DE10118680A1 - Behältnis zur Aufnahme von Gegenständen in einem Kraftfahrzeug-Laderaum - Google Patents
Behältnis zur Aufnahme von Gegenständen in einem Kraftfahrzeug-LaderaumInfo
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Abstract
Zur lagedefinierenden Aufnahme von Gegenständen (12) in einem Kraftfahrzeug-Laderaum (1) ist in diesem horizontal und mit einer offenen Kante einer Ladeöffnung des Laderaums (1) zugekehrt ein Doppelnetz (8) befestigt, das sich nach Aufnahme von Gegenständen (12) am Laderaumboden (2) abstützt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Behältnis gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Unter einem Kraftfahrzeug-Laderaum sind bei PKW's Kofferräume zu verstehen.
Ein gattungsgemäßes Behältnis ist in der Weise in Fahrzeugen im Einsatz, daß im
Kofferraum vor der Schloßträgerabdeckung vertikal ein Doppelnetz verläuft, das dort
gespannt und an seiner oberen Seite offen ist, so daß durch diese Öffnung von oben her
Gegenstände in das Doppelnetz eingelegt bzw. aus diesem entnommen werden können.
Gegenüber dem ebenfalls bekannten Aufspannen einzelner, also nicht doppellagiger
Netze in einer horizontalen Ebene gleichsam zur Abdeckung von Gegenständen, die auf
dem Laderaumboden liegen, hat diese taschenartige Ausbildung zwar den Vorteil, daß
die Gegenstände in horizontaler Richtung beim starken Beschleunigen oder Abbremsen
des Fahrzeugs sowie bei scharfen Kurvenfahrten nicht verrutschen können, jedoch setzt
die vertikale Doppelnetzausrichtung - wenn dieses eine nennenswerte
Aufnahmekapazität für Gegenstände haben soll - eine verhältnismäßig hohe
Ladekantenanordnung voraus, die zwecks einfachen Be- und Entladens des Kofferraums
gerade vermieden werden soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Behältnis zu schaffen,
dessen Abmessungen nicht durch die Höhe einer Ladekante über der Höhe des
Laderaumbodens begrenzt ist und das dennoch die Beladung des Laderaums mit
größeren Gegenständen, die von dem Behältnis nicht aufgenommen werden können,
nicht beeinträchtigt.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht in den kennzeichnenden
Merkmalen des Hauptanspruchs, vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung beschreiben die Unteransprüche.
Infolge der horizontalen (liegenden) Anordnung des Behälternetzes sind seine
Abmessungen in Quer- und Längsrichtung des Fahrzeugs letztlich nur durch die
entsprechenden Abmessungen des Laderaumbodens begrenzt, nicht aber durch die
Höhe der Ladekante. Da weiterhin die Befestigung des Doppelnetzes so ausgelegt ist,
daß es sich unter dem Einfluß des Gewichts von aufgenommenen Gegenständen auf
dem Laderaumboden abstützt, können insbesondere dann, wenn sich keinerlei
Gegenstände in dem Doppelnetz befinden, ohne vorheriges Entfernen des Doppelnetzes
aus dem Laderaum unter Zwischenlage des dann flachen Doppelnetzes im Laderaum
größere Gegenstände abgestellt werden. Das schließt jedoch nicht aus, die Befestigung
des Doppelnetzes an Boden und/oder Wänden des Laderaums so auszulegen, daß das
Doppelnetz bei Nichtgebrauch entfernt werden kann.
Die in Anspruch 7 angegebene Weiterbildung der Erfindung ist in sofern besonders
vorteilhaft, als sie den wahlweisen Einsatz des Doppelnetzes in der beschriebenen
Weise in horizontaler Ausrichtung, also nahe dem Ladeboden, oder aber in mehr oder
weniger vertikaler (auch schräger) Ausrichtung ermöglicht.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung
erläutert, deren Fig. 1 perspektivisch schräg von hinten einen mit dem
erfindungsgemäßen Behältnis ausgerüsteten Kofferraum eines Kraftfahrzeugs zeigt und
deren Fig. 2 einen Querschnitt darstellt, während die Fig. 3 und 4 in Draufsicht bzw.
in dem bei IV-IV angedeuteten Schnitt eine andere Ausführung des Behältnisses bei
horizontaler Anordnung, dagegen Fig. 5 bei Befestigung an einer Ladekante wiedergibt.
Betrachtet man zunächst Fig. 1, so wird der Kofferraum 1 begrenzt durch den
Ladeboden 2, die Seitenwände 3 und 4, die Rückseite der Lehne 5 einer Rücksitzbank
und den Schloßträger 6 mit dem Schloßbereich 7, der üblicherweise einen Schließbolzen
enthält, der bei geschlossenem Kofferraumdeckel (nicht dargestellt) von einer
deckelseitigen Drehfalle umgriffen ist. Die obere Kante des Schloßträgers 6 stellt die
Ladekante des Kofferraums dar.
In dem Kofferraum 1 erkennt man das Doppelnetz 8 mit der unteren und oberen
Netzbahn 9 bzw. 10; die in Fahrtrichtung vordere und die beiden seitlichen Kanten des
Doppelnetzes 8 sind fest miteinander verbunden, während die nach hinten weisenden
Kanten der Netzbahnen 9 und 10, wie in Fig. 1 dargestellt, offen sind, so daß von der in
der Darstellung nach Fig. 1 oberhalb des Schloßträgers 6 verlaufenden Ladeöffnung
her gemäß dem Pfeil 11 das Beladen des Doppelnetzes 8 mit Gegenständen erfolgen
kann, von denen einer in Fig. 2 bei 12 angedeutet ist.
Verständlicherweise können die offenen Kanten der beiden Netzlagen 9 und 10 auch mit
Verschlußmitteln ausgerüstet sein, wie Druckknöpfen oder einem Reißverschluß.
Zur Befestigung des Doppelnetzes 8 ist dieses mit über seine Seitenkanten
überstehenden Bändern 13 und 14 bestückt, die an ihren Enden Haken 15 und 16 zum
Einhängen in in den Seitenwänden 3 und 4 gelagerten, bekannten Verzurrösen 17 und
18 tragen.
Verständlicherweise können, wie nur in Fig. 1 bei 19 und 20 angedeutet, entsprechende
Befestigungen auch am Schloßträger 6 und gegebenenfalls an der Rückenlehne 5
vorgesehen sein.
Die Befestigungen sind so ausgelegt, daß bei Beladung des Doppelnetzes 8 mit
Gegenständen 12 unter dem Einfluß des Gewichts derselben die untere Netzbahn 9 zur
Auflage auf dem Ladeboden 2 gelangt. Das gilt verständlicherweise auch dann, wenn
sich im Doppelnetz 8 kein Gegenstand befindet, aber auf ihm insbesondere größere
Gegenstände abgeladen werden; die Elastizität von Netz und/oder Bändern 13 und 14 ist
so gewählt, daß auch dann eine Auflage des Doppelnetzes 8 auf dem Boden 2
sichergestellt ist.
Das Doppelnetz 8 kann auch leicht entfernt werden; die Verzurrösen 17 und 18 klappen
dann, wie bekannt, unter Federkraft nach oben, so daß sie dann von ihnen zugeordneten
Ausnehmungen 21 und 22 in den Seitenwänden 3 und 4 aufgenommen sind.
Betrachtet man nun das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 3, 4 und 5, so ist in den
Fig. 3 und 4 angenommen, daß das Doppelnetz 30 mit an seinen vier Ecken
vorgesehenen Haken 31 bis 34 an hier nicht dargestellten Verzurrösen am
Laderaumboden in horizontaler Ausrichtung festgelegt ist. Das Doppelnetz 30 ist in
seiner nach oben weisenden Materialbahn mit einem quer zum Fahrzeug verlaufenden
Schlitz versehen, der mittels des Reißverschlusses 35 wahlweise verschließbar oder
freigebbar ist. Die beiden Materialbahnen des Doppelnetzes 30 sind in den Fig. 4 und
5 mit 36 und 37 bezeichnet. Während in dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1
und 2 zum Zwecke des Be- und Entladens des Doppelnetzes eine der Ladeöffnung
zugekehrter Kante desselben offen gestaltet ist, liegt bei dem Ausführungsbeispiel nach
den Fig. 3, 4 und 5 die entsprechende Be- und Entladeöffnung im mittleren Bereich
des Doppelnetzes 30.
Unterhalb dieser Öffnung, also unterhalb des Reißverschlusses 35, ist die untere
Material- oder Netzbahn 37 mit dem im Fahrzeug quer verlaufenden elastischen Band 38
versehen, das an seinen Enden Haken 39 und 40 zur Befestigung an seitlichen
Ladekanten des Laderaums trägt, von denen nur in Fig. 5 bei 41 eine der beiden
Ladekanten angedeutet ist. Gemäß Fig. 5 ermöglicht dieser Ausbildung des
Doppelnetzes eine vertikale oder schräge Anordnung des Doppelnetzes 30 im Laderaum
des Fahrzeugs, wobei, wie bezüglich des Hakens 31 am Doppelnetz 30 in Fig. 5
angedeutet, die an den Ecken des Doppelnetzes 30 vorgesehenen Haken unter
Ausnutzung ohnehin vorhandener Verzurrösen im Laderaum ebenfalls zur Befestigung
des Doppelnetzes 30 herangezogen werden können. Während also bei Anordnung des
Doppelnetzes 30 gemäß Fig. 4 dieses gleichsam eine flache Tasche bildet, ist das
Doppelnetz 30 bei seiner Anordnung gemäß Fig. 5 gleichsam in zwei - dort parallel
verlaufende - Taschen unterteilt, die unter Ausnutzung derselben Öffnung mit dem
Reißverschluß 35 be- und entladen werden können. Dabei ist die parallele Anordnung
der beiden Einzeltaschen nicht unbedingt erforderlich; man könnte auch an eine etwa
winkelförmige Anordnung der beiden Taschen relativ zueinander denken.
Mit der Erfindung ist also mit einfachen Mitteln eine die Verhältnisse im Laderaum nicht
nachteilig beeinflussende Lösung der gestellten Aufgabe geschaffen.
Claims (9)
1. Behältnis zur Aufnahme von Gegenständen in einem Kraftfahrzeug-Laderaum, dem
eine durch eine Ladekante begrenzte Ladeöffnung zugeordnet ist, mit einem im
Laderaum befestigbaren, einseitig offenen Doppelnetz, dadurch gekennzeichnet,
daß das Doppelnetz (8) etwa horizontal mit seiner Öffnung der Ladeöffnung
zugekehrt verlaufend derart an Boden (2) und/oder Seitenwänden (3, 4) des
Laderaums (1) befestigbar ist, daß es sich nach Aufnahme von Gegenständen (12)
auf dem Laderaumboden (2) abstützt.
2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Doppelnetz (8)
schmaler als der Laderaum (1) ist und über seine seitlichen Kanten überstehende
Bänder (13, 14) trägt, die zur Befestigung an boden- und/oder wandseitigen
Verzurrösen (17, 18) eingerichtet sind.
3. Behältnis nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch elastische Bänder (13, 14).
4. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Öffnung Mittel zum Verschließen des Doppelnetzes (8) vorgesehen sind.
5. Behältnis nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel einen
Reißverschluß enthalten.
6. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Öffnung an einer Kante des Doppelnetzes (8) vorgesehen ist.
7. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Öffnung in einem mittleren Bereich des Doppelnetzes (3) vorgesehen und dieses auf
seiner der Öffnung abgekehrten Seite mit einem elastischen Band (38) versehen ist,
das an seinen Enden Haken (39, 40) zur fahrzeugseitigen Befestigung trägt.
8. Behältnis nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken (39, 40) zur
Befestigung an einer Ladekante (41) ausgelegt sind.
9. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
viereckige Doppelnetz (30) an seinen Ecken zur Befestigung an Boden und/oder
Seitenwänden des Laderaums eingerichtet ist (Haken 31 bis 34).
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