DE19622452A1 - Mähvorrichtung - Google Patents
MähvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Mähvorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Speziell bezieht sich die Erfindung auf eine mitgeführte, bzw. als Arbeitsgerät
ausgebildete Mähvorrichtung, die mit einem Geräteträger oder Arm bzw. Ausleger einer
motorgetriebenen Arbeitsmaschine, beispielsweise eines Baggers, eines Traktors oder
dergleichen Arbeitsmaschine verbunden und an diesem Geräteträger oder Ausleger
gehalten ist, um so ein mechanisiertes Mähen mit hoher Effizienz in unmittelbarer Nähe
der Maschine durchführen zu können, und zwar auch beim Bewegen des Auslegers bzw.
des Geräteträgers.
Ein typisches Beispiel einer herkömmlichen Mähvorrichtung zur Verwendung an einem
Ende eines Auslegers oder Geräteträgers einer zivilen Arbeitsmaschine, beispielsweise
eines Baggers ist in der Fig. 13 wiedergegeben. In dieser Figur ist der Ausleger bzw.
Geräteträger mit B bezeichnet. 1 ist eine Schneidanordnung, die in einem Gehäuse oder
Rahmen 2 vorgesehen ist. 3 ist ein Antriebsmechanismus in dem Rahmen 2 zum
Antreiben der Schneidanordnung 1. Eine Kombination der Schneidanordnung 1, des
Rahmens 2 und des Antriebsmechanismus ist als Grundeinheit oder Körper 10 der
Mähvorrichtung bezeichnet. Die Bezugsziffer 40 bezieht sich auf einen Halte- oder
Befestigungsmechanismus für den Körper 10 der Mähvorrichtung, d. h. zum Aufhängen
des Körpers 10 an dem Ende des Auslegers bzw. Armes B.
Der herkömmliche Haltermechanismus 40 ist lediglich für die Funktion der Verbindung
und Halterung der Mähvorrichtung bzw. des Körpers 10 an dem Ende des Auslegers B
ausgeführt, so daß dann, wenn sich der Ausleger B vertikal relativ zur Oberfläche des
Untergrundes hin- und herbewegt, wie dies in der Figur mit den Pfeilen angedeutet ist,
auch der Körper 10 der Mähvorrichtung in vertikaler Richtung bewegt wird. Hieraus
resultiert dann ein bezüglich der Schneidhöhe ungleichförmiges Mähen des Grases. Aus
diesem Grund muß die Bedienungsperson beim Arbeiten mit der Mähvorrichtung stets
bestrebt sein, einen konstanten Abstand zwischen dem Ende des Auslegers und der
Oberfläche des Untergrundes einzuhalten, um eine gleichförmige Grashöhe beim
Schneiden zu erreichen.
Falls an der zu mähenden Fläche Erhebungen vorhanden sind, wird ein wesentlicher Teil
der Mäharbeit auf die erwähnte Manipulation verwendet. Wenn dann versucht wird, die
Mäharbeit auszuführen, während gleichzeitig die motorgetriebene Maschine oder aber
deren Arm bzw. Geräteträger bewegt werden, besteht nur die Möglichkeit, entweder
einen in der Höhe ungleichförmigen Grasschnitt wegen der vertikalen Bewegung des
Endes des Geräteträgers oder Armes aufgrund der Bewegung der angetriebenen Maschine
oder aufgrund der Bewegung des Geräteträgers zu akzeptieren, oder aber zwei
Bedienungspersonen vorzusehen, von denen einer die Maschine bzw. deren
Bewegungen steuert und die andere auf die Einhaltung einer Höhe des Grasschnittes
achtet. In diesen Fällen könnte das mechanische Mähen sogar weniger effizient sein als
ein manuelles Arbeiten.
Eine Seitenansicht einer herkömmlichen Schneidanordnung 1 ist in der Fig. 14
dargestellt und in perspektivischer Darstellung dieser Schneidanordnung zeigt die Fig.
15. In diesen Figuren bezeichnet die Bezugsziffer 11 eine Schneidwelle, an der eine
Vielzahl von Armen 12 vorgesehen sind, welche sich radial von der Schneidwelle
wegerstrecken und welche entlang der Länge dieser Schneidwelle verteilt vorgesehen
sind. Mit 14 sind hammerartige Schneidmesser oder Schneidelemente bezeichnet von
denen jedes gelenkig am freien Ende eines entsprechenden Armes 12 vorgesehen ist.
Beim normalen Mähen sind die hammerartigen Schneidelemente 11 so orientiert, daß sie
mit ihrer Längserstreckung radial zur Achse der Schneidwelle liegen, und zwar aufgrund
der Zentrifugalkraft, die durch Erotation dieser Welle erzeugt wird. Trifft aber die
Schneidanordnung auf ein festeres Material, beispielsweise auf einen Stein, so werden die
Schneidelemente 14 geschwenkt oder nach rückwärts gedrückt, so daß sich das härtere
Material vorbei bewegen kann. Da jedoch bei der herkömmlichen Schneidanordnung die
gelenkige Verbindung jeweils an nur einem Punkt vorgesehen ist, hat diese
Schneidanordnung unter anderem den Nachteil, daß ein Ausweichen von größeren,
härteren Körpern nicht möglich ist und daß daher ein häufiges Brechen der
Schneidanordnung oder deren Elemente oder aber ein stoppen der Mähoperation beim
Auftreffen auf anderes Material erfolgt.
Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, eine Mähvorrichtung des mitgeführten oder
gezogenen Typs zu realisieren, mit der ein Schneiden von Gras in der Form möglich ist,
daß eine gleichbleibende Grashöhe verbleibt, und zwar ein effizientes und
arbeitssparendes Schneiden, wobei die Mähvorrichtung weiterhin so ausgeführt ist, daß
sie an den Auslegern oder Geräteträgern eine Arbeitsmaschine, insbesondere auch einer
zivilen Arbeitsmaschine befestigt werden kann. Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die
Erfindung in einer ersten Ausführungsform eine Mähvorrichtung vor, deren Körper an
seinem vorderen oberen Ende an einem Geräteträger oder an einem Ende eines Auslegers
befestigbar und an diesem gehalten werden kann, welcher (Geräteträger oder Ausleger)
an einer motorgetriebenen, sich bewegenden Maschine vorgesehen ist, so daß dann,
wenn das schwenkbare Ende des Geräteträgers bzw. Auslegers sich mit der Bewegung der
Maschine mitbewegt, der Körper der Mähvorrichtung entsprechend mitgeführt wird, um
den Mähvorgang auszuführen.
Bei einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist eine Mähvorrichtung der
mitgeführten Art mit einer grundsätzlich ähnlichen Struktur, wie vorstehend beschrieben,
vorgesehen, bei der der Körper der Mähvorrichtung im wesentlichen von einem
rechteckförmigen, parallel-elliptischen Rahmen oder Gehäuse gebildet wird, wobei eine
Schneidanordnung mit ihrer Welle horizontal und im wesentlichen zentral in diesem
Rahmen gelagert ist und ein Antriebsmechanismus zum Antreiben der Schneidanordnung
vorgesehen ist. Diese Mähvorrichtung ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß
gekrümmte Gleitkufen konzentrisch zur Schneidwelle und mit einem größeren Radius als
die Schneidwelle vorgesehen sind, und zwar an beiden Stirnseiten des Rahmens, das jede
Kufe sich von der Vorderseite bis an den Boden des Rahmens erstreckt, und daß eine
horizontale Führungsrolle oder Führungswalze am rückwärtigen Ende des
Bodenabschnittes des Rahmens vorgesehen ist, wobei die Führungswalze so ausgeführt
ist, daß sie beim Bewegen der motorgetriebenen Maschine rotiert bzw. sich abwälzt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß bei einer Mähvorrichtung, im
wesentlichen wie vorstehend beschrieben, die Schneidanordnung eine Vielzahl von
Schneidelementen oder Schneidmessern, vorzugsweise hammerartigen Schneidmessern
aufweist, die radial an einer Schneidwelle vorgesehen sind, und zwar verteilt entlang der
Länge dieser Welle, wobei jedes hammerartige Schneidmesser derart angelenkt ist, daß es
flexibel ist oder ausweichen kann.
Entsprechend einer vierten Ausführungsform der Erfindung ist eine mitführbare
Mähvorrichtung im wesentlichen wie vorbeschrieben vorgesehen, bei der sich entlang
der Länge der Schneidwelle eine Vielzahl von Armen radial von der Welle
wegerstrecken, wobei das freie Ende jedes Armes mit einem Ende eines Zwischengelenks
oder Zwischenhebels verbunden ist und mit dem anderen Ende jedes Zwischengelenks
ein hammer- oder hackenartiges Schneidmesser gelenkig vorgesehen ist.
Bei einer fünften Ausführungsform der Erfindung sind bei einer Mähvorrichtung mit der
im wesentlichen gleichen Struktur, wie sie vorstehend beschrieben wurde,
Bolzenverbindungen bei einem Befestigungsmechanismus vorgesehen, um ein
Schwenken des Körpers der Mähvorrichtung um ihre horizontale Achse zu ermöglichen.
Bei einer sechsten Ausführungsform der Erfindung ist bei einer Mähvorrichtung, die im
wesentlichen die vorstehend beschriebene Ausbildung aufweist, Bolzenverbindungen in
ein Befestigungs- oder Aufhängemechanismus vorgesehen, die ein Schwenken des
Körpers der Mähvorrichtung um ihre horizontale Achse ermöglichen, wobei jede Öffnung
für einen Bolzen dieser Bolzenverbindung entweder kreisförmig oder elliptisch und mit
einem Durchmesser größer als derjenige des Bolzens ausgeführt ist, so daß der Bolzen
locker in diese Bolzenöffnung eingreift, und zwar mit Spiel sowohl in der vertikalen
Achse als auch in der Achse der Richtung Vorder- und Rückseite der Mähvorrichtung.
Bei einer siebten Ausführungsform der Erfindung sind bei einer Mähvorrichtung des
nachgezogenen Typs und im wesentlichen in der oben beschriebenen Weise
ausgeführt band- oder seilartige Verbindungsmittel an den Befestigungsmechanismus
vorgesehen, die ein Schwingen bzw. Schwenken des Körpers der Mähvorrichtung um die
horizontale Achse ermöglichen, wobei diese seil- oder bandartigen Verbindungsmittel
einen Freiheitsgrad in vertikaler Richtung sowie auch in der Achsrichtung Vorderseite-
Rückseite aufweisen.
Bei einer achten Ausführungsform der Erfindung ist bei einer Mähvorrichtung wie
vorstehend beschrieben ein Drehhalter im Befestigungsmechanismus vorgesehen, um ein
Drehen des Körpers der Mähvorrichtung um 180° um die vertikale Achse zu
ermöglichen.
Wie vorstehend beschrieben, ist die Mähvorrichtung so ausgeführt, daß sie entsprechend
der Erfindung an einem Ausleger bzw. an einem Geräteträger befestigbar ist, wobei die
Vorrichtung in diesem Fall dadurch gekennzeichnet ist, daß Bolzenverbindungen in dem
Befestigungsmechanismus vorgesehen sind, über die der Körper der Mähvorrichtung mit
einem Ausleger oder Geräteträger verbunden werden kann, und zwar derart, daß der
Körper der Mähvorrichtung um die horizontale Achse schwenken kann, oder aber die
Bolzenöffnungen sind kreisförmig oder elliptisch und größer als der jeweilige
Bolzenabschnitt ausgeführt oder aber band- oder seilartige Verbindungselemente sind
anstelle der Bolzenverbindungen verwendet, um Verbindungen zu schaffen, die einen
Freiheitsgrad sowohl in der vertikalen Richtung als auch in einer Richtung Rückseite-
Vorderseite der Mähvorrichtung aufweisen, wobei der Bereich des Körpers der
Mähvorrichtung, der sich von der Vorderseite an die Unterseite erstreckt, so ausgeführt
ist, daß er auf einer Kreislinie liegt, die konzentrisch zur Schneidanordnung oder auf
einem Bogen etwas größer als die Schneidanordnung verläuft, so daß
Abstandsänderungen zwischen dem Ende des Auslegers oder Geräteträgers und der
Oberfläche des Untergrundes, die beim Bewegen oder aber bei der Schwenk- bzw.
Drehbewegung des mit der Arbeitsmaschine verbundenen Auslegers bzw. Geräteträgers
auftreten, nicht direkt in einer Abstandsänderung zwischen dem Mäher und der
Oberfläche des Untergrundes führen, so daß ein Mähen mit einer gleichförmigen
Grasschneidhöhe möglich ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht des Grasmähers bzw. der Mähvorrichtung entsprechend einer
ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Frontansicht der Mähvorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Mähvorrichtung der Fig. 1;
Fig. 4 Seitenansichten, die die Bewegung des Haltemechanismus und des Körpers der
Mähvorrichtung bei der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigen;
Fig. 5 Seitenansichten verschiedener Arten der Verwendung der Mähvorrichtung der
ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 in Frontansicht eine Verwendungsmöglichkeit der ersten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung auf einer Schräge oder Böschung;
Fig. 7 eine Darstellung einer möglichen Art der Verwendung der ersten Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 8 eine Illustration der Verwendungsmöglichkeiten der ersten Ausführungsform der
Erfindung an schrägen Flächen oder Böschungen;
Fig. 9 eine Seitendarstellung einer Schneidanordnung entsprechend der Erfindung;
Fig. 10 eine Frontansicht der Schneidanordnung der Fig. 9;
Fig. 11 in Seitenansicht eine zweite Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 12 eine Seitenansicht einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 13 eine Seitenansicht der vorstehend diskutierten Mähvorrichtung gemäß dem Stand
der Technik;
Fig. 14 eine Seitenansicht einer herkömmlichen Schneid- oder Messeranordnung;
Fig. 15 eine perspektivische Darstellung dieser Schneidanordnung.
Die Erfindung wird nun nachstehend näher im Detail beschrieben, und zwar unter
Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Eine erste
Ausführungsform der Erfindung wird zusammen mit den Fig. 1-3 erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer mitgeführten bzw. als Arbeitsgerät zur Verwendung
bei Arbeitsmaschinen geeigneten Mähvorrichtung entsprechend einer ersten
Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 2 zeigt eine Frontansicht und Fig. 3 eine Draufsicht auf diese Mähvorrichtung. In
den Figuren bezeichnet 1 eine Schneidanordnung zum Schneiden von Gras. Mit 2 ist ein
Gehäuse oder Rahmen bezeichnet, der bei der dargestellten Ausführungsform kastenartig
mit zwei parallelen, etwa ovalen oder elliptischen Stirnseiten und in der Schnittebene
senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 1 mit einem im wesentlichen rechteckförmigen
Querschnitt ausgebildet ist und in dem die Schneidanordnung 1 horizontal angeordnet
ist. Am Rahmen 2 ist weiterhin ein Antriebsmechanismus 3 vorgesehen, um die
Schneidanordnung 1 um die horizontale Achse rotierend anzutreiben. Die Kombination
von der Schneidanordnung 1, dem Rahmen 2 und dem Antriebsmechanismus wird im
Sinne der Erfindung als Basis- oder Grundeinheit oder Körper 10 der Mähvorrichtung
bezeichnet.
In den Figuren ist weiterhin mit der Bezugsziffer 4 eine Aufhängung bezeichnet. Zum
Aufhängen des Körpers 10 der Mähvorrichtung, dient ein Aufhänge- oder Tragbolzen 5,
der in die Aufhängung eingreift. 7 sind Justierketten und 8 eine Drehkupplung, die eine
obere Platte 81 und eine untere Platte 82 aufweist, wobei letztere relativ zu der ersten um
einen Drehbolzen 84 drehbar ist. Mit der Unterseite der unteren Platte 82 ist ein Lager 6
für den Tragbolzen 5 befestigt, um diesen Tragbolzen 5 an seinen beiden Enden zu
halten. Mit 9 sind Anschlußverbindungen bezeichnet, die an der oberen Platte 81 des
Drehhalters 8 vorgesehen sind. Die Kombination bestehend aus der Halterung 4, dem
Trag- und Haltebolzen 5, den Lagern 6 für den Haltebolzen 5, den Justierketten, dem
Drehhalter 8 und den Anschlußverbindungen 9 wird als Befestigungsmechanismus 40
bezeichnet.
Im Verwendungsfall ist der Körper 10 der mitgeführten und am Boden nachziehbaren
Mähvorrichtung mit einem Ende eines Armes oder Auslegers B einer zivilen
Arbeitsmaschine, beispielsweise eines Baggers verbunden und an diesem Ausleger
befestigt, und zwar mit Hilfe des Befestigungsmechanismus 40. Der Körper 10 wird dann
zum Mähen in einer Richtung des Pfeiles a bewegt (Fig. 1). In der folgenden
Beschreibung wird bezogen auf den Körper 10 der Mähvorrichtung die in der Fig. 1
linke Seite als Vorderseite und die in dieser Figur rechte Seite als Rückseite in Bezug auf
die Bewegungsrichtung (a) bezeichnet. Die Drehrichtung der Schneidanordnung ist durch
den Pfeil b in dieser Figur angegeben.
Wie später noch näher im Detail erläutert wird, umfaßt die Schneidanordnung 1 eine
Vielzahl von umlaufenden, hammerartigen Schneidmessern, die an einer Schneidwelle
vorgesehen sind, welche durch den Antriebsmechanismus 3 rotierend angetrieben wird.
Die Schneidanordnung ist so ausgeführt, daß sie sich etwas oberhalb der Bodenfläche
bewegt, um das Gras auf die gewünschte Höhe zu schneiden. Bei dieser Ausführungsform
besteht der Antriebsmechanismus aus einem Hydraulikmotor 31, aus einem Riemen 32
und aus Rädern 33. Es kann aber auch eine andere Art eines Antriebs, beispielsweise ein
Elektromotor anstelle dieses Hydraulikmotors verwendet werden. Weiterhin kann der
Antriebsmechanismus 3 auch ein Untersetzungsgetriebe, ein Übersetzungsgetriebe
und/oder andere geeignete Mittel umfassen. In jedem Fall ist es möglich, die
Schneidanordnung 1 unabhängig von der Bewegung der zivilen Arbeitsmaschine
anzutreiben, und zwar durch die antriebsmäßige Verbindung der Schneidvorrichtung mit
einer hydraulischen oder elektrischen Antriebseinrichtung.
Der Rahmen 2 bildet eine Struktur mit einem Minimum an Öffnungen, und zwar aus
Gründen der Sicherheit sowie zur Vermeidung von Staubbildung. Der Rahmen bzw. das
haubenartige Gehäuse 2 ist lediglich an seinen Boden, an der Vorderseite in Richtung der
Bewegung sowie im unteren Teil der Rückseite offen. An der rückseitigen Öffnung ist
eine Abdeckplatte 23 aus Hartgummi zum Auswurf des Grases vorgesehen.
Am oberen Ende bzw. an der Vorderseite des Körpers 10 der Mähvorrichtung, d. h. an
dem vorderen Ende der oberen Platte 21 des Rahmens, ist die Halterung 4 befestigt, die
das untere Element des Befestigungs- oder Tragmechanismus 40 bildet. Weiterhin ist auch
eine Führungsrolle 25 am rückwärtigen Ende des Bodenteils des Rahmens 2 vorgesehen.
An beiden Seiten, die von der Vorderseite an den Boden des Rahmens 2 reichen, sind
gekrümmte, aus Rundstahl hergestellte Gleitkufen 24 vorgesehen, die konzentrisch zur
Schneidanordnung 1, aber mit einem etwas größeren Radius verlaufend vorgesehen sind.
Im Verwendungsfall wird der Körper 10 der Mähvorrichtung in Fahrtrichtung der zivilen
Arbeitsmaschine bewegt bzw. gezogen, wobei das vordere untere Ende des Körpers 10
der Mähvorrichtung mit dem Ende des Auslegers der Maschine verbunden und an diesem
Ende gehalten ist, und zwar über den Halter- oder Befestigungsmechanismus 40. Die
Mähvorrichtung wird dementsprechend bei rotierender Führungsrolle 25 mitgeführt und
hierbei wird das Gras auf den Untergrund auf die gewünschte Höhe durch die
Schneidanordnung geschnitten, die etwas oberhalb der Oberfläche des Untergrundes
angeordnet ist und durch den Antriebsmechanismus 3 rotierend angetrieben wird.
Die Halterung 4 des Befestigungsmechanismus 40 besteht im wesentlichen aus zwei
Armen 41, die jeweils eine Öffnung 42 aufweisen, in die der Halte- oder Tragbolzen 5
eingreift, welcher mit dem Ende des Auslegers verbunden ist. Bei dieser Ausführungsform
ist die in den Laschen 41 jeweils vorgesehene Öffnung 42 gewölbt oder elliptisch
ausgeführt und besitzt einen solchen Querschnitt, daß dann, wenn der Durchmesser des
Haltebolzens 5 beispielsweise D ist, die Breite der Öffnung 42 in der Richtung Rückseite
Vorderseite etwa 1,5 D beträgt und in der Höhe 2,5 D. Aus diesem Grunde ist es dem
Körper 10 der Mähvorrichtung möglich, ständig auf den Untergrund aufzuliegen, und
zwar auch dann, wenn der Ausleger sich etwas nach oben und nach unten bewegt, sofern
diese Bewegung des Auslegers nach oben oder nach unten innerhalb der Grenzen der
vertikalen Länge der jeweiligen Öffnung 42 liegt. Der Körper 10 der Mähvorrichtung
kann sich somit mit der Vorwärtsbewegung des Auslegers mitbewegen, und zwar bei auf
dem Boden sich abstützenden Gleitkufen 24 und Führungsrolle 25, wie dies in der Fig.
4 (a) gezeigt ist.
Wenn der Ausleger um einen größeren Betrag sich nach unten bewegt, wird die
Halterung nach unten gedrückt, wodurch der rückwärtige Teil des Körpers 10 sich nach
oben bewegt, wobei die Führungskufen 24 als Wippe oder Lager dienen. Hierbei bewegt
sich entsprechend auch die Führungsrolle 25 nach oben von der Oberfläche des Bodens
weg, wie dies in der Fig. 4 in der Position (b) dargestellt ist. Da der Bogen der
Führungskufen 24 konzentrisch mit der Schneidanordnung 1 bzw. deren Achse verläuft,
verbleibt der Abstand zwischen der Bodenoberfläche und der Schneidanordnung 1
unverändert. Aus diesem Grunde ist verbleibende Grashöhe h₁ beim Schneiden in dieser
Situation gleich zu der Höhe h₀ in der Situation, in der der Körper 10 der
Schneidvorrichtung horizontal angeordnet ist.
Bewegt sich der Ausleger andererseits um einen größeren Betrag nach oben, und zwar
über die von den Öffnungen 42 vorgegebenen Grenzen hinaus, so wird das vordere Ende
des Körpers 10 angehoben. Dies führt dazu, daß die Führungskufen 24 sich von der
Oberfläche des Bodens abheben, während die Führungsrolle oder -walze 25 sich
weiterhin auf den Untergrund abstützt, wie dies in der Fig. 4 in der dortigen Position (c)
wiedergegeben ist. Die Schneidanordnung (1) wird entsprechend angehoben. In diesem
Fall ist die verbleibende Grashöhe h₂ größer als die Höhe h₀, wobei allerdings der
Unterscheid klein in Bezug auf das Anheben des Auslegers ist.
Obwohl die Halterung 4 eine Bolzenverbindung mit dem Tragbolzen 5 bildet, sind die
Verbindungen in vertikaler Richtung lose, so daß die vertikale Bewegung des Auslegers
führt nicht unmittelbar zu einer entsprechenden Änderung der verbleibenden Grashöhe.
Hierdurch ist innerhalb vorgegebener Grenzen ein im wesentlichen gleichförmiges
Schneiden des Grases unabhängig von der Bewegung des Auslegers bzw. des
Geräteträgers möglich.
Falls der Ausleger noch weiter als in der in der Fig. 4 und in der dortigen Position (c)
dargestellten Situation angehoben wird, wird der Körper 10 weiter nach unten hängend
gekippt, wobei der Neigungswinkel des hängenden Körpers 10 durch Verbinden des
Drehhalters 8 und des Rahmens 2 durch die Ketten 7 mit einer geeigneten Länge
eingestellt werden kann.
Die Richtung, in der der Körper der Mähvorrichtung bewegt werden kann, ist festgelegt,
so daß es dann, wenn die Richtung der Bewegung der zivilen Arbeitsmaschine von
vorwärts nach rückwärts oder umgekehrt geändert wird, notwendig ist, den Körper 10 der
Mähvorrichtung um 180° zu drehen, wie dies in der Fig. 5 in den Positionen (a) und (b)
dargestellt ist. Dieses Drehen des Körpers 10 der Mähvorrichtung kann einfach dadurch
erreicht werden, daß der Ausleger B angehoben wird, um dem Körper 10 in einen
hängenden Zustand zu bringen, und daß dann die Fixierstifte 83 des Drehhalters 8 gelöst
werden, so daß die untere Platte 82 dieses Halters relativ zu der oberen Platte 81 um den
Gelenkbolzen 84 gedreht werden kann.
An der unteren Platte 82 des Drehhalters 8 sind zwei Lager 6 für den Haltebolzen 5 mit
einem vorgegebenen Abstand voneinander befestigt. Der Haltebolzen 5 ist in diesen
Lagern so befestigt, daß die beiden Enden des Haltebolzens 5 von den Lagern vorstehen.
An der Außenseite der Lager 6 sind die Laschen 41 des Halters 4 vorgesehen, in die die
vorstehenden Abschnitte des Haltebolzens eingreifen. Dadurch, daß der Halter 4 bzw.
die Laschen 41 möglichst dicht am Lager 6 für den Haltebolzen 5 angeordnet sind, ist
verhindert, daß sich der Körper 10 der Mähvorrichtung aufgrund seines Eigengewichtes
seitlich bewegen kann, und zwar selbst dann, wenn die Mähvorrichtung an einer Schräge
oder Böschung verwendet wird, wie dies in der Fig. 6 dargestellt ist.
Die Fig. 7 zeigt die Mähvorrichtung gemäß der Erfindung in ihrer Befestigung am Arm
oder Geräteträger an der Vorderseite eines Raupenfahrzeugs oder Traktors. Die
Bedienungsperson muß lediglich den Traktor bedienen. Es besteht keine Notwendigkeit
für die Bedienungsperson, sich auch um den Schnitt der Grashöhe zu kümmern, so daß
die entsprechenden Arbeiten sicher und ohne Ermüdung ausgeführt werden kann.
Die Fig. 8 illustriert die mitgeführte oder gezogene Mähvorrichtung gemäß der Erfindung
in ihrer Anpassung an einen Bagger, insbesondere auch für die Verwendung zum Mähen
von steilen Böschungen. In diesem Fall ist es, wie bereits im Zusammenhang mit der
Fig. 6 erläutert, möglich, die Mäharbeiten selbst in steilen Gelände mit hoher Effizienz
und Sicherheit auszuführen.
Fig. 9 zeigt eine Seitenansicht der Schneideinrichtung 1, und zwar in axialer Richtung
gesehen, und Fig. 10 ist eine teilweise Frontansicht dieser Schneideinrichtung. In diesen
Figuren bezeichnet die Bezugsziffer 11 eine Schneidwelle von der sich radial eine
Vielzahl von Armen 12 erstrecken, und zwar entlang der Länge der Welle. Mit 13 sind
Zwischen- oder Verbindungsstücke bezeichnet, von denen jedes schwenkbar an einem
Ende mit dem freien Ende eines Armes mittels eines Stiftes verbunden ist. Ein
hammerartiges Messer oder Schneidelement 14 ist schwenkbar mit dem anderen Ende
jedes dazwischenliegenden Verbindungsstückes 13 verbunden. In diesem Sinne ist eine
Vielzahl von Armen 12 vorgesehen, von denen jeder ein hammerartiges Schneidelement
14 an seinem Ende trägt, in vorgegebenen Abständen an der Schneidwelle 10
vorgesehen, und zwar über die gesamte Länge dieser Schneidwelle, so daß bei Rotieren
der Schneidwelle 11 diese ausbiegenden Schneidelemente 14 entsprechend bewegt
werden, um das Gras mit ihren Seitenkanten oder Schneiden zu schneiden.
Obwohl als Schneideinrichtung 10 auch eine herkömmliche Schneideinrichtung
verwendet werden kann, wie sie in den Fig. 14 und 15 wiedergegeben ist, ist es
vorteilhaft die in den Fig. 9 und 10 dargestellte Schneideinrichtung mit den
Doppelgelenken zu verwenden, welche den Vorteil hat, daß selbst dann, wenn die
Schneideinrichtung 1 auf Fremdkörper oder harte Gegenstände, wie beispielsweise Steine
im Gras auftrifft, die Schneidwelle 11 nicht gestoppt wird oder in ihrer Drehbewegung
behindert wird und darüberhinaus auch die normale Drehbewegung schnell wieder
hergestellt wird, da in einem solchen Fall die Verbindungsstücke 13 und die mit diesem
gelenkig verbundenen Schneidelemente 14 in geeigneter Weise flexibel sind, um das
Passieren des Fremdkörpers zu ermöglichen.
Die zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf
die Fig. 11 erläutert. Bei der ersten Ausführungsform, die vorstehend beschrieben
wurde, ist die Öffnung 42 in der jeweiligen Lasche 41 der Halterung 4 so geformt, daß sie
einen Freiheitsgrad in der vertikalen Richtung sowie auch in der Richtung nach vorne und
hinten ermöglicht. Bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel ist die Öffnung 42 aber rund
ausgeführt, und zwar derart, daß sie keinen Freiheitsgrad schafft, sondern eine übliche
Stiftverbindung bzw. Bolzenverbindung vorgesehen ist. Der Körper 10 der
Mähvorrichtung befindet sich daher selten in dem Zustand, wie er in der Fig. 4 in der
dortigen Position (a) dargesellt ist, sondern in den meisten Fällen in dem Zustand der
dortigen Position (b) oder (c), aber hierdurch gibt sich keine Änderung in der Fähigkeit
das Gras in einer wesentlichen gleichförmigen Höhe vom Untergrund zu schneiden.
Eine dritte Ausführungsform der Erfindung ist in der Fig. 12 dargestellt. Bei der ersten
Ausführungsform wurde, wie oben beschrieben, eine lose Anordnung bzw. Ausführung
hinsichtlich der Halterung 4 verwendet, jedoch bei dieser dritten Ausführungsform sind
band- oder seilartige Mittel, beispielsweise Drahtseile 4a verwendet, und zwar anstelle
der Laschen, um den Körper 10 der Mähvorrichtung anzuheben und zu halten, während
gleichzeitig eine relative Bewegung zwischen dem Lager 6 und dem Körper 10 in
vertikaler Richtung sowie auch in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung möglich ist, und zwar
aufgrund der Flexibilität der Drahtseile 4a. Diese seilartigen Mittel, die für diesen Zweck
geeignet sind, umfassen zusätzlich zu Drahtseilen auch Ketten, seil- oder bandartige
Produkte aus Kunststoffasern usw., die flexibel und frei biegbar sind.
Die übrige Konstruktion sowie auch die Verwendung sind jeweils identisch mit der des
Beispiels 1.
Wie vorstehend beschrieben wurde, ist die mitgeführte Mähvorrichtung entsprechend der
Erfindung geeignet, um das Mähen effizient und mit geringem Arbeitsaufwand
durchzuführen, und zwar in der Weise, daß das Gras im wesentlichen gleichförmig und
in einer im wesentlichen gleichen verbleibenden Höhe vom Untergrund geschnitten
wird.
Wie beispielsweise die Fig. 2 und 10 zeigen, sind die Schneidelemente 14 jeweils
derart ausgeführt, daß sie in Draufsicht auf ihre mit den Schneiden versehenen Seiten
hammerartig bzw. V-förmig ausgebildet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform
bestehen die Schneidelemente 14 jeweils aus einem flachen Abschnitt, welcher an einem
Ende mit dem Verbindungsstück oder Verbindungsglied 13 verbunden ist und am
anderen Ende in zwei divergierende, d. h. die hammerartige oder V-förmige Struktur
bildende Abschnitte übergeht. Die Gelenke zwischen den Armen 12, den
Verbindungsstück 13 und den Schneidelementen 14 sind bei der dargestellten
Ausführungsform jeweils von Bolzen gebildet, die mit ihren Achsen parallel oder im
wesentlichen parallel zur Achse der Schneidwelle 11 liegen.
Claims (8)
1. Mähvorrichtung, insbesondere auf einem Boden oder Untergrund durch Schleifen
bewegbare Mähvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß ein Körper (10) der
Mähvorrichtung an seinem oberen Ende vorne mit einem Ende eines Auslegers oder
Geräteträgers einer sich bewegenden Arbeitsmaschine verbunden und an diesem Ende
gehalten ist, und zwar mit Hilfe eines Verbindungs- und Befestigungsmechanismus
(40), so daß beim Bewegen des Endes des Auslegers oder Geräteträgers der Körper (10)
der Mähvorrichtung entsprechend mitgeführt wird, um den Mähvorgang auszuführen.
2. Mähvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (10) aus
einem Gehäuse oder Rahmen (2), vorzugsweise aus einem im wesentlichen
quaderförmigen oder rechteckförmig-parallel-elliptischen Rahmen (2), aus einer
Schneidanordnung (1) mit einer im Rahmen horizontal und im wesentlichen zentral
gelagerten Schneidwelle, sowie aus einem Antriebsmechanismus (3) zum Antreiben
der Schneidanordnung (1) besteht, daß an zwei Stirnseiten des Rahmens (2) gekrümmte
Gleitkufen (24) vorgesehen sind, die sich jeweils von einer Vorderseite des Rahmens
an den Bodenbereich dieses Rahmens erstrecken, daß die gekrümmten Gleitkufen
konzentrisch oder im wesentlichen konzentrisch zur Schneidwelle (11), aber mit
einem Radius größer als die Schneidwelle verlaufen, und daß eine horizontale
Führungsrolle oder Führungswalze (55) an einem rückwärtigen Bodenende des Körpers
(10) derart vorgesehen ist, daß die Rolle beim Bewegen des Körpers der
Mähvorrichtung rotiert.
3. Mähvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneidanordnung (1) entlang ihrer Länge eine Vielzahl von messeratigen
Schneidelementen (14), vorzugsweise von hammerartigen Messern oder
Schneidelementen aufweist, die sich radial von dieser Schneidwelle (1) erstrecken,
wobei jedes hammerartige Schneidelement um die Achse eines Stiftes schwenkbar ist.
4. Mähvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneidanordnung (1) entlang der Länge der Schneidwelle (11) eine Vielzahl von
Armen (12) aufweist, die sich radial von der Schneidwelle wegerstrecken, wobei jeder
Arm an seinem freien Ende schwenkbar mit einem Ende eines Zwischenstücks oder
eines Zwischenhebels (13) verbunden ist, welches bzw. welcher an seinem anderen
Ende gelenkig mit einem hammerartigen Schneidelement (14) verbunden ist.
5. Mähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Befestigungsmechanismus (40) Bolzenverbindungen aufweist, die ein Schwenken des
Körpers (10) der Mähvorrichtung um seine horizontale Achse ermöglichen.
6. Mähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Befestigungsmechanismus (40) Bolzenverbindungen aufweist, die ein Schwenken des
Körpers (10) der Mähvorrichtung um seine horizontale Achse ermöglichen, und daß
jede Öffnung (42) einer Bolzenverbindung kreisförmig oder elliptisch und mit einem
Durchmesser ausgeführt ist, der größer ist als der Durchmesser des zugehörigen
Bolzens oder Bolzenabschnittes, um so eine Verbindung zu schaffen, die in einer
vertikalen Achsrichtung sowie in einer Achsrichtung entsprechend der Richtung
Vorderseite-Rückseite der Mähvorrichtung einen Freiheitsgrad besitzt bzw. eine
Bewegung ermöglicht.
7. Mähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Befestigungsmechanismus (40) seil- oder bandartige Verbindungsmittel aufweist, um
ein Schwenken des Körpers (10) der Mähvorrichtung um seine horizontale Achse zu
ermöglichen und gleichzeitig Verbindungen zu schaffen, die sowohl in der vertikalen
Achsrichtung als auch in der Achsrichtung zwischen Vorderseite-Rückseite der
Mähvorrichtung einen Freiheitsgrad besitzt bzw. eine Bewegung ermöglicht.
8. Mähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Befestigungsmechanismus eine drehbare Halterung (8) aufweist, die es ermöglicht, den
Körper (10) der Mähvorrichtung um die vertikale Achse um 180° zu drehen.
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