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Die Erfindung bezieht sich auf eine
Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung, bestehend aus einem zweipoligen
Stecker mit Steckerteil und einem Dosenteil mit Kontaktelementen
zur Herstellung einer elektrischen Verbindung und aus einer Mehrbeinkontaktierung
der Kontaktelemente des Stecker- oder Dosenteils zur Kontaktierung
von Anschlußpunkten
einer Platine.
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Eine Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung dieser
Art, welche eine Platinen-/Kabelverbindung ermöglicht, wird von der Firma
Anderson Power Products, 01564 Sterling, Mass. USA vertrieben.
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Diese besteht aus einem zweipoligen
Flachkontaktstecker in der Art, in welcher er für Elektro-Flurförderzeuge verwendet wird. Dieser
ist auf der Platine verschraubbar und dort über eine von seinen beiden
Kontaktelementen jeweils ausgehende, zur Platine seitlich vorstehende
Dreibeinkontaktierung an den vorgesehenen Anschlußpunkten
der Platine kontaktierbar.
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Die Dreibeinkontakte bestehen dabei
aus einer seitlich vorstehenden Verlängerung der Flachkontakte,
wobei von diesen jeweils nach unten senkrecht dazu abgewinkelte
Anschlußstifte
vorstehen. Diese werden in Platinenbohrungen eingebracht und dort
festgelötet.
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Es ist dabei möglich Ströme bis zu 55 A
bei Spannungen bis zu 600 Volt über
die Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung
zu führen.
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Das Bestücken von Platinen mit derartigen Platinen-Hochstrom-Steckvorrichtungen
muß dabei von
Hand erfolgen, weil die Anschlußstifte
der Dreibeinkontaktierung genau zum Gehäuseunterrand der Flachkontakt-Steckverbinder
auszurichten sind und mit deren Hauptkontakte nicht fest verbunden
sind.
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Von der Bauform sind dabei die bekannten Flachkontakt-Steckverbinder
der Firma Anderson Power Products (z. B.
SB 50 Verbinder) relativ hoch und breit, so daß eine Kontaktierung der Anschlüsse auf
Platinen dann auf Schwierigkeiten stößt, wenn die Kontakte der Steckverbinder
und die Kabelzuführung
in zur Ebene der Platine parallelen Ebenen in Abstand zueinander
in Einschubmodulen gegeben sind.
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Des weiteren sind derartige Steckverbinder relativ
lang, so daß ein
breiter seitlicher Rand der Platinen zum Aufbringen und Verschrauben
der Gehäuse
der Flachkontakt-Steckverbinder dienen muß.
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In gesteckten Zustand zweier Flachkontakt-Steckverbinder
ragt dabei der zweite Steckverbinder weit aus der Vorderseite der
Einschubmodule vor. Derart bekannte Platinen-Hochstrom-Steckvorrichtungen sind dabei
insbesondere dann nicht verwendbar, wenn Platinen-Einschubmodule
in Schränken
angeordnet sind, welche mit einer äußeren Tür verschließbar sind und zwischen Tür und Vorderseite der
Einschubmodule lediglich einen schmalen Anschlußraum aufweisen.
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Gemäß der
DE 199 50 084 A1 ist eine
Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung der eingangs genannten Art vorgeschlagen,
bei welcher eine einfache Befestigung der Kontakte der Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung
auf der Platine bei Einbringung der Anschlußstifte in die Platinenbohrung
gegeben ist, wobei anschließend
erst das Verlöten
der Anschlußstifte
erfolgt.
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Mit Einbringen der Anschlußstifte
in die Platinenbohrung erfolgt gleichzeitig eine Festlegung des auf
der Platine festzulegenden Verbindergehäuses, so daß eine Bestückung mit Maschine möglich ist.
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Es sind hohe Ströme über die Kontakte der Platinen-Hochstrom-Steckvorrichtung
führbar,
wobei Hauptkontakte wählbar
sind, so daß beim Überstecken
mit einem zweiten Steckverbinder keine Vibrationen der Kontakte
untereinander auftreten, andererseits aber eine leichte Übersteckung
gegeben ist.
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Die Bauform des auf der Platine festzulegenden
Steckverbinders erfordert lediglich einen geringen Platzbedarf,
wobei eine Kontaktierung von Platinen in parallel zueinander in
Abstand angeordneten Ebenen möglich
ist, wie diese in Einschubmodulen für mobile oder stationäre Telefonanlagen
verwendet werden, welche in einem großen Schaltschrank aufgenommen
sind.
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Da derartige Schaltschränke im Anschlußraum zwischen
der Vorderseite der Einschubmodule und der Fronttür sehr eng
bemessen sind ( z. B. 4 cm Freiraum),
ist der Platzbedarf des auf der Platine festgelegten Verbinders
der Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung und des weiteren zu übersteckenden Steckverbinders,
welcher das anzuschließende
Kabel führt, äußerst gering.
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Bei dieser Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung
ist ein speziell ausgebildetes Dosenteil vorgesehen, dessen Gehäuse auf
der Platine befestigt wird. Der Steckerteil ist in sich um 90° abgewinkelt
und wird vom Außenrand
der Platine her auf dem Dosenteil aufgesteckt und befindet sich
vornehmlich im Anschlußraum
des Schaltschrankes. Das Gehäuse
dieses Stecker ist derart ausgebildet, daß dort Kontaktstifte und -buchsen
angelegt sind, wie diese gemäß Geräte-Steckvorrichtungen
für Elektro-Flurförderzeuge
gemäß DIN 43589-1
bekannt sind, wobei also keine Flachkontakte verwendet sind.
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Dabei ist das Dosenteil der Steckvorrichtung allein
zum Befestigen auf der Platine ausgebildet und weist einen Steckansatz
auf, wobei der Steckerteil ohne Übersteckung
außerhalb
des Feldes der Platine zu liegen kommt und selbst im gesteckten
Zustand der beiden Steckverbinder bei Herstellung des Platinen-/Kabelanschlusses
für in
Einschubmodule angeordnete Platinen sich im wesentlichen im Anschlußraum vor
der Außenseite
der Einschubmodule befindet und einen auf den Steckansatz übersteckbaren
Schutzkragen aufweist.
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Der Steckerteil ist derart gebaut,
daß eine Kabelumleitung
nach oben und nach unten im Anschlußraum vor den Einschubmodulen
möglich
ist, wobei die Anschlußseite
des Steckerteils in einem Winkel von etwa 90° gegenüber seinem Schutzkragen und
damit auch gegenüber
dem mit dem Schutzkragen zu übersteckenden
Steckansatz des Dosenteils abgewinkelt ist.
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Es sind natürlich auch zur Kabelumleitung Abbiegungen
möglich,
die etwas größer als
90° sind, z. B.
110°, solange
der zur Verfügung
stehende Anschlußraum
groß genug
ist.
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An dem Dosenteil sind die Befestigungen
zur Festlegung auf der Platine vorgesehen, so daß eine Befestigung des Dosengehäuses unmittelbar
mit der Befestigung der Mehrbeinkontaktierung der einzelnen Hauptkontakte
der Dose auf der Platine gegeben ist.
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Weder in der Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung
der eingangs genannten Art mit Flachkontakten der Firma Anderson
Power Products noch in der mit Hülsen
und Stiften ausgebildeten, sind Codierstifte zur Spannungscodierung
angelegt, wie diese in Steckvorrichtungen für Elektro-Flurförderzeuge gemäß DIN 4389-1
bekannt sind.
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Dies erfolgt vornehmlich um die Abmessung des
Gehäuses
der Steckvorrichtung gering zu halten.
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Da anderseits eine Codierung von
Stecker- und Dosenteil aus unterschiedlichsten Gründen erwünscht ist,
besteht die Aufgabe eine neue Codierung von Steckerteil und Dosenteil
zu schaffen, bei welcher die Anlage und Befestigung zusätzlicher
Codierstifte, welche aus dem Gehäuse
der Steckverbinder in deren Steckgesicht ragen, nicht nötig ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die
Ausbildung einer Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung der eingangs
genannten Art gemäß kennzeichnendem Teil
des Anspruches 1 vorgesehen, wobei Stecker- und Dosenteil Kontaktstifte
bzw. -Buchsen aufweisen, welche in einen Schutzkragen oder Steckansatz ragen
und dort miteinander übersteckbar
sind, wobei die Kontaktbuchsen an der Kontaktbuchsenrückseite jeweils
eine Mehrbeinkontaktierung mit seitlich senkrecht aus der Ebene
des Dosenteils vorstehenden Anschlußstiften aufweisen, und daß an dem
Steckerteil über
Anschlüsse
der Kontaktstifte die Leiter eines Kabels anschließbar sind,
daß Steckerteil
und Dosenteil mit übersteckbaren
Schutzkragen und Steckansatz versehen sind, wobei der Steckansatz
in zwei parallele, in Steckrichtung verlaufende, zueinander beabstandete
Ansätze
aufgeteilt ist, in welchen jeweils einer der Buchsenteile der Kontaktbuchsen
geführt
ist und daß zwischen
diesen Ansätzen
in Steckrichtung mindestens ein Längssteg geführt ist, wobei im Schutzkragen
zwei Längsaufnahmen
für diese
beiden parallel zueinander verlaufenden Ansätze des Steckansatzes vorgesehen
sind und in der diese Längsaufnahmen
untereinander teilenden Wandung oder einem derartigen Wandabschnitt
mindestens eine in Steckrichtung verlaufende Längsnut, in welche bei geeigneter
Codierung der Längssteg des
Steckansatzes des Dosenteils einschiebbar ist.
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Zur Codierung von Steckerteil und
Dosenteil ist somit gemäß Anspruch
1 eine spezielle Ausbildung der Verbindergehäuse zur Aufnahme von als Kontaktstifte
und Kontaktbuchsen ausgebildeten Hauptkontakten vorgesehen. wobei
ein übersteckbarer
Schutzkragen und Steckansatz vorgesehen ist. Dabei sind die Formen
von Schutzkragen und Steckansatz der Steckverbinder derart ausgebildet, daß sich durch
diese eine Codierung ergibt. Die Formgebung von Steckansatz und
Schutzkragen unterscheidet sich insofern gegenüber der von Gerätesteckvorrichtungen
für Elektro-Flurförderzeuge
gemäß der DIN-Norm
4389-1.
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Dabei ist der Steckansatz in zwei
parallele, in Steckrichtung verlaufende zueinander beabstandete Ansätze aufgeteilt,
in welche jeweils einer der Buchsenteile der Kontaktbuchsen geführt ist
und wobei zwischen diesen Ansätzen
an der Außenseite
in Steckrichtung mindestens ein Längssteg geführt ist.
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Im Gegensatz dazu ist der Schutzkragen
in zwei Längsaufnahmen
unterteilt, wobei mittig in diesem eine Wandung längs verläuft, welche
insofern den Schutzkragen irr zwei Längsaufnahmen unterteilt.
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Die Wandung kann dabei auch als bloßer Wandabschnitt
ausgebildet sein. In der Wand oder diesem Wandabschnitt verläuft eine
Längsnut
in Steckrichtung, welche mit dem Längssteg des Steckansatzes bei Übersteckung
der Steckverbinder in geeigneter Codierung in Eingriff bringbar
ist.
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Gemäß Anspruch 2 sind vorteilhafte
Ausrichtungen der an den Ansätzen
als Stegabschnitte angelegten Längsstege
vorgesehen. Gemäß Anspruch 3
sind die Längsstege
oberhalb der Ebene geführt, welche
durch die Mitte der beiden benachbarten Buchsenteile als Verbindungsebene
gelegt ist.
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Anspruch 4 betrifft eine vorteilhafte
Anlage der Längsnuten
in der den Schutzkragen in die beiden Längsaufnahmen teilenden Wandung
bzw. in dem dort vorgesehenen Wandungsabschnitt. Die Längsnuten
können
sich dabei quer durch den Schutzkragen von einer Längsaufnahme
in die andere erstrecken oder über
diesen Abschnitt auch nur teilweise.
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Sofern die Längsnuten sich nicht über den gesamten
Abstand von einer Längsaufnahme
in die andere Längsaufnahme
erstrecken, ist gemäß Anspruch
5 eine entsprechende Ausbildung der Stegabschnitte und Längsstege
vorgesehen, wobei diese sich lediglich mit einer Höhe in Richtung
des gegenüberliegenden
Ansatzes des Steckansatzes erstrecken, die geringer als der Abstand
der beiden Ansätze
des Steckansatzes ist.
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Gemäß Anspruch 6 sind die von den
beiden gegenüberliegenden
Ansätze
des Steckansatzes ausgehenden Längsstege
in einem Winkel seitlich zueinander versetzt angelegt, wobei eine entsprechende
Anlage der Längsnuten
in dem Wandungsabschnitt bzw. der Wandung des Schutzkragens vorgesehen
ist.
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Durch diese Anlage von Längsstegen
und Längsnuten
lassen sich Verwechslungen von Steckerteil und Dosenteil vermeiden
und insbesondere auch von Steckerteilen, welche zu unterschiedlichen Platinen-Hochstrom-Steckvorrichtungen
gehören, welche
mit ihren Kabeln an der Vorderseite der Einschubmodule anliegen.
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Es sind Verwechslungen von mehreren
innerhalb eines Schrankes oder eines Einschubmoduls vorgesehenen
Steckerteilen vermeidbar, eine Verwechslung von Plus- und Minuspol
beim Überstecken
von Steckerteil und Dosenteil und ferner eine Steckung nur eines
Pols von Stecker- und Dosenteil, also ein ungewolltes Überkopfstecken
dieser Steckverbinder unter Vertauschen der Polarität, ferner
eine Vertauschung von Kabelabgängen,
welche mit ihrem Steckerteil zur Oberseite des Einschubmoduls gerichtet
sind, mit Kabelabgängen,
welche mit ihrem Steckerteil zur Unterseite des Einschubmodules
gerichtet sind oder von verschiedenen nebeneinander verwendeten
Steckerteilen.
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Gemäß diesen Ansprüchen ist
eine Abänderung
des Steckergehäuses,
also eine Spiegelung der Anlage von Längsnuten und Längssteg
um zwei Achsen gegeben.
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Als zusätzliche Codierung kann natürlich außer der
Anlage von Längsstegen
und Längsnuten auch
eine Farbcodierung erfolgen, wobei insofern die Steckverbinder bzw.
Platinen-Hochstrom-Steckvorrichtungen,
z. B. zusätzlich für unterschiedliche Spannungen
farbig gekennzeichnet werden (z. B.
12 Volt, 24 Volt,. . . .
80 Volt).
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Gemäß Anspruch 9 ist das Gehäuse des Steckerteils
aus einem Steckergehäuseunterteil
und einem Steckergehäuseoberteil
aufgebaut, wobei das Steckergehäuseunterteil
aus zwei zueinander um 90° abgewinkelten
Abschnitten besteht, von welchen der eine Abschnitt den Schutzkragen
bildet und der andere Abschnitt einen auf halbe Gehäusehöhe reichenden,
halbschalenförmigen,
an den Schutzkragen angeformten Teil, in welchen die Kontaktstifte einlegbar
und in den Schutzkragen steckbar sind, wobei an den Kontaktstiften
Leiter des Kabels über Crimpanschlüsse zu kontaktieren
sind. Grundsätzlich sind
statt Crimpanschlüsse
an den Kontaktstiften auch Lötanschlüsse anlegbar.
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Die Ausbildung des Steckergehäuseoberteils
zu dem Steckergehäuseunterteil
gemäß dem Anspruch
9, ergibt sich aus Anspruch 10. Dieser ist dabei als halbschalenförmiger Gehäuseteil
ausgebildet, welcher den halbschalenförmigen Abschnitt des Steckergehäuseunterteils
nach oben ergänzt
und abschließt
sowie mit einer äußeren Stirnseite
an die innere Stirnfläche
des Schutzkragens anschließt.
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Gemäß Anspruch 11 ist dabei die
Ausbildung des Steckergehäuseunterteils
mit im Abstand parallel zueinander geführten Ausnehmungen vorgesehen, welche
in zwei um 90° zueinander
abgewinkelten Abschnitten verlaufen und dabei zur Aufnahme der ebenfalls
abgewinkelten Kontaktstifte dienen.
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Die Ansprüche 12, 13 und 14 betreffen
dabei vorteilhafte Ausbildungen dieser Ausnehmungen und des Steckergehäuseunterteils
zur Lagerung der Kontaktstifte. Die Ausbildung des Gehäuseoberteils,
welches mit dem Steckergehäuseunterteil
gemäß den Ansprüche 11–14 zu überstecken
ist, ergibt sich dabei aus Anspruch 15. Es sind dabei ebenfalls
zwei in Abstand nebeneinander geführte Ausnehmungen im Gehäuseoberteil
vorgesehen, welche ebenfalls in zwei um 90° zueinander abgewinkelte Abschnitte
unterteilt sind und zur Führung
und Einbettung des Teils der Kontaktstifte dient, welcher aus dem
Steckergehäuseunterteil
vorsteht.
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Gemäß Anspruch 17 erfolgt dabei
die Anlage der Ausnehmungen im Steckergehäuseoberteil entsprechend der
Anlage der Ausnehmungen im Steckergehäuseunterteil durch mittig längs des
schalenförmigen
Gehäuseoberteils
geführte,
ebenfalls um 90° abgewinkelte
Mittelstege, wobei quer zu den Ausnehmungen Quer- und Diagonalwandungen
mit Auslassungen zur Lagerung der aus dem Gehäuseunterteil vorstehenden oberen
Teile der Stiftabschnitte angelegt sind.
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Eine Befestigung von Gehäuseunterteil
und Gehäuseoberteil
erfolgt dabei gemäß Anspruch
18 und 19 entweder durch Verschraubung der Gehäuseteile oder durch von dem
einen Gehäuseteil
in das andere Gehäuseteil
ragende Schnapphaken. Gemäß Anspruch
19 sind beide Befestigungsarten vorgesehen.
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Die Ausbildung des Dosengehäuses mit
den dort anzulegenden Kontaktbuchsen betreffen dabei die Ansprüche 20,
21 und 22. Da das Dosengehäuse unmittelbar
auf der Platine zu befestigen und in der Abmessung relativ klein
ist und über
einen großen Abschnitt
aus dem seitlich zum äußeren Rand
der Platine vorstehenden Steckansatz besteht, welcher mit dem seitlich
vom Steckerteil über
den Platinenrand vorstehenden Schutzkragen zu überstecken ist, ist dabei das
Dosengehäuse
einteilig ausgebildet.
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Es öffnet sich dabei zur Rückseite,
wobei von dort die Kontaktbuchsen mit den an deren Kontaktbuchsenrückseite
jeweils angelegten Mehrbeinkontaktierung einbringbar sind. Die Befestigung
der Kontaktbuchsen erfolgt dabei über Klemmstücke, welche über einen
zur Gehäuseaußenseite
sich öffnenden Aufnahmeschlitz
gegen die Außenseite
der Kontaktbuchsen steckbar sind und dort in eine nach außen sich öffnende
Umfangsnut unter Festlegung der Kontaktbuchsen einrastbar sind.
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Gemäß Anspruch 22 sind dabei die
Längsaufnahmen
des Dosengehäuses
bis in den Steckansatz angelegt, wobei sie sich insofern dort in
Auslassungen erstrecken, in welche der zu übersteckende Buchsenteil der
Kontaktbuchse zu liegen kommt.
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Die Übersteckung von Steckerteil
und Buchsenteil wie der Kontaktstifte und -buchsen dieser Steckverbinder
wird gemäß Anspruch
23 durch eine äußere Verriegelung
von Dosenteil und Steckerteil mittels eines Rasthakens gesichert.
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Eine kompakte Bauform von Stecker-
und Dosenteil trotz der am Schutzkragen und Steckansatz angelegten
Codierung wird dadurch erreicht, daß die 90° Abbiegung bzw. Abwinkelung
an den Kontaktstiften erfolgt, wobei diese mit ihrem Steckergehäuse außerhalb der
Platine anzulegen sind und dort ein Kabelabgang unter Umlenkung
nach oben oder unten erfolgt (Anspruch 7).
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Aufgrund der senkrechten Anordnung
der Stiftabschnitte der Kontaktstifte zu den nach außen vorstehenden
Buchsenteile der Kontaktbuchsen des Dosenteils außerhalb
des Steckbereiches sind dabei die Kontaktstifte, welche Außenseite
des Steckerteils zu liegen kommen, zu denen, die zur Innenseite
zu liegen kommen, mit unterschiedlichen Biegeverhältnissen
abgebogen.
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Der „untere" Kontaktstift ist dabei kurz und der „obere" Kontaktstift lang.
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Über
einen Crimpanschluß sind
dabei Leitungen mit einer Querschnittsfläche von 6–16 mm2 mit Kabelumlenkung und Zugentlastung anlegbar, wobei
selbst bei Anlage einer schwimmenden Zugentlastung sich eine sehr
kompakte Bauform des Steckerteils ergibt.
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Die Nennstrombelastbarkeit der Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung
liegt bei etwa maximal 80 A, wobei
eine Strombegrenzung im wesentlichen durch die Isolierung des Kabels
gegeben ist, welche nicht auf höhere
Temperaturen als 90° bis 100°C aufgeheizt
werden darf, da sie ansonsten schmilzt, sowie durch das Material
des Gehäuses.
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Das Gehäuse und Steckerteil und Dosenteil wird
dabei vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Polyamid hergestellt.
Die Hauptkontakte bestehen dabei aus versilberten Kupfer. Die Anschlußstifte
der Dreibeinkontaktierung sind am Ende derart geformt, daß nicht
nur eine Verlötung
zu der Platinenober- und -unterseite erfolgt, sondern daß diese
Stifte in den Platinenbohrungen auch noch leicht verschwenkbar sind,
so daß eine
schwimmende Lagerung der Kontakte und damit bessere Übersteckung
gegeben ist.
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Die als Kontaktstifte und Kontaktbuchsen ausgebildeten
Hauptkontakte haben dabei den Vorteil, daß durch das verwendete Stift-/Hülsekontaktprinzip über diese
hohe Ströme
bei geringen Übergangswiderstand
leitbar sind.
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Ferner sind diese gegenüber Flachkontakten massiver,
wobei sich insbesondere auf Grund des äußeren Rasthakens zwischen den
Gehäusen
von Stecker- und Dosenteil ein Schutz gegen Vibrationen und eine
mechanische Verriegelung ergibt.
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Die erfindungsgemäße Hochstrom-Steckvonichtung
für Platinen
wird im folgenden anhand einer bevorzugten Ausführungsform näher erläutert.
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In den Zeichnungen zeigen: Figur 1a, b Die Darstellung zweier Einschubmodule,
in welchen die zu kontaktierenden Platinen senkrecht in parallelen
Ebenen zueinander beabstandet montiert sind, mit einer auf der Vorderseite
des Einschubmoduls oben und/oder unten angeschlossenen Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung,
wobei der Spannungsanschluß der
Platinen an der Einschubmodulrückseite
erfolgt;
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2 Eine
Ansicht der in 1a und b verwendeten zweipoligen
Platinen-Hochstrom-Steckvorrichtung unter Darstellung eines um 90° abgewinkelten
Steckerteils mit Steckergehäuse-Unterteil und geöffnetem
Steckergehäuse-Oberteil
und oberhalb davon befindlicher Zugentlastungsschelle und eines mit
dem Steckerteil zu übersteckenden
Dosenteils, dessen Gehäuse
einteilig ausgebildet ist, insbesondere unter Darstellung der Hauptkontakte
mit einer an der Kontaktbuchsenrückseite
beider Kontakte des Dosenteils angeordneten Dreibeinkontaktierung
für einen
Lötanschluß der Kontaktierung
des Dosenteils auf der Platine, wobei zur Fixierung des Gehäuses des
Dosenteils auf der Platine vier über
dessen Unterseite vorragende Fixieransätze und zwei U-förmige, an
der Außenseite
dazu zwischen zwei Fixieransätzen
jeweils befestigte Clips dienen, welche in vorzusehende Platinenbohrungen
einschnappen und somit eine automatische Bestückung der Platinen mit Dosenteilen
der Hochstrom-Steckvonichtung ermöglichen;
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3a Eine
Seitenansicht des Unterteils des Steckergehäuses der Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung,
gesehen auf die außerhalb der
Platinen zu liegen kommende, um 90° zu diesen abgewinkelte Längsseite
des Steckergehäuses,
wobei links der Führungsabschnitt
für die
zu verwendende Zugentlasung des an die beiden Hauptkontaktstifte über einen
Crimpanschluß zu
verpressenden Kabels dargestellt ist und rechts der Schutzkragen
für den
aufzunehmenden Führungsansatz
des Dosenteils der Steckvorrichtung; 3b Eine
Draufsicht auf die den Crimpanschluß und Führungsabschnitte für die Zugentlastungsschelle
aufweisende Anschlußseite
des Steckergehäuseunterteils
unter Darstellung der um 90° abgewinkelten,
den Schutzkragen bildenden Anschlußseite und eines an dessen Außenseite
zur Veniegelung von Steckerteil und Dosenteil dienenden Rasthakens;
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3c Eine
Draufsicht auf die Innenseite des Steckergehäuseunterteils, wobei die Abwinkelung
des Steckergehäuses
um 90° unter
Bildung der oberen den Schutzkragen aufweisenden Anschlußseite sowie
der dazu linken Anschlußseite
für das
anzuschließende
zweipolige Kabel der Hochstrom-Steckvonichtung
zu erkennen ist, wobei die Bohrungen für die Kontaktstifte und die
Aufnahmen zur Führung
der Kontaktstifte im Schutzkragen in Strichelung dargestellt sind,
da der Schutzkragen in radialer Richtung über den gesamten Umfang geschlossen
ist;
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3d Eine
Ansicht auf die Vorderseite des Schutzkragens des Steckergehäuses, wobei
dahinter, seitlich nach links der um 90° dazu abgewinkelte Gehäuseabschnitt
für den
Crimpanschluß sich
erstreckt, welcher im Gegensatz zu dem in radialer Richtung in sich
geschlossenen Schutzkragen lediglich eine Halbschale eines über die
Höhe geteilten seitlichen
Abschnitts des Steckergehäuses
bildet, wobei die obere fehlende Halbschale durch den aufzuschraubenden
Oberteil des Steckergehäuses
gebildet wird (siehe 4a–e);
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3e Eine
Schnittansicht gesehen auf den äußeren Führungsabschnitt
der Zugentlastungsschelle gemäß dem Schnitt
AA der 3a;
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4a Eine
Seitenansicht des Oberteils des Steckergehäuses der Platinen-Hochstrom-Steckvonichtung,
gesehen auf die außerhalb
der Platine zu liegen kommende, um 90° zu dieser abgewinkelte Längsseite
des Steckergehäuses,
wobei rechts der Führungsabschnitt
für die
zu verwendende Zugentlastung und die Ausschlußseite zur Verpressung der Leiter
des Kabels an den Hauptkontaktstiften über Crimpanschlüsse dargestellt
ist und links eine Draufsicht auf die Rückseite des Schutzkragens,
in welchem der Führungsansatz
des Dosengehäuses
der Hochstrom-Steckvorrichtung einzustecken ist;
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4b Eine
Draufsicht auf die Anschlußseite
für den
Kabelanschluß des
Steckergehäuses
mit dort angelegten Führungsabschnitten
für die
aufzunehmende Zugentlastungsschelle unter Darstellung eines im Bereich
der Führung
der Zugentlastungsschelle jeweils seitlich rechts und links angelegten Schnapphakens,
welche in 4a lediglich
verdeckt zueinander in Seitenansicht auf die Breitseite dargestellt
sind;
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4c Eine
Draufsicht auf die Innenseite des Steckergehäuseoberteils, wobei die zum
nach oben vorspringenden Schutzkragen hin zu montierende Anschlußseite gegenüber der
den Führungsabschnitt
für die
Zugentlastungsschelle aufweisenden Anschlußseite um 90° abgewinkelt
ist;
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4d Eine
Ansicht auf die zum Schutzkragen gerichtete Anschlußseite des
Steckergehäuseoberteils,
wobei nach rechts außen
die seitliche dazu um 90° versetzte
Anschlußseite
für die
Crimpanschlüsse
des zweipoligen Kabels sowie für
die Führung
der Zugentlastungsschelle sich erstreckt, wobei im Gegensatz zum
Steckergehäuseunterteil
das gesamte Oberteil lediglich als Halbschale ausgebildet ist und
dabei den ebenfalls als Halbschale ausgebildeten Abschnitt des Steckergehäuseunterteils
nach oben ergänzt;
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4e Eine
Schnittansicht auf den äußeren Teil
der Führung
der Zugentlastungsschelle gemäß Schnitt
AA in 4a
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5a Eine
Ansicht auf die Vorderseite des Steckansatzes des einteilig ausgebildeten
länglichen,
nicht abgewinkelten, auf der Platine zu befestigenden Dosengehäuses;
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5b Eine
Ansicht auf die linke Außenseite des
Dosengehäuses
unter Darstellung der zwei über die
Unterseite des Dosengehäuses
auf beiden Seiten vorstehenden zueinander beabstandeten dornförmigen Fixieransätze und
der seitlich angelegten Halterung zur Arretierung eines mit zwei
Rastnasen über die
Unterseite vorstehenden Clips, wobei die Fixieransätze und
Rastnasen jeweils zur Befestigung des Dosenteils der Hochstrom-Steckvorrichtung
in Bohrungen der Platine dienen;
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5c Eine
Draufsicht auf das Dosengehäuse
der Hochstrom-Steckvorrichtung
gemäß 5a,5b
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6a,b,c,d,e,f Eine Seitenansicht, einen Längsschnitt
und einen Querschnitt durch die Zugentlastungsschelle und zwar bezüglich des
Oberteils und Unterteils;
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7a Eine
Seitenansicht des in dem abgewinkelten zweipoligen Steckerteil zu
verwendenden kurzen Kontaktstiftes;
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7b Eine
Seitenansicht des im Steckerteils zu verwendenden langen Kontaktstiftes;
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8–16 Ansichten auf die Steckseite
des Dosenteils und des Steckerteils, welche für unterschiedliche Codierungen
der Hochstrom-Steckvorrichtung ausgelegt sind und insbesondere eine Übersteckung
mit umgetauschter Polarität
von Stecker- und Dosenteil verhindern;
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17 Eine
schematische Darstellung der Formgebung der Anschlußstifte
der Dreibeinkontaktierung und des Eingriffes des unteren Endes eines Anschlußstiftes
in einem Platinenloch sowie der erfolgenden Verlötung sowohl auf der Platinenvorder- als
auch auf der Platinenrückseite.
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Die in den 1–16 dargestellte Hochstrom-Steckvorrichtung
dient im Wechsel- oder Gleich-Spannungsbereich von z. B.
bis 150 V bei Strömen bis zu mindestens 80 A
zum Platinenanschluß insbesondere
bei mobilen und stationären
Telefonanlagen.
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Die Hochstrom-Steckvorrichtung 1, 1', 1'' wird dabei von den senkrecht in
parallelen Ebenen zueinander beabstandeten, in Einschubmodulen 3, 4 montierten
Platinen 2 über
die Außenseite
der Einschubmodule mit ihrem äußeren zweipoligen
Anschlußkabel
nach oben oder unten geführt,
wie dies in 1a, b angedeutet ist.
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Da die Platinen bestückt sind,
nehmen diese wie in den Zeichnungen dargestellt, einen breiteren, rechteckigen
Raum ein, wobei zwischen den Platinen ausreichend Platz vorhanden
ist, um dort die Platine mit einem zunächst in horizontaler Richtung
verlaufenden Verbinder der Hochstrom-Steckvorrichtung zu kontaktieren,
wobei dieser Abschnitt bis kurz vor die Einschubmodulvorderseite
geführt
ist und an dieser dann um 90° nach
oben oder unten mit einem zweiten zu überstreckenden Verbinder, welcher
in die Einschubmodulvorderseite gerichtet ist, umgelenkt wird.
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In der Hochstrom-Steckvorrichtung 1, 1', 1'' werden dabei Hauptkontakte 12, 13; 14, 15 verwendet,
welche gemäß dem Stift-/Hülse-Prinzip
ausgebildet sind, welches Anwendung bei Geräte-Steckvorrichtungen für Gabelstapler
und ähnliche
Elektrofahrzeuge findet. (siehe DIN 43589-1) Das mit Buchsenteilen 33 an
den Kontaktbuchsen darstellenden Hauptkontakten 14, 15 ausgebildete
Dosenteil 10 ist dabei auf der zu kontaktierenden Platine über eine besondere
Rast- und Beschickungseinrichtung gehaltert und wird dabei wie in 2 gezeigt, über eine an
der Kontaktbuchsenrückseite 16, 16' angelegte Dreibeinkontaktierung 18, 18' und deren auf der
Platine vorzunehmende Lötanschluß 44 (siehe 17) auf der Platine elektrisch
kontaktiert.
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Die Hauptkontakte 14, 15 mit
den vorderen Buchsenteilen 33 des Dosenteils 10 werden
dabei im Dosengehäuse 11 über ein
von der Oberseite des Gehäuses
zwischen die länglichen
Hauptkontakte 14, 15 einsteckbares, federndes
Klemmstück 35' festgelegt
(2, 5c).
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Dieses greift dabei in eine radial
zurückspringende
Umfangsnut etwa auf halber Länge
der Hauptkontakte 14, 15 ein. Die förmigen Buchsenteile
des Dosenteils 10 stehen dabei bis in den vorderen Teil des
Dosengehäuses 11 vor,
welches dort als Steckansatz 25 ausgebildet ist, wie dies
für Geräte-Steckvorrichtungen
von Elektro-Flurförderzeugen bekannt
ist, wobei der Steckansatz aber in zwei separate Ansätze zur
separaten Abkapselung der Buchsenteile geteilt ist.
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Während
das Dosengehäuse 11 im
wesentlich einstückig
ausgebildet ist und insbesondere nicht in ein Dosengehäuseunterteil
und -oberteil aufgeteilt ist und sich dabei entsprechend den im
wesentlichen geradförmig
ausgebildeten Hauptkontakten, welche lediglich am Ende eine nach
außen
abgewinkelte Dreibeinkontaktierung aufweisen, geradförmig erstreckt,
weist der Steckerteil 6 einen zunächst dem Dosenteil 10 zugewandten
geradförmigen,
zu übersteckenden
ersten Abschnitt auf, welcher durch den Schutzkragen 24 des
Steckergehäuses
gebildet wird, der die dort frei vorstehenden Stiftabschnitt 32 der Hauptkontakt 12, 13 des
Steckerteils 6 umgibt, und des weiteren einen dazu um 90° abgewinkelten
zweiten Gehäuseabschnitt.
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Es ist dabei ein Steckergehäuseunterteil 7 und
ein dazu kleinerer Abschnitt in Form eines Steckergehäuseoberteils 8 gegeben,
welche sich über den
abgewinkelten zweiten Gehäuseabschnitt
des Steckergehäuseunterteils
ergänzen.
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Während
das Steckergehäuseunterteil 7 den in
sich seitlich nach außen
geschlossenen Schutzkragen 24 des Steckerteils aufweist
und einen sich daran lediglich im Unterteil anschließenden,
um 90° zum
Schutzkragen schließlich
abgewinkelten Gehäuseabschnitt,
stellt sich das Steckergehäuseoberteil 8 lediglich
als im wesentlichen gerade Gehäusehalbschale
dar, welche den entsprechenden Halbschalenabschnitt des Steckergehäuseunterteils 7 ergänzt.
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Das Steckergehäuseoberteil 8 weist
dabei als Anschluß eine
senkrechte Stirnseite 8' auf,
welche gegenüber
der freien inneren Stirnfläche 8" des Schutzkragens 24 zur
Anlage kommt, und seitlich rechts versetzt um 90° eine weitere Anschlußseite 72,
an welcher ein Führungsabschnitt 23 für eine dort in
senkrechter Richtung verschiebbare Zugentlastungsschelle 9 angelegt
ist und somit die Öffnungen für ein zu
kontaktierendes zweipoliges Kabel.
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Der Aufbau des Steckergehäuseunterteils 7 ergibt
sich dabei im einzelnen aus 3a–3d und der Aufbau des Steckergehäuseoberteils 8 aus 4a–4d.
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Die Anordnung der Hauptkontakte 12, 13 des Steckerteils
im Steckergehäuseunterteil
7 ist in 2 wiedergegeben.
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Diese Kontaktstifte darstellenden
Hauptkontakte weisen dabei an einem äußeren Ende jeweils einen Crimpanschluß 77 zum
Verpressen eines Kabels mit geeignet großem Leitungsquerschnitt auf (z. B.
6, 10, 16 mm2)
und sind mit ihren Stiftabschnitten 32 von diesem Crimpanschluß seitlich
nach rechts um 90° jeweils
abgewinkelt.
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Sie erstrecken sich dann jeweils
mit diesen geradförmigen
Stiftabschnitten 32 mittig in die beiden Aufnahmen des
Schutzkragens 24. Der Hauptkontakt, der im Bereich der
90° Abbiegung
des Steckerteils innen zu liegen kommt, ist dabei kürzer als
der außen
zu liegen kommende Hauptkontakt 13.
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Die Stiftabschnitte 32 der
Hauptkontakte 12, 13 wie auch die Buchsenteile 33 der
Hauptkontakte 14, 15 stehen dabei nicht nach außen über den Schutzkragen 24 des
Steckergehäuses
bzw, den Steckansatz 25 des Dosengehäuses über, so daß sie vollkommen im Schutzkragen
bzw. Steckansatz nach außen
abgekapselt sind und somit gegen einem unbeabsichtigten elektrischen
Kontakt, beispielsweise durch Berührung mit einem Werkzeug, geschützt sind.
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Aufgrund der um 90° abgewinkelten
Hauptkontakte 12, 13 des Steckerteils 6 ist
an dessen äußeren Crimpanschluß 77 eine
Aufnahme für
Leitungen mit Kabelumlenkung zum Platinenanschluß gegeben, wobei Leitungen
in einer Querschnittsmessung bis 16 mm2 festlegbar sind.
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Durch die an der äußeren Anschlußseite 71, 72 vorgesehene,
aus einer Zugentlastungsschelle 9 und Führungsabschnitten 23 des
Steckergehäuseunterteils
und des Steckergehäuseoberteils
bestehende schwimmende Zugentlastung wird eine optimale Führung des
Kabels zu dem jeweiligen Crimpanschluß 77 der Hauptkontakte 12, 13 gewährleistet.
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An der Innenseite 27 des
Steckergehäuseunterteils
sind dabei, wie auch an der entsprechenden Innenseite des Steckergehäuseoberteils
gemäß 3d und 4d, Stege 50–53 und längliche
Ausnehmungen 54, 55 zur Führung und Einbettung der beiden
nebeneinander anzuordnenden Hauptkontakte 12, 13 des
zweipoligen Steckerteils angeordnet.
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Die Anordnung der Ausnehmungen 54,55 sowie
Längs-
und Diagonalstege 50–53 im
Steckerunterteil entspricht dabei der Anordnung der Ausnehmungen 54', 55' und Stege 50'– 53' im Steckeroberteil,
wobei am Steckerunterteil zusätzlich
der Schutzkragen 24 angeformt ist, so daß dessen
halbschalenförmiger
erster Abschnitt durch einen zweiten Abschnitt verlängert ist.
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Die Ausnehmungen 54, 55; 54', 55' sind jeweils
von der Anschlußseite 71, 72,
wo die Führungsabschnitte 23 der
Zugentlastungsschelle angelegt sind, zunächst gerade geführt, wobei
der Bereich der Ausnehmungen zu der zum Schutzkragen angrenzenden
Stirnseite 8' dann
jeweils um 90° abgebogen ist.
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Mittig zwischen diesen Ausnehmungen
ist der Mittelsteg 50, 50' geführt, welcher am äußeren Ende
eine entsprechende Abbiegung aufweist.
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Zur Aussteifung des abgebogenen Abschnittes
sind dabei in den Ausnehmungen 54, 55; 54', 55' die Stege jeweils
als Diagonalstege 51, 51', 52' und in der außenliegenden Ausnehmung zusätzlich als Quersteg 53, 53' ausgeführt.
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Das Steckergehäuseunterteil 6 und
Steckergehäuseoberteil 8 sind
im Bereich der Stirnflächen 56, 57 ihrer
als Halbschalen ausgebildeten Abschnitte plan ausgebildet und aufeinander
setzbar.
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In einer Gewindebohrung 58 des
Steckergehäuseunterteils 7 ist
dabei das Steckergehäuseoberteil
mittels einer Schraube festlegbar, welche durch eine Durchgangsbohrung 59 des
Steckergehäuseoberteils
geführt
ist und mit ihrem Kopf dort auf der Gehäuseaußenseite festgelegt wird.
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Die Befestigung von Steckergehäuseunterteil 7 und
Steckergehäuseoberteil 8 erfolgt
des weiteren durch den in 4b und 4e dargestellten Schnapphaken 35,
welcher sich dort seitlich nach oben mit einem langen stegförmigen Abschnitt
rechts und links in der für
die Zugentlastungsschelle 9 gebildeten Ausnehmung erstreckt.
Diese Führung 68 wird von
den Führungsabschnitten 23 der
Zugentlastungsschelle gebildet.
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Die vorstehenden Schnapphaken 35 greifen in
eine gemäß 3e sich im Steckergehäuseunterteil
nach unten erstreckende Ausnehmung zur Führung der Zugentlastungsschelle 9,
wobei an der dortigen Außenwandung
jeweils eine radial zurückspringende
Rastfläche 60, 61 angelegt
ist.
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Nach Befestigung des Steckergehäuseoberteils
gegen das -unterteil sind die zwischen diesen eingelegten Hauptkontakte 12, 13 im
Steckergehäuse
festgelegt und ragen dessen Schutzkragen.
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Zur Befestigung von Steckerteil 6 und
Dosenteil 10 ist dabei gemäß 3a, b, c und d jeweils an einer Außenseite 24' des Steckergehäuseunterteils 7 im
Bereich des dortigen Schutzkragens 24 ein Rasthaken 26 angelegt,
welcher als zweiseitiger Hebel ausgebildet ist und somit durch Druck
auf das eine Hebelende mit seiner Rastnase nach außen verschwenkbar
ist.
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Diese Rastnase greift, wie 2 zu entnehmen ist, hinter
einer Querrippe 63 an der Außenwand des Dosengehäuses 10 ein.
Diese Querrippe ist dabei seitlich hinter dem Steckansatz 25 des
Dosengehäuses 10 angelegt,
so daß durch
den Rasthaken 26 eine Übersteckung
von Schutzkragen 24 und Steckansatz 25 nicht behindert
wird.
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Um eine Fehlsteckung der zweipoligen Hochstrom-Steckvonichtung 1, 1', 1'' mit einer anderen Hochstrom-Steckvonichtung
bzw. von Steckerteil und Dosenteil untereinander zu vermeiden. ist
zumindest eine in der Wandung des Schutzkragens sich nach innen
zu einer der dortigen Längsaufnahmen 30, 31 öffnende
Längsnut 49 angelegt
(2, Figur 5a, c).
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Entsprechend ist an der Außenseite
des Steckansatzes des Dosengehäuses
11 ein Längssteg 48 angelegt,
welcher bei richtiger Übersteckung mit
dem Steckerteil 6 in die Längsnut 49 des Steckerteils 6 eingreift
und ansonsten eine Übersteckung verhindert.
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Wie 5a und 5c zu entnehmen, besteht der
Steckansatz 25 des Dosengehäuses 11 aus zwei parallelen,
zueinander beabstandeten, rohrförmigen Ansätze 25', 25'', welche nach vorne bis auf eine Durchtrittsöffnung für die Stiftabschnitte 32 der
Kontakte des Steckerteils 6 verschlossen sind.
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Da diese Ansätze 25', 25'' zueinander
beabstandet sind, besteht dabei außen zwischen diesen genügend Platz
zur Führung
des Längssteges 48, wobei
dieser in der mittig im Schutzkragen angelegten Längsnut 49 bei Überstecken
von Steckerteil 6 und Dosenteil 10 eingreift,
da der Schutzkragen 24 in zwei Längsaufnahmen für die beiden
Stiftabschnitte 32 durch eine Querwandung 62 unterteilt
ist, in welche insofern die Längsnut 49 führbar ist,
welche sich einseitig in eine der Längsaufnahme des Schutzkragens 24 öffnet. In
diesen kommt jeweils einer der Stiftabschnitte 32 zu liegen
und ist der seitlich außen mit
dem Längssteg 48 versehene
Ansatz des Steckansatzes 25 einschiebbar.
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Wie 5a–5c zu entnehmen, weist dabei das
Dosengehäuse 11 an
seiner Außenwand
im Gegensatz zum Steckergehäuse 6, 7 eine
Halterung für eine
Rast- und Bestückungseinrichtung
zur Befestigung des Dosenteils 10 auf der Platine 2 auf.
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Zur Halterung des Dosengehäuses 11 auf der
Platine sind dabei an der Unterseite beidseits des Dosengehäuses in
Abstand zueinander zwei nach außen
vorstehende Fixieransätze 19, 20; 19', 20' angelegt. Diese
Fixieransätze
sind dabei derart bemessen, daß sie
in Platinenbohrungen 43 einsteckbar oder einrastbar sind
(siehe 17).
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Zur zusätzlichen Befestigung des Dosengehäuses 11 mittels
der zu verwendenden Rast- und Bestückungseinrichtung dient dabei
ein U-förmiger Clip 21, 22 auf
beiden Dosengehäuseseiten
(2). Dieser Clip steht
dabei seitlich mit seinen beiden Arretierbeinen nach außen über die
Unterseite des Dosengehäuses 11 vor.
Zur Halterung des Clips am Dosengehäuse 11 dient dabei
ein länglicher
Bügel 38, 39 an
jeder Gehäuseseite,
wobei der Clip in diesen Bügel
von oben einsteckbar ist und mit einer äußeren Anschlagfläche seitlich
außen
zur Auflage kommt. Um ein Herausdrücken des Clips aus diesem Bügel bei
Aufstecken des Dosenteils 10 auf der Platine 2 zu verhindern,
ist dabei im Abstand oberhalb des Bügels mittig zu diesem ein radial
vorspringender Ansatz 66 als Clip-Arretierung vorgesehen.
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Die Clips 21, 22 sind
dabei aus Metall hergestellt, bestehen also im Gegensatz zu den
Fixieransätzen 19, 20; 19', 20' des Dosengehäuses 11 nicht aus
Kunststoff. Sie weisen am Ende ihrer Arretierbeine Rastnasen 36, 37; 36', 37' auf.
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Nach Einbringung in die an der Platine
vorzusehenden Platinenbohrungen lassen sich die Arretierbeine der
Clips 21, 22 in diesen nicht nur unter Ausnutzung
von Feder- und Spannkräften
festclipsen, sondern auch unmittelbar an der Platine auflöten.
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Die Ausbildung der Hauptkontakte 14, 15 des
Dosenteils 10 mit äußeren Buchsenteilen,
die als Kontaktabschnitte 33 in den Steckansatz 25 vorstehen
und in das Dosengehäuse 11 der 5a, b, c einzubringen
sind, ergibt sich dabei aus 2.
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Der Aufbau der Hauptkontakte 14, 15 entspricht
dem Aufbau der Kontaktbuchsen. die im Dosenteil von Elektro-Fluförderzeug-Steckvorrichtungen
verwendet werden.
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Insofern ist der vordere Buchsenteil,
in welchem zur Leitung höherer
Ströme
ein massiv ausgebildete Stiftkontakte 12, 13 des
Steckerteils 6 zu überstecken
ist, in Längsrichtung
gespalten, wobei über
die Buchsenöffnung
außen
ein Spannring zur Anlage kommt. Durch diese Konstruktion ergibt
sich dabei eine gute Kontaktierung der Kontaktstifte 32 in den
Hülsen 33 der
Hauptkontakte des Dosenteils 10.
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Es wird dabei insbesondere eine optimale Stromübertragung über den
Abschnitt der Hülsenkontakte
im Bereich der Breite des Spannringes sichergestellt. Die Kontakte
sind fließgepreßt um eine feste Übersteckung
und geringen Übergangswiderstand
zu gewährleisten.
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Die Hauptkontakte sind dabei aus
Kupfer hergestellt und außen
versilbert.
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An den Kontaktbuchsenrückseiten 16, 16' sind jeweils
die Anschlüsse
für die
Dreibeinkontaktierung 18, 18' angelegt. Diese Dreinbeinkontaktierung weist
jeweils drei nach einen Längsabschnitt
um 90° abgewinkelte
Anschlußstifte 41 auf,
von welchen zwei nach außen
vorstehen und ein mittig dazu auf Lücke angelegter Anschlußstift nach
innen zurückweicht.
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Diese Anschlußstifte 41 sind unmittelbar
an den Hülsenkontakten 14, 15 des
Dosenteils 10 an der dortigen Kontaktbuchsenrückseite 16, 16' an einem Bolzenabschnitt 17 angeformt.
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Die Kontaktierung jedes buchsen-
bzw. hülsenförmigen Hauptkontaktes 14, 15 auf
der Platine erfolgt somit jeweils über einen dreifachen Lötanschluß über die
drei vorgesehenen Anschlußstifte 41.
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Im Gegensatz zu lediglich einem oder
zwei Anschlußstiften,
wird durch drei Stifte und die speziell in 17 gezeigte Form der Anschlußstifte
ermöglicht,
eine doppelseitige Verlötung
im Lötbad
auf der Platinenvorder- und -rückseite
vorzunehmen, wobei sich bei der Verlötung auf der Platinenrückseite
durch Kapilarwirkung zwischen den Anschlußstiften und deren Platinenbohrung
Lot auf die Oberseite der Platine ansiedelt und insofern die doppelseitige
Verlötung
und mechanisch fester Anschluß jedes
Anschlußstiftes
gegeben ist.
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Wie 17 zu
entnehmen, weisen die Anschlußstifte 41 dabei über der
Oberseite der Platine einen im Querschnitt verjüngten Abschnitt auf, wobei dieser
eine Abschrägung 45 besitzt.
An diesem abgeschrägten
Abschnitt schließt
sich dann ein gerader Abschnitt mit gleicher Querschnittsabmessung
an. Dieser steht dabei aus der etwa 1,6–2 mm
dicken Platine nach außen
von der Platinenrückseite
vor, wobei der Anschlußstift
einen Endabschnitt, mit Außenseiten 46 aufweist,
welche zur Stiftspitze hin abgeschrägt sind. Diese Spitze steht
aus der Platinenunterseite etwa maximal bis zu 0,5 mm
vor.
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Die Lötanschlüsse seitlich des Anschlußstiftes 41 auf
der Platinenoberseite und Platinenunterseite sind jeweils durch
dort eingezeichnetes umlaufendes Lötzinn 44 wiedergegeben.
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Wie bereits zum Steckergehäuseteil 6,7 ausgeführt, wird
das im Crimpanschluß 77 der
Steckerhauptkontakte 12, 13 zu verpressende Kabel
mit seinen zwei Anschlußleitern
jeweils durch eine Zugentlastungsschelle 9 geführt. Es
handelt sich dabei um eine schwimmende Zugentlastung, da die Zugentlastungsschelle 9 in
einer Längsausnehmung
(Führung 68)
zwischen einem vorderen und hinteren Führungsabschnitt 23 senkrecht
zu den Kontakten verschiebbar ist, welcher aus Wandungsabschnitten
des Gehäuseunterteils
und Gehäuseoberteils
gebildet wird.
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Die Zugentlastungsschelle 9 weist
dabei das Zugentlastungsschellenoberteil 9' gemäß 6a, b, c und das Zugentlastungsschellenunterteil 9'' gemäß 6d, e, f auf.
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Diese Ober- und Unterteile weisen
jeweils rechts und links Aufnahmen 67 zum Einbringen der festzuklemmenden
Leiter des zweipoligen, an die Steckerhauptkontakte anzuschließenden Kabels
auf.
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Mittig zwischen diesen Ausnehmungen
ist ein Längssteg
geführt,
in welchem eine Durchgangsbohrung 59 bzw. eine Bohrung 58 mit
einem Innengewinde angelegt ist, so daß Ober- und Unterteil der Zugentlastungsschelle 9 gegeneinander
verschraubbar sind.
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In 7a, b sind in einer Seitenansicht die abgewinkelten
Hauptkontakte 12, 13 des Steckerteils 6 dargestellt,
welche durch Kontaktstifte gebildet werden.
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Diese weisen jeweils den äußeren Crimpanschluß 77 auf,
welcher in Form einer Hülse
ausgebildet ist, welche sich einseitig öffnet und zur gegenüberliegenden
Seite in einen im Innendurchmesser verjüngten Stiftabschnitt übergeht,
welcher den Stiftabschnitt 32 der Hauptkontakte 12, 13 bildet.
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Der Hauptkontakt 12 weist
einen gegenüber dem
Hauptkontakt 13 kürzeren
Stiftabschnitt auf, wobei die Länge
des hülsenförmigen Abschnittes
des Crimpanschlusses 77 jeweils gleich ist.
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In den 8–16 sind jeweils sechs Steckergehäuse 7, 8 und
vier Dosengehäuse 11 gezeigt,
bei welchen in den Längsaufnahmen 30, 31 des
Schutzkragens 24 bzw. zwischen den rohrförmigen Ansätzen des
Steckansatzes 25 Längsstege 48', 48'' und auf der Gegenseite Längsnuten 49', 49'', 49''' angebracht sind.
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Die Längsnuten und -stege sind seitlich
mittig verschoben und in unterschiedlicher Richtung zueinander ausgerichtet,
wobei auch eine paarweise Anordnung von Längsstegen bzw. Längsnuten
im Schutzkragen 24 bzw. Steckansatz 25 vorgesehen ist.
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Durch diese Codierung werden die
verschiedensten Verwechslungsmöglichkeiten
von Steckerteil und Dosenteil einer Hochstrom-Steckvorrichtung bzw.
von unterschiedlichen Hochstrom-Steckvorrichtungen vermieden, nämlich
- – Verwechslungen
untereinander.
- – Verwechslungen
von positivem Pol und negativem Pol,
- – die
ungewollte Steckbarkeit nur eines Pols und
- – die
Vertauschung von Kabelabgang „oben" und Kabelabgang „unten", wie dies in 1b für diese unterschiedlichen Kabelabgänge von
den kontaktierten Platinen 2 bzw. verwendeten Steckvorrichtungen
dargestellt ist.
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- 1,
1', 1''
- Hochstrom-Steckvorrichtung
- 2
- Platinen
- 3,
4
- Einschubmodule
- 5
- Vorderseite
eines Einschubmoduls
- 6
- Steckerteil
- 7
- Steckergehäuseunterteil
- 8
- Steckergehäuseoberteil
- 8'
- Stirnseite
des Gehäuseoberteils
- 8''
- innere
Stirnfläche
des Schutzkragens
- 9
- Zugentlastungsschelle
- 9'
- Zugentlastunsschellenoberteil
- 9''
- Zugentlastungsschellenunterteil
- 10
- Dosenteil
- 11
- Dosengehäuse
- 12,
13; 14, 15
- Hauptkontakte
(Kontaktstifte, -Buchsen)
- 16,
16'
- Kontaktbuchsenrückseite
- 17
- Bolzenabschnitt
- 18,
18'
- Dreibeinkontaktierung
- 19,
20; 19', 20'
- Fixieransätze (Befestigungen)
- 21,
22
- Clips
(Befestigungen)
- 23
- Führungsabschnitt
der Zugentlastungsschelle (9)
- 24
- Schutzkragen
des Steckerteils
- 24'
- Außenseite
des Schutzkragens
- 24''
- Wandung
- 25
- Steckansatz
des Dosenteils
- 25', 25''
- Ansätze
- 26
- Rasthaken
- 27
- Innenseite
des Steckergehäuseunterteils
- 28,
29
- Zugangsbohrungen
im Steckergehäuseunterteil
zu den Aufnahmen des Steckansatzes
- 28', 29'
- Zugangsbohrungen
zu den Aufnahmen im Schutzkragen
- 30,
31
- Längsaufnahmen
des Schutzkragens
- 32
- Stiftabschnitt
der Kontaktstifte 12, 13
- 33
- Buchsenteil
der Kontaktbuchsen 14, 15
- 34
- Halbschale
des Steckergehäuseunterteils
- 35
- Schnapphaken
des Führungsabschnittes
der Zugentlastungsschelle bzw. des Steckergehäuseunterteils
- 35'
- Klemmstück zur Arretierung Buchsenteile
- 36,
37; 36', 37'
- Rastnasen
der Clips
- 38,
39
- seitliche
bügelförmige Halterung
für die
Clips
- 40
- Clip-Arretierung
(Warze)
- 41
- Anschlußstifte
der Dreibeinkontaktierung
- 41'
- erster
Stiftabschnitt
- 41''
- zweiter
Stifabschnitt
- 42
- Platinenbohrungen
für Anschlußstifte
- 43
- Platinenbohrungen
für die
Fixieransätze
oder Rastnasen der Clips
- 44
- Lötanschluß der Anschlußstifte der
Dreibeinkontaktierung
- 45
- Abwinklung
des Anschlußstiftes
im Bereich oberhalb der Platine
- 46
- Abwinklung
zur Spitze des Anschlußstiftes
- 47
- Platinenbohrung
durchsetzender gerader Abschnitt des Anschlußstiftes
- 48,
48', 48'', 48'''
- Längsstege
im Steckgesicht des Steckerteils oder Dosenteils
- 49,
49', 49'', 49'''
- Längsnuten
im Steckgesicht des Steckerteils oder Dosenteils
- 50,
50'
- Mittelsteg
im Steckergehäuse
- 51,
52; 51', 52'
- Diagonalstege
- 53,
53'
- Querstege
- 54,
55; 54', 55
- Ausnehmungen
im Steckergehäuse
- 56,
57
- Stirnflächen
- 58
- Gewindebohrung
- 59
- Durchgangsbohrung
- 60,
61
- Rastfläche
- 62
- Querwandung
- 63
- Querrippe
- 64
- Arretierbeine
- 65
- Gewindebohrung
- 66
- Ansatz
(Clip-Arretierung)
- 67
- Aufnahmen
der Zugentlastungsschelle
- 68
- Führung der
Zugentlastungsschelle
- 69,
69'
- erster
Abschnitt der Ausnehmungen im Steckergehäuse
- 70,
70'
- zweiter
Abschnitt der Ausnehmungen im Steckergehäuse
- 71
- Kabelanschlußseiten
- 72
- –
- 73,
74
- Längsaufnahmen
des Dosengehäuses
- 75
- Aufnahmeschlitz
für Klemmstück
- 77
- Crimpanschluß