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Tragrahmen für eine an einer Zugmaschine angebaute landwirtschaftliche
Maschine, vorzugsweise für ein Kreiselmähwerk.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Tragrahmen für eine an einer
Zugmaschine angebaute landwirtschaftliche Maschine, vorzugsweise für ein Kreiselmähwerk,
bei welchem die rotierenden Mähkreisel durch einen gekreuzten Keilriemen angetrieben
werden0 Kreiselmähwerke werden vorzugsweise an der Dreipunktaufhängung einer Zugmaschine
angebaut, Die entgegengesetzt zueinander rotierenden Mähkreisel sind dabei an einem
seitlich auskragenden Balken angeordnet, wobei das Gewicht der Mähkreisel und des
Balkens durch die Gleitkufen oder dergl. gegen den Boden abgestützt wird. Um eine
einwandfreie Bodenanpassung der Mährotoren zu erzielen, ist es erforderlich, daß
der Gerätebalken mit den Mähkreiseln in Bezug auf den Schlepper nachgiebig gestaltet
bzw. um in Fahrtrichtung liegende Schwenkachsen höhenbeweglich angeordnet ist.
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Mit diesem technischen Problem befaßt sich bereits die DAS 1 295 908,
nach welcher es bei einer Mähmaschine mit einem an dem beispielsweise dreieckigen
Zwischenrahmen des Schlepperhubwerkes befestigten Mähbalken, der mindestens einen
vorzugsweise trommelartigen an seinem unteren Rad mit Schneidmessern versehenen
Schneidkörper trägt, bekannt ist, daß der Mähbalken durch ein hebelsystem mit dem
Zwischenrahmen gelenkig verbunden ist0 Dieses Hebelsystem besteht ferner aus einem
an einem Ende des Mähbalkens angelenkten Zwischenbalken und einer mit einem Ende
am Mähbalken zwischen seinen beiden Enden angreifenden, um mit dem anderen Ende
mit dem Zwischenrahmen gelenkig gekuppelten Zugverbindung , die über einen Schwenkhebel
mit dem Zwischenbalken verbunden ist0 Als Nachteil wird hierbei empfunden, daß die
Ausführung des gesamten Zebel- und Gelenksystems sowie der dazu erforderlichen Antriebselemente
für die Schneidkörper sehr kostenaufwendig ist0 Weiterhin ist nach der DT-PS 1 115
506 ein als Anbaumähwerk ausgebildetes Scheibenmähwerk für Ackerschlepper bekannt
geworden, das einen sich quer zur Fahrtrichtung erstreckenden, mit der Dreipunktkupplung
des Schleppers verbindbaren Träger aufweist, der ein das Mähwerk tragendes Gestell
höhenschwingbar und ausweichfähig führt.
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Bei diesem Gerät ist vorgesehen, daß in einem am Träger angeordneten
Lager mit etwa parallel zur Schlepperlängsachse liegender Achse ein als zweiarmiger
Hebel ausgebildetes Gestell schwingbar gelagert ist, das an einem Arm ein von der
Zapfwelle des Schleppers über eine Gelenkwelle antreibbares Getriebe trägt, welches
dem Antrieb der an dem anderen Arm sitzenden Mähscheiben zugeordnet ist, Diese Ausführung
hat allerdings den Nachteil, daß das tragende Gestell, an welchem das Mähwerk befestigt
ist, nur über eine in Fahrtrichtung liegende Drehachse schwingt.und somit keine
reine vertikale Nachgiebigkeit ermöglicht.
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Nach der DAS 1 782 264 ist ein Kreiselmäher der vorbezeichneten Art
bekannt geworden, der mit mehreren um etwa vertikale Drehachsen über eine von der
Schleppergelenkwelle aus angetriebene Antriebswelle antreibbaren iIähkreiseln besteht,
die nebeneinander an einem die Antriebswelle enthaltenden Querbalken angeordnet
sind, der unter Zwischenschaltung einer Schlepperanbauvorrichtung mit dem Schlepper
in einer quer zur Fahrtrichtung liegenden Vertikalebene pendelfähig verbunden ist
und zwecks Anpassung an Bodenunebenheiten sowohl translatorische als auch Schwenkbewegungen
ausführen kann, Diese Aufgabe wird dabei im wesentlichen dadurch gelöst, daß die
Antriebswelle in an sich bekannter Weise als durchgehendes, starrer Tragelement
ausgebildeten Querbalken unmittelbar in ein am inneren Ende des Querbalkens gelagertes
Winkelgetriebe ausläuft, das mitsamt dem um eine in Fahrtrichtung liegende horizontale
Achse schwenkbar gelagerten Querbalkenende in bezug auf den Schlepper höhenbeweglich
gelagert ist und dessen in Fahrtrichtung liegende Eingangswelle direkt mit der Schleppergelenkwelle
kuppelbar ist0 Diese Ausführung ist einerseits kompliziert und daher sehr kostenaufwendig,
da der gesamte Antrieb der Mähkreisel über Kegelräder erfolgt und andererseits wird
nur eine bedingte Bodenanpassung erreicht, da die horizontale Achse nahe an dem
Dreipunktrahmen liegt und somit ein verhältnismäßig großer Abstand zwischen horizontaler
Achse und Mähkreiselachse vorhanden ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Tragrahmen
für eine an einer Zugmaschine angebaute landwirtschaftliche Maschine, vorzugsweise
für ein Kreiselmähwerk mit von einem gekreuzten Keilriemen horizontal angetriebenen
Mähkreiseln so zu gestalten, daß auf konstruktiv einfache und damit kostenmäßig
erträgliche Weise eine gute Bodenanpassung erreicht wird.
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Gemäß der «Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der zweckmäßig
an einem Dreipunktrahmen befestigte, vertikal verschwenkbar gelagerte Tragrahmen
samt den Mähkreiseln um mindestens eine parallel oder etwa parallel zu den Keilriemenscheiben
und senkrecht zu einer Verbindungsebene, die durch den Mittelpunkt der Achsen der
Keilriemenscheiben verläuft, liegende Drehachse knickbar ausgeführt ist0 Dabei soll
die Mittellinie der Drehachse bzw, der Drehachsen durch den Kreuzungspunkt des Keilriemens
verlaufen bzw0 zwischen den gekreuzten Keilriementrümmern sich mit der durch den
Kreuzungspunkt führenden Vertikalen schneiden.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß die
beiderseits der Drehachse bzw. der Drehachsen vorgesehenen Keilriemenscheiben mit
mindestens zwei parallel zueinander angeordneten Keilriemenscheibenrillen versehen
sind derart, daß die Keilriementriimmer sich an ihrer Kreuzungsstelle nicht berühren.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung liegt darin, daß die gelenkige
d Verbindung des Tragrahmens aus minestens zwei koaxial angeordneten Gelenken besteht,
wobei in einem durch deren Abstand frei bleibenden Raum die Kreuzungsstelle für
den Keilriemen liegt.
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Die Srfindung ist an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel in den
beigefügten Zeichnungen und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, Es
zeigen Fig.l die Ansicht eines an der Zugmaschine angekoppelten Kreiselmähwerks
in Fahrtrichtungg Fig.2 desglO in Draufsichtß Fig03 wie Fig.l, jedoch im Einsatz
am Schräghangg Fig.4 desgl. bei ausgehobenem Gerät; Fig05 eine Ausschnittsvergrdßerung
der Gelenkanordnung mit Keilriemenführung am Tragrahmen und Fig.6 desgl. die Draufsicht.
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An der Zugmaschine 1 ist das Anbaugerät, z.B. ein Kreiselmähwerk,
über die Unterlenker 2,3, über den Oberlenker 4 sowie über den Dreipunktrahmen 5
befestigt, An dem Dreipunktrahmen 5 ist entgegengesetzt zur Bahrtrichtung ein Schwenklager
6 angeordnet, um welches der Geräteträger bzw0 der Tragrahmen 7 schwenkbar gelagert
ist0.
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Am Tragrahmen 7 sind die Mähkreisel 8,9 angeordnet6 Er ist als zweiarmiger
Hebel ausgebildet und zwar mit einem kürzeren Tragarm 10 und mit einem längeren
Teil LOa. An dem kürzeren, der Zugmaschine 1 zugewandten Tragarm 10 ist ein Kegelradgetriebe
11 angeflanscht, welches über eine Gelenkwelle 12 den Antrieb für das Anbaugerät
von der Zugmaschine abnimmt.
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Vom Kegelradgetriebe 11 und der daran befestigten Keilriemenscheibe
13 aus, werden über einen zweimal gekreuzten Doppelkeilriemen 14 die Mähkreisel
8,9 mit den Schneidmessern in entgegengesetzt, jedoch in Arbeitsstellung gegeneinander
verlaufende Drehrichtungen 15,16 über die Doppelkeilriemenscheiben 23,21 und die
Keilriemenscheibe 9a angetrieben.
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Zum Zwecke einer günstigen Bodenanpassung der Mähkreisel 8,9 wird
der vom Schwenklager 6 seitlich auskragende Tragrahmen 7 mit einer Drehachse 17
ausgestattett wobei zwei Tragarmteile 10 und lOa entstehen.
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Die Drehachse 17 ist in Verbindung mit einer besonders vorteilhaften
Keilriemenführung bzw. -umlenkung so angeordnet, daß der Tragarm lOa um die Drehachse
l in einem begrenzten Winkelanschlag knickbar gestaltet ist, ohne dabei ein Verdrehen
des Keilriemens 14 bzw.
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dessen Abspringen von den Doppelkeilriemenscheiben 21,23 hervorzurufenO
Details über die Knickbarkeit bzw. deren konstruktiven Merkmale sind in Fig.5 und
Fig.6 veranschaulicht.
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Die koaxial angeordneten Gelenke 18 sind zwischen dem Schwenklager
6 und dem inneren Kreisel 8 angebracht. Die Mittelllinie 19 der Drehachse liegt
dabei am Kreuzungspunkt des Doppelkeilriemens 14 zwischen dem unteren Trum des Doppelkeilriemens
14a und dem oberen Trum des Doppelkeilriemens 14b, wobei die mit dem KreuzAngspunkt
identische Vertikale 20 die Mittellinie 19 der Drehachse 17 schneidet, Eine günstige
bodenanpassung wird unter der Voraussetzung erreicht, daß die Gelenke 18 verhältnismäßig
nahe dem Mähkreisel 8 zugeordnet sind.
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Aus diesem Grunde wird der auf dem Mähkreisel 8 befestigten Doppelkeilriemenscheibe
21 jenseits des Gelenkes 18 eine auf einem Zapfen 22 gelagerte Umlenk-Doppelkeilriemenscheibe
23 zugeordnet0 Der Doppelkeilriemen 14 wird dazwischen gekreuzt aaEgelegtO Dies
hat einerseits zur Folge, daß das untere Trum des Doppelkeilriemens 14a von der
unteren Keilriemenscheibenrille 23a der Umlenk-Doppelkeilriemenscheibe 23 zur unteren
Keilriemenscheibenrille 21a der Doppelkeilriemenscheibe 21 führt und daß andererseits
das obere Trum des Doppelkeilriemens 14b von der oberen Keilriemenscheibenrille
23b der Umlenk-Doppelkeilriemenscheibe 23 zur oberen Keilriemenscheibenrille 21b
der Doppelkeilriemenscheibe 21 führt. Diese Riemenanordnung bewirkt wiederum, daß
die Umlenkdoppelkeilriemenscheibe 23 in die Drehrichtung 23c und die Scheibe 21
folglich in die Umlaufrichtung 21c gebracht wird. Die geilriementrümmer sind dabei
an ihrer Kreuzungsstelle in einem Abstand 24 so geführt, daß sie sich auch bei größtmöglichem
Winkelausschlag der Gelenke 18 nicht berühren.
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Die Gelenke 18 sind symmetrisch zu einer Verbindungsebene 40, die
scheiben durch den Mittelpunkt der Achsen 41, 42 der KeilriemenY21,23 verläuft,
so angebracht, daß je einGelenk 18 rechts und links von der Kreuzungsstelle des
Doppelkeilriemens 14 angeordnet ist0 Die Gelenke 18 bestehen aus dem Zapfen 25 und
dem Lager 26.und bilden eine scharnierartige Verbindung zwischen dem rechten Rahmenträger
27, an welchem die beiden Mähkreisel 8,9 angeordnet sind und dem linken Rahmenträger
28, der zum Dreipunktrahmen 5 führt, Um den Verschwenkungsbogen um das Gelenk beiderseitig,
d.h. nach unten und nach oben zu begrenzen, ist der Rahmenträger 27 mit dem Rahmenträger
28 mittels Führungslaschen 29 verbunden, wobei ein in einem Langloch 30 geführter
Bolzen 31 als Anschlag dient.
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Der Kreuzungswinkel wird dabei von dem Durchmesser und dem Abstand
der Umlenk-Doppelkeilriemenscheibe 23 und der Doppelkeilriemenscheibe 21 bestimmt,
Die Abmessungen sind hierbei zweckmäßig so gewählt, daß der Kreuzungswinkelst zwischen
600 und 1200 beträgt
Bei einem günstigen Kreuzungswinkel « von 900
beträgt der zwischen dem Doppelkeilriemen 14 und der durch die Mittellinie 19 der
Drehachse 17 in Richtung der Vertikalen 20 gelegten Ebene umsohlossene Winkel 8
45°.
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Bei einer Durchknickung der Rahmenträger 27,28 um den Winkel r bzw.
r wird bei den vorgenannten geometrischen Verhältnissen das sich kreuzende freie
Trum des Doppelkeilriemens zwischen den beiden Doppelkeilriemenscheiben 21,23 lediglich
um etwa die Hälfte des Winkels tbzw. {verdreht und in seiner Laufrichtung abgeknickt.
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Infolge dieser doppelten, dabei jedoch geringfügigen Verformung des
Keilriemens 14, wir erreicht, daß dieser nicht aus seinen Führuhggrillen 21a, 21b
bzw. 23a, 23b der Keilriemenscheiben 21,23 springt.
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Um beim Ausheben des Kreiselmähwerkes mit der Dreipunkthydraulik der
Zugmaschine zu erreichen, daß der äußere Rahmenträger 27 etwa parallel zum Boden
zu stehen kommt, ist an dem freien Ende des -Rahmenträgers 2 ein Zugseil 32 angebracht,
welches über die Seilrolle 33 zu einer an dem linken Rahmenträger 28 befestigten
Lasche 29 geführt ist. Die Seilrolle 33 ist an dem Ausleger 34, welcher am Dreipunktrahmen
5 nach hinten auskragend angeschweißt ist, befestigt, Die Länge des Zugseiles 32
ist dabei 8o bemessen, daß diese in Arbeitsstellung gelockert ist und somit der
Tragrahmen 7 in seinen einsatzbedingten Schwenkbewegungen nicht behindert ist (siehe
Fig.l), während in Transportstellung das Zugseil 32 gespannt ist und der Tragrahmen
in der Ebene hält (Fig.4).
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Zum Straßentransport wird der seitlich auskragende Tragrahmen 7 in
angehobener Stellung (Fig.4) um eine Schwenkachse 35 nach hinten verschwenkt (in
Fig.2 gestrichelt dargestellt)0 Für diesen Arbeitsvorgang ist das Schwenklager 36
mit einem nach oben hinaus verlängerten Bolzen 37 vorgesehen, um welchen beim herkömmlichen
Verschwenken des Mähbalkens bzw. des horizontalen Teiles des Tragrahmens das Zugeeil
32 geführt wird0 Somit wird nachteilige Längen- und Lageänderung des Zugseiles vermieden.
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Um ferner zu erreichen, daß bei angehobenem Gerät die Schwenkachse
35 lotrecht oder etwa lotrecht zu stehen kommt, was für das manuellevorzunehmende
Zurückschwenken des Mähbalkens erforderlich ist, ist es zweckmäßig, daß die Schwenkachse
35 unter einem Winkel 6 an dem linken Rahmenträger 28 angebracht wird0 Dieser Winkel
6 wird, in Fahrtrichtung gesehen, zwischen dem linken Rahmenträger 28 und der Schwenkachse
35 eingeschloasen, deren lotrechte Lage sich aus der entsprechenden Schrägstellung
des linken Rahmenträgers 28 und zwar in angehobenem Zustand ergibt (Fig.4).
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Zur Arretierung des Schwenklagers und damit des Mähbalkens in Arbeitsstellung
dient ein Rasthebel 38 in Verbindung mit einer Feder 39, wobei beide auch als Sicherungselemente
dazu dienen, beim Auftreffen auf Hindernisse eine selbsttätige Verschwenkung zu
vollziehen0 Fig03 zeigt die Bodenanpassung des Kreiselmähwerkes an einer schrägen
Hanglage. Dabei kann sich der Mähbalken durch die zweckmäßige, konstruktive Ausführung
allen vorhandenen Bodenunebenheiten günstig anpassen. Mittels des Keilriemenantriebes
und der der Erfindung zu Grunde liegenden Knickbarkeit des Tragrahmens sind die
Voraussetzungen für ein kostengünstiges und vor allem auf unterschiedliche Bodenverhältnisse
einsetzbares Kreiselmähwerk gegeben.