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Die
Erfindung betrifft einen Kartenbehälter, insbesondere einen Kartenbehälter mit
einem Ausgabeloch und einer Umhängeschnur.
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Herkömmliche
Kartenbehälter
sind im Allgemeinen als harte Behälter ausgebildet, die eine
Größe aufweisen,
welche etwas größer als
die von Visitenkarten ist. Derartige Behälter sind wegen ihrer umfangreichen
Dicke gewöhnlich
auf Pulten oder Tischen angeordnet. Es werden außerdem dünnere Kartenbehälter benutzt,
die leicht mitzuführen
sind und in einer Tasche oder einem Beutel aufbewahrt werden können.
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Ein
typischer Kartenbehälter,
der leicht mitzuführen
ist, enthält
ein Basisgehäuse
und eine Abdeckung, die schwenkbar mit dem Basisgehäuse verbunden
ist. Das Basisgehäuse
weist einen Hohlraum zum Aufnehmen eines Visitenkartenstapels auf.
Wenn die Abdeckung geschlossen ist, steht ein Haken, der an der
Abdeckung vorgesehen ist, mit einer Seitenwand der Basis im Eingriff.
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Obgleich
der oben angeführte
Kartenbehälter
leicht in einer Tasche oder einem Beutel mitzuführen ist, ist der Kartenbehälter, da
seine Dicke erheblich eingeschränkt
sein muss, um zu vermeiden, dass er zu viel Platz einnimmt, so dünn, dass
ihn der Benutzer vorsichtig anfassen muss, wenn er eine der Visitenkarten
daraus heraussucht. Außerdem
ist es notwendig, wenn eine der Visitenkarten aus dem Kartenbehälter herausgenommen werden
soll, zunächst den
Kartenbehälter
aus der Tasche oder dem Beutel herauszunehmen und dann den Kartenbehälter zu öffnen und
die Visitenkarten zu separieren, um eine zu entnehmen. Dieser Vorgang
ist zeitraubend. Daher sind weitere Verbesserungen bezüglich eines Kartenbehälters wünschenswert.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Kartenbehälter bereitzustellen,
der leicht zum Ausgeben einer Karte nach der anderen durch ein Ausgabeloch
zu handhaben ist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Kartenbehälter bereitzustellen,
den ein Benutzer umhängen
kann.
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Es
ist wiederum eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Mehrzweckkartenbehälter
bereitzustellen, der andere Funktionskomponenten, wie eine Lupe,
einen Kompass, einen Spiegel usw., eingliedert.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst ein Kartenbehälter
einen Behälterkörper und
eine Kartenausgabe. Der Behälterkörper enthält eine
Basis, einen Hohlraum, der in der Basis ausgebildet ist und dazu
geeignet ist, einen Kartenstapel aufzunehmen, eine Abdeckung, die
den Hohlraum schließt, und
ein Ausgabeloch, das mit dem Hohlraum in Verbindung steht. Die Abdeckung
weist eine Öffnung und
eine Gleitschieneneinheit auf. Die Kartenausgabe enthält ein Gleitstück, das über der Öffnung angeordnet
und gleitbar an der Gleitschieneneinheit angebracht ist, und einen
Schieberarm, der mit dem Gleitstück
verbunden ist und sich durch die Öffnung in den Hohlraum erstreckt.
Der Schieberarm weist ein Schieberende auf, das dazu geeignet ist,
eine der Karten zu berühren.
Das Gleitstück
ist bezüglich
der Abdeckung verschiebbar, um das Schieberende zu dem Ausgabeloch
hin zu verschieben, sodass das Schieberende eine der Karten aus
dem Ausgabeloch ausschiebt.
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1 ist
eine auseinander gezogene Ansicht eines Kartenbehälters gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 ist
eine Perspektivansicht des Kartenbehälters von 1 in
einem offenen Zustand;
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3 ist
eine Perspektivansicht des Kartenbehälters von 1 in
einem geschlossenen Zustand;
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4 ist
eine Schnittansicht entlang Linie 4-4 von 3;
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5 ist
dieselbe Ansicht wie 4, zeigt jedoch ein Gleitstück, das
nach rechts verschoben ist;
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6 ist
dieselbe Ansicht wie 4, zeigt jedoch eine Karte,
die aus dem Ausgabeloch ausgestoßen ist; und
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7 ist
eine Unteransicht des Kartenbehälters
von 1.
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Unter
Bezugnahme auf 1, 2 und 3 ist
eine bevorzugte Ausführungsform
eines Kartenbehälters
(A) gemäß der vorliegenden
Erfindung gezeigt, der zur Aufnahme eines Stapels Karten 91 nutzbar
ist und an dem eine Umhängeschnur 92 angebracht
ist (siehe 7). Der Kartenbehälter (A) enthält einen
Behälterkörper 2,
ein Ausgabeloch 4, einen Kompass 5, ein Vergrößerungsglas 6,
einen Spiegel 7 und eine Kartenausgabe 8.
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Der
Behälterkörper 2 enthält eine
Basis 21, einen Hohlraum 22 zum Aufnehmen der
Visitenkarten 91, eine Abdeckung 23 und ein Ausgabeloch 4. Die
Basis 21 weist eine Bodenwand 210 und mehrere Seitenwände, d.
h. zwei parallele Vorder- und Rückseitenwände 211, 212 und
zwei parallele, linke und rechte Seitenwände 213, 214,
auf. Die Bodenwand 210 wirkt mit der Vorderseiten-, Rückseiten-,
linken und rechten Seitenwand zum Definieren des Hohlraums 22 zusammen.
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Die
Abdeckung 23 weist eine obere Wand 230, die auf
der Vorderseiten-, Rückseiten-,
linken und rechten Seitenwand 211, 212, 213, 214 angeordnet
ist, eine Frontplatte 231, die sich von einem Vorderende
der oberen Wand 230 nach unten erstreckt, eine Öffnung 232,
die in der oberen Wand 230 in Verbindung mit dem Hohlraum 22 ausgebildet
ist, zwei Gleitschienen 233 (d. h. eine Gleitschieneneinheit) auf,
die an zwei Kanten der Öffnung 232 vorgesehen sind
und sich in einer im Wesentlichen parallelen Richtung zur Frontplatte 231 erstrecken.
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Das
Ausgabeloch 4 ist ein Langschlitz, das zwischen der oberen
Wand 230 und einem oberen Ende der linken Seitenwand 213 (d.
h. einer der Seitenwände,
die schräg
zur Richtung der Gleitschienen 233 verläuft) ausgebildet ist und mit
dem Hohlraum 22 in Verbindung steht. Das Ausgabeloch 4 kann
außerdem
ein Langschlitz sein, der einstückig
in der Basis 21 oder der Abdeckung 23 beim Formen
der Basis 21 oder der Abdeckung 23 ausgebildet
wird.
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Die
Basis 21 weist ferner eine Führung auf, die mehrere Führungsrippen 215,
welche in der Nähe des
Ausgabelochs 4 angeordnet sind, zwei voneinander beabstandete,
untere Gelenkabschnitte 216, welche an der Rückseitenwand 212 vorgesehen sind,
einen Aufhängeabschnitt 217,
welcher in der Mitte der Rückseitenwand 212 vorgesehen
ist, zwei voneinander beabstandete Eingriffsblöcke 218, welche an
der Vorderseitenwand 211 vorgesehen sind, und ein Handgriffteil 219 enthält, welches
an der Vorderseitenwand 211 zwischen den zwei Eingriffsblöcken 218 angeordnet
ist. Ein Aufhängeloch 3 ist
zum Ermöglichen
der Befestigung der Umhängeschnur 92 (siehe 7)
an dem Aufhängeteil 217 in
dem Aufhängeteil 217 vorgesehen.
Jede Führungsrippe 215 steht
von der Innenfläche
der linken Seitenwand 213 und der Bodenwand 210 vor
und weist eine geneigte Führungsfläche 2151 auf,
die sich geneigt und aufwärts
von der Bodenwand 210 zum Ausgabeloch 4 erstreckt.
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Die
Abdeckung 23 weist ferner eine Anschlagplatte 234,
die an einer Innenseite der oberen Wand 230 in der Nähe der Öffnung 232 angeordnet ist,
ein kreisförmiges
Einführungsloch 235,
das zum Einführen
des Kompasses 6 zwischen den Gleitschienen 233 angeordnet
ist, ein kreisförmiges
Durchgangsloch 236, das zum Aufnehmen des Vergrößerungsglases 7 in
der oberen Wand 230 angeordnet ist, zwei voneinander beabstandete,
obere Gelenkabschnitte 237, die von der oberen Wand 230 vorstehen
und schwenkbar mit den unteren Gelenkabschnitten 216 verbunden
sind, und zwei voneinander beabstandete Eingriffshaken 238 auf,
die in der Frontplatte 231 angeordnet sind. Die Anschlagplatte 234 weist
eine Anschlagfläche 241 benachbart
zu der Öffnung 232 und
einen ersten federgesicherten Haken 242 auf, der hiervon
nach unten vorsteht. Wenn die Abdeckung 23 geschlossen
ist, nehmen die Eingriffshaken 238 der Abdeckung 23 die
jeweiligen Eingriffsblöcke 218 der
Basis 21 in Eingriff. Wenn die Abdeckung 23 durch
Kraftausübung
auf die Abdeckung 23 und das Handgriffteil 219 geöffnet ist,
rücken
die Eingriffshaken 218 der Abdeckung 23 aus den
jeweiligen Eingriffsblöcken 218 der
Basis 21 aus. Wenn die Abdeckung 23 bezüglich der
Basis 21 gedreht ist, ist der Hohlraum 22 geöffnet.
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Der
Kompass 5 ist derart in das Einführungsloch 235 in
der Abdeckung 23 eingeführt,
dass der Kompass 5 sichtbar ist, ohne die Abdeckung 23 zu öffnen.
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Das
Vergrößerungsglas 6 ist
in dem Durchgangsloch 236 des Abdeckung 23 befestigt
und kann benutzt werden, wenn die Abdeckung 23 geöffnet ist.
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Der
Spiegel 7 ist auf einer Innenseite der Abdeckung 23 angeordnet
und kann benutzt werden, wenn die Abdeckung 23 geöffnet ist.
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Die
Kartenausgabe 8 enthält
ein Gleitstück 81,
das über
der Öffnung 232 angeordnet
und verschiebbar auf den Gleitschienen 233 angebracht ist, eine
Rückholfeder 82,
die zwei gegenüberliegende Enden
aufweist, welche jeweils mit der Anschlagplatte 234 und
dem Gleitstück 81 verbunden
sind, und die das Gleitstück 81 zur
Bewegung zum Ausgabeloch 4 hin vorspannt, und einen Schieber
arm 83, der schwenkbar mit dem Gleitstück 81 verbunden ist
und sich vom Gleitstück 81 nach
unten erstreckt. Das Gleitstück 81 weist
eine Gleitplatte 811, einen gerändelten, rutschfesten Abschnitt 812,
der auf einer Oberseite davon vorgesehen ist, ein Paar Schwenkansätze 813,
die von der Gleitplatte 811 nach unten vorstehen, und einen
zweiten federgesicherten Haken 814, auf, der von der Gleitplatte 811 nach
unten vorsteht.
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Insbesondere
sind die zwei Enden der Rückholfeder 82 jeweils
mit dem ersten federgesicherten Haken 242 der Anschlagplatte 24 und
dem zweiten federgesicherten Haken 814 der Gleitplatte 811 verbunden.
Der Schieberarm 83 weist Schwenkenden 831, die
bezüglich
der Schwenkansätze 813 schwenken,
ein Schieberende 832 gegenüber den Schwenkenden 831 und
eine Torsionsfeder 833 auf, die mit den Schwenkenden 831 und
den Schwenkansätzen 813 zum
Vorspannen des Schieberarms zur Abwärtsbewegung verbunden ist,
sodass das Schieberende 832 an die Visitenkarten 91 gestoßen ist.
Daher ist das Schieberende 832 imstande, eine oberste der
Visitenkarten 91 zu drücken,
wenn die Visitenkarten 91 den Hohlraum 22 vollständig füllen sowie wenn
nur noch wenige Visitenkarten 91 in dem Hohlraum 22 übrig sind.
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Obgleich
der Schieberarm 83 in dieser Ausführungsform als von der Gleitplatte 811 separates Stück gefertigt
ist, kann er beim Formen der Gleitplatte 811 einstückig mit
der Gleitplatte 811 ausgebildet sein. Andererseits kann
das Schieberende 832 des Schieberarms 83 mit einer
Reibplatte 834 zum Vorsehen eines Reibungskontakts mit
den Visitenkarten 91 versehen sein.
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4, 5 und 6 stellen
die Handhabung der Kartenausgabe 8 dar. Wenn das Gleitstück 81 manuell
nach rechts und von dem Ausgabeloch 4 weg verschoben wird,
werden der Schieberarm 83 und das Schieberende 832 nach
rechts verschoben. In diesem Zustand bewegen sich die Visitenkarten 91 nicht
nach rechts, da sie durch die rechte Seitenwand 214 angehalten
sind. Die Rückholfeder 82 streckt sich,
da sie nach rechts verschoben wird.
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Wenn
das Gleitstück 81 freigegeben
wird, kehrt die Rückholfeder 82 in
ihre ursprüngliche
Position zurück,
sodass sich das Gleitstück 81 und
das Schieberende 832 des Schieberarms 83 nach
links und zum Ausgabeloch 4 hin verschieben. In diesem Zustand
schiebt das Schieberende 832 die oberste der Visitenkarten 91,
die damit in Kontakt ist, zum Ausgabeloch 4 hin, bis das
Gleitstück 81 an
die Anschlagfläche 241 der
Anschlagplatte 234 anstößt. Wenn
die Visitenkarte 91 die Führungsrippen 215 erreicht,
führen
die Führungsflächen 2151 der
Führungsrippen 215 die
Visitenkarte 91 zur Bewegung durch das Ausgabeloch 4 nach
außen.
Es ist zu beachten, dass die Breite des Ausgabelochs 4 derart ausgelegt
ist, dass nur eine der Visitenkarten 91 durch das Ausgabeloch 4 treten
kann.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 7 erstreckt sich die Umhängschnur 92 durch
das Aufhängeloch 3 in
dem Aufhängeteil 217,
sodass sich der Benutzer den Behälterkörper 2 um
den Hals hängen kann.
Andererseits ist jegliche Karte innerhalb des Behälterkörpers 2,
da der Behälterkörper 2 aus
einem transparenten Material hergestellt ist, direkt von außen sichtbar.
Daher ist der Behälterkörper 2 als hängende Karteneinfassung
benutzbar.
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Es
ist zu beachten, dass der Kartenbehälter (A) gemäß der vorliegenden
Erfindung zwei längs verlaufende
Seiten in einer ersten Richtung (I) (siehe 1) und zwei
schräg
verlaufende Seiten in einer zweiten Richtung (II) aufweist und dazu
geeignet ist, mehrere Karten aufzunehmen, die horizontal gedruckte
Zeilen in der zweiten Richtung (II) aufweisen. Da das Aufhängeloch 3 an einer
der längs
verlaufenden Seiten des Behälterkörpers 2 vorgesehen
ist, ist es leicht für
den Benutzer, der die Umhängschnur 92 trägt, die
horizontal gedruckten Zeilen der Karte zu lesen. Alternativ kann
das Aufhängeloch 3 außerdem auf
einer der quer verlaufenden Seiten des Kartenbehälters (A) vorgesehen sein.
In diesem Falle ist der Kartenbehälter (A) dazu geeignet, Karten
mit vertikal gedruckten Zeilen aufzunehmen.