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DE102006006087A1 - Hinteres Fahrzeugablagesystem - Google Patents

Hinteres Fahrzeugablagesystem Download PDF

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Publication number
DE102006006087A1
DE102006006087A1 DE102006006087A DE102006006087A DE102006006087A1 DE 102006006087 A1 DE102006006087 A1 DE 102006006087A1 DE 102006006087 A DE102006006087 A DE 102006006087A DE 102006006087 A DE102006006087 A DE 102006006087A DE 102006006087 A1 DE102006006087 A1 DE 102006006087A1
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DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
base
tray
storage apparatus
vehicle storage
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102006006087A
Other languages
English (en)
Inventor
Brian Oxford Reynolds
Bruce South Lyon Higgins
Stephen Ypsilanti Hawkins
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
International Automotive Components Group North America Inc
Original Assignee
Lear Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Lear Corp filed Critical Lear Corp
Publication of DE102006006087A1 publication Critical patent/DE102006006087A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/02Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in separate luggage compartment

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Abstract

Eine Fahrzeugablagevorrichtung für eine Fahrzeugladefläche enthält eine Basis, die einen Boden der Ablagevorrichtung definiert, und eine Ablageplatte, die an der Basis angebracht ist. Mindestens ein Abschnitt der Ablageplatte ist relativ zu der Basis durch ein integriertes Gelenk bzw. Scharnier bewegbar. Die Ablageplatte ist zwischen einer verstauten Position und einer aufgestellten Position zum Unterteilen mindestens eines Abschnitts der Fahrzeugladefläche bewegbar.

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft im Allgemeinen Kraftfahrzeuge und insbesondere eine Ablagevorrichtung für Kraftfahrzeugladeflächen und Kofferraumabteile, die das Risiko reduziert, dass eine Ladung während des Betriebs des Kraftfahrzeugs sich bewegt, gleitet oder über die Ladefläche und das Kofferraumabteil rollt.
  • Die meisten Kraftfahrzeuge sind mit Ladeflächen bzw. Nutzlastbereichen und Kofferraumabteilen zum Transportieren und Ablegen von Ladung versehen. Nutzlastbereiche und Kofferraumabteile sind im Allgemeinen durch eine horizontale Ladeoberfläche abgegrenzt, die sich zwischen den Seitenflächen bzw. Seitenkonsolen des Fahrzeuges und dem hintersten Sitz und dem hinteren Ende des Kraftfahrzeuges erstreckt. Die Ladung, die auf der Ladeoberfläche transportiert und abgelegt wird, bewegt sich, gleitet oder rollt über die Ladeoberfläche in Reaktion auf die Bewegung des Fahrzeuges, die durch eine Beschleunigung, durch ein Bremsen und ein Lenken ausgelöst wird.
  • Es ist erwünscht, zu verhindern, dass Ladung über die Ladeoberfläche bewegt wird, um verhindern zu können, dass Zuladung ausläuft oder beschädigt wird, wenn sie transportiert oder abgelegt wird. Es wird auch oft gewünscht, unterschiedliche Ladung zu trennen, um zu verhindern, dass sich unterschiedliche Ladung vermischt und/oder gegenseitig beschädigt.
  • Populär waren zuletzt Nutzlastnetze. Diese Netze werden für gewöhnlich aus flexiblen elastischen Schnüren mit Haken oder anderen Befestigungen ausgebildet, die mit Ösen zusammenwirken, die strategisch in dem Kraftfahrzeugnutzlastbereich oder dem Kofferraum angeordnet sind. Diese Netze sind in ihren Anwendungen jedoch begrenzt. Sie können keine starre Struktur zum Aufnehmen von zerbrechlicher Ladung bereitstellen. Das Befestigen des Netzes kann erfordern, dass der Bediener des Kraftfahrzeuges oder der Passagier sich in die Ladefläche oder in den Kofferraum hinein krümmen oder ausstrecken muß. Zudem kann die Verwendung des Netzes ein Festspannen über der Ladung erfordern, das die zerbrechliche Ladung zerbrechen und beschädigen kann.
  • Verschiedene Organisierungsvorrichtungen sind zur Verwendung in Kraftfahrzeugladeflächen und Kofferraumabteilen vorgeschlagen worden. Diese Vorrichtungen enthalten Unterteilungen oder Gestelle, die die Ladefläche oder den Kofferraum in mehrere einzelne Ablageflächen aufteilen. Einige Vorrichtungen enthalten Trennwände, die zusammenklappbar sind, um eine Vorrichtung zu ermöglichen, die in einer kompakten Form zusammengefaltet und abgelegt werden kann. Die Trennwände einiger dieser Vorrichtungen können an dem Fahrzeug durch Metallgelenke gesichert werden. Diese Vorrichtungen können teuer in der Herstellung sein, insbesondere auf dem Sekundärmarkt, und können umständlich im Aufbau sein. Zudem können diese Vorrichtungen während des Betriebs des Fahrzeuges vibrieren bzw. schwingen, wodurch unerwünschte Geräusche erzeugt werden.
  • Eine Ablagevorrichtung wird deshalb benötigt, die zulässt, dass eine Ladung in einem Kraftfahrzeug ohne Bewegen oder Ausschütten transportiert und abgelegt werden kann, was kein unerwünschtes Geräusch während des Fahrzeugbetriebs erzeugt.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Kraftfahrzeugablagevorrichtung, die die vorhergehenden Bedürfnisse befriedigt. Die Kraftfahrzeugablagevorrichtung enthält für eine Fahrzeugladefläche eine Basis, die einen Boden der Ablagevorrichtung definiert, und eine Ablageplatte, die an der Basis angebracht ist. Mindestens ein Abschnitt der Ablageplatte ist relativ zu der Basis durch ein integriertes Gelenk, Scharnier bzw. Living-Hinge-Gelenk bewegbar. Die Ablageplatte ist zwischen einer verstauten Position und einer Einsatzposition zum Unterteilen mindestens eines Abschnitts der Fahrzeugladefläche bewegbar.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine hintere, perspektivische Ansicht bzw. Heckansicht einer Kraftfahrzeugladefläche mit einer Kraftfahrzeugladeheckklappe, die zwecks Klarheit geöffnet ist, die eine Ablagevorrichtung in einer aufgestellten Position in dem Kraftfahrzeugladebereich in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung enthält;
  • 2 ist eine hintere, perspektivische Ansicht der Kraftfahrzeugladefläche und der Ablagevorrichtung, die in 1 und in einer verstauten Position gezeigt ist;
  • 3 ist eine vergrößerte, perspektivische Ansicht eines Abschnitts der Ablagevorrichtung, die in 1 und 2 in einer ausgebreiteten bzw. geformten Position gezeigt ist;
  • 4 ist eine vergrößerte Schnittansicht eines Abschnitts der Ablagevorrichtung, die in 3 gezeigt ist, entlang der Linie 4-4;
  • 5 ist eine vergrößerte Schnittansicht eines Abschnitts der Ablagevorrichtung, die in 4 gezeigt ist, in einer installierten Position; und
  • 6 ist eine vergrößerte Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform eines Abschnitts einer Ablagevorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Es wird nun auf die Zeichnungen Bezug genommen, in denen in 1 ein Kraftfahrzeug 10 mit einer Ladefläche oder einem Kofferraumabteil 12 zum Ablegen und Transportieren von Nutzlast bzw. einer Ladung gezeigt ist. Das gezeigte Kraftfahrzeug 10 und die Ladefläche 12 sind in einem großen Umfang im Stand der Technik bekannt und sind nur dafür vorgesehen, eine Umgebung zu erläutern, in der die Erfindung verwendet werden kann. Es ist deshalb nicht beabsichtigt, den Bereich der Erfindung auf die Verwendung mit dem speziellen Aufbau des Kraftfahrzeugs 10 oder der Ladefläche 12, die in 1 gezeigt sind, oder auf Kraftfahrzeugladeflächen im Allgemeinen zu beschränken. Im Unterschied hierzu, wie unten stehend entnommen werden kann, kann diese Erfindung in irgendeiner gewünschten Umgebung für Zwecke, die nachfolgend beschrieben werden, verwendet werden.
  • Die Ladefläche 12 ist im Allgemeinen durch gegenüberliegende, seitlich beabstandete Wände, die die inneren Komponenten 14, 16 aufweisen, und einen hinteren Sitz 18 oder eine Wand eines Kofferraumabteils begrenzt, das schematisch in 1 gezeigt ist. Ein im Allgemeinen horizontaler Boden 20 oder eine Ladeoberfläche ist zum Tragen der Ladung vorgesehen. Eine Ladeklappe oder eine Kofferraumklappe 22 ist im Allgemeinen vorgesehen, um die Ladefläche 12 zu verbergen. Sie ist jedoch in einer geöffneten Stellung in 1 aus Vereinfachungsgründen gezeigt.
  • Eine Ablagevorrichtung, die allgemein mit 24 angegeben ist, ist dafür ausgelegt, dass sie in die Ladefläche 12 aufgenommen ist. Wie gezeigt ist, enthält die Ablagevorrichtung 24 im Allgemeinen eine erste Abdeckplatte 26 und eine zweite Abdeckplatte 28, obwohl dies nicht erforderlich ist. Es ist von Vorteil, dass die Ablagevorrichtung 24 irgendeine Anzahl von Abdeckplatten haben kann, einschließlich einer einzelnen Abdeckplatte oder überhaupt keiner Abdeckplatte. Wie gezeigt ist, enthält die Ablagevorrichtung 24 weiterhin eine erste Ablageplatte 30 und eine zweite Ablageplatte 32, obwohl sie nicht erforderlich sind. Es ist von Vorteil, dass die Ablagevorrichtung 24 irgendeine Anzahl von Ablageplatten haben kann, einschließlich einer einzelnen Ablageplatte. Die Ablagevorrichtung 24 kann weiterhin eine Basis 34 und ein Netz 36 enthalten.
  • Die erste Abdeckplatte 26 kann drehbar bzw. schwenkbar an der Basis 34 durch einen ersten Stiftteil 35 bzw. Zapfen angebracht sein und die zweite Abdeckplatte 28 kann drehbar bzw. schwenkbar an der Basis 34 durch ein zweites Stiftteil 37 bzw. Zapfen angebracht sein. Es ist jedoch von Vorteil, dass die Abdeckplatten 26, 28 an der Basis 34 oder an irgendeinem Abschnitt der Ladefläche 12 in irgendeiner Art und Weise angebracht sein können. Wie gezeigt ist, ist die erste Abdeckplatte 26 an der Basis 34 um eine Achse A herum angebracht. Wie weiterhin gezeigt ist, ist die Abdeckplatte 28 an der Basis 34 um eine Achse B herum angebracht. Jede der Abdeckplatten 26, 28 sind drehbar bzw. schwenkbar in eine geöffnete Position, wie in 1 gezeigt ist, in der jede der Abdeckplatten 26, 28 im Allgemeinen rechtwinklig zu der Basis 34 ist. Jede der Abdeckplatten 26, 28 ist auch in eine geschlossene Position drehbar, wie in 2 gezeigt ist, in der jede der Abdeckplatten 26, 28 im Allgemeinen parallel zu der Basis 34 ist. Die erste Abdeckplatte 26 kann weiterhin drehbar in eine ausgefahrene Position sein, wie durch gestrichelte Linien 26' in 1 gezeigt ist, obwohl dies nicht erforderlich ist. Es ist von Vorteil, dass eine, beide oder keine der Abdeckplatten 26, 28 drehbar oder schwenkbar in eine ausgefahrene Stellung sein kann bzw. können. Die Abdeckplatten 26, 28 erstrecken sich im Allgemeinen parallel zu der Basis 34 und erstrecken sich im Allgemeinen nach außen von der Vorrichtung 24, wenn sie in der ausgestreckten Stellung sind. Es ist von Vorteil, dass die erste Abdeckplatte 26 nach außen von der Vorrichtung 24 derart ausgestreckt werden kann, dass sich die erste Abdeckplatte 26 nach außen von der Rückseite bzw. dem Heck des Fahrzeuges 10 erstreckt. In der ausgestreckten bzw. umgelegten Stellung können die Gegenstände (nicht gezeigt) auf der Oberseite der ersten Abdeckplatte 26 abgelegt werden, damit sie leicht zugänglich für einen Nutzer außerhalb des Fahrzeuges 10 sind. In der geöffneten Position unterteilt zumindest eine der Abdeckplatten 26, 28 die Ladefläche 12. Mindestens eine der Abdeckplatten 26, 28 kann eine Arretiervorrichtung 38 enthalten. Die Arretiervorrichtung 36 kann selektiv die Drehung mindestens einer der Abdeckplatten 26, 28 begrenzen. In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Arretiervorrichtung 38 eine Drehung der Abdeckplatten 26, 28 aus der geschlossenen Stellung ohne ein Entriegeln der Arretiervorrichtung 38 verhindern. Mindestens eine der Abdeckplatten 26, 28 kann weiterhin einen Griff 40 enthalten. Der Griff 40 kann einem Nutzer bei der Positionierung mindestens einer der Abdeckplatten 26, 28 oder der Vorrichtung 24 innerhalb des Fahrzeuges 10 helfen, wie hier noch beschrieben wird. Wie gezeigt ist, kann die erste Abdeckplatte 26 an äußeren, gegenüberliegenden Seiten 26a und 26b derart ausgebildet sein, dass jeweils Flansche 26c und Ausnehmungen 26d ausgebildet sind, die unten stehen beschrieben werden. Wie weiterhin gezeigt ist, kann die zweite Abdeckplatte 28 an äußeren, gegenüberliegenden Seiten 28a und 28b derart ausgebildet sein, dass jeweils Flansche 28c und Ausnehmungen 28d ausgebildet sind, die auch unten stehend beschrieben werden.
  • Die Ablageplatten 30, 32 können drehbar an der Basis 30 durch mindestens einen Befestiger 42 angebracht sein, wie weiter unten im Detail beschrieben wird. Es ist von Vorteil, dass die Ablageplatten 30, 32 drehbar an irgendeinem Abschnitt der Ladefläche 12 angebracht sein können. Jede der Ablageplatten 30, 32 ist schwenkbar bzw. drehbar in eine aufgestellte Stellung, wie in 1 gezeigt ist, in der jede der Ablageplatten 30, 32 im Allgemeinen rechtwinklig zu der Basis 34 ist. Jede der Ablageplatten 30, 32 ist auch drehbar in eine verstaute Stellung, in der jede der Ablageplatten 30, 32 im Allgemeinen parallel zu der Basis 34 ist, wie genauer weiter unten stehend beschrieben wird.
  • Die Basis 34 kann innerhalb des Ladefläche 12 derart angeordnet sein, dass die Basis 34 durch eine horizontale Fläche bzw. Oberfläche getragen wird, die die Ladefläche definiert, obwohl dies nicht erforderlich ist. Die Basis 34 kann integral in einem horizontalen Abschnitt des Kraftfahrzeuges 10 ausgebildet sein und zusätzlich oder in Alternative kann sie einen Abschnitt des Bodens 20 der Ladefläche 12 bilden. Es ist auch von Vorteil, das die Basis 30 auf dem Boden 20 liegen kann und entfernbar an dem Boden 20 gesichert sein kann. Es ist auch von Vorteil, dass die Basis 30 eine Vielzahl von Rollen 44 enthält, die drehbar daran angebracht sind, obwohl dies nicht erforderlich ist. Die Vielzahl von Rollen 44 kann ermöglichen, dass die Basis 30 und die Vorrichtung 24 innerhalb der Ladefläche 12 rollen kann. Die Rollen 44 können auf dem Boden 20 rollen, was dem Nutzer ermöglicht, die Vorrichtung 24 relativ zum Boden 20 zu bewegen. Zum Beispiel kann es ein Nutzer wünschen, die Vorrichtung 24 näher zu der Ladeklappe 22 hin zu bewegen, um abgelegte Dinge (nicht gezeigt) in die Vorrichtung zu laden oder von der Vorrichtung 24 zu entladen. Es kann auch erwünscht sein, die Vorrichtung 24 näher zu der Ladeklappe 22 hin zu bewegen und die erste Abdeckplatte 26 in die ausgestreckte Position zu bewegen, sodass sich die erste Abdeckplatte 26 im Allgemeinen nach außen von der Vorrichtung 24 und der Ladefläche 12 erstreckt, um als eine Mulde an der hinteren Seite des Fahrzeugs 10 zu dienen. Es ist auch von Vorteil, dass sich die erste Abdeckplatte 26 nach außen von der Ladefläche 12 erstrecken kann, wenn die erste Abdeckplatte 26 in der ausgestreckten Position ist und wenn die Vorrichtung neben der Rückseite der Ladefläche 12 angeordnet ist. Die Rollen 44 können mit einer Spur bzw. Rille, die schematisch mit 45 angegeben ist, innerhalb des Bodens 20 zusammenarbeiten, um die Bewegung der Vorrichtung 24 steuern zu können, obwohl dies nicht erforderlich ist. Es ist weiterhin von Vorteil, dass die Rollen 44 und/oder die Spur 45 eine Arretiervorrichtung (nicht gezeigt) enthalten können, um die Rotation der Rollen 44 relativ zu der Vorrichtung 24 begrenzen zu können, damit die Bewegung der Vorrichtung 24 gesteuert werden kann. Wie am besten in 2 gezeigt ist, kann sich jede Rolle aus der Vielzahl von Rollen 44 durch jeweilige Ausnehmungen 26d, 28d erstrecken, die durch die äußeren, gegenüberliegenden Seiten der Abdeckplatten 26, 28 ausgebildet sind. Jeder der Flansche 26c und der Flansche 28c der Abdeckplatten 26, 28 kann sich um die jeweiligen Rollen 44 erstrecken, um ästhetisch die Abschnitte der jeweiligen Rollen 44 und jede zugehörige Vorrichtung vor einem Blick von der Ladefläche 12 aus zu verbergen.
  • Wie in 1 gezeigt ist, kann das Netz 36 ein Rahmenteil 46 enthalten, obwohl dies nicht erforderlich ist. Das Rahmenteil 46 kann sich um einen Abschnitt des Randes des Netzes 36 herum erstrecken. Mindestens ein Abschnitt des Rahmenteils 46 kann verwendet werden, um das Netz 36 an der Vorrichtung 24 anzubringen. Wie gezeigt ist, erstreckt sich das Netz 36 zwischen der ersten Abdeckplatte 26 und der zweiten Abdeckplatte 28. Wie mit Bezug auf die zweite Abdeckplatte 28 in 1 gezeigt wird, wird ein Abschnitt des Rahmenteils 46 innerhalb eines Ankerteils 48 einer zweiten Abdeckplatte 28 empfangen, obwohl dies nicht erforderlich ist. Es ist von Vorteil, dass das Netz 36 an der Vorrichtung 24 in irgendeiner Art und Weise angebracht werden kann. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Netz 36 an der ersten Abdeckplatte 26 und der zweiten Abdeckplatte 28 angebracht, um ein Tragen bzw. Abstützen der ersten Abdeckplatte 26 an der zweiten Abdeckplatte 28 in einer aufgestellten Stellung zu erleichtern. In dieser Ausführungsform kann das Netz 36 verhindern, dass sich weder die erste Abdeckplatte 26 noch die zweite Abdeckplatte 28 nach außen weg voneinander drehen, wenn beide Abdeckplatten 26, 28 in der ausgestreckten Position sind.
  • In 3 ist eine geformte bzw. ausgebildete Ablageuntervorrichtung 49, die die Basis 34 und die Ablageplatten 30, 32 enthält, vor dem Zusammenbau in der Ablagevorrichtung 24 gezeigt. Die Basis 34 kann eine erste Vielzahl von Öffnungen 50 enthalten, die den Stiften 35, 37 entsprechen, um eine Anbringung der jeweiligen Abdeckplatten 26, 28 an der Basis 34 erleichtern zu können. Die Basis 34 kann auch eine zweite Vielzahl von Öffnungen 52, die der jeweiligen Vielzahl von Befestigungen 42 entsprechen, zum Sichern jeder der Ablageplatten 30, 32 an der Basis 34 enthalten. Die erste Ablageplatte 30 und die zweite Ablageplatte 32 enthalten jeweils eine Vielzahl von Öffnungen 54, die der jeweiligen Vielzahl von Befestigern 42 und der Vielzahl von Öffnungen 52 entsprechen, um die Anbringung der Ablageplatten 30, 32 an der Basis 34 erleichtern zu können. Die Basis 34 kann zusätzlich eine dritte Vielzahl von Öffnungen 56 zum Erleichtern der Anbringung der Vielzahl von Rollen 44 an der Basis 34 enthalten, obwohl dies nicht erforderlich ist. Die Basis 34 kann Verstärkungsrippen 58 enthalten, die an einer Ablagefläche 59 ausgebildet sind, obwohl dies nicht erforderlich ist. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die erste Ablageplatte 30, die zweite Ablageplatte 32 und die Basis 34 einstückig als eine gegossene bzw. geformte Untervorrichtung 60 ausgebildet. Wie in 3 gezeigt ist, sind die erste Ablageplatte 30 und die zweite Ablageplatte 32 in einer geformten bzw. hergestellten Stellung relativ zu der Basis 34, wie unten stehend beschrieben wird.
  • In 4 ist ein Abschnitt der gegossenen Ablageuntervorrichtung 49 gezeigt, der die erste Ablageplatte 30 und die Basis 34 enthält. Die geformte Untervorrichtung 60 kann durch irgendeine geeignete Herstellungstechnik ausgebildet werden, zum Beispiel durch Blasformen, Spritzgießen oder Doppelschicht-Kompressionsformung. Wie gezeigt ist, ist die erste Ablageplatte 30 in der geformten Position relativ zu der Basis 34. Eine exemplarische Formunterteilungslinie für die Untervorrichtung 49 ist an der Linie P angegeben. Wie gezeigt ist, ist die Untervorrichtung 49 aus einem Basismaterial 62 und einer äußeren Schicht 64 ausgebildet, obwohl dies nicht erforderlich ist. Es ist von Vorteil, dass die Untervorrichtung 49 aus einem einzigen Material oder irgendeiner Anzahl von Materialien die miteinander in irgendeiner Art und Weise ausgebildet werden, ausgebildet werden kann. Es ist von Vorteil, dass irgendein Abschnitt der Untervorrichtung 60 in der Form eines Laminats, zum Beispiel eines dreifachen Laminats mit einer Schaumschicht, die sich zwischen zwei harten Schichten befindet, ausgebildet sein kann. Es ist weiter von Vorteil, dass sich die äußere Schicht 64 um nur einen Abschnitt der Untervorrichtung 49 erstrecken kann. Zum Beispiel kann sich die äußere Schicht 64 nur über den Abschnitt der Untervorrichtung 49 erstrecken, die die erste Ablageplatte 30 und die zweite Ablageplatte 32 aufweist. In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die äußere Schicht 64 aus einem flexiblen Material. In einer bevorzugteren Ausführungsform ist die äußere Schicht 64 eine Textilmaterial, ein Polymer oder ein Gewebe, wie z.B. Teppich, Vinyl, Gummi, Stoff, thermoplastisches Olefin (TPO) oder irgendein anderes textiles Material oder eine Kombination davon. Es ist weiter von Vorteil, dass, obwohl die erste Ablageplatte 30 und die Basis 34 jeweils als hohl in 4 und 5 gezeigt sind, die erste Ablageplatte 30 und die Basis 34 als im Allgemeinen feste oder im Allgemeinen hohle Teile in irgendeiner Kombination miteinander in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung gegossen bzw. gefertigt werden können.
  • Ein erstes integriertes Scharnier 66 bzw. Gelenk ist zwischen der ersten Ablageplatte 30 und der Basis 34 ausgebildet. Das erste integrierte Scharnier 66 kann durch einen flexiblen Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 ausgebildet sein. Das erste Scharnier 66 kann durch eine Kerbe aus relativ kleinerer Dicke des Materials ausgebildet sein, das die erste Ablageplatte 30 aufweist. Es ist von Vorteil, dass das erste integrierte Scharnier 66 eine Kerbe sein kann, die in dem Basismaterial 62 ausgebildet ist. Es ist auch von Vorteil, dass das erste integrierte Scharnier 66 ein Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 sein kann, der eine geringere Menge des Basismaterials 62 relativ zu dem verbleibenden Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 hat, oder ein Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 sein kann, der im wesentlichen ohne Basismaterial 62 ist. Es ist weiter von Vorteil, dass das erste integrierte Scharnier 66 durch einen Abschnitt der äußeren Schicht 64, der benachbart zu dieser Kerbe ist, die darin ausgebildet ist, durch einen Abschnitt, der eine geringere Menge an Basismaterial hat oder durch einen Abschnitt ausgebildet sein kann, der ohne Basismaterial 62 ist.
  • Ein zweites integriertes Scharnier 68 bzw. Gelenk ist an der ersten Ablageplatte 30 ausgebildet. Das zweite integrierte Scharnier 68 kann durch einen flexiblen Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 ausgebildet sein. Das zweite integrierte Scharnier 68 kann durch eine Kerbe von relativ geringerer Dicke des Materials ausgebildet sein, das die erste Ablageplatte 30 aufweist. Es ist von Vorteil, dass das zweite integrierte Scharnier 68 eine Kerbe sein kann, die in dem Basismaterial 62 ausgebildet ist. Es ist auch von Vorteil, dass das zweite integrierte Scharnier 68 ein Abschnitt der ersten Ablageplatte 30, der eine geringere Menge von Basismaterial 62 relativ zu dem verbleibenden Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 hat, oder ein Abschnitt der ersten Ablageplatte 30 sein kann, der im Wesentlichen ohne Basismaterial 62 ist. Es ist weiterhin von Vorteil, dass das zweite integrierte Scharnier 68 durch einen Abschnitt der äußeren Schicht 64, der benachbart zu dieser Kerbe ist, die darin ausgebildet ist, durch einen Abschnitt, der eine geringere Menge des Basismaterials hat, oder durch einen Abschnitt ausgebildet sein kann, der ohne Basismaterial 62 ist.
  • Das erste integrierte Scharnier 66 erleichtert die Anbringung der ersten Ablageplatte 30 an der Basis 34. Das zweite integrierte Scharnier 68 unterteilt die erste Ablageplatte 30 in einen Anbringungsabschnitt 70 und einen Flanschabschnitt 72. Wie in 5 gezeigt ist, wird die erste Ablageplatte 30 um das integrierte Scharnier 66 derart gedreht, dass sich die erste Ablageplatte 30 im Allgemeinen rechtwinklig zu der Ablagefläche 59 der Basis 34 erstreckt. Der Anbringungsabschnitt 70 der ersten Ablageplatte 30 ist im Allgemeinen parallel zu einer Endoberfläche 74 der Basis 34 angeordnet. Die Vielzahl von Öffnungen 54 der ersten Ablageplatte 30 und der entsprechenden Vielzahl von Öffnungen 52 in der Basis 34 können während des Herstellungsprozesses bzw. Gießprozesses oder nach dem Herstellungsprozess, vor oder nachdem die erste Ablageplatte 30 rechtwinklig zu der Basis 34 gedreht wird, ausgebildet werden. Unabhängig von dem Verfahren des Ausbildens der Öffnungen 52 und der Öffnungen 54 sind die Öffnungen 52 und die Öffnungen 54 zueinander jeweils ausgerichtet, wenn die erste Ablageplatte 30 relativ zu der Basis 34 positioniert ist, wie in 5 gezeigt ist. Die vielzähligen Befestiger 42 sind jeweils in vielzählige Öffnungen 52 und vielzählige Öffnungen 54 eingesetzt, um die erste Ablageplatte 30 an der Basis 34 feststehend sichern zu können. Die erste Ablageplatte 30 ist dann in der installierten Stellung relativ zu der Basis 34. In einer alternativen Ausführungsform ist es von Vorteil, dass der Anbringungsabschnitt 70 der ersten Ablageplatte 30 innerhalb des ersten integrierten Scharniers 66 eingebaut ist.
  • Wie in 5 gezeigt ist, erstreckt sich, sobald die erste Ablageplatte 30 an der Basis 34 angebracht worden ist, der Flanschabschnitt 72 der ersten Ablageplatte 30 nach außen von der Basis 34 in einer aufgestellten Stellung, wie vorher in 1 gezeigt worden ist. Wie durch die gestrichelte Linie 72' in 5 gezeigt ist, kann der Flanschabschnitt 72 der ersten Ablageplatte 30 um das zweite integrierte Scharnier 68 derart geschwenkt bzw. gedreht werden, dass sich der Flanschabschnitt 72 der ersten Ablageplatte 30 im Allgemeinen parallel zu der Basis 34 in einer verstauten Position erstreckt. Es kann erwünscht sein, den Flanschabschnitt 72 der ersten Ablageplatte 30 in die verstaute Position derart zu schwenken, dass die gesamte Ablagevorrichtung 24 untergebracht werden kann, wie in 2 gezeigt ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die erste Ablageplatte 30, die zweite Ablageplatte 32 und die Basis 34 einstückig mit dem integrierten Scharnier 66 ausgeformt, das zwischen der ersten Ablageplatte 30 und der Basis 34 angeordnet ist und zwischen der zweiten Ablageplatte 32 und der Basis 34 in einer Orientierung angeordnet ist, wie in 3 gezeigt ist und wie vorstehend für die erste Ablageplatte 30 beschrieben worden ist. In einer alternativen Ausführungsform sind die erste Ablageplatte 26 und die zweite Ablageplatte 28 einstückig mit der Basis 34 auf eine Art und Weise ausgeformt bzw. gegossen, die ähnlich zu der vorstehend für die erste Ablage platte 30 beschriebenen ist. In dieser alternativen Ausführungsform ist die Basis 34 somit von vier Platten umgeben, die einstückig daran durch ein Scharnier bzw. Gelenk ausgebildet sind. Es ist von Vorteil, dass die Basis 34 einstückig mit einer beliebigen Anzahl von Platten in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ausgebildet oder an einer beliebigen Anzahl von Platten angebracht sein kann.
  • Es ist von Vorteil, dass in einer alternativen Ausführungsform die erste Ablageplatte 30 separat von der Basis 34 ausgebildet werden kann, ohne dass ein Scharnier bzw. Gelenk zwischen der ersten Ablageplatte 30 und der Basis 34 ausgebildet ist. Die erste Ablageplatte 30 kann an der Basis 34 mit Befestigern in einer Art angebracht werden, die ähnlich zu der vorstehend beschriebenen ist. Es ist weiterhin von Vorteil, dass die zweite Ablageplatte 32 gemäß irgendeinem der Verfahren ausgebildet werden kann und an der Basis 34 angebracht werden kann, die vorstehend für die erste Ablageplatte 30 beschrieben worden sind.
  • In 6 ist eine zweite Ausführungsform einer gegossenen Ablageuntervorrichtung, die allgemein mit 149 angegeben ist, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Ablageuntervorrichtung 149 ist ähnlich zu der Ablageuntervorrichtung 49 und im Allgemeinen werden nur die Komponenten, die sich davon unterscheiden, hier nachfolgend beschrieben. Viele der Komponenten der Ablageuntervorrichtung 149, wie sie in 6 gezeigt ist, sind ähnlich zu dem Aufbau und der Funktion zu entsprechenden Komponenten der Ablageuntervorrichtung 49, wie sie in 3 bis 5 gezeigt ist. Diese entsprechenden Komponenten werden deshalb mit ähnlichen Bezugszeichen in diesen Figuren angegeben, aber mit den Komponenten der Ablageuntervorrichtung 149, wie in 6 gezeigt ist, die durch Addition von 100 mit jedem Bezugszeichen entstehen.
  • Die Ablageuntervorrichtung 149 enthält eine Ablageplatte 130 und eine Basis 134. Es ist jedoch von Vorteil, dass die Ablageuntervorrichtung 149 irgendeine Anzahl von Platten, wie vorstehend für die Ablageuntervorrichtung 49 beschrieben worden ist, enthalten kann. Die Ablageplatte 130 und die Basis 134 sind einstückig ausgebildet. Ein Scharnier 166 bzw. Gelenk ist zwischen der Ablageplatte 130 und der Basis 134 ausgebildet, das ermöglicht, dass sich die Ablageplatte 130 relativ zu der Basis 134 zwischen der gegossenen bzw. ausgebildeten Stellung, wie sie in 6 gezeigt ist, und der aufgestellten Stellung, die durch die Linien 130' gezeigt ist, und der verstauten Stellung drehen bzw. schwenken kann, die durch die gestrichelte Linie 130'' gezeigt ist.
  • In Übereinstimmung mit den Zielen der Patentgesetze, wurde das Prinzip und der Betrieb der Erfindung erläutert und in seinen bevorzugten Ausführungsformen gezeigt. Es muss jedoch verstanden werden, dass die Erfindung anders als speziell erläutert und gezeigt worden ist, ausgeführt werden kann, ohne dass von ihrem Prinzip oder Bereich abgewichen wird.

Claims (20)

  1. Fahrzeugablagevorrichtung für eine Fahrzeugladefläche, die aufweist: eine Basis, die einen Boden der Ablagevorrichtung definiert; und eine Ablageplatte, die an der Basis angebracht ist, wobei mindestens ein Abschnitt der Ablageplatte relativ zu der Basis durch ein integriertes Gelenk bzw. Scharnier bewegbar ist, wobei die Ablageplatte zwischen einer verstauten Position und einer aufgestellten Position zum Unterteilen mindestens eines Abschnitts der Fahrzeugladefläche bewegbar ist.
  2. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 1, worin die Basis und die Ablageplatte einstückig ausgebildet sind.
  3. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 2, worin das integrierte Gelenk zwischen der Basis und der Ablageplatte ausgebildet ist.
  4. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 1, worin die Ablageplatte einen Flanschabschnitt und einen Anbringungsabschnitt enthält, die durch ein integriertes Gelenk bzw. Scharnier getrennt sind, worin der Flanschabschnitt relativ zu der Basis um das integrierte Gelenk herum drehbar bzw. schwenkbar ist.
  5. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 4, worin der Anbringungsabschnitt dafür ausgelegt ist, an der Basis des Fahrzeugs fest angebracht zu sein.
  6. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 5, worin ein zweites integriertes Gelenk bzw. Scharnier zwischen der Basis und der Ablageplatte ausgebildet ist.
  7. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 6, worin das zweite integrierte Gelenk dafür ausgelegt ist, gebogen zu werden, um den Anbringungsabschnitt angrenzend an die Basis anzuordnen, damit er fest daran angebracht werden kann.
  8. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 1, worin die Fahrzeugablagevorrichtung ein Paar von Ablageplatten enthält, die an entgegengesetzten Enden der Basis angebracht sind, wobei mindestens ein Abschnitt jeder der Ablageplatten relativ zu der Basis durch ein integriertes Gelenk bzw. Scharnier bewegbar ist, wobei jede der Ablageplatten zwischen einer verstauten Position und einer aufgestellten Position zum Unterteilen mindestens eines Abschnitts der Fahrzeugladefläche bewegbar ist.
  9. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 8, worin das Paar von Ablageplatten und die Basis einstückig ausgebildet sind.
  10. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 1, worin die Fahrzeugablagevorrichtung eine Vielzahl von Ablageplatten enthält, wobei jede der Ablageplatten in einen Flanschabschnitt und einen Anbringungsabschnitt durch ein integriertes Gelenk bzw. Scharnier unterteilt sind, wobei jeder der Anbringungsabschnitte der Ablageplatten dafür ausgelegt ist, an einer Basis eines Fahrzeugs derart angebracht zu werden, dass jeder der Flanschabschnitte jeweils in eine verstaute Position und eine aufgestellte Position zum Unterteilen mindestens eines Abschnitts der Fahrzeugladefläche positionierbar ist.
  11. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 1, worin der Flanschabschnitt der Ablageplatte drehbar derart angebracht ist, dass die Ablageplatte drehbar zwischen der verstauten Position, in der der Flanschabschnitt der Ablageplatte im Allgemeinen parallel zu einer Ladeoberfläche des Fahrzeugs ist, und einer aufgestellten Position drehbar ist, in der der Flansch abschnitt der Ablageplatte im Allgemeinen rechtwinklig zu der Ladeoberfläche des Fahrzeugs ist.
  12. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 1, worin die Fahrzeugablagevorrichtung mindestens eine Abdeckplatte enthält, die dafür ausgelegt ist, an der Basis derart angebracht zu sein, dass die Abdeckplatte in eine geschlossene Position positioniert werden kann, und in eine geöffnete Position zum Unterteilen mindestens eines Abschnitts der Fahrzeugladefläche positioniert werden kann.
  13. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 12, worin sich die Abdeckplatte über die Fahrzeugladefläche erstreckt, die im Allgemeinen rechtwinklig zu der Ablageplatte ist, wenn die Abdeckplatte in der geöffneten Position ist und wenn die Ablageplatte in der aufgestellten Position ist.
  14. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 12, worin sich die Abdeckplatte über die Fahrzeugladefläche erstreckt, die im Allgemeinen parallel zu der Basis und der Ablageplatte ist, wenn die Abdeckplatte in der geschlossenen Position ist und wenn die Ablageplatte in der verstauten Position ist.
  15. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 12, worin die Abdeckplatte weiterhin bewegbar in eine ausgestreckte Position ist, in der sich die Abdeckplatte im Allgemeinen parallel zu der Basis erstreckt und sich nach außen von der Ablagevorrichtung erstreckt.
  16. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 12, worin sich die Ablageplatte über eine Länge und eine Weite bzw. Breite der Fahrzeugladefläche erstreckt, um die Fahrzeugladefläche aufzuteilen.
  17. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 12, worin die Abdeckplatte und die Basis einstückig ausgebildet sind.
  18. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 1, worin sich die Ablageplatte über die Länge oder die Breite bzw. Weite der Fahrzeugladefläche erstreckt, um die Fahrzeugladefläche zu unterteilen.
  19. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 1, worin eine innere Komponente des Fahrzeugs die Basis aufweist.
  20. Fahrzeugablagevorrichtung nach Anspruch 1, worin die Basis entfernbar an der inneren Komponente des Fahrzeugs angebracht ist.
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