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DE10117482A1 - Handbetätigbarer Schließmechanismus für Behältnisse - Google Patents

Handbetätigbarer Schließmechanismus für Behältnisse

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DE10117482A1
DE10117482A1 DE10117482A DE10117482A DE10117482A1 DE 10117482 A1 DE10117482 A1 DE 10117482A1 DE 10117482 A DE10117482 A DE 10117482A DE 10117482 A DE10117482 A DE 10117482A DE 10117482 A1 DE10117482 A1 DE 10117482A1
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Joerg Pitzer
Uwe Gatz
Markus Riess
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Weber & Co KG Kunststofftechnik und Formenba GmbH
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Jos Weber & Co KG Kunststofftechnik und Formenbau GmbH
Jos Weber & Co KG Kunstst GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60N3/08Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of receptacles for refuse, e.g. ash-trays
    • B60N3/083Ash-trays

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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Es wird ein handbetätigbarer Schließmechanismus für Deckel von Behältnissen oder Behältnisse als solche, zum Beispiel zum Schließen eines Deckels eines Aschers oder Ablagefachs, insbesondere für Kraftfahrzeuge beschrieben, wobei der Schließmechanismus eine Zwangsführung des Deckels beziehungsweise Behältnisse umfasst und der Deckel beziehungsweise das Behältnis gegen die Kraft einer Federvorspannung in der Schließstellung in einer Rastposition (6) gehalten wird und händisch aus der Rastposition (6) in die Öffnungsstellung überführbar ist, wobei die Zwangsführung einen etwa herzförmigen Führungskanal (1) sowie einen in dem Führungskanal (1) geführten Stift (2), Bolzen oder dergleichen aufweist. Die Kontur des Führungskanals (1) ist über wenigstens einen Teilbereich des Führungskanals (1) in Abhängigkeit von der Einwirkung von äußeren Beschleunigungskräften, insbesondere aufgrund äußerer Stoß- oder Schlagbeanspruchungen, änderbar und insbesondere von einer Neutralkontur in eine Sperrkontur überführbar (Figur 2).

Description

Die Erfindung betrifft einen handbetätigbaren Schließmechanismus für Deckel von Behältnissen, zum Beispiel zum Schließen eines Deckels eines Aschers oder Ablagefachs oder dergleichen, insbesondere für Kraftfahrzeuge, wobei der Schließmechanismus eine Zwangsführung des Deckels umfasst und der Deckel gegen die Kraft einer Federvorspannung in der Schließstellung in einer Rastposition gehalten wird und händisch aus der Rastposition in die Öffnungsstellung überführbar ist, wobei die Zwangsführung einen etwa herzförmigen Führungskanal sowie einen in dem Führungskanal geführten Stift, Bolzen oder dergleichen aufweist.
Bei bekannten Behältnissen, insbesondere Aschern, wird für den Ascher selbst oder seinen Deckel als Rasteinrichtung im allgemeinen ein zweistufiges Richtgesperre verwendet, wie es in ähnlicher Weise von der Kugelschreibermechanik her bekannt ist. Solche Behältnisse erfreuen sich wegen ihrer leichten und einfachen Bedienbarkeit in Form einer Tippautomatik zunehmender Beliebtheit. Bei den Behältnissen muß jedoch im praktischen Gebrauch ein unliebsamer Nachteil festgestellt werden, der darin besteht, dass die Ascherlade oder der Deckel nicht zuverlässig in der Schließstellung verharrt, wenn das Behältnis extremen Beschleunigungen ausgesetzt ist. Solche Beschleunigungen ergeben sich bei Behältnissen für Kraftfahrzeugen schon im normalen Fahrbetrieb, beispielsweise beim Durchfahren von Schlaglöchern, harten Bodenwellen oder dergleichen, insbesondere auch bei Auffahrunfällen mit den dabei auftretenden großen Beschleunigungs- beziehungsweise Verzögerungswerten. Auch durch heftiges Türzuschlagen kann schon ein ungewolltes Öffnen der Rasteinrichtung des Aschers, der gelegentlich in der Tür selbst angeordnet ist, herbeigeführt werden.
Ein derartiger, bekannter Schließmechanismus von Aschern in Kraftfahrzeugen ist in Fig. 3 dargestellt. Zum Ver­ beziehungsweise Entriegeln des Aschers ist eine mechanische Zwangsführung vorgesehen, bei der ein Stift 2, der beispielsweise an einem Hebel des Deckels angebracht, in einem Führungskanal 1 am Gehäuse umläuft. Es versteht sich, dass diese Anordnung auch vertauscht werden kann. Bei dieser mechanischen Zwangsführung des Stiftes 2 in dem Führungskanal 1 kann der Stift 2 aufgrund der speziellen Ausbildung des Führungskanals 1 diesen nur in einer einzigen Richtung, bei Fig. 3 im Uhrzeigersinn, durchlaufen. Der Führungskanal 1 ist durch ein herzförmiges Innensegment 3 und ein dazu im Abstand gehaltenes, eine vergleichbare Kontur aufweisendes Außensegment 5 gebildet. Der Führungskanal 1 wird auch als Herzkurve bezeichnet.
Wird der Ascher oder Deckel per Hand von der geöffneten Position in die Schließstellung überführt, verfährt der Stift 2 zwangsgeführt in dem Führungskanal 1 entlang der Herzkurve. Während dieser Zwangsführung wird eine Feder, die mit dem Stift 2 oder dem Deckel beziehungsweise Behältnis verbunden ist, vorgespannt. Über die Zwangsführung wird der Stift 2 an einen Anschlag 4 beziehungsweise einen in den Führungskanal 1 ragenden Vorsprung des Außensegments 5 geführt, so dass der Ascherdeckel sich nun zunächst nicht mehr weiterbewegen läßt. Durch die Wirkung der Federvorspannung wird der Stift 2 von dem Anschlag 4 weg in eine, eine Rastposition 6 bildende Mulde des Innensegments 3 geführt. Der Schließvorgang ist nun beendet, da der Stift 2 durch die Federvorspannung in der Rastposition 6 gehalten wird.
Der Entriegelungsvorgang wird durch Druck auf den Ascher oder den Deckel eingeleitet. Dadurch wird der Stift 2 aus der Rastposition 6 entgegen der Federkraft in eine dem Anschlag 4 benachbarte Aufnahme 7 des Außensegmentes 5 geführt. Der Entriegelungsvorgang setzt sich fort, indem der Stift 2 der Zwangsführung des Führungskanals 1 folgend nicht mehr in die Rastposition 6 zurückkehren kann, da die Geometrie des Außensegmentes 5 beziehungsweise des Führungskanals 1 dies nicht zuläßt. Durch die Federkraft wird der Stift 2 nun in eine Entriegelungsposition 8 überführt.
Wie bereits oben angesprochen, ist ein Nachteil solcher Schließmechanismen, daß es zu einem unbeabsichtigten Öffnen eines insbesondere in einer Tür eingebauten Aschers oder Behältnisses kommen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Autotür ins Schloß fällt. Dadurch werden die Dichtungen der Autotür komprimiert und entspannen sich danach wieder. Demzufolge wird von der Tür ein Rückstellimpuls erzeugt, der entsprechende Beschleunigungskräfte, die auf in der Tür integrierte Elemente wirken, hervorruft. Durch solche Beschleunigungskräfte, die auch durch Unebenheiten der Fahrbahn hervorgerufen werden können, kann der Stift sich entgegen der Federvorspannung selbsttätig aus deer Rastposition herausbewegen und unbeabsichtigt die Entriegelung des Deckels oder Behältnisses einleiten. Da der Stift mechanisch zwangsgeführt ist und die Steuerkurve beziehungsweise der Führungskanal nur in einer Umlaufrichtung durchlaufen werden kann, ist es dem Stift nicht mehr möglich, selbsttätig in die Verriegelungsposition zurückzukehren. Durch die Federvorspannung wird der Stift deshalb in die Entriegelungsposition überführt und der Ascherdeckel beziehungsweise das Behältnis geöffnet.
Aus dem Stand der Technik sind bereits Maßnahmen bekannt, diesen unbeabsichtigten Öffnen des Aschers oder Behältnisses beziehungsweise Deckels bei einwirkenden Beschleunigungskräften entgegenzuwirken. So offenbart die DE 197 32 980 A1 eine oben beschriebene Zwangsführung mit einer Herzkurve, wobei es vorgesehen ist, dass am Gehäuse eine auf extreme Geschwindigkeitsänderung reagierende Blockiereinrichtung angeordnet ist, die einen Gelenkhebel daran hindert, seine den Deckel in der Schließstellung haltende Position aufzugeben. Die Blockiereinrichtung ist als einarmiger Hebel ausgebildet, der eine um eine parallel zur Achse eines Gelenkhebels ausgerichtete Achse gegen die Kraft einer Haltefeder drehbar und unter Einwirkung extremer Geschwindigkeitsänderungen von einer schräg zum Gelenkhebel ausgerichteten Ruhelage in eine senkrecht zum Gelenkhebel ausgerichtete und sich mit seinem freien Ende daran abstützende Blockierlage schwenkbar ist. Das freie Ende des einarmigen Hebels ist hammerkopfartig ausgebildet mit einem nach unten gerichteten Gewichtsschwerpunkt.
Aus der DE 40 38 324 C2 ist es bei einer eingangs beschriebenen Zwangsführung für einen Ascher, einem Ablagefach oder einem Deckel bekannt, dass ein Gelenkhebel ein sich an der ihm benachbarten Gehäusewand abstützendes Federelement aufweist. Das Federelement kann bevorzugt einstückig und vom Material her einheitlich mit dem Gelenkhebel ausgebildet sein. Durch diese Maßnahme wird eine Selbsthemmung des Gelenkhebels erzielt, wodurch sichergestellt ist, dass dieser die vorgegebene Lageposition exakt einhält und in der vorgegebenen Lage verharrt, und zwar auch bei starken Fahrzeugerschütterungen, wie sie im täglichen Kraftfahrzeugbetrieb auftreten. Hierzu stützt sich der Gelenkhebel mit einem Federelement an der benachbarten Gehäusewand ab, wodurch eine gewisse Selbsthemmung erzielt wird.
Aus der FR 2 579 181 A1 ist des weiteren ein Behältnis bekannt, welches von einer Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung überführt werden kann. Weiterhin ist ein Trägheitsmomentschalter vorgesehen, der zwischen einer Neutralposition und einer Verriegelungsposition hin und her bewegbar ist und im Falle von auf das Behältnis wirkenden Beschleunigungen dieses in der Nichtgebrauchsstellung verriegelt.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Schließmechanismus mit den eingangs genannten Merkmalen bereitzustellen, der mittels konstruktiv einfacher Mittel ein unbeabsichtigtes Öffnen des Deckels beziehungsweise Behältnisses bei Einwirkung von äußeren Beschleunigungskräften vermeidet. Insbesondere solle im Falle des Einbaus eines Aschers in eine Seitentür eines Kraftfahrzeuges ein unbeabsichtigtes Öffnen des Deckels des Aschers beziehungsweise des Behältnisses selbst beim Schließen der Kraftfahrzeugtür oder bei ähnlichen Stoßbelastungen vermieden werden.
Diese Aufgabe wird bei dem Schließmechanismus mit den eingangs genannten Merkmalen i. w. dadurch gelöst, daß die Kontur des Führungskanals über wenigstens einen Teilbereich des Führungskanals in Abhängigkeit von der Einwirkung von äußeren Beschleunigungskräften, insbesondere aufgrund äußerer Stoß- oder Schlagbeanspruchung, änderbar und insbesondere von einer Neutralkontur in eine Sperrkontur überführbar ist. Aufgrund dieser Maßnahme kann dafür gesorgt werden, dass bei Einwirkung äußerer Beschleunigungskräfte der Stift zwar ggf. aus der Rastposition heraustreten, durch eine Modifizierung beziehungsweise Endung der Kontur des Führungskanals jedoch nicht unter der Wirkung der Kraft der vorgespannten Feder in die Entriegelungsstellung überführt werden kann, da die modifizierte Kontur des Führungskanals den Stift nach Abklingen der äußeren Beschleunigungskräfte zurück in die Rastposition überführt. Insoweit ist dafür Sorge getragen, dass der Ascher beziehungsweise ein Deckel des Aschers oder ein sonstiges Behältnis nicht ungewollt, beispielsweise beim Schließen der Tür, geöffnet werden kann. Auch ist die konstruktive Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schließmechanismus äußerst einfach aufgebaut und sicher in der Handhabung.
Nach einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Führungskanal durch ein Innensegment und ein Außensegment gebildet, wobei insbesondere das Innensegment eine die Rastposition bildende Mulde aufweist und insbesondere das Außensegment in dem der Rastposition benachbarten Bereich in Abhängigkeit der von außen wirkenden Beschleunigungskräfte verstellbar ist. Insoweit sind nur geringfügige Änderungen des herkömmlichen Zwangsführungsmechanismus mit herzförmigem Führungskanal erforderlich, um die vorteilhaften Maßnahmen der Erfindung zu realisieren.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Außensegment einen unter Einwirkung von Beschleunigungskräften verstellbaren Abschnitt, insbesondere mit einem Anschlag, aufweist. Durch diese konstruktiv besonders einfache Ausgestaltung wird ein Teil des Außensegments durch einen verstellbaren Abschnitt ersetzt, der unter der Einwirkung von Beschleunigungskräften verformt oder verstellt wird. Dabei wird insbesondere der Anschlag in einer solchen Weise unter Einwirkung von Beschleunigungskräften verstellt, dass der aus der Rastposition austretende Stift nicht in die Entriegelungsposition überführt werden kann, sondern wieder zurück in die Rastposition fällt. Die Maßnahmen zur Verstellung der Kontur des Führungskanals bei Beschleunigungsbeanspruchung kann beispielsweise durch ein elastisches Element erfolgen, welches sich unter dem Einfluß der wirkenden Beschleunigungskräfte deformiert. Andererseits besteht jedoch auch die Möglichkeit, ein separates, unter der Einwirkung von Beschleunigungskräften verstellbares Element einzusetzen.
Insoweit ist es besonders vorteilhaft, dass der Abschnitt der änderbaren Kontur des Führungskanals durch ein verschiebbares, verschwenkbares, verdrehbares oder kippbares Element gebildet ist.
Dabei bietet es sich an, dass der Führungskanal wenigstens teilweise durch ein kippbares Element begrenzt ist, welches unter dem Einfluß von Beschleunigungen ein Drehmoment erfährt und insbesondere aus einer Neutralposition in eine Sperrposition überführbar ist. Insoweit erweist es sich ebenfalls als vorteilhaft, dass das Element ggf. einen Ansatz oder Zapfen oder eine ähnliche Massenansammlung aufweist, so dass das Element unter Einwirkung der Beschleunigungskräfte sicher von der Neutralposition in die Sperrposition überführt wird. Die individuelle Ausgestaltung der Massenverteilung bleibt für den jeweiligen Anwendungsfall dem Fachmann überlassen und liegt in seinem Ermessen.
Von Vorteil ist das Element an einer Lagerachse kippbar gelagert, die bevorzugt derart im Raum ausgerichtet ist, dass die beispielsweise beim Schließen der Kraftfahrzeugtür aufwirkenden Beschleunigungskräfte ein großes Drehmoment auf das Element ausüben, sodass dieses sicher von der Neutralposition in die Sperrposition überführt wird.
Weiterhin erweist es sich als vorteilhaft, dass die Masseverteilung des Elements derart ausgestaltet ist, dass das Element unter dem Einfluß der Schwerkraft selbsttätig von der Sperrposition in die Neutralposition zurückkehrt.
Es besteht jedoch alternativ auch die Möglichkeit, dass das Element unter dem Einfluß einer Federvorspannung von der Sperrposition in die Neutralposition überführt wird, wenn die Beschleunigungskräfte nicht mehr vorhanden sind.
Die Neutralkontur beziehungsweise Neutralposition des Elements ist von Vorteil dadurch charakterisiert, dass der Stift 2 oder dergleichen aus der Rastposition händisch in eine Entriegelungsposition überführbar ist.
Hingegen zeichnet sich die Sperrkontur beziehungsweise Sperrposition des Elements dadurch aus, dass der Stift oder dergleichen in der Rastposition gesichert ist und auch unter Einwirkung von hohen äußeren Beschleunigungskräften in dieser dauerhaft verharrt.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines handbetätigten Schließmechanismus in Schließstellung, wobei der Führungskanal eine Neutralkontur beziehungsweise das Element eine Neutralposition einnimmt,
Fig. 2 den Schließmechanismus gemäß Fig. 1 mit Sperrkontur beziehungsweise dem in der Sperrposition befindlichen Element, wobei der Stift in der Rastposition verharrt beziehungsweise gesichert ist und
Fig. 3 einen Schließmechanismus nach dem Stand der Technik.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schließmechanismus ist in einer Autotür integriert und dient zum Schließen eines Deckels eines Türaschers oder zum Schließen eines sonstigen Behältnisses. Die Funktionsweise zum Ver- beziehungsweise Entriegeln entspricht i. w. der nach dem Stand der Technik, wie dieser in Fig. 3 dargestellt und in der Beschreibungseinleitung erläutert ist.
In der Darstellung der Fig. 1 ist der Stift 2 in einer Rastposition 6 angeordnet, so dass der Ascherdeckel sich in der Schließstellung befindet. Das Außensegment 5 des herzkurvenförmigen Führungskanals 1 ist in einem der Rastposition 6 gegenüberliegendem Bereich mit einem drehbeweglichen Element 9 versehen, das um eine Lagerachse 10 kippbar gelagert ist.
Beim Schließen der Autotür wirken auf ein darin integriertes Schließsystem Kräfte, die zu einer Bewegung des Stiftes 2 aus seiner Rastposition 6 heraus führen können. Das drehbewegliche Element 9 verhindert insoweit ein unbeabsichtigtes Öffnen des Ascherdeckels.
Bei einem Schlag, Stoß oder dergleichen, wie er beispielsweise beim Schließen einer Autotür auftritt, wird das Element 9 aufgrund des auftretenden Drehmomentes in Verbindung mit seiner Masseträgheit dazu veranlaßt, eine Drehbewegung beziehungsweise Kippbewegung um die Lagerachse 10 auszuführen. Dadurch ändert sich die relative Lage des Elementes 9 zur Rastposition 6 und damit auch die Kontur des Führungskanals 1, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Der Stift 2 hat nun nicht mehr die Möglichkeit, durch die auf ihn wirkenden Beschleunigungskräfte aus der Rastposition 6 in die Aufnahme 7 des beweglichen Segmentes 9 auszuweichen, sondern wird von der dem Anschlag 4 zugeordneten Vertiefung des beweglichen Segments 9 aufgenommen.
Im normalen Betrieb würde diese Bewegung des Stiftes 2 eine Fehlfunktion beim Versuch des Öffnen des Deckels herbeiführen. Erfindungsgemäß ist diese Bewegung aber gewünscht, da nach Relaxation des Gesamtsystems der Stift 2 aus der dem Anschlag 4 zugeordneten Vertiefung durch die Federvorspannung wieder in die Rastposition zurück geführt wird, wobei das bewegliche Segment 9 dann anschließend wieder seine Ausgangsposition gemäß Fig. 1 einnimmt. Das Überführen des Elements 9 von der Sperrposition in die Neutralposition kann beispielsweise unter der Einwirkung der Schwerkraft erfolgen. Auch besteht die Möglichkeit, eine Federvorspannung auf das Element 9 wirken zu lassen. Insgesamt ist durch diese Maßnahmen ein unbeabsichtigtes Öffnen beispielsweise eines Ascherdeckels beim Schließen einer Autotür sicher vermieden.
Bezugszeichenliste
1
Führungskanal
2
Stift
3
Innensegment
4
Anschlag
5
Außensegment
6
Rastposition
7
Mulde
8
Entriegelungsposition
9
Element
10
Lagerachse

Claims (10)

1. Handbetätigbare Schließmechanismus für Deckel von Behältnissen oder Behältnisse als solche, zum Beispiel zum Schließen eines Deckels eines Aschers oder Ablagefachs, insbesondere für Kraftfahrzeuge, wobei der Schließmechanismus eine Zwangsführung des Deckels beziehungsweise Behältnisses umfasst und der Deckel beziehungsweise das Behältnis gegen die Kraft einer Federvorspannung in der Schließstellung in einer Rastposition (6) gehalten wird und händisch aus der Rastposition (6) in die Öffnungsstellung überführbar ist, wobei die Zwangsführung einen etwa herzförmigen Führungskanal (1) sowie einen in dem Führungskanal (1) geführten Stift (2), Bolzen oder dergleichen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur des Führungskanals (1) über wenigstens einen Teilbereich des Führungskanals (1) in Abhängigkeit von der Einwirkung von äußeren Beschleunigungskräften, insbesondere aufgrund äußerer Stoß- oder Schlagbeanspruchungen, änderbar und insbesondere von einer Neutralkontur in eine Sperrkontur überführbar ist.
2. Schließmechanismus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskanal (1) durch ein Innensegment (3) und ein Außensegment (5) gebildet ist, wobei insbesondere das Innensegment(3) eine die Rastposition (6) bildende Mulde aufweist und insbesondere das Außensegment (5) in dem der Rastposition (6) benachbarten Bereich verstellbar ist.
3. Schließmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Außensegment (5) einen unter Einwirkung von Beschleunigungskräften verstellbaren Abschnitt, insbesondere mit einem Anschlag (4), aufweist.
4. Schließmechanismus nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt durch ein verschiebbares, verschwenkbares, verdrehbares oder kippbares Element (9) gebildet ist.
5. Schließmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskanal (1) wenigstens teilweise durch ein kippbares Element (9) begrenzt ist, welches unter dem Einfluß von äußeren Beschleunigungen ein Drehmoment erfährt und insbesondere aus einer Neutralposition in eine Sperrposition überführbar ist.
6. Schließmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (9) an einer Lagerachse (10) kippbar gelagert ist.
7. Schließmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Element unter dem Einfluß der Schwerkraft selbsttätig von der Sperrposition in die Neutralposition zurückkehrt.
8. Schließmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (9) unter dem Einfluß einer Federvorspannung von der Sperrposition in die Neutralposition zurückkehrt.
9. Schließmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Neutralkontur beziehungsweise Neutralposition des Elements (9) der Stift 2 oder dergleichen aus der Rastposition (6) händisch in eine Entriegelungsposition (8) überführbar ist.
10. Schließmechanismus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Sperrkontur beziehungsweise Sperrposition des Elements der Stift oder dergleichen in der Rastposition (6) verharrt.
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