DE20020068U1 - Einrichtung zum Transport von Gegenständen in einem Fahrzeug - Google Patents
Einrichtung zum Transport von Gegenständen in einem FahrzeugInfo
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Description
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9979/VII/bj »'· "
9979/VII/bj »'· "
"Einrichtung zum Transport von Gegenständen in einem Fahrzeug"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Transport von Gegenständen in einem Fahrzeug, bestehend aus mindestens einem im Fahrzeug auf einer Ladefläche fixiert anzuordnenden Aufnahmeteil mit einem Boden und mindestens zwei etwa senkrecht zum Boden stehenden Seitenwänden,
Eine derartige Einrichtung ist aus der Veröffentlichung DE-U-298 10 334 bekannt. Das Aufnahmeteil wird dabei von einem im Wesentlichen wannenförmigen Aufnahmebehälter gebildet, der aus einem rahmenartigen, in dem Fahrzeug befestigbaren Halteteil und mindestens einem von dem Halteteil zur Bildung einer Zugriffsöffnung im Bereich einer fahrzeugseitigen Reserverad- Aufnahme entfernbaren Teilbehälter besteht.
Das DE-U- 298 16 248 beschreibt eine Einrichtung speziell zum Transport eines Fahrrades in einem Fahrzeug. Dazu besteht diese Einrichtung aus einem ortsfest innerhalb des Fahrzeugs befestigbaren Halteteil mit speziell angepaßten Halte- und Fixiermitteln für mindestens ein Fahrrad.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transporteinrichtung der genannten Art zu schaffen, die bei gutem Benutzungskomfort eine verbesserte Nutzungsvariabilität zur sicheren Unterbringung von nahezu beliebigen zu transportierenden Gegenständen (Ladegut) gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass das Aufnahmeteil im Bereich der Seitenwände eine senkrecht zum Boden gemessene Höhe aufweist, die derart fahrzeugspezifisch an eine über eine Stufe erhöht an die Ladefläche angrenzende
Nachbarfläche angepaßt ist, dass das Aufnahmeteil in einer um 180 ° umgedrehten, mit den Oberkanten der Seitenwände nach unten auf der Ladefläche stehenden Umkehrposition mit der - dann nach oben weisenden - Unterseite des Bodens im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene mit der Nachbarfläche liegt.
Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung ist die Transporteinrichtung vor allem für solche Fahrzeuge vorgesehen, bei denen zur Bildung einer durchgehenden Ladefläche die - gegebenenfalls geteilte - Rückenlehne einer benachbart zu der Ladefläche angeordneten Sitzbank derart umgeklappt werden kann, dass deren Rückseite als erweiterte Ladefläche genutzt werden kann. In vielen Fällen entsteht dabei aber die besagte Stufe zwischen der eigentlichen Ladefläche und der Rückseite (Nachbarfläche) der umgeklappten Rückenlehne. Diese eigentlich hinderliche Stufe läßt sich vorteilhafterweise durch das erfindungsgemäße Aufnahmeteil ausgleichen, wenn dieses mit seiner nach oben weisenden Boden- Unterseite in das Fahrzeug eingesetzt wird. Es ergibt sich dadurch eine praktisch eben durchgehende Ladefläche, die sich aus der im Bereich der eigentlichen Ladefläche angeordneten, erhöhten Boden- Unterseite des erfindungsgemäßen Aufnahmeteils und der Rückseite der Sitzbank zusammensetzt.
Zusätzlich oder aber alternativ zu der beschriebenen erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach dem Anspruch 1 ist mit Vorteil vorgesehen, dass der Boden in seinem zwischen den stirnseitig gegenüberliegenden, feststehenden, zueinander parallelen Seitenwänden liegenden Flächenbereich zwei derart klappbare Seitenwände aufweist, dass diese aus einer bündig in der Bodeninnenfläche liegenden Ruhelage in eine zum Boden senkrechte, zueinander parallele Stellung überführbar sind, in der sie zusammen mit den feststehenden Seitenwänden eine Aufnahmefläche begrenzen. Diese klappbaren Seitenwände können profilierte Führungsnuten aufweisen, in die mindestens eine zusätzliche Zwischenwand zur weiteren Unterteilung eingeschoben werden kann, und die vorteilhafterweise gleichzeitig verhindert, dass die Seitenwände wieder zurück in ihre Ausgangsposition umklappen. Folglich dient die Zwischenwand zur Arretierung der Seitenwände in ihrer senkrechten Stellung.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Transporteinrichtung in
einer ersten möglichen Nutzungssituation mit zusätzlicher Darstellung einer benachbarten Fahrzeug-Sitzbank,
Fig. 2 eine Perspektivansicht der Transporteinrichtung in einem zweiten
Nutzungszustand,
Fig. 3 eine Ausschnittvergrößerung aus Fig. 2,
Fig. 4 eine Darstellung zur Handhabbarkeit des erfindungsgemäßen
Aufnahmeteils durch eine Person,
Fig. 5 und 6 Ansichten analog zu Fig. 2 in einem dritten und vierten Nutzungszustand und
Fig. 7 eine Seitenansicht in Pfeilrichtung VII gemäß Fig. 5 bzw. 6 mit
zusätzlicher Darstellung einer benachbarten, in eine Nichtgebrauchsposition umgeklappten Sitzanordnung.
Eine erfindungsgemäße Einrichtung zum Transport von Gegenständen in einem Fahrzeug besteht in der dargestellten, bevorzugten Ausführungsform aus zwei einzelnen Aufnahmeteilen 2, die nebeneinander auf einer Ladefläche 4 (vergleiche auch Fig. 7) eines Fahrzeugs fixiert anzuordnen sind. Jedes Aufnahmeteil 2 besteht aus einem Boden 6 und zwei stirnseitig gegenüberliegenden, mit dem Boden 6 in einer zu diesem etwa senkrechten Stellung fest verbundenen, zueinander parallelen Seitenwänden 8, 10, die innerhalb des Fahrzeuges bevorzugt in Fahrtrichtung vorn bzw. hinten angeordnet werden.
9979/VII/bj
Nach einem ersten Aspekt der Erfindung weist das Aufnahmeteil 2 eine senkrecht zum Boden 6 gemessene Höhe H auf, die derart fahrzeugspezifisch an eine über eine Stufe 12 erhöht an die Ladefläche 4 angrenzende Nachbarfläche 14 angepaßt ist, dass das Aufnahmeteil 2 - siehe dazu Fig. 5 bis 7 - in einer um 180 ° umgedrehten, mit den vom Boden 6 wegweisenden Oberkanten 16 der Seitenwände 8, 10 nach unten auf der Ladefläche 4 stehenden Umkehrposition mit der dann nach oben weisenden Unterseite 18 des Bodens 6 im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene mit der Nachbarfläche 14 liegt (siehe insbesondere Fig. 7).
Gemäß einem weiteren, gegebenenfalls unabhängigen Aspekt der Erfindung weist der Boden 6 in seinem zwischen den stirnseitig gegenüberliegenden, feststehenden, zueinander parallelen Seitenwänden 8, 10 liegenden Flächenbereich zwei derart klappbare Seitenwände 20, 22 auf, dass diese aus einer bündig in der Bodeninnenfläche liegenden Ruhelage (siehe Fig. 1 sowie auch Fig. 5, linke Hälfte) in eine zum Boden 6 senkrechte, zueinander parallele Stellung überführbar sind, in der sie zusammen mit den feststehenden Seitenwänden 8, 10 eine insbesondere rechteckige Aufnahmefläche begrenzen (vergleiche Fig. 2). In ihrer Ruhelage bilden die klappbaren Seitenwände 20, 22 einen Teil der Gesamtdicke des Bodens 6. Weiterhin sind die klappbaren Seitenwände 20, 22 in ihrer zum Boden 6 senkrechten Stellung fixierbar. Bei dem dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel erfolgt dies durch mindestens eine lösbar einsetzbare Zwischenwand 24, indem diese Zwischenwand 24 mit den beiden klappbaren Seitenwänden 20, 22 jeweils kraft- und/oder formschlüssig verbindbar ist. Dazu ist bevorzugt jeweils eine hinterschnittene Nutfederverbindung 26 vorgesehen, die gemäß Fig. 3 aus einer zum Boden 6 ■ senkrecht verlaufenden Nut 26a der jeweiligen Seitenwand 20 bzw. 22 und einem Federansatz 26b der Zwischenwand 24 besteht. Die Nut 26a ist zumindest in einer Seitenrichtung hinterschnitten, so dass der Federansatz 26b formschlüssig oder zumindest kraftformschlüssig in der Nut 26a sitzt. Zudem weist hierbei mit Vorteil der Boden 6 für die bzw. jede Zwischenwand 24 eine Aufnahmenut 28 derart auf, dass ein unterer Rand der jeweiligen Zwischenwand 24 in diese Aufnahmenut 28 eingreift.
Weiterhin ist vorzugsweise vorgesehen, dass die klappbaren Seitenwände 20, 22 jeweils mit in der Zeichnung nicht erkennbaren Führungsansätzen in entsprechend der Schwenkbewegung kreisbogenförmige Führungsnuten 30 der feststehenden Seitenwände 8, 10 eingreifen. Die klappbaren Seitenwände 20, 22 sind dabei bevorzugt jeweils über eine von dem Außenrand des Bodens 6 parallel beabstandete Schwenkachse nach innen hochklappbar, so dass auf den Außenseiten noch nach außen offene, schmale Aufnahmebereiche 32 für längliche Gegenstände gebildet sind.
Durch die klappbaren Seitenwände 20, 22 und ein variables Einsetzen von einer oder mehreren Zwischenwänden 24 können somit vorteilhafterweise Aufnahmefächer mit Boden- Teilflächen gebildet werden, die an bestimmte Gegenstände, wie beispielsweise Getränkekästen, so angepaßt sind, dass ein gegen Verrutschen weitgehend gesicherter Transport der Gegenstände möglich ist. Dies trägt zu einer hohen Fahrsicherheit bei.
Für eine gute Handhabung ist es vorteilhaft, wenn die feststehenden Seitenwände 8, 10 Handgriffe, wie dargestellt insbesondere in Form von Grifföffnungen 34, aufweisen. Damit läßt sich jedes Aufnahmeteil 2 gut tragen, wie dies in Fig. 4 veranschaulicht ist. Zudem ist gemäß Fig. 5 und 6 bevorzugt vorgesehen, dass der Boden 6 auf seiner Unterseite 18 mindestens einen Handhabungsgriff 36, insbesondere in Form eines flexiblen, bandartigen Griffelementes, aufweist. Diese Ausgestaltung erleichtert die Entnahme des Aufnahmeteils 2 aus der Umkehrposition, in der die Grifföffnungen 34 gegebenenfalls nicht erreichbar sind.
Ergänzend sei noch erwähnt, dass gemäß Fig. 5 und 6 auf der Unterseite 18 des Bodens 6 mit Vorteil rippenartige Ansätze gebildet sind. Allerdings kann es sich dabei auch um Klettbänder oder dergleichen Fixiermittel zum Fixieren des Aufnahmeteils 2 auf der Ladefläche 4 des Fahrzeugs handeln.
Mit Vorteil bestehen das Aufnahmeteil 2 und dessen Hauptbestandteile aus Kunststoff. Es ist eine preiswerte Herstellung im Spritzgießverfahren möglich. Dabei können die klappbaren Seitenwände 20, 22 mit Vorteil über sogenannte Filmscharniere mit dem Boden 6 verbunden sein.
In Abweichung von der dargestellten Ausführung, bei der zwei insbesondere gleichartige Aufnahmeteile 2 nebeneinander auf der Ladefläche 4 des Fahrzeugs plazierbar sind, kann das Aufnahmeteil 2 selbstverständlich auch bezüglich seiner Flächengröße so an die Ladefläche 4 angepaßt sein, dass es im Wesentlichen die gesamte Ladefläche 4 überdeckt. Darüber hinaus wäre auch eine Unterteilung in mehr als zwei Aufnahmeteile 2 möglich.
Im übrigen ist die Erfindung ohnehin nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Zudem ist die Erfindung auch nicht auf die im Anspruch 1 bzw. Anspruch 2 jeweils definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 bzw. 2 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern sind die Ansprüche lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
Claims (12)
1. Einrichtung zum Transport von Gegenständen in einem Fahrzeug, bestehend aus mindestens einem im Fahrzeug auf einer Ladefläche (4) fixiert anzuordnenden Aufnahmeteil (2) mit einem Boden (6) und mindestens zwei etwa senkrecht zum Boden (6) stehenden Seitenwänden (8, 10), dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (2) eine senkrecht zum Boden (6) gemessene Höhe (H) aufweist, die derart fahrzeugspezifisch an eine über eine Stufe (12) erhöht an die Ladefläche (4) angrenzende Nachbarfläche (14) angepaßt ist, dass das Aufnahmeteil (2) in einer um 180° umgedrehten, mit den Seitenwänden (8, 10) auf der Ladefläche (4) stehenden Umkehrposition mit der Unterseite (18) des Bodens (6) im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene mit der Nachbarfläche (14) liegt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (6) in seinem zwischen den gegenüberliegenden, feststehenden, zueinander parallelen Seitenwänden (8, 10) liegenden Flächenbereich zwei derart klappbare Seitenwände (20, 22) aufweist, dass diese aus einer bündig in der Bodeninnenfläche liegenden Ruhelage in eine zum Boden (6) senkrechte, zueinander parallele Stellung überführbar sind, in der sie zusammen mit den feststehenden Seitenwänden (8, 10) eine Aufnahmefläche begrenzen.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die klappbaren Seitenwände(20, 22) in ihrer zum Boden (6) senkrechten Stellung fixierbar sind, und zwar insbesondere durch mindestens eine mit kraft- und/oder formschlüssiger Verbindung zwischen die klappbaren Seitenwände (20, 22) einsetzbare Zwischenwand (24).
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die/jede Zwischenwand(24) über eine hinterschnittene Nutfederverbindung (26) mit jeder der beiden klappbaren Seitenwände (20, 22) verbindbar ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (6) für die/jede Zwischenwand (24) eine Aufnahmenut (28) aufweist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die klappbaren Seitenwände (20, 22) mit Führungsansätzen in kreisbogenförmige Führungsnuten (30) der feststehenden Seitenwände (8, 10) eingreifen.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die klappbaren Seitenwände (20, 22) jeweils über eine von dem Außenrand des Bodens (6) parallel beabstandete Schwenkachse nach innen hochklappbar sind.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die feststehenden Seitenwände (8, 10) Handgriffe, insbesondere in Form von Grifföffnungen (34), aufweisen.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (6) auf seiner Unterseite (18) mindestens einen Handhabungsgriff (36), insbesondere in Form eines flexiblen bandartigen Griffelementes, aufweist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (2) aus Kunststoff besteht.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch Klettbänder, Zurrbänder und/oder dergleichen Fixiermittel, zum Fixieren des Aufnahmeteils (2) auf der Ladefläche (4) des Fahrzeugs.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (2) bezüglich seiner Flächengröße derart an die Ladefläche (4) des Fahrzeugs angepaßt ist, dass es zusammen mit mindestens einem weiteren, insbesondere gleichartigen Aufnahmeteil (2) nebeneinander auf der Ladefläche (4) plazierbar ist.
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|---|---|
| DE (1) | DE20020068U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US7201421B2 (en) | 2005-02-11 | 2007-04-10 | Lear Corporation | Rear vehicle storage system |
-
2000
- 2000-11-25 DE DE20020068U patent/DE20020068U1/de not_active Expired - Lifetime
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| US7201421B2 (en) | 2005-02-11 | 2007-04-10 | Lear Corporation | Rear vehicle storage system |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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