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DE10257162A1 - Multidirektional verschiebbares Hintersitzsystem - Google Patents

Multidirektional verschiebbares Hintersitzsystem Download PDF

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DE10257162A1
DE10257162A1 DE2002157162 DE10257162A DE10257162A1 DE 10257162 A1 DE10257162 A1 DE 10257162A1 DE 2002157162 DE2002157162 DE 2002157162 DE 10257162 A DE10257162 A DE 10257162A DE 10257162 A1 DE10257162 A1 DE 10257162A1
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seat
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vehicle
seat arrangement
longitudinal axis
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Dirk Gildemann
Jörn Leuenberger
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Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sitzanordnung (10), insbesondere Hintersitzanordnung für den Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges, die eine Reihe von drei an einer Karosserie befestigten vertikal geteilten Sitzen (10A, 10B, 10C) mit je einem Sitzteil und einer Rückenlehne aufweist. DOLLAR A Es ist vorgesehen, dass mindestens ein Sitz (10A, 10B, 10C) reversibel aus der Sitzanordnung (10) bewegbar ist, wonach mindestens ein in der Sitzanordnung (10) verbleibender Sitz (10A, 10B, 10C) durch eine erste Vorrichtung (18) quer zu einer Fahrzeuglängsachse (22) verlagerbar und durch Mitnahme einer an mindestens einem verbleibenden Sitz (10A, 10B, 10C) angeordneten zweiten Vorrichtung (20) längs zur Fahrzeuglängsachse (22) verschiebbar bleibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sitzanordnung, insbesondere eine Hintersitzanordnung für den Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges, mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
  • Es ist bekannt, Fahrzeugsitze zur Gewinnung eines zusätzlichen Nutzraumes für den Gütertransport klappbar und verschiebbar zu gestalten. Insbesondere kommen hierfür die hinteren Sitzreihen eines Kraftfahrzeuges in Betracht. Hierzu gibt es verschiedene Anordnungen, die ein Umlegen, Zurückklappen oder Hochklappen der Teile eines Fahrzeugsitzes ermöglichen, um innerhalb des Fahrzeuges das Volumen für den Transport von Gütern zu vergrößern. Die Fahrzeugsitze können dabei, in Abhängigkeit von der Ausführung der Klappvorrichtung, in eine vordere Position verschoben und zusammengeklappt werden oder sie können mit dem Sitzteil zum Fahrzeugboden hin verschwenkt und flach aufgeklappt werden, so dass die Rückseite des Fahrzeugsitzes einen Teil der Ladefläche bildet.
  • Aus der Druckschrift EP 0 588 693 B1 ist ferner eine Anordnung von zwei Sitzreihen, bei der die Sitze der zweiten Reihe in Längs- und Querrichtung verschiebbar angeordnet sind, um dergestalt die Stellung und den Komfort der Mitfahrer im Fahrgastraum des Fahrzeuges verändern zu können, bekannt. Dabei werden die Sitze im Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges, insbesondere die hintere Sitzreihe eines Kraftfahrzeuges, so angeordnet, dass eine Reihe von drei Sitzen zwei seitliche Sitze aufweist, die in Querrichtung verschiebbar und jeweils an einen Seitenwandabschnitt anlehnbar sind, der begrenzt ist durch die zugehörige Seitenwand eines Kofferraums und wobei jeder seitliche Sitz mit einer Anordnung zur Querverschiebung und mit einer Anordnung zur Längsverschiebung versehen ist, um den Sitz zu seitlichen Stützen hin auszurichten, während der mittlere Sitz in Richtung zum Kofferraum hin verschiebbar angeordnet ist.
  • Bei den bekannten Lösungen ist es jedoch nachteilig, dass die Anordnungen zur Quer- beziehungsweise Längsverschiebung der Sitze in verschiedenen Ebenen ausgeführt sind, wodurch bei der Konstruktion der Karosserie zumeist von vorneherein berücksichtigt werden muss, dass ein derartiges System zum Einsatz kommt. Ferner ist nachteilig, insbesondere bei dreiteiligen Hintersitzsystemen, dass nicht die Möglichkeit besteht, jeden der Sitze sowohl in Längs- als auch in Querrichtung zu bewegen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Sitzanordnung, insbesondere Hintersitzanordnung für den Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges, zu schaffen, die eine möglichst große Variabilität zur Verschiebung der einzelnen Sitze des Hintersitzsystems unter Berücksichtigung der Schaffung von genügend Kopffreiheit und Schulterraum beziehungsweise eines größeren Kniefreiraums ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Sitzanordnung, insbesondere Hintersitzanordnung für den Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges, die eine Reihe von drei an einer Karosserie befestigten vertikal geteilten Sitzen mit je einem Sitzteil und einer Rückenlehne aufweist, mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst. Dadurch, dass mindestens ein Sitz reversibel aus der Sitzanordnung bewegbar ist, wonach mindestens ein in der Sitzanordnung verbleibender Sitz durch eine erste Vorrichtung quer zu einer Fahrzeuglängsachse verlagerbar und durch Mitnahme einer an mindestens einem verbleibenden Sitz angeordneten zweiten Vorrichtung längs zur Fahrzeuglängsachse verschiebbar bleibt, wird es erfindungsgemäß ermöglicht, insbesondere den Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges mit geringem Aufwand und innerhalb kurzer Zeit so umzuwandeln, dass eine Erhöhung des Sitzkomforts durch Verschiebung der Sitze quer und längs zur Fahrzeuglängsachse möglich ist.
  • Erfindungsgemäß ergibt sich daraus der Vorteil, dass im Gegensatz zu konventionellen Sitzsystemen, bei denen in der Regel nur Verstellmöglichkeiten längs zur Fahrzeuglängsachse realisierbar sind, zusätzlich verschiedene Möglichkeiten zur Verstellung der Sitze quer zur Fahrzeuglängsachse möglich sind.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung sind die Sitze jeweils mit einer Ver- und Entriegelungsvorrichtung und/oder jeweils einer Führungseinrichtung versehen, mittels der mindestens ein Sitz in den Bereich des Laderaumes und dort in eine vorhandene Reserveradmulde versenkbar ist. Die Führungseinrichtung ist als eine karosseriefeste Mehrgelenk-Kinematik ausführbar, die eine reversible Bewegung mindestens eines Sitzes aus der Sitzanordnung ermöglicht.
  • Bevorzugt ist dabei ferner, dass mindestens eine der jeweiligen Rückenlehnen mindestens eines Sitzes über eine erste Schwenkachse auf ein zugehöriges Sitzteil geklappt wird und nach Entriegelung von der Karosserie manuell durch Ziehen in den Laderaum in eine Vertiefung eines Ladebodens versenkt wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform besteht die Möglichkeit, dass mindestens eine der jeweiligen Rückenlehnen mindestens eines Sitzes über die erste Schwenkachse auf das zugehörige Sitzteil geklappt wird und nach Entriegelung von der Karosserie über die Mehrgelenk-Kinematik über eine zweite Schwenkachse in den Laderaum in die Vertiefung des Ladebodens verschwenkt und versenkt wird.
  • Gemäß der Erfindung wird je nach Ausführungsvariante mindestens ein Sitz in seiner versenkten Position in der Vertiefung des Ladebodens entweder mit der Rückfläche des Sitzteiles oder der Rückfläche des Rückenlehnenteiles angeordnet sein und eine im Wesentlichen ebene Fläche mit einer Ladebodenabdeckung aufweisen.
  • In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist der mindestens eine Sitz als die erste Vorrichtung eine von der Karosserie durch die jeweilige Ver- und Entriegelungsvorrichtung lösbare Schieneneinrichtung auf. Die Schieneneinrichtung dient zur Längsverstellung des jeweiligen Sitzes entlang einer Fahrzeuglängsachse. Ferner ist mindestens einer der Sitze reversibel aus einer ersten Position durch die jeweilige Ver- und Entriegelungsvorrichtung von der Karosserie lösbar und quer zur Fahrzeuglängsachse in eine zweite Position verschiebbar. Zur Verschiebung quer zur Fahrzeuglängsachse dient die erfindungsgemäße zweite Vorrichtung, die als eine karosseriefeste Schwinge ausgeführt ist. Zur Mitnahme der Schieneneinrichtung von der ersten in die zweite Position quer zur Fahrzeuglängsachse ist die Schwinge mit der mindestens einen Schieneneinrichtung verbunden. Die Ver- und Entriegelungsvorrichtungen der Schieneneinrichtungen der jeweiligen Sitze sind erfindungsgemäß mit Schlossfallen oder dergleichen ausgeführt. Die Schwinge und/oder die Schieneneinrichtung ist im Falle der oder des Sitze(s), der aus der Sitzanordnung bewegt wird, entweder von vorneherein nicht ausgeführt oder ist von der Karosserie trennbar gestaltet, so dass ein Ziehen oder Schwenken mittels der Führungseinrichtung möglich ist.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus, den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematisierte Prinzipdarstellung der Sitzanordnung in einer ersten Ausführungsvariante;
  • 2 eine Schnittdarstellung eines zweiten (mittleren) Sitzes;
  • 3 eine Schnittdarstellung des zweiten (mittleren) Sitzes;
  • 4 eine schematische Darstellung eines Sitzes vom Heck eines Kraftfahrzeuges betrachtet und
  • 5 eine weitere Schnittdarstellung der Sitzanordnung.
  • 1 zeigt eine schematisierte Prinzipdarstellung einer Sitzanordnung 10 in einem Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges in einer ersten Ausführungsvariante. Die linke Darstellung zeigt zunächst die Ausgangsposition der variablen Sitzanordnung 10. Im Fondbereich des Fahrgastraumes befindet sich ein Fahrersitz 56 und ein Beifahrersitz 58. Die Anordnung 10 befindet sich hinter dem Fahrersitz 56 und dem Beifahrersitz 58, die einen ersten Sitz 10A, einen zweiten Sitz 10B (bereits in geklappter Darstellung) und einen dritten Sitz 10C aufweist. Jeder der zur Sitzanordnung 10 gehörenden Sitze 10A, 10B, 10C weist ein zugehöriges erstes Rückenlehnenteil 14A und ein erstes Sitzteil 12A beziehungsweise ein zweites und drittes Rückenlehnenteil 14B, 14C mit den zugehörigen zweiten und dritten Sitzteilen 12B und 12C auf.
  • Als besonders praxisnaher Einsatzfall ist in der vorliegenden Ausführungsvariante ein Fahrgastraum dargestellt, der in den Fahrgastraum hineinragende Radhäuser 48 aufweist. Insbesondere bei Kleinkraftfahrzeugen ist dadurch zumeist die variable Verschiebbarkeit, insbesondere parallel zu einer Fahrzeuglängsrichtung 22, eingeschränkt.
  • Die Erfindung ist aber nicht grundsätzlich auf den Einsatz in Kleinfahrzeugen beschränkt. Vorstellbar ist auch die Verwendung der mehrsitzigen Sitzanordnung 10 in Großraumlimousinen oder Bussen. 1 zeigt, dass der erste Sitz 10A, der zweite Sitz 10B und der dritte Sitz 10C jeweils eine Ver- und Entriegelungsvorrichtung 24A, 24B, 24C aufweisen.
  • Dargestellt ist ferner, dass der erste Sitz 10A und der dritte Sitz 10C eine erste beziehungsweise dritte Schieneneinrichtung 26A, 26C aufweisen. Im Ausführungsbeispiel besitzt der zweite Sitz 10B keine zweite Schieneneinrichtung 26B. Erfindungsgemäß besteht jedoch die Möglichkeit, dass auch der zweite Sitz 10B mit einer Schieneneinrichtung 26B ausgeführt ist. Die Schieneneinrichtungen 26A, 26B, 26C sind mit den Sitzteilen 12A, 12B, 12C fest verbunden. Zur Befestigung an einer Karosserie 46, in 1 nicht dargestellt, dienen die erste, zweite sowie dritte Ver- und Entriegelungsvorrichtung 24A, 24B und 24C. Die Prinzipdarstellung der 1 verdeutlicht die Variabilität der Sitzanordnung. Dadurch, dass erfindungsgemäß zunächst der zweite Sitz 10B aus der Sitzanordnung 10 beweglich angeordnet ist, erfolgt die Entriegelung des zweiten Sitzes 10B, durch die zweite Ver- und Entriegelungsvorrichtung 24B. Dadurch kann der zweite Sitz 10B, wie später noch detailliert erläutert wird, in eine Vertiefung 30 eines Laderaumes 32 in einem Ladeboden 34 verschwenkt und versenkt werden. Die Vertiefung 30 ist vorzugsweise eine Reserveradmulde oder eine andere Vertiefung 30 im Laderaum 32 des Ladebodens 34. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass im Ladeboden 34 zum Beispiel in Großraumlimousinen oder Bussen eine andere Vertiefung 30 zur Verfügung steht, in die die Sitze 10A, 10B, 10C jeweils verschwenkbar und versenkbar sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird der zweite Sitz 10B aus der Sitzanordnung 10 bewegt, wodurch zwischen den Sitzen 10A und 10C eine Durchladefläche 60 bis hin zum Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges zwischen dem Fahrersitz 56 und dem Beifahrersitz 58 entsteht.
  • Die Ver- und Entriegelungsvorrichtung 24B ist im Falle des Vorhandenseins einer Schieneneinrichtung 26B in deren Bereich angeordnet. Ist zudem eine erste Vorrichtung 18, eine Schwinge 38, zur Querverlagerung des zweiten Sitzes 10B angeordnet, wird auch diese von der Karosserie 46 gelöst.
  • Somit ergibt sich zwischen dem ersten Sitz 10A und dem zweiten Sitz 10B ein Zwischenraum, der zur Querverlagerung der Sitze 10A, 10C dient. Eine Möglichkeit der Verlagerung des Sitzes 10A beziehungsweise 10C zeigt die rechte Darstellung der 1, wobei die in der linken Darstellung der 1 verwendeten Bezugszeichen beibehalten werden. Der entstandene Zwischenraum zwischen den Sitzen 10A und 10C ermöglicht die Querverlagerung der Sitze 10A und 10C bezüglich der Fahrzeuglängsachse 22. Wie am Sitz 10C dargestellt, ist neben der Verschiebung quer zur Fahrzeuglängsachse 22 eine Verschiebung längs zur Fahrzeuglängsachse 22 an dem Radhaus 48 nun problemlos in beide Richtungen möglich. Die Querverlagerung der Sitze 10A, 10C wird durch die erste Vorrichtung 18, die Schwinge 38, ermöglicht, auf die später näher eingegangen wird.
  • Die Variabilität der Sitzanordnung 10 ist jedoch nicht auf die in 1 dargestellte Ausführungsvariante beschränkt. Es sind genauso Ausführungsvarianten denkbar, bei denen beispielsweise der Sitz 10A oder der Sitz 10C aus der Sitzanordnung 10 heraus bewegbar ist, wonach entsprechend dem jeweils entnommenen Sitz entweder der Sitz 10B und 10C oder der Sitz 10B und 10A quer zur Fahrzeuglängsachse 22 bewegbar ist. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, zwei Sitze zu entnehmen und nur einen Sitz 10A oder 10B oder 10C quer und/oder längs zur Fahrzeuglängsachse 22 zu verlagern.
  • 2 zeigt anhand des zweiten Sitzes (mittlerer Sitz) 10B eine erste prinzipielle Möglichkeit der Entnahme des Sitzes 10B aus der Sitzanordnung 10. Dargestellt ist das zweite Sitzteil 12B und das zweite Rückenlehnenteil 14B, welches zunächst um eine erste Schwenkachse 40 auf das Sitzteil 12B in Richtung der Fahrzeuglängsachse 22 geklappt wird. Das zweite Sitzteil 12B weist die zweite Ver- und Entriegelungsvorrichtung 24B auf. 2 zeigt ferner ein mögliches Ladegut 54. Die 2 stellt eine Möglichkeit der manuellen Verlagerung des zweiten Sitzes 10B ohne Drehung um eine weitere Schwenkachse dar. Hierbei ist der Sitz 10B durch Ziehen in den Laderaum 32 in die Vertiefung 30 des Ladebodens 34 versenkbar. Die nach oben gerichtete Rückseite des zweiten Rückenlehnenteiles 14B, die bereits eine im Wesentlichen horizontale Ebene mit dem Ladeboden 34 ausbildet, ist zusätzlich durch eine Ladebodenabdeckung 36 abdeckbar.
  • 3 zeigt ebenfalls in einer Schnittdarstellung den Sitz 10B. Hierbei kann der Sitz 10B mit einer Schieneneinrichtung 26B und einer Schwinge 38 ausgerüstet sein. Es ist aber auch denkbar, dass beim mittleren Sitz 10B und/oder dem Sitz 10A, 10B auf die jeweilige Schieneneinrichtung 26A, 26C beziehungsweise die Schwinge 38 verzichtet wird. In 3 dargestellt ist eine weitere Ausführungsvariante zur Bewegung des zweiten Sitzes 10B der Sitzanordnung 10 in die Vertiefung 30. Hierbei weist der zweite Sitz 10B eine Führungseinrichtung 16 auf, mittels der der zweite Sitz 10B in den Ladeboden 34 über eine zweite Schwenkachse 42 schwenkbar und versenkbar ist. Die Führungseinrichtung 16 in Form einer Mehrgelenk-Kinematik ermöglicht nach Entriegeln des zweiten Sitzes 10B über die zweite Entriegelungsvorrichtung 24B ein Schwenken des zweiten Sitzes, nach vorherigem Klappen des zweiten Rückenlehnenteils 14B auf das zweite Sitzteil 12B in die Vertiefung 30. Hierdurch bildet die Rückseite des zweiten Sitzteiles eine nahezu ebene Fläche bezüglich der Ladebodenabdeckung 36 aus. Ferner zeigt 3, dass das Rückenlehnenteil des Fahrersitzes 56 und/oder des Beifahrersitzes 58 auf das Sitzteil klappbar ist, wodurch eine weitere Durchlademöglichkeit neben der beschriebenen Durchladefläche 60 bis hin zum Fond des Kraftfahrzeuges entsteht.
  • 4 zeigt die zweite Vorrichtung 20 anhand des ersten Sitzes 10A, das Schienensystem 26A von einem Heck des Kraftfahrzeuges betrachtet. Ferner ist in 4 die erste Vorrichtung 18 in Form der Schwinge 38 dargestellt. Die Schwinge 38 ist mit der ersten Schieneneinrichtung 26A verbunden. Nicht dargestellt ist die erste Ver- und Entriegelungsvorrichtung 24A, die ein Lösen beziehungsweise Verriegeln der ersten Schieneneinrichtung 26A an der nicht dargestellten Karosserie 46 ermöglicht. Eine Ausgangsposition – eine erste Position – des ersten Sitzes 10A ist durch durchgezogene Linien dargestellt. So werden das erste Rückenlehnenteil 14A und das erste Sitzteil 12A mit der zugehörigen ersten Schieneneinrichtung 26A sichtbar. Dem Sitz 10A ist ein Hüftgelenkpunkt 52 zugeordnet. Nach Lösen der ersten Ver- und Entriegelungsvorrichtung 24A (nicht dargestellt) wird der erste Sitz 10A quer zur Fahrzeuglängsrichtung 22 durch eine Bewegung der Schwinge 38 in eine Bewegungsrichtung 50 verlagert. Durch die Bewegung der Schwinge 38 wird der erste Sitz 10A kurzzeitig von der Karosserie 46 abgehoben und in Verlagerungsposition – eine zweite Position -, hier gestrichelt dargestellt, verlagert. Der dabei quer zur Fahrzeuglängsrichtung 22 zurücklegbare Weg beträgt zirka ein Maß Δy. Dem Maß Δy können bei Kleinkraftwagen Werte von zirka 50 bis 500 mm zugeordnet werden. Nach Erreichen der zweiten Position wird die erste Schieneneinrichtung 26 mittels der ersten Ver- und Entriegelungsvorrichtung 24A wieder verriegelt. Als Verriegelungseinrichtungen dienen alle denkbaren Möglichkeiten der Befestigung von Schienensystemen an Karosserien, insbesondere bekannte Schlossfallen.
  • 5 zeigt abschließend eine Darstellung, bei der bereits beispielsweise der zweite Fahrzeugsitz 10B in der Vertiefung 30 des Laderaumes 32 durch die Ladebodenabdeckung 36 im Ladeboden 34 abgedeckt ist. Gemäß der Ausführungsvariante in 1 ist ferner der erste oder dritte Sitz 10A, 10C mit den jeweiligen Rückenlehnenteilen 14A, 14C und den zugehörigen Sitzteilen 12A und 12C dargestellt. Verdeutlicht wird anhand der 5 nochmals die variable Möglichkeit der Verschiebung der Sitze 10A, 10C entlang der Fahrzeuglängsachse in einem Maß Δx. Das Maß Δx beträgt bei Kleinkraftwagen zirka 10 bis 300 mm.
  • Gemäß den 1 bis 5 sind die Vorteile der Erfindung verdeutlicht. Dadurch, dass mindestens ein Sitz 10A, 10B, 10C aus der Sitzanordnung bewegbar ist und vorzugsweise in einer Vertiefung 30 verschwenkbar beziehungsweise versenkbar ist, entsteht zum einen die breite Durchladefläche 60 im Bereich des aus der Sitzanordnung 10 entfernten Sitzes 10A, 10B, 10C.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch die Sitzanordnung 10 eine Verschiebung der in der Sitzanordnung 10 verbleibenden Sitze 10A, 10B oder 10B, 10C oder 10A, 10C gemäß dem Ausführungsbeispiel 1 quer zur Fahrzeuglängsrichtung 22 vorzunehmen und einen Fünfsitzer schnell und unkompliziert in einen Viersitzer mit bequemem Sitzkomfort umzuwandeln. Durch die in der Ausgangsposition der Sitzanordnung vorhandene Möglichkeit der Verstellung der Sitze parallel zur Fahrzeuglängsrichtung 22, die auch weiterhin nach einer Querverlagerung der Sitze erhalten bleibt, ist auch in einem viersitzigen Kraftfahrzeug eine Längsverstellung und damit eine erhöhte Kniefreiheit erreichbar. Unter der Voraussetzung, dass die in der verbleibenden Sitzanordnung 10 vorhandenen Sitze durch Umlegen der Rückenlehnenteile 14A, 14B, 14C auf die Sitzteile 12A, 12B, 12C klappbar sind, erhält man zusätzlich einen großen Laderaum, der durch Umlegen des Fahrersitzes 56 und/oder Beifahrersitzes 58 noch weiter vergrößerbar ist.
  • 10
    Sitzanordnung
    10A
    erster Sitz
    10B
    zweiter Sitz
    10C
    dritter Sitz
    12
    Sitzteil
    12A
    erster Sitzteil
    12B
    zweiter Sitzteil
    12C
    dritter Sitzteil
    14
    Rückenlehnenteil
    14A
    erstes Rückenlehnenteil
    14B
    zweites Rückenlehnenteil
    14C
    drittes Rückenlehnenteil
    16
    Führungseinrichtung
    18
    erste Vorrichtung
    20
    zweite Vorrichtung
    22
    Fahrzeuglängsachse
    24
    Ver-/Entriegelungsvorrichtung
    24A
    erste Ver-/Entriegelungsvorrichtung
    24B
    zweite Ver-/Entriegelungsvorrichtung
    24C
    dritte Ver-/Entriegelungsvorrichtung
    26
    Schieneneinrichtung
    26A
    erste Schieneneinrichtung
    26B
    zweite Schieneneinrichtung
    26C
    dritte Schieneneinrichtung
    30
    Vertiefung (Reserveradmulde)
    32
    Laderaum
    34
    Ladeboden
    36
    Ladebodenabdeckung
    38
    Schwinge
    40
    erste Schwenkachse
    42
    zweite Schwenkachse
    44
    dritte Schwenkachse
    46
    Karosserie
    48
    Radhaus
    50
    Bewegung der Schwinge 38
    52
    Hüftgelenkpunkt
    54
    Ladegut
    56
    Fahrersitz
    58
    Beifahrersitz
    60
    Durchladefläche
    Δx
    Verschiebelänge parallel zur Fahrzeuglängsachse 22
    Δy
    Verschiebelänge quer zur Fahrzeuglängsachse 22

Claims (15)

  1. Sitzanordnung (10), insbesondere Hintersitzanordnung für den Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges, die eine Reihe von drei an einer Karosserie befestigten vertikal geteilten Sitzen (10A, 10B, 10C) mit je einem Sitzteil und einer Rückenlehne aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sitz (10A, 10B, 10C) reversibel aus der Sitzanordnung (10) bewegbar ist, wonach mindestens ein in der Sitzanordnung (10) verbleibender Sitz (10A, 10B, 10C) durch eine erste Vorrichtung (18) quer zu einer Fahrzeuglängsachse (22) verlagerbar und durch Mitnahme einer an mindestens einem verbleibenden Sitz (10A, 10B, 10C) angeordneten zweiten Vorrichtung (20) längs zur Fahrzeuglängsachse (22) verschiebbar bleibt.
  2. Sitzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitze (10A, 10B, 10C) jeweils eine Ver-/Entriegelungsvorrichtung (24A, 24B, 24C) und/oder jeweils eine Führungseinrichtung (16) aufweisen.
  3. Sitzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Führungseinrichtung (16) eine karosseriefeste Mehrgelenk-Kinematik zur reversiblen Bewegung mindestens eines Sitzes (10A, 10B, 10C) aus der Sitzanordnung (10) umfasst.
  4. Sitzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der jeweiligen Rückenlehnenteile (14A, 14B, 14C) mindestens eines Sitzes (10A, 10B, 10C) über eine erste Schwenkachse (40) auf ein zugehöriges Sitzteil (12A, 12B, 12C) klappbar ist und nach Entriegelung von der Karosserie (46) manuell durch Ziehen in den Laderaum (32) in eine Vertiefung (30) eines Ladebodens (34) versenkbar ist.
  5. Sitzanordnung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der jeweiligen Rückenlehnenteile (14A, 14B, 14C) mindestens eines Sitzes (10A, 10B, 10C) über die erste Schwenkachse (40) auf das zugehörige Sitzteil (12A, 12B, 12C) klappbar ist und nach Entriegelung von der Karosserie (46) über die Mehrgelenk-Kinematik auf einer zweiten Schwenkachse (42) in den Laderaum (32) in die Vertiefung (30) des Ladebodens (34) verschwenkbar und versenkbar ist.
  6. Sitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Sitz (10A, 10B, 10C) in der versenkten Position in die Vertiefung (30) des Ladebodens (34) mit der Rückfläche des Sitzteiles (12A, 12B, 12C) oder der Rückfläche des Rückenlehnenteiles (14A, 14B, 14C) eine im Wesentlichen ebene Fläche mit einer Ladebodenabdeckung (36) aufweist.
  7. Sitzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sitz (10A, 10B, 10C) als die erste Vorrichtung (18) eine von der Karosserie (46) durch die jeweilige Ver-/Entriegelungsvorrichtung (24A, 24B, 24C) lösbare Schieneneinrichtung (26A, 26B, 26C) aufweist.
  8. Sitzanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Sitze (10A, 10B, 10C) reversibel aus einer ersten Position durch die jeweilige Ver- /Entriegelungsvorrichtung (24A, 24B, 24C) von der Karosserie (46) lösbar und nach Verschiebung quer zur Fahrzeuglängsachse (22) in einer zweiten Position wieder verriegelbar ist.
  9. Sitzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sitz (10A, 10B, 10C) als zweite Vorrichtung (20) eine karosseriefeste Schwinge (38) aufweist.
  10. Sitzanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Schwinge (38) mit der mindestens einen Schieneneinrichtung (26A, 26B, 26C) verbunden ist.
  11. Sitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrgastraum nach Verlagerung des zweiten Sitzes (10B) in die Vertiefung (30) eine Durchladefläche (60) aufweist.
  12. Sitzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste, zweite und dritte Ver-/Entriegelungsvorrichtung (24A, 24B, 24C) Schlossfallen sind.
  13. Sitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung mindestens eines Sitze (10A, 10B, 10C) quer zur Fahrzeuglängsachse (22) in einem Maß (Δy) ausführbar ist.
  14. Sitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung mindestens eines Sitzes (10A, 10B, 10C) parallel in oder entgegen der Fahrzeuglängsachse (22) in einem Maß (Δx) ausführbar ist.
  15. Sitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Maß (Δy) zirka 50 bis 500 mm und das Maß (Δx) zirka 10 bis 300 mm beträgt.
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