DE102006003870A1 - Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem fahrzeugbodenseitig angeordneten Haltenetz - Google Patents
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Abstract
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem an dem Fahrzeugboden angeordneten Haltenetz, wobei die zu haltenden Gegenstände klemmend zwischen das Haltenetz und den Fahrzeugboden eingebracht werden können.
- Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Haltevorrichtungen in Kraftfahrzeugen bekannt, bei denen ein Haltenetz an dem Fahrzeugboden vorgesehen ist, das der Befestigung und Sicherung von Gepäck oder anderen Gegenständen an dem Fahrzeugboden dient.
- So beschreibt die
DE 102 20 496 A1 eine Kraftfahrzeug-Sicherheitseinrichtung mit einem Bodennetz für den Laderaum eines Kraftfahrzeugs. Das elastische Bodennetz ist an dem Boden des Laderaums, der hinter den Rücksitzen angeordnet ist, befestigt, wobei es in einem verschwenkbaren Rahmen gespannt ist. Der Rahmen kann nun von einer im Wesentlichen senkrechten Position in eine horizontale Position verschwenkt werden, in der sich das Bodennetz über das Ladegut spannt, das sich auf dem Laderaumboden befindet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich das Ladegut nicht frei innerhalb des Laderaums bewegen kann, sondern vielmehr durch das Bodennetz gehalten und fixiert ist. - Darüber hinaus beschreibt die
DE 299 19 892 U1 allgemein den Aufbau eines Haltenetzes, das insbesondere als Bodennetz für ein Kraftfahrzeug eingesetzt werden soll. Das bekannte Haltenetz weist ein Netzteil mit zwei sich kreuzenden Strangscharen auf, das von einem umlaufenden Rand umgeben ist, der von zusammenhängenden Randgurten gebildet ist. Um das bekannte Haltenetz an dem Fahrzeugboden befestigen zu können, sind an den Ecken des viereckigen Haltenetzes Halteelemente vorgesehen. - Die bekannten Haltevorrichtungen haben sich bewährt, zumal diese einen sicheren Halt des Ladegutes gewährleisten. Dennoch sind die bekannten Lösungen mit dem Nachteil behaftet, dass die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes schwer zugänglich sind und den im Kraftfahrzeug vorhandenen Stauraum nicht effektiv nutzen.
- Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem Haltenetz zu schaffen, die einen einfachen Zugriff auf die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes ermöglicht und eine effektive Nutzung des innerhalb des Kraftfahrzeugs zur Verfügung stehenden Stauraums gewährleistet.
- Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug weist ein an dem Fahrzeugboden angeordnetes Haltenetz auf. Die zu haltenden Gegenstände können klemmend zwischen das Haltenetz und den Fahrzeugboden eingebracht werden, wobei das Verklemmen beispielsweise durch die elastische Ausbildung des Haltenetzes erzielt werden kann. Das Haltenetz ist jedoch nicht an dem Laderaumboden angeordnet, der einen Teil des Fahrzeugbodens bildet und den Laderaum hinter den Rücksitzen nach unten begrenzt, sondern vielmehr an dem Boden des Fußraums eines Kraftfahrzeugsitzes. Unter dem Boden des Fußraums ist dabei derjenige Abschnitt des Fahrzeugbodens zu verstehen, der den Fußraum nach unten begrenzt.
- Indem das Haltenetz an dem Boden des Fußraums angeordnet ist, können die Fahrzeuginsassen wesentlich einfacher auf die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes zugreifen, da es nicht notwendig ist, zunächst den Laderaum des Kraftfahrzeugs von außen zu öffnen, um anschließend auf das Haltenetz am Laderaumboden zuzugreifen. Darüber hinaus kann der Fußraum vor einem Kraftfahrzeugsitz effektiv als Stauraum genutzt werden, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn der entsprechende Kraftfahrzeugsitz gerade nicht von einem Fahrzeuginsassen genutzt wird. Im Gegensatz zu seitlich an der Mittelkonsole angebrachten Haltenetzen besteht ferner der Vorteil, dass das bodenseitige Haltenetz von allen Plätzen innerhalb des Kraftfahrzeugs leichter einsehbar ist, da die Mittelkonsole die Sicht nicht bzw. weniger behindert.
- In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung ist der Kraftfahrzeugsitz der Beifahrersitz. Der Beifahrersitz wie auch der Fahrersitz bieten im Gegensatz zu den Rücksitzen in der Regel den größten Fußraum, so dass hier besonders viel Stauraum für Ladegut zur Verfügung steht, der darüber hinaus gut einsehbar ist. So kann das Haltenetz vorteilhafterweise zwar auch in den Fußräumen der Rücksitze angeordnet werden, jedoch steht hier in der Regel weniger Stauraum zur Verfügung. Auf eine Anordnung im Fußraum des Fahrersitzes sollte jedoch verzichtet werden, da hierdurch die sichere Steuerung des Kraftfahrzeugs durch den Fahrer gefährdet ist.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist der Boden des Fußraums eine abnehmbare Platte auf, an der das Haltenetz befestigt ist. Auf diese Weise kann das Haltenetz einfach mit der Platte entfernt werden, wenn auf dem entsprechenden Kraftfahrzeugsitz eine Person Platz genommen hat. Deren Bewegungsfreiheit wird also nicht durch das bodenseitige Haltenetz eingeschränkt. Darüber hinaus erleichtert die Platte das Abnehmen und Wiederanbringen des Haltenetzes, da eine starre Struktur gegeben ist.
- Grundsätzlich muss das Haltenetz nicht abgenommen werden, wenn ein Fahrzeuginsasse auf dem dem Fußraum zugeordneten Kraftfahrzeugsitz Platz nimmt, da ein Haltenetz eng an dem Boden des Fußraums anliegt, wodurch die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit gering ist. Um diese Beeinträchtigung weiter zu verringern, weist der Boden des Fußraums in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung eine Vertiefung auf, in der die Platte eingesetzt ist. Die Platte steht somit nicht oder nicht so stark in den Fußraum hervor. Darüber hinaus ist die Platte sicher in der Vertiefung gehalten.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist die Platte eine erste Seite, an der das Haltenetz angeordnet ist, und eine gegenüberliegende zweite Seite auf, wobei die Platte nach dem Abnehmen mit nach oben weisender zweiter Seite wieder in die Vertiefung eingesetzt werden kann. Auf diese Weise muss die Platte nicht entfernt sondern lediglich umgedreht werden, damit das Haltenetz nicht störend in dem Fußraum des Kraftfahrzeugsitzes angeordnet ist. Vielmehr ist das Haltenetz bei nach oben weisender zweiter Seite unter der Platte innerhalb der Vertiefung angeordnet.
- Um eine Stolpergefahr oder ein Anstoßen der Füße innerhalb des Fußraumes zu verhindern, ist die nach oben weisende erste oder zweite Seite der eingesetzten Platte in einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung bündig mit der Oberseite des Bodens des Fußraums. Auf diese Weise entstehen am Übergang zwischen der Platte und dem Boden des Fußraums keinerlei hervorstehende Kanten bzw. Stufen, die die eingangs genannten Nachteile mit sich bringen würden.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Haltenetz derart an der Platte befestigt, dass es an mindestens einer Randseite geschlossen ist. Unter eine geschlossenen Randseite ist beispielsweise diejenige Randseite des Haltenetzes zu verstehen, von der aus kein Gegenstand zwischen das Haltenetz und die Platte eingebracht werden kann, es sei denn, der Gegenstand wäre derart klein, dass dieser durch die Maschen des Haltenetzes eingebracht werden könnte. Durch die mindestens eine geschlossene Randseite ist sichergestellt, dass die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes nicht ungewollt zu dieser Randseite Herausrutschen können.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung sind die Platte und die Vertiefung derart ausgebildet, dass die mit der ersten Seite nach oben weisende Platte in unterschiedlichen Orientierungen in die Vertiefung eingesetzt werden kann. Dies hat den Vorteil, dass die Bedienungsperson wählen kann, in welche Richtung eine offene oder geschlossene Randseite des Haltenetzes weisen kann. So kann es beispielsweise von Vorteil sein, wenn eine offene Randseite des Haltenetzes in Richtung einer Seitentür weist, um den Beladevorgang zu vereinfachen. Vor dem Hintergrund eines sicheren Halts des Gegenstands innerhalb des Haltenetzes auch während der Fahrt ist jedoch die nachfolgend beschriebene Ausführungsform zu bevorzugen.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Platte und die Vertiefung derart ausgebildet, dass die mit der ersten Seite nach oben weisende Platte lediglich in einer vorbestimmten Orientierung in die Vertiefung eingesetzt werden kann, in der die geschlossene Randseite des Haltenetzes in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs nach vorne weist. Da die Gegenstände bei einem Bremsmanöver des Kraftfahrzeugs dazu tendieren, nach vorne zu Drängen, wird auf diese Weise stets sichergestellt, dass die geschlossene Randseite des Haltenetzes den Gegenstand aufhält, so dass letzterer nicht nach vorne Herausrutschen kann. Der Gegenstand wird somit auch bei Bremsmanövern sicher gehalten. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass die geschlossene Randseite nicht dem Fahrzeuginsas sen zugewandt ist, was zur Folge hätte, dass dieser nicht oder nur schwer in das Haltenetz greifen kann. Die genannte Ausführungsform könnte beispielsweise dadurch realisiert werden, dass sowohl die Platte als auch die Vertiefung trapezförmig ausgebildet ist.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist mindestens eine weitere geschlossene Randseite des Haltenetzes bei der vorbestimmten Ausrichtung der Platte bezogen auf die Fahrtrichtung nach links und/oder rechts. Somit ist auch bei extremer Kurvenfahrt sichergestellt, dass die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes nicht nach links oder rechts Herausrutschen.
- Um stets einen einfachen Zugriff auf den Inhalt des Haltenetzes durch den auf dem Kraftfahrzeugsitz sitzenden Fahrzeuginsassen zu gewährleisten, ist das Haltenetz in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung derart an der Platte befestigt, dass es ferner an mindestens einer Randseite offen ist, wobei die offene Randseite bei der vorbestimmten Orientierung der Platte entgegen der Fahrtrichtung nach hinten weist. Die Platte kann in diesem Fall also lediglich derart eingesetzt werden, dass die offene Randseite stets dem Fahrzeuginsassen auf dem Kraftfahrzeugsitz zugewandt ist. Unter der offenen Randseite des Haltenetzes ist beispielsweise diejenige Randseite des Haltenetzes zu verstehen, von der aus Gegenstände zwischen das Haltenetz und die Platte eingebracht werden können, selbst wenn der Gegenstand größer als die Maschen des Haltenetzes ist.
- Um die Platte selbst dann einfach aus der Vertiefung nehmen zu können, wenn deren zweite Seite nach oben weist, ist in der zweiten Seite der Platte in einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung mindestens ein Eingriff zum Anheben der Platte vorgesehen. Der Eingriff hat gegenüber einem hervorstehenden Griff ferner den Vorteil, dass die Bewegungsfreiheit innerhalb des Fußraumes nicht eingeschränkt wird.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist das Haltenetz einen umlaufenden Rand auf, der ein Netzteil umgibt. Unter dem Netzteil ist ein netzartiges Gebilde zu verstehen, während unter dem umlaufenden Rand beispielsweise ein Gummizug, ein Randgurt o. ä. verstanden werden kann.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der umlaufende Rand an der geschlossenen Randseite über einer Vielzahl von Befestigungsstellen oder durchgehend mit der Platte verbunden.
- Um zu gewährleisten, dass die Gegenstände einfach von der offenen Randseite aus in das Haltenetz eingebracht werden können, ist der umlaufende Rand in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung zumindest an der offenen Randseite elastisch ausgebildet.
- Um einerseits einen sicheren Halt und andererseits ein einfaches Einbringen des Ladegutes in das Haltenetz zu ermöglichen, ist das Netzteil in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung elastisch ausgebildet.
- Die Erfindung wird im Folgenden an Hand einer beispielhaften Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung, wobei die Platte mit der nach oben weisenden ersten Seite in die Vertiefung eingesetzt ist, -
2 die Haltevorrichtung von1 , wobei die Platte mit der nach oben weisenden ersten Seite abgenommen ist, -
3 die Haltevorrichtung von1 und2 , wobei die Platte mit der nach oben weisenden zweiten Seite abgenommen ist, und -
4 die Haltevorrichtung von1 ,2 und3 , wobei die Platte mit der nach oben weisenden zweiten Seite in die Vertiefung eingesetzt ist. - Die
1 bis4 zeigen eine perspektivische Darstellung des Fußraums2 eines Kraftfahrzeugsitzes, hier des Beifahrersitzes, in einem Kraftfahrzeug. Der Fußraum2 ist bezogen auf die Fahrtrichtung A zur Linken von einer Mittelkonsole4 , zur Rechten von einer nicht dargestellten Beifahrertür, nach vorne von einer schräg gestellten Wand6 , nach hinten von einem Kraftfahrzeugsitz, von dem lediglich das Sitzteil8 angedeutet ist, und nach unten von einem Boden10 des Fußraums2 begrenzt. Der Boden10 des Fußraums2 bildet somit einen Abschnitt des gesamten Fahrzeugbodens aus. - Der Boden
10 des Fußraums2 weist ferner eine abnehmbare, starre Platte12 auf. Die abnehmbare Platte12 ist in1 in eine Vertiefung14 in dem Boden10 des Fußraums2 eingesetzt, wobei die Vertiefung14 insbesondere in den2 und3 zu erkennen ist. Die Stärke der Platte12 und die Tiefe der Vertiefung14 sind dabei derart aufeinander abgestimmt, dass die jeweils nach oben weisende Seite der in die Vertiefung14 eingesetzten Platte12 stets bündig mit der Oberseite des Bodens10 des Fußraums2 ist. - Die Haltevorrichtung umfasst ferner ein Haltenetz
16 , das an der Platte12 des Bodens10 des Fußraums2 angeordnet bzw. befestigt ist. Das Haltenetz16 ist dabei an einer ersten Seite18 der Platte12 angeordnet, die in den1 und2 nach oben weist, wobei die Platte ferner eine gegenüberliegende Seite20 aufweist, die in den3 und4 nach oben weist. Auf der zweiten Seite20 der Platte12 ist kein Haltenetz vorgesehen, vielmehr ist diese eben ausgebildet und weist einen Eingriff22 in Form einer Vertiefung zum Anheben der Platte12 auf, wie dies später eingehender erläutert wird. - Das Haltenetz
16 umfasst ein Netzteil24 , das von einer Vielzahl sich kreuzender, elastischer Stränge gebildet wird und von einem umlaufenden Rand26 umgeben ist. Der umlaufende Rand26 bildet aufgrund der im Wesentlichen viereckigen Form des Haltenetzes16 eine erste, zweite, dritte und vierte Randseite28 ,30 ,32 ,34 aus. Ferner ist der umlaufende Rand26 an der zweiten, dritten und vierten Randseite30 ,32 ,34 über eine Vielzahl von Befestigungsstellen oder auch durchgehend mit der Platte12 verbunden, so dass die genannten Randseiten30 ,32 ,34 geschlossen sind. Dies bedeutet, dass von den Randseiten30 ,32 ,34 her keine Gegenstände zwischen das Haltenetz16 und die Platte12 eingebracht werden können. Demgegenüber ist die erste Randseite28 nicht an der Platte12 befestigt, so dass die Randseite28 als offene Randseite bezeichnet werden kann, durch die Gegenstände zwischen die Platte12 und das Haltenetz16 eingebracht werden können. Zumindest der Abschnitt des umlaufenden Randes26 , der die erste Randseite28 ausbildet, ist zu diesem Zweck elastisch ausgebildet. - Grundsätzlich können die Platte
12 und die Vertiefung14 eine Form bzw. Kontur aufweisen, die es der Bedienungsperson ermöglicht, die Platte12 mit dem nach oben weisenden Haltenetz16 in unterschiedlichen Orientierungen einzusetzen. Auf diese Weise kann die Bedienungsperson wählen, in welche Richtung die offene Randseite28 des Haltenetzes16 weisen soll. So kann die offene Randseite28 beispielsweise in Richtung der (nicht dargestellten) Seitentür weisen, um ein Beladen durch die Seitentür zu vereinfachen. Auch kann die Platte12 derart in die Vertiefung14 eingesetzt sein, dass die offene Randseite28 der Mittelkon sole4 zugewandt ist, wodurch es für den hinter der Mittelkonsole sitzenden Fahrer einfacher ist, auf den Inhalt des Haltenetzes16 zuzugreifen. - In einer alternativen Ausführungsform, die nachstehend beschrieben wird, soll jedoch der sichere Halt der Gegenstände innerhalb des Haltenetzes
16 auch während der Fahrt im Vordergrund stehen. Bei dieser alternativen Ausführungsform sind die Platte12 und die Vertiefung14 derart ausgebildet, das die mit der ersten Seite18 nach oben weisende Platte12 lediglich in einer vorbestimmten Orientierung, die in1 gezeigt ist, in die Vertiefung14 eingesetzt werden kann. Dies kann beispielsweise über eine entsprechende Wahl der Form von Platte12 und Vertiefung14 erfolgen. So kann beispielsweise eine trapezförmige Form für Platte12 und Vertiefung14 gewählt werden. In dieser vorbestimmten Orientierung der Platte12 weist die geschlossene dritte Randseite32 in Fahrtrichtung A nach vorne, die geschlossene zweite bzw. vierte Randseite30 ,34 nach links bzw. rechts und die offene erste Randseite28 entgegen der Fahrtrichtung A nach hinten zu dem entsprechenden Kraftfahrzeugsitz. - Nachstehend wird die Funktionsweise der Haltevorrichtung unter Bezugnahme auf die
1 bis4 beschrieben. Im Gebrauchszustand der Haltevorrichtung, die in1 gezeigt ist, ist die Platte12 mit nach oben weisender erster Seite18 in die Vertiefung14 eingesetzt. Das unbeladene Haltenetz16 liegt dabei eng und flach an der Platte12 an. Soll das Haltenetz16 beladen werden, so kann die Bedienungsperson den umlaufenden Rand26 an der offenen Randseite28 anheben, um Gegenstände, wie beispielsweise einen Getränkebehälter, klemmend zwischen das Haltenetz16 und die Platte12 einzubringen. - Soll das Haltenetz
16 nicht genutzt werden, so kann die Platte ausgehend von der in1 gezeigten Position abgenommen bzw. aus der Vertiefung14 herausgehoben werden, wie dies in2 dargestellt ist. Zu diesem Zweck kann vorteilhafterweise in der ersten Seite18 ebenso wie in der zweiten Seite20 der Platte12 ein Eingriff vorgesehen sein, der das Anheben erleichtert. Anschließend kann die Platte12 gedreht werden, so dass die zweite Seite20 der Platte12 nach oben weist, wie dies in3 gezeigt ist. Letztendlich kann die Platte12 im Anschluss daran mit der nach oben weisenden zweiten Seite20 wieder in die Vertiefung14 eingesetzt werden, wie dies in4 dargestellt ist. In dieser Position ist das Haltenetz16 demzufolge innerhalb der Vertiefung14 und nicht mehr in dem Fußraum2 angeordnet, wobei die zweite Seite20 der eingesetzten Platte12 wiederum bündig mit der Oberseite des Bodens10 des Fußraums2 ist. - Soll das Haltenetz
16 später wieder benutzt werden, so können die in den1 bis4 durchgeführten Schritte in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt werden, wobei der Eingriff22 in der zweiten Seite20 der Platte12 ein Herausheben der Platte12 aus der Vertiefung14 vereinfacht. -
- 2
- Fußraum
- 4
- Mittelkonsole
- 6
- schräggestellte Wand
- 8
- Sitzteil des Beifahrersitzes
- 10
- Boden des Fußraums
- 12
- Platte
- 14
- Vertiefung
- 16
- Haltenetz
- 18
- erste Seite der Platte
- 20
- zweite Seite der Platte
- 22
- Eingriff
- 24
- Netzteil
- 26
- umlaufender Rand
- 28
- erste Randseite
- 30
- zweite Randseite
- 32
- dritte Randseite
- 34
- vierte Randseite
Claims (16)
- Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem an dem Fahrzeugboden angeordneten Haltenetz (
16 ), wobei die zu haltenden Gegenstände klemmend zwischen das Haltenetz (16 ) und den Fahrzeugboden einbringbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltenetz (16 ) an dem Boden (10 ) des Fußraums (2 ) eines Kraftfahrzeugsitzes angeordnet ist. - Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftfahrzeugsitz der Beifahrersitz ist.
- Haltevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (
10 ) des Fußraums (2 ) eine abnehmbare Platte (12 ) aufweist, an der das Haltenetz (16 ) befestigt ist. - Haltevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (
10 ) des Fußraums (2 ) eine Vertiefung (14 ) aufweist, in der die Platte (12 ) eingesetzt ist. - Haltevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
12 ) eine erste Seite (18 ), an der das Haltenetz (16 ) angeordnet ist, und eine gegenüberliegende zweite Seite (20 ) aufweist, wobei die Platte (12 ) nach dem Abnehmen mit nach oben weisender zweiter Seite (20 ) wieder in die Vertiefung (14 ) einsetzbar ist. - Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die nach oben weisende erste oder zweite Seite (
18 ,20 ) der eingesetzten Platte (12 ) bündig mit der Oberseite des Bodens (10 ) des Fußraums (2 ) ist. - Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltenetz (
16 ) derart an der Platte (12 ) befestigt ist, dass es an mindestens einer Randseite (30 ,32 ,34 ) geschlossen ist. - Haltevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
12 ) und die Vertiefung (14 ) derart ausgebildet sind, dass die mit der ersten Seite (18 ) nach oben weisende Platte (12 ) in unterschiedlichen Orientierungen in die Vertiefung (14 ) einsetzbar ist. - Haltevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
12 ) und die Vertiefung (14 ) derart ausgebildet sind, dass die mit der ersten Seite (18 ) nach oben weisende Platte (12 ) lediglich in einer vorbestimmten Orientierung in die Vertiefung (14 ) einsetzbar ist, in der die geschlossene Randseite (32 ) des Haltenetzes (16 ) in Fahrtrichtung (A) des Kraftfahrzeugs nach vorne weist. - Haltevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere geschlossene Randseite (
30 ,34 ) des Haltenetzes (16 ) bei der vorbestimmten Orientierung der Platte (12 ) bezogen auf die Fahrtrichtung (A) nach links und/oder rechts weist. - Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltenetz (
16 ) derart an der Platte (12 ) befestigt ist, dass es ferner an mindestens einer Randseite (28 ) offen ist, wobei die offene Randseite (28 ) bei der vorbestimmten Orientierung der Platte (12 ) entgegen der Fahrtrichtung (A) nach hinten weist. - Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in der zweiten Seite (
20 ) der Platte (12 ) mindestens ein Eingriff (22 ) zum Anheben der Platte (12 ) vorgesehen ist. - Haltevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltenetz (
16 ) einen umlaufenden Rand (26 ) aufweist, der ein Netzteil (24 ) umgibt. - Haltevorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand (
26 ) an der geschlossenen Randseite (30 ,32 ,34 ) über einer Vielzahl von Befestigungsstellen oder durchgehend mit der Platte (12 ) verbunden ist. - Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand (
26 ) mindestens an der offenen Randseite (28 ) elastisch ausgebildet ist. - Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzteil (
24 ) elastisch ausgebildet ist.
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