-
HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
-
Diese
Erfindung betrifft im Allgemeinen Kraftfahrzeuge und insbesondere
eine Ablagevorrichtung für
Kraftfahrzeugladeflächen
und Kofferraumabteile, die das Risiko reduziert, dass eine Ladung
während des
Betriebs des Kraftfahrzeugs sich bewegt, gleitet oder über die
Ladefläche
und das Kofferraumabteil rollt.
-
Die
meisten Kraftfahrzeuge sind mit Ladeflächen bzw. Nutzlastbereichen
und Kofferraumabteilen zum Transportieren und Ablegen von Ladung
versehen. Nutzlastbereiche und Kofferraumabteile sind im Allgemeinen
durch eine horizontale Ladeoberfläche abgegrenzt, die sich zwischen
den Seitenflächen bzw.
Seitenkonsolen des Fahrzeuges und dem hintersten Sitz und dem hinteren
Ende des Kraftfahrzeuges erstreckt. Die Ladung, die auf der Ladeoberfläche transportiert
und abgelegt wird, bewegt sich, gleitet oder rollt über die
Ladeoberfläche
in Reaktion auf die Bewegung des Fahrzeuges, die durch eine Beschleunigung,
durch ein Bremsen und ein Lenken ausgelöst wird.
-
Es
ist erwünscht,
zu verhindern, dass Ladung über
die Ladeoberfläche
bewegt wird, um verhindern zu können,
dass Zuladung ausläuft
oder beschädigt
wird, wenn sie transportiert oder abgelegt wird. Es wird auch oft
gewünscht,
unterschiedliche Ladung zu trennen, um zu verhindern, dass sich
unterschiedliche Ladung vermischt und/oder gegenseitig beschädigt.
-
Populär waren
zuletzt Nutzlastnetze. Diese Netze werden für gewöhnlich aus flexiblen elastischen
Schnüren
mit Haken oder anderen Befestigungen ausgebildet, die mit Ösen zusammenwirken,
die strategisch in dem Kraftfahrzeugnutzlastbereich oder dem Kofferraum
angeordnet sind. Diese Netze sind in ihren Anwendungen jedoch begrenzt.
Sie können keine
starre Struktur zum Aufnehmen von zerbrechlicher Ladung bereitstellen.
Das Befestigen des Netzes kann erfordern, dass der Bediener des
Kraftfahrzeuges oder der Passagier sich in die Ladefläche oder
in den Kofferraum hinein krümmen
oder ausstrecken muß.
Zudem kann die Verwendung des Netzes ein Festspannen über der
Ladung erfordern, das die zerbrechliche Ladung zerbrechen und beschädigen kann.
-
Verschiedene
Organisierungsvorrichtungen sind zur Verwendung in Kraftfahrzeugladeflächen und
Kofferraumabteilen vorgeschlagen worden. Diese Vorrichtungen enthalten
Unterteilungen oder Gestelle, die die Ladefläche oder den Kofferraum in mehrere
einzelne Ablageflächen
aufteilen. Einige Vorrichtungen enthalten Trennwände, die zusammenklappbar sind,
um eine Vorrichtung zu ermöglichen,
die in einer kompakten Form zusammengefaltet und abgelegt werden
kann. Die Trennwände
einiger dieser Vorrichtungen können
an dem Fahrzeug durch Metallgelenke gesichert werden. Diese Vorrichtungen
können
teuer in der Herstellung sein, insbesondere auf dem Sekundärmarkt,
und können
umständlich
im Aufbau sein. Zudem können
diese Vorrichtungen während
des Betriebs des Fahrzeuges vibrieren bzw. schwingen, wodurch unerwünschte Geräusche erzeugt
werden.
-
Eine
Ablagevorrichtung wird deshalb benötigt, die zulässt, dass
eine Ladung in einem Kraftfahrzeug ohne Bewegen oder Ausschütten transportiert und
abgelegt werden kann, was kein unerwünschtes Geräusch während des Fahrzeugbetriebs
erzeugt.
-
KURZBESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Kraftfahrzeugablagevorrichtung,
die die vorhergehenden Bedürfnisse
befriedigt. Die Kraftfahrzeugablagevorrichtung enthält für eine Fahrzeugladefläche eine
Basis, die einen Boden der Ablagevorrichtung definiert, und eine
Ablageplatte, die an der Basis angebracht ist. Mindestens ein Abschnitt
der Ablageplatte ist relativ zu der Basis durch ein integriertes Gelenk,
Scharnier bzw. Living-Hinge-Gelenk bewegbar. Die Ablageplatte ist
zwischen einer verstauten Position und einer Einsatzposition zum
Unterteilen mindestens eines Abschnitts der Fahrzeugladefläche bewegbar.
-
KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
-
1 ist
eine hintere, perspektivische Ansicht bzw. Heckansicht einer Kraftfahrzeugladefläche mit
einer Kraftfahrzeugladeheckklappe, die zwecks Klarheit geöffnet ist,
die eine Ablagevorrichtung in einer aufgestellten Position in dem
Kraftfahrzeugladebereich in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung enthält;
-
2 ist
eine hintere, perspektivische Ansicht der Kraftfahrzeugladefläche und
der Ablagevorrichtung, die in 1 und in
einer verstauten Position gezeigt ist;
-
3 ist
eine vergrößerte, perspektivische Ansicht
eines Abschnitts der Ablagevorrichtung, die in 1 und 2 in
einer ausgebreiteten bzw. geformten Position gezeigt ist;
-
4 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
eines Abschnitts der Ablagevorrichtung, die in 3 gezeigt
ist, entlang der Linie 4-4;
-
5 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
eines Abschnitts der Ablagevorrichtung, die in 4 gezeigt
ist, in einer installierten Position; und
-
6 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
einer zweiten Ausführungsform
eines Abschnitts einer Ablagevorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung.
-
DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
-
Es
wird nun auf die Zeichnungen Bezug genommen, in denen in 1 ein
Kraftfahrzeug 10 mit einer Ladefläche oder einem Kofferraumabteil 12 zum
Ablegen und Transportieren von Nutzlast bzw. einer Ladung gezeigt
ist. Das gezeigte Kraftfahrzeug 10 und die Ladefläche 12 sind
in einem großen
Umfang im Stand der Technik bekannt und sind nur dafür vorgesehen,
eine Umgebung zu erläutern,
in der die Erfindung verwendet werden kann. Es ist deshalb nicht
beabsichtigt, den Bereich der Erfindung auf die Verwendung mit dem
speziellen Aufbau des Kraftfahrzeugs 10 oder der Ladefläche 12,
die in 1 gezeigt sind, oder auf Kraftfahrzeugladeflächen im Allgemeinen
zu beschränken.
Im Unterschied hierzu, wie unten stehend entnommen werden kann,
kann diese Erfindung in irgendeiner gewünschten Umgebung für Zwecke,
die nachfolgend beschrieben werden, verwendet werden.
-
Die
Ladefläche 12 ist
im Allgemeinen durch gegenüberliegende,
seitlich beabstandete Wände, die
die inneren Komponenten 14, 16 aufweisen, und einen
hinteren Sitz 18 oder eine Wand eines Kofferraumabteils
begrenzt, das schematisch in 1 gezeigt
ist. Ein im Allgemeinen horizontaler Boden 20 oder eine
Ladeoberfläche
ist zum Tragen der Ladung vorgesehen. Eine Ladeklappe oder eine
Kofferraumklappe 22 ist im Allgemeinen vorgesehen, um die
Ladefläche 12 zu
verbergen. Sie ist jedoch in einer geöffneten Stellung in 1 aus
Vereinfachungsgründen
gezeigt.
-
Eine
Ablagevorrichtung, die allgemein mit 24 angegeben ist,
ist dafür
ausgelegt, dass sie in die Ladefläche 12 aufgenommen
ist. Wie gezeigt ist, enthält die
Ablagevorrichtung 24 im Allgemeinen eine erste Abdeckplatte 26 und
eine zweite Abdeckplatte 28, obwohl dies nicht erforderlich
ist. Es ist von Vorteil, dass die Ablagevorrichtung 24 irgendeine
Anzahl von Abdeckplatten haben kann, einschließlich einer einzelnen Abdeckplatte
oder überhaupt
keiner Abdeckplatte. Wie gezeigt ist, enthält die Ablagevorrichtung 24 weiterhin
eine erste Ablageplatte 30 und eine zweite Ablageplatte 32,
obwohl sie nicht erforderlich sind. Es ist von Vorteil, dass die
Ablagevorrichtung 24 irgendeine Anzahl von Ablageplatten
haben kann, einschließlich
einer einzelnen Ablageplatte. Die Ablagevorrichtung 24 kann
weiterhin eine Basis 34 und ein Netz 36 enthalten.
-
Die
erste Abdeckplatte 26 kann drehbar bzw. schwenkbar an der
Basis 34 durch einen ersten Stiftteil 35 bzw.
Zapfen angebracht sein und die zweite Abdeckplatte 28 kann
drehbar bzw. schwenkbar an der Basis 34 durch ein zweites
Stiftteil 37 bzw. Zapfen angebracht sein. Es ist jedoch
von Vorteil, dass die Abdeckplatten 26, 28 an
der Basis 34 oder an irgendeinem Abschnitt der Ladefläche 12 in
irgendeiner Art und Weise angebracht sein können. Wie gezeigt ist, ist
die erste Abdeckplatte 26 an der Basis 34 um eine
Achse A herum angebracht. Wie weiterhin gezeigt ist, ist die Abdeckplatte 28 an
der Basis 34 um eine Achse B herum angebracht. Jede der
Abdeckplatten 26, 28 sind drehbar bzw. schwenkbar
in eine geöffnete
Position, wie in 1 gezeigt ist, in der jede der
Abdeckplatten 26, 28 im Allgemeinen rechtwinklig
zu der Basis 34 ist. Jede der Abdeckplatten 26, 28 ist
auch in eine geschlossene Position drehbar, wie in 2 gezeigt
ist, in der jede der Abdeckplatten 26, 28 im Allgemeinen
parallel zu der Basis 34 ist. Die erste Abdeckplatte 26 kann
weiterhin drehbar in eine ausgefahrene Position sein, wie durch
gestrichelte Linien 26' in 1 gezeigt
ist, obwohl dies nicht erforderlich ist. Es ist von Vorteil, dass eine,
beide oder keine der Abdeckplatten 26, 28 drehbar
oder schwenkbar in eine ausgefahrene Stellung sein kann bzw. können. Die
Abdeckplatten 26, 28 erstrecken sich im Allgemeinen
parallel zu der Basis 34 und erstrecken sich im Allgemeinen
nach außen
von der Vorrichtung 24, wenn sie in der ausgestreckten
Stellung sind. Es ist von Vorteil, dass die erste Abdeckplatte 26 nach
außen
von der Vorrichtung 24 derart ausgestreckt werden kann,
dass sich die erste Abdeckplatte 26 nach außen von
der Rückseite
bzw. dem Heck des Fahrzeuges 10 erstreckt. In der ausgestreckten
bzw. umgelegten Stellung können
die Gegenstände
(nicht gezeigt) auf der Oberseite der ersten Abdeckplatte 26 abgelegt
werden, damit sie leicht zugänglich
für einen
Nutzer außerhalb
des Fahrzeuges 10 sind. In der geöffneten Position unterteilt
zumindest eine der Abdeckplatten 26, 28 die Ladefläche 12.
Mindestens eine der Abdeckplatten 26, 28 kann
eine Arretiervorrichtung 38 enthalten. Die Arretiervorrichtung 36 kann
selektiv die Drehung mindestens einer der Abdeckplatten 26, 28 begrenzen. In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann die Arretiervorrichtung 38 eine Drehung der Abdeckplatten 26, 28 aus
der geschlossenen Stellung ohne ein Entriegeln der Arretiervorrichtung 38 verhindern.
Mindestens eine der Abdeckplatten 26, 28 kann
weiterhin einen Griff 40 enthalten. Der Griff 40 kann
einem Nutzer bei der Positionierung mindestens einer der Abdeckplatten 26, 28 oder
der Vorrichtung 24 innerhalb des Fahrzeuges 10 helfen,
wie hier noch beschrieben wird. Wie gezeigt ist, kann die erste
Abdeckplatte 26 an äußeren, gegenüberliegenden
Seiten 26a und 26b derart ausgebildet sein, dass
jeweils Flansche 26c und Ausnehmungen 26d ausgebildet sind,
die unten stehen beschrieben werden. Wie weiterhin gezeigt ist,
kann die zweite Abdeckplatte 28 an äußeren, gegenüberliegenden
Seiten 28a und 28b derart ausgebildet sein, dass
jeweils Flansche 28c und Ausnehmungen 28d ausgebildet
sind, die auch unten stehend beschrieben werden.
-
Die
Ablageplatten 30, 32 können drehbar an der Basis 30 durch
mindestens einen Befestiger 42 angebracht sein, wie weiter
unten im Detail beschrieben wird. Es ist von Vorteil, dass die Ablageplatten 30, 32 drehbar
an irgendeinem Abschnitt der Ladefläche 12 angebracht
sein können.
Jede der Ablageplatten 30, 32 ist schwenkbar bzw.
drehbar in eine aufgestellte Stellung, wie in 1 gezeigt
ist, in der jede der Ablageplatten 30, 32 im Allgemeinen
rechtwinklig zu der Basis 34 ist. Jede der Ablageplatten 30, 32 ist auch
drehbar in eine verstaute Stellung, in der jede der Ablageplatten 30, 32 im
Allgemeinen parallel zu der Basis 34 ist, wie genauer weiter
unten stehend beschrieben wird.
-
Die
Basis 34 kann innerhalb des Ladefläche 12 derart angeordnet
sein, dass die Basis 34 durch eine horizontale Fläche bzw.
Oberfläche
getragen wird, die die Ladefläche
definiert, obwohl dies nicht erforderlich ist. Die Basis 34 kann
integral in einem horizontalen Abschnitt des Kraftfahrzeuges 10 ausgebildet
sein und zusätzlich
oder in Alternative kann sie einen Abschnitt des Bodens 20 der
Ladefläche 12 bilden.
Es ist auch von Vorteil, das die Basis 30 auf dem Boden 20 liegen
kann und entfernbar an dem Boden 20 gesichert sein kann.
Es ist auch von Vorteil, dass die Basis 30 eine Vielzahl
von Rollen 44 enthält, die
drehbar daran angebracht sind, obwohl dies nicht erforderlich ist.
Die Vielzahl von Rollen 44 kann ermöglichen, dass die Basis 30 und
die Vorrichtung 24 innerhalb der Ladefläche 12 rollen kann.
Die Rollen 44 können
auf dem Boden 20 rollen, was dem Nutzer ermöglicht,
die Vorrichtung 24 relativ zum Boden 20 zu bewegen.
Zum Beispiel kann es ein Nutzer wünschen, die Vorrichtung 24 näher zu der
Ladeklappe 22 hin zu bewegen, um abgelegte Dinge (nicht
gezeigt) in die Vorrichtung zu laden oder von der Vorrichtung 24 zu
entladen. Es kann auch erwünscht sein,
die Vorrichtung 24 näher
zu der Ladeklappe 22 hin zu bewegen und die erste Abdeckplatte 26 in
die ausgestreckte Position zu bewegen, sodass sich die erste Abdeckplatte 26 im
Allgemeinen nach außen von
der Vorrichtung 24 und der Ladefläche 12 erstreckt,
um als eine Mulde an der hinteren Seite des Fahrzeugs 10 zu
dienen. Es ist auch von Vorteil, dass sich die erste Abdeckplatte 26 nach
außen
von der Ladefläche 12 erstrecken
kann, wenn die erste Abdeckplatte 26 in der ausgestreckten
Position ist und wenn die Vorrichtung neben der Rückseite
der Ladefläche 12 angeordnet
ist. Die Rollen 44 können
mit einer Spur bzw. Rille, die schematisch mit 45 angegeben
ist, innerhalb des Bodens 20 zusammenarbeiten, um die Bewegung
der Vorrichtung 24 steuern zu können, obwohl dies nicht erforderlich
ist. Es ist weiterhin von Vorteil, dass die Rollen 44 und/oder
die Spur 45 eine Arretiervorrichtung (nicht gezeigt) enthalten
können,
um die Rotation der Rollen 44 relativ zu der Vorrichtung 24 begrenzen
zu können,
damit die Bewegung der Vorrichtung 24 gesteuert werden
kann. Wie am besten in 2 gezeigt ist, kann sich jede
Rolle aus der Vielzahl von Rollen 44 durch jeweilige Ausnehmungen 26d, 28d erstrecken,
die durch die äußeren, gegenüberliegenden
Seiten der Abdeckplatten 26, 28 ausgebildet sind.
Jeder der Flansche 26c und der Flansche 28c der
Abdeckplatten 26, 28 kann sich um die jeweiligen
Rollen 44 erstrecken, um ästhetisch die Abschnitte der
jeweiligen Rollen 44 und jede zugehörige Vorrichtung vor einem
Blick von der Ladefläche 12 aus
zu verbergen.
-
Wie
in 1 gezeigt ist, kann das Netz 36 ein Rahmenteil 46 enthalten,
obwohl dies nicht erforderlich ist. Das Rahmenteil 46 kann
sich um einen Abschnitt des Randes des Netzes 36 herum
erstrecken. Mindestens ein Abschnitt des Rahmenteils 46 kann
verwendet werden, um das Netz 36 an der Vorrichtung 24 anzubringen.
Wie gezeigt ist, erstreckt sich das Netz 36 zwischen der
ersten Abdeckplatte 26 und der zweiten Abdeckplatte 28.
Wie mit Bezug auf die zweite Abdeckplatte 28 in 1 gezeigt
wird, wird ein Abschnitt des Rahmenteils 46 innerhalb eines
Ankerteils 48 einer zweiten Abdeckplatte 28 empfangen,
obwohl dies nicht erforderlich ist. Es ist von Vorteil, dass das
Netz 36 an der Vorrichtung 24 in irgendeiner Art
und Weise angebracht werden kann. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Netz 36 an der ersten Abdeckplatte 26 und
der zweiten Abdeckplatte 28 angebracht, um ein Tragen bzw. Abstützen der
ersten Abdeckplatte 26 an der zweiten Abdeckplatte 28 in
einer aufgestellten Stellung zu erleichtern. In dieser Ausführungsform
kann das Netz 36 verhindern, dass sich weder die erste
Abdeckplatte 26 noch die zweite Abdeckplatte 28 nach
außen weg
voneinander drehen, wenn beide Abdeckplatten 26, 28 in
der ausgestreckten Position sind.
-
In 3 ist
eine geformte bzw. ausgebildete Ablageuntervorrichtung 49,
die die Basis 34 und die Ablageplatten 30, 32 enthält, vor
dem Zusammenbau in der Ablagevorrichtung 24 gezeigt. Die
Basis 34 kann eine erste Vielzahl von Öffnungen 50 enthalten, die
den Stiften 35, 37 entsprechen, um eine Anbringung
der jeweiligen Abdeckplatten 26, 28 an der Basis 34 erleichtern
zu können.
Die Basis 34 kann auch eine zweite Vielzahl von Öffnungen 52,
die der jeweiligen Vielzahl von Befestigungen 42 entsprechen, zum
Sichern jeder der Ablageplatten 30, 32 an der Basis 34 enthalten.
Die erste Ablageplatte 30 und die zweite Ablageplatte 32 enthalten
jeweils eine Vielzahl von Öffnungen 54,
die der jeweiligen Vielzahl von Befestigern 42 und der
Vielzahl von Öffnungen 52 entsprechen,
um die Anbringung der Ablageplatten 30, 32 an
der Basis 34 erleichtern zu können. Die Basis 34 kann
zusätzlich
eine dritte Vielzahl von Öffnungen 56 zum
Erleichtern der Anbringung der Vielzahl von Rollen 44 an
der Basis 34 enthalten, obwohl dies nicht erforderlich
ist. Die Basis 34 kann Verstärkungsrippen 58 enthalten,
die an einer Ablagefläche 59 ausgebildet
sind, obwohl dies nicht erforderlich ist. In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die erste Ablageplatte 30, die zweite Ablageplatte 32 und
die Basis 34 einstückig
als eine gegossene bzw. geformte Untervorrichtung 60 ausgebildet.
Wie in 3 gezeigt ist, sind die erste Ablageplatte 30 und
die zweite Ablageplatte 32 in einer geformten bzw. hergestellten Stellung
relativ zu der Basis 34, wie unten stehend beschrieben
wird.
-
In 4 ist
ein Abschnitt der gegossenen Ablageuntervorrichtung 49 gezeigt,
der die erste Ablageplatte 30 und die Basis 34 enthält. Die
geformte Untervorrichtung 60 kann durch irgendeine geeignete
Herstellungstechnik ausgebildet werden, zum Beispiel durch Blasformen,
Spritzgießen
oder Doppelschicht-Kompressionsformung.
Wie gezeigt ist, ist die erste Ablageplatte 30 in der geformten
Position relativ zu der Basis 34. Eine exemplarische Formunterteilungslinie
für die
Untervorrichtung 49 ist an der Linie P angegeben. Wie gezeigt
ist, ist die Untervorrichtung 49 aus einem Basismaterial 62 und
einer äußeren Schicht 64 ausgebildet,
obwohl dies nicht erforderlich ist. Es ist von Vorteil, dass die
Untervorrichtung 49 aus einem einzigen Material oder irgendeiner Anzahl
von Materialien die miteinander in irgendeiner Art und Weise ausgebildet
werden, ausgebildet werden kann. Es ist von Vorteil, dass irgendein
Abschnitt der Untervorrichtung 60 in der Form eines Laminats, zum
Beispiel eines dreifachen Laminats mit einer Schaumschicht, die
sich zwischen zwei harten Schichten befindet, ausgebildet sein kann.
Es ist weiter von Vorteil, dass sich die äußere Schicht 64 um nur
einen Abschnitt der Untervorrichtung 49 erstrecken kann.
Zum Beispiel kann sich die äußere Schicht 64 nur über den
Abschnitt der Untervorrichtung 49 erstrecken, die die erste
Ablageplatte 30 und die zweite Ablageplatte 32 aufweist.
In einer bevorzugten Ausführungsform
besteht die äußere Schicht 64 aus
einem flexiblen Material. In einer bevorzugteren Ausführungsform
ist die äußere Schicht 64 eine Textilmaterial,
ein Polymer oder ein Gewebe, wie z.B. Teppich, Vinyl, Gummi, Stoff,
thermoplastisches Olefin (TPO) oder irgendein anderes textiles Material oder
eine Kombination davon. Es ist weiter von Vorteil, dass, obwohl
die erste Ablageplatte 30 und die Basis 34 jeweils
als hohl in 4 und 5 gezeigt sind,
die erste Ablageplatte 30 und die Basis 34 als im
Allgemeinen feste oder im Allgemeinen hohle Teile in irgendeiner
Kombination miteinander in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung gegossen bzw. gefertigt werden können.
-
Ein
erstes integriertes Scharnier 66 bzw. Gelenk ist zwischen
der ersten Ablageplatte 30 und der Basis 34 ausgebildet.
Das erste integrierte Scharnier 66 kann durch einen flexiblen
Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 ausgebildet sein.
Das erste Scharnier 66 kann durch eine Kerbe aus relativ
kleinerer Dicke des Materials ausgebildet sein, das die erste Ablageplatte 30 aufweist.
Es ist von Vorteil, dass das erste integrierte Scharnier 66 eine
Kerbe sein kann, die in dem Basismaterial 62 ausgebildet
ist. Es ist auch von Vorteil, dass das erste integrierte Scharnier 66 ein
Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 sein kann, der eine
geringere Menge des Basismaterials 62 relativ zu dem verbleibenden
Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 hat, oder ein Abschnitt
der ersten Ablageplatte 30 sein kann, der im wesentlichen
ohne Basismaterial 62 ist. Es ist weiter von Vorteil, dass das
erste integrierte Scharnier 66 durch einen Abschnitt der äußeren Schicht 64,
der benachbart zu dieser Kerbe ist, die darin ausgebildet ist, durch
einen Abschnitt, der eine geringere Menge an Basismaterial hat oder
durch einen Abschnitt ausgebildet sein kann, der ohne Basismaterial 62 ist.
-
Ein
zweites integriertes Scharnier 68 bzw. Gelenk ist an der
ersten Ablageplatte 30 ausgebildet. Das zweite integrierte
Scharnier 68 kann durch einen flexiblen Abschnitt der ersten
Ablageplatte 30 ausgebildet sein. Das zweite integrierte
Scharnier 68 kann durch eine Kerbe von relativ geringerer Dicke
des Materials ausgebildet sein, das die erste Ablageplatte 30 aufweist.
Es ist von Vorteil, dass das zweite integrierte Scharnier 68 eine
Kerbe sein kann, die in dem Basismaterial 62 ausgebildet
ist. Es ist auch von Vorteil, dass das zweite integrierte Scharnier 68 ein Abschnitt
der ersten Ablageplatte 30, der eine geringere Menge von
Basismaterial 62 relativ zu dem verbleibenden Abschnitt
der ersten Ablageplatte 30 hat, oder ein Abschnitt der
ersten Ablageplatte 30 sein kann, der im Wesentlichen ohne
Basismaterial 62 ist. Es ist weiterhin von Vorteil, dass
das zweite integrierte Scharnier 68 durch einen Abschnitt
der äußeren Schicht 64,
der benachbart zu dieser Kerbe ist, die darin ausgebildet ist, durch
einen Abschnitt, der eine geringere Menge des Basismaterials hat,
oder durch einen Abschnitt ausgebildet sein kann, der ohne Basismaterial 62 ist.
-
Das
erste integrierte Scharnier 66 erleichtert die Anbringung
der ersten Ablageplatte 30 an der Basis 34. Das
zweite integrierte Scharnier 68 unterteilt die erste Ablageplatte 30 in
einen Anbringungsabschnitt 70 und einen Flanschabschnitt 72.
Wie in 5 gezeigt ist, wird die erste Ablageplatte 30 um das
integrierte Scharnier 66 derart gedreht, dass sich die
erste Ablageplatte 30 im Allgemeinen rechtwinklig zu der
Ablagefläche 59 der
Basis 34 erstreckt. Der Anbringungsabschnitt 70 der
ersten Ablageplatte 30 ist im Allgemeinen parallel zu einer
Endoberfläche 74 der
Basis 34 angeordnet. Die Vielzahl von Öffnungen 54 der ersten
Ablageplatte 30 und der entsprechenden Vielzahl von Öffnungen 52 in
der Basis 34 können
während
des Herstellungsprozesses bzw. Gießprozesses oder nach dem Herstellungsprozess,
vor oder nachdem die erste Ablageplatte 30 rechtwinklig zu
der Basis 34 gedreht wird, ausgebildet werden. Unabhängig von
dem Verfahren des Ausbildens der Öffnungen 52 und der Öffnungen 54 sind
die Öffnungen 52 und
die Öffnungen 54 zueinander
jeweils ausgerichtet, wenn die erste Ablageplatte 30 relativ
zu der Basis 34 positioniert ist, wie in 5 gezeigt
ist. Die vielzähligen
Befestiger 42 sind jeweils in vielzählige Öffnungen 52 und vielzählige Öffnungen 54 eingesetzt,
um die erste Ablageplatte 30 an der Basis 34 feststehend
sichern zu können.
Die erste Ablageplatte 30 ist dann in der installierten
Stellung relativ zu der Basis 34. In einer alternativen
Ausführungsform ist
es von Vorteil, dass der Anbringungsabschnitt 70 der ersten
Ablageplatte 30 innerhalb des ersten integrierten Scharniers 66 eingebaut
ist.
-
Wie
in 5 gezeigt ist, erstreckt sich, sobald die erste
Ablageplatte 30 an der Basis 34 angebracht worden
ist, der Flanschabschnitt 72 der ersten Ablageplatte 30 nach
außen
von der Basis 34 in einer aufgestellten Stellung, wie vorher
in 1 gezeigt worden ist. Wie durch die gestrichelte
Linie 72' in 5 gezeigt
ist, kann der Flanschabschnitt 72 der ersten Ablageplatte 30 um
das zweite integrierte Scharnier 68 derart geschwenkt bzw.
gedreht werden, dass sich der Flanschabschnitt 72 der ersten Ablageplatte 30 im
Allgemeinen parallel zu der Basis 34 in einer verstauten
Position erstreckt. Es kann erwünscht
sein, den Flanschabschnitt 72 der ersten Ablageplatte 30 in
die verstaute Position derart zu schwenken, dass die gesamte Ablagevorrichtung 24 untergebracht
werden kann, wie in 2 gezeigt ist.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die erste Ablageplatte 30, die zweite Ablageplatte 32 und
die Basis 34 einstückig
mit dem integrierten Scharnier 66 ausgeformt, das zwischen
der ersten Ablageplatte 30 und der Basis 34 angeordnet
ist und zwischen der zweiten Ablageplatte 32 und der Basis 34 in
einer Orientierung angeordnet ist, wie in 3 gezeigt
ist und wie vorstehend für
die erste Ablageplatte 30 beschrieben worden ist. In einer
alternativen Ausführungsform
sind die erste Ablageplatte 26 und die zweite Ablageplatte 28 einstückig mit
der Basis 34 auf eine Art und Weise ausgeformt bzw. gegossen,
die ähnlich
zu der vorstehend für
die erste Ablage platte 30 beschriebenen ist. In dieser
alternativen Ausführungsform
ist die Basis 34 somit von vier Platten umgeben, die einstückig daran
durch ein Scharnier bzw. Gelenk ausgebildet sind. Es ist von Vorteil, dass
die Basis 34 einstückig
mit einer beliebigen Anzahl von Platten in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung ausgebildet oder an einer beliebigen Anzahl von Platten
angebracht sein kann.
-
Es
ist von Vorteil, dass in einer alternativen Ausführungsform die erste Ablageplatte 30 separat von
der Basis 34 ausgebildet werden kann, ohne dass ein Scharnier
bzw. Gelenk zwischen der ersten Ablageplatte 30 und der
Basis 34 ausgebildet ist. Die erste Ablageplatte 30 kann
an der Basis 34 mit Befestigern in einer Art angebracht
werden, die ähnlich zu
der vorstehend beschriebenen ist. Es ist weiterhin von Vorteil,
dass die zweite Ablageplatte 32 gemäß irgendeinem der Verfahren
ausgebildet werden kann und an der Basis 34 angebracht
werden kann, die vorstehend für
die erste Ablageplatte 30 beschrieben worden sind.
-
In 6 ist
eine zweite Ausführungsform
einer gegossenen Ablageuntervorrichtung, die allgemein mit 149 angegeben
ist, in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Ablageuntervorrichtung 149 ist ähnlich zu
der Ablageuntervorrichtung 49 und im Allgemeinen werden
nur die Komponenten, die sich davon unterscheiden, hier nachfolgend
beschrieben. Viele der Komponenten der Ablageuntervorrichtung 149,
wie sie in 6 gezeigt ist, sind ähnlich zu
dem Aufbau und der Funktion zu entsprechenden Komponenten der Ablageuntervorrichtung 49,
wie sie in 3 bis 5 gezeigt
ist. Diese entsprechenden Komponenten werden deshalb mit ähnlichen
Bezugszeichen in diesen Figuren angegeben, aber mit den Komponenten
der Ablageuntervorrichtung 149, wie in 6 gezeigt
ist, die durch Addition von 100 mit jedem Bezugszeichen
entstehen.
-
Die
Ablageuntervorrichtung 149 enthält eine Ablageplatte 130 und
eine Basis 134. Es ist jedoch von Vorteil, dass die Ablageuntervorrichtung 149 irgendeine
Anzahl von Platten, wie vorstehend für die Ablageuntervorrichtung 49 beschrieben
worden ist, enthalten kann. Die Ablageplatte 130 und die
Basis 134 sind einstückig
ausgebildet. Ein Scharnier 166 bzw. Gelenk ist zwischen
der Ablageplatte 130 und der Basis 134 ausgebildet,
das ermöglicht,
dass sich die Ablageplatte 130 relativ zu der Basis 134 zwischen
der gegossenen bzw. ausgebildeten Stellung, wie sie in 6 gezeigt
ist, und der aufgestellten Stellung, die durch die Linien 130' gezeigt ist,
und der verstauten Stellung drehen bzw. schwenken kann, die durch
die gestrichelte Linie 130'' gezeigt ist.
-
In Übereinstimmung
mit den Zielen der Patentgesetze, wurde das Prinzip und der Betrieb
der Erfindung erläutert
und in seinen bevorzugten Ausführungsformen
gezeigt. Es muss jedoch verstanden werden, dass die Erfindung anders
als speziell erläutert
und gezeigt worden ist, ausgeführt
werden kann, ohne dass von ihrem Prinzip oder Bereich abgewichen
wird.