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DE102011120515A1 - Vorrichtung zur Verlängerung der Ladefläche eines Fahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung zur Verlängerung der Ladefläche eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102011120515A1
DE102011120515A1 DE102011120515A DE102011120515A DE102011120515A1 DE 102011120515 A1 DE102011120515 A1 DE 102011120515A1 DE 102011120515 A DE102011120515 A DE 102011120515A DE 102011120515 A DE102011120515 A DE 102011120515A DE 102011120515 A1 DE102011120515 A1 DE 102011120515A1
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Germany
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vehicle
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striker
floor
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James G. Gobart
Albert H. Butlin jun.
Kevin D. Dinger
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GM Global Technology Operations LLC
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GM Global Technology Operations LLC
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Abstract

Eine Vorrichtung für ein Fahrzeug umfasst ein erstes Flächenelement, das eine Ladefläche definiert und ein erstes und ein zweites Seitenteil aufweist. Die Vorrichtung umfasst außerdem einen Stützrahmen, der mit dem ersten Flächenelement verbunden ist und eine erste und eine zweite Stütze aufweist. Ein zweites Flächenelement ist schwenkbar mit dem ersten Flächenelement verbunden. Die erste und die zweite Stütze sind so ausgelegt, dass sie selektiv mit der Fahrzeugkarosserie verbindbar und von dieser lösbar sind. Die Vorrichtung ist in eine verstaute Stellung positionierbar, wenn die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind. In der verstauten Stellung befindet sich die Vorrichtung innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs und verläuft das erste Flächenelement im Wesentlichen parallel mit dem Boden und oberhalb von diesem. Die Vorrichtung ist in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie in eine ausgeklappte Stellung verschwenkbar, in welcher die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind und in welcher sich die Vorrichtung zumindest teilweise aus dem Fahrzeug heraus erstreckt, um zusätzliche Ladefläche bereitzustellen.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für ein Fahrzeug zum Verlängern der Ladefläche des Fahrzeugs.
  • HINTERGRUND
  • Es gibt vielerlei Anlässe, bei denen es für einen Fahrzeugbesitzer wünschenswert sein kann, über zusätzlichen Laderaum zu verfügen, etwa zum Befördern von Gepäck, Möbeln, Campingausrüstung oder Picknick-Gegenständen. Kleinlasttransporter bieten einen relativ großzügig bemessenen Laderaum, der sich größtenteils in Form eines außen befindlichen Pritschenabteils darbietet, und weisen dabei im Vergleich zu anderen Fahrzeugoptionen, wie etwa sportlichen Geländewagen (SUVs), einen relativ kleinen Fahrgastraum auf. Da ein kleinerer, im Inneren des Fahrzeugs untergebrachter Laderaum die Kundenbedürfnisse in den meisten Fällen abdeckt, entscheiden sich viele Kunden dagegen, ein Fahrzeug mit größerem Laderaum zu erwerben, da dieser nur in einer begrenzten Anzahl von Fällen benötigt wird.
  • KURZFASSUNG
  • Es wird eine Vorrichtung bereitgestellt, die einen flexibel dimensionierbaren Fahrzeugladeraum bietet und es damit einem Fahrzeugbenutzer ermöglicht, bei Bedarf optional über zusätzlichen Laderaum zu verfügen. Im Spezifischen dient die Vorrichtung dazu, die Ladefläche eines Fahrzeugs zu verlängern. Die Vorrichtung umfasst ein erstes Flächenelement, das eine Ladefläche definiert und ein erstes und ein zweites Seitenteil aufweist. Die Vorrichtung umfasst außerdem einen Stützrahmen mit einer ersten und einer zweiten Stütze. Ein zweites Flächenelement ist zwischen dem ersten und dem zweiten Seitenteil schwenkbar mit dem ersten Flächenelement verbunden. Die erste und die zweite Stütze sind so ausgelegt, dass sie selektiv mit der Fahrzeugkarosserie verbindbar und von dieser lösbar sind. Die Vorrichtung ist in eine verstaute Stellung positionierbar, wenn die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind. In der verstauten Stellung befindet sich die Vorrichtung innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs des Fahrzeugs und verläuft das erste Flächenelement im Wesentlichen parallel mit dem Boden und oberhalb von diesem. In der verstauten Stellung wird eine auf zwei Etagen verteilte Ladegutunterbringung ermöglicht, da Ladegut auf dem Boden abgelegt sein kann und zusätzliches Ladegut oberhalb des Bodens auf der Ladefläche des ersten Flächenelements abgelegt sein kann. Die Vorrichtung ist in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie in eine ausgeklappte Stellung verschwenkbar, in welcher die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind und in welcher sich die Vorrichtung zumindest teilweise aus dem Fahrzeug heraus erstreckt und somit die Ladefläche des Fahrzeugs vergrößert. Die Vorrichtung kann einen Schließbügel aufweisen, der es ermöglicht, dass sich eine Verriegelung an einem Heckverschlussflächenelement eines Fahrzeugs mit Heckklappe an der in ausgeklappter Stellung befindlichen Vorrichtung einklinkt, um Vorrichtung und Ladegut während des Transports des Ladeguts zusätzlich zu sichern.
  • Da die Vorrichtung auf einfache Weise installiert und von dem Fahrzeug abgenommen werden kann, kann sie auf Wunsch benützt werden und anschließend abgenommen werden, um das Gewicht des Fahrzeugs zu verringern und dessen optimale Wirtschaftlichkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Vorrichtung kann aus Materialien) mit relativ leichtem Gewicht und dennoch hinreichender Festigkeit gefertigt sein, um eine negative Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs zu minimieren.
  • Die obigen Merkmale und Vorteile sowie andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung erschließen sich mit größerer Deutlichkeit aus der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung der besten Umsetzungsarten der Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine schematische, in fragmentarischer Perspektivansicht dargestellte Veranschaulichung eines Fahrzeugs mit einer Ladeflächen-Verlängerungsvorrichtung in einer verstauten Stellung;
  • 2 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus 1, wobei die Vorrichtung entfernt ist und ein Heckklappen-Verschlussflächenelement in einer offenen Stellung gezeigt ist;
  • 3 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus 1 und 2, bei welchem das Heckklappen-Verschlussflächenelement geschlossen ist;
  • 4 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus 13, wobei sich das Heckklappen-Verschlussflächenelement in der offenen Stellung befindet und Gepäck auf dem Boden und auf einem Flächenelement der Ladeflächen-Verlängerungsvorrichtung gezeigt ist;
  • 5 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus 14, wobei sich die Vorrichtung in einer ausgeklappten Stellung befindet und ein zweites Flächenelement herabgeschwenkt ist und im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem ersten Flächenelement verläuft;
  • 6 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus 15, wobei sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet und ein zweites Flächenelement im Wesentlichen rechtwinkelig zu dem ersten Flächenelement hochgeschwenkt ist, um eine Heckklappe zu bilden;
  • 7 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung des Fahrzeugs aus 16, wobei sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet und ein zweites Flächenelement im Wesentlichen rechtwinkelig zu dem ersten Flächenelement hochgeschwenkt ist, um eine Heckklappe zu bilden, und wobei sich das Heckklappen-Verschlussflächenelement in einer teilweise geschlossenen Stellung befindet und an einem Schließbügel an der Vorrichtung eingeklinkt ist; und
  • 8 ist eine schematische, perspektivische, fragmentarische Veranschaulichung eines Abschnitts des zweiten Flächenelements, in welcher der zweite Schließbügel in der ausgeklappten Stellung gezeigt ist, und in gestrichelter Darstellung in einer im Wesentlichen parallel mit dem zweiten Flächenelement verlaufenden Stellung gezeigt ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • In den Zeichnungen, in denen sich gleiche Bezugszahlen über die verschiedenen Ansichten hinweg auf gleiche Bauteile beziehen, zeigt 1 ein Fahrzeug 10 mit einer Fahrzeugkarosserie 12, die eine hintere Ladefläche 14 definiert. Wie am besten in 2 gezeigt, umfasst die Fahrzeugkarosserie 12 zwei Seitenteile 16, 18, einen Boden 20 und ein Dach 22, welche teilweise eine Hecköffnung 24 definieren, die den Zugang zu dem inneren Ladeflächenbereich 14 erlaubt.
  • In 2, auf welche Bezug genommen wird, handelt es sich bei dem Fahrzeug 10 um ein Fahrzeug mit Heckklappe und hat dieses ein Heckklappen-Verschlussflächenelement 26, das nahe bei dem Dach 22 an der Fahrzeugkarosserie 12 angelenkt ist. Das Heckklappen-Verschlussflächenelement 26 wird auch als Hubtür bezeichnet und kann geöffnet und geschlossen werden. In der offenen Stellung aus 1 und 2 erlaubt es durch die Öffnung 24 hindurch Zugang zu dem inneren Ladeflächenbereich 14. Das Heckklappen-Verschlussflächenelement 26 weist eine Verriegelung 28 auf. Die Verriegelung 28 ist so ausgelegt, dass sie mit einem mit der Fahrzeugkarosserie 12 verbundenen, ersten Schließbügel 30 in Eingriff tritt, um die Öffnung 24 zu schließen, wodurch das Heckklappen-Verschlussflächenelement 26 in der geschlossenen Stellung aus 3 an der Fahrzeugkarosserie 12 befestigt wird.
  • Unter erneuter Bezugnahm auf 1 ist eine ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs 14 an den Seitenwänden 16, 18 schwenkbar mit dem Fahrzeug 10 verbunden. Die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 ist in 1 in einer verstauten Stellung gezeigt, in welcher sie sich zur Gänze innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs 14 befindet. Die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 ist an einem ersten und an einem zweiten Bolzenabschnitt 36, 38, auch Vorsprünge oder Zapfen genannt, gelagert, und diese bilden eine Achse 45, um welche herum die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 in die ausgeklappte Stellung aus 57 geschwenkt wird. In der ausgeklappten Stellung erstreckt sich die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 über den inneren Ladeflächenbereich 14 hinaus aus dem Fahrzeug 10 heraus, um die Ladefläche des Fahrzeugs 10 zu verlängern, wie dies hier beschrieben ist. Teilweise zylindrische Lagerflächenelemente 40, 42 erstrecken sich von den Seitenwänden 16, 18 und weisen Schlitze 44, 46 auf, an denen die Zapfenabschnitte 36, 38 in die Stirnlager 40, 42 eingesetzt und wieder aus diesen entnommen werden können, wodurch es ermöglicht wird, die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 auf einfache Weise an dem Fahrzeug 10 anzubringen oder von den Seitenwänden 16, 18 zu lösen, um sie wieder aus dem Fahrzeug 10 zu entfernen.
  • Die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 umfasst ein erstes Flächenelement 50 mit einer ersten Seite 52, die eine erste Ladefläche 54 aufweist, welche von dem Boden 20 nach oben beabstandet ist und im Allgemeinen parallel mit dem Boden 20 verläuft, wenn sich die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 in der verstauten Stellung befindet, wie dies in 1 gezeigt ist. In 4, auf welche nun Bezug genommen wird, wird die erste Ladefläche 54 zum Ablegen von Ladegütern 55, 57 über anderen Ladegütern, wie beispielsweise über dem Gegenstand 59, verwendet, welcher auf dem Boden 20 unterhalb des ersten Flächenelements 50 abgelegt ist. Somit ermöglicht die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 eine auf zwei Etagen verteilte Beladung.
  • Wenn die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 in die ausgeklappte Stellung aus 5 verschwenkt wird, wird das erste Flächenelement 50 relativ zu der verstauten Stellung gewendet, so dass nun eine zweite Seite 56 des ersten Flächenelements 50, die der ersten Seite 52 (siehe 1) entgegengesetzt angeordnet ist, im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem Boden 20 verläuft und eine zweite Ladefläche 58 bildet. Der hier verwendete Begriff ”Flächenelement” bezeichnet ein Teil, das eine im Wesentlichen ebene Auflagefläche bildet. Bei dem ersten Flächenelement 50 kann es sich. um ein relativ leichtgewichtiges Stahlgeflechtmaterial oder ein nicht geflochtenes, leichtgewichtiges Kunststoffmaterial oder ein sonstiges, geeignetes Material handeln.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf 1, umfasst die ladeflächenverlängernde Vorrichtung 34 einen Stützrahmen 60 mit einer ersten Stütze 62 und einer zweiten Stütze 64, die sich von den Seiten 63, 65 des ersten Flächenelements 50 erstrecken, um das erste Flächenelement 50 oberhalb des Bodens 20 zu stützen. In der gezeigten Ausführungsform handelt es sich bei der ersten Stütze 62 und der zweiten Stütze 64 jeweils um Metallrohrabschnitte. Falls gewünscht, können die erste Stütze 62 und die zweite Stütze 64 Durchbrechungen aufweisen, die unter den Stützen 62, 64 jeweils eine erste und eine zweite verstellbare Ausgleichseinrichtung 66, 68 in der Art von Einstellfüßen aufnehmen. Die verstellbaren Ausgleichseinrichtungen 66, 68 können so eingestellt sein, dass sie ein Anheben oder Absenken von Enden des ersten Flächenelements 50 ermöglichen, um zu gewährleisten, dass die Oberfläche 54 ausreichend parallel mit dem Ladeboden 20 verläuft, so dass darauf Ladegutartikel abgelegt werden können. Die Ausgleichseinrichtungen 66, 68 können T-förmig ausgebildet sein und jeweils einen Gewindeabschnitt aufweisen, der sich in einen Gewindeabschnitt in den entsprechenden Stützen 62, 64 hinein erstreckt. Die Einrichtungen 66, 68 können zur Ausrichtung der Vorrichtung 34 jeweils unterschiedlich weit in die Stützen 62, 64 eingeschraubt sein.
  • Ein zweites Flächenelement 70 ist verschwenkbar mit dem ersten Flächenelement 50 verbunden und kann im Allgemeinen senkrecht zu dem ersten Flächenelement 50 positioniert sein, wie dies in 1 gezeigt ist, um das erste Flächenelement 50 oberhalb des Bodens 20 zu stützen und um eine vordere Sperre für unter dem ersten Flächenelement 50 befindliches Ladegut zu bilden. Bei dem zweiten Flächenelement 70 kann es sich ebenfalls um ein relativ leichtgewichtiges Stahlgeflechtmaterial oder ein nicht geflochtenes, leichtgewichtiges Kunststoffmaterial oder ein sonstiges, geeignetes Material handeln. In 5 sind Spangen 67, 69 gezeigt, mit denen das zweite Flächenelement 70 an dem ersten Flächenelement 50 befestigt ist, sowie Scharniere 72, 74, die eine Verbindung zwischen der ersten und zweiten Stütze 62, 64 und dem zweiten Flächenelement 70 bilden und es ermöglichen, dass das zweite Flächenelement 70 relativ zu dem ersten Flächenelement 50 in eine Stellung verschwenkt werden kann, in welcher es auf relativ gleicher Höhe mit dem ersten Flächenelement 50 und dem Boden 20 verläuft. Die Stellung aus 5 ermöglicht ein leichteres Einladen von Ladegut in den inneren Ladeflächenbereich 14 und auf die zweite Ladefläche 58. Nachdem das Ladegut eingeladen ist, kann das zweite Flächenelement 70 nach oben geschwenkt werden und in eine Stellung zurückgebracht werden, in der es relativ senkrecht zu dem ersten Flächenelement 50 verläuft, wie dies in 6 gezeigt ist, um eine Heckklappe zu bilden. Bei einer ”Heckklappe” handelt es sich um ein im Allgemeinen am Heck eines Fahrzeugs aufrecht stehendes Flächenelement, welches die Ladefläche teilweise umschließt. Das zweite Flächenelement 70 weist einen zweiten Schließbügel 80 auf, der sich, wie in 6 gezeigt, von dem zweiten Flächenelement erstreckt, oder der in eine mit dem zweiten Flächenelement relativ bündige Stellung 82 verschwenkt werden kann, wie dies in 8 gestrichelt gezeigt ist. Die Stellung 82 kann dann sinnvoll sein, wenn sich die Vorrichtung 34 in der verstauten Stellung aus 1 befindet, so dass der zweite Schließbügel 80 nur einen minimalen Laderaum in Vorwärts-Rückwärtsrichtung vor dem zweiten Flächenelement 70 beansprucht.
  • In 7, auf welche nun Bezug genommen wird, kann, wenn sich die Vorrichtung 34 in der ausgeklappten Stellung befindet und das zweite Flächenelement 70 relativ zu dem ersten Flächenelement 50 so verschwenkt ist, dass es eine Heckklappe bildet, das Heckklappen-Verschlussflächenelement 26 in eine teilweise geschlossene Stellung (d. h. zwischen der offenen Stellung aus 2 und der geschlossenen Stellung aus 3) abgesenkt werden, in welcher die Verriegelung 28 mit dem ausgeklappten zweiten Schließbügel 80 in Eingriff tritt, um das Heckklappen-Verschlussflächenelement 26 an der Vorrichtung 34 zu befestigen. Wie in 6 und 7 ersichtlich ist, erstreckt sich ein Abschnitt 84 der Vorrichtung 34 aus der Ladefläche heraus, wenn sich die Vorrichtung 34 in der ausgeklappten Stellung befindet, wodurch die hintere Ladefläche 14 des Fahrzeugs 10 vergrößert wird. Bezugnehmend auf 6 ist die für die Beladung zusätzlich verfügbare Ladefläche ungefähr gleich dem Produkt aus der Breite 86 des ersten Flächenelements 50 und jenem Abschnitt 88 der Tiefe des ersten Flächenelements 50, der sich aus dem Fahrzeug 10 heraus erstreckt. Das zusätzlich verfügbare Ladevolumen ist zumindest gleich dem Produkt aus der zusätzlich verfügbaren Ladefläche und der Höhe 89 der Stützabschnitte 62, 64 oberhalb des Flächenelements 50, wenn sich die Vorrichtung 34 in der ausgeklappten Stellung befindet. Die Stützabschnitte 62, 64 sind so positioniert, dass sie als Seitensperren dienen, wenn sich die Vorrichtung 34 in der ausgeklappten Stellung aus 6 befindet, und tragen somit dazu bei, das Ladegut zusammenzuhalten.
  • Es sind hier zwar die besten Umsetzungsarten der Erfindung im Detail beschrieben, für den Fachmann auf dem Gebiet, zu welchem diese Erfindung gehört, sind jedoch verschiedene alternative Entwürfe und Ausführungsformen für die Umsetzung der Erfindung im Umfang der beigefügten Ansprüche erkenntlich.

Claims (10)

  1. Vorrichtung für ein Fahrzeug mit einer Fahrzeugkarosserie, die einen inneren Ladeflächenbereich definiert und einen Boden aufweist, wobei die Vorrichtung umfasst: ein erstes Flächenelement, das eine Ladefläche definiert und ein erstes und ein zweites Seitenteil aufweist; einen Stützrahmen, der mit dem ersten Flächenelement verbunden ist und eine erste und eine zweite Stütze umfasst; ein zweites Flächenelement, das schwenkbar mit dem ersten Flächenelement verbunden ist; wobei die erste und die zweite Stütze so ausgelegt sind, dass sie selektiv mit der Fahrzeugkarosserie verbindbar und von dieser lösbar sind; wobei die Vorrichtung, wenn die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind, in eine verstaute Stellung positionierbar ist, in welcher sich die Vorrichtung innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs des Fahrzeugs befindet und das erste Flächenelement im Wesentlichen parallel mit dem Boden und oberhalb von diesem verläuft; und wobei die Vorrichtung in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie in eine ausgeklappte Stellung verschwenkbar ist, in welcher die Stützen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind, und in welcher sich die Vorrichtung zumindest teilweise aus dem Fahrzeug hinaus erstreckt, um zusätzliche Ladefläche bereitzustellen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Fahrzeug ein Heckklappen-Verschlussflächenelement mit einer Verriegelung aufweist, die sich in einer geschlossenen Stellung in einen ersten Schließbügel an der Fahrzeugkarosserie einklinkt, um den inneren Ladeflächenbereich zu verschließen, und die sich öffnen lässt, um Zugang zu dem inneren Ladeflächenbereich zu erlauben; und weiterhin umfassend: einen zweiten Schließbügel, der mit dem zweiten Flächenelement verbunden ist; und wobei der zweite Schließbügel so ausgelegt ist, dass er die Verriegelung aufnimmt, wenn sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet, um dadurch das Heckklappen-Verschlussflächenelement an der Vorrichtung einzuklinken.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei der zweite Schließbügel so ausgelegt ist, dass er in Bezug auf das zweite Flächenelement zwischen einer ersten Stellung, in welcher der zweite Schließbügel im Allgemeinen bündig mit dem zweiten Flächenelement verläuft, und einer zweiten Stellung, in welcher sich der zweite Schließbügel weit genug von dem zweiten Flächenelement weg erstreckt, um die Verriegelung aufzunehmen, verschwenkbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, welche weiterhin umfasst: zumindest ein Scharnier, welches das zweite Flächenelement mit dem Stützrahmen verbindet und selektiv ausziehbar ist, um ein Verschwenken des zweiten Flächenelements relativ zu dem ersten Flächenelement zu erlauben; und wobei das zweite Flächenelement in eine Stellung verschwenkbar ist, die im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem ersten Flächenelement ist, wenn dieses sich in der ausgeklappten Stellung befindet.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, welche weiterhin umfasst: eine erste und eine zweite verstellbare Ausgleichseinrichtung, die sich jeweils von der ersten und der zweiten Stütze erstrecken, und wobei die erste und die zweite verstellbare Ausgleichseinrichtung so ausgelegt sind, dass sie relativ zu der ersten und der zweiten Stütze verstellbar sind, um die Stellung des ersten Flächenelements relativ zu dem Boden einzustellen, wenn die Vorrichtung mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist und sich in der verstauten Stellung befindet.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die erste und die zweite Stütze jeweils einen ersten und einen zweiten Bolzenabschnitt umfassen, die sich im Allgemeinen parallel mit dem Boden erstrecken und so ausgelegt sind, dass sie durch die Fahrzeugkarosserie verschwenkbar gelagert sind.
  7. Fahrzeug, welches umfasst: eine Fahrzeugkarosserie, die Seitenteile und einen Boden aufweist und einen inneren Ladeflächenbereich definiert; eine Hubtür, die schwenkbar mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist und zwischen einer offenen Stellung und einer geschlossenen Stellung beweglich ist, um den inneren Ladeflächenbereich zu öffnen und zu schließen; wobei die Hubtür eine Verriegelung aufweist; einen ersten Schließbügel, der mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist und so ausgelegt ist, dass er die Verriegelung aufnimmt, wenn sich die Hubtür in der geschlossenen Stellung befindet; eine Vorrichtung, die schwenkbar mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist und von einer verstauten Stellung in eine ausgeklappte Stellung verschwenkbar ist; wobei sich die Vorrichtung in der verstauten Stellung innerhalb des inneren Ladeflächenbereichs befindet, wenn die Hubtür in der geschlossenen Stellung ist; wobei sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung aus dem Fahrzeug heraus erstreckt; wobei die Vorrichtung umfasst: ein Flächenelement, das im Wesentlichen parallel mit dem Boden und oberhalb von diesem positioniert ist, wenn sich die Vorrichtung in der verstauten Stellung befindet, und im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem Boden positioniert ist und sich aus dem inneren Ladeflächenbereich heraus erstreckt, wenn sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet; und einen zweiten Schließbügel, der so ausgelegt ist, dass er die Verriegelung aufnimmt, wenn sich die Vorrichtung in der ausgeklappten Stellung befindet, wobei die Hubtür dadurch an der Vorrichtung befestigt ist und sich in einer teilweise geschlossenen Stellung zwischen der offenen Stellung und der geschlossenen Stellung befindet.
  8. Fahrzeug nach Anspruch 7, wobei es sich bei dem Flächenelement um ein erstes Flächenelement handelt; und wobei die Vorrichtung umfasst: ein zweites Flächenelement, das in Bezug auf das erste Flächenelement schwenkbar ist; wobei das zweite Flächenelement im Allgemeinen senkrecht zu dem ersten Flächenelement positioniert ist, um in der verstauten Stellung das erste Flächenelement oberhalb des Bodens abzustützen und in der ausgeklappten Stellung eine Heckklappe zu bilden; und wobei der zweite Schließbügel so ausgelegt ist, dass er in Bezug auf das zweite Flächenelement zwischen einer ersten Stellung, in welcher der Schließbügel im Allgemeinen parallel mit dem zweiten Flächenelement verläuft, und einer zweiten Stellung, in welcher sich der zweite Schließbügel weit genug von dem zweiten Flächenelement weg erstreckt, um die Verriegelung aufzunehmen, verschwenkbar ist.
  9. Fahrzeug nach Anspruch 8, wobei das zweite Flächenelement so verschwenkbar ist, dass es beim Beladen des Fahrzeugs in der aufgeklappten Stellung im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem ersten Flächenelement ist.
  10. Fahrzeug nach Anspruch 7, wobei die Vorrichtung jeweils einen ersten und einen zweiten Bolzenabschnitt umfasst, die sich im Allgemeinen parallel mit dem Boden erstrecken und so ausgelegt sind, dass sie verschwenkbar an der Fahrzeugkarosserie gelagert sind.
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