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DE602005006109T2 - Kraftfahrzeug mit einem zusammenklappbaren und verstaubaren rücksitz - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einem zusammenklappbaren und verstaubaren rücksitz Download PDF

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DE602005006109T2
DE602005006109T2 DE602005006109T DE602005006109T DE602005006109T2 DE 602005006109 T2 DE602005006109 T2 DE 602005006109T2 DE 602005006109 T DE602005006109 T DE 602005006109T DE 602005006109 T DE602005006109 T DE 602005006109T DE 602005006109 T2 DE602005006109 T2 DE 602005006109T2
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seat
rear seat
bottom wall
receiving box
motor vehicle
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Philippe Souville
Xavier Masson
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Renault SA
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Renault SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Bodenwand, mindestens einem Vordersitz und mindestens einem Rücksitz, wobei jeder Sitz eine Sitzfläche und eine Rückenlehne umfasst, wobei der Rücksitz zusammenklappbar und mittels Stangen, die die Sitzfläche mit dem Boden verbinden, einfahrbar ist.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere ein Kraftfahrzeug mit einem individuellen Rücksitz, der unter einem Vordersitz untergebracht werden kann, der neben dem Fahrersitz angeordnet ist.
  • Durch die Anmeldung FR-A-2705627 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, das mit einem einfahrbaren Sitz ausgestattet ist, der einen Sitzträger, der durch Querträger an einer Bodenwand befestigt ist, eine Sitzfläche, die um eine erste Schwenkachse des Sitzträgers beweglich ist, die zur Vorderseite hin liegt, und eine Rückenlehne, die um eine zweite Schwenkachse des Sitzträgers, die zur Rückseite hin liegt, kippt, umfasst. Um einen Ladeboden zu verlängern, der sich hinter dem einfahrbaren Sitz befindet, kann die Rückenlehne eine Position zum Unterbringen im Inneren des Sitzträgers einnehmen, wobei die Sitzfläche vorher angehoben wird und in im Wesentlichen senkrechter Weise in Bezug auf die Bodenwand vor dem Sitzträger angeordnet wird.
  • Ein derartiges Kraftfahrzeug weist den Nachteil auf, dass es keine spezielle Unterbringung der Sitzfläche des Sitzes vorsieht. Der Sitz ist nämlich von einer Unterbringungsposition in eine Unterbringungsposition einfahrbar, in der sich die Sitzfläche vor dem Sitzträger befindet. Der Laderaum ist folglich durch die Dicke der Sitzfläche des Sitzes begrenzt, wobei diese Dicke außerdem im Allgemeinen groß ist, um einen Komfort der Sitzfläche für die auf dem Sitz sitzende Person sicherzustellen und die Vibrationen zu filtern, die durch die Verkleidung oder durch die Aufhängungselemente des Kraftfahrzeugs induziert werden können.
  • Durch das Patent US 4 699 418 ist auch ein Kraftfahrzeug mit einem einfahrbaren Rücksitz bekannt, der eine Sitzfläche und eine Rückenlehne umfasst und an einem Erhöhungsabschnitt eines Bodens befestigt ist. Der Rücksitz ist so angepasst, dass er von einer Verwendungsposition in eine Unterbringungsposition übergehen kann, in der die Rückenlehne auf die Sitzfläche umgeklappt ist, wobei die Sitzfläche mit dem Boden in Kontakt steht. Der Übergang von der Verwendungsposition in die Unterbringungsposition wird durch eine Anordnung von Hebeln und Stangen verwirklicht.
  • Ein Kraftfahrzeug mit einem derartigen Sitz weist den Nachteil auf, dass es eine komplexe Anordnung von Hebeln und von Stangen umfasst, um von einer Verwendungsposition in eine Unterbringungsposition überzugehen.
  • Es kann auch auf das Patent US 5 492 386 Bezug genommen werden, das eine Anordnung eines Rücksitzes und eines Vordersitzes eines Kraftfahrzeugs beschreibt, in dem der Rücksitz unter dem Vordersitz untergebracht werden kann. Eine derartige Vorrichtung weist den Nachteil auf, dass sie weder eine mechanische Vorrichtung, die den Übergang von einer Verwendungsposition in eine Unterbringungsposition ermöglicht, noch ein Mittel, das es ermöglicht, den Rücksitz mit dem Boden des Kraftfahrzeugs in einer Unterbringungsposition zu verbinden, vorsieht. In Anbetracht dessen, dass der Rücksitz in einer Unterbringungsposition nicht am Boden des Fahrzeugs befestigt ist, existiert eine Wahrscheinlichkeit für den Verlust des Rücksitzes, beispielsweise bei der Reinigung des Kraftfahrzeugs, oder auch ein Risiko für das Einklemmen von einem der Glieder einer auf dem Vordersitz sitzenden Person zwischen einem Beschlag des Vordersitzes und dem Rücksitz bei einer ungewollten Verlagerung des Rücksitzes.
  • Aus dem Dokument US 1 649 608 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, das die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1 zeigt.
  • Die vorliegende Erfindung hat folglich als Aufgabe, ein Kraftfahrzeug mit einem zusammenklappbaren und einfahrbaren Rücksitz vorzusehen, der in verbesserter Weise unter einem Vordersitz untergebracht werden kann.
  • Dazu umfasst das Kraftfahrzeug eine Bodenwand, mindestens einen Vordersitz und mindestens einen Rücksitz, wobei jeder Sitz eine Sitzfläche und eine Rückenlehne aufweist, wobei der Rücksitz zusammenklappbar und mittels Stangen, die die Sitzfläche mit dem Boden verbinden, einfahrbar ist. Es umfasst außerdem einen Aufnahmekasten, der als Träger des Vordersitzes in einer erhöhten Position in Bezug auf die Bodenwand dient, wobei der Aufnahmekasten einen Aufnahmeraum für den Rücksitz in einer zusammengeklappten Position definiert, und eine Erhöhungszone der Bodenwand, an der der Rücksitz befestigt ist.
  • Ein derartiges Fahrzeug mit einem Aufnahmekasten ermöglicht es, den Vordersitz in Bezug auf die Bodenwand zu erhöhen, um einen ausreichenden Raum zum Aufnehmen des Rücksitzes in einer Unterbringungsposition freizugeben, ohne große Sitzbeschläge an den Seiten anordnen zu müssen, die unästhetisch sein können. Außerdem schützen die Wände des Aufnahmekastens die Polsterung des Rücksitzes, wenn sich der Rücksitz in einer Unterbringungsposition befindet.
  • Ein derartiges Fahrzeug weist den Vorteil auf, dass es eine verringerte Anzahl von Teilen zum Unterbringen des Rücksitzes unter dem Vordersitz benötigt. Der Übergang von einer Verwendungsposition des Rücksitzes in eine Unterbringungsposition erfolgt nämlich durch Stangen, die an der Sitzfläche des Rücksitzes und an der Bodenwand angelenkt sind.
  • Außerdem ermöglicht es die Verwendung von Stangen, einen Rücksitz zu erhalten, der besonders leicht von einem Benutzer zu betätigen ist, der keine besondere Kraft benötigt. Ein Benutzer kann den Vorgang der Unterbringung des Rücksitzes mit einer einzigen seiner Hände leicht verwirklichen.
  • Eine derartige Anordnung eines Rücksitzes und eines Vordersitzes eines Kraftfahrzeugs weist den Vorteil auf, dass sie besonders wirtschaftlich ist und keine spezielle Wartung benötigt.
  • Mit einem derartigen Fahrzeug wird es auch möglich, die Ladefläche beträchtlich zu vergrößern. In einer Unterbringungsposition befindet sich nämlich der Rücksitz in einer zusammengeklappten Position unter dem Vordersitz. Die Erhöhungszone, an der der Rücksitz in einer Verwendungsposition befestigt ist, ist somit vollständig frei. Folglich wird es möglich, Objekte bis zur Rückenlehne des Vordersitzes einzulagern.
  • Ein derartiges Fahrzeug weist den Vorteil auf, dass es den Rücksitz und den Boden des Kraftfahrzeugs in dauerhafter Weise koppelt, selbst wenn sich der Rücksitz in seiner Unterbringungsposition befindet. Die Wahrscheinlichkeit für den Verlust des Sitzes ist somit beträchtlich verringert.
  • Der Rücksitz kann vorteilhafterweise auf jeder Seite der Sitzfläche eine Schwenkstange umfassen, die mit einem ersten Ende am vorderen Abschnitt der Sitzfläche und mit einem zweiten Ende an der Bodenwand angelenkt ist.
  • In einem derartigen Fahrzeug ist die Stange dazu ausgelegt, eine erste Winkelposition, in der die Sitzfläche des Rücksitzes gegenüber der zweiten Höhe liegt, und eine zweite Winkelposition, in der mindestens ein Ab schnitt der Sitzfläche des Rücksitzes gegenüber der Sitzfläche des Vordersitzes liegt, einzunehmen.
  • In einer Ausführungsform ist die Stange mit ihrem zweiten Ende an einem vertikalen Abschnitt angelenkt, der die Erhöhungszone des Bodens mit der Bodenwand verbindet.
  • Mit einem derartigen Kraftfahrzeug sind die Gelenkstangen des Rücksitzes für die auf dem Sitz sitzende Person nicht sichtbar. Der Rücksitz ist nämlich an der Erhöhungszone der Bodenwand montiert, so dass das Ende der Sitzfläche zur Vorderseite des Fahrzeugs in Bezug auf den vertikalen Abschnitt der Bodenwand versetzt ist, wobei die Stange unter der Sitzfläche des Rücksitzes angelenkt ist.
  • Die Sitzfläche des Rücksitzes kann vorteilhafterweise dieselbe Höhe aufweisen wie die Erhöhung des Bodens, wenn der Rücksitz im Inneren des Aufnahmekastens untergebracht ist.
  • Ein derartiges Fahrzeug umfasst eine vergrößerte Ladeoberfläche, wobei die Sitzfläche des Sitzes die zweite Höhe der Bodenwand verlängern kann.
  • Der Aufnahmekasten kann vorteilhafterweise eine Öffnung für den Durchgang der Füße einer auf dem Rücksitz sitzenden Person und/oder Gleitschienen in seinem oberen Abschnitt umfassen, die eine translatorische Führung des Vordersitzes ermöglichen.
  • Der Aufnahmekasten kann einen Verschlussdeckel umfassen, der aus der Sitzfläche des Rücksitzes gebildet ist. Der Aufnahmekasten kann auch erste Verriegelungsmittel umfassen, die mit komplementären Verriegelungsmitteln des Vordersitzes zusammenwirken sollen.
  • In einer Ausführungsform umfasst die Vorrichtung zweite Verriegelungsmittel, die mit komplementären Verriegelungsmitteln des Rücksitzes zusammenwirken sollen.
  • Die Erfindung wird bei der Untersuchung der ausführlichen Beschreibung einer keineswegs begrenzenden Ausführungsform, die durch die beigefügten Zeichnungen dargestellt ist, besser verstanden, in welchen:
  • 1 eine schematische Längsschnittansicht des Innenraums eines Kraftfahrzeugs gemäß einem Aspekt der Erfindung darstellt, wobei sich ein Rücksitz in einer Verwendungsposition befindet;
  • 2 eine schematische Längsschnittansicht des Innenraums eines Kraftfahrzeugs gemäß einem Aspekt der Erfindung darstellt, wobei sich ein Rücksitz in einer Unterbringungsposition unter einem Vordersitz befindet;
  • 3 eine schematische Längsschnittansicht des Innenraums eines Kraftfahrzeugs gemäß einem Aspekt der Erfindung darstellt, wobei sich ein Rücksitz in einer Übergangsposition befindet; und
  • 4 eine teilweise Querschnittsansicht entlang der Achse IV-IV von 1 von einem Rücksitz eines Kraftfahrzeugs gemäß einem Aspekt der Erfindung darstellt.
  • In den 1 bis 3 ist ein Innenraum 1 eines Kraftfahrzeugs, der teilweise dargestellt ist, durch eine Bodenwand 2, ein Armaturenbrett 3, das mit einem Lenkrad 4 versehen ist, eine vordere Windschutzscheibe 5 und ein Dach 6 begrenzt. Die Bodenwand 2 ist auf der zum Lenkrad 4 entgegengesetzten Seite durch eine Erhöhungszone 2a durch einen im Wesentlichen vertikalen Abschnitt 2b verlängert.
  • Die Bodenwand 2 umfasst zwei Querträger 7 und 8, die voneinander beabstandet sind und an denen ein Aufnahmekasten 9 mit einem Insassenvordersitz, der in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnet ist, befestigt ist und in Bezug auf das Lenkrad 4 seitlich nach rechts versetzt ist.
  • Der Sitz 10 umfasst eine Sitzfläche 11 und eine Rückenlehne 12. Ein Beschlag 13 des Sitzes 10 umfasst einen Sitzflächenbeschlag 13a, der sich im Wesentlichen horizontal erstreckt, und einen Rückenlehnenbeschlag 13b, der sich im Wesentlichen vertikal erstreckt. Die Rückenlehne 12 ist mit der Sitzfläche 11 durch eine gelenkige Verbindung 14 entlang einer Querachse 15 verbunden.
  • Der Sitzflächenbeschlag 13a ist mit dem Aufnahmekasten 9 mit im Allgemeinen U-Form durch Gleitschienen 16 verbunden, die sich an jedem oberen Ende der seitlichen Abschnitte 9a des Aufnahmekastens 9 befinden und mit Führungsschienen 40 zusammenwirken, um ein Längsgleiten des Sitzes 10 zur Vorderseite oder zur Rückseite des Innenraums 1 zu ermöglichen. Die Führungsschienen 40 können auf der ganzen Länge des Aufnahmekastens 9 angeordnet sein.
  • Die Gleitschienen 16 umfassen an ihren Enden, die zur Vorderseite des Innenraums 1 gerichtet sind, Vorsprünge 17a, die sich in Richtung des Sitzes 11 erstrecken. Eine Verbindungsachse 17b, die mit dem Sitzflächenbeschlag 13a verbunden ist und in Bezug auf die Gleitschienen 16 senkrecht ist, ist auf der Höhe der Vorsprünge 17a befestigt. Der Vordersitz 10 kann somit um die Verbindungsachse 17b nach vorn kippen. Der Sitzflächenbeschlag 13a umfasst in seinem hinteren Abschnitt Verriegelungsmittel 18, die mit komplementären Verriegelungsmitteln 19 der Gleitschienen 16 des Aufnahmekastens 9 zusammenwirken können, wobei die Verriegelungsmittel 18 und 19 mit bekannter Gestaltung insbesondere einen Riegel und Schließhaken (nicht dargestellt) umfassen können.
  • Die Erhöhungszone 2a umfasst einen individuellen Insassenrücksitz, der in seiner Gesamtheit mit 20 bezeichnet ist und longitudinal auf den Vordersitz 10 ausgerichtet ist.
  • Der Sitz 20 umfasst eine Sitzfläche 21 und eine Rückenlehne 22. Ein Beschlag 23 des Sitzes 20 umfasst einen Sitzflächenbeschlag 23a, der sich im Wesentlichen horizontal erstreckt, und einen Rückenlehnenbeschlag 23b, der sich im Wesentlichen vertikal erstreckt. Die Rückenlehne 22 ist mit der Sitzfläche 21 durch eine gelenkige Verbindung 24 entlang einer Querachse 25 verbunden.
  • Der Sitzflächenbeschlag 23a umfasst in seinem hinteren Abschnitt Verriegelungsmittel 26, die mit komplementären Verriegelungsmitteln 27 der Erhöhungszone 2a zusammenwirken können.
  • Der Sitzflächenbeschlag 23b umfasst in seinem vorderen Abschnitt zwei erste Vorsprünge 28 und 29 (4), die in Bezug auf eine Mittelachse 30 (4) des Sitzes 20 symmetrisch angeordnet sind, die mit Bohrungen (nicht dargestellt) versehen sind. Eine erste Gelenkachse 31, die sich entlang seiner Achse erstreckt, ist in im Wesentlichen horizontaler Weise in Bezug auf den Sitzflächenbeschlag 23a durch die ersten Vorsprünge 28 und 29 (4) angeordnet.
  • Der vertikale Abschnitt 2b, der die Erhöhungszone 2a und die Bodenwand 2 verbindet, an der der Trägerkasten 9 befestigt ist, umfasst zwei zweite Vorsprünge 32 und 33 (4), die mit Bohrungen (nicht dargestellt) versehen sind, auch in Bezug auf die Mittelachse 30 (4) symmetrisch angeordnet sind und in Bezug auf die ersten Vorsprünge 28 und 29 vertikal nach unten versetzt sind. Der Rücksitz 20 ist derart angeordnet, dass die ersten Vorsprünge 28 und 29 in Bezug auf den vertikalen Abschnitt 2b geringfügig nach vorn versetzt sind. Eine zweite Gelenkachse 34 ist in Bezug auf die erste Gelenkachse 31 auf der Höhe der Bohrungen der Vorsprünge 32 und 33 (4) in im Wesentlichen paralleler Weise angeordnet.
  • Eine erste und eine zweite Stange 35 bzw. 36 (4) sind mit der ersten und der zweiten Gelenkachse 31 und 34 in im Wesentlichen vertikaler Weise verbunden. Die erste Stange 35 ist mit einem ersten Ende an der ersten Gelenkachse 31 und mit einem zweiten Ende an der zweiten Gelenkachse 34 in der Nähe der Vorsprünge 29 und 33 angelenkt. In analoger Weise ist die zweite Stange 36 an der ersten Gelenkachse 31 und an der zweiten Gelenkachse 34 in der Nähe der Vorsprünge 28 und 32 angelenkt.
  • Wenn sich der Rücksitz in einer Verwendungsposition befindet, sind die Stangen 35 und 36 im Wesentlichen vertikal.
  • Der Übergang von einer Verwendungsposition (1) des Rücksitzes 20 in eine Unterbringungsposition (2) erfolgt in der folgenden Weise: die Rückenlehne 22 des Rücksitzes 20 sowie die Rückenlehne 12 des Vordersitzes 10 werden jeweils auf die Sitzflächen 21 und 11 umgeklappt, der Vordersitz 10 wird nach vorn gekippt, dann wird eine Drehung des Sitzes 20 um die zweite Gelenkachse 34 durchgeführt, bis die Rückenlehne 22 mit dem Boden des Trägerkastens 9 in Kontakt kommt.
  • In dieser Unterbringungsposition sind die Stangen 35 und 36 im Wesentlichen horizontal und der Sitzflächenbeschlag 23a liegt im Wesentlichen auf derselben Höhe wie die zweite Höhe 2b der Bodenwand 2, wobei der Aufnahmekasten 9 natürlich derart beschaffen ist, dass der Rücksitz 20 vollständig im Inneren angeordnet ist.
  • In dieser Unterbringungsposition kann der Rücksitz 20 auch vollständig unter dem Vordersitz 10 angeordnet sein.
  • Um den Rücksitz 20 vor Vorschmutzungen in einer untergebrachten Position zu bewahren, ist es möglich, die Rückseite der Rückenlehne 22 mit einem leicht waschbaren und undurchlässigen Material, beispielsweise aus Kautschuk, zu bedecken. Wenn sich der Rücksitz in einer Verwendungsposition befindet, stellt nämlich eine auf dem Rücksitz sitzende Person ihre Füße in das Innere des Trägerkastens 9.
  • Es kann natürlich auch in Erwägung gezogen werden, ein Kraftfahrzeug mit einer Reihe von Rücksitzen zu verwirklichen, die eine Unterbringungsposition unter dem Beifahrervordersitz und unter dem Fahrersitz einnehmen, indem das Innere des Innenraums eines Kraftfahrzeugs, insbesondere der Ort der Handbremse, geringfügig modifiziert wird.
  • Mit einem derartigen Kraftfahrzeug ist es somit möglich, den Rücksitz vollständig unter dem Vordersitz in einem dazu vorgesehenen Aufnahmekasten unterzubringen und somit einen großen Raum an der Rückseite des Fahrzeugs in einer besonders einfachen Weise freizugeben.

Claims (9)

  1. Kraftfahrzeug, das eine Bodenwand (2), wenigstens einen Vordersitz (10) und wenigstens einen Rücksitz (20) enthält, wobei jeder Sitz eine Sitzfläche (11, 21) und eine Rückenlehne (12, 22) aufweist, wobei der Rücksitz (20) zusammenklappbar und mittels Stangen (35, 36), die die Sitzfläche (21) mit dem Boden (2) verbinden, einfahrbar ist, wobei das Kraftfahrzeug einen Aufnahmekasten (9), der einen Aufnahmeraum für den Rücksitz (20) in einer zusammengeklappten Position definiert, und eine Erhöhungszone (2a) der Bodenwand, auf der der Rücksitz (20) befestigt ist, enthält, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekasten (9) als Träger des Vordersitzes (10) in einer in Bezug auf die Bodenwand (2) erhöhten Position dient.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rücksitz (20) auf jeder Seite der Sitzfläche (21) eine Schwenkstange (35, 36) aufweist, die durch ein erstes Ende an dem vorderen Teil des Sitzes und durch ein zweites Ende an der Bodenwand (2) angelenkt ist.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stangen (35, 36) durch ihre zweiten Enden an einem vertikalen Abschnitt (2b) angelenkt sind, der die Erhöhungszone (2a) des Bodens mit der Bodenwand (2) verbindet.
  4. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Sitzfläche (21) des Rücksitzes (20) auf derselben Höhe wie die Erhöhungszone (2a) des Bodens befindet, wenn der Rücksitz (20) in dem Aufnahmekasten (9) untergebracht ist.
  5. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekasten (9) eine Öffnung enthält, in die eine auf dem Rücksitz (20) sitzende Person ihre Füße bewegen kann.
  6. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekasten (9) in seinem oberen Teil Gleitschienen aufweist, die eine translatorische Führung des Vordersitzes (10) ermöglichen.
  7. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekasten (9) einen Verschlussdeckel enthält, der durch die Sitzfläche (21) des Rücksitzes (20) gebildet ist.
  8. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekasten (9) erste Verriegelungsmittel (19) aufweist, die dazu bestimmt sind, mit komplementären Verriegelungsmitteln (18) des Vordersitzes (10) zusammenzuwirken.
  9. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es zweite Verriegelungsmittel (27) aufweist, die dazu bestimmt sind, mit komplementären Verriegelungsmitteln (26) des Rücksitzes (20) zusammenzuwirken.
DE602005006109T 2004-02-10 2005-02-09 Kraftfahrzeug mit einem zusammenklappbaren und verstaubaren rücksitz Expired - Lifetime DE602005006109T2 (de)

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