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Vorrichtung zum Abschrecken langgestreckten metallischen Guts Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abschrecken langgestreckten metallischen
Guts in einer mit Abschreckflüssigkeit füllbaren Abschreckkammer, in der das metallische
Gut eine waagerechte Lage einnimmt.
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Nach der USA.-Patentschrift 1834 702 ist eine Abschreckvorrichtung
bekannt, bei der eine Abschreckkammer für Gußstücke mittels eines Hubzylinders in
einer Führung waagerecht hin- und herbeweglich ist. Sobald die Abschreckkammer die
eine Endstellung erreicht, kommt ihre Einlaßöffnung für die Abschreckflüssigkeit
mit dem in der Führung angeordneten Ende der Abschreckflüssigkeitszuleitung, das
sonst durch die Wandung der Abschreckkammer verschlossen ist, zur Deckung, und die
unter hohem Druck stehende Abschreckflüssigkeit schießt in die Abschreckkammer hinein,
füllt diese in kürzester Zeit und strömt durch einen kleineren Auslaß hinaus, so
daß die Abschreckflüssigkeit in der Abschreckkammer fortlaufend erneuert wird.
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Eine Abschreckvorrichtung für längliche zylindrische Körper, insbesondere
Walzen, beschreibt die USA.-Patentschrift 2 167 504. Dort wird vorgeschlagen, einen
abzuschreckenden Walzenkörper senkrecht in einem zylindrischen Käfig aus Rohren
aufzustellen, die mit Zuleitungen für Abschreckflüssigkeit versehen und zum Inneren
des Käfigs hin durchlöchert sind.
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Ferner ist es bekannt, langgestrecktes Gut, wie Rohre oder Bleche,
aus dem Ofen heraus mittels eines Rollgangs in einen Behälter hineinzutransportieren,
der dann verschlossen und von unten her mit einer Abschreckflüssigkeit geflutet
wird. Der Flüssigkeitsspiegel erfaßt dabei zunehmend das waagerecht liegende Gut
parallel zu dessen Längsfasern, wodurch sich das Gut verzieht und anschließend gerichtet
werden muß.
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Um das Verziehen des Guts zu vermeiden, hat man Stangen, nachdem sie
in waagerechter Lage erhitzt worden waren, mittels Hebezeugen aufgehängt und in
senkrechter Stellung in ein Härtebad abgesenkt. Dabei ist der relativ zum Gut fortschreitende
Flüssigkeitsspiegel zwar quer zum Gut ausgerichtet, so daß sich das Gut nicht verzieht,
doch ist dieses Vorgehen umständlich und zeitraubend und führt daher schon vor dem
Abschrecken zu einer unerwünschten Abkühlung.
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Die Erfindung verfolgt den Zweck, langgestrecktes metallisches Gut
nach einer Erhitzung ohne zu großen Zeitverlust derart abzuschrecken, daß es sich
nicht verzieht.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß bei einer Vorrichtung der
eingangs genannten Art die Abschreckkammer mit einer oberhalb von ihr angeordneten
Kammer für die Abschreckflüssigkeit über mindestens einen schnell zu öffnenden Verschluß
so großen Querschnitts an solcher Stelle der Abschreckkammer verbunden ist, daß
sich die Abschreckflüssigkeit darin beim öffnen des Verschlusses in Form einer das
Abschreckgut fortschreitend umfassenden Säule ausbreitet.
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Es kann an einem Ende der Abschreckkammer ein Verschluß angeordnet
sein, es. können auch an beiden Enden der Abschreckkammer Verschlüsse angeordnet
sein. Im letzteren Falle entstehen zwei gegenläufig wachsende Flüssigkeitssäulen,,
wodurch die Füllzeit der Abschreckkammer kürzer ist als bei einer einzigen Flüssigkeitssäule.
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Vorzungsweise ist der Verschluß in der Decke der Abschreckkammer angeordnet,
die gleichzeitig der Boden der die Abschreckflüssigkeit enthaltenden Kammer ist.
Um das Volumen der Abschreckkammer immer so klein wie möglich halten zu können,
kann man die Decke der Abschreckkammer in ihrer Höhe verstellbar bauen. Die die
Abschreckkammer enthaltende Kammer ist dann vorzugsweise in die Abschreckkammer
eingeschachtet. Entlüftungsschächte, durch die beim Füllen der Abschreckkammer mit
der Abschreckflüssigkeit die Luft entweichen kann, können durch die die Abschreckflüssigkeit
enthaltende Kammer ins Freie führen.
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Vorzungsweise ist unmittelbar unter der Abschreckkammer eine dritte
Kammer angeordnet, die mit der Abschreckkammer durch eine öffnung in deren Boden
verbunden ist. Zweckmäßigerweise ist eine Pumpeinrichtung zum Umfüllen der Abschreckflüssigkeit
aus der dritten Kammer in die die Abschreckflüssigkeit enthaltende Kammer vorgesehen.
Eine
weitere zweckmäßige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin,
daß die Abschreckkammer an ihren beiden Stirnseiten Türen aufweist und daß ein Rollgang
für das Abschreckgut durch die Türen und die Abschreckkammer hindurch führt. Um
rundes Gut drehen zu können, können innerhalb der Abschreckkammer die Rollen des
Rollgangs in der Waagerechten gegen die Normale zur Längsrichtung des Abschreckguts
schrägverstellbar sein.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung vereinigt den Vorteil der Abschreckung
in waagerechter Lage mit dem Vorteil des senkrechten Eintauchens. Das Gut kann mit
größter Schnelligkeit, gegebenenfalls mittels eines einzigen durchgehenden Rollgangs,
aus dem Ofen in die Abschreckkammer überführt und dort abgeschreckt werden, wobei
es aber von der Abschreckflüssigkeit ebenso wie beim Eintauchen in Längsrichtung
des Guts fortschreitend erfaßt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Herausnehmen aus
dem Ofen und dem Abschrecken läßt sich noch weiter verkürzen, indem man mit dem
Füllen der Abschreckkammer mit der Abschreckflüssigkeit bereits beginnt, während
das Gut noch eingefahren wird. Die Einfahrgeschwindigkeit muß dann natürlich groß
sein, und das Füllen der Abschreckkammer erfolgt zweckmäßigerweise von dem Ende
her, das der Einfahrseite gegenüberliegt.
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Die Zeichnung zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel der Erfindung,
und zwar in F i g. 1 einen senkrechten Längsschnitt und in F i g. 2 einen senkrechten
Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abschreckvorrichtung.
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Die Abschreckvorrichtung setzt sich aus drei übereinander angeordneten
Kammern 1, 2 und 3 zusammen, von denen die mittlere Kammer 2 den eigentlichen Abschreckraum
darstellt. Kammer 1 ist dabei höhenverstellbar so angeordnet, daß eine Verkleinerung
oder Vergrößerung des Querschnitts der Kammer 2 möglich ist. Die Kammer 2 ist stirnseitig
durch die beiden Türen 4 bzw. 5 verschließbar und bodenseitig mit Transportrollen
6 versehen, die in einer Ebene mit den Rollen 7 bzw. ß des dem Behälter vor-bzw.
nachgeschalteten Transportrollgangs liegen. Kammer 1 und 2 sind miteinander durch
die im Bereich der vorderen Stirnseite angeordneten Öffnungen 9 verbunden,
die durch Klappen 10 verschließbar sind. Es können jedoch auch weitere Verbindungsöffnungen,
beispielsweise an der anderen Stirnseite des Behälters, vorgesehen sein. Kammer
2 und 3 sind ebenfalls, und zwar ständig über die Bodenöffnung 1.1 miteinander in
Raumverbindung. Außer der Öffnung 11 können auch hier weitere Bodenöffnungen angeordnet
werden. Die Verbindung zwischen Atmosphäre und Kammer 2 wird durch Entlüftungsrohre
12 hergestellt. Kammer 3 ist ständig bis zum oberen Abschluß mit Abschreckflüssigkeit
gefüllt und steht mit Kammer 1 über Rohrleitungen 13 unter Zwischenschaltung einer
Pumpe 15 in Raumverbindung.
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Die Anlage arbeitet beispielsweise wie folgt: Die die vordere Stirnseite
der Abschreckkammer 2 abschließende Tür 4 wird geöffnet und die die hintere Kammerstirnseite
abschließende Tür 5 geschlossen. über den Zufuhrrollgang 7 wird das Abschreckgut
14 in Pfeilrichtung A in die flüssigkeitsleere Kammer 2 eingefahren. Danach erfolgt
das Abschließen der Kammer durch die Tür 4. Anschließend werden die die Kammer 1
und 2 verbindenden Deckenöffnungen 9 durch Bewegen der Klappen 10 freigegeben und
die Abschreckflüssigkeit stürzt aus der gefüllten oberen Kammer 1 so in die Kammer
2, daß eine liegende, am Abschreckgut in dessen Längsachsrichtung schnell entlang
wandernde, den Abschreckgutquerschnitt umfassende Flüssigkeitssäule entsteht, die
schließlich den gesamten Kammerraum füllt. Ist das Gut abgekühlt, oder bereits sofort
nach erfolgter Füllung der Kammer 2, werden die Klappen 10 geschlossen und
wird die Abschreckflüssigkeit über die Leitung 13 aus der Kammer 2 heraus wieder
in die obere Kammer 1 zurückgepumpt. Nach erfolgter Entleerung der Kammer 2 wird
die Tür 5 geöffnet und das Abschreckgut aus der Kammer ausgefahren. Danach kann
ein neues Arbeitsspiel beginnen.