DE102011120515A1 - Vorrichtung zur Verlängerung der Ladefläche eines Fahrzeugs - Google Patents
Vorrichtung zur Verlängerung der Ladefläche eines Fahrzeugs Download PDFInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung für ein Fahrzeug umfasst ein erstes Flächenelement, das eine Ladefläche definiert und ein erstes und ein zweites Seitenteil aufweist. Die Vorrichtung umfasst außerdem einen Stützrahmen, der mit dem ersten Flächenelement verbunden ist und eine erste und eine zweite Stütze aufweist. Ein zweites Flächenelement ist schwenkbar mit dem ersten Flächenelement verbunden. Die erste und die zweite Stütze sind so ausgelegt, dass sie selektiv mit der Fahrzeugkarosserie verbindbar und von dieser lösbar sind. Die Vorrichtung ist in eine verstaute Stellung positionierbar, wenn die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind. In der verstauten Stellung befindet sich die Vorrichtung innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs und verläuft das erste Flächenelement im Wesentlichen parallel mit dem Boden und oberhalb von diesem. Die Vorrichtung ist in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie in eine ausgeklappte Stellung verschwenkbar, in welcher die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind und in welcher sich die Vorrichtung zumindest teilweise aus dem Fahrzeug heraus erstreckt, um zusätzliche Ladefläche bereitzustellen.
Description
- TECHNISCHES GEBIET
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für ein Fahrzeug zum Verlängern der Ladefläche des Fahrzeugs.
- HINTERGRUND
- Es gibt vielerlei Anlässe, bei denen es für einen Fahrzeugbesitzer wünschenswert sein kann, über zusätzlichen Laderaum zu verfügen, etwa zum Befördern von Gepäck, Möbeln, Campingausrüstung oder Picknick-Gegenständen. Kleinlasttransporter bieten einen relativ großzügig bemessenen Laderaum, der sich größtenteils in Form eines außen befindlichen Pritschenabteils darbietet, und weisen dabei im Vergleich zu anderen Fahrzeugoptionen, wie etwa sportlichen Geländewagen (SUVs), einen relativ kleinen Fahrgastraum auf. Da ein kleinerer, im Inneren des Fahrzeugs untergebrachter Laderaum die Kundenbedürfnisse in den meisten Fällen abdeckt, entscheiden sich viele Kunden dagegen, ein Fahrzeug mit größerem Laderaum zu erwerben, da dieser nur in einer begrenzten Anzahl von Fällen benötigt wird.
- KURZFASSUNG
- Es wird eine Vorrichtung bereitgestellt, die einen flexibel dimensionierbaren Fahrzeugladeraum bietet und es damit einem Fahrzeugbenutzer ermöglicht, bei Bedarf optional über zusätzlichen Laderaum zu verfügen. Im Spezifischen dient die Vorrichtung dazu, die Ladefläche eines Fahrzeugs zu verlängern. Die Vorrichtung umfasst ein erstes Flächenelement, das eine Ladefläche definiert und ein erstes und ein zweites Seitenteil aufweist. Die Vorrichtung umfasst außerdem einen Stützrahmen mit einer ersten und einer zweiten Stütze. Ein zweites Flächenelement ist zwischen dem ersten und dem zweiten Seitenteil schwenkbar mit dem ersten Flächenelement verbunden. Die erste und die zweite Stütze sind so ausgelegt, dass sie selektiv mit der Fahrzeugkarosserie verbindbar und von dieser lösbar sind. Die Vorrichtung ist in eine verstaute Stellung positionierbar, wenn die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind. In der verstauten Stellung befindet sich die Vorrichtung innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs des Fahrzeugs und verläuft das erste Flächenelement im Wesentlichen parallel mit dem Boden und oberhalb von diesem. In der verstauten Stellung wird eine auf zwei Etagen verteilte Ladegutunterbringung ermöglicht, da Ladegut auf dem Boden abgelegt sein kann und zusätzliches Ladegut oberhalb des Bodens auf der Ladefläche des ersten Flächenelements abgelegt sein kann. Die Vorrichtung ist in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie in eine ausgeklappte Stellung verschwenkbar, in welcher die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind und in welcher sich die Vorrichtung zumindest teilweise aus dem Fahrzeug heraus erstreckt und somit die Ladefläche des Fahrzeugs vergrößert. Die Vorrichtung kann einen Schließbügel aufweisen, der es ermöglicht, dass sich eine Verriegelung an einem Heckverschlussflächenelement eines Fahrzeugs mit Heckklappe an der in ausgeklappter Stellung befindlichen Vorrichtung einklinkt, um Vorrichtung und Ladegut während des Transports des Ladeguts zusätzlich zu sichern.
- Da die Vorrichtung auf einfache Weise installiert und von dem Fahrzeug abgenommen werden kann, kann sie auf Wunsch benützt werden und anschließend abgenommen werden, um das Gewicht des Fahrzeugs zu verringern und dessen optimale Wirtschaftlichkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Vorrichtung kann aus Materialien) mit relativ leichtem Gewicht und dennoch hinreichender Festigkeit gefertigt sein, um eine negative Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs zu minimieren.
- Die obigen Merkmale und Vorteile sowie andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung erschließen sich mit größerer Deutlichkeit aus der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung der besten Umsetzungsarten der Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen.
- KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 ist eine schematische, in fragmentarischer Perspektivansicht dargestellte Veranschaulichung eines Fahrzeugs mit einer Ladeflächen-Verlängerungsvorrichtung in einer verstauten Stellung; -
2 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus1 , wobei die Vorrichtung entfernt ist und ein Heckklappen-Verschlussflächenelement in einer offenen Stellung gezeigt ist; -
3 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus1 und2 , bei welchem das Heckklappen-Verschlussflächenelement geschlossen ist; -
4 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus1 –3 , wobei sich das Heckklappen-Verschlussflächenelement in der offenen Stellung befindet und Gepäck auf dem Boden und auf einem Flächenelement der Ladeflächen-Verlängerungsvorrichtung gezeigt ist; -
5 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus1 –4 , wobei sich die Vorrichtung in einer ausgeklappten Stellung befindet und ein zweites Flächenelement herabgeschwenkt ist und im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem ersten Flächenelement verläuft; -
6 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus1 –5 , wobei sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet und ein zweites Flächenelement im Wesentlichen rechtwinkelig zu dem ersten Flächenelement hochgeschwenkt ist, um eine Heckklappe zu bilden; -
7 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus1 –6 , wobei sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet und ein zweites Flächenelement im Wesentlichen rechtwinkelig zu dem ersten Flächenelement hochgeschwenkt ist, um eine Heckklappe zu bilden, und wobei sich das Heckklappen-Verschlussflächenelement in einer teilweise geschlossenen Stellung befindet und an einem Schließbügel an der Vorrichtung eingeklinkt ist; und -
8 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung eines Abschnitts des zweiten Flächenelements, in welcher der zweite Schließbügel in der ausgeklappten Stellung gezeigt ist, und in gestrichelter Darstellung in einer im Wesentlichen parallel mit dem zweiten Flächenelement verlaufenden Stellung gezeigt ist. - DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
- In den Zeichnungen, in denen sich gleiche Bezugszahlen über die verschiedenen Ansichten hinweg auf gleiche Bauteile beziehen, zeigt
1 ein Fahrzeug10 mit einer Fahrzeugkarosserie12 , die eine hintere Ladefläche14 definiert. Wie am besten in2 gezeigt, umfasst die Fahrzeugkarosserie12 zwei Seitenteile16 ,18 , einen Boden20 und ein Dach22 , welche teilweise eine Hecköffnung24 definieren, die den Zugang zu dem inneren Ladeflächenbereich14 erlaubt. - In
2 , auf welche Bezug genommen wird, handelt es sich bei dem Fahrzeug10 um ein Fahrzeug mit Heckklappe und hat dieses ein Heckklappen-Verschlussflächenelement26 , das nahe bei dem Dach22 an der Fahrzeugkarosserie12 angelenkt ist. Das Heckklappen-Verschlussflächenelement26 wird auch als Hubtür bezeichnet und kann geöffnet und geschlossen werden. In der offenen Stellung aus1 und2 erlaubt es durch die Öffnung24 hindurch Zugang zu dem inneren Ladeflächenbereich14 . Das Heckklappen-Verschlussflächenelement26 weist eine Verriegelung28 auf. Die Verriegelung28 ist so ausgelegt, dass sie mit einem mit der Fahrzeugkarosserie12 verbundenen, ersten Schließbügel30 in Eingriff tritt, um die Öffnung24 zu schließen, wodurch das Heckklappen-Verschlussflächenelement26 in der geschlossenen Stellung aus3 an der Fahrzeugkarosserie12 befestigt wird. - Unter erneuter Bezugnahm auf
1 ist eine ladeflächenverlängernde Vorrichtung34 innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs14 an den Seitenwänden16 ,18 schwenkbar mit dem Fahrzeug10 verbunden. Die ladeflächenverlängernde Vorrichtung34 ist in1 in einer verstauten Stellung gezeigt, in welcher sie sich zur Gänze innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs14 befindet. Die ladeflächenverlängernde Vorrichtung34 ist an einem ersten und an einem zweiten Bolzenabschnitt36 ,38 , auch Vorsprünge oder Zapfen genannt, gelagert, und diese bilden eine Achse45 , um welche herum die ladeflächenverlängernde Vorrichtung34 in die ausgeklappte Stellung aus5 –7 geschwenkt wird. In der ausgeklappten Stellung erstreckt sich die ladeflächenverlängernde Vorrichtung34 über den inneren Ladeflächenbereich14 hinaus aus dem Fahrzeug10 heraus, um die Ladefläche des Fahrzeugs10 zu verlängern, wie dies hier beschrieben ist. Teilweise zylindrische Lagerflächenelemente40 ,42 erstrecken sich von den Seitenwänden16 ,18 und weisen Schlitze44 ,46 auf, an denen die Zapfenabschnitte36 ,38 in die Stirnlager40 ,42 eingesetzt und wieder aus diesen entnommen werden können, wodurch es ermöglicht wird, die ladeflächenverlängernde Vorrichtung34 auf einfache Weise an dem Fahrzeug10 anzubringen oder von den Seitenwänden16 ,18 zu lösen, um sie wieder aus dem Fahrzeug10 zu entfernen. - Die ladeflächenverlängernde Vorrichtung
34 umfasst ein erstes Flächenelement50 mit einer ersten Seite52 , die eine erste Ladefläche54 aufweist, welche von dem Boden20 nach oben beabstandet ist und im Allgemeinen parallel mit dem Boden20 verläuft, wenn sich die ladeflächenverlängernde Vorrichtung34 in der verstauten Stellung befindet, wie dies in1 gezeigt ist. In4 , auf welche nun Bezug genommen wird, wird die erste Ladefläche54 zum Ablegen von Ladegütern55 ,57 über anderen Ladegütern, wie beispielsweise über dem Gegenstand59 , verwendet, welcher auf dem Boden20 unterhalb des ersten Flächenelements50 abgelegt ist. Somit ermöglicht die ladeflächenverlängernde Vorrichtung34 eine auf zwei Etagen verteilte Beladung. - Wenn die ladeflächenverlängernde Vorrichtung
34 in die ausgeklappte Stellung aus5 verschwenkt wird, wird das erste Flächenelement50 relativ zu der verstauten Stellung gewendet, so dass nun eine zweite Seite 56 des ersten Flächenelements50 , die der ersten Seite52 (siehe1 ) entgegengesetzt angeordnet ist, im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem Boden20 verläuft und eine zweite Ladefläche58 bildet. Der hier verwendete Begriff ”Flächenelement” bezeichnet ein Teil, das eine im Wesentlichen ebene Auflagefläche bildet. Bei dem ersten Flächenelement50 kann es sich. um ein relativ leichtgewichtiges Stahlgeflechtmaterial oder ein nicht geflochtenes, leichtgewichtiges Kunststoffmaterial oder ein sonstiges, geeignetes Material handeln. - Unter erneuter Bezugnahme auf
1 , umfasst die ladeflächenverlängernde Vorrichtung34 einen Stützrahmen60 mit einer ersten Stütze62 und einer zweiten Stütze64 , die sich von den Seiten63 ,65 des ersten Flächenelements50 erstrecken, um das erste Flächenelement50 oberhalb des Bodens20 zu stützen. In der gezeigten Ausführungsform handelt es sich bei der ersten Stütze62 und der zweiten Stütze64 jeweils um Metallrohrabschnitte. Falls gewünscht, können die erste Stütze62 und die zweite Stütze64 Durchbrechungen aufweisen, die unter den Stützen62 ,64 jeweils eine erste und eine zweite verstellbare Ausgleichseinrichtung66 ,68 in der Art von Einstellfüßen aufnehmen. Die verstellbaren Ausgleichseinrichtungen66 ,68 können so eingestellt sein, dass sie ein Anheben oder Absenken von Enden des ersten Flächenelements50 ermöglichen, um zu gewährleisten, dass die Oberfläche54 ausreichend parallel mit dem Ladeboden20 verläuft, so dass darauf Ladegutartikel abgelegt werden können. Die Ausgleichseinrichtungen66 ,68 können T-förmig ausgebildet sein und jeweils einen Gewindeabschnitt aufweisen, der sich in einen Gewindeabschnitt in den entsprechenden Stützen62 ,64 hinein erstreckt. Die Einrichtungen66 ,68 können zur Ausrichtung der Vorrichtung34 jeweils unterschiedlich weit in die Stützen62 ,64 eingeschraubt sein. - Ein zweites Flächenelement
70 ist verschwenkbar mit dem ersten Flächenelement50 verbunden und kann im Allgemeinen senkrecht zu dem ersten Flächenelement50 positioniert sein, wie dies in1 gezeigt ist, um das erste Flächenelement50 oberhalb des Bodens20 zu stützen und um eine vordere Sperre für unter dem ersten Flächenelement50 befindliches Ladegut zu bilden. Bei dem zweiten Flächenelement70 kann es sich ebenfalls um ein relativ leichtgewichtiges Stahlgeflechtmaterial oder ein nicht geflochtenes, leichtgewichtiges Kunststoffmaterial oder ein sonstiges, geeignetes Material handeln. In5 sind Spangen67 ,69 gezeigt, mit denen das zweite Flächenelement70 an dem ersten Flächenelement50 befestigt ist, sowie Scharniere72 ,74 , die eine Verbindung zwischen der ersten und zweiten Stütze62 ,64 und dem zweiten Flächenelement70 bilden und es ermöglichen, dass das zweite Flächenelement70 relativ zu dem ersten Flächenelement50 in eine Stellung verschwenkt werden kann, in welcher es auf relativ gleicher Höhe mit dem ersten Flächenelement50 und dem Boden20 verläuft. Die Stellung aus5 ermöglicht ein leichteres Einladen von Ladegut in den inneren Ladeflächenbereich14 und auf die zweite Ladefläche58 . Nachdem das Ladegut eingeladen ist, kann das zweite Flächenelement70 nach oben geschwenkt werden und in eine Stellung zurückgebracht werden, in der es relativ senkrecht zu dem ersten Flächenelement50 verläuft, wie dies in6 gezeigt ist, um eine Heckklappe zu bilden. Bei einer ”Heckklappe” handelt es sich um ein im Allgemeinen am Heck eines Fahrzeugs aufrecht stehendes Flächenelement, welches die Ladefläche teilweise umschließt. Das zweite Flächenelement70 weist einen zweiten Schließbügel80 auf, der sich, wie in6 gezeigt, von dem zweiten Flächenelement erstreckt, oder der in eine mit dem zweiten Flächenelement relativ bündige Stellung82 verschwenkt werden kann, wie dies in8 gestrichelt gezeigt ist. Die Stellung82 kann dann sinnvoll sein, wenn sich die Vorrichtung34 in der verstauten Stellung aus1 befindet, so dass der zweite Schließbügel80 nur einen minimalen Laderaum in Vorwärts-Rückwärtsrichtung vor dem zweiten Flächenelement70 beansprucht. - In
7 , auf welche nun Bezug genommen wird, kann, wenn sich die Vorrichtung34 in der ausgeklappten Stellung befindet und das zweite Flächenelement70 relativ zu dem ersten Flächenelement50 so verschwenkt ist, dass es eine Heckklappe bildet, das Heckklappen-Verschlussflächenelement26 in eine teilweise geschlossene Stellung (d. h. zwischen der offenen Stellung aus2 und der geschlossenen Stellung aus3 ) abgesenkt werden, in welcher die Verriegelung28 mit dem ausgeklappten zweiten Schließbügel80 in Eingriff tritt, um das Heckklappen-Verschlussflächenelement26 an der Vorrichtung34 zu befestigen. Wie in6 und7 ersichtlich ist, erstreckt sich ein Abschnitt84 der Vorrichtung34 aus der Ladefläche heraus, wenn sich die Vorrichtung34 in der ausgeklappten Stellung befindet, wodurch die hintere Ladefläche14 des Fahrzeugs10 vergrößert wird. Bezugnehmend auf6 ist die für die Beladung zusätzlich verfügbare Ladefläche ungefähr gleich dem Produkt aus der Breite86 des ersten Flächenelements50 und jenem Abschnitt88 der Tiefe des ersten Flächenelements50 , der sich aus dem Fahrzeug10 heraus erstreckt. Das zusätzlich verfügbare Ladevolumen ist zumindest gleich dem Produkt aus der zusätzlich verfügbaren Ladefläche und der Höhe89 der Stützabschnitte62 ,64 oberhalb des Flächenelements50 , wenn sich die Vorrichtung34 in der ausgeklappten Stellung befindet. Die Stützabschnitte62 ,64 sind so positioniert, dass sie als Seitensperren dienen, wenn sich die Vorrichtung34 in der ausgeklappten Stellung aus6 befindet, und tragen somit dazu bei, das Ladegut zusammenzuhalten. - Es sind hier zwar die besten Umsetzungsarten der Erfindung im Detail beschrieben, für den Fachmann auf dem Gebiet, zu welchem diese Erfindung gehört, sind jedoch verschiedene alternative Entwürfe und Ausführungsformen für die Umsetzung der Erfindung im Umfang der beigefügten Ansprüche erkenntlich.
Claims (10)
- Vorrichtung für ein Fahrzeug mit einer Fahrzeugkarosserie, die einen inneren Ladeflächenbereich definiert und einen Boden aufweist, wobei die Vorrichtung umfasst: ein erstes Flächenelement, das eine Ladefläche definiert und ein erstes und ein zweites Seitenteil aufweist; einen Stützrahmen, der mit dem ersten Flächenelement verbunden ist und eine erste und eine zweite Stütze umfasst; ein zweites Flächenelement, das schwenkbar mit dem ersten Flächenelement verbunden ist; wobei die erste und die zweite Stütze so ausgelegt sind, dass sie selektiv mit der Fahrzeugkarosserie verbindbar und von dieser lösbar sind; wobei die Vorrichtung, wenn die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind, in eine verstaute Stellung positionierbar ist, in welcher sich die Vorrichtung innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs des Fahrzeugs befindet und das erste Flächenelement im Wesentlichen parallel mit dem Boden und oberhalb von diesem verläuft; und wobei die Vorrichtung in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie in eine ausgeklappte Stellung verschwenkbar ist, in welcher die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind, und in welcher sich die Vorrichtung zumindest teilweise aus dem Fahrzeug hinaus erstreckt, um zusätzliche Ladefläche bereitzustellen.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Fahrzeug ein Heckklappen-Verschlussflächenelement mit einer Verriegelung aufweist, die sich in einer geschlossenen Stellung in einen ersten Schließbügel an der Fahrzeugkarosserie einklinkt, um den inneren Ladeflächenbereich zu verschließen, und die sich öffnen lässt, um Zugang zu dem inneren Ladeflächenbereich zu erlauben; und weiterhin umfassend: einen zweiten Schließbügel, der mit dem zweiten Flächenelement verbunden ist; und wobei der zweite Schließbügel so ausgelegt ist, dass er die Verriegelung aufnimmt, wenn sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet, um dadurch das Heckklappen-Verschlussflächenelement an der Vorrichtung einzuklinken.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei der zweite Schließbügel so ausgelegt ist, dass er in Bezug auf das zweite Flächenelement zwischen einer ersten Stellung, in welcher der zweite Schließbügel im Allgemeinen bündig mit dem zweiten Flächenelement verläuft, und einer zweiten Stellung, in welcher sich der zweite Schließbügel weit genug von dem zweiten Flächenelement weg erstreckt, um die Verriegelung aufzunehmen, verschwenkbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, welche weiterhin umfasst: zumindest ein Scharnier, welches das zweite Flächenelement mit dem Stützrahmen verbindet und selektiv ausziehbar ist, um ein Verschwenken des zweiten Flächenelements relativ zu dem ersten Flächenelement zu erlauben; und wobei das zweite Flächenelement in eine Stellung verschwenkbar ist, die im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem ersten Flächenelement ist, wenn dieses sich in der ausgeklappten Stellung befindet.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, welche weiterhin umfasst: eine erste und eine zweite verstellbare Ausgleichseinrichtung, die sich jeweils von der ersten und der zweiten Stütze erstrecken, und wobei die erste und die zweite verstellbare Ausgleichseinrichtung so ausgelegt sind, dass sie relativ zu der ersten und der zweiten Stütze verstellbar sind, um die Stellung des ersten Flächenelements relativ zu dem Boden einzustellen, wenn die Vorrichtung mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist und sich in der verstauten Stellung befindet.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die erste und die zweite Stütze jeweils einen ersten und einen zweiten Bolzenabschnitt umfassen, die sich im Allgemeinen parallel mit dem Boden erstrecken und so ausgelegt sind, dass sie durch die Fahrzeugkarosserie verschwenkbar gelagert sind.
- Fahrzeug, welches umfasst: eine Fahrzeugkarosserie, die Seitenteile und einen Boden aufweist und einen inneren Ladeflächenbereich definiert; eine Hubtür, die schwenkbar mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist und zwischen einer offenen Stellung und einer geschlossenen Stellung beweglich ist, um den inneren Ladeflächenbereich zu öffnen und zu schließen; wobei die Hubtür eine Verriegelung aufweist; einen ersten Schließbügel, der mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist und so ausgelegt ist, dass er die Verriegelung aufnimmt, wenn sich die Hubtür in der geschlossenen Stellung befindet; eine Vorrichtung, die schwenkbar mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist und von einer verstauten Stellung in eine ausgeklappte Stellung verschwenkbar ist; wobei sich die Vorrichtung in der verstauten Stellung innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs befindet, wenn die Hubtür in der geschlossenen Stellung ist; wobei sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung aus dem Fahrzeug heraus erstreckt; wobei die Vorrichtung umfasst: ein Flächenelement, das im Wesentlichen parallel mit dem Boden und oberhalb von diesem positioniert ist, wenn sich die Vorrichtung in der verstauten Stellung befindet, und im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem Boden positioniert ist und sich aus dem inneren Ladeflächenbereich heraus erstreckt, wenn sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet; und einen zweiten Schließbügel, der so ausgelegt ist, dass er die Verriegelung aufnimmt, wenn sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet, wobei die Hubtür dadurch an der Vorrichtung befestigt ist und sich in einer teilweise geschlossenen Stellung zwischen der offenen Stellung und der geschlossenen Stellung befindet.
- Fahrzeug nach Anspruch 7, wobei es sich bei dem Flächenelement um ein erstes Flächenelement handelt; und wobei die Vorrichtung umfasst: ein zweites Flächenelement, das in Bezug auf das erste Flächenelement schwenkbar ist; wobei das zweite Flächenelement im Allgemeinen senkrecht zu dem ersten Flächenelement positioniert ist, um in der verstauten Stellung das erste Flächenelement oberhalb des Bodens abzustützen und in der ausgeklappten Stellung eine Heckklappe zu bilden; und wobei der zweite Schließbügel so ausgelegt ist, dass er in Bezug auf das zweite Flächenelement zwischen einer ersten Stellung, in welcher der Schließbügel im Allgemeinen parallel mit dem zweiten Flächenelement verläuft, und einer zweiten Stellung, in welcher sich der zweite Schließbügel weit genug von dem zweiten Flächenelement weg erstreckt, um die Verriegelung aufzunehmen, verschwenkbar ist.
- Fahrzeug nach Anspruch 8, wobei das zweite Flächenelement so verschwenkbar ist, dass es beim Beladen des Fahrzeugs in der aufgeklappten Stellung im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem ersten Flächenelement ist.
- Fahrzeug nach Anspruch 7, wobei die Vorrichtung jeweils einen ersten und einen zweiten Bolzenabschnitt umfasst, die sich im Allgemeinen parallel mit dem Boden erstrecken und so ausgelegt sind, dass sie verschwenkbar an der Fahrzeugkarosserie gelagert sind.
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Cited By (1)
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