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DE19622452A1 - Mähvorrichtung - Google Patents

Mähvorrichtung

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Publication number
DE19622452A1
DE19622452A1 DE19622452A DE19622452A DE19622452A1 DE 19622452 A1 DE19622452 A1 DE 19622452A1 DE 19622452 A DE19622452 A DE 19622452A DE 19622452 A DE19622452 A DE 19622452A DE 19622452 A1 DE19622452 A1 DE 19622452A1
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DE
Germany
Prior art keywords
mowing device
cutting
frame
mowing
shaft
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19622452A
Other languages
English (en)
Inventor
Masanori Nishioka
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE19622452A1 publication Critical patent/DE19622452A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/01Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
    • A01D34/412Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters
    • A01D34/42Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a horizontal axis, e.g. cutting-cylinders
    • A01D34/43Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a horizontal axis, e.g. cutting-cylinders mounted on a vehicle, e.g. a tractor, or drawn by an animal or a vehicle
    • A01D34/435Flail harvesters or mowers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/01Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
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    • A01D34/42Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a horizontal axis, e.g. cutting-cylinders

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Mähvorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Speziell bezieht sich die Erfindung auf eine mitgeführte, bzw. als Arbeitsgerät ausgebildete Mähvorrichtung, die mit einem Geräteträger oder Arm bzw. Ausleger einer motorgetriebenen Arbeitsmaschine, beispielsweise eines Baggers, eines Traktors oder dergleichen Arbeitsmaschine verbunden und an diesem Geräteträger oder Ausleger gehalten ist, um so ein mechanisiertes Mähen mit hoher Effizienz in unmittelbarer Nähe der Maschine durchführen zu können, und zwar auch beim Bewegen des Auslegers bzw. des Geräteträgers.
Ein typisches Beispiel einer herkömmlichen Mähvorrichtung zur Verwendung an einem Ende eines Auslegers oder Geräteträgers einer zivilen Arbeitsmaschine, beispielsweise eines Baggers ist in der Fig. 13 wiedergegeben. In dieser Figur ist der Ausleger bzw. Geräteträger mit B bezeichnet. 1 ist eine Schneidanordnung, die in einem Gehäuse oder Rahmen 2 vorgesehen ist. 3 ist ein Antriebsmechanismus in dem Rahmen 2 zum Antreiben der Schneidanordnung 1. Eine Kombination der Schneidanordnung 1, des Rahmens 2 und des Antriebsmechanismus ist als Grundeinheit oder Körper 10 der Mähvorrichtung bezeichnet. Die Bezugsziffer 40 bezieht sich auf einen Halte- oder Befestigungsmechanismus für den Körper 10 der Mähvorrichtung, d. h. zum Aufhängen des Körpers 10 an dem Ende des Auslegers bzw. Armes B.
Der herkömmliche Haltermechanismus 40 ist lediglich für die Funktion der Verbindung und Halterung der Mähvorrichtung bzw. des Körpers 10 an dem Ende des Auslegers B ausgeführt, so daß dann, wenn sich der Ausleger B vertikal relativ zur Oberfläche des Untergrundes hin- und herbewegt, wie dies in der Figur mit den Pfeilen angedeutet ist, auch der Körper 10 der Mähvorrichtung in vertikaler Richtung bewegt wird. Hieraus resultiert dann ein bezüglich der Schneidhöhe ungleichförmiges Mähen des Grases. Aus diesem Grund muß die Bedienungsperson beim Arbeiten mit der Mähvorrichtung stets bestrebt sein, einen konstanten Abstand zwischen dem Ende des Auslegers und der Oberfläche des Untergrundes einzuhalten, um eine gleichförmige Grashöhe beim Schneiden zu erreichen.
Falls an der zu mähenden Fläche Erhebungen vorhanden sind, wird ein wesentlicher Teil der Mäharbeit auf die erwähnte Manipulation verwendet. Wenn dann versucht wird, die Mäharbeit auszuführen, während gleichzeitig die motorgetriebene Maschine oder aber deren Arm bzw. Geräteträger bewegt werden, besteht nur die Möglichkeit, entweder einen in der Höhe ungleichförmigen Grasschnitt wegen der vertikalen Bewegung des Endes des Geräteträgers oder Armes aufgrund der Bewegung der angetriebenen Maschine oder aufgrund der Bewegung des Geräteträgers zu akzeptieren, oder aber zwei Bedienungspersonen vorzusehen, von denen einer die Maschine bzw. deren Bewegungen steuert und die andere auf die Einhaltung einer Höhe des Grasschnittes achtet. In diesen Fällen könnte das mechanische Mähen sogar weniger effizient sein als ein manuelles Arbeiten.
Eine Seitenansicht einer herkömmlichen Schneidanordnung 1 ist in der Fig. 14 dargestellt und in perspektivischer Darstellung dieser Schneidanordnung zeigt die Fig. 15. In diesen Figuren bezeichnet die Bezugsziffer 11 eine Schneidwelle, an der eine Vielzahl von Armen 12 vorgesehen sind, welche sich radial von der Schneidwelle wegerstrecken und welche entlang der Länge dieser Schneidwelle verteilt vorgesehen sind. Mit 14 sind hammerartige Schneidmesser oder Schneidelemente bezeichnet von denen jedes gelenkig am freien Ende eines entsprechenden Armes 12 vorgesehen ist. Beim normalen Mähen sind die hammerartigen Schneidelemente 11 so orientiert, daß sie mit ihrer Längserstreckung radial zur Achse der Schneidwelle liegen, und zwar aufgrund der Zentrifugalkraft, die durch Erotation dieser Welle erzeugt wird. Trifft aber die Schneidanordnung auf ein festeres Material, beispielsweise auf einen Stein, so werden die Schneidelemente 14 geschwenkt oder nach rückwärts gedrückt, so daß sich das härtere Material vorbei bewegen kann. Da jedoch bei der herkömmlichen Schneidanordnung die gelenkige Verbindung jeweils an nur einem Punkt vorgesehen ist, hat diese Schneidanordnung unter anderem den Nachteil, daß ein Ausweichen von größeren, härteren Körpern nicht möglich ist und daß daher ein häufiges Brechen der Schneidanordnung oder deren Elemente oder aber ein stoppen der Mähoperation beim Auftreffen auf anderes Material erfolgt.
Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, eine Mähvorrichtung des mitgeführten oder gezogenen Typs zu realisieren, mit der ein Schneiden von Gras in der Form möglich ist, daß eine gleichbleibende Grashöhe verbleibt, und zwar ein effizientes und arbeitssparendes Schneiden, wobei die Mähvorrichtung weiterhin so ausgeführt ist, daß sie an den Auslegern oder Geräteträgern eine Arbeitsmaschine, insbesondere auch einer zivilen Arbeitsmaschine befestigt werden kann. Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung in einer ersten Ausführungsform eine Mähvorrichtung vor, deren Körper an seinem vorderen oberen Ende an einem Geräteträger oder an einem Ende eines Auslegers befestigbar und an diesem gehalten werden kann, welcher (Geräteträger oder Ausleger) an einer motorgetriebenen, sich bewegenden Maschine vorgesehen ist, so daß dann, wenn das schwenkbare Ende des Geräteträgers bzw. Auslegers sich mit der Bewegung der Maschine mitbewegt, der Körper der Mähvorrichtung entsprechend mitgeführt wird, um den Mähvorgang auszuführen.
Bei einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist eine Mähvorrichtung der mitgeführten Art mit einer grundsätzlich ähnlichen Struktur, wie vorstehend beschrieben, vorgesehen, bei der der Körper der Mähvorrichtung im wesentlichen von einem rechteckförmigen, parallel-elliptischen Rahmen oder Gehäuse gebildet wird, wobei eine Schneidanordnung mit ihrer Welle horizontal und im wesentlichen zentral in diesem Rahmen gelagert ist und ein Antriebsmechanismus zum Antreiben der Schneidanordnung vorgesehen ist. Diese Mähvorrichtung ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß gekrümmte Gleitkufen konzentrisch zur Schneidwelle und mit einem größeren Radius als die Schneidwelle vorgesehen sind, und zwar an beiden Stirnseiten des Rahmens, das jede Kufe sich von der Vorderseite bis an den Boden des Rahmens erstreckt, und daß eine horizontale Führungsrolle oder Führungswalze am rückwärtigen Ende des Bodenabschnittes des Rahmens vorgesehen ist, wobei die Führungswalze so ausgeführt ist, daß sie beim Bewegen der motorgetriebenen Maschine rotiert bzw. sich abwälzt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß bei einer Mähvorrichtung, im wesentlichen wie vorstehend beschrieben, die Schneidanordnung eine Vielzahl von Schneidelementen oder Schneidmessern, vorzugsweise hammerartigen Schneidmessern aufweist, die radial an einer Schneidwelle vorgesehen sind, und zwar verteilt entlang der Länge dieser Welle, wobei jedes hammerartige Schneidmesser derart angelenkt ist, daß es flexibel ist oder ausweichen kann.
Entsprechend einer vierten Ausführungsform der Erfindung ist eine mitführbare Mähvorrichtung im wesentlichen wie vorbeschrieben vorgesehen, bei der sich entlang der Länge der Schneidwelle eine Vielzahl von Armen radial von der Welle wegerstrecken, wobei das freie Ende jedes Armes mit einem Ende eines Zwischengelenks oder Zwischenhebels verbunden ist und mit dem anderen Ende jedes Zwischengelenks ein hammer- oder hackenartiges Schneidmesser gelenkig vorgesehen ist.
Bei einer fünften Ausführungsform der Erfindung sind bei einer Mähvorrichtung mit der im wesentlichen gleichen Struktur, wie sie vorstehend beschrieben wurde, Bolzenverbindungen bei einem Befestigungsmechanismus vorgesehen, um ein Schwenken des Körpers der Mähvorrichtung um ihre horizontale Achse zu ermöglichen.
Bei einer sechsten Ausführungsform der Erfindung ist bei einer Mähvorrichtung, die im wesentlichen die vorstehend beschriebene Ausbildung aufweist, Bolzenverbindungen in ein Befestigungs- oder Aufhängemechanismus vorgesehen, die ein Schwenken des Körpers der Mähvorrichtung um ihre horizontale Achse ermöglichen, wobei jede Öffnung für einen Bolzen dieser Bolzenverbindung entweder kreisförmig oder elliptisch und mit einem Durchmesser größer als derjenige des Bolzens ausgeführt ist, so daß der Bolzen locker in diese Bolzenöffnung eingreift, und zwar mit Spiel sowohl in der vertikalen Achse als auch in der Achse der Richtung Vorder- und Rückseite der Mähvorrichtung.
Bei einer siebten Ausführungsform der Erfindung sind bei einer Mähvorrichtung des nachgezogenen Typs und im wesentlichen in der oben beschriebenen Weise ausgeführt band- oder seilartige Verbindungsmittel an den Befestigungsmechanismus vorgesehen, die ein Schwingen bzw. Schwenken des Körpers der Mähvorrichtung um die horizontale Achse ermöglichen, wobei diese seil- oder bandartigen Verbindungsmittel einen Freiheitsgrad in vertikaler Richtung sowie auch in der Achsrichtung Vorderseite- Rückseite aufweisen.
Bei einer achten Ausführungsform der Erfindung ist bei einer Mähvorrichtung wie vorstehend beschrieben ein Drehhalter im Befestigungsmechanismus vorgesehen, um ein Drehen des Körpers der Mähvorrichtung um 180° um die vertikale Achse zu ermöglichen.
Wie vorstehend beschrieben, ist die Mähvorrichtung so ausgeführt, daß sie entsprechend der Erfindung an einem Ausleger bzw. an einem Geräteträger befestigbar ist, wobei die Vorrichtung in diesem Fall dadurch gekennzeichnet ist, daß Bolzenverbindungen in dem Befestigungsmechanismus vorgesehen sind, über die der Körper der Mähvorrichtung mit einem Ausleger oder Geräteträger verbunden werden kann, und zwar derart, daß der Körper der Mähvorrichtung um die horizontale Achse schwenken kann, oder aber die Bolzenöffnungen sind kreisförmig oder elliptisch und größer als der jeweilige Bolzenabschnitt ausgeführt oder aber band- oder seilartige Verbindungselemente sind anstelle der Bolzenverbindungen verwendet, um Verbindungen zu schaffen, die einen Freiheitsgrad sowohl in der vertikalen Richtung als auch in einer Richtung Rückseite- Vorderseite der Mähvorrichtung aufweisen, wobei der Bereich des Körpers der Mähvorrichtung, der sich von der Vorderseite an die Unterseite erstreckt, so ausgeführt ist, daß er auf einer Kreislinie liegt, die konzentrisch zur Schneidanordnung oder auf einem Bogen etwas größer als die Schneidanordnung verläuft, so daß Abstandsänderungen zwischen dem Ende des Auslegers oder Geräteträgers und der Oberfläche des Untergrundes, die beim Bewegen oder aber bei der Schwenk- bzw. Drehbewegung des mit der Arbeitsmaschine verbundenen Auslegers bzw. Geräteträgers auftreten, nicht direkt in einer Abstandsänderung zwischen dem Mäher und der Oberfläche des Untergrundes führen, so daß ein Mähen mit einer gleichförmigen Grasschneidhöhe möglich ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht des Grasmähers bzw. der Mähvorrichtung entsprechend einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Frontansicht der Mähvorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Mähvorrichtung der Fig. 1;
Fig. 4 Seitenansichten, die die Bewegung des Haltemechanismus und des Körpers der Mähvorrichtung bei der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigen;
Fig. 5 Seitenansichten verschiedener Arten der Verwendung der Mähvorrichtung der ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 in Frontansicht eine Verwendungsmöglichkeit der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auf einer Schräge oder Böschung;
Fig. 7 eine Darstellung einer möglichen Art der Verwendung der ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 8 eine Illustration der Verwendungsmöglichkeiten der ersten Ausführungsform der Erfindung an schrägen Flächen oder Böschungen;
Fig. 9 eine Seitendarstellung einer Schneidanordnung entsprechend der Erfindung;
Fig. 10 eine Frontansicht der Schneidanordnung der Fig. 9;
Fig. 11 in Seitenansicht eine zweite Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 12 eine Seitenansicht einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 13 eine Seitenansicht der vorstehend diskutierten Mähvorrichtung gemäß dem Stand der Technik;
Fig. 14 eine Seitenansicht einer herkömmlichen Schneid- oder Messeranordnung;
Fig. 15 eine perspektivische Darstellung dieser Schneidanordnung.
Die Erfindung wird nun nachstehend näher im Detail beschrieben, und zwar unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Eine erste Ausführungsform der Erfindung wird zusammen mit den Fig. 1-3 erläutert.
Beispiel 1
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer mitgeführten bzw. als Arbeitsgerät zur Verwendung bei Arbeitsmaschinen geeigneten Mähvorrichtung entsprechend einer ersten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 2 zeigt eine Frontansicht und Fig. 3 eine Draufsicht auf diese Mähvorrichtung. In den Figuren bezeichnet 1 eine Schneidanordnung zum Schneiden von Gras. Mit 2 ist ein Gehäuse oder Rahmen bezeichnet, der bei der dargestellten Ausführungsform kastenartig mit zwei parallelen, etwa ovalen oder elliptischen Stirnseiten und in der Schnittebene senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 1 mit einem im wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt ausgebildet ist und in dem die Schneidanordnung 1 horizontal angeordnet ist. Am Rahmen 2 ist weiterhin ein Antriebsmechanismus 3 vorgesehen, um die Schneidanordnung 1 um die horizontale Achse rotierend anzutreiben. Die Kombination von der Schneidanordnung 1, dem Rahmen 2 und dem Antriebsmechanismus wird im Sinne der Erfindung als Basis- oder Grundeinheit oder Körper 10 der Mähvorrichtung bezeichnet.
In den Figuren ist weiterhin mit der Bezugsziffer 4 eine Aufhängung bezeichnet. Zum Aufhängen des Körpers 10 der Mähvorrichtung, dient ein Aufhänge- oder Tragbolzen 5, der in die Aufhängung eingreift. 7 sind Justierketten und 8 eine Drehkupplung, die eine obere Platte 81 und eine untere Platte 82 aufweist, wobei letztere relativ zu der ersten um einen Drehbolzen 84 drehbar ist. Mit der Unterseite der unteren Platte 82 ist ein Lager 6 für den Tragbolzen 5 befestigt, um diesen Tragbolzen 5 an seinen beiden Enden zu halten. Mit 9 sind Anschlußverbindungen bezeichnet, die an der oberen Platte 81 des Drehhalters 8 vorgesehen sind. Die Kombination bestehend aus der Halterung 4, dem Trag- und Haltebolzen 5, den Lagern 6 für den Haltebolzen 5, den Justierketten, dem Drehhalter 8 und den Anschlußverbindungen 9 wird als Befestigungsmechanismus 40 bezeichnet.
Im Verwendungsfall ist der Körper 10 der mitgeführten und am Boden nachziehbaren Mähvorrichtung mit einem Ende eines Armes oder Auslegers B einer zivilen Arbeitsmaschine, beispielsweise eines Baggers verbunden und an diesem Ausleger befestigt, und zwar mit Hilfe des Befestigungsmechanismus 40. Der Körper 10 wird dann zum Mähen in einer Richtung des Pfeiles a bewegt (Fig. 1). In der folgenden Beschreibung wird bezogen auf den Körper 10 der Mähvorrichtung die in der Fig. 1 linke Seite als Vorderseite und die in dieser Figur rechte Seite als Rückseite in Bezug auf die Bewegungsrichtung (a) bezeichnet. Die Drehrichtung der Schneidanordnung ist durch den Pfeil b in dieser Figur angegeben.
Wie später noch näher im Detail erläutert wird, umfaßt die Schneidanordnung 1 eine Vielzahl von umlaufenden, hammerartigen Schneidmessern, die an einer Schneidwelle vorgesehen sind, welche durch den Antriebsmechanismus 3 rotierend angetrieben wird.
Die Schneidanordnung ist so ausgeführt, daß sie sich etwas oberhalb der Bodenfläche bewegt, um das Gras auf die gewünschte Höhe zu schneiden. Bei dieser Ausführungsform besteht der Antriebsmechanismus aus einem Hydraulikmotor 31, aus einem Riemen 32 und aus Rädern 33. Es kann aber auch eine andere Art eines Antriebs, beispielsweise ein Elektromotor anstelle dieses Hydraulikmotors verwendet werden. Weiterhin kann der Antriebsmechanismus 3 auch ein Untersetzungsgetriebe, ein Übersetzungsgetriebe und/oder andere geeignete Mittel umfassen. In jedem Fall ist es möglich, die Schneidanordnung 1 unabhängig von der Bewegung der zivilen Arbeitsmaschine anzutreiben, und zwar durch die antriebsmäßige Verbindung der Schneidvorrichtung mit einer hydraulischen oder elektrischen Antriebseinrichtung.
Der Rahmen 2 bildet eine Struktur mit einem Minimum an Öffnungen, und zwar aus Gründen der Sicherheit sowie zur Vermeidung von Staubbildung. Der Rahmen bzw. das haubenartige Gehäuse 2 ist lediglich an seinen Boden, an der Vorderseite in Richtung der Bewegung sowie im unteren Teil der Rückseite offen. An der rückseitigen Öffnung ist eine Abdeckplatte 23 aus Hartgummi zum Auswurf des Grases vorgesehen.
Am oberen Ende bzw. an der Vorderseite des Körpers 10 der Mähvorrichtung, d. h. an dem vorderen Ende der oberen Platte 21 des Rahmens, ist die Halterung 4 befestigt, die das untere Element des Befestigungs- oder Tragmechanismus 40 bildet. Weiterhin ist auch eine Führungsrolle 25 am rückwärtigen Ende des Bodenteils des Rahmens 2 vorgesehen. An beiden Seiten, die von der Vorderseite an den Boden des Rahmens 2 reichen, sind gekrümmte, aus Rundstahl hergestellte Gleitkufen 24 vorgesehen, die konzentrisch zur Schneidanordnung 1, aber mit einem etwas größeren Radius verlaufend vorgesehen sind.
Im Verwendungsfall wird der Körper 10 der Mähvorrichtung in Fahrtrichtung der zivilen Arbeitsmaschine bewegt bzw. gezogen, wobei das vordere untere Ende des Körpers 10 der Mähvorrichtung mit dem Ende des Auslegers der Maschine verbunden und an diesem Ende gehalten ist, und zwar über den Halter- oder Befestigungsmechanismus 40. Die Mähvorrichtung wird dementsprechend bei rotierender Führungsrolle 25 mitgeführt und hierbei wird das Gras auf den Untergrund auf die gewünschte Höhe durch die Schneidanordnung geschnitten, die etwas oberhalb der Oberfläche des Untergrundes angeordnet ist und durch den Antriebsmechanismus 3 rotierend angetrieben wird.
Die Halterung 4 des Befestigungsmechanismus 40 besteht im wesentlichen aus zwei Armen 41, die jeweils eine Öffnung 42 aufweisen, in die der Halte- oder Tragbolzen 5 eingreift, welcher mit dem Ende des Auslegers verbunden ist. Bei dieser Ausführungsform ist die in den Laschen 41 jeweils vorgesehene Öffnung 42 gewölbt oder elliptisch ausgeführt und besitzt einen solchen Querschnitt, daß dann, wenn der Durchmesser des Haltebolzens 5 beispielsweise D ist, die Breite der Öffnung 42 in der Richtung Rückseite Vorderseite etwa 1,5 D beträgt und in der Höhe 2,5 D. Aus diesem Grunde ist es dem Körper 10 der Mähvorrichtung möglich, ständig auf den Untergrund aufzuliegen, und zwar auch dann, wenn der Ausleger sich etwas nach oben und nach unten bewegt, sofern diese Bewegung des Auslegers nach oben oder nach unten innerhalb der Grenzen der vertikalen Länge der jeweiligen Öffnung 42 liegt. Der Körper 10 der Mähvorrichtung kann sich somit mit der Vorwärtsbewegung des Auslegers mitbewegen, und zwar bei auf dem Boden sich abstützenden Gleitkufen 24 und Führungsrolle 25, wie dies in der Fig. 4 (a) gezeigt ist.
Wenn der Ausleger um einen größeren Betrag sich nach unten bewegt, wird die Halterung nach unten gedrückt, wodurch der rückwärtige Teil des Körpers 10 sich nach oben bewegt, wobei die Führungskufen 24 als Wippe oder Lager dienen. Hierbei bewegt sich entsprechend auch die Führungsrolle 25 nach oben von der Oberfläche des Bodens weg, wie dies in der Fig. 4 in der Position (b) dargestellt ist. Da der Bogen der Führungskufen 24 konzentrisch mit der Schneidanordnung 1 bzw. deren Achse verläuft, verbleibt der Abstand zwischen der Bodenoberfläche und der Schneidanordnung 1 unverändert. Aus diesem Grunde ist verbleibende Grashöhe h₁ beim Schneiden in dieser Situation gleich zu der Höhe h₀ in der Situation, in der der Körper 10 der Schneidvorrichtung horizontal angeordnet ist.
Bewegt sich der Ausleger andererseits um einen größeren Betrag nach oben, und zwar über die von den Öffnungen 42 vorgegebenen Grenzen hinaus, so wird das vordere Ende des Körpers 10 angehoben. Dies führt dazu, daß die Führungskufen 24 sich von der Oberfläche des Bodens abheben, während die Führungsrolle oder -walze 25 sich weiterhin auf den Untergrund abstützt, wie dies in der Fig. 4 in der dortigen Position (c) wiedergegeben ist. Die Schneidanordnung (1) wird entsprechend angehoben. In diesem Fall ist die verbleibende Grashöhe h₂ größer als die Höhe h₀, wobei allerdings der Unterscheid klein in Bezug auf das Anheben des Auslegers ist.
Obwohl die Halterung 4 eine Bolzenverbindung mit dem Tragbolzen 5 bildet, sind die Verbindungen in vertikaler Richtung lose, so daß die vertikale Bewegung des Auslegers führt nicht unmittelbar zu einer entsprechenden Änderung der verbleibenden Grashöhe. Hierdurch ist innerhalb vorgegebener Grenzen ein im wesentlichen gleichförmiges Schneiden des Grases unabhängig von der Bewegung des Auslegers bzw. des Geräteträgers möglich.
Falls der Ausleger noch weiter als in der in der Fig. 4 und in der dortigen Position (c) dargestellten Situation angehoben wird, wird der Körper 10 weiter nach unten hängend gekippt, wobei der Neigungswinkel des hängenden Körpers 10 durch Verbinden des Drehhalters 8 und des Rahmens 2 durch die Ketten 7 mit einer geeigneten Länge eingestellt werden kann.
Die Richtung, in der der Körper der Mähvorrichtung bewegt werden kann, ist festgelegt, so daß es dann, wenn die Richtung der Bewegung der zivilen Arbeitsmaschine von vorwärts nach rückwärts oder umgekehrt geändert wird, notwendig ist, den Körper 10 der Mähvorrichtung um 180° zu drehen, wie dies in der Fig. 5 in den Positionen (a) und (b) dargestellt ist. Dieses Drehen des Körpers 10 der Mähvorrichtung kann einfach dadurch erreicht werden, daß der Ausleger B angehoben wird, um dem Körper 10 in einen hängenden Zustand zu bringen, und daß dann die Fixierstifte 83 des Drehhalters 8 gelöst werden, so daß die untere Platte 82 dieses Halters relativ zu der oberen Platte 81 um den Gelenkbolzen 84 gedreht werden kann.
An der unteren Platte 82 des Drehhalters 8 sind zwei Lager 6 für den Haltebolzen 5 mit einem vorgegebenen Abstand voneinander befestigt. Der Haltebolzen 5 ist in diesen Lagern so befestigt, daß die beiden Enden des Haltebolzens 5 von den Lagern vorstehen.
An der Außenseite der Lager 6 sind die Laschen 41 des Halters 4 vorgesehen, in die die vorstehenden Abschnitte des Haltebolzens eingreifen. Dadurch, daß der Halter 4 bzw. die Laschen 41 möglichst dicht am Lager 6 für den Haltebolzen 5 angeordnet sind, ist verhindert, daß sich der Körper 10 der Mähvorrichtung aufgrund seines Eigengewichtes seitlich bewegen kann, und zwar selbst dann, wenn die Mähvorrichtung an einer Schräge oder Böschung verwendet wird, wie dies in der Fig. 6 dargestellt ist.
Die Fig. 7 zeigt die Mähvorrichtung gemäß der Erfindung in ihrer Befestigung am Arm oder Geräteträger an der Vorderseite eines Raupenfahrzeugs oder Traktors. Die Bedienungsperson muß lediglich den Traktor bedienen. Es besteht keine Notwendigkeit für die Bedienungsperson, sich auch um den Schnitt der Grashöhe zu kümmern, so daß die entsprechenden Arbeiten sicher und ohne Ermüdung ausgeführt werden kann.
Die Fig. 8 illustriert die mitgeführte oder gezogene Mähvorrichtung gemäß der Erfindung in ihrer Anpassung an einen Bagger, insbesondere auch für die Verwendung zum Mähen von steilen Böschungen. In diesem Fall ist es, wie bereits im Zusammenhang mit der Fig. 6 erläutert, möglich, die Mäharbeiten selbst in steilen Gelände mit hoher Effizienz und Sicherheit auszuführen.
Fig. 9 zeigt eine Seitenansicht der Schneideinrichtung 1, und zwar in axialer Richtung gesehen, und Fig. 10 ist eine teilweise Frontansicht dieser Schneideinrichtung. In diesen Figuren bezeichnet die Bezugsziffer 11 eine Schneidwelle von der sich radial eine Vielzahl von Armen 12 erstrecken, und zwar entlang der Länge der Welle. Mit 13 sind Zwischen- oder Verbindungsstücke bezeichnet, von denen jedes schwenkbar an einem Ende mit dem freien Ende eines Armes mittels eines Stiftes verbunden ist. Ein hammerartiges Messer oder Schneidelement 14 ist schwenkbar mit dem anderen Ende jedes dazwischenliegenden Verbindungsstückes 13 verbunden. In diesem Sinne ist eine Vielzahl von Armen 12 vorgesehen, von denen jeder ein hammerartiges Schneidelement 14 an seinem Ende trägt, in vorgegebenen Abständen an der Schneidwelle 10 vorgesehen, und zwar über die gesamte Länge dieser Schneidwelle, so daß bei Rotieren der Schneidwelle 11 diese ausbiegenden Schneidelemente 14 entsprechend bewegt werden, um das Gras mit ihren Seitenkanten oder Schneiden zu schneiden.
Obwohl als Schneideinrichtung 10 auch eine herkömmliche Schneideinrichtung verwendet werden kann, wie sie in den Fig. 14 und 15 wiedergegeben ist, ist es vorteilhaft die in den Fig. 9 und 10 dargestellte Schneideinrichtung mit den Doppelgelenken zu verwenden, welche den Vorteil hat, daß selbst dann, wenn die Schneideinrichtung 1 auf Fremdkörper oder harte Gegenstände, wie beispielsweise Steine im Gras auftrifft, die Schneidwelle 11 nicht gestoppt wird oder in ihrer Drehbewegung behindert wird und darüberhinaus auch die normale Drehbewegung schnell wieder hergestellt wird, da in einem solchen Fall die Verbindungsstücke 13 und die mit diesem gelenkig verbundenen Schneidelemente 14 in geeigneter Weise flexibel sind, um das Passieren des Fremdkörpers zu ermöglichen.
Beispiel 2
Die zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die Fig. 11 erläutert. Bei der ersten Ausführungsform, die vorstehend beschrieben wurde, ist die Öffnung 42 in der jeweiligen Lasche 41 der Halterung 4 so geformt, daß sie einen Freiheitsgrad in der vertikalen Richtung sowie auch in der Richtung nach vorne und hinten ermöglicht. Bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel ist die Öffnung 42 aber rund ausgeführt, und zwar derart, daß sie keinen Freiheitsgrad schafft, sondern eine übliche Stiftverbindung bzw. Bolzenverbindung vorgesehen ist. Der Körper 10 der Mähvorrichtung befindet sich daher selten in dem Zustand, wie er in der Fig. 4 in der dortigen Position (a) dargesellt ist, sondern in den meisten Fällen in dem Zustand der dortigen Position (b) oder (c), aber hierdurch gibt sich keine Änderung in der Fähigkeit das Gras in einer wesentlichen gleichförmigen Höhe vom Untergrund zu schneiden.
Beispiel 3
Eine dritte Ausführungsform der Erfindung ist in der Fig. 12 dargestellt. Bei der ersten Ausführungsform wurde, wie oben beschrieben, eine lose Anordnung bzw. Ausführung hinsichtlich der Halterung 4 verwendet, jedoch bei dieser dritten Ausführungsform sind band- oder seilartige Mittel, beispielsweise Drahtseile 4a verwendet, und zwar anstelle der Laschen, um den Körper 10 der Mähvorrichtung anzuheben und zu halten, während gleichzeitig eine relative Bewegung zwischen dem Lager 6 und dem Körper 10 in vertikaler Richtung sowie auch in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung möglich ist, und zwar aufgrund der Flexibilität der Drahtseile 4a. Diese seilartigen Mittel, die für diesen Zweck geeignet sind, umfassen zusätzlich zu Drahtseilen auch Ketten, seil- oder bandartige Produkte aus Kunststoffasern usw., die flexibel und frei biegbar sind.
Die übrige Konstruktion sowie auch die Verwendung sind jeweils identisch mit der des Beispiels 1.
Wie vorstehend beschrieben wurde, ist die mitgeführte Mähvorrichtung entsprechend der Erfindung geeignet, um das Mähen effizient und mit geringem Arbeitsaufwand durchzuführen, und zwar in der Weise, daß das Gras im wesentlichen gleichförmig und in einer im wesentlichen gleichen verbleibenden Höhe vom Untergrund geschnitten wird.
Wie beispielsweise die Fig. 2 und 10 zeigen, sind die Schneidelemente 14 jeweils derart ausgeführt, daß sie in Draufsicht auf ihre mit den Schneiden versehenen Seiten hammerartig bzw. V-förmig ausgebildet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform bestehen die Schneidelemente 14 jeweils aus einem flachen Abschnitt, welcher an einem Ende mit dem Verbindungsstück oder Verbindungsglied 13 verbunden ist und am anderen Ende in zwei divergierende, d. h. die hammerartige oder V-förmige Struktur bildende Abschnitte übergeht. Die Gelenke zwischen den Armen 12, den Verbindungsstück 13 und den Schneidelementen 14 sind bei der dargestellten Ausführungsform jeweils von Bolzen gebildet, die mit ihren Achsen parallel oder im wesentlichen parallel zur Achse der Schneidwelle 11 liegen.

Claims (8)

1. Mähvorrichtung, insbesondere auf einem Boden oder Untergrund durch Schleifen bewegbare Mähvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß ein Körper (10) der Mähvorrichtung an seinem oberen Ende vorne mit einem Ende eines Auslegers oder Geräteträgers einer sich bewegenden Arbeitsmaschine verbunden und an diesem Ende gehalten ist, und zwar mit Hilfe eines Verbindungs- und Befestigungsmechanismus (40), so daß beim Bewegen des Endes des Auslegers oder Geräteträgers der Körper (10) der Mähvorrichtung entsprechend mitgeführt wird, um den Mähvorgang auszuführen.
2. Mähvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (10) aus einem Gehäuse oder Rahmen (2), vorzugsweise aus einem im wesentlichen quaderförmigen oder rechteckförmig-parallel-elliptischen Rahmen (2), aus einer Schneidanordnung (1) mit einer im Rahmen horizontal und im wesentlichen zentral gelagerten Schneidwelle, sowie aus einem Antriebsmechanismus (3) zum Antreiben der Schneidanordnung (1) besteht, daß an zwei Stirnseiten des Rahmens (2) gekrümmte Gleitkufen (24) vorgesehen sind, die sich jeweils von einer Vorderseite des Rahmens an den Bodenbereich dieses Rahmens erstrecken, daß die gekrümmten Gleitkufen konzentrisch oder im wesentlichen konzentrisch zur Schneidwelle (11), aber mit einem Radius größer als die Schneidwelle verlaufen, und daß eine horizontale Führungsrolle oder Führungswalze (55) an einem rückwärtigen Bodenende des Körpers (10) derart vorgesehen ist, daß die Rolle beim Bewegen des Körpers der Mähvorrichtung rotiert.
3. Mähvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidanordnung (1) entlang ihrer Länge eine Vielzahl von messeratigen Schneidelementen (14), vorzugsweise von hammerartigen Messern oder Schneidelementen aufweist, die sich radial von dieser Schneidwelle (1) erstrecken, wobei jedes hammerartige Schneidelement um die Achse eines Stiftes schwenkbar ist.
4. Mähvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidanordnung (1) entlang der Länge der Schneidwelle (11) eine Vielzahl von Armen (12) aufweist, die sich radial von der Schneidwelle wegerstrecken, wobei jeder Arm an seinem freien Ende schwenkbar mit einem Ende eines Zwischenstücks oder eines Zwischenhebels (13) verbunden ist, welches bzw. welcher an seinem anderen Ende gelenkig mit einem hammerartigen Schneidelement (14) verbunden ist.
5. Mähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsmechanismus (40) Bolzenverbindungen aufweist, die ein Schwenken des Körpers (10) der Mähvorrichtung um seine horizontale Achse ermöglichen.
6. Mähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsmechanismus (40) Bolzenverbindungen aufweist, die ein Schwenken des Körpers (10) der Mähvorrichtung um seine horizontale Achse ermöglichen, und daß jede Öffnung (42) einer Bolzenverbindung kreisförmig oder elliptisch und mit einem Durchmesser ausgeführt ist, der größer ist als der Durchmesser des zugehörigen Bolzens oder Bolzenabschnittes, um so eine Verbindung zu schaffen, die in einer vertikalen Achsrichtung sowie in einer Achsrichtung entsprechend der Richtung Vorderseite-Rückseite der Mähvorrichtung einen Freiheitsgrad besitzt bzw. eine Bewegung ermöglicht.
7. Mähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsmechanismus (40) seil- oder bandartige Verbindungsmittel aufweist, um ein Schwenken des Körpers (10) der Mähvorrichtung um seine horizontale Achse zu ermöglichen und gleichzeitig Verbindungen zu schaffen, die sowohl in der vertikalen Achsrichtung als auch in der Achsrichtung zwischen Vorderseite-Rückseite der Mähvorrichtung einen Freiheitsgrad besitzt bzw. eine Bewegung ermöglicht.
8. Mähvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsmechanismus eine drehbare Halterung (8) aufweist, die es ermöglicht, den Körper (10) der Mähvorrichtung um die vertikale Achse um 180° zu drehen.
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