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DE102006062943B3 - Schließbares Behältnis oder Fach, insbesondere für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Schließbares Behältnis oder Fach, insbesondere für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE102006062943B3
DE102006062943B3 DE102006062943.4A DE102006062943A DE102006062943B3 DE 102006062943 B3 DE102006062943 B3 DE 102006062943B3 DE 102006062943 A DE102006062943 A DE 102006062943A DE 102006062943 B3 DE102006062943 B3 DE 102006062943B3
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Markus Riess
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Weber & Co KG Kunststofftechnik und Formenbau GmbH
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Weber & Co KG Kunststofftechnik und Formenbau GmbH
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Abstract

Schließbares Behältnis (1) oder Fach, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit wenigstens zwei in Schließstellung (5) des Behältnisses (1) im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommenden Deckelteilen (2, 3), welche mittels Zwangsführungen (4) in eine Öffnungsstellung (6, 7) des Behältnisses (1) verschiebbar sind, in der die wenigstens zwei Deckelteile (2, 3) sich zumindest bereichsweise überlappen, dadurch gekennzeichnet, dass das während der Öffnungsbewegung nacheilende Deckelteil (2) sich in der Endposition (8) der Öffnungsbewegung unter das während der Öffnungsbewegung voreilende Deckelteil (3) schiebt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein schließbares Behältnis oder Fach, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit wenigstens zwei in Schließstellung des Behältnisses im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommenden Deckelteilen, welche mittels Zwangsführungen in eine Öffnungsstellung des Behältnisses verschiebbar sind, in der die wenigstens zwei Deckelteile sich zumindest bereichsweise überlappen.
  • Stand der Technik
  • Schließbare Behältnisse oder Fächer der hier angesprochenen Art sind beispielsweise bereits aus der DE 101 17 482 A1 bekannt. Die Behältnisse weisen zum Schließen einen Deckel auf, welcher beispielsweise auf die Öffnung des Behältnisses geschoben oder gedreht werden kann. Bei derartigen Deckeln muss jedoch an den Behältnissen beziehungsweise an den entsprechenden Einbauten ein so großer Stauraum vorgesehen sein, dass auch bei vollständig geöffnetem Behältnis der Stauraum den Deckel aufnehmen kann. Das Vorhalten eines derart großen Bauraumes ist gerade bei bauraumoptimierten Konstruktionen, beispielsweise im Fahrgastraum eines Fahrzeugs, nicht zufrieden stellend.
  • Ein schließbares Behältnis mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 ist bereits aus der DE 100 23 778 A1 bekannt. Bei dieser Abdeckung für ein Staufach in der Innenraumausstattung eines Kraftfahrzeugs liegen zwei Deckelteile in der Schließstellung im Wesentlichen nebeneinander. In einer ersten Öffnungsstellung wird das eine Deckelteil komplett unter das andere Deckelteil verschoben, welches sich insoweit in Ruhe befindet. In einer zweiten Öffnungsstellung werden beide Deckelteile gemeinsam aus einer horizontalen Stellung in eine vertikale Position verfahren und sind dann seitlich neben dem Behältnis angeordnet. Diese Abdeckung erweist sich als unhandlich, wobei zusätzlich die Deckelteile um einen 90° Bogen in die Endöffnungsstellung zu verfahren sind.
  • Die DE 35 02 797 C2 offenbart ein schließbares Behältnis mit wenigstens zwei in Schließstellung des Behältnisses im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommenden Deckelteilen. Dabei befinden sich die beiden Deckelteile in der Öffnungsstellung des Behältnisses nicht in einer solchen Position, in der sich die beiden Deckelteile zumindest bereichsweise überlappen. Auch benötigt dieses Behältnis einen relativ großen Bauraum.
  • Schließlich ist aus der EP 0 875 175 A2 ein in ein Schrankmöbel einbaubarer Abfallsammler bekannt, wobei der Abfallsammler nur einen einzigen Deckel aufweist.
  • Aufgabenstellung
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein schließbares Behältnis oder Fach der eingangs genannten Art vorzuschlagen, dessen Schließmechanismus ein sicheres Öffnen und Schließen des Behältnisses ermöglicht, wobei für den Schließmechanismus nur ein kleiner Stauraum vorzusehen ist.
  • Erfindung und vorteilhafte Wirkungen
  • Zur Lösung der Aufgabe wird ein schließbares Behältnis oder Fach, insbesondere für Kraftfahrzeuge, vorgeschlagen, welches die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist.
  • Das Behältnis zeichnet sich u. a. durch wenigstens zwei in Schließstellung des Behältnisses im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommenden Deckelteilen aus, welche mittels Zwangsführungen in eine Öffnungsstellung des Behältnisses verschiebbar sind, in der die wenigstens zwei Deckelteile sich zumindest bereichsweise überlappen. Dabei sind die Zwangsführungen derart ausgebildet, dass das bei der Öffnungsbewegung nacheilende Deckelteil sich in Endposition unter das voreilende Deckelteil schiebt. Hierdurch ist auf technisch einfache Weise ein Öffnen des Behältnisses möglich, wobei die Deckel bereits bei der Öffnungsbewegung in eine platzsparende Position gebracht werden, indem sich das eine Deckelteil unter das andere Deckelteil schiebt. Auch ist vermieden, dass ein Stauraum für die Abdeckung des Behältnisses vorgehalten werden muss, welcher der Größe der abzudeckenden Öffnung des Behältnisses entspricht. Vielmehr kann mittels der erfindungsgemäßen Maßnahme der Stauraum für den Schließmechanismus aufgrund der wenigstens zwei vorhandenen Deckelteile erheblich kleiner dimensioniert werden. Darüber hinaus ist mittels der Zwangsführung ein sicheres Öffnen und Schließen des Behältnisses gewährleistet. Die erfindungsgemäße Maßnahme ist somit besonders für den Einsatz in bauraumoptimierten Anwendungen, wie beispielsweise im Fahrgastraum eines Fahrzeugs, beispielsweise als Ablagefach, Cupholder, Ascher, geeignet.
  • Nach einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Zwangsführungen Führungskanäle aufweisen, in welche Führungselemente, beispielsweise Stifte oder Bolzen, eingreifen. Dadurch sind die Zwangsführungen in technisch besonders einfacher Weise realisierbar. Insbesondere lassen sich dadurch in flexibler Art und Weise Führungsbahnen als Zwangsführungen individuell für jedes Deckelteil gestalten, wodurch ein kollisionsfreies Bewegen der Deckelteile ermöglicht ist. Die Führungskanäle können an der ortsfesten Aufnahme für das Behältnis, beispielsweise an der Fahrzeugkonsole, und die Führungselemente an den beweglichen Deckelteilen angeordnet sein. Selbstverständlich kann dies auch umgekehrt ausgebildet sein.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil Mittel aufweist, welche für eine Mitnahmebewegung des nacheilenden Deckelteils ausgebildet sind. Dadurch ist es zum Bewegen der Deckelteile lediglich erforderlich, dass eines der beiden Deckelteile angetrieben wird. Insofern ist hierdurch das Überführen der Deckelteile in die platzsparende Endposition der Öffnungsstellung des Behältnisses mit geringem technischem Aufwand erreicht.
  • Von Vorteil ist es dabei, dass die beiden Deckelteile zumindest beim Überführen in die Öffnungs- oder Schließstellung mechanisch miteinander gekoppelt sind. Dadurch können die Bewegungen der beiden Deckelteile gezielt aufeinander abgestimmt werden, beispielsweise damit die beiden Deckelteile zur gleichen Zeit die Endposition in der Öffnungs- oder Schließstellung erreichen.
  • Eine technisch einfache Möglichkeit der mechanischen Kopplung besteht darin, dass die beiden Deckelteile über ein Koppelgetriebe miteinander verbunden sind.
  • In diesem Fall ist es bevorzugt vorzusehen, dass das Koppelgetriebe derart gewählt ist, dass beide Deckelteile im Wesentlichen gleichzeitig ihre Endposition in Öffnungs- und/oder Schließstellung erreichen. Dadurch ist ein harmonischer Bewegungsablauf realisierbar, welcher insbesondere beim Betrachter den Eindruck einer gewissen Eleganz erweckt. Auch kann dadurch die Dauer des Öffnungsvorgangs erheblich reduziert werden, da sich das nacheilende Deckelteil mit höherer Geschwindigkeit als das voreilende Deckelteil beim Öffnen bzw. Schließen bewegt.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass das vorauseilende Deckelteil gegen die Kraft eines Federspeichers in die Öffnungsstellung verschiebbar ist. Dadurch ergibt sich ein leichteres und komfortableres Schließen des Behälters, da die Kraft des Federspeichers das Verschieben der Deckelteile in die Schließstellung unterstützt bzw. das Schließen allein durch die Kraft des Federspeichers erfolgt. Dazu sind dann lediglich die Deckelteile aus ihrer Endposition in der Schließstellung freizugeben.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht ferner darin, dass die wenigstens zwei Deckelteile an ihren in Schließstellung aneinandergreifenden Rändern angefast und/oder abgerundet sind. Es kann dadurch ein die Öffnungs- bzw. Schließbewegung der Deckelteile behinderndes Reiben bzw. Kratzen der Deckelteile aneinander vermieden werden. Somit ist auf diese Weise eine kollisionsfreie Bewegung der beiden Deckelteile zueinander gewährleistet.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Zwangsführungen bzw. die Führungskanäle derart ausgebildet sind, dass zumindest das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil gegen die Kraft einer Federvorspannung in Schließstellung gehalten und händisch aus der Rastposition in die Öffnungsstellung überführbar ist. Dadurch kann zum einen vermieden werden, dass es zu einem ungewollten Schließen des Behältnisses kommt, beispielsweise durch entsprechend bei der Fahrt eines Fahrzeuges hervorgerufenen Vibrationen im Fahrgastraum, welche ein selbsttätiges Bewegen der Deckelteile aus ihrem Stauraum verursachen könnten.
  • Durch die Federkraft kann ferner vermieden werden, dass es bei geschlossenem Behältnis, beispielsweise aufgrund von Fahrzeugvibrationen, zu einem ungewollten Öffnen des Behältnisses kommt.
  • Mit Vorteil ist es vorgesehen, dass die Zwangsführungen bzw. die Führungskanäle einen Abschnitt mit herzkurvenförmiger Kontur aufweisen. Dadurch lassen sich die Deckelteile bereits aufgrund der Gestaltung der Führungskanäle in quasi eine Arretierposition beziehungsweise Rastposition in der jeweiligen Endposition der Öffnungs- bzw. Schließstellung bringen, sodass weitere Arretiermittel, wie beispielsweise Rastelemente oder dergleichen nicht erforderlich sind. In diesem Fall ermöglicht also der herzkurvenförmige Abschnitt als solches bereits die Arretierung der Deckelteile.
  • Die Öffnungs- oder Schließbewegung kann nach einer Ausführungsform der Erfindung motorisch, vorzugsweise elektromotorisch, erfolgen. Dies bietet dem Benutzer des Behältnisses einen größtmöglichen Bedienkomfort. Bei einer Anwendung des Behältnisses in einem Fahrzeug ist damit sichergestellt, dass der Fahrer zum Öffnen beziehungsweise Schließen des Behältnisses nicht vom Fahren abgelenkt wird.
  • Selbstverständlich ist es alternativ auch möglich, dass die Öffnungs- oder Schließbewegung händisch erfolgt.
  • Ausführungsbeispiel
  • Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
  • Es zeigen:
  • 1 eine mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen, schließbaren Behältnisses in Schließstellung als Seitenansicht,
  • 2 das Behältnis gemäß 1 in einer ersten Öffnungsstellung als Seitenansicht und
  • 3 das Behältnis gemäß 1 in einer zweiten Öffnungsstellung als Seitenansicht.
  • Die 1 bis 3 zeigen – in schematischer Darstellung – eine mögliche Ausführungsform eines schließbaren Behältnisses 1 bzw. Faches, insbesondere für Kraftfahrzeuge, in einer Schließstellung 5 (1), einer ersten Öffnungsstellung 6 (2) und einer zweiten Öffnungsstellung 7 (3). Bei diesem Behältnis kann es sich beispielsweise um ein Ablagefach, ein Fach für einen Cupholder oder ein Fach für einen Zigarettenanzünder, vorzugsweise in einem Kraftfahrzeug, handeln.
  • Das Behältnis 1 weist einen Mechanismus zum Öffnen bzw. Schließen auf, welcher wenigstens zwei in der Schließstellung 5 des Behältnisses 1 im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommende Deckelteile 2, 3 enthält. Die Deckelteile 2, 3 sind dabei mittels Zwangsführungen 4 in die Öffnungsstellung 6 bzw. 7 des Behältnisses 1 verschiebbar, in der die wenigstens zwei Deckelteile 2, 3 sich dann zumindest bereichsweise überlappen. Hierdurch lässt sich die von den Deckelteilen 2, 3 gebildete Abdeckung für das Behältnis 1 kompakt auf kleinstem Stauraum unterbringen, wenn das Behältnis geöffnet bzw. teilweise geöffnet ist.
  • Die Zwangsführungen 4 sind bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel derart ausgebildet, dass das bei der Öffnungsbewegung nacheilende Deckelteil 2 sich in Endposition 8 unter das voreilende Deckelteil 3 schiebt. Hierzu weisen die Zwangsführungen 4 Führungskanäle 9, 10, 11 auf, in welche mit den Deckelteilen 2, 3 verbundene Führungselemente 12, 13, beispielsweise in Art von Stiften oder Bolzen, eingreifen.
  • Um beide Deckelteile 2, 3 beim Öffnen beziehungsweise Schließen des Behältnisses aufeinander abgestimmt bewegen zu können, weist das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil 3 Mittel 14 auf, welche für eine Mitnahmebewegung des nacheilenden Deckelteils 2 ausgebildet sind. Dabei sind die beiden Deckelteile 2, 3 zumindest beim Überführen in die Öffnungsstellung 6, 7 oder Schließstellung 5 mechanisch miteinander gekoppelt. Dies geschieht bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel dadurch, dass die beiden Deckelteile 2, 3 über ein Koppelgetriebe 15 miteinander verbunden sind.
  • Das Übersetzungsverhältnis des Koppelgetriebes 15 ist in der Weise gewählt, dass beide Deckelteile 2, 3 im Wesentlichen gleichzeitig ihre Endposition 8, 16 in der zweiten Öffnungsstellung 7 und/oder der Schließstellung 5 erreichen. Die Endposition 16 in Schließstellung 5 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel diejenige Stellung, in der das Behältnis 1 vollständig durch die Deckelteile 2, 3 abgedeckt bzw. verschlossen ist. Unter der Endposition 8 in der Öffnungsstellung 7 ist vorliegend diejenige Position zu verstehen, bei welcher das Behältnis 1 vollständig geöffnet ist, das heißt die Deckelteile 2, 3 sind vollständig aus der Öffnung des Behältnisses 1 herausgefahren und befinden sich in einem entsprechenden Stauraum über dem Behältnis 1. Selbstverständlich können die Deckelteile 2, 3 auch in beliebige Zwischenstellungen zwischen den Endpositionen 8 und 16 gefahren werden, in denen dann das Behältnis 1 nur teilweise geöffnet bzw. geschlossen vorliegt, wie das beispielsweise in 2 anhand der sich in der ersten Öffnungsstellung 6 befindlichen Deckelteile 2, 3 gezeigt ist.
  • Vorzugsweise weisen die beiden Deckelteile 2, 3, in Bewegungsrichtung gesehen, im Wesentlichen gleiche Breite auf und das Übersetzungsverhältnis des Koppelgetriebes 15 beträgt etwa 2:1.
  • Vorzugsweise weist das Koppelgetriebe 15 ein mit dem in die Öffnungsbewegung vorauseilenden Deckelteil 3 verbundenes Antriebsrad 19 in Form eines Ritzels auf. Das Antriebsrad 19 rollt bei der Öffnungs- bzw. Schließbewegung auf einem ortsfesten Getriebeteil 20 in Form einer Gegenverzahnung zum Antriebsrad 19 ab bzw. es kommt zu einer Kämmbewegung, wobei ein mit dem anderen Deckelteil 2 verbundenes Übertragungselement 21 in Form einer Zahnstange in Richtung der Öffnungs- bzw. Schließstellung 5, 6 des Behältnisses 1 verschoben wird.
  • Die Gegenverzahnung 20 und die Zahnstange 21 greifen bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel auf gegenüberliegenden Umfangsseiten des Ritzels 19 an.
  • Weiterhin ist an dem bei der Öffnungsbewegung vorauseilenden Deckteil 3 eine Führung 22 in Form einer Rolle für die Zahnstange 21 vorgesehen, welches gegenüberliegend dem Ritzel 19 an der Zahnstange 21 angreift. Bevorzugt weist die Führungsrolle 22 an ihrem dem Deckelteil 3 abgewandten Ende eine hochgezogene Seitenwandung 26 auf, um dadurch ein seitliches Weggleiten der Zahnstange 21 von dem Ritzel 19 bei der Schließ- beziehungsweise Öffnungsbewegung zu verhindern.
  • Darüber hinaus ist ein (hier nicht dargestellter) Federspeicher vorgesehen, gegen dessen Kraft das vorauseilende Deckelteil 3 in die Öffnungsstellung 6 beziehungsweise 7 verschiebbar ist.
  • Auch kann es vorgesehen sein, dass die Zwangsführungen 4 bzw. die Führungskanäle 9, 10, 11 derart ausgebildet sind, dass zumindest das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil 3 gegen die Kraft einer Federvorspannung in der Schließstellung 5 gehalten und händisch aus einer Rastposition in die erste oder zweite Öffnungsstellung 6 beziehungsweise 7 oder eine beliebige andere Öffnungsstellung überführbar ist.
  • Zur Ausbildung der Rastposition für die Deckelteile 2, 3 weisen die Zwangsführungen 4 bzw. die Führungskanäle 9, 10, 11 einen Abschnitt 25 mit herzkurvenförmiger Kontur auf.
  • Um Kollisionen bei der Öffnungs- bzw. Schließbewegung der Deckelteile 2, 3 zu vermeiden, weisen diese an ihren in Schließstellung 5 aneinandergrenzende Rändern 23, 24 Fasen auf bzw. sind dort abgerundet.
  • Als Antrieb zum Öffnen bzw. Schließen des Behältnisses 1 kann auch ein Elektromotor vorgesehen sein, welcher vorzugsweise das Ritzel 19 antreibt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Behältnis
    2
    nacheilendes Deckelteil
    3
    voreilendes Deckelteil
    4
    Zwangsführungen
    5
    Schließstellung
    6
    Öffnungsstellung
    7
    Öffnungsstellung
    8
    Endposition
    9
    Führungskanal
    10
    Führungskanal
    11
    Führungskanal
    12
    Führungselement
    13
    Führungselement
    14
    Mittel für die Mitnahmebewegung
    15
    Koppelgetriebe
    16
    Endposition
    17
    Breite
    18
    Breite
    19
    Antriebsrad, Ritzel
    20
    Getriebeteil, Gegenverzahnung
    21
    Übertragungselement, Zahnstange
    22
    Führung
    23
    Rand
    24
    Rand
    25
    Abschnitt
    26
    Seitenwandung

Claims (12)

  1. Schließbares Behältnis (1) oder Fach, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit wenigstens zwei in Schließstellung (5) des Behältnisses (1) im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommenden Deckelteilen (2, 3), welche mittels Zwangsführungen (4) in eine Öffnungsstellung (6, 7) des Behältnisses (1) verschiebbar sind, in der die wenigstens zwei Deckelteile (2, 3) sich zumindest bereichsweise überlappen, dadurch gekennzeichnet, dass das während der Öffnungsbewegung nacheilende Deckelteil (2) sich in der Endposition (8) der Öffnungsbewegung unter das während der Öffnungsbewegung voreilende Deckelteil (3) schiebt.
  2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das die Zwangsführungen (4) Führungskanäle (9, 10, 11) aufweisen, in welche Führungselemente (12, 13), bspw. Stifte oder Bolzen, eingreifen.
  3. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil (3) Mittel (14) aufweist, welche für eine Mitnahmebewegung des nacheilenden Deckelteils (2) ausgebildet sind.
  4. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Deckelteile (2, 3) zumindest beim Überführen in die Öffnungs- (6, 7) oder Schließstellung (5) mechanisch miteinander gekoppelt sind.
  5. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Deckelteile (2, 3) über ein Koppelgetriebe (15) miteinander verbunden sind.
  6. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Übersetzungsverhältnis des Koppelgetriebes (15) derart gewählt ist, dass beide Deckelteile (2, 3) im Wesentlichen gleichzeitig ihre Endposition (8, 16) in Öffnungs- und/oder Schließstellung (5, 7) erreichen.
  7. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Endposition (8) der Öffnungsstellung (7) die Deckelteile (2, 3) vollständig aus der Öffnung des Behältnisses (1) herausgefahren sind und sich in einem Stauraum über den Behältnis (1) befinden.
  8. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das vorauseilende Deckelteil (3) gegen die Kraft eines Federspeichers in die Öffnungsstellung (6) verschiebbar ist.
  9. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Deckelteile (2, 3) an ihren in Schließstellung (5) aneinander greifenden Rändern (23, 24) angefast und/oder abgerundet sind.
  10. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangsführungen (4) bzw. die Führungskanäle (9, 10, 11) derart ausgebildet sind, dass zumindest das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil (3) gegen die Kraft einer Federvorspannung in Schließstellung (5) gehalten und händisch aus der Rastposition in die Öffnungsstellung (6, 7) überführbar ist.
  11. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangsführungen (4) bzw. die Führungskanäle (9, 10, 11) einen Abschnitt (25) mit herzkurvenförmiger Kontur aufweisen.
  12. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungs- oder Schließbewegung motorisch, vorzugsweise elektromotorisch, erfolgt.
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