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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Bodenwand,
mindestens einem Vordersitz und mindestens einem Rücksitz,
wobei jeder Sitz eine Sitzfläche
und eine Rückenlehne
umfasst, wobei der Rücksitz
zusammenklappbar und mittels Stangen, die die Sitzfläche mit
dem Boden verbinden, einfahrbar ist.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere ein Kraftfahrzeug mit einem individuellen
Rücksitz,
der unter einem Vordersitz untergebracht werden kann, der neben
dem Fahrersitz angeordnet ist.
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Durch
die Anmeldung
FR-A-2705627 ist
ein Kraftfahrzeug bekannt, das mit einem einfahrbaren Sitz ausgestattet
ist, der einen Sitzträger,
der durch Querträger
an einer Bodenwand befestigt ist, eine Sitzfläche, die um eine erste Schwenkachse
des Sitzträgers
beweglich ist, die zur Vorderseite hin liegt, und eine Rückenlehne,
die um eine zweite Schwenkachse des Sitzträgers, die zur Rückseite
hin liegt, kippt, umfasst. Um einen Ladeboden zu verlängern, der
sich hinter dem einfahrbaren Sitz befindet, kann die Rückenlehne
eine Position zum Unterbringen im Inneren des Sitzträgers einnehmen,
wobei die Sitzfläche
vorher angehoben wird und in im Wesentlichen senkrechter Weise in
Bezug auf die Bodenwand vor dem Sitzträger angeordnet wird.
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Ein
derartiges Kraftfahrzeug weist den Nachteil auf, dass es keine spezielle
Unterbringung der Sitzfläche
des Sitzes vorsieht. Der Sitz ist nämlich von einer Unterbringungsposition
in eine Unterbringungsposition einfahrbar, in der sich die Sitzfläche vor
dem Sitzträger
befindet. Der Laderaum ist folglich durch die Dicke der Sitzfläche des
Sitzes begrenzt, wobei diese Dicke außerdem im Allgemeinen groß ist, um
einen Komfort der Sitzfläche
für die
auf dem Sitz sitzende Person sicherzustellen und die Vibrationen
zu filtern, die durch die Verkleidung oder durch die Aufhängungselemente
des Kraftfahrzeugs induziert werden können.
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Durch
das Patent
US 4 699 418 ist
auch ein Kraftfahrzeug mit einem einfahrbaren Rücksitz bekannt, der eine Sitzfläche und
eine Rückenlehne
umfasst und an einem Erhöhungsabschnitt
eines Bodens befestigt ist. Der Rücksitz ist so angepasst, dass
er von einer Verwendungsposition in eine Unterbringungsposition übergehen
kann, in der die Rückenlehne
auf die Sitzfläche
umgeklappt ist, wobei die Sitzfläche
mit dem Boden in Kontakt steht. Der Übergang von der Verwendungsposition
in die Unterbringungsposition wird durch eine Anordnung von Hebeln
und Stangen verwirklicht.
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Ein
Kraftfahrzeug mit einem derartigen Sitz weist den Nachteil auf,
dass es eine komplexe Anordnung von Hebeln und von Stangen umfasst,
um von einer Verwendungsposition in eine Unterbringungsposition überzugehen.
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Es
kann auch auf das Patent
US 5
492 386 Bezug genommen werden, das eine Anordnung eines
Rücksitzes
und eines Vordersitzes eines Kraftfahrzeugs beschreibt, in dem der
Rücksitz
unter dem Vordersitz untergebracht werden kann. Eine derartige Vorrichtung
weist den Nachteil auf, dass sie weder eine mechanische Vorrichtung,
die den Übergang von
einer Verwendungsposition in eine Unterbringungsposition ermöglicht,
noch ein Mittel, das es ermöglicht,
den Rücksitz
mit dem Boden des Kraftfahrzeugs in einer Unterbringungsposition
zu verbinden, vorsieht. In Anbetracht dessen, dass der Rücksitz in einer
Unterbringungsposition nicht am Boden des Fahrzeugs befestigt ist,
existiert eine Wahrscheinlichkeit für den Verlust des Rücksitzes,
beispielsweise bei der Reinigung des Kraftfahrzeugs, oder auch ein Risiko
für das
Einklemmen von einem der Glieder einer auf dem Vordersitz sitzenden
Person zwischen einem Beschlag des Vordersitzes und dem Rücksitz bei
einer ungewollten Verlagerung des Rücksitzes.
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Aus
dem Dokument
US 1 649 608 ist
ein Kraftfahrzeug bekannt, das die Merkmale des Oberbegriffs von
Anspruch 1 zeigt.
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Die
vorliegende Erfindung hat folglich als Aufgabe, ein Kraftfahrzeug
mit einem zusammenklappbaren und einfahrbaren Rücksitz vorzusehen, der in verbesserter
Weise unter einem Vordersitz untergebracht werden kann.
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Dazu
umfasst das Kraftfahrzeug eine Bodenwand, mindestens einen Vordersitz
und mindestens einen Rücksitz,
wobei jeder Sitz eine Sitzfläche
und eine Rückenlehne
aufweist, wobei der Rücksitz
zusammenklappbar und mittels Stangen, die die Sitzfläche mit
dem Boden verbinden, einfahrbar ist. Es umfasst außerdem einen
Aufnahmekasten, der als Träger
des Vordersitzes in einer erhöhten
Position in Bezug auf die Bodenwand dient, wobei der Aufnahmekasten
einen Aufnahmeraum für
den Rücksitz
in einer zusammengeklappten Position definiert, und eine Erhöhungszone
der Bodenwand, an der der Rücksitz befestigt
ist.
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Ein
derartiges Fahrzeug mit einem Aufnahmekasten ermöglicht es, den Vordersitz in
Bezug auf die Bodenwand zu erhöhen,
um einen ausreichenden Raum zum Aufnehmen des Rücksitzes in einer Unterbringungsposition
freizugeben, ohne große Sitzbeschläge an den
Seiten anordnen zu müssen, die
unästhetisch
sein können.
Außerdem
schützen die
Wände des
Aufnahmekastens die Polsterung des Rücksitzes, wenn sich der Rücksitz in
einer Unterbringungsposition befindet.
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Ein
derartiges Fahrzeug weist den Vorteil auf, dass es eine verringerte
Anzahl von Teilen zum Unterbringen des Rücksitzes unter dem Vordersitz benötigt. Der Übergang
von einer Verwendungsposition des Rücksitzes in eine Unterbringungsposition erfolgt
nämlich
durch Stangen, die an der Sitzfläche des
Rücksitzes
und an der Bodenwand angelenkt sind.
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Außerdem ermöglicht es
die Verwendung von Stangen, einen Rücksitz zu erhalten, der besonders
leicht von einem Benutzer zu betätigen
ist, der keine besondere Kraft benötigt. Ein Benutzer kann den
Vorgang der Unterbringung des Rücksitzes
mit einer einzigen seiner Hände
leicht verwirklichen.
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Eine
derartige Anordnung eines Rücksitzes und
eines Vordersitzes eines Kraftfahrzeugs weist den Vorteil auf, dass
sie besonders wirtschaftlich ist und keine spezielle Wartung benötigt.
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Mit
einem derartigen Fahrzeug wird es auch möglich, die Ladefläche beträchtlich
zu vergrößern. In
einer Unterbringungsposition befindet sich nämlich der Rücksitz in einer zusammengeklappten
Position unter dem Vordersitz. Die Erhöhungszone, an der der Rücksitz in
einer Verwendungsposition befestigt ist, ist somit vollständig frei.
Folglich wird es möglich,
Objekte bis zur Rückenlehne
des Vordersitzes einzulagern.
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Ein
derartiges Fahrzeug weist den Vorteil auf, dass es den Rücksitz und
den Boden des Kraftfahrzeugs in dauerhafter Weise koppelt, selbst
wenn sich der Rücksitz
in seiner Unterbringungsposition befindet. Die Wahrscheinlichkeit
für den
Verlust des Sitzes ist somit beträchtlich verringert.
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Der
Rücksitz
kann vorteilhafterweise auf jeder Seite der Sitzfläche eine
Schwenkstange umfassen, die mit einem ersten Ende am vorderen Abschnitt
der Sitzfläche
und mit einem zweiten Ende an der Bodenwand angelenkt ist.
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In
einem derartigen Fahrzeug ist die Stange dazu ausgelegt, eine erste
Winkelposition, in der die Sitzfläche des Rücksitzes gegenüber der
zweiten Höhe
liegt, und eine zweite Winkelposition, in der mindestens ein Ab schnitt
der Sitzfläche
des Rücksitzes
gegenüber
der Sitzfläche
des Vordersitzes liegt, einzunehmen.
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In
einer Ausführungsform
ist die Stange mit ihrem zweiten Ende an einem vertikalen Abschnitt angelenkt,
der die Erhöhungszone
des Bodens mit der Bodenwand verbindet.
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Mit
einem derartigen Kraftfahrzeug sind die Gelenkstangen des Rücksitzes
für die
auf dem Sitz sitzende Person nicht sichtbar. Der Rücksitz ist
nämlich
an der Erhöhungszone
der Bodenwand montiert, so dass das Ende der Sitzfläche zur
Vorderseite des Fahrzeugs in Bezug auf den vertikalen Abschnitt
der Bodenwand versetzt ist, wobei die Stange unter der Sitzfläche des
Rücksitzes
angelenkt ist.
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Die
Sitzfläche
des Rücksitzes
kann vorteilhafterweise dieselbe Höhe aufweisen wie die Erhöhung des
Bodens, wenn der Rücksitz
im Inneren des Aufnahmekastens untergebracht ist.
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Ein
derartiges Fahrzeug umfasst eine vergrößerte Ladeoberfläche, wobei
die Sitzfläche
des Sitzes die zweite Höhe
der Bodenwand verlängern kann.
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Der
Aufnahmekasten kann vorteilhafterweise eine Öffnung für den Durchgang der Füße einer auf
dem Rücksitz
sitzenden Person und/oder Gleitschienen in seinem oberen Abschnitt
umfassen, die eine translatorische Führung des Vordersitzes ermöglichen.
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Der
Aufnahmekasten kann einen Verschlussdeckel umfassen, der aus der
Sitzfläche
des Rücksitzes
gebildet ist. Der Aufnahmekasten kann auch erste Verriegelungsmittel
umfassen, die mit komplementären
Verriegelungsmitteln des Vordersitzes zusammenwirken sollen.
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In
einer Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung zweite Verriegelungsmittel, die mit komplementären Verriegelungsmitteln
des Rücksitzes
zusammenwirken sollen.
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Die
Erfindung wird bei der Untersuchung der ausführlichen Beschreibung einer
keineswegs begrenzenden Ausführungsform,
die durch die beigefügten
Zeichnungen dargestellt ist, besser verstanden, in welchen:
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1 eine
schematische Längsschnittansicht
des Innenraums eines Kraftfahrzeugs gemäß einem Aspekt der Erfindung
darstellt, wobei sich ein Rücksitz
in einer Verwendungsposition befindet;
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2 eine
schematische Längsschnittansicht
des Innenraums eines Kraftfahrzeugs gemäß einem Aspekt der Erfindung
darstellt, wobei sich ein Rücksitz
in einer Unterbringungsposition unter einem Vordersitz befindet;
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3 eine
schematische Längsschnittansicht
des Innenraums eines Kraftfahrzeugs gemäß einem Aspekt der Erfindung
darstellt, wobei sich ein Rücksitz
in einer Übergangsposition
befindet; und
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4 eine
teilweise Querschnittsansicht entlang der Achse IV-IV von 1 von
einem Rücksitz
eines Kraftfahrzeugs gemäß einem
Aspekt der Erfindung darstellt.
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In
den 1 bis 3 ist ein Innenraum 1 eines
Kraftfahrzeugs, der teilweise dargestellt ist, durch eine Bodenwand 2,
ein Armaturenbrett 3, das mit einem Lenkrad 4 versehen
ist, eine vordere Windschutzscheibe 5 und ein Dach 6 begrenzt.
Die Bodenwand 2 ist auf der zum Lenkrad 4 entgegengesetzten
Seite durch eine Erhöhungszone 2a durch
einen im Wesentlichen vertikalen Abschnitt 2b verlängert.
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Die
Bodenwand 2 umfasst zwei Querträger 7 und 8,
die voneinander beabstandet sind und an denen ein Aufnahmekasten 9 mit
einem Insassenvordersitz, der in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnet ist,
befestigt ist und in Bezug auf das Lenkrad 4 seitlich nach
rechts versetzt ist.
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Der
Sitz 10 umfasst eine Sitzfläche 11 und eine Rückenlehne 12.
Ein Beschlag 13 des Sitzes 10 umfasst einen Sitzflächenbeschlag 13a,
der sich im Wesentlichen horizontal erstreckt, und einen Rückenlehnenbeschlag 13b,
der sich im Wesentlichen vertikal erstreckt. Die Rückenlehne 12 ist
mit der Sitzfläche 11 durch
eine gelenkige Verbindung 14 entlang einer Querachse 15 verbunden.
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Der
Sitzflächenbeschlag 13a ist
mit dem Aufnahmekasten 9 mit im Allgemeinen U-Form durch Gleitschienen 16 verbunden,
die sich an jedem oberen Ende der seitlichen Abschnitte 9a des
Aufnahmekastens 9 befinden und mit Führungsschienen 40 zusammenwirken,
um ein Längsgleiten
des Sitzes 10 zur Vorderseite oder zur Rückseite
des Innenraums 1 zu ermöglichen.
Die Führungsschienen 40 können auf
der ganzen Länge
des Aufnahmekastens 9 angeordnet sein.
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Die
Gleitschienen 16 umfassen an ihren Enden, die zur Vorderseite
des Innenraums 1 gerichtet sind, Vorsprünge 17a, die sich
in Richtung des Sitzes 11 erstrecken. Eine Verbindungsachse 17b,
die mit dem Sitzflächenbeschlag 13a verbunden
ist und in Bezug auf die Gleitschienen 16 senkrecht ist,
ist auf der Höhe
der Vorsprünge 17a befestigt.
Der Vordersitz 10 kann somit um die Verbindungsachse 17b nach
vorn kippen. Der Sitzflächenbeschlag 13a umfasst
in seinem hinteren Abschnitt Verriegelungsmittel 18, die
mit komplementären
Verriegelungsmitteln 19 der Gleitschienen 16 des
Aufnahmekastens 9 zusammenwirken können, wobei die Verriegelungsmittel 18 und 19 mit
bekannter Gestaltung insbesondere einen Riegel und Schließhaken (nicht
dargestellt) umfassen können.
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Die
Erhöhungszone 2a umfasst
einen individuellen Insassenrücksitz,
der in seiner Gesamtheit mit 20 bezeichnet ist und longitudinal
auf den Vordersitz 10 ausgerichtet ist.
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Der
Sitz 20 umfasst eine Sitzfläche 21 und eine Rückenlehne 22.
Ein Beschlag 23 des Sitzes 20 umfasst einen Sitzflächenbeschlag 23a,
der sich im Wesentlichen horizontal erstreckt, und einen Rückenlehnenbeschlag 23b,
der sich im Wesentlichen vertikal erstreckt. Die Rückenlehne 22 ist
mit der Sitzfläche 21 durch
eine gelenkige Verbindung 24 entlang einer Querachse 25 verbunden.
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Der
Sitzflächenbeschlag 23a umfasst
in seinem hinteren Abschnitt Verriegelungsmittel 26, die mit
komplementären
Verriegelungsmitteln 27 der Erhöhungszone 2a zusammenwirken
können.
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Der
Sitzflächenbeschlag 23b umfasst
in seinem vorderen Abschnitt zwei erste Vorsprünge 28 und 29 (4),
die in Bezug auf eine Mittelachse 30 (4)
des Sitzes 20 symmetrisch angeordnet sind, die mit Bohrungen
(nicht dargestellt) versehen sind. Eine erste Gelenkachse 31,
die sich entlang seiner Achse erstreckt, ist in im Wesentlichen
horizontaler Weise in Bezug auf den Sitzflächenbeschlag 23a durch
die ersten Vorsprünge 28 und 29 (4)
angeordnet.
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Der
vertikale Abschnitt 2b, der die Erhöhungszone 2a und die
Bodenwand 2 verbindet, an der der Trägerkasten 9 befestigt
ist, umfasst zwei zweite Vorsprünge 32 und 33 (4),
die mit Bohrungen (nicht dargestellt) versehen sind, auch in Bezug
auf die Mittelachse 30 (4) symmetrisch
angeordnet sind und in Bezug auf die ersten Vorsprünge 28 und 29 vertikal
nach unten versetzt sind. Der Rücksitz 20 ist
derart angeordnet, dass die ersten Vorsprünge 28 und 29 in
Bezug auf den vertikalen Abschnitt 2b geringfügig nach
vorn versetzt sind. Eine zweite Gelenkachse 34 ist in Bezug
auf die erste Gelenkachse 31 auf der Höhe der Bohrungen der Vorsprünge 32 und 33 (4)
in im Wesentlichen paralleler Weise angeordnet.
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Eine
erste und eine zweite Stange 35 bzw. 36 (4)
sind mit der ersten und der zweiten Gelenkachse 31 und 34 in
im Wesentlichen vertikaler Weise verbunden. Die erste Stange 35 ist
mit einem ersten Ende an der ersten Gelenkachse 31 und
mit einem zweiten Ende an der zweiten Gelenkachse 34 in
der Nähe
der Vorsprünge 29 und 33 angelenkt.
In analoger Weise ist die zweite Stange 36 an der ersten
Gelenkachse 31 und an der zweiten Gelenkachse 34 in
der Nähe
der Vorsprünge 28 und 32 angelenkt.
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Wenn
sich der Rücksitz
in einer Verwendungsposition befindet, sind die Stangen 35 und 36 im
Wesentlichen vertikal.
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Der Übergang
von einer Verwendungsposition (1) des Rücksitzes 20 in
eine Unterbringungsposition (2) erfolgt
in der folgenden Weise: die Rückenlehne 22 des
Rücksitzes 20 sowie
die Rückenlehne 12 des
Vordersitzes 10 werden jeweils auf die Sitzflächen 21 und 11 umgeklappt,
der Vordersitz 10 wird nach vorn gekippt, dann wird eine
Drehung des Sitzes 20 um die zweite Gelenkachse 34 durchgeführt, bis
die Rückenlehne 22 mit
dem Boden des Trägerkastens 9 in
Kontakt kommt.
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In
dieser Unterbringungsposition sind die Stangen 35 und 36 im
Wesentlichen horizontal und der Sitzflächenbeschlag 23a liegt
im Wesentlichen auf derselben Höhe
wie die zweite Höhe 2b der
Bodenwand 2, wobei der Aufnahmekasten 9 natürlich derart
beschaffen ist, dass der Rücksitz 20 vollständig im
Inneren angeordnet ist.
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In
dieser Unterbringungsposition kann der Rücksitz 20 auch vollständig unter
dem Vordersitz 10 angeordnet sein.
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Um
den Rücksitz 20 vor
Vorschmutzungen in einer untergebrachten Position zu bewahren, ist
es möglich,
die Rückseite
der Rückenlehne 22 mit
einem leicht waschbaren und undurchlässigen Material, beispielsweise
aus Kautschuk, zu bedecken. Wenn sich der Rücksitz in einer Verwendungsposition
befindet, stellt nämlich
eine auf dem Rücksitz
sitzende Person ihre Füße in das
Innere des Trägerkastens 9.
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Es
kann natürlich
auch in Erwägung
gezogen werden, ein Kraftfahrzeug mit einer Reihe von Rücksitzen
zu verwirklichen, die eine Unterbringungsposition unter dem Beifahrervordersitz
und unter dem Fahrersitz einnehmen, indem das Innere des Innenraums
eines Kraftfahrzeugs, insbesondere der Ort der Handbremse, geringfügig modifiziert
wird.
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Mit
einem derartigen Kraftfahrzeug ist es somit möglich, den Rücksitz vollständig unter
dem Vordersitz in einem dazu vorgesehenen Aufnahmekasten unterzubringen
und somit einen großen
Raum an der Rückseite
des Fahrzeugs in einer besonders einfachen Weise freizugeben.