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DE20014562U1 - Zusammenlegbares Klemmbrett - Google Patents

Zusammenlegbares Klemmbrett

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    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
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    • B43L3/00Writing or drawing underlays, e.g. blotting pads
    • B43L3/005Writing or drawing underlays, e.g. blotting pads provided with a casing

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Description

Patentanwälte
KERN, BREHM & PARTNER GbR
Albert-Rosshaupter-Str. 73 - D - 81369 München - Telefon (089) 760 55 20 760 55 26 - Telefax (089) 760 55 59
Tsai.C-9634/GM
23. August 2000
TSAI Ching Tsung
364, See. 2, Mei Liao, Rd.
Chu In Li, Ho Mei, Chang Hua
Taiwan, ROC
Zusammenlegbares Klemmbrett
Die Erfindung bezieht sich auf ein zusammenlegbares Klemmbrett, welches insbesondere einfach zusammenzubauen und zusammenzuklappen ist.
Herkömmliche Klemmbretter sind weit verbreitet und werden insbesondere von Personen verwendet, die in Warenhäusern, bei der Warenausgabe etc. beschäftigt sind. Derartige Klemmbretter sind häufig mit einem Hohlraum zum Aufnehmen benötigter Unterlagen versehen. Ein bekanntes, herkömmliches Klemmbrett 10 ist in den Fig. 1 und 2 gezeigt und umfaßt ein Grundgehäuse 11 aus dünnem Metallblech, welches derart bearbeitet ist, daß es vier seitliche vertikale Wände hat, ein Brett 12, das das Grundgehäuse verschließt, und ein Schubfach 13. Das Grundgehäuse 11 hat einen inneren Hohlraum 111 zum Aufnehmen von Papier oder Unterlagen, mehrere Schwenkhalter 112, die voneinander beabstandet an einer oberen Kante einer vorderen vertikalen Wand ausgebildet sind und jeweils eine Schwenkbohrung 113 aufweisen. Das Brett 12 hat mehrere Schwenkhalter 121 mit jeweils einer Schwenkbohrung 122, welche ebenfalls voneinander beabstandet zwischen den Schwenkhaltern 112 des Grundgehäuses 11 liegen, wobei sich ein länglicher Drehzapfen 15 durch sämtliche Schwenkhalter 112 und 121 hindurcherstreckt und somit das Brett 12 schwenkbar mit dem Grundgehäuse 11 verbunden ist. Außerdem hat das Brett 12 eine elastische Klemme 16, welche an einem mittleren Abschnitt eines vorderen Endes befestigt ist und zum Festklemmen von Papier auf der Oberseite 123 des Brettes 12 dient. Außerdem ist ein Schubfachgehäuse 124 mit
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dem rechten vorderen Boden des Brettes 12 zum Einschieben und Herausziehen eines Schubfachs 13 vernietet. Ein Taschenrechner 17 kann somit in dem Schubfach 13 abgelegt werden, welcher bei Bedarf herausgenommen und verwendet werden kann. Das Grundgehäuse 11 hat eine Öffnung 114, die an einem vorderen Abschnitt der rechten Seitenwand ausgebildet ist und dem Einschubgehäuse 124 gegenüberliegt, sowie einen horizontalen Eingriffsschlitz 115, welcher in dem mittleren Abschnitt einer Hinterwand ausgebildet ist. Das Brett 12 hat eine elastische, gekrümmte Eingriffszunge 125, welche bewegbar mittels Nieten am mittleren Abschnitt des hinteren Endes des Bretts befestigt ist und durch den horizontalen Eingriffsschlitz 115 des Grundgehäuses hindurchpaßt, wenn das Brett 12 die Oberseite des Grundgehäuses 11 verschließt. Dadurch ist das Brett 12 in seiner Stellung relativ zum Grundgehäuse 11 auf diesem gehalten.
Das herkömmliche Klemmbrett 10 hat trotz seiner Brauchbarkeit noch folgende Nachteile:
(1) Das Brett 12 und das Grundgehäuse 11 sind schwenkbar miteinander verbunden, wobei der längliche Drehzapfen 15 in die Schwenkbohrungen 113 und 122 der Schwenkhalter 112 und 121 eingeschoben ist, wobei die vorgenannten Teile zueinander auszurichten sind, bevor der längliche Drehzapfen 15 eingesetzt werden kann. Es kann somit längere Zeit beanspruchen, die Drehgelenkverbindung zwischen dem Brett 12 und dem Grundgehäuse 11 fertigzustellen, was sehr lästig ist. Außerdem sind das Brett 12 und das Grundgehäuse 11 aus dünnem Metallblech gefertigt, abzukanten und zu vernieten, was zu erhöhten Kosten führt.
(2) Das Schubgehäuse 124 für den Einschub ist unter dem Brett 12 angeordnet und im Innenraum 111 des Grundgehäuses 11 plaziert, so daß die rechte Seitenwand des Grundgehäuses 11 zwecks Vorsehens der Öffnung 114 einzuschneiden ist, damit das Schubfach hinein und heraus bewegt werden kann. Dadurch sind die Abmessungen des Innenraums 111 verringert, so dass die Höhe des Grundgehäuses für die Aufnahme des zu verwendenden Papier zu erhöhen ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein zusammenlegbares bzw. -klappbares Klemmbrett zu schaffen, das einfacher herstellbar und handhabbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Klemmbrett mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Das erfindungsgemäße zusammenlegbare Klemmbrett ist aus Kunststoff gefertigt, hat ein Grundgehäuse und ein schwenkbar mit dem Grundgehäuse verbundenes Verschlußbrett sowie ein oberes Brett, auch Oberbrett genannt, welches kleiner als das Verschlußbrett ausgebildet und schwenkbar mit dem Grundgehäuse verbunden ist. Das Oberbrett hat mehrere an einer Unterseite fixierte Haken, beispielsweise zum Halten eines Taschenrechners, welcher von dem Oberbrett abgenommen werden kann, sofern dies für seinen Gebrauch hilfreich ist.
Ein Ausfuhrungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht eines herkömmlichen Klemmbretts;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 1 gezeigten Klemmbretts im zusammengebauten Zustand;
Fig. 3 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen, zusammenklappbaren Klemmbretts;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Klemmbretts gemäß Fig. 3 im zusammengebauten Zustand;
Fig. 5 eine Vorderansicht des Klemmbretts mit aufgeklapptem Oberbrett, an dessen Unterseite Bürobedarfsartikel, wie zum Beispiel ein Taschenrechner und Stifte, befestigt sind;
Fig. 6 eine teilweise geschnittene Teil-Seitenansicht des vorderen Teils des erfindungsgemäßen, zusammenklappbaren Klemmbretts, in welcher gezeigt ist, wie das obere Brett zur Vorderseite hin abgehoben werden kann;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen, zusammenlegbaren Klemmbretts, in welcher Papier auf einem Verschlußbrett angeordnet und das obere Brett in der strichpunktierten Stellung abgehoben ist; und
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen, zusammenlegbaren Klemmbretts ohne oberes Brett.
-4-
Eine bevorzugte Ausfuhrungsform eines erfindungsgemäßen, zusammenlegbaren bzw. -klappbaren Klemmbretts 20 ist in den Fig. 3 und 4 gezeigt und umfaßt ein Grundgehäuse 21, ein Verschlußbrett 224 und ein Oberbrett 23 als Hauptkomponenten.
Das Grundgehäuse 21 ist aus Kunststoff hergestellt und hat eine rechteckige Gestalt, einen inneren Hohlraum 211, mehrere schräg verlaufende Rippen 212, die an einer Innenseite der beiden Längs-Seitenwände ausgebildet sind, eine Hakenöffhung 213, die in einem mittleren Teil eines vorderen Abschnitts des Grundgehäuses ausgebildet ist, eine separate Wand 214, welche sich parallel und nahe der rückseitigen Wand erstreckt und einen kleinen länglichen Raum 215 zum Ablegen von Bürobedarfsartikeln festlegt. Mehrere Schwenkösen 216 sind, jeweils mit einer Schwenknut 217, voneinander beabstandet an einer Außenseite der Vorderwand des Grundgehäuses 21 vorgesehen. Jede Schwenknut 217 hat eine obere Öffnung 2171, deren Breite geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der Schwenknut 217 ist. Außerdem sind mehrere Anschlagblöcke 218 unter den Schwenkösen 216 an der Außenseite der Vorderwand des Grundgehäuses 21 befestigt. Ferner ist eine kleine Eingriffsnase 219 vorgesehen, die von einem mittleren Abschnitt der hinteren Wand des Grundgehäuses 21 absteht.
Das Verschlußbrett 22, welches auch Abschlußbrett oder Abdeckbrett oder Deckelbrett bezeichnet werden kann, ist aus Kunststoff hergestellt und hat dieselbe Gestalt und Größe wie das Grundgehäuse 21, um dieses zu verschließen. Dazu hat das Verschlussbrett ein an einem mittleren Abschnitt einer Vorderseite ausgebildetes Drehgelenk 221 und eine Achse 222 mit einem kleinen Durchmesser, welche derart ausgebildet ist, dass sie sich von zwei Enden des Drehgelenks 221 weg nach außen erstreckt. Die Achsen 221 passen in die Schwenknuten 217 von zwei inneren Schwenkösen 216, so daß das Verschlußbrett 22 mittels der Achsen 222 als Drehachsen von dem Grundgehäuse 21 hochgeklappt werden kann. Außerdem ist eine elastische bzw. federbelastete Klemme 224 nahe dem Drehgelenk 221 am mittleren Teil des vorderen Endabschnitts der Oberfläche 223 des Verschlußbretts 22 zum Festklemmen von Papier fixiert. Eine Eingriffsnase 225 ist am mittleren Abschnitt des rückseitigen Endes ausgebildet und kann mit der Nase 219 des Grundgehäuses 21 in Eingriff stehen.
Das Oberbrett 23 ist ebenfalls aus Kunststoff gefertigt und hat eine rechteckige Gestalt, die kleiner als diejenige des Verschlußbretts 22 ist. Das Oberbrett deckt somit nur einen Teil des Verschlußbretts 21 ab. Das Oberbrett hat eine rückspringende Öffnung 231 in einem vorderen Endabschnitt, so daß die Klemme 224 freiliegt, wenn das Oberbrett auf dem Verschlußbrett 22 aufliegt. Das Oberbrett 23 hat ferner gemäß Fig. 3 und 4 zwei vorstehende Abschnitte 232 an zwei Seiten der rückspringenden Öffnung 231, wobei jeder vorspringende Abschnitt 232
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Achsen 233 hat, die sich von einem unteren vorderen Ende zu beiden Seiten erstrecken und in die äußeren zwei Schwenknuten 217 der beiden Schwenkösen 216 passen, so daß das Oberbrett 23 von dem Brett 22 mit den Achsen 233 als Drehzapfen abgehoben werden kann.
Mit Bezug auf Fig. 5 hat das Oberbrett 23 ferner mehrere, vorzugsweise vorgefertigte Haken 234 an einer Unterfläche zum Aufnehmen und Halten eines Taschenrechners 30 sowie von Stiften 40 und Seitenwände 235 an zwei Seiten des Bodens, um dadurch das obere Brett ein wenig auf dem Brett 22 anzuheben, wenn ersteres das Brett 22 überdeckt.
Nachfolgend wird der Zusammenbau des erfindungsgemäßen Klemmbretts mit Bezug auf die Fig. 3, 4 und 6 näher beschrieben.
Zunächst werden die beiden kleinen Achsen 222 des Bretts 22 auf den Öffnungen 2171 der beiden inneren Schwenkösen 216 plaziert. Dann wird das Brett 22 nach unten gedrückt, wodurch die beiden Achsen 222 in die Schwenknuten 217 gleiten und dadurch das Verschlußbrett 22 an dem Grundgehäuse 21 befestigen. Dann wird das Oberbrett 23 in der gleichen Weise ebenfalls mit dem Grundgehäuse 21 verbunden, indem die beiden Achsen 233 in die beiden äußeren Schwenknuten 217 durch die Öffnungen 2171 eingesetzt werden.
Während des Gebrauchs nimmt der Hohlraum 211 des Grundgehäuses 21 mit Bezug auf die Fig. 6 und 7 Papierblätter 50 auf, wobei die zu beschreibenden Blätter auf der Oberfläche 223 des Brettes 22 angeordnet und mittels der Klemme 24 festgeklemmt werden, nachdem das Oberbrett zunächst hochgeklappt worden ist, bis die zwei seitlichen Vorsprünge 232 die Anschlagblöcke 218 kontaktieren und dadurch stabilisiert werden, wie dies in strichpunktierten Linien in Fig. 6 gezeigt ist. Dann sind das Oberbrett 23 und das Verschlußbrett 22 durch einen großen Winkel voneinander getrennt, so daß ein Benutzer einen Taschenrechner 30 oder einen Stift leicht von der Unterseite des Oberbretts 23 entnehmen kann. Wenn ein auf dem Verschlußbrett 22 plaziertes Blatt Papier 50 vollständig beschrieben und in das Grundgehäuse 21 abzulegen ist, wird das Blatt Papier 50 abgenommen und das Verschlußbrett 22 angehoben, wodurch die Eingriffsnase 225 außer Eingriff mit der kleinen Eingriffsnase 219 gelangt, so daß der hohle Innenraum 211 des Grundgehäuses 21 freiliegt. Dann kann das Blatt Papier 50 in den hohlen Innenraum 211 abgelegt werden, wobei es durch die schrägen Rippen 212 geführt wird. Das Verschlußbrett 22 wird dann wieder auf das Grundgehäuse 21 aufgelegt. Wenn der Gebrauch des Klemmbretts 20 beendet ist, wird das Oberbrett 23 auf das Verschlußbrett 22 gezogen, und das Klemmbrett 20 kann mit der Hakenöffnung 213 ihres Grundgehäuses 21 aufgehängt werden. Wenn noch Papier 50 auf dem Brett 22 festgeklemmt ist, können die beiden
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Seitenwände 235 auf dem Papier 50 aufliegen, so daß das Oberbrett 23 glatt auf dem Verschlußbrett 23 aufliegt und dieses teilweise abdeckt.
Daneben können die Anschlagblöcke 218 an dem vorderen Ende der beiden Vorsprünge 232 ausgebildet sein, so daß bei einem Hochheben des Oberbretts 23 weg von dem Verschlußbrett 22 auch die Anschlagblöcke 218 abgehoben werden und am vorderen Ende des Grundgehäuses 21 anschlagen, was derselben Funktion entspricht.
Wie in Fig. 8 gezeigt, kann für das Oberbrett 23 kein Bedarf bestehen, wenn beispielsweise ein &ogr; Taschenrechner nicht benötigt wird.
Gemäß der vorstehenden Beschreibung hat die Erfindung nachstehend genannte Vorteile.
1. Das Klemmbrett ist aus Kunststoff gefertigt mit Ausnahme der elastischen, an dem Verschlußbrett 22 fixierten Klemme 224, wobei die anderen Komponenten ohne das Erfordernis eines zweiten Prozesses miteinander vereinigt sind. Außerdem können das Grundgehäuse 21, das Verschlußbrett 22 und das Oberbrett 23 leicht und schnell mittels der Schwenknuten 217 in der geöffneten Stellung miteinander verbunden werden, was weniger Arbeitszeit und Mühen erfordert.
2. Der innere Hohlraum des Grundgehäuses 21 hat eine Höhe, welche geringer als diejenige eines herkömmlichen Klemmbretts ist und trotzdem in der Lage ist, dasselbe Papiervolumen wie das herkömmliche Klemmbrett aufzunehmen. Ferner hat das Verschlußbrett 22 eine geringere Höhe als das Verschlußbrett des herkömmlichen Klemmbretts, was beim Mitnehmen und Transportieren Vorteile bietet. Zum Verpacken können Grundgehäuse 21, Verschlußbrett 22 und Oberbrett 23 auseinandergenommen werden, so daß es möglich ist, das Oberbrett 23 in dem Innenhohlraum 211 des Grundgehäuses 21 zu plazieren, wodurch die Gesamtabmessungen eines Kartons reduziert sind, was zu verringerten Transportkosten führt.
Vorstehend wurde eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung näher erläutert. Es wird darauf hingewiesen, daß zahlreiche Abänderungen an dem Erfindungsgegenstand vorgenommen werden können und daß die beigefügten Schutzansprüche sämtliche solcher Abänderungen mit umfassen, welche in den Schutzbereich der Erfindung fallen.
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Claims (7)

1. Zusammenlegbares Klemmbrett, umfassend:
ein Grundgehäuse (21), welches vollkommen aus Kunststoff gefertigt ist und einen inneren Hohlraum (211) zum Aufnehmen von Papier und mehrere Schwenkösen (216) aufweist, die voneinander beabstandet an einer oberen, äußeren Fläche einer vorderen Seitenwand ausgebildet sind, wobei jede Schwenköse (216) eine Schwenknut (217) und eine obere Öffnung (2171) hat, welche schmaler als der Innendurchmesser der Schwenknut (217) ist;
ein Verschlußbrett (22), welches aus Kunststoff gefertigt ist und dieselbe Größe und Gestalt wie das Grundgehäuse (21) zum schwenkbaren Aufliegen auf dem Grundgehäuse (21) hat, wobei das Verschlußbrett ein Drehgelenk (221) an einem mittleren Abschnitt einer Vorderseite hat, das Drehgelenk (221) eine Achse (222) mit einem Durchmesser hat, welcher geringer als derjenige des Drehgelenks (221) ist, und sich Achsen jeweils von zwei Seiten des Drehgelenks (221) weg erstrecken, die beiden Achsen (222) mit geringerem Durchmesser in die zwei inneren Schwenkösen (216) des Grundgehäuses (21) passen, so daß das Verschlußbrett (22) mit den Achsen (222) als Drehachsen anhebbar ist, und wobei das Verschlußbrett (22) eine elastische Klemme (224) hat, die an einem mittleren Abschnitt des Verschlußbrettes (22) zum Festklemmen von Papier fixiert ist;
ein Oberbrett (23), welches vollständig aus Kunststoff gefertigt ist, eine geringere Größe als das Verschlußbrett (22) hat und schwenkbar das Verschlußbrett (22) abdeckt, wobei das Oberbrett (23) zwei Achsen (233), die sich seitlich von zwei Seiten eines Bodens eines vorderen Endes erstrecken und in die zwei äußeren Schwenkösen (216) des Grundgehäuses (21) passen, so daß ein Nachobenschwenken des Oberbretts (23) weg von dem Verschlußbrett (22) möglich ist, mehrere Haken (234), die an einer Unterseite zum Festhalten einer äußeren Umfangskante eines Bürobedarfsartikels (30, 40) befestigt sind, und mehrere Anschlagblöcke (218) hat, die an einem vorderen Ende zum Anhalten des Oberbretts (23) ausgebildet sind, wenn das Oberbrett (23) abgehoben ist und sich zwischen dem Oberbrett (23) und dem Verschlußbrett (22) ein Winkel ausgebildet hat.
2. Klemmbrett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundgehäuse (21) zwei längliche Seitenwände hat, die mit mehreren, schrägen Rippen (212) versehen sind, welche Rippen an inneren Seitenflächen des Gehäuses voneinander beabstandet ausgebildet sind.
3. Klemmbrett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundgehäuse (21) eine Aufhängöffnung (213) aufweist, die in einem vorderen, mittleren Abschnitt eines Bodens zum Aufhängen des Klemmbretts vorgesehen ist.
4. Klemmbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberbrett (23) eine rückspringende Öffnung (231) hat, die in einem vorderen Endabschnitt ausgebildet ist und an zwei seitliche Vorsprünge (232) angrenzt, unmittelbar oberhalb der elastischen Klemme (224) des Verschlußbretts (22) angeordnet ist und ein Freilegen der Klemme (224) ermöglicht, wodurch ein Zusammentreffen von Oberbrett (23) und elastischer Klemme (224) verhindert ist, wobei das Oberbrett (23) eine Achse (233) aufweist, die jeweils sich von den zwei Seiten der zwei vorspringenden Abschnitte (232) weg erstreckt und in die Schwenknuten (217) der Schwenkösen (216) des Grundgehäuses (21) paßt, wodurch ein Anheben des Oberbretts (23) mit den Achsen (233) als Drehachsen ermöglicht ist.
5. Klemmbrett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberbrett (23) eine kurze Seitenwand (235) aufweist, die jeweils an zwei Längsseiten einer unteren Fläche ausgebildet ist.
6. Klemmbrett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagblöcke (218) an einer vorderen Seitenfläche des Grundgehäuses (21) unterhalb der Schwenkösen (216) ausgebildet sind.
7. Klemmbrett zumindest nach Anspruch 4, ausgenommen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagblöcke (218) an dem vorderen Ende der beiden Seitenvorsprünge (232) des Oberbretts (23) ausgebildet sind.
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