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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Mittelkonsole für ein
Kraftfahrzeug, die zwischen den Vordersitzen einen Grundkörper
mit einem nach oben offenen Ablagefach umfasst, gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft außerdem ein,
mit einer derartigen Mittelkonsole ausgestattetes Kraftfahrzeug.
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Aus
der
DE 38 07 880 A1 ist
eine gattungsgemäße Mittelkonsole für
ein Kraftfahrzeug bekannt, die einen Grundkörper mit einem
nach oben offenen Ablagefach aufweist, wobei dessen Öffnung
mittels eines schwenkbar angelenkten Abdeckteils überdeckbar
ist. Auf diesem Abdeckteil, üblicherweise auch Trägerteil
genannt, ist eine Armlehne längsverschiebbar gelagert und
aus einer zwischen den Vordersitzen zurückgeschobenen Position
in Richtung auf die Armaturentafel in eine vordere Armlehnenposition überführbar.
Durch das, die Armlehne tragende Trägerteil, bleibt die Öffnung
des Ablagefaches auch bei vollständig in Richtung auf die
Armaturentafel vorgeschobene Armlehne abgedeckt.
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Aus
der
DE 43 09 620 C2 ist
demgegenüber eine Verschlussanordnung für ein
Ablagefach eines Kraftfahrzeuges, mit einem die Ablageöffnung überdeckenden,
schwenkbar angelenkten Deckel, bekannt. In dem Ablagefach ist eine
Ablageschale angeordnet, welche durch ein Aufschwenken des Deckels
zugänglich wird, bzw. mit dem Deckel durch einen Verschluss
verriegelbar und verschwenkbar ist, wobei der Deckel sowie die Ablageschale
durch jeweils einen zusätzlichen Verschluss mit dem Ablagefach
verriegelbar sind. Dabei wird der Verschluss zwischen Deckel und
Ablageschale in verriegelter Stellung entriegelnd auf den Verschluss
zwischen Ablageschale und Ablagefach. Um zu verhindern, dass bei
einer Hochschwenkbewegung des Deckels mit der Ablageschale eine
Entriegelung des Verschlusses zwischen diesen beiden Teilen ausgelöst
werden kann, ist in einem Verriegelungssystem ein Massenpendel schwenkbar
angelenkt, welches bei der Hochschwenkbewegung den Verschluss unbeweglich
sperrt.
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Des
Weiteren ist aus der
DE
100 00 284 A1 eine Verschlussvorrichtung für einen
Behälter mit einem ersten klappenförmigen Deckel,
der selbst als Behältnis ausgebildet ist, und durch einen
zweiten klappenförmigen Deckel verschließbar ist,
wobei die Schwenkachsen der übereinander angeordneten klappenförmigen
Deckel sich auf der gleichen Seite befinden. Um hierbei zu erreichen,
dass die Verschlussvorrichtung zum Öffnen der beiden Deckel nur
ein einziges Betätigungselement benötigt und gleichzeitig
sichergestellt ist, dass bei einem geöffneten Deckel der
jeweils andere Deckel verriegelt bleibt und nicht geöffnet
werden kann, ist die Verschlussvorrichtung an dem ersten Deckel
angeordnet und als Betätigungselement ein von einer Mittelstellung aus
in zwei Richtungen verschwenkbarer Hebel vorgesehen. Bei einem Verschwenken
in die eine Richtung wird der erste Deckel entriegelt, während
durch eine Schwenkbewegung in die entgegengesetzte Richtung der
zweite Deckel entriegelt wird. Generell ist hierbei die gesamte
Verschlussvorrichtung jedoch äußerst aufwändig
konzipiert.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
für eine gattungsgernäße Mittelkonsole
eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, welche insbesondere
eine erhöhte Funktionalität aufweist.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände
der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einer Mittelkonsole
eines Kraftfahrzeuges mit einem aufschwenkbaren Deckel, der zugleich
als Armlehne ausgebildet und in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar
gelagert ist, einen Verriegelungsmechanismus vorzusehen, welcher
lediglich ein einziges Betätigungselement aufweist, mit welchem
beide Funktionen des Deckels bzw. der Armlehne, d. h. sowohl deren
Schwenk- als auch deren Verschiebefunktion, entriegelbar sind. Im
Unterschied zu bekannten Lösungen, bei welchen für
die Verschiebefunktion und die Schwenkfunktion jeweils unterschiedliche
Betätigungselemente betätigt werden mussten, kann
so die Handhabung deutlich vereinfacht werden. Erfindungsgemäß ist
dabei der Verriegelungsmechanismus des Weiteren derart ausgebildet,
dass er eine Schwenkbewegung der Armlehne zusammen mit einem diese
tragenden Trägerteil ausschließlich dann erlaubt,
sofern sich die Armlehne in ihrer vollständig zurückgeschobenen
Position befindet. Die Armlehne ist generell zwischen der zwischen den
Vordersitzen des Kraftfahrzeuges zurückgeschobenen Position
in Richtung auf die Armaturentafel in eine vordere Position verschiebbar,
so dass die Armlehne an individuelle Bedürfnisse des Fahrers
anpassbar ist. Die Armlehne ist dabei über das Trägerteil
schwenkbar an einem Grundkörper, der Mittelkonsole gelagert,
welche ein nach oben offenes Ablagefach umfasst. Da in Fahrtrichtung
gesehen vor dem Ablagefach üblicherweise ein sogenannter „Cup-Holder” angeordnet
ist, ist es zur Vermeidung von Kollisionen, welche beispielsweise
bei einem Herunterklappen der Armlehne in deren nach vorne geschobenem
Zustand mit einem im Cup-Holder abgestellten Getränkegefäß auftreten
können, äußerst vorteilhaft, wenn die
Schwenkbewegung der Armlehne zusammen mit dem Trägerteil
nur in dem Fall möglich ist, in welchem die Armlehne sich
in ihrer vollständig zurückgeschobenen Position
befindet und dadurch nicht in den Bereich des Cup-Holders hineinragt.
Mit einem derart ausgebildeten Verriegelungsmechanismus lässt
sich somit wirkungsvoll ein Umstoßen, eines im Cup-Holder
abgestellten Getränkegefäßes durch ein
versehentliches Herunterschwenken der Armlehne zusammen mit dem
Trägerteil, bei gleichzeitiger nach vorn geschobener Armlehne,
verhindern. Die erfindungsgemäße Mittelkonsole
erleichtert somit einerseits die Bedienung der Schwenk- und der
Verschiebefunktion der Armlehne und schützt zum anderen
ein in dem Cup-Holder abgestelltes Gefäß vor einem
versehentlichen Umstoßen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lösung, sind am Trägerteil und am Deckel zwei
komplementär zueinander ausgebildete, lineare Führungsschienen
vorgesehen, die zusammen einen Führungskanal für
Lagerkugeln bilden. Der Deckel ist somit über eine Kugellagerung am
Trägerteil gelagert, wodurch eine besonders leichtgängige
Lagerung erreicht werden kann. Gleichzeitig stellt ein derartiges
Kugellager eine besonders verschleißresistente Lagerung
dar, welche unter üblichen Gebrauchsbedingungen nahezu
keinem Verschleiß unterliegt und dadurch die besonders
leichtgängige Lagerung des Deckels bezüglich des
Trägerteils über die gesamte Lebensdauer erhält.
Im Unterschied zu anderen Lagerungsarten, beispielsweise einer Lagerung
mittels Schienen und darin eingreifenden Kufen, stellt ein derartiges
Kugellager auch eine nahezu klemmfreie Lagerung dar, so dass ein
Verklemmen zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lösung, ist eine Federeinrichtung zum kraftunterstützten Öffnen
bzw. Schließen des Deckels vorgesehen. Hierbei kann insbesondere
an ein mittels der Federeinrichtung selbsttätiges Öffnen
nach dem Entriegeln des Verriegelungsmechanismus gedacht sein, wodurch
der Zugang zu dem, unter dem Deckel angeordneten Ablagefach der
Mittelkonsole erleichtert, insbesondere äußerst
komfortabel gestaltet werden kann. Zugleich wird durch eine derartig
ausgebildete Federeinrichtung, eine ergonomisch schwierig auszuführende Öffnungsbewegung
von Hand vermieden, welche insbesondere älteren oder körperlich
beeinträchtigten Personen schwer fällt. Mit der
erfindungsgemäßen Federeinrichtung ist somit nur
noch ein Betätigen des Betätigungselementes zum
Entriegeln des Verriegelungsmechanismus erforderlich, woraufhin
der Deckel selbsttätig nach oben schwenkt und das durch
diesen noch verschlossene Ablagefach darunter freigibt. Gekoppelt
werden kann die Federeinrichtung dabei optional mit einer Dämpfungseinrichtung, welche
insbesondere eine Öffnungsbewegung des Deckels dämpft.
Eine Federeinrichtung ohne eine derartige Dämpfungseinrichtung
würde nach dem Entriegeln des Verriegelungsmechanismus
ein abruptes Aufschnappen, d. h. ein abruptes Öffnen des Deckels
bewirken, während mit dem Einsatz der Dämpfungseinrichtung
eine gedämpfte, insbesondere eine gleichmäßige Öffnungsbewegung
des Deckels erzielt werden kann. Eine derartig gedämpfte Öffnungsbewegung
wird vom Kunden als Zeichen hoher Qualität wahrgenommen
und ist bereits bei vielen, mit einer Federeinrichtung ausgestatteten, Schwenkelementen,
insbesondere im höherpreisigen Fahrzeugsegment, anzutreffen.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen
Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche
oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei
zeigen, jeweils schematisch,
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1 ein
Ablagefach in einer nicht dargestellten Mittelkonsole eines Kraftfahrzeuges
bei geöffnetem Deckel und sich gleichzeitig in ihrer vollständig
zurückgeschobenen Position befindlichen Armlehne,
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2 eine
hinsichtlich ihrer Längsverschiebbarkeit und ihrer Schwenkbarkeit
verriegelte Armlehne,
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3 eine
nach vorne verschobene und in dieser Stellung verriegelte Armlehne,
bei gleichzeitig verriegelter Schwenkbarkeit der Armlehne,
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4 die
Armlehne in ihrer vollständig zurückgeschobenen
und verriegelten Position, bei gleichzeitig entriegelter Schwenkbarkeit,
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5 eine
vollständig in zurückgeschobener Position befindliche
und zugleich hinsichtlich ihrer Längsverschiebbarkeit entriegelte
Armlehne, wobei die Schwenkbarkeit der Armlehne gesperrt ist.
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Entsprechend
der 1, ist ein, in einem Grundkörper 1 angeordnetes
Ablagefach 2 dargestellt, welches üblicherweise
in einer nicht gezeigten Mittelkonsole zwischen den Vordersitzen
eines Kraftfahrzeuges angeordnet ist. Das Ablagefach 2 ist
dabei nach oben offen und über einen Deckel 3,
welcher schwenkbar am Grundkörper 1 angelenkt
ist, verschließbar. Der Deckel 3 setzt sich dabei
im Wesentlichen aus einem Trägerteil 4 mit einer
bezüglich diesem Trägerteil 4 verschiebbaren
Armlehne 5 zusammen. Die Armlehne 5 ist zwischen
einer vollständig zurückgeschobenen Position (vgl. 1)
und einer vollständig in Fahrtrichtung auf eine nicht gezeigte
Armaturentafel verschobene Position (vgl. 3) verstellbar.
Erfindungswesentlich ist dabei, dass ein Verriegelungsmechanismus 6 mit
einem Betätigungselement 7 vorgesehen ist, über
welches durch unterschiedliche Betätigung sowohl eine Schwenkbewegung
des Deckels 3, d. h. eine Schwenkbewegung der Armlehne 5 zusammen
mit dem Trägerteil 4, sowie eine Verschiebebewegung
der Armlehne 5 relativ zum Trägerteil 4 entriegelbar
sind.
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Eine
Schwenkbewegung der Armlehne 5 zusammen mit dem Trägerteil 4,
also ein Öffnen und ein Schließen des Deckels 3 sind
dabei von dem erfindungsgemäß ausgebildeten Verriegelungsmechanismus 6 ausschließlich
dann zugelassen, sofern sich die Armlehne 5 in ihrer vollständig
zurückgeschobenen Position befindet, wie dies beispielsweise
gemäß der 1 dargestellt
ist.
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Generell
umfasst der Verriegelungsmechanismus 6 das Betätigungselement 7,
welches über ein Zugelement 8, beispielsweise
eine Zugstange, mit einem federbeaufschlagten Drehhebel 9 wirkungsverbunden
ist. Dieser Drehhebel 9 weist ein Führungselement 10 auf,
welches in einer entsprechenden und am Trägerteil 4 angeordneten
Kulissenführung 11 geführt ist (vgl.
Detaildarstellungen in den 1 bis 5).
Das Führungselement 10 kann dabei als herkömmlicher
Führungszapfen ausgebildet sein. Die Kulissenführung 11 erstreckt
sich im Wesentlichen linear in Fahrzeuglängsrichtung, d.
h. quer zu einer Schwenkachse 12 des Deckels 3,
wobei an den Längsendseiten der Kulissenführung 11 jeweils Ausnehmungen 13 und 13' vorgesehen
sind, in welche das Führungselement 10 bei sich
jeweils vollständig in seiner vorderen Position oder in
seiner vollständig zurückgeschobenen Position
befindliche Armlehne 5 eingreift. Greift dabei das Führungselement 10 des
Drehhebels 9 in eine der Ausnehmungen 13 bzw. 13' ein,
so sind in diesem Zustand sowohl eine Verschiebebewegung als auch
eine Schwenkbewegung der Armlehne 5 gesperrt. Wie der Detaildarstellung
gemäß der 1 zu entnehmen
ist, sind in Fahrtrichtung hinten an der Kulissenführung 11 jedoch
zwei Ausnehmungen 13 und 13'' vorgesehen, wobei
der Drehhebel 9 mit seinem Führungselement 10 in
die Ausnehmung 13 eingreift. Wird nun das Betätigungselement 7 nur
leicht betätigt, so wird das Führungselement 10 durch
eine Drehbewegung des Drehhebels 9 aus der Ausnehmung 13 herausgeführt
und kann in der Kulissenführung 11 entlang gleiten.
In diesem Zustand ist zwar eine Verschiebebewegung der Armlehne 5 möglich, ein Öffnen
des Ablagefaches 2 ist jedoch nicht möglich. Wird
demgegenüber durch ein stärkeres Betätigen
des Betätigungshebels 7, dieser in seine zweite Schwenkstellung
verstellt, so bewirkt dies ein stärkeres Verdrehen des
Drehhebels 9, wobei das Führungselement 10 in
die Ausnehmung 13'' eingreift. In diesem Zustand ist eine
Längsverschiebbarkeit der Armlehne 5 gesperrt,
während eine Schwenkbewegung der Armlehne 5 frei
möglich ist.
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Selbstverständlich
kann nicht nur der Drehhebel 9 mit einer Federeinrichtung
beaufschlagt sein, sondern ebenfalls auch das Betätigungselement 7.
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Gemäß der 2 befindet
sich die Armlehne 5 in ihrer vollständig zurückgeschobenen
Position, in welcher das Führungselement 10 des
Drehhebels 9 in die Ausnehmung; 13 eingreift und
dadurch sowohl eine Längsverschiebbarkeit der Armlehne 5 bezüglich
des Trägerteils 4, als auch eine Schwenkbarkeit des
Deckels 3 sperrt. Demgegenüber zeigt die 3 die
Armlehne 5 in ihrer in Richtung auf die Armaturentafel
vorgeschobenen vorderen Position, in welcher das Führungselement 10 des
Drehhebels 9 in der in Fahrtrichtung vorne gelegenen Ausnehmung 13' eingreift
und dadurch die Längsverschiebbarkeit der Armlehne 5 bezüglich
des Trägerteils 4 sperrt. Zum Zurückfahren,
d. h. einem nach hinten Schieben der Armlehne 5, muss somit
das Betätigungselement 7 in seine erste Schwenkstellung
verstellt werden, in welcher das Führungselement 10 des
Drehhebels 9 aus der Ausnehmung 13' herausbewegt
wird und entlang der Kulissenführung 11 gleiten
kann.
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Eine
Stellung, in welcher die Längsverschiebbarkeit der Armlehne 5 bezüglich
des Trägerteils 4 gegeben ist, ist beispielsweise
der 5 zu entnehmen, aus welcher, insbesondere aus
der Detaildarstellung, ersichtlich ist, dass das Führungselement 10 des
Drehhebels 9 aus der Ausnehmung 13 heraus bewegt
ist und fluchtend zur Kulissenführung 11 angeordnet
ist. Zum Schwenken, d. h. zum Öffnen des Deckels 3,
muss nunmehr die Armlehne 5 in ihre vollständig
zurückgefahrene Position verstellt werden und gleichzeitig
das Betätigungselement 7 in seine zweite Schwenkstellung
verstellt werden, so dass das Führungselement 10 des
Drehhebels 9 in die Ausnehmung 13'' eingreift.
Ein derartiger Zustand ist beispielsweise gemäß der 4 dargestellt.
Wie der Schnittdarstellung C-C zu entnehmen ist, wirkt in diesem,
den Deckel 3 bezüglich seiner Schwenkbarkeit entriegelten
Zustand, das Betätigungselement 7 mit einem deckelseitig
angeordneten und schwenkbaren Zwischenhebel 14 zusammen,
der seinerseits mit einem trägerteilseitigen Verriegelungshaken 15 wirkungsverbunden
ist. Auf den Zwischenhebel 14 kann bei einer alternativen
Ausführungsform verzichtet werden. Dann wirkt das Betätigungselement 7 in
seiner zweiten Schwenkstellung direkt auf dem trägerteilseitigen
Verriegelungshaken 15. Die Drehrichtung von Betätigungselement 7 und
Verriegelungshaken 15 bleiben gleich (Schnittdarstellung
C-C). Der Verriegelungshaken 15 weist dabei eine Nase 16 auf, welche
einen am Grundkörper 3 ausgebildeten Hinterschnitt 17 hintergreift
bzw. in der Darstellung C-C, freigibt.
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Die
Längsverstellbarkeit der Armlehne 5 bezüglich
des Trägerteils 4 wird über zwei, am
Trägerteil 4 angeordnete, lineare Führungsschienen 18 bewirkt,
welche mit zwei an der Armlehne 5 angeordneten und komplementär
dazu ausgebildeten Führungsschienen 18' zusammenwirkt.
Denkbar ist hierbei, dass die beiden Führungsschienen 18, 18' zusammen
einen Führungskanal für Lagerkugeln bilden, so
dass die Armlehne 5 über eine Art Kugellager,
d. h. äußerst leichtgängig, am Trägerteil 4 gelagert
ist.
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Zusätzlich
zu dem Verriegelungsmechanismus 6 kann eine optionale Federeinrichtung
zum kraftunterstützten Öffnen des Deckels 3 vorgesehen sein.
Ebenfalls vorgesehen sein kann eine Dämpfungseinrichtung,
welche eine gedämpfte Öffnungsbewegung des Deckels 3 bewirkt.
Mit der Federeinrichtung und/oder der Dämpfungseinrichtung
kann eine deutliche Komfortsteigerung erzielt werden, welche insbesondere
auch vom Verbraucher als äußerst angenehm und
als Merkmal hoher Qualität empfunden wird.
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In
allen gezeigten 1 bis 5 ist dabei das
Betätigungselement 7 um eine zur Schwenkachse 12 des
Deckels 3 parallele Achse 12' schwenkbar, wobei
selbstverständlich auch eine andere Ausführung
des Betätigungselementes 7 von der Erfindung umfasst
sein soll. Denkbar ist selbstverständlich auch eine Art
Drucktaste zum Betätigen des Verriegelungsmechanismus 6.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verriegelungsmechanismus 6 ist
es möglich, mit einem einzigen Betätigungselement 7 sowohl
eine Schwenkfunktion als auch eine Verschiebefunktion der Armlehne 5 zu steuern,
wofür bisher üblicherweise zwei getrennte Betätigungselemente
erforderlich waren.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3807880
A1 [0002]
- - DE 4309620 C2 [0003]
- - DE 10000284 A1 [0004]