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DE102006003870A1 - Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem fahrzeugbodenseitig angeordneten Haltenetz - Google Patents

Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem fahrzeugbodenseitig angeordneten Haltenetz Download PDF

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DE102006003870A1
DE102006003870A1 DE200610003870 DE102006003870A DE102006003870A1 DE 102006003870 A1 DE102006003870 A1 DE 102006003870A1 DE 200610003870 DE200610003870 DE 200610003870 DE 102006003870 A DE102006003870 A DE 102006003870A DE 102006003870 A1 DE102006003870 A1 DE 102006003870A1
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DE
Germany
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plate
holding
holding device
net
floor
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200610003870
Other languages
English (en)
Inventor
Mattias Geyrhofer
Patrick Verhée
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/005Nets or elastic pockets tensioned against walls or backrests
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem an dem Fahrzeugboden angeordneten Haltenetz (16), wobei die zu haltenden Gegenstände klemmend zwischen das Haltenetz (16) und den Fahrzeugboden eingebracht werden können. Erfindungsgemäß ist das Haltenetz (16) an dem Boden (10) des Fußraums (2) eines Kraftfahrzeugsitzes angeordnet. Vorzugsweise weist der Boden (10) des Fußraums (2) eine abnehmbare Platte (12) auf, an der das Haltenetz (16) befestigt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem an dem Fahrzeugboden angeordneten Haltenetz, wobei die zu haltenden Gegenstände klemmend zwischen das Haltenetz und den Fahrzeugboden eingebracht werden können.
  • Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Haltevorrichtungen in Kraftfahrzeugen bekannt, bei denen ein Haltenetz an dem Fahrzeugboden vorgesehen ist, das der Befestigung und Sicherung von Gepäck oder anderen Gegenständen an dem Fahrzeugboden dient.
  • So beschreibt die DE 102 20 496 A1 eine Kraftfahrzeug-Sicherheitseinrichtung mit einem Bodennetz für den Laderaum eines Kraftfahrzeugs. Das elastische Bodennetz ist an dem Boden des Laderaums, der hinter den Rücksitzen angeordnet ist, befestigt, wobei es in einem verschwenkbaren Rahmen gespannt ist. Der Rahmen kann nun von einer im Wesentlichen senkrechten Position in eine horizontale Position verschwenkt werden, in der sich das Bodennetz über das Ladegut spannt, das sich auf dem Laderaumboden befindet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich das Ladegut nicht frei innerhalb des Laderaums bewegen kann, sondern vielmehr durch das Bodennetz gehalten und fixiert ist.
  • Darüber hinaus beschreibt die DE 299 19 892 U1 allgemein den Aufbau eines Haltenetzes, das insbesondere als Bodennetz für ein Kraftfahrzeug eingesetzt werden soll. Das bekannte Haltenetz weist ein Netzteil mit zwei sich kreuzenden Strangscharen auf, das von einem umlaufenden Rand umgeben ist, der von zusammenhängenden Randgurten gebildet ist. Um das bekannte Haltenetz an dem Fahrzeugboden befestigen zu können, sind an den Ecken des viereckigen Haltenetzes Halteelemente vorgesehen.
  • Die bekannten Haltevorrichtungen haben sich bewährt, zumal diese einen sicheren Halt des Ladegutes gewährleisten. Dennoch sind die bekannten Lösungen mit dem Nachteil behaftet, dass die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes schwer zugänglich sind und den im Kraftfahrzeug vorhandenen Stauraum nicht effektiv nutzen.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem Haltenetz zu schaffen, die einen einfachen Zugriff auf die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes ermöglicht und eine effektive Nutzung des innerhalb des Kraftfahrzeugs zur Verfügung stehenden Stauraums gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug weist ein an dem Fahrzeugboden angeordnetes Haltenetz auf. Die zu haltenden Gegenstände können klemmend zwischen das Haltenetz und den Fahrzeugboden eingebracht werden, wobei das Verklemmen beispielsweise durch die elastische Ausbildung des Haltenetzes erzielt werden kann. Das Haltenetz ist jedoch nicht an dem Laderaumboden angeordnet, der einen Teil des Fahrzeugbodens bildet und den Laderaum hinter den Rücksitzen nach unten begrenzt, sondern vielmehr an dem Boden des Fußraums eines Kraftfahrzeugsitzes. Unter dem Boden des Fußraums ist dabei derjenige Abschnitt des Fahrzeugbodens zu verstehen, der den Fußraum nach unten begrenzt.
  • Indem das Haltenetz an dem Boden des Fußraums angeordnet ist, können die Fahrzeuginsassen wesentlich einfacher auf die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes zugreifen, da es nicht notwendig ist, zunächst den Laderaum des Kraftfahrzeugs von außen zu öffnen, um anschließend auf das Haltenetz am Laderaumboden zuzugreifen. Darüber hinaus kann der Fußraum vor einem Kraftfahrzeugsitz effektiv als Stauraum genutzt werden, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn der entsprechende Kraftfahrzeugsitz gerade nicht von einem Fahrzeuginsassen genutzt wird. Im Gegensatz zu seitlich an der Mittelkonsole angebrachten Haltenetzen besteht ferner der Vorteil, dass das bodenseitige Haltenetz von allen Plätzen innerhalb des Kraftfahrzeugs leichter einsehbar ist, da die Mittelkonsole die Sicht nicht bzw. weniger behindert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung ist der Kraftfahrzeugsitz der Beifahrersitz. Der Beifahrersitz wie auch der Fahrersitz bieten im Gegensatz zu den Rücksitzen in der Regel den größten Fußraum, so dass hier besonders viel Stauraum für Ladegut zur Verfügung steht, der darüber hinaus gut einsehbar ist. So kann das Haltenetz vorteilhafterweise zwar auch in den Fußräumen der Rücksitze angeordnet werden, jedoch steht hier in der Regel weniger Stauraum zur Verfügung. Auf eine Anordnung im Fußraum des Fahrersitzes sollte jedoch verzichtet werden, da hierdurch die sichere Steuerung des Kraftfahrzeugs durch den Fahrer gefährdet ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist der Boden des Fußraums eine abnehmbare Platte auf, an der das Haltenetz befestigt ist. Auf diese Weise kann das Haltenetz einfach mit der Platte entfernt werden, wenn auf dem entsprechenden Kraftfahrzeugsitz eine Person Platz genommen hat. Deren Bewegungsfreiheit wird also nicht durch das bodenseitige Haltenetz eingeschränkt. Darüber hinaus erleichtert die Platte das Abnehmen und Wiederanbringen des Haltenetzes, da eine starre Struktur gegeben ist.
  • Grundsätzlich muss das Haltenetz nicht abgenommen werden, wenn ein Fahrzeuginsasse auf dem dem Fußraum zugeordneten Kraftfahrzeugsitz Platz nimmt, da ein Haltenetz eng an dem Boden des Fußraums anliegt, wodurch die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit gering ist. Um diese Beeinträchtigung weiter zu verringern, weist der Boden des Fußraums in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung eine Vertiefung auf, in der die Platte eingesetzt ist. Die Platte steht somit nicht oder nicht so stark in den Fußraum hervor. Darüber hinaus ist die Platte sicher in der Vertiefung gehalten.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist die Platte eine erste Seite, an der das Haltenetz angeordnet ist, und eine gegenüberliegende zweite Seite auf, wobei die Platte nach dem Abnehmen mit nach oben weisender zweiter Seite wieder in die Vertiefung eingesetzt werden kann. Auf diese Weise muss die Platte nicht entfernt sondern lediglich umgedreht werden, damit das Haltenetz nicht störend in dem Fußraum des Kraftfahrzeugsitzes angeordnet ist. Vielmehr ist das Haltenetz bei nach oben weisender zweiter Seite unter der Platte innerhalb der Vertiefung angeordnet.
  • Um eine Stolpergefahr oder ein Anstoßen der Füße innerhalb des Fußraumes zu verhindern, ist die nach oben weisende erste oder zweite Seite der eingesetzten Platte in einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung bündig mit der Oberseite des Bodens des Fußraums. Auf diese Weise entstehen am Übergang zwischen der Platte und dem Boden des Fußraums keinerlei hervorstehende Kanten bzw. Stufen, die die eingangs genannten Nachteile mit sich bringen würden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Haltenetz derart an der Platte befestigt, dass es an mindestens einer Randseite geschlossen ist. Unter eine geschlossenen Randseite ist beispielsweise diejenige Randseite des Haltenetzes zu verstehen, von der aus kein Gegenstand zwischen das Haltenetz und die Platte eingebracht werden kann, es sei denn, der Gegenstand wäre derart klein, dass dieser durch die Maschen des Haltenetzes eingebracht werden könnte. Durch die mindestens eine geschlossene Randseite ist sichergestellt, dass die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes nicht ungewollt zu dieser Randseite Herausrutschen können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung sind die Platte und die Vertiefung derart ausgebildet, dass die mit der ersten Seite nach oben weisende Platte in unterschiedlichen Orientierungen in die Vertiefung eingesetzt werden kann. Dies hat den Vorteil, dass die Bedienungsperson wählen kann, in welche Richtung eine offene oder geschlossene Randseite des Haltenetzes weisen kann. So kann es beispielsweise von Vorteil sein, wenn eine offene Randseite des Haltenetzes in Richtung einer Seitentür weist, um den Beladevorgang zu vereinfachen. Vor dem Hintergrund eines sicheren Halts des Gegenstands innerhalb des Haltenetzes auch während der Fahrt ist jedoch die nachfolgend beschriebene Ausführungsform zu bevorzugen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Platte und die Vertiefung derart ausgebildet, dass die mit der ersten Seite nach oben weisende Platte lediglich in einer vorbestimmten Orientierung in die Vertiefung eingesetzt werden kann, in der die geschlossene Randseite des Haltenetzes in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs nach vorne weist. Da die Gegenstände bei einem Bremsmanöver des Kraftfahrzeugs dazu tendieren, nach vorne zu Drängen, wird auf diese Weise stets sichergestellt, dass die geschlossene Randseite des Haltenetzes den Gegenstand aufhält, so dass letzterer nicht nach vorne Herausrutschen kann. Der Gegenstand wird somit auch bei Bremsmanövern sicher gehalten. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass die geschlossene Randseite nicht dem Fahrzeuginsas sen zugewandt ist, was zur Folge hätte, dass dieser nicht oder nur schwer in das Haltenetz greifen kann. Die genannte Ausführungsform könnte beispielsweise dadurch realisiert werden, dass sowohl die Platte als auch die Vertiefung trapezförmig ausgebildet ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist mindestens eine weitere geschlossene Randseite des Haltenetzes bei der vorbestimmten Ausrichtung der Platte bezogen auf die Fahrtrichtung nach links und/oder rechts. Somit ist auch bei extremer Kurvenfahrt sichergestellt, dass die Gegenstände innerhalb des Haltenetzes nicht nach links oder rechts Herausrutschen.
  • Um stets einen einfachen Zugriff auf den Inhalt des Haltenetzes durch den auf dem Kraftfahrzeugsitz sitzenden Fahrzeuginsassen zu gewährleisten, ist das Haltenetz in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung derart an der Platte befestigt, dass es ferner an mindestens einer Randseite offen ist, wobei die offene Randseite bei der vorbestimmten Orientierung der Platte entgegen der Fahrtrichtung nach hinten weist. Die Platte kann in diesem Fall also lediglich derart eingesetzt werden, dass die offene Randseite stets dem Fahrzeuginsassen auf dem Kraftfahrzeugsitz zugewandt ist. Unter der offenen Randseite des Haltenetzes ist beispielsweise diejenige Randseite des Haltenetzes zu verstehen, von der aus Gegenstände zwischen das Haltenetz und die Platte eingebracht werden können, selbst wenn der Gegenstand größer als die Maschen des Haltenetzes ist.
  • Um die Platte selbst dann einfach aus der Vertiefung nehmen zu können, wenn deren zweite Seite nach oben weist, ist in der zweiten Seite der Platte in einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung mindestens ein Eingriff zum Anheben der Platte vorgesehen. Der Eingriff hat gegenüber einem hervorstehenden Griff ferner den Vorteil, dass die Bewegungsfreiheit innerhalb des Fußraumes nicht eingeschränkt wird.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung weist das Haltenetz einen umlaufenden Rand auf, der ein Netzteil umgibt. Unter dem Netzteil ist ein netzartiges Gebilde zu verstehen, während unter dem umlaufenden Rand beispielsweise ein Gummizug, ein Randgurt o. ä. verstanden werden kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der umlaufende Rand an der geschlossenen Randseite über einer Vielzahl von Befestigungsstellen oder durchgehend mit der Platte verbunden.
  • Um zu gewährleisten, dass die Gegenstände einfach von der offenen Randseite aus in das Haltenetz eingebracht werden können, ist der umlaufende Rand in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung zumindest an der offenen Randseite elastisch ausgebildet.
  • Um einerseits einen sicheren Halt und andererseits ein einfaches Einbringen des Ladegutes in das Haltenetz zu ermöglichen, ist das Netzteil in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung elastisch ausgebildet.
  • Die Erfindung wird im Folgenden an Hand einer beispielhaften Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung, wobei die Platte mit der nach oben weisenden ersten Seite in die Vertiefung eingesetzt ist,
  • 2 die Haltevorrichtung von 1, wobei die Platte mit der nach oben weisenden ersten Seite abgenommen ist,
  • 3 die Haltevorrichtung von 1 und 2, wobei die Platte mit der nach oben weisenden zweiten Seite abgenommen ist, und
  • 4 die Haltevorrichtung von 1, 2 und 3, wobei die Platte mit der nach oben weisenden zweiten Seite in die Vertiefung eingesetzt ist.
  • Die 1 bis 4 zeigen eine perspektivische Darstellung des Fußraums 2 eines Kraftfahrzeugsitzes, hier des Beifahrersitzes, in einem Kraftfahrzeug. Der Fußraum 2 ist bezogen auf die Fahrtrichtung A zur Linken von einer Mittelkonsole 4, zur Rechten von einer nicht dargestellten Beifahrertür, nach vorne von einer schräg gestellten Wand 6, nach hinten von einem Kraftfahrzeugsitz, von dem lediglich das Sitzteil 8 angedeutet ist, und nach unten von einem Boden 10 des Fußraums 2 begrenzt. Der Boden 10 des Fußraums 2 bildet somit einen Abschnitt des gesamten Fahrzeugbodens aus.
  • Der Boden 10 des Fußraums 2 weist ferner eine abnehmbare, starre Platte 12 auf. Die abnehmbare Platte 12 ist in 1 in eine Vertiefung 14 in dem Boden 10 des Fußraums 2 eingesetzt, wobei die Vertiefung 14 insbesondere in den 2 und 3 zu erkennen ist. Die Stärke der Platte 12 und die Tiefe der Vertiefung 14 sind dabei derart aufeinander abgestimmt, dass die jeweils nach oben weisende Seite der in die Vertiefung 14 eingesetzten Platte 12 stets bündig mit der Oberseite des Bodens 10 des Fußraums 2 ist.
  • Die Haltevorrichtung umfasst ferner ein Haltenetz 16, das an der Platte 12 des Bodens 10 des Fußraums 2 angeordnet bzw. befestigt ist. Das Haltenetz 16 ist dabei an einer ersten Seite 18 der Platte 12 angeordnet, die in den 1 und 2 nach oben weist, wobei die Platte ferner eine gegenüberliegende Seite 20 aufweist, die in den 3 und 4 nach oben weist. Auf der zweiten Seite 20 der Platte 12 ist kein Haltenetz vorgesehen, vielmehr ist diese eben ausgebildet und weist einen Eingriff 22 in Form einer Vertiefung zum Anheben der Platte 12 auf, wie dies später eingehender erläutert wird.
  • Das Haltenetz 16 umfasst ein Netzteil 24, das von einer Vielzahl sich kreuzender, elastischer Stränge gebildet wird und von einem umlaufenden Rand 26 umgeben ist. Der umlaufende Rand 26 bildet aufgrund der im Wesentlichen viereckigen Form des Haltenetzes 16 eine erste, zweite, dritte und vierte Randseite 28, 30, 32, 34 aus. Ferner ist der umlaufende Rand 26 an der zweiten, dritten und vierten Randseite 30, 32, 34 über eine Vielzahl von Befestigungsstellen oder auch durchgehend mit der Platte 12 verbunden, so dass die genannten Randseiten 30, 32, 34 geschlossen sind. Dies bedeutet, dass von den Randseiten 30, 32, 34 her keine Gegenstände zwischen das Haltenetz 16 und die Platte 12 eingebracht werden können. Demgegenüber ist die erste Randseite 28 nicht an der Platte 12 befestigt, so dass die Randseite 28 als offene Randseite bezeichnet werden kann, durch die Gegenstände zwischen die Platte 12 und das Haltenetz 16 eingebracht werden können. Zumindest der Abschnitt des umlaufenden Randes 26, der die erste Randseite 28 ausbildet, ist zu diesem Zweck elastisch ausgebildet.
  • Grundsätzlich können die Platte 12 und die Vertiefung 14 eine Form bzw. Kontur aufweisen, die es der Bedienungsperson ermöglicht, die Platte 12 mit dem nach oben weisenden Haltenetz 16 in unterschiedlichen Orientierungen einzusetzen. Auf diese Weise kann die Bedienungsperson wählen, in welche Richtung die offene Randseite 28 des Haltenetzes 16 weisen soll. So kann die offene Randseite 28 beispielsweise in Richtung der (nicht dargestellten) Seitentür weisen, um ein Beladen durch die Seitentür zu vereinfachen. Auch kann die Platte 12 derart in die Vertiefung 14 eingesetzt sein, dass die offene Randseite 28 der Mittelkon sole 4 zugewandt ist, wodurch es für den hinter der Mittelkonsole sitzenden Fahrer einfacher ist, auf den Inhalt des Haltenetzes 16 zuzugreifen.
  • In einer alternativen Ausführungsform, die nachstehend beschrieben wird, soll jedoch der sichere Halt der Gegenstände innerhalb des Haltenetzes 16 auch während der Fahrt im Vordergrund stehen. Bei dieser alternativen Ausführungsform sind die Platte 12 und die Vertiefung 14 derart ausgebildet, das die mit der ersten Seite 18 nach oben weisende Platte 12 lediglich in einer vorbestimmten Orientierung, die in 1 gezeigt ist, in die Vertiefung 14 eingesetzt werden kann. Dies kann beispielsweise über eine entsprechende Wahl der Form von Platte 12 und Vertiefung 14 erfolgen. So kann beispielsweise eine trapezförmige Form für Platte 12 und Vertiefung 14 gewählt werden. In dieser vorbestimmten Orientierung der Platte 12 weist die geschlossene dritte Randseite 32 in Fahrtrichtung A nach vorne, die geschlossene zweite bzw. vierte Randseite 30, 34 nach links bzw. rechts und die offene erste Randseite 28 entgegen der Fahrtrichtung A nach hinten zu dem entsprechenden Kraftfahrzeugsitz.
  • Nachstehend wird die Funktionsweise der Haltevorrichtung unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 beschrieben. Im Gebrauchszustand der Haltevorrichtung, die in 1 gezeigt ist, ist die Platte 12 mit nach oben weisender erster Seite 18 in die Vertiefung 14 eingesetzt. Das unbeladene Haltenetz 16 liegt dabei eng und flach an der Platte 12 an. Soll das Haltenetz 16 beladen werden, so kann die Bedienungsperson den umlaufenden Rand 26 an der offenen Randseite 28 anheben, um Gegenstände, wie beispielsweise einen Getränkebehälter, klemmend zwischen das Haltenetz 16 und die Platte 12 einzubringen.
  • Soll das Haltenetz 16 nicht genutzt werden, so kann die Platte ausgehend von der in 1 gezeigten Position abgenommen bzw. aus der Vertiefung 14 herausgehoben werden, wie dies in 2 dargestellt ist. Zu diesem Zweck kann vorteilhafterweise in der ersten Seite 18 ebenso wie in der zweiten Seite 20 der Platte 12 ein Eingriff vorgesehen sein, der das Anheben erleichtert. Anschließend kann die Platte 12 gedreht werden, so dass die zweite Seite 20 der Platte 12 nach oben weist, wie dies in 3 gezeigt ist. Letztendlich kann die Platte 12 im Anschluss daran mit der nach oben weisenden zweiten Seite 20 wieder in die Vertiefung 14 eingesetzt werden, wie dies in 4 dargestellt ist. In dieser Position ist das Haltenetz 16 demzufolge innerhalb der Vertiefung 14 und nicht mehr in dem Fußraum 2 angeordnet, wobei die zweite Seite 20 der eingesetzten Platte 12 wiederum bündig mit der Oberseite des Bodens 10 des Fußraums 2 ist.
  • Soll das Haltenetz 16 später wieder benutzt werden, so können die in den 1 bis 4 durchgeführten Schritte in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt werden, wobei der Eingriff 22 in der zweiten Seite 20 der Platte 12 ein Herausheben der Platte 12 aus der Vertiefung 14 vereinfacht.
  • 2
    Fußraum
    4
    Mittelkonsole
    6
    schräggestellte Wand
    8
    Sitzteil des Beifahrersitzes
    10
    Boden des Fußraums
    12
    Platte
    14
    Vertiefung
    16
    Haltenetz
    18
    erste Seite der Platte
    20
    zweite Seite der Platte
    22
    Eingriff
    24
    Netzteil
    26
    umlaufender Rand
    28
    erste Randseite
    30
    zweite Randseite
    32
    dritte Randseite
    34
    vierte Randseite

Claims (16)

  1. Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem an dem Fahrzeugboden angeordneten Haltenetz (16), wobei die zu haltenden Gegenstände klemmend zwischen das Haltenetz (16) und den Fahrzeugboden einbringbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltenetz (16) an dem Boden (10) des Fußraums (2) eines Kraftfahrzeugsitzes angeordnet ist.
  2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftfahrzeugsitz der Beifahrersitz ist.
  3. Haltevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (10) des Fußraums (2) eine abnehmbare Platte (12) aufweist, an der das Haltenetz (16) befestigt ist.
  4. Haltevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (10) des Fußraums (2) eine Vertiefung (14) aufweist, in der die Platte (12) eingesetzt ist.
  5. Haltevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (12) eine erste Seite (18), an der das Haltenetz (16) angeordnet ist, und eine gegenüberliegende zweite Seite (20) aufweist, wobei die Platte (12) nach dem Abnehmen mit nach oben weisender zweiter Seite (20) wieder in die Vertiefung (14) einsetzbar ist.
  6. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die nach oben weisende erste oder zweite Seite (18, 20) der eingesetzten Platte (12) bündig mit der Oberseite des Bodens (10) des Fußraums (2) ist.
  7. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltenetz (16) derart an der Platte (12) befestigt ist, dass es an mindestens einer Randseite (30, 32, 34) geschlossen ist.
  8. Haltevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (12) und die Vertiefung (14) derart ausgebildet sind, dass die mit der ersten Seite (18) nach oben weisende Platte (12) in unterschiedlichen Orientierungen in die Vertiefung (14) einsetzbar ist.
  9. Haltevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (12) und die Vertiefung (14) derart ausgebildet sind, dass die mit der ersten Seite (18) nach oben weisende Platte (12) lediglich in einer vorbestimmten Orientierung in die Vertiefung (14) einsetzbar ist, in der die geschlossene Randseite (32) des Haltenetzes (16) in Fahrtrichtung (A) des Kraftfahrzeugs nach vorne weist.
  10. Haltevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere geschlossene Randseite (30, 34) des Haltenetzes (16) bei der vorbestimmten Orientierung der Platte (12) bezogen auf die Fahrtrichtung (A) nach links und/oder rechts weist.
  11. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltenetz (16) derart an der Platte (12) befestigt ist, dass es ferner an mindestens einer Randseite (28) offen ist, wobei die offene Randseite (28) bei der vorbestimmten Orientierung der Platte (12) entgegen der Fahrtrichtung (A) nach hinten weist.
  12. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in der zweiten Seite (20) der Platte (12) mindestens ein Eingriff (22) zum Anheben der Platte (12) vorgesehen ist.
  13. Haltevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltenetz (16) einen umlaufenden Rand (26) aufweist, der ein Netzteil (24) umgibt.
  14. Haltevorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand (26) an der geschlossenen Randseite (30, 32, 34) über einer Vielzahl von Befestigungsstellen oder durchgehend mit der Platte (12) verbunden ist.
  15. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand (26) mindestens an der offenen Randseite (28) elastisch ausgebildet ist.
  16. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzteil (24) elastisch ausgebildet ist.
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