden genannten Atmosphären während des
Durchschleusens der Fahrzeugkarosserien 10 so getrennt
gehalten werden, dass ein möglichst
geringer Verlust an Inertgasen erfolgt.
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Wie
dies für
den Einlass-Schleusenbereich 3 geschieht, sei nunmehr anhand
der 2 bis 6 erläutert. Der Einlass-Schleusenbereich 3 umfasst eine
Verbindungskammer 11, die der Lackierkabine 2 unmittelbar
nachgeschaltet ist und mit dieser atmosphärisch dauerhaft verbunden ist.
In dieser Verbindungskammer 11 herrscht also "Normalatmosphäre", die zudem mit Lösemittel
beladen sein kann. Die Verbindungskammer 11 kann einem
ersten "Abdunsten" von Lösemitteln
und gegebenenfalls einer visuellen Kontrolle der aufgebrachten Lackierung
dienen.
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Der
Einlass-Schleusenbereich 3 umfasst ferner, der Verbindungskammer 11 nachgeschaltet, eine
Hubkammer 12, die sich auf demselben Höhenniveau wie die Verbindungskammer 11 befindet
und in der eine Hubvorrichtung 13 angeordnet ist. Oberhalb
der Hubkammer 12 wiederum befindet sich eine Übergangskammer 14,
die mit der Hubkammer 12 über eine Öffnung 15 verbunden
ist. Die Öffnung 15 ist
so großflächig, dass
die Fahrzeugkarosserien 10 nach oben aus der Hubkammer 12 in
die Übergangskammer 14 verbracht
werden können.
Die Hubplattform der Hubvorrichtung 13 dagegen ist so groß, dass
sie in angehobenem Zustand die Öffnung 15 zwischen
der Hubkammer 12 und der Übergangskammer 14 vollständig gasdicht
verschließt.
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Der
Innenraum der Übergangskammer 14 ist über eine
Auslassleitung 26, in der eine motorisch steuerbare Klappe 27 liegt,
mit der Außenatmosphäre oder
einer Luftaufbereitungseinrichtung verbunden.
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In
den 1 bis 6 schließt sich in Bewegungsrichtung
der Fahrzeugkarosserien 10 an die Übergangskammer 14 eine
Gasaustauschkammer 16 an. Die Gasaustauschkammer 16 steht über zwei Leitungen 17, 18 mit
einer Inertgaskammer 19 in Verbindung. In den Leitungen 17, 18 ist
jeweils eine Klappe angebracht, die motorisch geöffnet und geschlossen werden
kann. Diese Klappen sind in den Figuren nur symbolisch insoweit
dargestellt, als ihr Schließzustand
durch einen quer durch die Leitung 17 bzw. 18 geführten Strich
angedeutet ist. Eine geöffnete
Klappe dagegen ist nicht eigens dargestellt.
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Die
Inertgaskammer 19 ist in der Art eines nach oben offenen
Zylinders ausgebildet. In diesen Zylinder kann von oben her ein
mit entsprechendem Querschnitt versehener Kolben 20 eintauchen,
der mit Hilfe zweier Kolben-Zylinder-Einheiten 21, 22 vertikal
bewegbar ist.
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Wie
der 1 zu entnehmen ist, schließt sich an die Gasaustauschkammer 16 in
Bewegungsrichtung die erste Kammer 23 des Trockentunnels 4 an.
Zwischen der Übergangskammer 14 und
der Gasaustauschkammer 16 einerseits sowie zwischen der
Gasaustauschkammer 16 und der ersten Trocknerkammer 23 andererseits
befindet sich jeweils ein in der Darstellung vertikal bewegbares
Tor 24 bzw. 25. Die Tore 24 und 25 trennen
im Schließzustand
die Atmosphären
der benachbarten Kammer 14, 16 bzw. 16, 23 voneinander.
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Der
Durchlauf der Fahrzeugkarosserien 10 durch den Einlass- Schleusenbereich 3 geschieht
in folgender Weise:
In der Ausgangssituation, die in 2 dargestellt
ist, befinden sich die Verbindungskammer 11, die Hubkammer 12 sowie
die Übergangskammer 14 auf "Normalatmosphäre", während die
Gasaustauschkammer 16 sowie die Inertgaskammer 19 mit
Inertgas gefüllt
sind. Das Füllen
der Inertgaskammer 19 mit Inertgas erfolgt kontinuierlich
aus dem Innenraum des Trockners 4. Die Tore 24 und 25 befinden
sich ebenso wie die Klappe 27 der Auslassleitung 26 in Schließstellung.
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Die
Fahrzeugkarosserie 10, deren Durchgang durch den Einlass-Schleusenbereich 3 betrachtet
wird, hat sich in 2 gerade aus der Verbindungskammer 11 in
die Hubkammer 12 bewegt. Sie wird nunmehr, wie in 3 angedeutet,
mit Hilfe der Hubvorrichtung 13 in die Übergangskammer 14 gehoben.
Die Hubplattform der Hubvorrichtung 13 verschließt in ihrer
Endstellung die Öffnung 15 zwischen Hubkammer 12 und Übergangskammer 14.
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Nunmehr
wird, wie in 4 dargestellt, das Tor 24 zwischen
der Übergangskammer 14 und
der Gasaustauschkammer 16 geöffnet. Der Kolben 20 wird
mit Hilfe der Kolben-Zylindereinheit 21, 22 nach unten
gefahren. Dabei ist die der Übergangskammer 14 benachbarte
Verbindungsleitung 17 durch die entsprechende Klappe verschlossen.
Das in der Inertgaskammer 19 befindliche Inertgas wird
durch den Kolben 20 über
die andere, geöffnete
Verbindungsleitung 18 in die Gasaustauschkammer 16 gedrückt. Das
Inertgas tritt nunmehr in die Übergangskammer 14 aus
und verdrängt
die dort befindliche "Normalatmosphäre" über die Auslassleitung 26 nach
außen. Die
in der Auslassleitung 26 befindliche Klappe 27 ist dabei,
wie in 4 gezeigt, natürlich
geöffnet.
Wenn der Kolben 20 ganz nach unten gefahren ist, stellt sich
auf diese Weise ein Zustand ein, in welchem in der Übergangskammer 14 sowie
der Gasaustauschkammer 16 im Wesentlichen reine Inertgasatmosphäre herrscht.
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Nunmehr
kann, wie in 5 dargestellt, die Fahrzeugkarosserie 10 aus
der Übergangskammer 14 horizontal
in die Gasaustauschkammer 16 verfahren werden. Dabei ist
die Klappe 27 in der Auslassleitung 26 wieder
geschlossen.
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Im
abschließenden,
in 6 dargestellten Schleusungsschritt wird das Tor 24 zwischen
der Übergangskammer 14 und
der Gasaustauschkammer 16 wieder geschlossen; das Tor 25 zwischen Gasaustauschkammer 16 und
erster Trocknerkammer 23 wird geöffnet. Die Fahrzeugkarosserie 10 wird
in die erste Trocknerkammer 23 verbracht. Gleichzeitig
wird die Hubvorrichtung 13 wieder nach unten gefahren.
Dabei füllt
sich die Übergangskammer 14 wieder
weitgehend mit Normalatmosphäre.
In der Verbindungskammer 11 steht bereits eine weitere Fahrzeugkarosserie 10' zum Durchschleusen
in den Trockentunnel 4 bereit.
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Der
Durchgang der Fahrzeugkarosserie 10 durch den Trockentunnel 4 selbst
braucht nicht näher beschrieben
zu werden, da dieser, wie oben schon erwähnt, in herkömmlicher
Weise stattfindet und die dabei ablaufenden Vorgänge bekannt sind. Es kann daher
sofort anhand der 7 bis 12 das
Ausschleusen der Fahrzeugkarosserie 10 aus dem Trockentunnel 4 beschrieben
werden.
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Der
Auslass-Schleusenbereich 5 umfasst, wie sowohl der 1 als
auch den 7 bis 12 zu
entnehmen ist, eine Übergangskammer 28,
die in horizontaler Richtung von der letzten Kammer 29 des Trockentunnels 4 aus
erreichbar ist. Zwischen der letzten Trocknerkammer 29 und
der Übergangskammer 28 befindet
sich ein vertikal bewegliches Tor 30, welches im Schließzustand
die Atmosphären
der beiden Kammern 28, 29 voneinander trennt.
An die Übergangskammer 28 schließt sich
in Transportrichtung auf derselben Höhe eine Gasaustauschkammer 31 an.
Zwischen den Kammern 28 und 31 befindet sich ein
weiteres, vertikal bewegliches Tor 32, welches im Schließzustand
die Atmosphären
der Kammern 28 und 31 voneinander trennt.
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Die
Gasaustauschkammer 31 des Auslass-Schleusenbereiches 5 ist ähnlich wie
die Inertgaskammer 19 des Einlass-Schleusenbereiches 3 als nach
oben offener Zylinder ausgebildet. In diesen Zylinder kann von oben
her ein Kolben 33 eintauchen, der mittels zweier Kolben-Zylindereinheiten 34, 35 vertikal
bewegt werden kann.
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Unterhalb
der Gasaustauschkammer 31 und mit dieser über eine
großflächige Öffnung 36 verbunden,
befindet sich eine Hubkammer 37. Diese enthält eine
Hubvorrichtung 38, deren obere Hubplattform so groß ist, dass
sie in angehobenem Zustand die Öffnung 36 verschließt und auf
diese Weise die beiden Kammern 31 und 37 des Auslass-Schleusenbereiches 5 voneinander
trennt. An die Hubkammer 37 schließt sich, mit dieser permanent
atmosphärisch verbunden,
in Transportrichtung eine Verbindungskammer 39 an, die
zu nachgeschalteten Anlageteilen, beispielsweise einer Kühlvorrichtung,
eine Verbindung herstellt.
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Das
Durchschleusen der Fahrzeugkarosserie 10 geschieht in folgenden
Schritten.
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In
der Ausgangssituation, die in 7 dargestellt
ist, ist die Fahrzeugkarosserie 10 gerade aus der letzten
Trocknerkammer 29 in die Übergangskammer 28 des
Auslass- Schleusenbereiches 5 eingefahren.
Das Tor 30 wurde nach dem Durchfahren der Fahrzeugkarosserie 10 bereits
geschlossen und das Tor 32 geöffnet. Die Hubvorrichtung 38 ist
angehoben. Die Kammern 28 und 31 sind jetzt mit
Inertgasatmosphäre
gefüllt
und die Fahrzeugkarosserie 10 kann von der Übergangskammer 28 in
die Gasaustauschkammer 31 wechseln.
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Nunmehr
wird, wie in 8 dargestellt, das Tor 32 geschlossen.
Die auf der Hubplattform der Hubvorrichtung 38 stehende
Fahrzeugkarosserie 10 wird nach unten abgesenkt. Dabei
wird die Öffnung 36 zwischen
der Gasaustauschkammer 31 und der Hubkammer 37 geöffnet, so
dass sich nunmehr die Gasaustauschkammer 31 mit Normalatmosphäre füllen kann.
Sobald die Hubvorrichtung 38 ihre untere Position erreicht
hat, wird, wie in 9 dargestellt, die Fahrzeugkarosserie 10 aus
der Hubkammer 37 in die Verbindungskammer 39 herausgefahren.
Gleichzeitig senkt sich der Kolben 35 und verdrängt die
Normalatmosphäre
aus der Gasaustauschkammer 31. Dies ist der in 10 dargestellte
Zustand.
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Nunmehr
fährt die
Hubvorrichtung 38 wieder nach oben und dichtet mit ihrer
Hubplattform die Öffnung 36 zwischen
Gasaustauschkammer 31 und Hubkammer 37 ab. Jetzt
können
das Tor 32 zwischen der Übergangskammer 28 und
der Gasaustauschkammer 31 geöffnet und der Kolben 35 wieder
nach oben gefahren werden. Es wird ein Zustand erreicht, wie er
in 12 dargestellt ist, in welchem sowohl die Übergangskammer 28 als
auch die Gasaustauschkammer 31 mit Inertgas gefüllt sind
und der dem Zustand in 7 entspricht. Nunmehr kann eine weitere
Fahrzeugkarosserie 10' durch
den Auslass-Schleusenbereich 5 ausgeschleust werden.
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Beim
Durchschleusen einer Fahrzeugkarosserie 10 durch den Einlass-Schleusenbereich 3,
wie er oben anhand der 1 bis 7 beschrieben wurde,
geht ersichtlich eine Inertgasmenge verloren, die dem Volumen der
Inertgaskammer 19 entspricht. In den meisten Fällen ist
dies durchaus tolerierbar, da ohnehin zum Abtransportieren der im
Trockentunnel 4 beim Aushärtvorgang entstehenden Gase
ein gewisser Gasdurchsatz erforderlich ist. Soll jedoch mit dem
Inertgas noch sparsamer umgegangen werden, kommt eine Ausgestaltung
des Einlass-Schleusenbereichs in Frage, wie sie in den 13 bis 18 dargestellt
und nachfolgend beschrieben ist.
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Dieser
alternative Einlass-Schleusenbereich entspricht weitgehend dem Einlass-Schleusenbereich 3 der 1 bis 6;
entsprechende Teile sind daher mit demselben Bezugszeichen zuzüglich 100 gekennzeichnet.
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Auch
bei dem Einlass-Schleusenbereich 103 der 13 bis 18 findet
sich somit eine Verbindungskammer 111, welche an ihrer
in den Figuren linken Seite mit dem Auslass der nicht dargestellten
Lackierkabine in Verbindung steht. An der gegenüberliegenden Seite der Verbindungskammer 111 schließt sich,
wiederum in gleicher Höhe,
eine Hubkammer 112 an. Eine Hubvorrichtung 113 ist
so ausgebildet, dass sie eine auf ihrer Hubplattform stehende Fahrzeugkarosserie 110 durch
eine obere Öffnung 115 in
eine Gasaustauschkammer 114 befördern kann. Im dargestellten
Falle ist die Gasaustauschkammer 114 als nach oben offener
Zylinder ausgestaltet, in den von oben her ein vertikal beweglicher
Kolben 120 eingefahren werden kann. Die hierfür verwendeten
Kolben-Zylindereinheiten sind mit dem Bezugszeichen 121, 122 versehen.
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Die
Auslassleitung 126 der Gasaustauschkammer 114 führt nun
anders als beim Ausführungsbeispiel
der 2 bis 6 nicht zur Außenatmosphäre sondern
in eine Speicherkammer 141, die ebenfalls nach oben offen
und somit als Zylinder ausgebildet ist. In die Speicherkammer 141 kann
von oben mit Hilfe der Kolben-Zylindereinheiten 142, 143 ein
Kolben 144 eingefahren werden.
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In
der Verbindungsleitung 145 zwischen der Gasaustauschkammer 114 und
der Speicherkammer 141 befindet sich wiederum eine motorisch
betätigbare
Klappe, die jeweils nur in ihrer Schließstellung durch einen quer
durch die Verbindungsleitung 145 verlaufenden Strich symbolisiert
ist.
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In
Transportrichtung der Gasaustauschkammer 114 nachgeschaltet
und auf demselben Niveau wie diese befindet sich eine Übergangskammer 146, an
welche sich dann erneut der Transportrichtung folgend die (nicht
mehr dargestellte) erste Kammer des Trockentunnels anschließt. Zwischen
der Gasaustauschkammer 114 und der Übergangskammer 146 befindet
sich ein erstes vertikal verfahrbares Tor 147 und an der
gegenüberliegenden
Seite der Übergangskammer 146 ein
zweites vertikal verfahrbares Tor 148.
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Die
Durchschleusung der Fahrzeugkarosserie 110 durch diesen
Einlass-Schleusenbereich 103 geschieht auf folgende Weise:
Die
Ausgangssituation ist in 13 dargestellt.
In dieser befindet sich in den Kammern 111, 112 und 114 Normalatmosphäre. Die
Speicherkammer 141 ist mit Inertgas gefüllt; die Klappe in der Verbindungsleitung 145 ist
geschlossen. Ebenfalls Inertgas befindet sich in der Übergangskammer 146;
die beiden seitlichen Tore 147 und 148 sind geschlossen.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, wurde die durchzuschleusende
Fahrzeugkarosserie 110 bereits in die Hubkammer 112 eingefahren.
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Nunmehr
wird, wie in 14 dargestellt, die Fahrzeugkarosserie 110 mittels
der Hubvorrichtung 113 in die Gasaustauschkammer 114 eingefahren, wobei
die Hubplattform der Hubvorrichtung 113 die Öffnung 115 verschließt.
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Jetzt
wird die in der Verbindungsleitung 145 liegende Klappe
geöffnet
und der Kolben 144 in die Speicherkammer 141 eingefahren.
Dabei wird das in der Speicherkammer 141 befindliche Inertgas über die
Verbindungsleitung 145 in die Gasaustauschkammer 114 gedrückt; dieses
Inertgas verdrängt
die zuvor in der Gasaustauschkammer 114 befindliche Normalatmosphäre über eine
in der Zeichnung nicht dargestellte, verschließbare Auslassöffnung.
In der in 15 dargestellten Situation befindet
sich also in den beiden Kammern 111 und 112 Normalatmosphäre, während in
den Kammern 114, 146 Inertgasatmoshäre herrscht.
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Als
nächstes
wird, wie in 16 gezeigt, das zwischen der
Gasaustauschkammer 114 und der Übergangskammer 146 befindliche
Tor 147 geöffnet und
die Fahrzeugkarosserie 110 wird in die Übergangskammer 146 verbracht.
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Im
nächsten,
in 17 dargestellten Schritt wird nunmehr die Klappe
in der Verbindungsleitung zwischen der Speicherkammer 141 und
der Gasaustauschammer 114 wieder geöffnet; durch Einfahren des
Kolbens 120 in die Gasaustauschkammer 114 mittels
der Kolben-Zylindereinheiten 121, 122 wird das
Inertgas aus der Gasaustauschkammer 114 in die Speicherkammer 141 gedrückt, wobei
sich selbstverständlich
der Kolben 144 nach oben im Sinne des entsprechenden Pfeiles
in 17 nach oben zurückzieht. Ebenso selbstverständlich ist,
dass vor diesem Vorgang das Tor 147 zwischen der Gasaustauschkammer 114 und
der Übergangskammer 146 geschlossen
wurde.
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Der
Schleusungszyklus findet seinen Abschluss darin, dass, wie in 18 gezeigt,
der Kolben 120 mittels der Kolben-Zylindereinheiten 121, 122 wieder
nach oben geschoben und die Verbindungsleitung 145 zwischen
Speicherkammer 141 und Gasaustauschkammer 114 geschlossen
wird. Die Hubvorrichtung 113 wird wieder nach unten gefahren,
so dass eine bereits in der Verbindungskammer 111 bereitstehende
Fahrzeugkarosserie 110' in die
Hubkammer 112 eingefahren werden kann. Gleichzeitig wird
das Tor 148 zwischen der Übergangskammer 146 und
dem nachfolgenden Trockentunnel geöffnet und die Fahrzeugkarosserie 110 in den
Trockentunnel eingebracht.
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Ersichtlich
kann dieser Schleusungsvorgang, bei dem im Wesentlichen das Inertgas
zwischen der Speicherkammer 141 und der Gasaustauschkammer 114 hin
und her geschoben wird, mehrfach wiederholt werden, ohne dass das
Inertgas verworfen werden muss. Selbstverständlich findet jedoch bei jedem
Schleusungsvorgang eine gewisse Verunreinigung des Inertgases durch
Normalatmosphäre
und/oder Ausgasungen der Fahrzeugkarosserien 10 statt,
so dass nach einer gewissen Zahl von Schleusungsvorgängen das
Inertgas in der Speicherkammer 141 ausgetauscht werden
muss. Gleichwohl ergibt sich gegenüber dem zuerst beschriebenen Ausführungsbeispiel
eines Einlass-Schleusenbereiches 3 eine erhebliche Einsparung
an Inertgas.
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In
vielen Fällen
ist es durchaus aber auch möglich,
mit Inertgas großzügiger umzugehen.
Dies insbesondere dann, wenn die apparativen Kosten der Lackieranlage
dafür geringer
gehalten werden können.
Ein Beispiel, wie in diesem Falle verfahren werden kann, ist in 19 gezeigt.
Der hier dargestellte Ausschnitt einer Lackier anlage entspricht demjenigen
von 1. Da die Anlage der 19 weitgehend
derjenigen der 1 ähnelt, sind entsprechende Teile
mit demselben Bezugszeichen wie in 1 zuzüglich 200 gekennzeichnet.
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Der
Hauptunterschied zwischen der Anlage 1 der 1 und
der Anlage 201 der 19 besteht darin,
dass die Gasaustauschkammer 216 nicht über Verbindungsleitungen mit
einer Inertgaskammer verbunden ist, aus welcher Inertgas in die
Gasaustauschkammer 216 gedrückt werden kann. Stattdessen
verlaufen zwischen der Gasaustauschkammer 216 des Einlass-Schleusenbereichs 203 und
der Gasaustauschkammer 231 des Auslass-Schleusenbereichs 205 zwei
Verbindungsleitungen 250, 251. In der Verbindungsleitung 250 befindet
sich ein erstes Gebläse 252,
welches eine Gasströmung
von der Gasaustauschkammer 231 in die Gasaustauschkammer 216 bewirkt,
während
in der Verbindungsleitung 251 ein zweites Gebläse 253 angebracht
ist, welches eine Gasströmung
in der entgegengesetzten Richtung hervorruft.
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Bei
dem in 19 dargestellten Ausführungsbeispiel
einer Lackieranlage 201 ist die Gasaustauschkammer 231 als
nach oben offener Zylinder ausgebildet, in welche ein Kolben 254 eingefahren
werden kann.
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Im Übrigen stimmt
die Bauweise der Anlage 201 vollständig mit derjenigen der Anlage 1 von 1 überein,
so dass der Einfachheit halber hierauf Bezug genommen werden kann.
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Die
Durchschleusung einer Fahrzeugkarosserie 210 durch die
Anlage 201 der 19 wird nachfolgend
unter ergänzender
Bezugnahme auf die 20 bis 25 beschrieben.
Diese 20 bis 25 zeigen
verschiedene Betriebsphasen des Auslass-Schleusenbereiches 205.
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Zunächst wird
auf die 20 Bezug genommen. In dieser
befindet sich eine Fahrzeugkarosserie 210 in der an den
Trockentunnel 204 angrenzenden Übergangskammer 228 des
Auslass-Schleusenbereichs 205. Das Tor 230, welches
an die letzte Trocknerkammer angrenzt, ist bereits geschlossen und das
Tor 232 schon geöffnet,
so dass die Fahrzeugkarosserie 210 in die Gasaustauschkammer 231 einfahren
kann. Der zugehörige
Kolben 233 ist dabei selbstverständlich nach oben herausgefahren.
Das Tor 256 zwischen der Gasaustauschkammer 231 und der Übergangskammer 255 ist
geschlossen.
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Eine
weitere Karosserie 210' befindet
sich bereits in der Gasaustauschkammer 216 des Einlass-Schleusenbereiches 203.
Die Tore 224 und 225 der Gasaustauschkammer 216 sind
geschlossen.
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In
den Kammern 228 und 231 befindet sich in 20 Inertgasatmosphäre, während die Übergangskammer 255,
die Hubkammer 237 und die Verbindungskammer 239 Normalatmosphäre enthalten. In
der Gasaustauschkammer 216 des Einlass-Schleusenbereiches 203 befindet
sich zu diesem Zeitpunkt eine Mischung aus Normal- und Inertgasatmosphäre.
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Sobald
die Fahrzeugkarosserie 210 sich vollständig innerhalb der Gasaustauschkammmer 231 des
Auslass-Schleusenbereiches 205 befindet, wird auch das
Tor 232 geschlossen, wie dies in 21 dargestellt
ist. Nunmehr wird mit Hilfe der Pumpen 252, 253 über die
Verbindungsleitungen 250, 251 die Inertgasatmosphäre in der
Gasaustauschkammer 231 des Auslass-Schleusenbereiches 205 in
die Gasaustauschkammer 216 des Einlass-Schleusenbereiches 203 gespült und umgekehrt
die Mischatmosphäre
in der Gasaustauschkammer 216 des Einlass-Schleusenbereichs 203 in
die Gasaustausch kammer 231 des Auslass-Schleusenbereiches 205 eingebracht.
Es stellt sich in den beiden Gasaustauschkammern 216 und 231 eine
Mischatmosphäre ein.
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Wenn
dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird das Tor 256 zwischen
der Gasaustauschkammer 231 des Auslass-Schleusenbereiches 205 und der Übergangskammer 255 geöffnet, wobei
die Hubvorrichtung 238 ausgefahren und die Öffnung 236 zwischen
der Übergangskammer 255 und
der Hubkammer 237 durch die Hubplattform verschlossen ist. Die
Fahrzeugkarosserie 210 fährt, wie in 22 dargestellt,
in die Übergangskammer 255 ein.
Nunmehr befinden sich sowohl in der Gasaustauschkammer 231 als
auch in der Übergangskammer 255 Mischatmosphäre.
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Im
nächsten
Schritt, der in 23 dargestellt ist, wird der
Kolben 233 mit Hilfe der Kolben-Zylindereinheiten 234, 235 in
die Gasaustauschkammer 231 eingefahren. Die Mischatmosphäre, die
sich in der Gasaustauschkammer 231 befindet, wird dabei
in die Übergangskammer 255 verdrängt. Gleichzeitig
senkt die Hubvorrichtung 238 die Fahrzeugkarosserie 210 in
die Hubkammer 237 ab.
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Wie
in 24 dargestellt, wird nunmehr das Tor 232 zwischen
der Übergangskammer 228 und der
Gasaustauschkammer 231 wieder geöffnet und das gegenüberliegende
Tor 256 zwischen der Gasaustauschkammer 231 und
der Übergangskammer 255 geschlossen.
Wenn jetzt, wie in 25 angedeutet, der Kolben 233 angehoben
wird, füllt
sich die Gasaustauschkammer 231 wieder mit Inertgas. Die Hubvorrichtung 238 fährt nach
oben. Nunmehr ist der Ausgangszustand der 20 wieder
erreicht und eine neue Durchschleusung einer Fahrzeugkarosserie 210' kann beginnen.
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Bei
den bisher beschriebenen Ausführungsformen
von Lackier anlagen befindet sich der Trockentunnel auf einem höheren Niveau
als die beidseits angrenzenden Anlagenabschnitte, so dass jeweils
Hubvorrichtungen verwendet werden müssen, um die Fahrzeugkarosserien
in den Trockentunnel ein- bzw. aus diesem auszubringen. Der Grund
für diese
Anordnung, die in der Fachwelt als "A-Schleuse" bekannt ist, ist ein energetischer:
Es entweicht auf diese Weise weniger Atmosphäre aus dem Trockentunnel, deren
Temperatur höher
als diejenige der Atmosphäre
in den angrenzenden Anlagenbereichen ist.
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Es
ist jedoch auch möglich,
auf derartige "A-Schleusen" zu verzichten und
alle Kammern der Lackieranlage in derselben Höhe anzuordnen. Ein Beispiel
hierfür
ist in den 26 und 27 gezeigt. Soweit
bei diesem Ausführungsbeispiel
Elemente solchen des Ausführungsbeispieles
der 1 entsprechen, wurde dasselbe Bezugszeichen zuzüglich 300 verwendet.
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In
den 26 und 27 ist
wiederum eine Lackierkabine 302 dargestellt, wobei anders
als in 1 zwei von einem Roboter geführte Applikationseinrichtungen 360, 361 eingezeichnet
sind. An die Lackierkabine 302 schließt sich in Bewegungsrichtung
zunächst
eine Verbindungskammer 311 an, in welcher ein Abdunstvorgang
stattfinden kann. Eine Zuluftanlage 362 versorgt sowohl
die Lackierkabine 302 als auch die Verbindungskabine 311 mit
konditionierter Frischluft.
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In
Bewegungsrichtung folgt auf die Verbindungskabine 311 eine
Vortrocknerkabine 363, in welcher ein Großteil der
Lösemittel
aus dem Lack ausgetrieben wird, und sodann eine Gasaustauschkammer 316,
deren Funktion derjenigen der Gasaustauschkammer 216 beim
Ausführungsbeispiel
der 19 entspricht. Anders als beim Ausführungsbeispiel der 19 ist
der Gasaustauschkammer 316 noch eine Kolbenschleusenkammer 363 nachgeschaltet,
der ein in vertikaler Richtung verfahrbarer Kolben 364 zugeordnet
ist. Die Funktion dieser Kolbenschleusenkammer und des zugehörigen Kolbens 364 ist
ohne weitere Beschreibung aus den obigen Ausführungen zu den Ausführungsbeispielen
der 1 und 19 verständlich.
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Aus
der Kolbenschleusenkammer 363 treten die Fahrzeugkarosserien 310 sodann
in den eigentlichen Trockentunnel 304 ein, wo die Beschichtung
in Inertgasatmosphäre
und gegebenenfalls unter UV-Bestrahlung ausgehärtet wird. Die Fahrzeugkarosserien 310 verlassen
den Trockentunnel 304 und treten in den Auslass-Schleusenbereich 305 ein,
der in diesem Falle eine Gasaustauschkammer 331 und einen
zugehörigen
Kolben 354 umfasst. Die Gasaustauschkammer 331 ist über Verbindungsleitungen 350, 351 mit
der Gasaustauschkammer 316 des Einlass-Schleusenbereichs 303 verbunden.
Die fördernden
Pumpen sind in den 26 und 27 nicht dargestellt.
Das Zusammenwirken der Komponenten 331, 354 und 316 entspricht
vollständig
demjenigen der Komponenten zu 231, 254 und 216 des
Ausführungsbeispieles
der 19.
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Anders
als beim Ausführungsbeispiel
der 19 schließt
sich jedoch die Verbindungskammer 339 direkt auf derselben
Höhe an
die Gasaustauschkammer 331 des Auslass-Schleusenbereiches 305 an.