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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Tellermäher mit modularem
Aufbau.
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Aus
dem Stand der Technik sind Mäher der unterschiedlichsten
Art für die Landwirtschaft und die Grünflächen
und Parks bekannt.
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Die
DE 6921324 U1 beschreibt
einen Mäher bei dem die mit den Schneidmessern zusammenwirkenden
Zähne aus parallel zu einander verlaufenden Einweisfingern,
die mit den Schneidzähnen in Gleitberührung stehen.
Da die Schneidmesser auf den Gegenschneiden bildenden Einweisfingern
reiben, ist die Schnittgeschwindigkeit sehr begrenzt, so dass sich
der Motorrasenmäher für größere
Leistungen, wie sie z. B. für die Grünfutterernte
gefordert werden, nicht einsetzen lassen.
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Die
EP 57936 B1 offenbart
Kreiselmäher mit mindestens einer indessen rahmenförmigen
Gestell gelagerten, und um eine im Wesentlichen vertikale Achse
rotierend angetriebenen Scheibe, die über ihrem Umfang
in gleichen Abständen mit dem Schreibenradius überragend
mit Schneidmessern besetzt ist, und mit am Gestell im Bereich der
vorderen Hälfte der Scheibe befestigt ist, den von den
Schneidmessern beschriebenen vorderen Halbkreis überlappenden,
im wesentlichen in Schneidrichtung weisenden und mit den Schneidmessern
zusammenwirkenden Zähnen. Diese sind mit einer gestellfesten
Bodenplatte, wobei die Zähne aus im Abstand voneinander parallel
zur Mährichtung weisenden Durchmesserlinie der Scheibe
angeordneten U-förmigen Fingern bestehen, deren Schenkel
in vertikaler Richtung übereinanderliegen und von denen
mindestens ein Schenkel an einem gestellfesten Träger befestigt, und
dass die Schenkel den von den Schneidmessern beschriebenen Kreisring
mit außen liegenden Verbindungsstegen gabelförmig
einfassen, und von den Schneidmessern einen so großen Abstand
aufweisen, dass sich diese berührungsfrei zwischen den Schenkeln
hindurch bewegen können. Nachteilig bei dieser Ausführung
ist der komplizierte Aufbau, der zusätzlich bei dem Verbiegen
der gabelförmigen Verbindungsstege zu Ausfallzeiten führt.
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Aus
der
DE 1632823 ist ein
Kreiselmäher bekannt der einen Mähteller, der
aus einer Vielzahl von Teilen besteht, wobei der Mähteller
mit den Schneidmessern auf einem Stützteller aufliegen
muss. Gegenüberliegend zu den Schneidmessern sind Ausgleichsgewichte
angeordnet, um eine Verformung des Mähtellers zu minimieren.
Zusätzlich sind die Schneidmesser mittels einer Blattfeder
und eines Bolzens frei angeordnet. Der Mähteller ist kegelstumpfförmig
mit einer nach oben gerichteten Verjüngung ausgestaltet.
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Die
aus dem Stand der Technik bekannten Mähsysteme arbeiten
mit ca. 1000 bis 2000 Umdrehungen pro Minute. Hierbei erfolgt der
Arbeitsschritt grundsätzlich nicht als Schnitt sondern überwiegend als
Reißen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es gewesen, einen modular erweiterbaren
Tellermäher zur Verfügung zu stellen, der aus
einer einfachen Bauweise besteht, und mit geringer Antriebsleistung auch
bei längeren Schnittgut eine hohe Mähleistung erzielt.
Des weiteren sollen die Schneidmesser mit geringem Aufwand auswechselbar
und einfach im Aufbau sein.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe dadurch gelöst, dass der Tellermäher
einen modularen Aufbau aufweist, wobei er aus einer Zentraleinheit und
mindestens einem Modul besteht und mit Tellerscheiben mit Messern
ausgestaltet sind.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei dem Begriff „Antrieb"
z. B. um einen Zapfwellenantrieb über eine Gelenkwelle,
hydraulisch über einen Hydraulikmotor, elektromechanischer
Antrieb oder ähnliche Antriebsvarianten.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist der erfindungsgemäße
Tellermäher mit einem autarken Antrieb versehen. Hierdurch
kann vorteilhafterweise gewährleistet werden, dass auch
mit kleineren nicht leistungsstarken Schleppern der erfindungsgemäße Tellermäher
rationell arbeitet.
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Der
erfindungsgemäße modulare Tellermäher
besitzt neben der Zentraleinheit beidseitig jeweils mindestens ein
Modul, das über die Zentraleinheit angetrieben wird. In
einer bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen
Tellermähers werden zwei Module beidseitig von der Zentraleinheit
angetrieben. Vorteilhafterweise kann eine sehr breite Fläche
gemäht werden, bei geringem Gewicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung.
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In
einer Ausführungsform des modularen Tellermähers
erfolgt der Antrieb mittels eines Zapfenwellenantriebes von dem
Schlepper, der über eine Gelenkwelle auf ein Winkelgetriebe
führt. Auf dessen senkrechter nach unten ansetzender Welle
ist eine Doppelkeilriemenscheibe angeordnet, über die die einzelnen
Tellerscheiben mittels der Keilriemenscheiben angetrieben werden.
Diese Keilriemenscheiben sind auf senkrechten Wellen in stabilen,
staub- und schmutzfreien gekapselten Lagerungen auf dem Rahmen des
Tellermähers angeschraubt. Auf den Wellenunterseiten sind
die Tellerscheiben in dieser Ausführung mit Nieten befestigt.
Ebenfalls können Schrauben oder andere lösbare
Systeme verwendet werden, die einen Austausch der Tellerscheibe
z. B. bei regelmäßiger Materialüberprüfung
oder bei Zerstörung der Tellerscheibe gewährleisten.
Hierdurch wird vorteilhafterweise im Bedarfsfall das leichte, schnelle
und problemlose Auswechseln ermöglicht. Die Zentraleinheit
enthält beidseitig Stützräder als auch
die Auslegervorrichtung, die manuell bedient werden kann. Andere
hydraulische oder pneumatisch unterstützende Systeme sind
ebenfalls möglich. Der rechte und linke Ausleger sind um
die Zentraleinheit angeordnet. In dieser Ausführungsform
ist der Abstand zwischen den Tellerscheiben und dem Boden fest eingestellt.
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In
einer weiteren Ausführung des erfindungsgemäßen
modularen Tellermähers sind die links- und rechtsseitigen
Module mit den einstellbaren äußeren Rohrkufen
ausgestaltet. Die Rohrkufen können zusätzlich
zum Boden hin mit einer breiteren Auflage ausgestaltet sein, um
den zu mähenden Untergrund nicht zu zerstören
oder tiefe Spuren zu hinterlassen. Ebenfalls können sie
so ausgestaltet sein, dass sie mit einem gleitfördernden
Zusammensetzung imprägniert werden, um den Effekt zu erzielen.
In einer weiteren hier nicht dargestellten Ausführungsform
können bei den Auslegern an Stelle der Rohrkufen in diesem
Bereich Räder angeordnet sein. Diese können als
reine Stützräder fest mit einem breiten Profil
ausgestaltet sein, um die Rasenfläche nicht zu beschädigen.
In einer weiteren Variante sind die Räder seitlich schwenkbar
angeordnet, um einen kleinen Wendekreis der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zu gewährleisten. Zusätzlich können
diese Räder manuelle oder mittels geeigneter Vorrichtungen
wie mechanische, pneumatische oder elektronische Einrichtungen in
der Höhe verfahrbar sein, um sich dem Untergrund anzupassen.
Der Tellermäher besteht im allgemeinen aus einem rahmenförmigen
Gestell auf dem oberhalb der Antrieb angeordnet ist, und der durch eine
Platte von den Keilriemenscheiben und den Tellerscheiben getrennt
ist. Die Räder der Zentraleinheit sind so angeordnet, dass
diese wahlweise längs der Zentraleinheit zwischen den Modulen
angeordnet sind und vor und hinter den Überschneidungen
der Tellerscheiben mit den Messern ausgebildet sind oder an den äußeren
Eckpunkten der Zentraleinheit, um bei heruntergeklappten Modulen
ebenfalls eine durchgehende Schneidfläche zu gewährleisten.
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In
einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Tellermähers weist dieser rechts und links neben der Zentraleinheit
mindestens zwei weitere Module auf, die über die Zentraleinheit
angetrieben werden. Hierbei kann der Tellermäher erfindungsgemäß z.
B. über einen Winkelantrieb die Tellerscheiben der Zentraleinheit
und der Module antreiben.
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In
einer weiteren Ausführung des erfindungsgemäßen
Tellermähers werden die Zentraleinheit und die Module separat über
einen Motor mit einer Ölpumpe oder pneumatischen oder elektrischen
Aggregaten auf dem Tellermäher, zum Antrieb der Keilriemenscheiben
und der Tellerscheiben verwendet.
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In
einer Ausführung ist der erfindungsgemäße
Tellermäher aus einem rahmenförmigen Gestell aufgebaut,
dass eine minimale Verwindung ermöglicht. Hierbei liegt
innerhalb des rahmenförmigen Gestells eine Metallplatte.
Diese trennt die oberhalb der Platte angeordneten Antriebsaggregate
von unter der Platte angeordneten mit Keilriemen verbundenen Keilriemenscheiben
und den damit angetriebenen Tellerscheiben.
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Das
rahmenförmige Gestell kann in einer weiteren Ausführungsform
so ausgestaltet sein, dass der Rahmen in sich eine Verwindung von
5 bis 25° ermöglicht, so dass ein Einsatz auf
einem nicht ebenerdigen Gelände ebenfalls problemlos erfolgen
kann, ohne dass es eines manuellen Nachschneidens bedarf. Die Verwindungsmöglichkeit
ist abhängig von der Größe der eingesetzten
Tellerscheiben.
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Der
erfindungsgemäße Tellermäher wird in der
verwindungsfähigen Ausführung mit einem elastischen
Trennmaterial zwischen dem Antrieb und den Keilriemenscheibenaufnahmen
versehen. Hierunter werden elastische Kunststoffflächen
oder reißfeste Gewebe oder Gewirke verstanden. Die Befestigungen
der Keilriemenscheiben erfolgen über Stege die zwischen
den Längsseiten des rahmenförmigen Gestells angeordnet
sind.
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Vorteilhafterweise
wird durch den Flügel bei der Rotation ein Unterdruck erzeugt,
der die Grashalme zum Schneidmesser ansaugt und einen „geraden"
Schnitt ermöglicht. Zusätzlich wird das Mähgut durch
die erfindungsgemäße Ausführung so klein
geschnitten, dass eine Aufnahme des Mähgutes nicht erforderlich
ist und es als Dünger wiederverwendet werden kann.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Tellerscheibe
mit den Messern. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird unter
dem Begriff Tellerscheibe eine geometrische Form verstanden die
mindestens quadratisch ist, aber auch sechseckig, achteckig, zehn-
oder höhereckig oder auch rund sein kann. Bevorzugt wird
eine runde Tellerscheibe.
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In
einer Ausführungsform kann bei allen geradzahligen Ecken
ein Messer mit Flügel angeordnet sein und bei den ungeraden
Ecken des Vielecks ein Messer ohne Flügel angeordnet sein.
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Die
erfindungsgemäße Tellerscheibe kann in einer weiteren
Ausführungsform mit Schneidmessern, die mit zusätzlichen
Abkantungen als Flügeln versehen sind, ausgebildet sein.
Der Winkel der Flügel weist einen Bereich von 15° bis
85° auf. Bevorzugt wird ein Winkel im Bereich von 25° bis
65°.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der
Tellerscheibe um eine runde Ausgestaltung. Am Umfang sind gegenüberliegend
die Messer in einem Abstand von 90° auf dem Umfang angeordnet,
so dass 4 Messer vorhanden sind. Zwei sich gegenüberliegende
Messer weisen zusätzlich Flügel auf. Die Flügel
fördern den Unterdruck unterhalb der erfindungsgemäßen
Tellerscheibe, so dass der Schnittprozess effektiver wird und das
geschnitten Mähgut nochmals in den Tellermäher
bzw. zur Tellerscheibe gezogen wird. Hierdurch wird erfindungsgemäß das
Mähgut so klein geschnitten, dass es nicht nachträglich
noch in einem Sammelbehälter aufgenommen werden muss. Des
weiteren dient dieses feine Mähgut auch als Dünger,
so dass ein weiterer Arbeitsschritt wegfällt.
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Die
Befestigung der Messer mit und ohne den Flügel an der Tellerscheibe
kann z. B. lösbar mittels Befestigungsschrauben, Nieten
oder ähnliches erfolgen, oder auch fest mit der Tellerscheibe
verbunden sein wie z. B. über Klebepunkte, Schweißpunkte oder ähnliche.
Die lösbare Verbindung zwischen Tellerscheibe und Messer
ist bevorzugt, da hierdurch ein schneller und einfacher Austausch
gegebenenfalls beschädigter oder stumpfer Messer (11)
gewährleistet wird. Zusätzlich können
die Befestigungsschrauben mit aus Aluminium hergestellt werden,
die eine definierte Sollruchfestigkeit aufweisen, so dass beim Auftreffen
auf harte Gegenstände das Messer abbricht und Innerhalb
des abgeschirmten Tellermähers liegen bleibt.
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Die
erfindungsgemäße Tellerscheibe kann aus einem
Werkstoff aus der Gruppe von Metallen, Kunststoffen, glasfaserverstärkten
Kunststoffen, Verbundwerkstoffen oder ähnlichem hergestellt
werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform wird die Tellerscheibe und/oder
die Messer mit einem Überzug versehen, der aus der Gruppe
von Korund, Carbonitriden oder ähnlichen Hartüberzügen
oder Mischungen aus diesen bestehen kann und auf den Werkstoff aus
der Gruppe von Metallen, Kunststoffen, glasfaserverstärkten
Kunststoffen, Verbundwerkstoffen oder ähnlichem der Tellerscheibe und/oder
die Messer, aufgebracht wird. Hierdurch wird vorteilhafterweise
eine längere Laufzeit der Tellerscheibe gewährleistet.
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Andere Überzüge
wie Teflon oder Ähnliches sind nur für die Tellerscheibe
verwendbar. Bevorzugt wird als Material ein metallischen Werkstoff
wie Edelstähle sowohl für die Tellerscheibe als
auch die entsprechenden Messer verwendet. Die bevorzugte Ausgestaltung
der Messer mit der Tellerscheibe ist eine lösbare Verbindung
die einen schnellen Wechsel ermöglicht. Um das Unfallrisiko
und die Zerstörung des Tellermähers zu minimieren,
werden z. B. bei der lösbaren Befestigung als Schrauben
solche aus Aluminium mit einem definierten Sollbruchwert verwendet,
um eine Zerstörung des Tellermähers zu verhindern.
Gleiches gilt für die Lagerung der Tellerscheibe. Dieses
Verfahren ist beim Bau von Rasenmähern bereits langjährig
erprobt und im Einsatz.
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Bekannt
sind aus dem Stand der Technik einfache Rasenmäher mit
einem Motor, die mit einer Steuerelektronik versehen sind und auf
diese Weise autonom den Rasen schneiden können. Nachteilig ist,
dass hierbei bis jetzt nur ebene Flächen gemäht werden
können. Schräglagen sind hierbei nicht vorgesehen.
Des Weiteren sind Schlepper für den Gebrauch ein Kostenfaktor.
Bei einer Beschädigung während eines Mähvorganges
führt dies zu Ausfallzeiten Aufgabe ist es deshalb gewesen
eine autonome Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die
kostengünstig in der Herstellung, im Unterhalt ist und
robust und einfach zu reparieren ist.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist es gewesen eine
selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung mit dem erfindungsgemäßen
Tellermäher, der einen modularen Aufbau aufweist, wobei
er aus einer Zentraleinheit und mindestens einem Modul besteht und
mit Tellerscheiben die mit Messern ausgestaltet sind, zur Verfügung
zu stellen.
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Erfindungsgemäß handelt
es sich bei der selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung
um eine, die mit einem Chassis mit mindestens teilweise schwenkbar
gelagerten Rädern, mit einem Tellermäher, der
einen modularen Aufbau aufweist, wobei er aus einer Zentraleinheit
und mindestens einem Modul besteht, einen antreibenden Motor zum
Fahren und Antreiben der Tellermäher und weiteren Aggregaten
zum Heben und Senken der Tellermähermodule sowie einer
Steuerungseinrichtung zum Lenken der schwenkbar gelagerten Räder,
wobei die Steuerung autonom oder mittels einer Fernsteuerung erfolgt.
Mittels der der Steuerung können die Schnitthöhen
mittels der Fernbedienung angepasst werden. Erfindungsgemäß kann
mit mindestens einer Kamera die die Oberfläche vor der
selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung mit dem erfindungsgemäßen
Tellermäher aufnimmt ein Signal an eine Rechnereinheit
weitergegeben werden. Das visuelle Signal kann gegebenenfalls zusätzlich
mit einem Ultraschall – IR,- Laser- oder einem vergleichbaren
Sensor gekoppelt sein, um die Tellermähereinheit an die Oberflächengegebenheiten
des zu mähenden Gebietes anzugleichen. Hierbei wird erfindungsgemäß ein
Signal von der Rechnereinheit an die für die Höheneinstellung
verantwortlichen Systeme übermittelt, und die Tellermähereinheiten
abgesenkt oder angehoben.
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Der
Sensor kann einzeln oder gekoppelt mit einem Wegsensor, die zurückgelegte
Strecke aufzeichnen. In einer weiteren erfindungsgemäßen
Ausführungsform der selbst fahrenden oder ferngelenkten
Vorrichtung mit dem erfindungsgemäßen Tellermäher
weist die Vorrichtung eine Rechnereinheit auf, die mittels GPS (Global
Postioning System) das exakte Gebiet, das gemäht werden
soll, scannt, und entsprechend der vorhandenen Daten die Fläche
bearbeitet und über einen Datenabgleich den Fortgang der
Arbeiten an die Rechnereinheit übermittelt. Die Rechnereinheit
kann an einen externen Computer diese Daten weiterleiten, und den
Arbeitsverlauf protokollieren. Mit dem GPS kann die exakte Position der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ermittelt werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist die erfindungsgemäße
selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung mit einem Chassis
ausgebildet, dass einen Veränderung des Federweges an dem
die teilweise schwenkbaren Räder angeordnet sind gewährleistet.
Der Abstand des Chassis zum Boden liegt im Bereich von 0,01 m bis
0,9 m. Hierdurch wird vorteilhafterweise ermöglicht, dass
kleinere Hindernisse nicht mehr umfahren werden müssen.
In einer weiteren Ausführungsvariante ist der erfindungsgemäße
Tellermäher und mindestens ein weiteres Tellermähermodul
in der selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung ebenfalls
höhenverstellbar ausgebildet. Hierdurch wird vorteilhafterweise
die Bodenfreiheit erhöht und das Risiko von Ausfallzeiten des
Mähers durch Reparaturen minimiert. In einer weiteren Ausführungsform
können sowohl der Federweg an den teilweise schwenkbaren
Rädern unabhängig von der Tellermähereinheit
und den Modulen eingestellt werden. Mittels der Steuerung über
die Rechnereinheit ist auch eine gekoppelte Steuerung von Vorrichtung
und Tellermäher gewährleistet. Zusätzlich
ist auch eine Einzelsteuerung der Federwege der einzelnen Räder
möglich, wenn der Mähvorgang an einem Hang erfolgt.
Hierdurch wird ein Umkippen der selbst fahrenden oder ferngelenkten
Vorrichtung mit dem Tellermäher verhindert.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung weist die selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung
mit dem erfindungsgemäßen Tellermäher
oberhalb des Chassis mindestens eine weitere Kamera auf, um die
zu mähenden Bereiche zu scannen und gegebenenfalls, das
bereits gemähte Gebiet auf die Qualität des Mähvorgangs
zu überprüfen. Nacharbeiten sind direkt möglich
ohne großen Zeitverlust.
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In
einer weiteren Ausführung des erfindungsgemäßen
modularen Tellermähers können die links- und rechtsseitigen
Module die an der selbst fahrenden oder ferngelenkten Vorrichtung
angeordnet sind mit einstellbaren äußeren Rohrkufen
ausgestaltet sein. Die Rohrkufen können zusätzlich
zum Boden hin mit einer breiteren Auflage ausgestaltet sein, um den
zu mähenden Untergrund nicht zu zerstören oder tiefe
Spuren zu hinterlassen. Ebenfalls können sie so ausgestaltet
sein, dass sie mit einem gleitfördernden Zusammensetzung
imprägniert werden, um den Effekt zu erzielen. In einer
weiteren Ausführungsform können bei den Auslegern
an Stelle der Rohrkufen in diesem Bereich Räder angeordnet
sein. Diese können als reine Stützräder
fest mit einem breiten Profil ausgestaltet sein, um die Rasenfläche
nicht zu beschädigen. In einer weiteren Variante sind die
Räder seitlich schwenkbar angeordnet, um einen kleinen Wendekreis
der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu gewährleisten.
Zusätzlich können diese Räder manuelle
oder mittels geeigneter Vorrichtungen wie mechanische, pneumatische
oder elektronische Einrichtungen in der Höhe verfahrbar
sein, um sich dem Untergrund anzupassen. Der Tellermäher
besteht im allgemeinen aus einem rahmenförmigen Gestell
auf dem oberhalb der Antrieb angeordnet ist, und der durch eine
Platte von den Keilriemenscheiben und den Tellerscheiben getrennt
ist. Die Räder der Zentraleinheit sind so angeordnet, dass
diese wahlweise längs der Zentraleinheit zwischen den Modulen
angeordnet sind und vor und hinter den Überschneidungen
der Tellerscheiben mit den Messern ausgebildet sind oder an den äußeren
Eckpunkten der Zentraleinheit, um bei heruntergeklappten Modulen
ebenfalls eine durchgehende Schneidfläche zu gewährleisten.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist die erfindungsgemäße
selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung weist dieser rechts
und links neben der Tellermäherzentraleinheit mindestens
zwei weitere Module auf, die über die Zentraleinheit angetrieben werden.
Hierbei kann der Tellermäher erfindungsgemäß z.
B. über einen Winkelantrieb die Tellerscheiben der Zentraleinheit
und der Module antreiben.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist die erfindungsgemäße
selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung mit weiteren Aggregaten
versehnen, die die Zentraleinheit des Tellermähers und
die Module separat über einen Motor mit einer Ölpumpe
oder pneumatischen oder elektrischen Aggregaten auf dem Tellermäher,
zum Antrieb der Keilriemenscheiben und der Tellerscheiben antreiben.
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In
einer Ausführungsform ist der erfindungsgemäße
Tellermäher aus einem rahmenförmigen Gestell aufgebaut,
dass eine minimale Verwindung gewährleistet. Hierbei liegt
innerhalb des rahmenförmigen Gestells eine Metallplatte.
Diese trennt die oberhalb der Platte angeordneten Antriebsaggregate
von unter der Platte angeordneten mit Keilriemen verbundenen Keilriemenscheiben
und den damit angetriebenen Tellerscheiben. Das Gestell mit der
Antriebseinheit für den Tellermäher kann zwischen
den Vorder- und Hinterrädern der erfindungsgemäßen
selbst fahrende oder ferngelenkte Vorrichtung angeordnet sein, um
so einen möglichst niedrigen Schwerpunkt zu haben und auch
im unwegsamen Gelände den Mähvorgang zu gewährleisten.
Die Antriebs- und Steuerungselemente liegen entsprechend tief und dien
gegen Beschädigungen geschützt bzw. gekapselt
ausgestaltet.
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Das
rahmenförmige Gestell kann in einer weiteren Ausführungsform
so ausgestaltet sein, dass der Rahmen in sich eine Verwindung von
5 bis 25° ermöglicht, so dass ein Einsatz auf
einem nicht ebenerdigen Gelände ebenfalls problemlos erfolgen
kann, ohne dass es eines manuellen Nachschneidens bedarf. Die Verwindungsmöglichkeit
ist abhängig von der Größe der eingesetzten
Tellerscheiben.
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Der
erfindungsgemäße Tellermäher wird in der
verwindungsfähigen Ausführung mit einem elastischen
Trennmaterial zwischen dem Antrieb und den Keilriemenscheibenaufnahmen
versehen. Hierunter werden elastische Kunststoffflächen
oder reißfeste Gewebe oder Gewirke verstanden. Die Befestigungen
der Keilriemenscheiben erfolgen über Stege die zwischen
den Längsseiten des rahmenförmigen Gestells angeordnet
sind.
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Die
nachfolgenden Figuren sollen den erfindungsgemäßen
Tellermäher näher erläutern ohne diesen
auf die Ausführungen zu beschränken.
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Zum
besseren Verständnis der Erfindung werden im folgenden
beispielsweise und nicht begrenzend zwei Ausführungsformen
beschrieben, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
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Von
den Zeichnungen zeigen:
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1 Draufsicht
auf einen Schlepper und den erfindungsgemäßen
Tellermäher mit Antrieb und Mähteller;
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1a Draufsicht
auf einen Schlepper und den erfindungsgemäßen
Tellermäher nur mit Antrieb;
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1b Draufsicht
auf einen Schlepper und einer Ausführung des erfindungsgemäßen
Tellermähers mit zusätzlichen Schneidmodulen
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2 Draufsicht
auf eine erfindungsgemäße Tellerscheibe mit Messern
und
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3 eine
Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Tellerscheibe
Messern und mit den Messern, die Abkantungen als Flügeln
aufweisen;
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In
der 1 ist der Schlepper (2) schematisch dargestellt,
der den erfindungsgemäßen modularen Tellermäher
(1) über eine lösbare Verbindung zieht.
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Der
Antrieb des modularen Tellermäher erfolgt in der dargestellten
Ausführung mittels eines Zapfenwellenantriebes über
den Schlepper, der über eine Gelenkwelle auf ein Winkelgetriebe
(3) führt. Auf dessen senkrechter nach unten ansetzender
Welle ist eine Doppelkeilriemenscheibe angeordnet, über die
die einzelnen Tellerscheiben, mittels der Keilriemenscheiben angetrieben
werden. Diese Keilriemenscheiben sind auf senkrechten Wellen in
stabilen, staub- und schmutzfreien gekapselten Lagerungen auf dem
Rahmen des Tellermähers angeschraubt. Auf den Wellenunterseiten
sind die Tellerscheiben (9) in dieser Ausführung
mit Nieten befestigt. Ebenfalls können Schrauben oder andere
lösbare Systeme verwendet werden, die einen Austausch der
Tellerscheibe (9) z. B. bei regelmäßiger
Materialüberprüfung oder bei Zerstörung
der Tellerscheibe (9) gewährleisten. Hierdurch
wird vorteilhafterweise im Bedarfsfall das leichte, schnelle und
problemlose Auswechseln ermöglicht. Die Zentraleinheit
(6a) enthält hier beidseitig vier Stützräder
(7) und die Auslegervorrichtung (5), die in dieser
Ausführung manuell bedient werden kann. Andere hydraulische
oder pneumatisch unterstützte System sind ebenfalls möglich hier
aber nicht dargestellt. Der linke und rechte Ausleger (6b und 6c)
sind um die Zentraleinheit (6a) angeordnet. Die Anzahl
der Stützräder (7) kann neben der Ausführung
mit vier Stützrädern mindestens sechs betragen,
wobei die zusätzlichen Räder entweder zwischen
den vorhanden Rädern angeordnet sind und/oder zusätzlich
mittig in der Zentraleinheit angeordnet sind.
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Die 1a zeigt
schematisch den modularen Tellermäher (1) mit
den Keilriemenantrieben und Keilriemenscheiben (4) und
die Keilriemenspannvorrichtung (16), die nur hier gesondert
dargestellt ist. Der am Mittelteil (6a) angeordnete linke
Ausleger (6b) und der rechte Ausleger (6c) haben
an ihren Endseiten Rohrkufen (8) als äußere
Abstützungen, die einstellbar sind und entsprechend den
Boden- und Arbeitsverhältnissen angepasst werden können. In
einer hier nicht dargestellten Ausführungsform können
anstelle der Kufen auch Räder oder Stützräder
(7) verwendet werden, die gegebenenfalls auch als lenkbare
Ausführung an der Zentraleinheit und/oder den Auslegern
ausgebildet sind.
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Die 1b zeigt
schematisch den modularen Tellermäher (1) bei
dem zusätzlich die links- und rechtsseitigen Module (14)
und (15) mit den einstellbaren äußeren
Rohrkufen vorgesehen sind. In einer weiteren hier nicht dargestellten
Ausführungsform können an Stelle der Rohrkufen
in diesem Bereich Räder angeordnet sein. Diese können
als reine Stützräder fest mit einem breiten Profil
ausgestaltet sein, um die Rasenfläche nicht zu beschädigen.
In einer weiteren Variante sind die Räder seitlich schwenkbar
angeordnet, um einen kleinen Wendekreis der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zu gewährleisten.
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Die 2 zeigt
eine Draufsicht auf die Tellerscheibe (9). Am Umfang sind
gegenüberliegend die Messer (10) angeordnet. In
der vorliegenden Ausführung sind diese in einem Abstand
von 90° auf dem Umfang angeordnet, so dass 4 Messer (10)
vorhanden sind. Zwei sich gegenüberliegende Messer (10) weisen
zusätzlich Flügel (11) auf. Die Flügel
fördern den Unterdruck unterhalb der Tellerscheibe (9),
so dass der Schnittprozess effektiver wird und das geschnittene
Mähgut nochmals in den Tellermäher bzw. zur Tellerscheibe
gezogen wird. Hierdurch wird erfindungsgemäß das
Mähgut so klein geschnitten, dass es nicht nachträglich
noch in einem Sammelbehälter aufgenommen werden muss. Des
weiteren dient dieses feine Mähgut auch als Dünger,
so dass ein weiterer Arbeitsschritt wegfällt.
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Die
Befestigung der Messer (10) und (11) an der Tellerscheibe
erfolgt in der dargestellten Ausführungsform über
Befestigungsschrauben. Erfindungsgemäß kann hierdurch
ein schneller und einfacher Austausch gegebenenfalls beschädigter
oder stumpfer Messer (11) gewährleistet werden.
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Die 3 zeigt
die Seitenansicht einer Tellerscheibe (9) mit zwei gegenüberliegenden
Messern (11) mit den angestellten Flügeln.
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- 1
- Tellermäher
- 2
- Schlepper
- 3
- Winkelgetriebe
- 4
- Keilriemenantrieb
für Tellerscheiben
- 5
- Auslegervorrichtung
- 6a
- Zentraleinheit
- 6b
- linker
Ausleger
- 6c
- rechter
Ausleger
- 7
- Stützrad
- 8
- Rohrkufen
- 9
- Tellerscheibe
- 10
- Messer
- 11
- Messer
mit Flügel
- 12
- Befestigung
- 13
- Mittelachse
- 14
- Ausleger
- 15
- Ausleger
- 16
- Keilriemenspannvorrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 6921324
U1 [0003]
- - EP 57936 B1 [0004]
- - DE 1632823 [0005]