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Die Erfindung betrifft ein schließbares Behältnis oder Fach, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit wenigstens zwei in Schließstellung des Behältnisses im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommenden Deckelteilen, welche mittels Zwangsführungen in eine Öffnungsstellung des Behältnisses verschiebbar sind, in der die wenigstens zwei Deckelteile sich zumindest bereichsweise überlappen.
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Stand der Technik
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Ein schließbares Behältnis oder Fach der hier angesprochenen Art ist aus der
DE 100 23 778 A1 bekannt, mit wenigstens zwei in Schließstellung des Behältnisses im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommenden Deckelteilen, welche in Öffnungsstellung des Behältnisses sich zumindest bereichsweise überlappen. Dazu wird zuerst das eine Deckelteil in Richtung des anderen Deckelteiles bewegt, bis es unter dem anderen Deckelteil zu liegen kommt. Erst durch Verschieben jenes anderen Deckelteiles wird nun das darunter liegende erste Deckelteil durch Reibschluss oder Verrastung mitgezogen und beide Deckelteile in eine endgültige Öffnungsstellung verfahren.
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Bei dem bekannten Behältnis erfolgt somit das Öffnen in zwei Bewegungsabschnitten, wobei noch ein Umgreifen von dem einen Deckelteil zu dem anderen Deckelteil notwendig ist, um das Behältnis vollständig zu öffnen. Diese ganze Vorgehensweise wirkt auf den Benutzer des Faches relativ umständlich und nicht besonders elegant.
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Ein anderes schließbares Behältnis oder Fach ist aus der
DE 35 02 797 C2 bekannt. Zum Öffnen dieses Behältnisses sind die dort vorgesehenen Deckelteile seitlich nach außen, voneinander weg verschwenkbar.
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Aufgabenstellung
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Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein schließbares Behältnis oder Fach der eingangs genannten Art vorzuschlagen, dessen Deckelteile durch eine weitgehend harmonische und damit für den Betrachter elegant erscheinende Bewegung in Offenstellung gelangen.
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Erfindung und vorteilhafte Wirkungen
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Zur Lösung der Aufgabe wird ein schließbares Behältnis oder Fach, insbesondere für Kraftfahrzeuge, vorgeschlagen, welches die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist.
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Das Behältnis zeichnet sich u. a. durch ein Koppelgetriebe aus, welches die Öffnungsbewegungen der Deckelteile so aneinander koppelt, dass das Deckelteil mit kürzerem Öffnungsweg mit geringerer Geschwindigkeit voreilt und das Deckelteil mit längerem Öffnungsweg mit höherer Geschwindigkeit nacheilt.
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Indem die beiden Deckelteile über das Koppelgetriebe miteinander verbunden sind, ist eine technisch einfache Möglichkeit der mechanischen Kopplung realisiert.
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Bevorzugt ist dabei das Koppelgetriebe derart gewählt, dass beide Deckelteile im Wesentlichen gleichzeitig ihre Endposition in Öffnungs- und/oder Schließstellung erreichen. Dadurch ist ein harmonischer Bewegungsablauf realisierbar, welcher insbesondere beim Betrachter den Eindruck einer gewissen Eleganz erweckt. Auch kann dadurch die Dauer des Öffnungsvorgangs erheblich reduziert werden, da sich das nacheilende Deckelteil mit höherer Geschwindigkeit als das voreilende Deckelteil beim Öffnen bzw. Schließen bewegt.
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Durch die wenigstens zwei in Schließstellung des Behältnisses im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommenden Deckelteile, welche mittels Zwangsführungen in eine Öffnungsstellung des Behältnisses verschiebbar sind, in der die wenigstens zwei Deckelteile sich zumindest bereichsweise überlappen, ist es vermieden, dass ein Stauraum für die Abdeckung des Behältnisses vorgehalten werden muss, welcher der Größe der abzudeckenden Öffnung des Behältnisses entspricht. Vielmehr kann mittels der Maßnahme der Stauraum für den Schließmechanismus aufgrund der wenigstens zwei vorhandenen Deckelteile erheblich kleiner dimensioniert werden. Darüber hinaus ist mittels der Zwangsführung ein sicheres Öffnen und Schließen des Behältnisses gewährleistet. Das Behältnis ist somit besonders für den Einsatz in bauraumoptimierten Anwendungen, wie beispielsweise im Fahrgastraum eines Fahrzeugs, beispielsweise als Ablagefach, Cupholder, Ascher, geeignet.
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Nach einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Zwangsführungen derart ausgebildet sind, dass das bei der Öffnungsbewegung nacheilende Deckelteil sich in Endposition unter bzw. hinter das voreilende Deckelteil schiebt. Hierdurch ist auf technisch einfache Weise ein Öffnen des Behältnisses möglich, wobei die Deckel bereits bei der Öffnungsbewegung in eine platzsparende Position gebracht werden, indem sich das eine Deckelteil unter das andere Deckelteil schiebt.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Zwangsführungen Führungskanäle aufweisen, in welche Führungselemente, beispielsweise Stifte oder Bolzen, eingreifen. Dadurch sind die Zwangsführungen in technisch besonders einfacher Weise realisierbar. Insbesondere lassen sich dadurch in flexibler Art und Weise Führungsbahnen als Zwangsführungen individuell für jedes Deckelteil gestalten, wodurch ein kollisionsfreies Bewegen der Deckelteile ermöglicht ist. Die Führungskanäle können an der ortsfesten Aufnahme für das Behältnis, beispielsweise an der Fahrzeugkonsole, und die Führungselemente an den beweglichen Deckelteilen angeordnet sein. Selbstverständlich kann dies auch umgekehrt ausgebildet sein.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil Mittel aufweist, welche für eine Mitnahmebewegung des nacheilenden Deckelteils ausgebildet sind. Dadurch ist es zum Bewegen der Deckelteile lediglich erforderlich, dass eines der beiden Deckelteile angetrieben wird. Insofern ist hierdurch das Überführen der Deckelteile in die platzsparende Endposition der Öffnungsstellung des Behältnisses mit geringem technischen Aufwand erreicht.
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Von Vorteil ist es dabei, dass die beiden Deckelteile zumindest beim Überführen in die Öffnungs- oder Schließstellung mechanisch miteinander gekoppelt sind. Dadurch können die Bewegungen der beiden Deckelteile gezielt aufeinander abgestimmt werden, beispielsweise damit die beiden Deckelteile zur gleichen Zeit die Endposition in der Öffnungs- oder Schließstellung erreichen.
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Wenn die beiden Deckelteile, in Bewegungsrichtung gesehen, im Wesentlichen eine gleiche Breite aufweisen, sollte das Übersetzungsverhältnis des Koppelgetriebes etwa 2:1 betragen. Es kann hierdurch der geringstmögliche Stauraum für die beiden Deckelteile und das schnellstmögliche Öffnen bzw. Schließen des Behältnisses realisiert werden, wenn die Abdeckung für das Behältnis aus zwei Deckelteilen besteht. Das nacheilende Deckelteil kann dadurch gegenüber dem voreilenden Deckelteil mit doppelt so hoher Geschwindigkeit bewegt werden.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass das Koppelgetriebe ein mit dem bei der Öffnungsbewegung vorauseilenden Deckelteil verbundenes Antriebsrad aufweist, welches bei der Öffnungs- bzw. Schließbewegung auf einem ortsfesten Getriebeteil abrollt und dabei ein mit dem anderen Deckelteil verbundenes Übertragungselement in Richtung der Öffnungs- bzw. Schließstellung verschiebt. Hierdurch kann auf technisch einfache Weise mittels des Antriebsrades der gesamte Öffnungs- bzw. Schließmechanismus unter Wirkung des Übersetzungsverhältnisses des Koppelgetriebes in Gang gebracht werden.
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Dabei stellt es eine besonders platzsparende Maßnahme dar, wenn das ortsfeste Getriebeteil und das Übertragungselement auf gegenüberliegenden Umfangsseiten des Antriebsrades angreifen. Damit wird zum Antreiben beider Deckel lediglich das eine Antriebsrad erforderlich; auf weitere Getrieberäder des Koppelgetriebes kann in diesem Fall verzichtet werden. Der Antriebsmechanismus ist von daher auch besonders einfach und kostengünstig.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass an dem bei der Öffnungsbewegung vorauseilenden Deckelteil eine Führung fur das Ubertragungselement vorgesehen ist, welche gegenüberliegend dem Antriebsrad an dem Übertragungselement angreift. Dadurch kann sichergestellt werden, dass das Übertragungselement bei der Öffnungs- bzw. Schließbewegung stets in Wirkkontakt mit dem Antriebsrad bleibt und damit ein sicheres Verfahren der Deckelteile in die Öffnungsstellung bzw. Schließstellung ermöglicht.
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Von Vorteil ist es, wenn die Führung als Rolle ausgebildet ist, welche vorzugsweise an ihrem, dem Deckelteil abgewandten Ende eine hochgezogene Seitenwandung aufweist. Durch die Rolle kann beim Verschieben des Übertragungselementes ein Reiben bzw. Rutschen des Übertragungselementes an der Führung verhindert werden, da es zu einem Mitdrehen der Führungsrolle beim Verschieben des Ubertragungselementes kommt. Durch die Seitenwandung wird ein seitliches Wegbewegen quer zur Verschieberichtung des Übertragungselementes begrenzt und somit das Übertragungselement in Kontakt mit dem Antriebsrad gehalten.
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Von Vorteil ist es, dass das Übertragungselement beweglich an dem bei der Öffnungsbewegung nacheilenden Deckelteil angelenkt ist. Hierdurch kann einem Verklemmen, insbesondere der Getriebebauteile, beim Öffnen bzw. Schließen der Deckelteile entgegengewirkt werden. Darüber hinaus lassen sich auf diese Weise fertigungs- oder verschleißbedingte Bauteilungenauigkeiten ausgleichen.
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Von Vorteil ist es ferner, wenn das Antriebsrad als Ritzel, das ortfeste Getriebeteil als sich im Wesentlichen in Verschieberichtung erstreckende Gegenverzahnung und das Übertragungselement als Zahnstange ausgebildet ist. Hierdurch ist eine formschlüssige Bewegungsübertragung realisiert, sodass Schlupferscheinungen bei der Bewegungsübertragung vermieden sind. Es ist also dadurch sichergestellt, dass sich die beiden Deckelteile im Wesentlichen synchron zueinander bewegen können.
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Selbstverständlich kann es auch vorgesehen sein, dass das Antriebsrad und das Getriebeteil, wie auch das Übertragungselement kraftschlüssig, vorzugsweise über Reibflächen, miteinander gekoppelt sind.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass das vorauseilende Deckelteil gegen die Kraft eines Federspeichers in die Öffnungsstellung verschiebbar ist. Dadurch ergibt sich ein leichteres und komfortableres Schließen des Behälters, da die Kraft des Federspeichers das Verschieben der Deckelteile in die Schließstellung unterstützt bzw. das Schließen allein durch die Kraft des Federspeichers erfolgt. Dazu sind dann lediglich die Deckelteile aus ihrer Endposition in der Schließstellung freizugeben.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht ferner darin, dass die wenigstens zwei Deckelteile an ihren in Schließstellung aneinandergreifenden Rändern angefast und/oder abgerundet sind. Es kann dadurch ein die Öffnungs- bzw. Schließbewegung der Deckelteile behinderndes Reiben bzw. Kratzen der Deckelteile aneinander vermieden werden. Somit ist auf diese Weise eine kollisionsfreie Bewegung der beiden Deckelteile zueinander gewährleistet.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Zwangsführungen bzw. die Führungskanäle derart ausgebildet sind, dass zumindest das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil gegen die Kraft einer Federvorspannung in Schließstellung gehalten und händisch aus der Rastposition in die Öffnungsstellung überführbar ist. Dadurch kann zum einen vermieden werden, dass es zu einem ungewollten Schließen des Behältnisses kommt, beispielsweise durch entsprechend bei der Fahrt eines Fahrzeuges hervorgerufene Vibrationen im Fahrgastraum, welche ein selbsttätiges Bewegen der Deckelteile aus ihrem Stauraum verursachen könnten.
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Durch die Federkraft kann ferner vermieden werden, dass es bei geschlossenem Behältnis, beispielsweise aufgrund von Fahrzeugvibrationen, zu einem ungewollten Öffnen des Behältnisses kommt.
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Mit Vorteil ist es vorgesehen, dass die Zwangsführungen bzw. die Führungskanäle einen Abschnitt mit herzkurvenförmiger Kontur aufweisen. Dadurch lassen sich die Deckelteile bereits aufgrund der Gestaltung der Führungskanäle in quasi eine Arretierposition beziehungsweise Rastposition in der jeweiligen Endposition der Öffnungs- bzw. Schließstellung bringen, sodass weitere Arretiermittel, wie beispielsweise Rastelemente oder dergleichen nicht erforderlich sind. In diesem Fall ermöglicht also der herzkurvenförmige Abschnitt als solches bereits die Arretierung der Deckelteile.
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Die Öffnungs- oder Schließbewegung kann nach einer Ausführungsform der Erfindung motorisch, vorzugsweise elektromotorisch, erfolgen. Dies bietet dem Benutzer des Behältnisses einen größtmöglichen Bedienkomfort. Bei einer Anwendung des Behältnisses in einem Fahrzeug ist damit sichergestellt, dass der Fahrer zum Öffnen beziehungsweise Schließen des Behältnisses nicht vom Fahren abgelenkt wird.
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Selbstverständlich ist es alternativ auch möglich, dass die Öffnungs- oder Schließbewegung händisch erfolgt.
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Ausführungsbeispiel
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Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen.
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Es zeigen:
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1 eine mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen, schließbaren Behältnisses in Schließstellung als Seitenansicht,
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2 das Behältnis gemäß 1 in einer ersten Öffnungsstellung als Seitenansicht und
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3 das Behältnis gemäß 1 in einer zweiten Öffnungsstellung als Seitenansicht.
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Die 1 bis 3 zeigen – in schematischer Darstellung – eine mögliche Ausführungsform eines schließbaren Behältnisses 1 bzw. Faches, insbesondere für Kraftfahrzeuge, in einer Schließstellung 5 (1), einer ersten Öffnungsstellung 6 (2) und einer zweiten Öffnungsstellung 7 (3). Bei diesem Behältnis kann es sich beispielsweise um ein Ablagefach, ein Fach für einen Cupholder oder ein Fach für einen Zigarettenanzünder, vorzugsweise in einem Kraftfahrzeug, handeln.
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Das Behältnis 1 weist einen Mechanismus zum Öffnen bzw. Schließen auf, welcher wenigstens zwei in der Schließstellung 5 des Behältnisses 1 im Wesentlichen nebeneinander zu liegen kommende Deckelteile 2, 3 enthält. Die Deckelteile 2, 3 sind dabei mittels Zwangsführungen 4 in die Öffnungsstellung 6 bzw. 7 des Behältnisses 1 verschiebbar, in der die wenigstens zwei Deckelteile 2, 3 sich dann zumindest bereichsweise überlappen. Hierdurch lässt sich die von den Deckelteilen 2, 3 gebildete Abdeckung für das Behältnis 1 kompakt auf kleinstem Stauraum unterbringen, wenn das Behältnis geöffnet bzw. teilweise geöffnet ist.
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Die Zwangsführungen 4 sind bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel derart ausgebildet, dass das bei der Öffnungsbewegung nacheilende Deckelteil 2 sich in Endposition 8 unter das voreilende Deckelteil 3 schiebt. Hierzu weisen die Zwangsführungen 4 Führungskanäle 9, 10, 11 auf, in welche mit den Deckelteilen 2, 3 verbundene Führungselemente 12, 13, beispielsweise in Art von Stiften oder Bolzen, eingreifen.
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Um beide Deckelteile 2, 3 beim Öffnen beziehungsweise Schließen des Behältnisses aufeinander abgestimmt bewegen zu können, weist das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil 3 Mittel 14 auf, welche für eine Mitnahmebewegung des nacheilenden Deckelteils 2 ausgebildet sind. Dabei sind die beiden Deckelteile 2, 3 zumindest beim Überführen in die Öffnungsstellung 6, 7 oder Schließstellung 5 mechanisch miteinander gekoppelt. Dies geschieht bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel dadurch, dass die beiden Deckelteile 2, 3 über ein Koppelgetriebe 15 miteinander verbunden sind.
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Das Übersetzungsverhältnis des Koppelgetriebes 15 ist in der Weise gewählt, dass beide Deckelteile 2, 3 im Wesentlichen gleichzeitig ihre Endposition 8, 16 in der zweiten Öffnungsstellung 7 und/oder der Schließstellung 5 erreichen. Die Endposition 8 in Öffnungsstellung 5 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel diejenige Stellung, in der das Behältnis 1 vollständig durch die Deckelteile 2, 3 abgedeckt bzw. verschlossen ist. Unter der Endposition 16 in der Schließstellung 7 ist vorliegend diejenige Position zu verstehen, bei welcher das Behältnis 1 vollständig geöffnet ist, das heißt die Deckelteile 2, 3 sind vollständig aus der Öffnung des Behältnisses 1 herausgefahren und befinden sich in einem entsprechenden Stauraum über dem Behältnis 1. Selbstverständlich können die Deckelteile 2, 3 auch in beliebige Zwischenstellungen zwischen den Endpositionen 8 und 16 gefahren werden, in denen dann das Behältnis 1 nur teilweise geöffnet bzw. geschlossen vorliegt, wie das beispielsweise in 2 anhand der sich in der ersten Öffnungsstellung 6 befindlichen Deckelteile 2, 3 gezeigt ist.
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Vorzugsweise weisen die beiden Deckelteile 2, 3, in Bewegungsrichtung gesehen, im Wesentlichen die gleiche Breite 17, 18 auf und das Übersetzungsverhältnis des Koppelgetriebes 15 beträgt etwa 2:1.
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Vorzugsweise weist das Koppelgetriebe 15 ein mit dem in die Öffnungsbewegung vorauseilenden Deckelteil 3 verbundenes Antriebsrad 19 in Form eines Ritzels auf. Das Antriebsrad 19 rollt bei der Öffnungs- bzw. Schließbewegung auf einem ortsfesten Getriebeteil 20 in Form einer Gegenverzahnung zum Antriebsrad 19 ab bzw. es kommt zu einer Kämmbewegung, wobei ein mit dem anderen Deckelteil 2 verbundenes Übertragungselement 21 in Form einer Zahnstange in Richtung der Öffnungs- bzw. Schließstellung 5, 6 des Behältnisses 1 verschoben wird.
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Die Gegenverzahnung 20 und die Zahnstange 21 greifen bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel auf gegenüberliegenden Umfangsseiten des Ritzels 19 an.
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Weiterhin ist an dem bei der Öffnungsbewegung vorauseilenden Deckelteil 3 eine Führung 22 in Form einer Rolle für die Zahnstange 21 vorgesehen, welche gegenüberliegend dem Ritzel 19 an der Zahnstange 21 angreift. Bevorzugt weist die Führungsrolle 22 an ihrem dem Deckelteil 3 abgewandten Ende eine hochgezogene Seitenwandung 26 auf, um dadurch ein seitliches Weggleiten der Zahnstange 21 von dem Ritzel 19 bei der Schließ- beziehungsweise Öffnungsbewegung zu verhindern.
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Darüber hinaus ist ein (hier nicht dargestellter) Federspeicher vorgesehen, gegen dessen Kraft das vorauseilende Deckelteil 3 in die Öffnungsstellung 6 beziehungsweise 7 verschiebbar ist.
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Auch kann es vorgesehen sein, dass die Zwangsführungen 4 bzw. die Führungskanäle 9, 10, 11 derart ausgebildet sind, dass zumindest das bei der Öffnungsbewegung vorauseilende Deckelteil 3 gegen die Kraft einer Federvorspannung in der Schließstellung 5 gehalten und händisch aus einer Rastposition in die erste oder zweite Öffnungsstellung 6 beziehungsweise 7 oder eine beliebige andere Öffnungsstellung überführbar ist.
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Zur Ausbildung der Rastposition für die Deckelteile 2, 3 weisen die Zwangsführungen 4 bzw. die Führungskanäle 9, 10, 11 einen Abschnitt 25 mit herzkurvenförmiger Kontur auf.
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Um Kollisionen bei der Öffnungs- bzw. Schließbewegung der Deckelteile 2, 3 zu vermeiden, weisen diese an ihren in Schließstellung 5 aneinandergrenzenden Rändern 23, 24 Fasen auf bzw. sind dort abgerundet.
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Als Antrieb zum Öffnen bzw. Schließen des Behältnisses 1 kann auch ein Elektromotor vorgesehen sein, welcher vorzugsweise das Ritzel 19 antreibt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Behältnis
- 2
- nacheilendes Deckelteil
- 3
- voreilendes Deckelteil
- 4
- Zwangsführungen
- 5
- Schließstellung
- 6
- Öffnungsstellung
- 7
- Öffnungsstellung
- 8
- Endposition
- 9
- Führungskanal
- 10
- Führungskanal
- 11
- Führungskanal
- 12
- Führungselement
- 13
- Führungselement
- 14
- Mittel für die Mitnahmebewegung
- 15
- Koppelgetriebe
- 16
- Endposition
- 17
- Breite
- 18
- Breite
- 19
- Antriebsrad, Ritzel
- 20
- Getriebeteil, Gegenverzahnung
- 21
- Übertragungselement, Zahnstange
- 22
- Führung
- 23
- Rand
- 24
- Rand
- 25
- Abschnitt
- 26
- Seitenwandung