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DE102017006650A1 - Einrichtung zum Sichern von Gegenständen in einem Laderaum eines Personenkraftwagens - Google Patents

Einrichtung zum Sichern von Gegenständen in einem Laderaum eines Personenkraftwagens Download PDF

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DE102017006650A1
DE102017006650A1 DE102017006650.7A DE102017006650A DE102017006650A1 DE 102017006650 A1 DE102017006650 A1 DE 102017006650A1 DE 102017006650 A DE102017006650 A DE 102017006650A DE 102017006650 A1 DE102017006650 A1 DE 102017006650A1
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frame
network
passenger car
net
fastening means
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Marten Wittorf
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GM Global Technology Operations LLC
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GM Global Technology Operations LLC
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung schlägt eine Einrichtung (4) zum Sichern von Gegenständen (5) in einem Laderaum (2) eines Personenkraftwagens (1) vor. Die Einrichtung (4) weist einen Rahmen (6), ein im Rahmen (6) gelagertes und von diesem flächig gehaltenes Netz (7), sowie Befestigungsmittel (8) zum Lagern des Rahmens (6) in einer Struktur (3) des Personenkraftwagens (1) auf.
Eine solche Einrichtung ist besonders einfach gestaltet und ermöglicht einen unkomplizierten Einbau bzw. eine Nachrüstung in Personenkraftwagen.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Sichern von Gegenständen in einem Laderaum eines Personenkraftwagens.
  • Hintergrund
  • In Personenkraftwagen, insbesondere solchen, die als Kombi ausgebildet sind, werden unterschiedlichste Gegenstände im Laderaum transportiert. Man ist bestrebt, den jeweiligen Gegenstand sicher im Laderaum zu positionieren. Ferner ist zu gewährleisten, dass im Laderaum transportierte Gegenstände bei geöffneter Laderaumklappe nicht ungewollt aus dem Laderaumbereich herausfallen.
  • Erfindung
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung zum Sichern von Gegenständen in einem Laderaum eines Personenkraftwagens zu schaffen, die baulich besonders einfach gestaltet ist und unkompliziert in das Fahrzeug eingebaut werden kann bzw. das Fahrzeug unkompliziert mit dieser Einrichtung nachrüstbar ist.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch eine Einrichtung, die gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 ausgebildet ist.
  • Bei der Einrichtung zum Sichern von Gegenständen in einem Laderaum eines Personenkraftwagens ist ein Rahmen, ein im Rahmen gelagertes und von diesem flächig gehaltenes Netz vorgesehen, ferner sind Befestigungsmittel zum Lagern des Rahmens in einer Struktur des Personenkraftwagens vorgesehen.
  • Eine derartige Einrichtung kann über deren Befestigungsmittel mit der Struktur des Pkw verbunden werden, sei es bei der Erstausrüstung des Personenkraftwagens oder im Rahmen einer Nachrüstung. Vorzugsweise erlauben die Befestigungsmittel auch eine Demontage der Einrichtung, wenn diese nicht benötigt wird. Der Rahmen stellt das stabile Tragelement für das von diesem flächig gehaltene Netz dar. Rahmen und Netz bilden eine Begrenzung des Laderaums, sodass Gegenstände innerhalb des Laderaums sicher aufgenommen werden.
  • Handelt es sich bei dem Personenkraftwagen beispielsweise um einen Kombi, wird die Einrichtung im Bereich des der Ladeklappe zugewandten Endes des Laderaums angebracht. Es wird somit verhindert, dass der jeweilige Gegenstand unbeabsichtigt aus dem Laderaum heraus gelangt. Die Einrichtung stellt besonders vorteilhaft eine nachrüstbare Sicherung gegen Herausfallen von Gegenständen aus dem Laderaum dar.
  • Vorzugsweise ist der Rahmen U-förmig oder rechteckig ausgebildet. Insbesondere ist der Rahmen als flach ausgebildetes U oder als flach ausgebildetes Rechteck gestaltet. Dies ermöglicht es einerseits, den Materialaufwand für den Rahmen gering zu halten, insbesondere auch unter Gewichtsaspekten. Ferner ist hierdurch gewährleistet, dass das Netz eine besonders große Fläche einnimmt, womit bei Ausbildung des Netzes mit relativ großer Maschenweite durch dieses hindurchgesehen werden kann, sodass vor dem Netz liegende Gegenstände einsehbar sind.
  • Der Rahmen erstreckt sich insbesondere über eine Länge, die im Wesentlichen der Breite des Laderaums entspricht. Hierunter wird insbesondere eine Länge verstanden, die geringfügig geringer ist als die Breite des Laderaums. Wird die Einrichtung im Bereich des hinteren Endes des Laderaums, insbesondere im Bereich eines hinteren Endes des Laderaums bei einem Kombi platziert, ist somit sichergestellt, dass keine Gegenstände aus dem Laderaum fallen können.
  • Als besonders vorteilhaft wird es angesehen, wenn die Abmessung des Netzes denjenigen der zwischen Rahmenabschnitten gebildeten Abmessungen entsprechen. Das Netz nimmt somit den lichten Raum der zwischen den Rahmenabschnitten aufgespannt ist, ein. Insgesamt stellt sich somit die Anordnung von Rahmen und Netz als im Wesentlichen flaches Bauteil dar, das mittels der Befestigungsmittel mit der Struktur des Personenkraftwagens verbunden ist.
  • Das Netz ist insbesondere rechteckig ausgebildet. Hierdurch kann es eine große Fläche abdecken, die insbesondere vom Laderaumboden ausgehend so weit oberhalb des Laderaumbodens reicht, dass der Zweck der Einrichtung, ein Herausfallen von Gegenständen aus dem Laderaum zu vermeiden, gewährleistet ist.
  • Vorzugsweise ist das Netz, im Bereich dessen dem Rahmen zugewandten Konturabschnitten, mit dem Rahmen verbunden. Diese Verbindung kann nicht unterbrochen sein, somit über die gesamte Länge der Kanten des Netzes, die Rahmenabschnitten zugeordnet sind, erfolgen. Es ist aber durchaus auch möglich, dass das Netz über eine Vielzahl in Abstand zueinander angeordneter Netzanbindungsstellen mit dem Rahmen verbunden ist. Auch hierdurch ist sichergestellt, dass ein Gegenstand die zwischen den Rahmenabschnitten befindliche Fläche nicht passieren kann, aufgrund der Anordnung des Netzes zwischen den Rahmenabschnitten.
  • Die Befestigungsmittel zum Lagern des Rahmens in der Struktur des Personenkraftwagens können auf unterschiedlichste Art und Weise ausgebildet sein. Die Befestigungsmittel sind beispielsweise als Klammern ausgebildet. Sie dienen der Verbindung von Rahmen und Struktur. Andererseits können die Befestigungsmittel als Gelenkverbinder ausgebildet sein. Sie erlauben nicht nur eine Verbindung von Rahmen und Struktur, sondern zusätzlich eine Verschwenkbarkeit des Rahmens bezüglich der Struktur. Dies ermöglicht es, insbesondere den Rahmen aus einer Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung zu verschwenken. In der Nichtgebrauchsstellung liegt der Rahmen mit Netz insbesondere auf einem Laderaumboden auf, während diese Anordnung von Rahmen und Netz in der Gebrauchsstellung über den Laderaumboden hervorsteht, insbesondere senkrecht zu diesem angeordnet ist.
  • Die Befestigungsmittel sind beispielsweise als mit der Struktur des Personenkraftwagens verbindbare bzw. verbundene Klettstreifen oder Teppichstreifen ausgebildet, wobei die Befestigungsmittel den Rahmen in Teilbereichen umschließen. Bei dieser Gestaltung sind die Befestigungsmittel baulich sehr einfach ausgebildet und insbesondere durch die besondere Ausbildung des ohnehin bei dem Personenkraftwagen vorhandenen Teppichs oder separate Klemmstreifen gebildet.
  • Vorzugsweise ist der Rahmen um einen Winkel schwenkbar, aus einer flach liegenden Stellung des Netzes in eine hochgeklappte Stellung des Netzes. Insbesondere ist der Rahmen um einen Winkel von 90° schwenkbar. Vorzugsweise erfolgt diese Schwenkbarkeit aus einer ersten Stellung, in der das Netz parallel zum Ladeboden angeordnet ist, in eine zweite Stellung, in der das Netz senkrecht zum Ladeboden angeordnet ist und über diesen hinaussteht.
  • Eine besonders einfache Anordnung und Lagerung des Netzes bezüglich des Rahmens ergibt sich, wenn das Netz ausschließlich in beabstandet zueinander angeordneten, parallel zueinander angeordneten Rahmenabschnitten gelagert ist. Dies stellt eine sehr einfache Lagerung des Netzes im Rahmen dar.
  • Gemäß einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Netz aus einem elastischen Material gebildet ist. Das Netz ist somit nachgiebig gehalten, womit es dann auch den Zweck erfüllen kann, ein oder mehrere Gegenstände zwischen dem Netz, das dann gedehnt ist, und einer Struktur des Personenkraftwagens zu halten bzw. zu klemmen. Dies ist insbesondere bei Anordnung des Rahmens parallel und anliegend am Laderaumboden von Vorteil. Ein oder mehrere Gegenstände können dann zwischen dem vom Laderaumboden nach oben gedehnten Netz und dem Laderaumboden fixiert werden.
  • Figurenliste
  • Vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten, Ziele und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Hierbei zeigen:
    • 1 eine Ansicht einer linken Laderaumhälfte eines als Kombi ausgebildeten Personenkraftwagens mit im Laderaum in der Nähe der Ladekante angeordneter Einrichtung zum Sichern von Gegenständen, für eine erste Ausführungsform der Einrichtung, in deren hochgeklappten Wirkstellung,
    • 2 für die rechte Hälfte des in 1 gezeigten Laderaums die Einrichtung gemäß 1, allerdings in abgeklappter Stellung,
    • 3 ein Ausführungsbeispiel einer Einrichtung, wobei ein Netz der Einrichtung eine ebene Fläche bildet,
    • 4 ein anderes Ausführungsbeispiel einer Einrichtung, wobei das Netz durch zwei in einem stumpfen Winkel angeordnete ebene Netzabschnitte gebildet ist,
    • 5 für das Ausführungsbeispiel nach 4 eine detailliertere Darstellung von Elementen der Einrichtung zum Aufspannen des Netzes und der Befestigungsmittel zum Lagern eines Rahmens der Einrichtung in einer Struktur des Personenkraftwagens,
    • 6 eine vergrößerte Darstellung des in 5 umrandeten Teilbereichs,
    • 7 einen vertikalen Schnitt durch die in den 5 und 6 gezeigte Einrichtung, im Bereich eines der beiden Befestigungsmittel der Einrichtung,
    • 8 für die Einrichtung gemäß der 5 bis 7 eine Detaildarstellung eines Elements zum Aufspannen des Netzes in den beiden, im stumpfen Winkel zueinander angeordneten Ebenen,
    • 9 für den Bereich etwa einer Hälfte der Einrichtung gemäß der 5 bis 8 diese in zusammengefalteter, somit abgeklappter Position,
    • 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Einrichtung,
    • 11 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Einrichtung,
    • 12 ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel von Rahmen und Netz,
    • 13 ein weiteres abgewandeltes Ausführungsbeispiel von Rahmen und Netz,
    • 14 ein weiteres, abgewandeltes Ausführungsbeispiel von Rahmen und Netz, zusammen veranschaulicht mit einem Teilbereich eines Ladebodens des Personenkraftwagens, gezeigt in abgeklappter Stellung des Rahmens,
    • 15 die Anordnung gemäß 14 bei hochgeklapptem, somit in vertikaler Position befindlichem Rahmen mit Netz.
  • Detaillierte Beschreibung der Figuren
  • 1 veranschaulicht einen als Kombi ausgebildeten Personenkraftwagen 1 in einer Ansicht von hinten in einen geöffneten Laderaum 2 des Personenkraftwagens, und zwar veranschaulicht für die linke Hälfte des Personenkraftwagens 1. Die rechte Hälfte des Laderaums 2 ist spiegelsymmetrisch zur dargestellten linken Hälfte ausgebildet. Im Laderaum 2, an einem Ladeboden 3 des Laderaums 2 befestigt, ist benachbart der hinteren Laderaumöffnung eine Einrichtung 4 angeordnet. Diese dient dem Sichern von Gegenständen im Laderaum 2. Veranschaulicht ist ein innerhalb des Laderaums 2 angeordneter Gegenstand 5, der im dargestellten Beispiel zylinderförmig ausgebildet ist und mit seiner kreisförmigen Grundfläche auf dem Ladeboden 3 aufsteht. Der Gegenstand 5 ist vor der Einrichtung 4, benachbart dieser, angeordnet.
  • Auch die Einrichtung 4 ist nur für deren linke Hälfte veranschaulicht. Die rechte Hälfte der Einrichtung ist gespiegelt zur linken Hälfte der Einrichtung 4 ausgebildet und positioniert.
  • Die Einrichtung 4 weist einen Rahmen 6, ein im Rahmen 6 gelagertes und von diesem flächig gehaltenes Netz 7 sowie Befestigungsmittel 8 zum Lagern des Rahmens 6 in einer Struktur des Personenkraftwagens 2, vorliegend dem Ladeboden 3, auf. Im Ausführungsbeispiel sind die Befestigungsmittel 8, die somit im Bereich des linken unteren Endes als auch des rechten unteren Endes des Rahmens 6 angeordnet sind, als Gelenk ausgebildet, sodass der im Ladeboden 3 gelagerte Rahmen 6 aus der in 1 veranschaulichten, hochgeklappten, sich senkrecht zum horizontal angeordneten Ladeboden 3 erstreckenden Gebrauchsstellung in eine um 90° nach vorne geschwenkte Nichtgebrauchsstellung bewegt werden kann, in der der Rahmen 6 und das von diesem aufgespannte Netz 7 auf dem Ladeboden 3 aufliegen. Dies ist für die 2 veranschaulicht, die die rechte Hälfte des Laderaums 2 zeigt. In dieser Nichtgebrauchsstellung steht die ganze Länge des Laderaums 2 zur Beladung mit Gegenständen zur Verfügung, wobei ein länglicher kastenförmiger Gegenstand 5 gezeigt ist. Dieser liegt auf dem Rahmen 6 und dem Netz 7 auf.
  • 3 zeigt eine besonders einfache Gestaltung der Einrichtung 4. Sie weist einen Rahmen 6 mit einer ebenen Struktur auf. Der Rahmen ist rechteckig ausgebildet und somit in einer Ebene angeordnet. Im Detail weist der Rahmen 6 zwei kurze Rahmenabschnitte 9 und zwei lange Rahmenabschnitte 10 auf. Zwischen diesen Rahmenabschnitten 9, 10 ist das Netz 7 aufgenommen, das engmaschig oder weniger engmaschig ausgebildet sein kann. Senkrecht zum Rahmen 6 ist eine Platte 11 angeordnet, die gleichfalls rechteckig ausgebildet ist und im Bereich einer Längsseite fest mit dem Rahmen 6 im Bereich dessen unteren Rahmenabschnitts 10 verbunden ist. Rahmen 6 und Platte 11 können durchaus eine starre Einheit bilden. Es ist somit nicht erforderlich, dass der Rahmen 6 bezüglich der Platte 11 schwenkbar ist. In diesem Fall kann der Rahmen 6 nicht in eine Nichtgebrauchsstellung bezüglich der Platte 11 überführt werden. Die Platte 11 ist auf deren Unterseite mit einem Klettband 12 versehen. Insofern stellen die Platte 11 und das Klettband 12 das Befestigungsmittel 8 der Einrichtung 4 dar. Benachbart der Laderaumöffnung ist der Ladeboden 3 mit einem bezüglich des Klettbandes 12 komplementären Material versehen, sodass die Einrichtung 4 dort mit dem Ladeboden 3 verbunden werden kann. Wird die Einrichtung 4 nicht gebraucht, ist es nur erforderlich, diese wieder vom Ladeboden 3 zu trennen.
  • 4 verdeutlicht eine Variante, bei der der Rahmen 6 nicht eben ausgebildet ist und demzufolge das Netz 7 nicht eben aufgespannt wird. Vielmehr sind die Rahmenabschnitte 10 jeweils in einem stumpfen Winkel abgeknickt angeordnet, sodass der Rahmen 6 zwei Ebenen 13, 14 für das Netz 7 aufspannt.
  • Die 5 bis 9 zeigen ein Ausführungsbeispiel der Einrichtung 4, das grundsätzlich gemäß dem Ausführungsbeispiel gemäß der Darstellung in 4 ausgebildet ist, allerdings bei schwenkbarer Lagerung des Rahmens 6 in der Platte 11. Hierbei ist das Netz 7 mit drei parallel zueinander angeordneten Taschen 15, 16 und 17 versehen. Die Taschen 15 und 16 sind im Bereich abgewandter Enden des Netzes 7 ausgebildet, die Tasche 17 im Bereich der halben Längserstreckung des Netzes 7. In die jeweilige Tasche ist ein Winkelabschnitt 18 bzw. 19 bzw. 20 des Rahmens 6 mit einem Schenkel 21 eingeführt, während der andere Schenkel 22 im Ladeboden 3 gelagert ist. Hierbei sind die Schenkel 22 der Winkelabschnitte 18 und 19 um dieselbe Achse schwenkbar, während der Schenkel 22 des Winkelabschnitts 20 um eine senkrecht zu dieser Achse und durch diese Achse verlaufende Achse schwenkbar ist. Schwenkbar gelagert sind die Winkelabschnitte 22 zwischen Bestandteilen des Ladebodens, beispielsweise einer starren Platte 23 und einem mit diesem verbundenen, beispielsweise verklebten Teppich 24, der eine Auswölbung 25 aufweist, zwischen der und der Platte 23 der Schenkel 22 schwenkbar gelagert ist. Aufgrund der Schwenkbarkeit der Winkelabschnitte 18 und 19 im Bereich deren Schenkel 22 kann das Netz 7 von der Gebrauchsstellung, wie es in den 5 und 6 veranschaulicht ist, in die Nichtgebrauchsstellung gemäß 9 verschwenkt werden. Zuvor ist es erforderlich, das Netz 7 im Bereich dessen Tasche 17 von dem Schenkel 21 des Winkelabschnitts 20 abzuziehen und es wird dann dieser Winkelabschnitt 20 in die Ebene des Ladebodens 3 geschwenkt, wie es der Darstellung der 8 zu entnehmen ist. Von besonderem Vorteil ist es hierbei, wenn das Netz 7 elastisch ist. So lässt sich einerseits das Überführen der Einrichtung 4 von deren Nichtgebrauchsstellung in deren Gebrauchsstellung und umgekehrt vereinfachen und andererseits ist gewährleistet, dass das Netz 7 in der Nichtgebrauchsposition der Einrichtung 4 gespannt parallel zum Ladeboden 3 positioniert ist.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 10 erfolgt die Befestigung der Einrichtung 4 am Ladeboden 3 über einen Klettverschluss. Insofern ist die Platte 11 auf ihrer Unterseite mit einem derartigen Verschlussteil versehen, das mit einem Teppich des Ladebodens zusammenwirkt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach 11 erfolgt die Befestigung von Rahmen 6 und Netz 7 am Ladeboden 3 mittels zweier dünner Klammern 26, die die Befestigungsmittel 8 bilden. Diese im Querschnitt U-förmigen Klammern können einfach auf stirnseitige Enden eines verfahrbaren bzw. verschwenkbaren Ladebodens 3 aufgesteckt werden und sind dort formschlüssig oder reibschlüssig gehalten. In den Klammern 26 können der Rahmen 6 und das Netz 7 starr oder schwenkbar gehalten sein. Letzteres, um den Rahmen 6 von der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung und umgekehrt zu überführen.
  • 12 verdeutlicht eine alternative Ausführungsform des Rahmens 6. Dieser Rahmen ist nicht als geschlossenes Rechteck mit den Rahmenabschnitten 9 und 10 ausgebildet. Vielmehr ist der eine Rahmenabschnitt 10 im Bereich der Rahmenabschnitte 9 verwirklicht, somit als kurzer Ansatz, der der Lagerung, insbesondere schwenkbaren Lagerung im Ladeboden 3 bzw. den Klammern 26 dient.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach der 13 ist der Rahmen 6 nur durch einen Rahmenabschnitt 10, nämlich den ladebodenseitigen Rahmenabschnitt 10 und die beiden anderen Rahmenabschnitte 9 gebildet. Die drei Rahmenabschnitte bilden somit ein auseinandergezogenes U.
  • Auch bei diesen beschriebenen Varianten kann das Netz 7 einfach vom Rahmen 6 aufgespannt werden. Bei diesen Ausführungsformen ist das Netz 7 überall dort, wo es Rahmenabschnitten 9 bzw. 10 zugewandt ist, mit diesen verbunden.
  • Das Ausführungsbeispiel nach der 14 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß der 13 dadurch, dass bei dem U-förmigen Rahmen 6 das Netz 7 nur mit den beiden Rahmenabschnitten 9 verbunden ist. Im Übrigen ist das Netz 7 elastisch ausgebildet. In der Nichtgebrauchsstellung der Einrichtung 4, in der der Rahmen 6 somit in die Ebene des Ladebodens 3 geschwenkt ist, kann ein Gegenstand 5 unter das Netz 7 eingespannt werden. 15 zeigt für dieses Ausführungsbeispiel gemäß 14 die Einrichtung 4 in deren Gebrauchsstellung. In diesem Fall ist das zwischen den beiden Rahmenabschnitten 9 gespannte Netz 7 ausreichend, um den veranschaulichten kugelförmigen Gegenstand 5 am Herausrollen aus dem Laderaum 2 zu hindern.
  • Die dargestellten Ausführungsformen zeigen lediglich mögliche Ausgestaltungen der Erfindung, zu welcher weitere zahlreiche Varianten denkbar und im Rahmen der Erfindung sind. Die exemplarisch gezeigten Ausführungsbeispiele sind in keiner Weise hinsichtlich des Umfangs, der Anwendbarkeit oder der Konfigurationsmöglichkeiten der Erfindung als einschränkend auszulegen. Die vorliegende Beschreibung zeigt dem Fachmann lediglich eine mögliche Implementierung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels auf. So können an der Funktion und Anordnung von beschriebenen Elementen vielfältigste Modifikationen vorgenommen werden, ohne hierbei den durch die nachfolgenden Ansprüche definierten Schutzbereich oder dessen Äquivalente zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Personenkraftwagen
    2
    Laderaum
    3
    Ladeboden
    4
    Einrichtung
    5
    Gegenstand
    6
    Rahmen
    7
    Netz
    8
    Befestigungsmittel
    9
    Rahmenabschnitt
    10
    Rahmenabschnitt
    11
    Platte
    12
    Klettband
    13
    Ebene
    14
    Ebene
    15
    Tasche
    16
    Tasche
    17
    Tasche
    18
    Winkelabschnitt
    19
    Winkelabschnitt
    20
    Winkelabschnitt
    21
    Schenkel
    22
    Schenkel
    23
    Platte
    24
    Teppich
    25
    Auswölbung
    26
    Klammer

Claims (12)

  1. Einrichtung (4) zum Sichern von Gegenständen (5) in einem Laderaum (2) eines Personenkraftwagens (1), mit einem Rahmen (6), einem im Rahmen (6) gelagerten und von diesem flächig gehaltenen Netz (7), sowie mit Befestigungsmitteln (8) zum Lagern des Rahmens (6) in einer Struktur (3) des Personenkraftwagens (1).
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, wobei der Rahmen (6) U-förmig oder rechteckig ausgebildet ist, insbesondere der Rahmen (6) als flach ausgebildetes U oder als flach ausgebildetes Rechteck gestaltet ist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Rahmen (6) sich über eine Länge erstreckt, die im Wesentlichen der Breite des Laderaums (2) entspricht.
  4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Abmessungen des Netzes (7) denjenigen der zwischen Rahmenabschnitten (9, 9) gebildeten Abmessungen entsprechen.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Netz (7) rechteckig ausgebildet ist.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Netz (7), im Bereich dessen dem Rahmen (6) zugewandten Konturabschnitten, mit dem Rahmen (6) verbunden ist, insbesondere die Verbindung nicht unterbrochen ist.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Befestigungsmittel (8) als Klemmen (26) oder Gelenkverbinder (18, 19, 20) ausgebildet sind.
  8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Befestigungsmittel (8) als mit der Struktur (3) des Personenkraftwagens (1) verbindbare bzw. verbundene Klettstreifen (12) oder Teppichstreifen (24) ausgebildet sind, wobei die Befestigungsmittel (8) den Rahmen (6) in Teilbereichen umschließen.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei der Rahmen (6) um einen Winkel schwenkbar ist, aus einer flach liegenden Stellung des Netzes (7) in eine hochgeklappte Stellung des Netzes (7).
  10. Einrichtung nach Anspruch 9, wobei der Rahmen (6) um einen Winkel von 90° schwenkbar ist, insbesondere aus einer ersten Stellung, in der das Netz (7) parallel zu einem Ladeboden (3) angeordnet ist, in eine zweite Stellung, in der das Netz (7) senkrecht zum Ladeboden (3) angeordnet ist.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das Netz (7) ausschließlich in beabstandet zueinander angeordneten, parallel zueinander angeordneten Rahmenabschnitten (9, 9) gelagert ist.
  12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei das Netz (7) aus einem elastischen Material gebildet ist.
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