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DE102007004256A1 - Tellermäher - Google Patents

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DE102007004256A1
DE102007004256A1 DE102007004256A DE102007004256A DE102007004256A1 DE 102007004256 A1 DE102007004256 A1 DE 102007004256A1 DE 102007004256 A DE102007004256 A DE 102007004256A DE 102007004256 A DE102007004256 A DE 102007004256A DE 102007004256 A1 DE102007004256 A1 DE 102007004256A1
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DE
Germany
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central unit
dish
plate
knives
mower
Prior art date
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DE102007004256A
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English (en)
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SCHOPEN WILLI
Original Assignee
SCHOPEN WILLI
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/01Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
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    • A01D34/63Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a vertical axis
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    • A01D34/665Disc cutter bars modular
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A01D34/76Driving mechanisms for the cutters

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Tellermäher, mit einem modularen Aufbau aus einer Zentraleinheit und mindestens einem Modul, wobei die Zentraleinheit und mindestens ein Modul mit Tellerscheiben mit Messern ausgestaltet sind und die geradzahligen Messer eine Abkantung aufweisen, die als Flügel verwendet wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Tellermäher mit modularem Aufbau.
  • Aus dem Stand der Technik sind Mäher der unterschiedlichsten Art für die Landwirtschaft und die Grünflächen und Parks bekannt.
  • Die DE 6921324 U1 beschreibt einen Mäher bei dem die mit den Schneidmessern zusammenwirkenden Zähne aus parallel zu einander verlaufenden Einweisfingern, die mit den Schneidzähnen in Gleitberührung stehen. Da die Schneidmesser auf den Gegenschneiden bildenden Einweisfingern reiben, ist die Schnittgeschwindigkeit sehr begrenzt, so dass sich der Motorrasenmäher für größere Leistungen, wie sie z. B. für die Grünfutterernte gefordert werden, nicht einsetzen lassen.
  • Die EP 57936 B1 offenbart Kreiselmäher mit mindestens einer indessen rahmenförmigen Gestell gelagerten, und um eine im Wesentlichen vertikale Achse rotierend angetriebenen Scheibe, die über ihrem Umfang in gleichen Abständen mit dem Schreibenradius überragend mit Schneidmessern besetzt ist, und mit am Gestell im Bereich der vorderen Hälfte der Scheibe befestigt ist, den von den Schneidmessern beschriebenen vorderen Halbkreis überlappenden, im wesentlichen in Schneidrichtung weisenden und mit den Schneidmessern zusammenwirkenden Zähnen. Diese sind mit einer gestellfesten Bodenplatte, wobei die Zähne aus im Abstand voneinander parallel zur Mährichtung weisenden Durchmesserlinie der Scheibe angeordneten U-förmigen Fingern bestehen, deren Schenkel in vertikaler Richtung übereinanderliegen und von denen mindestens ein Schenkel an einem gestellfesten Träger befestigt, und dass die Schenkel den von den Schneidmessern beschriebenen Kreisring mit außen liegenden Verbindungsstegen gabelförmig einfassen, und von den Schneidmessern einen so großen Abstand aufweisen, dass sich diese berührungsfrei zwischen den Schenkeln hindurch bewegen können. Nachteilig bei dieser Ausführung ist der komplizierte Aufbau, der zusätzlich bei dem Verbiegen der gabelförmigen Verbindungsstege zu Ausfallzeiten führt.
  • Aus der DE 1632823 ist ein Kreiselmäher bekannt der einen Mähteller, der aus einer Vielzahl von Teilen besteht, wobei der Mähteller mit den Schneidmessern auf einem Stützteller aufliegen muss. Gegenüberliegend zu den Schneidmessern sind Ausgleichsgewichte angeordnet, um eine Verformung des Mähtellers zu minimieren. Zusätzlich sind die Schneidmesser mittels einer Blattfeder und eines Bolzens frei angeordnet. Der Mähteller ist kegelstumpfförmig mit einer nach oben gerichteten Verjüngung ausgestaltet.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Mähsysteme arbeiten mit ca. 1000 bis 2000 Umdrehungen pro Minute. Hierbei erfolgt der Arbeitsschritt grundsätzlich nicht als Schnitt sondern überwiegend als Reißen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es gewesen, einen modular erweiterbaren Tellermäher zur Verfügung zu stellen, der aus einer einfachen Bauweise besteht, und mit geringer Antriebsleistung auch bei längeren Schnittgut eine hohe Mähleistung erzielt. Des weiteren sollen die Schneidmesser mit geringem Aufwand auswechselbar und einfach im Aufbau sein.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass der Tellermäher einen modularen Aufbau aufweist, wobei er aus einer Zentraleinheit und mindestens einem Modul besteht und mit Tellerscheiben mit Messern ausgestaltet sind.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei dem Begriff „Antrieb" z. B. um einen Zapfwellenantrieb über eine Gelenkwelle, hydraulisch über einen Hydraulikmotor, elektromechanischer Antrieb oder ähnliche Antriebsvarianten.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist der erfindungsgemäße Tellermäher mit einem autarken Antrieb versehen. Hierdurch kann vorteilhafterweise gewährleistet werden, dass auch mit kleineren nicht leistungsstarken Schleppern der erfindungsgemäße Tellermäher rationell arbeitet.
  • Der erfindungsgemäße modulare Tellermäher besitzt neben der Zentraleinheit beidseitig jeweils mindestens ein Modul, das über die Zentraleinheit angetrieben wird. In einer bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen Tellermähers werden zwei Module beidseitig von der Zentraleinheit angetrieben. Vorteilhafterweise kann eine sehr breite Fläche gemäht werden, bei geringem Gewicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • In einer Ausführungsform des modularen Tellermähers erfolgt der Antrieb mittels eines Zapfenwellenantriebes von dem Schlepper, der über eine Gelenkwelle auf ein Winkelgetriebe führt. Auf dessen senkrechter nach unten ansetzender Welle ist eine Doppelkeilriemenscheibe angeordnet, über die die einzelnen Tellerscheiben mittels der Keilriemenscheiben angetrieben werden. Diese Keilriemenscheiben sind auf senkrechten Wellen in stabilen, staub- und schmutzfreien gekapselten Lagerungen auf dem Rahmen des Tellermähers angeschraubt. Auf den Wellenunterseiten sind die Tellerscheiben in dieser Ausführung mit Nieten befestigt. Ebenfalls können Schrauben oder andere lösbare Systeme verwendet werden, die einen Austausch der Tellerscheibe z. B. bei regelmäßiger Materialüberprüfung oder bei Zerstörung der Tellerscheibe gewährleisten. Hierdurch wird vorteilhafterweise im Bedarfsfall das leichte, schnelle und problemlose Auswechseln ermöglicht. Die Zentraleinheit enthält beidseitig Stützräder als auch die Auslegervorrichtung, die manuell bedient werden kann. Andere hydraulische oder pneumatisch unterstützende Systeme sind ebenfalls möglich. Der rechte und linke Ausleger sind um die Zentraleinheit angeordnet. In dieser Ausführungsform ist der Abstand zwischen den Tellerscheiben und dem Boden fest eingestellt.
  • In einer weiteren Ausführung des erfindungsgemäßen modularen Tellermähers sind die links- und rechtsseitigen Module mit den einstellbaren äußeren Rohrkufen ausgestaltet. Die Rohrkufen können zusätzlich zum Boden hin mit einer breiteren Auflage ausgestaltet sein, um den zu mähenden Untergrund nicht zu zerstören oder tiefe Spuren zu hinterlassen. Ebenfalls können sie so ausgestaltet sein, dass sie mit einem gleitfördernden Zusammensetzung imprägniert werden, um den Effekt zu erzielen. In einer weiteren hier nicht dargestellten Ausführungsform können bei den Auslegern an Stelle der Rohrkufen in diesem Bereich Räder angeordnet sein. Diese können als reine Stützräder fest mit einem breiten Profil ausgestaltet sein, um die Rasenfläche nicht zu beschädigen. In einer weiteren Variante sind die Räder seitlich schwenkbar angeordnet, um einen kleinen Wendekreis der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu gewährleisten. Zusätzlich können diese Räder manuelle oder mittels geeigneter Vorrichtungen wie mechanische, pneumatische oder elektronische Einrichtungen in der Höhe verfahrbar sein, um sich dem Untergrund anzupassen. Der Tellermäher besteht im allgemeinen aus einem rahmenförmigen Gestell auf dem oberhalb der Antrieb angeordnet ist, und der durch eine Platte von den Keilriemenscheiben und den Tellerscheiben getrennt ist. Die Räder der Zentraleinheit sind so angeordnet, dass diese wahlweise längs der Zentraleinheit zwischen den Modulen angeordnet sind und vor und hinter den Überschneidungen der Tellerscheiben mit den Messern ausgebildet sind oder an den äußeren Eckpunkten der Zentraleinheit, um bei heruntergeklappten Modulen ebenfalls eine durchgehende Schneidfläche zu gewährleisten.
  • In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Tellermähers weist dieser rechts und links neben der Zentraleinheit mindestens zwei weitere Module auf, die über die Zentraleinheit angetrieben werden. Hierbei kann der Tellermäher erfindungsgemäß z. B. über einen Winkelantrieb die Tellerscheiben der Zentraleinheit und der Module antreiben.
  • In einer weiteren Ausführung des erfindungsgemäßen Tellermähers werden die Zentraleinheit und die Module separat über einen Motor mit einer Ölpumpe oder pneumatischen oder elektrischen Aggregaten auf dem Tellermäher, zum Antrieb der Keilriemenscheiben und der Tellerscheiben verwendet.
  • In einer Ausführung ist der erfindungsgemäße Tellermäher aus einem rahmenförmigen Gestell aufgebaut, dass eine minimale Verwindung ermöglicht. Hierbei liegt innerhalb des rahmenförmigen Gestells eine Metallplatte. Diese trennt die oberhalb der Platte angeordneten Antriebsaggregate von unter der Platte angeordneten mit Keilriemen verbundenen Keilriemenscheiben und den damit angetriebenen Tellerscheiben.
  • Das rahmenförmige Gestell kann in einer weiteren Ausführungsform so ausgestaltet sein, dass der Rahmen in sich eine Verwindung von 5 bis 25° ermöglicht, so dass ein Einsatz auf einem nicht ebenerdigen Gelände ebenfalls problemlos erfolgen kann, ohne dass es eines manuellen Nachschneidens bedarf. Die Verwindungsmöglichkeit ist abhängig von der Größe der eingesetzten Tellerscheiben.
  • Der erfindungsgemäße Tellermäher wird in der verwindungsfähigen Ausführung mit einem elastischen Trennmaterial zwischen dem Antrieb und den Keilriemenscheibenaufnahmen versehen. Hierunter werden elastische Kunststoffflächen oder reißfeste Gewebe oder Gewirke verstanden. Die Befestigungen der Keilriemenscheiben erfolgen über Stege die zwischen den Längsseiten des rahmenförmigen Gestells angeordnet sind.
  • Vorteilhafterweise wird durch den Flügel bei der Rotation ein Unterdruck erzeugt, der die Grashalme zum Schneidmesser ansaugt und einen „geraden" Schnitt ermöglicht. Zusätzlich wird das Mähgut durch die erfindungsgemäße Ausführung so klein geschnitten, dass eine Aufnahme des Mähgutes nicht erforderlich ist und es als Dünger wiederverwendet werden kann.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Tellerscheibe mit den Messern. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird unter dem Begriff Tellerscheibe eine geometrische Form verstanden die mindestens quadratisch ist, aber auch sechseckig, achteckig, zehn- oder höhereckig oder auch rund sein kann. Bevorzugt wird eine runde Tellerscheibe.
  • In einer Ausführungsform kann bei allen geradzahligen Ecken ein Messer mit Flügel angeordnet sein und bei den ungeraden Ecken des Vielecks ein Messer ohne Flügel angeordnet sein.
  • Die erfindungsgemäße Tellerscheibe kann in einer weiteren Ausführungsform mit Schneidmessern, die mit zusätzlichen Abkantungen als Flügeln versehen sind, ausgebildet sein. Der Winkel der Flügel weist einen Bereich von 15° bis 85° auf. Bevorzugt wird ein Winkel im Bereich von 25° bis 65°.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der Tellerscheibe um eine runde Ausgestaltung. Am Umfang sind gegenüberliegend die Messer in einem Abstand von 90° auf dem Umfang angeordnet, so dass 4 Messer vorhanden sind. Zwei sich gegenüberliegende Messer weisen zusätzlich Flügel auf. Die Flügel fördern den Unterdruck unterhalb der erfindungsgemäßen Tellerscheibe, so dass der Schnittprozess effektiver wird und das geschnitten Mähgut nochmals in den Tellermäher bzw. zur Tellerscheibe gezogen wird. Hierdurch wird erfindungsgemäß das Mähgut so klein geschnitten, dass es nicht nachträglich noch in einem Sammelbehälter aufgenommen werden muss. Des weiteren dient dieses feine Mähgut auch als Dünger, so dass ein weiterer Arbeitsschritt wegfällt.
  • Die Befestigung der Messer mit und ohne den Flügel an der Tellerscheibe kann z. B. lösbar mittels Befestigungsschrauben, Nieten oder ähnliches erfolgen, oder auch fest mit der Tellerscheibe verbunden sein wie z. B. über Klebepunkte, Schweißpunkte oder ähnliche. Die lösbare Verbindung zwischen Tellerscheibe und Messer ist bevorzugt, da hierdurch ein schneller und einfacher Austausch gegebenenfalls beschädigter oder stumpfer Messer (11) gewährleistet wird. Zusätzlich können die Befestigungsschrauben mit aus Aluminium hergestellt werden, die eine definierte Sollruchfestigkeit aufweisen, so dass beim Auftreffen auf harte Gegenstände das Messer abbricht und Innerhalb des abgeschirmten Tellermähers liegen bleibt.
  • Die erfindungsgemäße Tellerscheibe kann aus einem Werkstoff aus der Gruppe von Metallen, Kunststoffen, glasfaserverstärkten Kunststoffen, Verbundwerkstoffen oder ähnlichem hergestellt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform wird die Tellerscheibe und/oder die Messer mit einem Überzug versehen, der aus der Gruppe von Korund, Carbonitriden oder ähnlichen Hartüberzügen oder Mischungen aus diesen bestehen kann und auf den Werkstoff aus der Gruppe von Metallen, Kunststoffen, glasfaserverstärkten Kunststoffen, Verbundwerkstoffen oder ähnlichem der Tellerscheibe und/oder die Messer, aufgebracht wird. Hierdurch wird vorteilhafterweise eine längere Laufzeit der Tellerscheibe gewährleistet.
  • Andere Überzüge wie Teflon oder Ähnliches sind nur für die Tellerscheibe verwendbar. Bevorzugt wird als Material ein metallischen Werkstoff wie Edelstähle sowohl für die Tellerscheibe als auch die entsprechenden Messer verwendet. Die bevorzugte Ausgestaltung der Messer mit der Tellerscheibe ist eine lösbare Verbindung die einen schnellen Wechsel ermöglicht. Um das Unfallrisiko und die Zerstörung des Tellermähers zu minimieren, werden z. B. bei der lösbaren Befestigung als Schrauben solche aus Aluminium mit einem definierten Sollbruchwert verwendet, um eine Zerstörung des Tellermähers zu verhindern. Gleiches gilt für die Lagerung der Tellerscheibe. Dieses Verfahren ist beim Bau von Rasenmähern bereits langjährig erprobt und im Einsatz.
  • Bekannt sind aus dem Stand der Technik einfache Rasenmäher mit einem Motor, die mit einer Steuerelektronik versehen sind und auf diese Weise autonom den Rasen schneiden können. Nachteilig ist, dass hierbei bis jetzt nur ebene Flächen gemäht werden können. Schräglagen sind hierbei nicht vorgesehen. Des Weiteren sind Schlepper für den Gebrauch ein Kostenfaktor. Bei einer Beschädigung während eines Mähvorganges führt dies zu Ausfallzeiten Aufgabe ist es deshalb gewesen eine autonome Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die kostengünstig in der Herstellung, im Unterhalt ist und robust und einfach zu reparieren ist.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist es gewesen eine selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung mit dem erfindungsgemäßen Tellermäher, der einen modularen Aufbau aufweist, wobei er aus einer Zentraleinheit und mindestens einem Modul besteht und mit Tellerscheiben die mit Messern ausgestaltet sind, zur Verfügung zu stellen.
  • Erfindungsgemäß handelt es sich bei der selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung um eine, die mit einem Chassis mit mindestens teilweise schwenkbar gelagerten Rädern, mit einem Tellermäher, der einen modularen Aufbau aufweist, wobei er aus einer Zentraleinheit und mindestens einem Modul besteht, einen antreibenden Motor zum Fahren und Antreiben der Tellermäher und weiteren Aggregaten zum Heben und Senken der Tellermähermodule sowie einer Steuerungseinrichtung zum Lenken der schwenkbar gelagerten Räder, wobei die Steuerung autonom oder mittels einer Fernsteuerung erfolgt. Mittels der der Steuerung können die Schnitthöhen mittels der Fernbedienung angepasst werden. Erfindungsgemäß kann mit mindestens einer Kamera die die Oberfläche vor der selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung mit dem erfindungsgemäßen Tellermäher aufnimmt ein Signal an eine Rechnereinheit weitergegeben werden. Das visuelle Signal kann gegebenenfalls zusätzlich mit einem Ultraschall – IR,- Laser- oder einem vergleichbaren Sensor gekoppelt sein, um die Tellermähereinheit an die Oberflächengegebenheiten des zu mähenden Gebietes anzugleichen. Hierbei wird erfindungsgemäß ein Signal von der Rechnereinheit an die für die Höheneinstellung verantwortlichen Systeme übermittelt, und die Tellermähereinheiten abgesenkt oder angehoben.
  • Der Sensor kann einzeln oder gekoppelt mit einem Wegsensor, die zurückgelegte Strecke aufzeichnen. In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform der selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung mit dem erfindungsgemäßen Tellermäher weist die Vorrichtung eine Rechnereinheit auf, die mittels GPS (Global Postioning System) das exakte Gebiet, das gemäht werden soll, scannt, und entsprechend der vorhandenen Daten die Fläche bearbeitet und über einen Datenabgleich den Fortgang der Arbeiten an die Rechnereinheit übermittelt. Die Rechnereinheit kann an einen externen Computer diese Daten weiterleiten, und den Arbeitsverlauf protokollieren. Mit dem GPS kann die exakte Position der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermittelt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die erfindungsgemäße selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung mit einem Chassis ausgebildet, dass einen Veränderung des Federweges an dem die teilweise schwenkbaren Räder angeordnet sind gewährleistet. Der Abstand des Chassis zum Boden liegt im Bereich von 0,01 m bis 0,9 m. Hierdurch wird vorteilhafterweise ermöglicht, dass kleinere Hindernisse nicht mehr umfahren werden müssen. In einer weiteren Ausführungsvariante ist der erfindungsgemäße Tellermäher und mindestens ein weiteres Tellermähermodul in der selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung ebenfalls höhenverstellbar ausgebildet. Hierdurch wird vorteilhafterweise die Bodenfreiheit erhöht und das Risiko von Ausfallzeiten des Mähers durch Reparaturen minimiert. In einer weiteren Ausführungsform können sowohl der Federweg an den teilweise schwenkbaren Rädern unabhängig von der Tellermähereinheit und den Modulen eingestellt werden. Mittels der Steuerung über die Rechnereinheit ist auch eine gekoppelte Steuerung von Vorrichtung und Tellermäher gewährleistet. Zusätzlich ist auch eine Einzelsteuerung der Federwege der einzelnen Räder möglich, wenn der Mähvorgang an einem Hang erfolgt. Hierdurch wird ein Umkippen der selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung mit dem Tellermäher verhindert.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung mit dem erfindungsgemäßen Tellermäher oberhalb des Chassis mindestens eine weitere Kamera auf, um die zu mähenden Bereiche zu scannen und gegebenenfalls, das bereits gemähte Gebiet auf die Qualität des Mähvorgangs zu überprüfen. Nacharbeiten sind direkt möglich ohne großen Zeitverlust.
  • In einer weiteren Ausführung des erfindungsgemäßen modularen Tellermähers können die links- und rechtsseitigen Module die an der selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung angeordnet sind mit einstellbaren äußeren Rohrkufen ausgestaltet sein. Die Rohrkufen können zusätzlich zum Boden hin mit einer breiteren Auflage ausgestaltet sein, um den zu mähenden Untergrund nicht zu zerstören oder tiefe Spuren zu hinterlassen. Ebenfalls können sie so ausgestaltet sein, dass sie mit einem gleitfördernden Zusammensetzung imprägniert werden, um den Effekt zu erzielen. In einer weiteren Ausführungsform können bei den Auslegern an Stelle der Rohrkufen in diesem Bereich Räder angeordnet sein. Diese können als reine Stützräder fest mit einem breiten Profil ausgestaltet sein, um die Rasenfläche nicht zu beschädigen. In einer weiteren Variante sind die Räder seitlich schwenkbar angeordnet, um einen kleinen Wendekreis der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu gewährleisten. Zusätzlich können diese Räder manuelle oder mittels geeigneter Vorrichtungen wie mechanische, pneumatische oder elektronische Einrichtungen in der Höhe verfahrbar sein, um sich dem Untergrund anzupassen. Der Tellermäher besteht im allgemeinen aus einem rahmenförmigen Gestell auf dem oberhalb der Antrieb angeordnet ist, und der durch eine Platte von den Keilriemenscheiben und den Tellerscheiben getrennt ist. Die Räder der Zentraleinheit sind so angeordnet, dass diese wahlweise längs der Zentraleinheit zwischen den Modulen angeordnet sind und vor und hinter den Überschneidungen der Tellerscheiben mit den Messern ausgebildet sind oder an den äußeren Eckpunkten der Zentraleinheit, um bei heruntergeklappten Modulen ebenfalls eine durchgehende Schneidfläche zu gewährleisten.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die erfindungsgemäße selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung weist dieser rechts und links neben der Tellermäherzentraleinheit mindestens zwei weitere Module auf, die über die Zentraleinheit angetrieben werden. Hierbei kann der Tellermäher erfindungsgemäß z. B. über einen Winkelantrieb die Tellerscheiben der Zentraleinheit und der Module antreiben.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die erfindungsgemäße selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung mit weiteren Aggregaten versehnen, die die Zentraleinheit des Tellermähers und die Module separat über einen Motor mit einer Ölpumpe oder pneumatischen oder elektrischen Aggregaten auf dem Tellermäher, zum Antrieb der Keilriemenscheiben und der Tellerscheiben antreiben.
  • In einer Ausführungsform ist der erfindungsgemäße Tellermäher aus einem rahmenförmigen Gestell aufgebaut, dass eine minimale Verwindung gewährleistet. Hierbei liegt innerhalb des rahmenförmigen Gestells eine Metallplatte. Diese trennt die oberhalb der Platte angeordneten Antriebsaggregate von unter der Platte angeordneten mit Keilriemen verbundenen Keilriemenscheiben und den damit angetriebenen Tellerscheiben. Das Gestell mit der Antriebseinheit für den Tellermäher kann zwischen den Vorder- und Hinterrädern der erfindungsgemäßen selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung angeordnet sein, um so einen möglichst niedrigen Schwerpunkt zu haben und auch im unwegsamen Gelände den Mähvorgang zu gewährleisten. Die Antriebs- und Steuerungselemente liegen entsprechend tief und dien gegen Beschädigungen geschützt bzw. gekapselt ausgestaltet.
  • Das rahmenförmige Gestell kann in einer weiteren Ausführungsform so ausgestaltet sein, dass der Rahmen in sich eine Verwindung von 5 bis 25° ermöglicht, so dass ein Einsatz auf einem nicht ebenerdigen Gelände ebenfalls problemlos erfolgen kann, ohne dass es eines manuellen Nachschneidens bedarf. Die Verwindungsmöglichkeit ist abhängig von der Größe der eingesetzten Tellerscheiben.
  • Der erfindungsgemäße Tellermäher wird in der verwindungsfähigen Ausführung mit einem elastischen Trennmaterial zwischen dem Antrieb und den Keilriemenscheibenaufnahmen versehen. Hierunter werden elastische Kunststoffflächen oder reißfeste Gewebe oder Gewirke verstanden. Die Befestigungen der Keilriemenscheiben erfolgen über Stege die zwischen den Längsseiten des rahmenförmigen Gestells angeordnet sind.
  • Die nachfolgenden Figuren sollen den erfindungsgemäßen Tellermäher näher erläutern ohne diesen auf die Ausführungen zu beschränken.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung werden im folgenden beispielsweise und nicht begrenzend zwei Ausführungsformen beschrieben, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
  • Von den Zeichnungen zeigen:
  • 1 Draufsicht auf einen Schlepper und den erfindungsgemäßen Tellermäher mit Antrieb und Mähteller;
  • 1a Draufsicht auf einen Schlepper und den erfindungsgemäßen Tellermäher nur mit Antrieb;
  • 1b Draufsicht auf einen Schlepper und einer Ausführung des erfindungsgemäßen Tellermähers mit zusätzlichen Schneidmodulen
  • 2 Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Tellerscheibe mit Messern und
  • 3 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Tellerscheibe Messern und mit den Messern, die Abkantungen als Flügeln aufweisen;
  • In der 1 ist der Schlepper (2) schematisch dargestellt, der den erfindungsgemäßen modularen Tellermäher (1) über eine lösbare Verbindung zieht.
  • Der Antrieb des modularen Tellermäher erfolgt in der dargestellten Ausführung mittels eines Zapfenwellenantriebes über den Schlepper, der über eine Gelenkwelle auf ein Winkelgetriebe (3) führt. Auf dessen senkrechter nach unten ansetzender Welle ist eine Doppelkeilriemenscheibe angeordnet, über die die einzelnen Tellerscheiben, mittels der Keilriemenscheiben angetrieben werden. Diese Keilriemenscheiben sind auf senkrechten Wellen in stabilen, staub- und schmutzfreien gekapselten Lagerungen auf dem Rahmen des Tellermähers angeschraubt. Auf den Wellenunterseiten sind die Tellerscheiben (9) in dieser Ausführung mit Nieten befestigt. Ebenfalls können Schrauben oder andere lösbare Systeme verwendet werden, die einen Austausch der Tellerscheibe (9) z. B. bei regelmäßiger Materialüberprüfung oder bei Zerstörung der Tellerscheibe (9) gewährleisten. Hierdurch wird vorteilhafterweise im Bedarfsfall das leichte, schnelle und problemlose Auswechseln ermöglicht. Die Zentraleinheit (6a) enthält hier beidseitig vier Stützräder (7) und die Auslegervorrichtung (5), die in dieser Ausführung manuell bedient werden kann. Andere hydraulische oder pneumatisch unterstützte System sind ebenfalls möglich hier aber nicht dargestellt. Der linke und rechte Ausleger (6b und 6c) sind um die Zentraleinheit (6a) angeordnet. Die Anzahl der Stützräder (7) kann neben der Ausführung mit vier Stützrädern mindestens sechs betragen, wobei die zusätzlichen Räder entweder zwischen den vorhanden Rädern angeordnet sind und/oder zusätzlich mittig in der Zentraleinheit angeordnet sind.
  • Die 1a zeigt schematisch den modularen Tellermäher (1) mit den Keilriemenantrieben und Keilriemenscheiben (4) und die Keilriemenspannvorrichtung (16), die nur hier gesondert dargestellt ist. Der am Mittelteil (6a) angeordnete linke Ausleger (6b) und der rechte Ausleger (6c) haben an ihren Endseiten Rohrkufen (8) als äußere Abstützungen, die einstellbar sind und entsprechend den Boden- und Arbeitsverhältnissen angepasst werden können. In einer hier nicht dargestellten Ausführungsform können anstelle der Kufen auch Räder oder Stützräder (7) verwendet werden, die gegebenenfalls auch als lenkbare Ausführung an der Zentraleinheit und/oder den Auslegern ausgebildet sind.
  • Die 1b zeigt schematisch den modularen Tellermäher (1) bei dem zusätzlich die links- und rechtsseitigen Module (14) und (15) mit den einstellbaren äußeren Rohrkufen vorgesehen sind. In einer weiteren hier nicht dargestellten Ausführungsform können an Stelle der Rohrkufen in diesem Bereich Räder angeordnet sein. Diese können als reine Stützräder fest mit einem breiten Profil ausgestaltet sein, um die Rasenfläche nicht zu beschädigen. In einer weiteren Variante sind die Räder seitlich schwenkbar angeordnet, um einen kleinen Wendekreis der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu gewährleisten.
  • Die 2 zeigt eine Draufsicht auf die Tellerscheibe (9). Am Umfang sind gegenüberliegend die Messer (10) angeordnet. In der vorliegenden Ausführung sind diese in einem Abstand von 90° auf dem Umfang angeordnet, so dass 4 Messer (10) vorhanden sind. Zwei sich gegenüberliegende Messer (10) weisen zusätzlich Flügel (11) auf. Die Flügel fördern den Unterdruck unterhalb der Tellerscheibe (9), so dass der Schnittprozess effektiver wird und das geschnittene Mähgut nochmals in den Tellermäher bzw. zur Tellerscheibe gezogen wird. Hierdurch wird erfindungsgemäß das Mähgut so klein geschnitten, dass es nicht nachträglich noch in einem Sammelbehälter aufgenommen werden muss. Des weiteren dient dieses feine Mähgut auch als Dünger, so dass ein weiterer Arbeitsschritt wegfällt.
  • Die Befestigung der Messer (10) und (11) an der Tellerscheibe erfolgt in der dargestellten Ausführungsform über Befestigungsschrauben. Erfindungsgemäß kann hierdurch ein schneller und einfacher Austausch gegebenenfalls beschädigter oder stumpfer Messer (11) gewährleistet werden.
  • Die 3 zeigt die Seitenansicht einer Tellerscheibe (9) mit zwei gegenüberliegenden Messern (11) mit den angestellten Flügeln.
  • 1
    Tellermäher
    2
    Schlepper
    3
    Winkelgetriebe
    4
    Keilriemenantrieb für Tellerscheiben
    5
    Auslegervorrichtung
    6a
    Zentraleinheit
    6b
    linker Ausleger
    6c
    rechter Ausleger
    7
    Stützrad
    8
    Rohrkufen
    9
    Tellerscheibe
    10
    Messer
    11
    Messer mit Flügel
    12
    Befestigung
    13
    Mittelachse
    14
    Ausleger
    15
    Ausleger
    16
    Keilriemenspannvorrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 6921324 U1 [0003]
    • - EP 57936 B1 [0004]
    • - DE 1632823 [0005]

Claims (22)

  1. Tellermäher, dadurch gekennzeichnet, dass er einen modularen Aufbau aus einer Zentraleinheit und mindestens einem Modul aufweist, wobei die Zentraleinheit und mindestens ein Modul mit Tellerscheiben als Messer ausgestaltet sind.
  2. Tellermäher nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass neben der Zentraleinheit mindestens ein Modul über die Zentraleinheit angetrieben wird.
  3. Tellermäher nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass neben der Zentraleinheit mindestens zwei Module über die Zentraleinheit angetrieben werden.
  4. Tellermäher nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb der Zentraleinheit und der Module über einen Winkelantrieb erfolgt.
  5. Tellermäher nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit und die Module separat über einen Motor mit einer Ölpumpe, pneumatischen oder elektrischen Aggregaten auf dem Tellermäher angetrieben werden.
  6. Tellermäher nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit eine Breite von mindestens 0,60 Metern aufweist und die Module in gleicher Größe an der Zentraleinheit angeordnet sind.
  7. Tellerscheibe dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerscheibe mit mindestens zwei Messern ausgestaltet ist.
  8. Tellerscheibe nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerscheibe als geometrische Form mindestens quadratisch, sechseckig, achteckig, zehn- oder höhereckig oder auch rund ausgestaltet sein kann.
  9. Tellerscheibe nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerscheiben mit mindestens zwei Messern und die Messer mit Flügeln ausgestaltet sind, wobei der Winkel der Flügel einen Bereich von 15° bis 85° aufweist und bevorzugt einen Winkel im Bereich von 25° bis 65°.
  10. Tellerscheibe nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerscheiben mit mindestens zwei Messern und die Messer mit Flügeln ausgestaltet sind.
  11. Tellerscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerscheiben bevorzugt mit vier Messern ausgestaltet sind, wobei zwei Messer mit zusätzlichen Flügeln ausgestaltet sind.
  12. Tellerscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerscheibe mit den Messern überlappend unterhalb der Mähvorrichtung angeordnet sind.
  13. Tellerscheibe nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerscheibe und/oder die Messer aus einem Werkstoff aus der Gruppe von Metallen, Kunststoffen, glasfaserverstärkten Kunststoffen, Verbundwerkstoffen oder ähnlichem hergestellt werden.
  14. Tellerscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 13 dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerscheibe und/oder die Messer mit einem härtendem Überzug versehen ist der auf dem Werkstoff aus der Gruppe von Metallen, Kunststoffen, glasfaserverstärkten Kunststoffen, Verbundwerkstoffen oder ähnlichem hergestellt werden, aufgebracht wird.
  15. Tellerscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 14 dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerscheibe und/oder die Messer aus Edelstahl ausgebildet sind.
  16. Tellerscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 15 dadurch gekennzeichnet, dass die Messer mit der Tellerscheibe nicht lösbar oder lösbar verbunden sind.
  17. Tellerscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 15 dadurch gekennzeichnet, dass die Messer mit der Tellerscheibe bevorzugt lösbar verbunden sind.
  18. Selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung aus einem Chassis mit mindestens teilweise schwenkbar gelagerten Rädern, mit einem Tellermäher, der einen modularen Aufbau aufweist, die er aus einer Zentraleinheit und mindestens einem Modul besteht, einen antreibenden Motor zum Fahren und Antreiben der Tellermäher und weiteren Aggregaten zum Heben und Senken der Tellermähermodule sowie einer Steuerungseinrichtung zum Lenken der schwenkbar gelagerten Räder, wobei die Steuerung autonom oder mittels einer Fernsteuerung erfolgt, besteht.
  19. Selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit gegebenenfalls die Tellermähereinheit und die Module sowie die Vorrichtung selbst in der Höhe während des Mähvorgangs verfährt.
  20. Selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit gegebenenfalls die Tellermähereinheit und die Module sowie die Vorrichtung separat in der Höhe während des Mähvorgangs verfährt.
  21. Selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit gegebenenfalls mit einem GPS gekoppelt ist und das zu mähende Areal exakt vermessen kann und abarbeitet.
  22. Selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass mittels visueller Aufzeichnung die Mäharbeit protokolliert wird.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN112889455A (zh) * 2021-02-05 2021-06-04 广州大学 一种行星式草坪修剪装置
DE102020118051A1 (de) * 2019-12-23 2021-06-24 Mulag Fahrzeugwerk Heinz Wössner GmbH u. Co KG Kreisel-Mähkopf sowie Verfahren für seinen Betrieb

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EP0057936B1 (de) 1981-02-10 1986-05-07 Josef Lesslhumer Kreiselmäher

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