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DE10118680A1 - Behältnis zur Aufnahme von Gegenständen in einem Kraftfahrzeug-Laderaum - Google Patents

Behältnis zur Aufnahme von Gegenständen in einem Kraftfahrzeug-Laderaum

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DE10118680A1
DE10118680A1 DE2001118680 DE10118680A DE10118680A1 DE 10118680 A1 DE10118680 A1 DE 10118680A1 DE 2001118680 DE2001118680 DE 2001118680 DE 10118680 A DE10118680 A DE 10118680A DE 10118680 A1 DE10118680 A1 DE 10118680A1
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Werner Rudolf
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Volkswagen AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
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Abstract

Zur lagedefinierenden Aufnahme von Gegenständen (12) in einem Kraftfahrzeug-Laderaum (1) ist in diesem horizontal und mit einer offenen Kante einer Ladeöffnung des Laderaums (1) zugekehrt ein Doppelnetz (8) befestigt, das sich nach Aufnahme von Gegenständen (12) am Laderaumboden (2) abstützt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Behältnis gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Unter einem Kraftfahrzeug-Laderaum sind bei PKW's Kofferräume zu verstehen.
Ein gattungsgemäßes Behältnis ist in der Weise in Fahrzeugen im Einsatz, daß im Kofferraum vor der Schloßträgerabdeckung vertikal ein Doppelnetz verläuft, das dort gespannt und an seiner oberen Seite offen ist, so daß durch diese Öffnung von oben her Gegenstände in das Doppelnetz eingelegt bzw. aus diesem entnommen werden können.
Gegenüber dem ebenfalls bekannten Aufspannen einzelner, also nicht doppellagiger Netze in einer horizontalen Ebene gleichsam zur Abdeckung von Gegenständen, die auf dem Laderaumboden liegen, hat diese taschenartige Ausbildung zwar den Vorteil, daß die Gegenstände in horizontaler Richtung beim starken Beschleunigen oder Abbremsen des Fahrzeugs sowie bei scharfen Kurvenfahrten nicht verrutschen können, jedoch setzt die vertikale Doppelnetzausrichtung - wenn dieses eine nennenswerte Aufnahmekapazität für Gegenstände haben soll - eine verhältnismäßig hohe Ladekantenanordnung voraus, die zwecks einfachen Be- und Entladens des Kofferraums gerade vermieden werden soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Behältnis zu schaffen, dessen Abmessungen nicht durch die Höhe einer Ladekante über der Höhe des Laderaumbodens begrenzt ist und das dennoch die Beladung des Laderaums mit größeren Gegenständen, die von dem Behältnis nicht aufgenommen werden können, nicht beeinträchtigt.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht in den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs, vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung beschreiben die Unteransprüche.
Infolge der horizontalen (liegenden) Anordnung des Behälternetzes sind seine Abmessungen in Quer- und Längsrichtung des Fahrzeugs letztlich nur durch die entsprechenden Abmessungen des Laderaumbodens begrenzt, nicht aber durch die Höhe der Ladekante. Da weiterhin die Befestigung des Doppelnetzes so ausgelegt ist, daß es sich unter dem Einfluß des Gewichts von aufgenommenen Gegenständen auf dem Laderaumboden abstützt, können insbesondere dann, wenn sich keinerlei Gegenstände in dem Doppelnetz befinden, ohne vorheriges Entfernen des Doppelnetzes aus dem Laderaum unter Zwischenlage des dann flachen Doppelnetzes im Laderaum größere Gegenstände abgestellt werden. Das schließt jedoch nicht aus, die Befestigung des Doppelnetzes an Boden und/oder Wänden des Laderaums so auszulegen, daß das Doppelnetz bei Nichtgebrauch entfernt werden kann.
Die in Anspruch 7 angegebene Weiterbildung der Erfindung ist in sofern besonders vorteilhaft, als sie den wahlweisen Einsatz des Doppelnetzes in der beschriebenen Weise in horizontaler Ausrichtung, also nahe dem Ladeboden, oder aber in mehr oder weniger vertikaler (auch schräger) Ausrichtung ermöglicht.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung erläutert, deren Fig. 1 perspektivisch schräg von hinten einen mit dem erfindungsgemäßen Behältnis ausgerüsteten Kofferraum eines Kraftfahrzeugs zeigt und deren Fig. 2 einen Querschnitt darstellt, während die Fig. 3 und 4 in Draufsicht bzw. in dem bei IV-IV angedeuteten Schnitt eine andere Ausführung des Behältnisses bei horizontaler Anordnung, dagegen Fig. 5 bei Befestigung an einer Ladekante wiedergibt.
Betrachtet man zunächst Fig. 1, so wird der Kofferraum 1 begrenzt durch den Ladeboden 2, die Seitenwände 3 und 4, die Rückseite der Lehne 5 einer Rücksitzbank und den Schloßträger 6 mit dem Schloßbereich 7, der üblicherweise einen Schließbolzen enthält, der bei geschlossenem Kofferraumdeckel (nicht dargestellt) von einer deckelseitigen Drehfalle umgriffen ist. Die obere Kante des Schloßträgers 6 stellt die Ladekante des Kofferraums dar.
In dem Kofferraum 1 erkennt man das Doppelnetz 8 mit der unteren und oberen Netzbahn 9 bzw. 10; die in Fahrtrichtung vordere und die beiden seitlichen Kanten des Doppelnetzes 8 sind fest miteinander verbunden, während die nach hinten weisenden Kanten der Netzbahnen 9 und 10, wie in Fig. 1 dargestellt, offen sind, so daß von der in der Darstellung nach Fig. 1 oberhalb des Schloßträgers 6 verlaufenden Ladeöffnung her gemäß dem Pfeil 11 das Beladen des Doppelnetzes 8 mit Gegenständen erfolgen kann, von denen einer in Fig. 2 bei 12 angedeutet ist.
Verständlicherweise können die offenen Kanten der beiden Netzlagen 9 und 10 auch mit Verschlußmitteln ausgerüstet sein, wie Druckknöpfen oder einem Reißverschluß.
Zur Befestigung des Doppelnetzes 8 ist dieses mit über seine Seitenkanten überstehenden Bändern 13 und 14 bestückt, die an ihren Enden Haken 15 und 16 zum Einhängen in in den Seitenwänden 3 und 4 gelagerten, bekannten Verzurrösen 17 und 18 tragen.
Verständlicherweise können, wie nur in Fig. 1 bei 19 und 20 angedeutet, entsprechende Befestigungen auch am Schloßträger 6 und gegebenenfalls an der Rückenlehne 5 vorgesehen sein.
Die Befestigungen sind so ausgelegt, daß bei Beladung des Doppelnetzes 8 mit Gegenständen 12 unter dem Einfluß des Gewichts derselben die untere Netzbahn 9 zur Auflage auf dem Ladeboden 2 gelangt. Das gilt verständlicherweise auch dann, wenn sich im Doppelnetz 8 kein Gegenstand befindet, aber auf ihm insbesondere größere Gegenstände abgeladen werden; die Elastizität von Netz und/oder Bändern 13 und 14 ist so gewählt, daß auch dann eine Auflage des Doppelnetzes 8 auf dem Boden 2 sichergestellt ist.
Das Doppelnetz 8 kann auch leicht entfernt werden; die Verzurrösen 17 und 18 klappen dann, wie bekannt, unter Federkraft nach oben, so daß sie dann von ihnen zugeordneten Ausnehmungen 21 und 22 in den Seitenwänden 3 und 4 aufgenommen sind.
Betrachtet man nun das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 3, 4 und 5, so ist in den Fig. 3 und 4 angenommen, daß das Doppelnetz 30 mit an seinen vier Ecken vorgesehenen Haken 31 bis 34 an hier nicht dargestellten Verzurrösen am Laderaumboden in horizontaler Ausrichtung festgelegt ist. Das Doppelnetz 30 ist in seiner nach oben weisenden Materialbahn mit einem quer zum Fahrzeug verlaufenden Schlitz versehen, der mittels des Reißverschlusses 35 wahlweise verschließbar oder freigebbar ist. Die beiden Materialbahnen des Doppelnetzes 30 sind in den Fig. 4 und 5 mit 36 und 37 bezeichnet. Während in dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 zum Zwecke des Be- und Entladens des Doppelnetzes eine der Ladeöffnung zugekehrter Kante desselben offen gestaltet ist, liegt bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 3, 4 und 5 die entsprechende Be- und Entladeöffnung im mittleren Bereich des Doppelnetzes 30.
Unterhalb dieser Öffnung, also unterhalb des Reißverschlusses 35, ist die untere Material- oder Netzbahn 37 mit dem im Fahrzeug quer verlaufenden elastischen Band 38 versehen, das an seinen Enden Haken 39 und 40 zur Befestigung an seitlichen Ladekanten des Laderaums trägt, von denen nur in Fig. 5 bei 41 eine der beiden Ladekanten angedeutet ist. Gemäß Fig. 5 ermöglicht dieser Ausbildung des Doppelnetzes eine vertikale oder schräge Anordnung des Doppelnetzes 30 im Laderaum des Fahrzeugs, wobei, wie bezüglich des Hakens 31 am Doppelnetz 30 in Fig. 5 angedeutet, die an den Ecken des Doppelnetzes 30 vorgesehenen Haken unter Ausnutzung ohnehin vorhandener Verzurrösen im Laderaum ebenfalls zur Befestigung des Doppelnetzes 30 herangezogen werden können. Während also bei Anordnung des Doppelnetzes 30 gemäß Fig. 4 dieses gleichsam eine flache Tasche bildet, ist das Doppelnetz 30 bei seiner Anordnung gemäß Fig. 5 gleichsam in zwei - dort parallel verlaufende - Taschen unterteilt, die unter Ausnutzung derselben Öffnung mit dem Reißverschluß 35 be- und entladen werden können. Dabei ist die parallele Anordnung der beiden Einzeltaschen nicht unbedingt erforderlich; man könnte auch an eine etwa winkelförmige Anordnung der beiden Taschen relativ zueinander denken.
Mit der Erfindung ist also mit einfachen Mitteln eine die Verhältnisse im Laderaum nicht nachteilig beeinflussende Lösung der gestellten Aufgabe geschaffen.

Claims (9)

1. Behältnis zur Aufnahme von Gegenständen in einem Kraftfahrzeug-Laderaum, dem eine durch eine Ladekante begrenzte Ladeöffnung zugeordnet ist, mit einem im Laderaum befestigbaren, einseitig offenen Doppelnetz, dadurch gekennzeichnet, daß das Doppelnetz (8) etwa horizontal mit seiner Öffnung der Ladeöffnung zugekehrt verlaufend derart an Boden (2) und/oder Seitenwänden (3, 4) des Laderaums (1) befestigbar ist, daß es sich nach Aufnahme von Gegenständen (12) auf dem Laderaumboden (2) abstützt.
2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Doppelnetz (8) schmaler als der Laderaum (1) ist und über seine seitlichen Kanten überstehende Bänder (13, 14) trägt, die zur Befestigung an boden- und/oder wandseitigen Verzurrösen (17, 18) eingerichtet sind.
3. Behältnis nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch elastische Bänder (13, 14).
4. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Öffnung Mittel zum Verschließen des Doppelnetzes (8) vorgesehen sind.
5. Behältnis nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel einen Reißverschluß enthalten.
6. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung an einer Kante des Doppelnetzes (8) vorgesehen ist.
7. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung in einem mittleren Bereich des Doppelnetzes (3) vorgesehen und dieses auf seiner der Öffnung abgekehrten Seite mit einem elastischen Band (38) versehen ist, das an seinen Enden Haken (39, 40) zur fahrzeugseitigen Befestigung trägt.
8. Behältnis nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken (39, 40) zur Befestigung an einer Ladekante (41) ausgelegt sind.
9. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das viereckige Doppelnetz (30) an seinen Ecken zur Befestigung an Boden und/oder Seitenwänden des Laderaums eingerichtet ist (Haken 31 bis 34).
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