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DE2649140A1 - Zuckerrohrerntemaschine - Google Patents

Zuckerrohrerntemaschine

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Publication number
DE2649140A1
DE2649140A1 DE19762649140 DE2649140A DE2649140A1 DE 2649140 A1 DE2649140 A1 DE 2649140A1 DE 19762649140 DE19762649140 DE 19762649140 DE 2649140 A DE2649140 A DE 2649140A DE 2649140 A1 DE2649140 A1 DE 2649140A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
harvesting machine
cutting
machine according
gear housing
cutting devices
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19762649140
Other languages
English (en)
Inventor
Donald Jonathan Quick
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Massey Ferguson Services NV
Original Assignee
Massey Ferguson Services NV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Massey Ferguson Services NV filed Critical Massey Ferguson Services NV
Publication of DE2649140A1 publication Critical patent/DE2649140A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D45/00Harvesting of standing crops
    • A01D45/10Harvesting of standing crops of sugar cane

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvesting Machines For Specific Crops (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Description

betreffend
Zuckerrohrerntemaschine
Die Erfindung bezieht sich auf eine fahrbare Zuckerrohrerntemaschine und betrifft insbesondere eine in Verbindung mit einer solchen Erntemaschine benutzbare Vorrichtung zum Abtrennen von. Zuckerrohrstengeln von ihrem Wurzelteil.
Bei Zuckerrohrerritemaschinen mit Wänden, die am vorderen Ende der Erntemaschine eine sich verengenden Durchlaß zum Aufnehmen des Ernteguts bilden, sowie mit gegenläufigen Schneideinrichtungen zum Abtrennen der Zuckerrohrstengel von den Wurzelteilen beim Eintreten jeweils einer Reihe von Stengeln in den Durchlaß sind die Schneidorgane bis jetzt gewöhnlich entweder vor oder hinter den Vorderrädern der Erntemaschine angeordnet.
Dies hat seinen Grund darin, daß es erforderlich ist, die Schnittkreise der Schneidorgane so anzuordnen, daß sie sich tangieren oder überlappen, damit die Schneidorgane die Zucker-
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rohrstengel einwandfrei durchtrennen können. Um die Notwendigkeit zu vermeiden, die langen, aufrecht stehenden Antriebswellen für die Schneidorgane innerhalb des Durchlasses zum Aufnehmen des Ernteguts anzuordnen, wo sie die Bewegung des Ernteguts behindern würden, werden die Schneidorgane bis jetzt gewöhnlich so groß ausgebildet, daß es möglich ist, die zugehörigen Antriebswellen außerhalb des Durchlasses für das Erntegut anzuordnen. Infolgedessen steht kein ausreichender Raum für die gesamte Breite der beiden Schneidorgane zwischen den Vorderrädern der Erntemaschine zur Verfügung, denn bei einer Zuckerrohrerntemaschine für den Umkehrbetrieb ist der Querabstand zwischen den Vorderrädern durch den Abstand zwischen den Anbaureihen genau festgelegt.
Ein Problem, das sich ergibt, wenn man die Schneidorgane entweder vor oder den hinter den Vorderrädern der Erntemaschine anordnet, besteht darin, daß die Schneidorgane übermäßig große Bewegungen in senkrechter Richtung ausführen, wenn sich die Erntemaschine auf unebenem Gelände bewegt. Hierbei graben sich die Schneidorgane gelegentlich zu tief in das Erdreich ein, so daß der Bedarf an Antriebsleistung erheblich ansteigt, und daß unerwünscht große Mengen an Erdmaterial zusammen mit dem Erntegut in die Erntemaschine gelangen. In anderen Zeitpunkten befinden sich dagegen die Schneidorgane in einer zu grossen Höhe, so daß die Zuckerrohrstengel in einem erheblichen Abstand über dem Erdboden abgetrennt werden, wodurch wertvolle Teile des nutzbaren Ernteguts verlorengehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zuckerrohrerntemaschine zu schaffen, bei der die nahe dem Boden angeordneten Schneidorgane im Vergleich zu bekannten Erntemaschinen dem Profil des Bodens besser folgen können.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist durch die Erfindung eine fahrbare Zuckerrohrerntemaschine geschaffen worden, zu der zwei durch einen Querabstand getrennte Wände gehören, die am vorderen Ende der Erntemaschine einen sich verengenden Durchlaß zum Aufnehmen des Ernte guts bilden, ferner mit dem Erdboden zusammenarbeitende Stützeinrichtungen zu beiden Seiten des sich verengenden Durchlasses, zwei nahe dem Boden angeordnete drehbare Schneidorgane mit nach außen ragenden Messern, mittels welcher die Zuckerrohrstengel von ihren Wurzelteilen getrennt werden, während jeweils eine Reihe von Stengeln in den Durchlaß eintritt, sowie eine Einrichtung zum Drehen der Schneidorgane, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Drehachse jedes Schneidorgans bezogen auf die Vorwärts fahrtrichtung der Erntemaschine zwischen den den sich verengenden Durchlaß bildenden Wänden liegt, daß zu der Einrichtung zum Drehen der Schneidorgane Kraftübertragungsteile gehören, die in zwei Getriebegehäusen untergebracht sind, welche jeweils unmittelbar über oder unter jedem Schneidorgan angeordnet sind, daß jedes dieser Getriebegehäuse eine relativ geringe Bauhöhe hat, und daß die Drehachsen der Schneidorgane bei Betrachtung in einer waagerechten Richtung im rechten Winkel zur Vorwärtsfahrtrichtung der Erntemaschine zwischen den mit
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dem Boden zusammenarbeitenden Stützeinrichtungen liegen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Zuckerrohrerntemaschine, die teilweise weggebrochen gezeichnet ist, um die wesentlichen inneren Teile erkennbar zu machen;
Fig. 2 bei Betrachtung in Richtung des Pfeils II in Fig. 1 die Vorderseite eines Teils der Erntemaschine, wobei bestimmte Teile einschließlich des vorderen Teils des sich verengenden Durchlasses zum Aufnehmen des Ernteguts fortgelassen sind;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des in Richtung des Pfeils III in Fig. 2 betrachteten vorderen Endes der Erntemaschine, in der die gleichen Teile fortgelassen sind;
Fig. 4 bei Betrachtung in Richtung des Pfeils IV in Fig. 2 eine vergrößerte Draufsicht eines Schneidorgans der Erntemaschine;
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in Figo 4 durch ein Schneidorgan und das zugehörige Getriebe;
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Fig. 6 bei Betrachtung in Richtung des Pfeils VI in Fig. 5 eines der Messer des Schneidorgans;
Fig. 7 die Draufsicht einer anderen Ausführungsform eines Messers für das Schneidorgan;
Fig. 8 das Schneidorgan bei Betrachtung desselben in Richtung des Pfeils VIII in Figo 4; und
Fig. 9 das Schneidorgan bei Betrachtung desselben in Richtung des Pfeils IX in Fig. 4.
Zu der in Fig, 1 dargestellten, insgesamt mit 10 bezeichneten Zuckerrohrerntemaschine gehören im wesentlichen die nachstehend aufgeführten Teile: mit dem Boden zusammenarbeitende Stützeinrichtungen in Gestalt hinterer Antriebsräder 12 und lenkbarer Vorderräder 14, die sämtlich mit Luftreifen versehen sind, ein Fahrerhaus 16 für den Fahrer, ein auf dem hinteren Ende der Erntemaschine angeordnetes Gehäuse 18 für einen Dieselmotor mit Turbolader, eine Kühler-, Gebläse- und Luftreinigeranordnung 19 zum Kühlen des Dieselmotors, eine Einrichtung zum Köpfen von Zuckerrohrstengeln, die auf einem Traggestänge 21 angeordnet ist und die Köpfe der noch stehenden Zuckerrohrpflanzen erfaßt, eine Einrichtung 22 zum Anheben und Aufnehmen der Zuckerrohrstengel mit zwei drehbaren Förderschnecken 24, von denen jede über einer von zwei duroh einen Querabstand getrennten Wänden 26 und 28 zum Aufnehmen des Ernte guts angeord-
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net ist, wobei diese Wände gemäß Fig. 2 und 3 den sich verengenden Durchlaß 30 zum Aufnehmen des Ernteguts bilden, zwei drehbare Schneideinrichtungen 32» 34, die so angeordnet sind, daß sie die zugeführten Zuckerrohrstengel von ihren Wurzelteilen trennen, sobald eine Reihe von Stengeln in den sich verengenden Durchlaß eintritt, Einrichtungen zum Fördern der Zuckerrohrstengel, zu denen Leistentrommeln 36 und 38 gehören, welche die Zuckerrohrstengel in Richtung auf die Schneideinrichtungen und über sie hinweg bewegen, ferner eine Walze 40 zum Anheben der unteren Enden der Zuckerrohrstengel beim Verlassen der Schneideinrichtungen und zwei Paare von Förderund Reinigungswalzen 42, 44 und 46, 48, weiterhin gemäß Fig. eine sich nach vom verjüngende Sohlenplatte 49, die zwischen den Schneideinrichtungen 32, 34 und der Walze 40 zum Anheben der unteren Enden der Zuckerrohrstengel angeordnet ist, und die der Unterseite der Schneideinrichtungen und der Walze 40 nahe benachbart ist, um die abgetrennten Fußenden der Zuckerrohrstengel abzustützen, während sie sich über die Walze 40 hinweg bewegen, zwei gegenläufig drehbare Trommeln 50, 52 zum Zerkleinern der Zuckerrohrstengel, von denen jede zwei sich längs ihrer Achse erstreckende, nach außen ragende Messer trägt, welche so angeordnet sind, daß sie paarweise zusammenarbeiten, um die Zuckerrohrstengel in Abschnitte mit einer Länge von etwa 30 cm zu zerlegen, ein mit Ketten und Mitnehmerleisten versehener erster Elevator bzw«, eine Fördereinrichtung 54, die so angeordnet ist, daß ihrem Eintrittsende 56 die Stengelabschnitte von den Zerkleinerungstrommeln 50,
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aus zugeführt werden, um zum Abgabeende 58 transportiert zu werden, ein zweiter mit Ketten und Mitnehmerleisten versehener Elevator bzw. eine Fördereinrichtung 60 mit einem Aufgabebehälter 62, der so angeordnet ist, daß er die von der Fördereinrichtung 54 abgegebenen Stengelabschnitte aufnimmt und sie über ihr Abgabeende 64 an ein nicht dargestelltes Transportfahrzeug abgibt, sowie erste und zweite Einrichtungen 66 und 68 zum Beseitigen von Abfällen, von denen jede ein Absauggebläse aufweist und so angeordnet ist, daß sie das Laub und anderes leichtes Material aus dem Strom der Stengelabschnitte entfernt, der von den Enden 58 und 64 der Fördereinrichtungen 54 und 60 abgegeben wird«,
Die Schneideinrichtungen 32, 34 sind gemäß Fig. 2 um aufrecht stehende Achsen 67 und 69 drehbar,,die gemäß Fig. 1 in einer gemeinsamen Ebene liegen, welche quer zur Vorwärts fahrtrichtung der Erntemaschine verläufto Die Achsen 67 und 69 konvergieren gemäß Fig. 2 nach oben, und das Ausmaß dieser Konvergenz läßt sich auf eine noch zu erläuternde Weise einstellen.
Die Lage der Drehachsen 67 und 69 gegenüber den Vorderrädern 14 der Erntemaschine ist aus Fig. 1 ersichtlich. Bei Betrachtung im rechten Winkel zur Vorwärtsfahrtrichtung der Erntemaschine liegen diese Drehachsen zwischen den Vorderrädern 14, und im Hinblick hierauf sind die Schneideinrichtungen so bemessen und angeordnet, daß sie nicht in Berührung mit den Luftreifen der Vorderräder 14 kommen können»
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Die Aufhängungen 70 der beiden Vorderräder 14 sind von gleichartiger Konstruktion. Gemäß Fig. 3 gehören zu jeder Aufhängung zwei nach vorn ragende parallele Auf hängungs arme 72 und 74, die jeweils mit ihrem hinteren Ende auf einer Tragkonstruktion 76 schwenkbar gelagert sind, welche am Gestell der Erntemaschine befestigt ist. Mit den vorderen Enden der Aufhängungsarme ist ein Lenkbock 78 gelenkig verbunden, in dem ein aufrecht stehender Lenkzapfen 80 angeordnet ist, auf dem ein Radtragarm 81 schwenkbar gelagert ist.
Ferner sind zwei hydraulische Stößel 83 vorhanden, die jeweils mit dem unteren Aufhängungsarm 74 der betreffenden Radaufhängung 70 verbunden sind und es ermöglichen, die vorderen Enden der Radaufhängungen zu heben bzw. zu senken, so daß auch die Vorderräder 14 gegenüber den übrigen Teilen der Erntemaschine entsprechend gehoben bzw. gesenkt werden. Natürlich führen diese Bewegungen zu einer entsprechenden Veränderung der Höhenlage der Schneideinrichtungen 32 und 34 gegenüber dem Boden. Die Stößel 83 sind zwischen den zugehörigen Aufhängungsarmen 72 und 74 angeordnet.
Zu jeder der Schneideinrichtungen 32 und 34 gehört ein ringförmiges Messertragteil 84, mit dessen äußerem Rand mehrere radial nach außen ragende Messer 85 gemäß Fige 5 mit Hilfe von Kopfschrauben 86 mit quadratischem Hals und zugehörigen Muttern verbunden sind«, Das ringförmige Messertragteil ist gemäß Fig. 5 durch mehrere Kopfschrauben 87 mit quadratischem
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Hals mit einer Nabenplatte 88 verbunden. Jedes Messer 85 besitzt gemäß Fig. 6 abgeschrägte Schneiden 89 und paßt in einen zugehörigen Schlitz zwischen dem ringförmigen Messertragteil 84 und einem kanalförmigen Bauteil 90 von geringer Höhe, das mit der Unterseite des ringförmigen Messertragteils 84 verschweißt ist. Jedes Messer 85 weist mehrere Löcher 92 auf, die es ermöglichen, das Messer nach außen zu verstellen, wenn es sich im Gebrauch abgenutzt hat. Auf diese Weise ist es möglich, die gewünschte Überlappung der Schneidkreise 94 nach Fig. 6, die durch die radial am weitesten außen liegenden Teile der beiden Schneideinrichtungen bestimmt werden, aufrechtzuerhalten.
Fig. 7 zeigt eine abgeänderte MesEeranordnung, bei der die Messer 96 eine etwas größere Länge haben als die Messer 85 nach Fig. 6, und bei der die Messer gegenüber der Drehrichtung D der Schneideinrichtung nach hinten verschwenkt sind. Das Messertragteil 98 hat kleinere Abmessungen als bei der Anordnung nach Fig. 6, so daß eine längere freiliegende zugeschärfte Schneide 100 vorhanden ist, die sich zwischen dem äußeren Rand des Messertragteils 98 und dem Schneidkreis erstreckt. Die Messer 96 sind jeweils zwischen dem Messertragteil 98 und einer Nabenplatte 88 in einem Schlitz zwischen diesen Teilen eingespannto Das innere Ende 104 jedes Messers 96 stützt sich an der Hinterkante des vorausgehenden Messers ab.
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Im folgenden wird die Antriebseinrichtung für die Schneideinrichtungen beschrieben.
Eine nicht dargestellte Pumpe, die vom Dieselmotor der Erntemaschine angetrieben wird, fördert gemäß Fig. 3 ein hydraulisches Druckmittel durch Schlauchleitungen 105 zu einem Hydromotor 106, der über der rechten Wand 28 zum Aufnehmen des Ernte guts angeordnet ist. Der Hydromotor 106 ist mit einem querliegenden Ketten- und Kettenradtrieb gekuppelt, der in einem Gehäuse 107 untergebracht isto Es sind zwei nach unten ragende Antriebswellen 108 vorhanden, die jeweils auf der Außenseite der Wände zum Aufnehmen des Ernteguts angeordnet sind. Die Wellen 108 sind an jedem Ende mit einem Universalgelenk 110 bzw. 112 versehen und mit- dem Kettentrieb in dem Gehäuse 107 sowie gemäß Fig. 5 mit aufrecht stehenden Antriebswellenstummeln 114 gekuppelt, welch letztere zu zwei Getrieben 116 und 118 gehören, die in Fig. 2 zu erkennen sind. Die beiden Getriebe sind jeweils über den Schneideinrichtungen 32 und 34 angeordnet. Beide Getriebe erstrecken sich in seitlichen Richtungen gegenüber dem sich verengenden Durchlaß zum Aufnehmen des Ernteguts unterhalb der zugehörigen Wände 26, 28 und dienen auf eine noch zu erläuternde Weise dazu, die Antriebskraft unmittelbar auf die Messertragteile 84 zu übertragen.
Jedes Getriebe 116 und 118 enthält Kraftübertragungselemente in Form von drei miteinander kämmenden Stirnzahnrädern 120, 122 und 124, die in ein flüssigke its dichtes Gehäuse für das
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Schmiermittel eingeschlossen sind.
Die Stirnzahnräder 120, 122 und 124 laufen in Lagern 126, 128 und 130, wobei sie um senkrechte Achsen der zugehörigen Wellen 114, 132 und 134 drehbar sind? die Welle 134 bestimmt hierbei die Drehachse 67 der Schneideinrichtung nach Fig. 5.
Das Stirnzahnrad 120 ist drehfest mit dem Antriebswellenstummel 114 verbunden. Die Wellen 132 und 134 kommen lediglich als Achsen zur Wirkung. Das Stirnzahnrad 124 weist einen ringförmigen, nach unten ragenden Ansatz 135 auf, in den eine Kappe 136 zum Einschließen des Schmierstoffs eingreift. Der Ansatz 135 weist mehrere mit Gewinde versehene Bohrungen auf, in die Kopfschrauben 138 eingeschraubt sind, um die Nabenplatte 88 an diesem Stirnzahnrad zu befestigen. Mit dem Ansatz 135 arbeiten zwei ringförmige Wellendichtungen 140 zusammen,, Eine weitere Wellendichtung 142 ist auf dem Antriebsachsstummel 114 angeordnet.
Gemäß Fig. 2, 5, 8 und 9 haben die beiden Getriebe 116 und 118 eine relativ geringe Bauhöhe. Mit anderen Worten, die senkrechte Abmessung 144 jedes Getriebes an seinem innersten Ende 146 ist so gering, daß Gewähr dafür besteht, daß das Getriebe das Eintreten der Zuckerrohrstengel in die Erntemaschine nicht in einem bemerkbaren Ausmaß behinderte Im Hinblick hierauf soll die Bauhöhe 144 jedes Getriebes etwa 75 mm nicht überschreiten und vorzugsweise weniger als etwa 70 mm
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betragen. Zu jedem Getriebe gehört eine abnehmbare Schutzplatte 147, die gemäß Figo 4 mit Hilfe von Halteschrauben an der Oberseite des inneren Endes befestigt ist.
Fig. 4, 8 und 9 zeigen die Halterung der Getriebe 116 und 118. Zu jedem Getriebe gehören zwei nach oben ragende Tragstücke 148 und 150, die mit öffnungen zum Aufnehmen von Befestigungseinrichtungen in Form von Kopf schrauben 152 versehen sind$, so daß sich jedes Getriebe an einer Tragkonstruktion befestigen läßt, die durch die zugehörige Wand 26 bzw. 28 des sich verengenden Durchlasses gebildet wird. Zwischen den Tragstükken 148, 150 und der Seitenwand 26 sind gemäß Fig. 4 zwei mit öffnungen versehene Ausgleichstücke 154 angeordnet. Sind die Ausgleichstücke 154 in der dargestellten Weise eingebaut, drehen sich die Messer 85 der beiden Schneideinrichtungen in einer gemeinsamen waagerechten Ebeneo Sollen die Getriebe aufeinander zu geschwenkt werden, kann man die Ausgleichstücke entfernen oder sie durch dünnere Ausgleichstücke ersetzen. Diese Anordnung ermöglicht es, die Schneideinrichtungen leicht so zu verstellen, daß sie Zuckerrohrstengel durchtrennen können, die sich auf Erhöhungen oder zwischen Erhöhungen befinden.
Beim Betrieb der Erntemaschine bewirkt der Hydromotor 106, daß sich die Schneideinrichtungen 32 und 34 gegenläufig drehen, und daß die Messer 85 die Zuckerrohrstengel von ihren Wurzelteilen trennen. Die abgetrennten Fußenden der Stengel
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bewegen sich nach hinten, und zwar einige über die Messertragteile 84 der Schneideinrichtungen und andere über die Sohlenplatte 49 hinweg· Dann werden die Fußenden der Stengel von der Walze 40 erfaßt, die zu diesem Zweck mit mehreren Nuten versehen ist und die Fußenden so anhebt, daß sie sich über die Walze hinweg zu den Zerkleinerungstrommeln 50 und 52 bewegen.
Arbeitet die Erntemaschine auf unebenem oder welligem Gelände, insbesondere wenn Entwässerungskanäle quer zu den Anbaureihen verlaufen, treten die Vorder- und Hinterräder der Erntemaschine nacheinander in jede solche Bodenvertiefung ein, um sie dann wieder zu verlassen, wobei sich die Lage der Erntemaschine gegenüber dem Erdboden entsprechend verändert.
Da jedoch die Schneideinrichtungen 32 und 34 unmittelbar zwischen den Vorderrädern 14 der Erntemaschine angeordnet sind, und da insbesondere der Bereich, innerhalb dessen eine Schneidwirkung hervorgerufen wird, d.h. wo sich die Schneidkreise der äußeren Enden der Messer überlappen, nahezu direkt unter der Drehachse der Vorderräder 14 liegt, wird die Höhe, in der die Zuckerrohrstengel abgeschnitten werden, stets genau durch die Höhenlage der Vorderräder 14 bestimmt, d.ho sie richtet sich nicht nach der jeweiligen Stellung der gesamten Erntemaschine. Daher ist es möglich, die Erntemaschine mit hoher Fahrgeschwindigkeit auf unebenem Gelände zu betreiben, z.B. auch dann, wenn zur Entwässerung dienende Querkanäle vorhanden sind, denn die Schneideinrichtungen werden durch die Vorderräder der Ernte-
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maschine ständig genau in der richtigen Höhe gehalten.
Hierin besteht ein wichtiger Vorteil, denn die höchste Zuckerkonzentration ist bei den Zuckerrohrstengeln in der Nähe der Fußenden anzutreffen, und wenn die Stengel in einer zu großen Höhe abgeschnitten werden, geht ein erheblicher Teil des nutzbaren Zuckers verloren. Werden dagegen die Stengel in einer zu geringen Höhe geschnitten, wird der Leistungsbedarf der Schneideinrichtungen übermäßig hoch, und außerdem gelangen unerwünscht große Mengen an Erde und Steinen zusammen mit dem Erntegut in die Erntemaschine·
Solche Veränderungen der Schnitthöhe lassen sich bei solchen Schneideinrichtungen nicht vermeiden, die vor oder hinter den Vorderrädern einer Erntemaschine angeordnet sind, denn jede Änderung der Lage der Erntemaschine gegenüber dem Boden führt dazu, daß sich die Schneideinrichtungen dem Boden nähern oder sich von ihm entfernen, so daß sich die Schnitthöhe entsprechend verändert.
Die relativ geringe Bauhöhe der Getriebe 116 und 118 gewährleistet, daß die Bewegung der Zuckerrohrstengel in dem durch die Wände 26 und 28 gebildeten sich verengenden Durchlaß zum Aufnehmen des Ernteguts nur in einem minimalen Ausmaß behindert wird, obwohl die Drehachsen der Schneideinrichtungen 32 und 34 innerhalb des Durchlasses angeordnet sind.
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Es sei bemerkt, daß sich die Anwendbarkeit der Erfindung nicht auf Fälle beschränkt, in denen das vordere Ende einer Erntemaschine von Rädern getragen wird. Vielmehr könnte man auch andere mit dem Boden zusammenarbeitende Stützeinrichtungen, z.B. Gleisketten, vorsehen.
Im Rahmen der Erfindung könnte man auch einen Kettentrieb oder eine Wellen- und Kegelritzelanordnung in den Getriebe gehäuse η über den Schneideinrichtungen vorsehen. Ferner wäre es möglich, die Getriebe unterhalb der Schneideinrichtungen anzuordnen und die Antriebskraft von unten aus zu den Getrieben übertragen.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel liegen die Mittelpunkte der beiden Schneideinrichtungen direkt unter einer die Mittelpunkte der lenkbaren Vorderräder 14 verbindenden Linie. Daher ist es möglich, Schneideinrichtungen mit maximalen Abmessungen zu verwenden, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Schneideinrichtungen in Berührung mit den Vorderrädern kommen, wenn diese beim Lenken vollständig nach rechts oder links eingeschlagen werden. Jedoch beschränkt sich die Erfindung nicht auf eine solche zentrale Anordnung, d.h. man könnte die Schneideinrichtungen auch in einem gewissen Ausmaß nach vorn oder hinten versetzen.
Vorzugsweise wird die zwischen den Schneidkreisen der Schneideinrichtungen erforderliche Überlappung nur gleich der notwendigen Mindestüberlappung gewählt, so daß die Zone, innerhalb welcher die Zuckerrohrstengel durchschnitten
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werden, tatsächlich möglichst nahe einer die Mittelpunkte der Schneideinrichtungen verbindenden Linie angeordnet ist.
Alle in den Unterlagen offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die offenbarte räumliche Ausgestaltung, werden, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind, als erfindungswesentlich beansprucht»
Patentansprüche; 709819/0289
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Claims (10)

  1. PATENTANSPRÜCHE
    Fahrbare Zuckerrohrerntemaschine mit zwei durch einen Querabstand getrennten, einen sich verengenden Durchlaß zum Aufnehmen des Ernte guts bildenden Wänden am vorderen Ende der Erntemaschine, mit dem Boden zusammenarbeitenden Stützeinrichtungen zu beiden Seiten des Durchlasses zum Aufnehmen des Ernteguts, zwei drehbaren unteren Schneideinrichtungen mit nach außen ragenden Messern, die so angeordnet sind, daß sie Zuckerrohrstengel von den Wurzelteilen abtrennen, wenn eine Reihe von Stengeln in den Durchlaß eintritt, sowie mit Einrichtungen zum Antreiben der Schneideinrichtungen, dadurch gekennzeichnet , daß die Drehachse (67, 69) jeder Schneideinrichtung (32, 34) bei Betrachtung in der Vorwärtsfahrtrichtung der Erntemaschine zwischen den Wänden (26, 28) liegt, welche den sich verengenden Durchlaß zum Aufnehmen des Ernteguts bilden, daß zu den Einrichtungen (1O6, 107, 108, 110, 112, 114) zum Antreiben der Schneideinrichtungen Kraftübertragungselemente (120, 122, 124) gehören, die in zwei Getriebegehäusen (116, 118) untergebracht sind, welche jeweils unmittelbar über oder unter den zugehörigen Schneideinrichtungen angeordnet sind, daß jedes der Getriebegehäuse eine relativ geringe Bauhöhe (144) hat, und daß die Drehachsen der Schneideinrichtungen bei Betrachtung in waagerechter Richtung im rechten Winkel zur Vorwärts fahrtrichtung der Erntemaschine
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    außerdem zwischen den mit dem Boden zusammenarbeitenden Stützeinrichtungen (14) liegen.
  2. 2. Erntemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Getriebegehäuse (116, 118) über den zugehörigen Schneideinrichtungen (32, 34) angeordnet sind.
  3. 3. Erntemaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zu den Kraftübertragungselementen Sätze von Zahnrädern (120, 122, 124) gehören, die jeweils in den Getriebegehäusen (116, 118) angeordnet und um aufrecht stehende Achsen drehbar sind.
  4. 4. Erntemaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der beiden Getriebegehäuse (116, 118) einen flüssigkeitsdichten Behälter zum Aufnehmen von Schmierstoff für die Zahnräder (120, 122, 124) bildet.
  5. 5. Erntemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Getriebegehäuse (116, 118) geeignet ist, mit Hilfe von Befestigungseinrichtungen (152) an einer Tragkonstruktion (26, 28) befestigt zu werden, und daß mindestens ein Ausgleichstück (154) vorhanden ist, das sich ggf. zwischen dem betreffenden Getriebegehäuse und der zugehörigen Tragkonstruktion anordnen läßt, damit es möglich ist, das Getriebegehäuse nach Bedarf jeweils in einer von mindestens zwei verschiedenen Lagen
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    gegenüber der Tragkonstruktion zu unterstützen.
  6. 6. Erntemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß sich die Getriebegehäuse (116, 118) jeweils in seitlicher Richtung zu dem sich verengenden Durchlaß (30) zum Aufnehmen des Ernte guts und zu einem Punkt auf der Außenseite der zugehörigen Wände (26, 28) erstrecken, daß die beiden stehenden Antriebswellen (IO8) jeweils auf der Außenseite der betreffenden Wand angeordnet sind, und daß jede Antriebswelle mit den Kraftübertragungselementen (120, 122, 124) in den zugehörigen Getriebe ge haus en über ein Universalgelenk (112) gekuppelt ist, das in Antriebs verbindung mit einem aus dem Getriebegehäuse he raus ragenden, stehend angeordneten Antriebswellenstummel (114) steht.
  7. 7. Erntemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Umrißform jedes Getriebegehäuses (116, 118) derart ist, daß die senkrechte Bauhöhe (144) an dem am weitesten innen liegenden Ende (146) jedes Getriebegehäuses höchstens etwa 75 mm und vorzugsweise weniger als 70 mm beträgt.
  8. 8. Erntemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeinnet, daß zu jeder der mit dem Boden zusammenarbeitenden Stützeinrichtungen ein lenkbares Rad (14) gehört, daß das Rad mit der Erntemaschine (1O) durch eine Aufhängung (70) verbunden ist, zu der zwei nach vorn ragende, parallele
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    Aufhängungs arme (72, 74) gehören, die mit ihren hinteren Enden auf einer Tragkonstruktion (76) schwenkbar gelagert sind, ferner ein Lenkbock (78), der mit den vorderen Enden der Aufhängungsarme gelenkig verbunden ist, ein stehend angeordneter Lagerzapfen (80), der von dem Lenkbock getragen wird, sowie ein Radtragarm (81), der auf dem Lagerzapfen schwenkbar gelagert ist.
  9. 9. Erntemaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zu mindestens einer der Radaufhängungen (70) ein hydraulischer Stößel (83) gehört, der mit den Aufhängungsarmen (72, 74) gekuppelt ist und es ermöglicht, deren vordere Enden nach Bedarf zu heben bzw. zu senken, um hierdurch die Höhenlage der lenkbaren Räder (14) gegenüber den Schneideinrichtungen (32, 34) und damit die Schnitthöhe der Schneideinrichtungen über dem Boden einzustellen.
  10. 10. Erntemaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der hydraulische Stößel (83) zwischen den Aufhängungsarmen (72, 74) angeordnet ist.
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DE19762649140 1975-10-30 1976-10-28 Zuckerrohrerntemaschine Ceased DE2649140A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
GB4478975 1975-10-30

Publications (1)

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DE2649140A1 true DE2649140A1 (de) 1977-05-12

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ID=10434752

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19762649140 Ceased DE2649140A1 (de) 1975-10-30 1976-10-28 Zuckerrohrerntemaschine

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