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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Dunstabzugsvorrichtung, insbesondere
eine Esse, die einen Kamin, eine Saugeinrichtung zum Ansaugen von Wrasen,
sowie einen Wrasenschirm mit einer Absaugöffnung umfasst.
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Eine
solche Dunstabzugsvorrichtung ist beispielsweise in der
DE 102 08 488 A1 beschrieben. Gemäß einer
Ausführungsform
dieses Dokumentes des Standes der Technik stehen der Schirm sowie
die Filtereinheit, die die Ansaugöffnung abdeckt, in einem Winkel
schräg
zu der Rückseite
des Gehäuses, in
dem die Ansaugeinrichtung vorgesehen ist. In einer weiteren Ausführungsform
ist der Wrasenschirm mit der Filtereinheit aus der waagerechten
Position auslenkbar ausgebildet. Durch eine Dunstabzugsvorrichtung
des Standes der Technik kann somit die Kopffreiheit eines Benutzers,
der beispielsweise ein unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung befindliches Kochfeld
bedient, vergrößert werden.
Der Nachteil der Schrägstellung
des Schirmes und der Filtereinheit besteht allerdings darin, dass
ein im Wesentlichen vertikal nach oben strömender Wrasen, auf die Filtereinheit
unter einem Winkel von kleiner 90° auftrifft.
Somit ist die Saugleistung in der Stellung des Wrasenschirms, in
der dieser schräg
nach oben geschwenkt ist, verringert.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Dunstabzugsvorrichtung
zu schaffen, die eine Kopffreiheit des Benutzers ermöglicht und gleichzeitig
unterschiedlichen Bedingungen bei unterschiedlichen Schirmpositionen
Rechnung trägt.
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Gemäß einem
ersten Aspekt wird diese Aufgabe gelöst durch eine Dunstabzugsvorrichtung
die einen Kamin, eine Saugeinrichtung zum Absaugen von Wrasen, sowie
einen Wrasenschirm mit einer Absaugöffnung umfasst, der unterhalb
des Kamins angeordnet ist. Die Dunstabzugsvorrichtung zeichnet sich
dadurch aus, dass der Wrasenschirm gegenüber dem Kamin verschwenkbar
ist und die Saugeinrichtung an dem Wrasenschirm befestigt ist.
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Indem
der Wrasenschirm gegenüber
dem Kamin verschwenkt werden kann, kann die Kopffreiheit des Benutzers
der Dunstabzugsvorrichtung den Umständen entsprechend eingestellt
werden. Insbesondere kann der Wrasenschirm bei gewünschter Einsichtnahme
in den Bereich unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung nach oben verschwenkt
beziehungsweise geklappt werden. Da erfindungsgemäß die Saugeinrichtung
an dem Wrasenschirm befestigt ist, befindet sich diese unabhängig von
der Position des Wrasenschirmes stets in einer konstanten Entfernung
zu der Absaugöffnung
in dem Wrasenschirm. Daher kann beispielsweise bei horizontaler
Ausrichtung des Wrasenschirmes der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung
eine Saugleistung gewährleistet
werden, die höher
ist, als die Saugleistung, die mit einer Dunstabzugsvorrichtung
des Standes der Technik realisierbar ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist zwischen der Unterkante des Kamins
und der Oberseite des Wrasenschirms ein flexibles Verbindungsmittel
vorgesehen. Dieses flexible Verbindungsmittel kann beispielsweise
ein Metallfaltenbalg oder ein anderes geeignetes Element sein. Bei
einem Verschwenken des Wrasenschirms gegenüber dem Kamin entfernt sich
der Wrasenschirm an der Vorderseite des Kamins von der Unterseite
des Kamins. Der zwischen dem Kamin und dem Wrasenschirm dadurch
entstehende Zwischenraum kann durch das flexible Verbindungselement
abgedeckt werden. Auf diese Weise wird zum einen die Einsicht in
den Kamin versperrt und das optische Erscheinungsbild der Dunstabzugsvorrichtung verbessert.
Weiterhin wird der Saugraum oberhalb des Wrasenschirms nach außen abgegrenzt.
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Da
erfindungsgemäß die Saugeinrichtung und
damit das Sauggebläse,
mit dem Wrasenschirm verbunden sind, ist eine abgedichtete Verbindung zwischen
dem Kamin und dem Wrasenschirm nicht zwingend erforderlich. Im Gegensatz
zu der Vorrichtung des Standes der Technik, bei der der Saugraum durch
das Gehäuse
definiert wird, kann bei der vorliegenden Erfindung das flexible
Verbindungselement ausschließlich
nach optischen Aspekten gewählt werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist
die Dunstabzugsvorrichtung eine Steuereinheit auf, die zumindest
eine Komponente der Dunstabzugsvorrichtung in Abhängigkeit
der Position des Wrasenschirms ansteuert. Durch diese Ausgestaltung
der Dunstabzugsvorrichtung wird es möglich, den Randbedingungen,
die bei unterschiedlichen Positionen des Wrasenschirms herrschen,
vereinfacht Rechnung zu tragen. Vorzugsweise ist die Steuereinheit
mit der Saugeinrichtung verbunden und steuert diese an. Bei einem
Wrasenschirm, der in eine horizontale Position gebracht wurde, ist
davon auszugehen, dass der abzusaugenden Wrasen in großen Mengen
vorliegen. Diese Position stellt somit auch die Arbeitsposition
der Dunstabzugsvorrichtung dar. In dieser Arbeitsposition kann die
Saugleistung, insbesondere die Gebläseleistung erhöht werden.
Wird der Wrasenschirm hingegen nach oben verschwenkt, so ist von
einem geringeren Wrasenaufkommen auszugehen. In dieser nach oben
verschwenkten Position kann daher die Gebläseleistung verringert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
die erfindungsgemäße Dunstabzugsvorrichtung
zumindest eine Beleuchtungsvorrichtung an dem Wrasenschirm auf,
die zumindest einen Teil der Absaugöffnung umgibt.
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Indem
die Beleuchtungsvorrichtung in der Nähe der Absaugöffnung vorgesehen
ist, kann eine Ausleuchtung des Arbeitsplatzes, insbesondere der Kochstelle,
gewährleistet
werden. Die Kochstelle liegt in der Regel im Bereich unterhalb der
Absaugöffnung.
Durch das Vorsehen der Beleuchtungseinrichtung an dem Wrasenschirm
wird darüber
hinaus allerdings auch die Möglichkeit
gegeben, diese bei verschwenkter Schirmposition geeignet einzusetzen.
In der nach oben verschwenkten Position des Wrasenschirms, die auch
als Ruheposition bezeichnet wird, ist in der Regel davon auszugehen,
dass der Benutzer die unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung befindliche
Kochstelle nicht oder nur die hintere Kochzone benutzt. In dieser
Position kann die Beleuchtungseinrichtung daher als Raumbeleuchtung
verwendet werden und hierzu vorzugsweise die Helligkeit des abgegebenen
Lichts reduziert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird
die Beleuchtungsvorrichtung über
die Steuereinrichtung der Dunstabzugsvorrichtung angesteuert.
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Durch
diese Verbindung der Beleuchtungsvorrichtung mit der Steuereinrichtung
kann ein gezieltes Regeln der Umgebungsbedingungen erreicht werden.
So kann die Beleuchtungsvorrichtung beim Verschwenken des Wrasenschirmes
nach oben automatisch auf Raumbeleuchtungslicht umgestellt werden.
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Als
Lichtquelle der Beleuchtungsvorrichtung wird vorzugsweise eine LED-Lichtquelle verwendet. Diese
Art der Lichtquelle weist zum einen den Vorteil auf, dass hiermit,
insbesondere bei Verwendung einer LED-Folie eine gleichmäßige flächige Ausleuchtung
erzielt werden kann. Zum anderen sind LED-Lichtquellen regelbar.
Beim Vorsehen einer Steuereinheit kann bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung
somit auf einfache Weise die Beleuchtung in Abhängigkeit der Position des Wrasenschirmes
geändert
werden. Hierbei kann außer
dem reinen Anschalten beziehungsweise Ausschalten der Lichtquelle
die Beleuchtungsintensität sowie
die Lichtfarbe (RGB-LEDs) geregelt werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist
die Dunstabzugsvorrichtung ein Bedienprofil auf, das an der Vorderkante
des Wrasenschirms befestigt ist und die Vorderkante zumindest teilweise umgreift.
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Durch
das Vorsehen des Bedienprofils an der Vorderkante des Wrasenschirms
kann insbesondere bei einem transparenten Wrasenschirm die Gefahr
der Verletzung eines Benutzers minimiert werden. Das Bedienprofil
ist in der Regel aus Metall oder Kunststoff hergestellt und somit
im Gegensatz zu dem transluzenten Wrasenschirm für den Benutzer leicht erkennbar.
In der horizontalen Position des Wrasenschirms dient das Bedienprofil
an der Vorderkante somit zusätzlich
als Schutz für
den Benutzer, das heißt
zur Verhinderung von Verletzungen. Gleichzeitig kann das Bedienprofil
zum Schutz des Materials des Wrasenschirms dienen. Ist der Wrasenschirm
beispielsweise aus Glas hergestellt, kann durch das Bedienprofil
eine Beschädigung
des Glasschirmes bei Auftreffen eines Gegenstandes verhindert werden.
Weiterhin ist die Anordnung des Bedienprofils an der Vorderseite
des schwenkbaren Wrasenschirms von Vorteil, da die Vorderkante insbesondere
in der Arbeitsstellung, das heißt
der horizontalen Stellung des Wrasenschirms, für den Benutzer der Dunstabzugsvorrichtung
leicht erkennbar ist.
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Auch
in der Ruheposition des Wrasenschirms ist die Vorderkante des Wrasenschirms
für den
Benutzer noch einsehbar, sodass der Benutzer auch in der Ruheposition
Bedienelemente, die an dem Bedienprofil vorgesehen sind, betätigen kann. Schließlich stellt
die Anordnung des Bedienprofils an der Vorderkante des Wrasenschirms
einen Schutz gegen Eindringen von Verunreinigungen in das Bedienprofil
dar. Von der Kochstelle aufsteigender Wrasen wird entlang der Unterseite
des Wrasenschirms in Richtung der Absaugöffnung strömen. In diesem Bereich ist
im Stand der Technik das Bedienprofil vorgesehen. Beim Anbringen
des Bedienprofils an der Vorderkante des Wrasenschirms hingegen
kann ein Anströmen
des Bedienprofils weitestgehend vermieden werden. In dem Wrasen
mitgeführte
Verunreinigungen können
somit nicht in die Bedienelemente oder in Zwischenräume zwischen
den Bedienelementen und deren Führungen
eindringen und die Betätigung
der Bedienelemente erschweren oder gar unmöglich machen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
stellt die Dunstabzugsvorrichtung eine Wandesse dar. Insbesondere
bei Wandessen, bei denen die Größe des Wrasenschirms
dem Abstand der Wand zu der Vorderkante des Kochfeldes entspricht,
kann ein verschwenkbarer Wrasenschirm besonders bevorzugt eingesetzt
werden. Es ist allerdings auch möglich,
die erfindungsgemäße Dunstabzugsvorrichtung
als Inselesse auszugestalten. Bei dieser Ausführungsform können zwei
Wrasenschirme, die unabhängig
voneinander gegenüber
dem Kamin verschwenkt werden können,
eingesetzt werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden erneut anhand der beiliegenden
Figuren erläutert.
Es zeigen:
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1:
eine schematische Frontansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube
in der Ruhestellung;
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2:
eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung
in unterschiedlichen Stellungen;
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3:
eine schematische Draufsicht auf die Dunstabzugsvorrichtung in der
Arbeitsstellung; und
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4:
eine Detailansicht der Vorderseite der Dunstabzugsvorrichtung.
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In
der 1 ist eine schematische Frontansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung 1 gezeigt.
Diese besteht im Wesentlichen aus einem sich vertikal erstreckenden Kamin 2 und
einem unterhalb des Kamins 2 befindlichen Wrasenschirm 3.
Der Wrasenschirm 3 ist in der dargestellten Position gegenüber dem
Kamin 2 verschwenkt und somit gegenüber der Horizontalen nach oben
geneigt. An der Vorderkante 4 des Wrasenschirms 3 ist
ein Bedienprofil 5 im mittleren Bereich der Vorderkante 4 vorgesehen.
Dieses Bedienprofil 5 kann sich, wie in 1 durch
die strichpunktierte Linie angedeutet, auch im Wesentlichen über die
gesamte Breite des Wrasenschirms 3 erstrecken. In dem Bedienprofil 5 sind
Bedienelemente 6 aufgenommen. Über die Bedienelemente 6 können unterschiedliche
Komponenten der Dunstabzugsvorrichtung 1 betätigt werden.
Beispielsweise kann eine Beleuchtungsvorrichtung 7, die
an dem Wrasenschirm 3 angeordnet ist, über eine Steuerleitung 8 angesteuert werden.
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An
der Rückseite 9 des
Wrasenschirms 3 ist dieser mit einem Scharnier 10 verbunden
beziehungsweise in diesem aufgenommen. Das Scharnier 10 erstreckt
sich in der dargestellten Ausführungsform über die
gesamte Breite des Wrasenschirms 3. Im Mittelteil 11 des
Scharniers 10 sind weitere Beleuchtungsmittel 12,
insbesondere Strahler, angeordnet.
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In
dem Wrasenschirm 3 ist weiterhin eine Absaugöffnung 13 beabstandet
von den Rändern
und der Vorderkante 4 sowie der Rückseite 9 des Wrasenschirms 3 vorgesehen.
In der Absaugöffnung 13 ist
eine Abdeckung 14 vorgesehen, durch die ein Spalt 15,
der die Abdeckung 14 umgibt, gebildet wird. Über diesen
Spalt 15, sowie gegebenenfalls durch das Material der Abdeckung 14,
kann Wrasen in die Dunstabzugsvorrichtung 1 eingesaugt
und damit aus dem Bereich unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung 1 abgesaugt
werden.
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In
der 2 ist eine schematische Schnittansicht entlang
der Schnittlinie E-E in 1 gezeigt. Weiterhin sind in
dieser Schnittansicht Positionen B und C des Wrasenschirms 3 angedeutet.
In der in 1 gezeigten Ruheposition A ist
der Wrasenschirm 3 um einen Winkel α gegenüber der Waagerechten verschwenkt.
Der Winkel α kann
beispielsweise 45° betragen.
In dieser Ruhestellung A liegt damit die Oberseite 19 des
Wrasenschirms 3 an einer abgeschrägten Unterkante 20 des
Kamins 2 an. Hinter dem Spalt 15 in dem Wrasenschirm 3 ist
ein Saugsatz, der insbesondere ein Gebläse 22 umfasst, angeordnet
und mit dem Wrasenschirm 3 verbunden. Weiterhin erstreckt
sich von der Oberseite 19 des Wrasenschirms 3 ein
Faltenbalg 16. In der Ruheposition A ist der Faltenbalg 16 zusammengeklappt,
sodass nur das äußere Teil 17 des
Faltenbalgs 16 in den Kamin 2 hineinragt. Das
weitere Teil 18 des Faltenbalgs 16 ist in dem
ersten Teil 17 des Faltenbalgs 16 aufgenommen.
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Wird
der Wrasenschirm 3 über
das Gelenk 10 gegenüber
dem Kamin 2 nach unten, das heißt in Richtung auf die Waagerechte
verschwenkt, so bewegt sich der Faltenbalg 16 und der Saugsatz
mit dem Gebläse 22 mit
dem Wrasenschirm 3 mit. In der Position B, die als eine
der Arbeitspositionen bezeichnet wird, steht der Wrasenschirm gegenüber der
Waagerechten unter einem Winkel β,
der beispielsweise 22,5° beträgt. Der
erste Teil des Faltenbalgs 17 deckt hierbei den Abstand
zwischen der Oberkante 19 des Wrasenschirms 3 und
der Unterkante 20 des Kamins 2 ab. Die Abdeckung
erfolgt sowohl an den Seiten des Kamins 2 als auch an dessen Vorderseite.
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Schließlich ist
in 2 die Arbeitsstellung C gezeigt, in der sich der
Wrasenschirm 3 in der horizontalen Stellung befindet. In
dieser Position C ist das zweite Teil 18 des Faltenbalgs 16 aus
dem ersten Teil 17 des Faltenbalgs 16 ausgefahren.
Somit wird der Abstand zwischen der Oberkante 19 des Wrasenschirms 3 und
der Unterkante 20 des Kamins 2 von den beiden
Teilen 17, 18 des Faltenbalgs 16 abgedeckt.
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In
der 2 ist in der Position C weiterhin die Lage der
Beleuchtungsvorrichtung 7 an dem Wrasenschirm 3 angedeutet.
Die Beleuchtungsvorrichtung 7 ist in der dargestellten
Ausführungsform
eine LED-Folie, die in die Oberseite 19 des Wrasenschirms 3 eingelassen
ist. Auf diese Weise kommt die Beleuchtungsvorrichtung 7 nicht
unmittelbar mit dem anströmenden
Wrasen W in Kontakt. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung
die Beleuchtungsvorrichtung an der Unterseite des Wrasenschirms
vorzusehen oder in diesen Einzulassen.
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In
dem Scharnier 10 ist zum einen ein Beleuchtungsmittel 12,
insbesondere ein Strahler, zu erkennen. Weiterhin ist in dem Scharnier 10 eine
Steuereinheit 21 aufgenommen. Diese kann insbesondere zur
Ansteuerung und Regelung der Helligkeit der Beleuchtungsvorrichtung 7 dienen.
Es ist erfindungsgemäß aber auch
möglich,
die Steuereinheit 21 in einer anderen Position, beispielsweise
in dem Bedienprofil 5 oder innerhalb des Kamins 2 vorzusehen.
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In 3 ist
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung 1 gezeigt.
Hierbei ist insbesondere das Bedienprofil 5, das an der
Vorderseite 4 des Wrasenschirms 3 vorgesehen ist,
zu erkennen. An der Rückseite 9 des
Wrasenschirmes 3 ist das Scharnier 10 in den Bereichen
zu erkennen, in denen dieses an den Seiten über den Kamin 2 hinausragt.
Bei der dargestellten Arbeitsstellung C des Wrasenschirms 3 sind von
dem Faltenbalg 16 beide Teile 17 und 18 zu
erkennen. Schließlich
ist auch der äußere Rand
der Beleuchtungsvorrichtung 7 zu sehen. Aus dem Kamin 2 ragt
das Ende eines flexiblen Abluftschlauches 23, der mit dem
Gebläse 22 verbunden
ist, heraus. Es ist erfindungsgemäß aber auch möglich, statt
des flexiblen Abluftschlauches 23 im oberen Bereich des
Kamins ein Abluftrohr zu verwenden, das mit dem Kamin 2 starr
verbunden ist. In diesem Fall ist der Faltenbalg 16 luftdicht
auszuführen.
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In
der 4 ist schließlich
der vordere Bereich 4 des Wrasenschirms 3 im Detail
gezeigt. In dieser Schnittdarstellung entlang der Linie F-F in 3 zeigt
sich die Form des Bedienprofils 5. Die Vorderseite des
Bedienprofils 5 stellt eine vertikal verlaufene Ebene 24 dar,
wohingegen die Rückseite
des Bedienprofils 5, die sich unterhalb des Wrasenschirms 3 erstreckt,
eine Kreisabschnittsform 25 bildet. Im oberen Bereich ist
in dem Bedienprofil 5 ein Bedienelement 6 gezeigt,
das über
eine Steuerungsleitung 8 mit weiteren Komponenten der Dunstabzugsvorrichtung 1,
beispielsweise der Beleuchtungsvorrichtung 7 verbunden
ist. Die Steuerungsleitung 8 ist vorzugsweise bei der Verwendung
von Glas als Material für den
Wrasenschirm 3 eine aufgedruckte Leiterbahn. Besteht der
Wrasenschirm hingegen aus Metall oder einem anderen nicht transluzenten
Material, so kann als Steuerungsleitung 8 auch beispielsweise
ein Flachkabel verwendet werden.
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Die
Funktionsweise der erfindungsgemäßen Dunstabzugvorrichtung
wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die unterschiedlichen Stellungen
des Wrasenschirms erneut erläutert.
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In
der Position C steht der Wrasenschirm 3 senkrecht zu der
Hauptrichtung W des Wrasens, der die Dunstabzugsvorrichtung 1 von
unten anströmt.
In dieser Stellung liegt der Spalt 15 somit parallel zu
der Hauptströmungsrichtung
W des Wrasens. Die durch das Sauggebläse 22, das an dem
Wrasenschirm 3 befestigt ist, erzeugte Saugleistung, führt damit
zu einer maximalen Absaugung von Wrasen unterhalb der Dunstabzugvorrichtung 1.
In der Position C strahlt zudem das Beleuchtungsmittel 12 nach
unten, d.h. in Richtung auf eine sich unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung
befindliche Arbeitsfläche,
insbesondere Kochfläche
(nicht dargestellt). Auch die Beleuchtungsvorrichtung 7 gibt
in der Position C des Wrasenschirms 3 Licht vorwiegend
in vertikaler Richtung, das heißt
nach unten ab. Auf diese Weise kann eine unterhalb der Dunstabzugvorrichtung 1 befindliche Arbeitsfläche (nicht
dargestellt) optimal ausgeleuchtet werden.
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Wird
der Wrasenschirm händisch,
oder über einen
nicht dargestellten Motor, in die zweite Arbeitsposition B gebracht
ergeben sich geänderte
Bedingungen. Aufgrund des Winkels β, in dem der Wrasenschirm 3 zu
der Horizontalen steht, wird das Eindringen von Wrasen in den Spalt 15 in
dem Wrasenschirm 3 verringert werden.
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Um
diese verringerte Absaugung von Wrasen unterhalb des Wrasenschirms 3 ausgleichen
zu können,
kann das Sauggebläse 22 manuell
oder über die
Steuereinheit 21 hoch geschaltet und damit die Leistung
des Sauggebläses 22 gesteigert
werden. Durch das Verschwenken des Wrasenschirms 3 steht dem
Benutzer der Dunstabzugsvorrichtung 1 und insbesondere
dem Nutzer der unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung 1 vorhandenen
Arbeitsfläche, eine
größere Kopffreiheit
zur Verfügung.
Da aufgrund der Winkeländerung
des Wrasenschirms 3 auch die Abstrahlrichtung der Beleuchtungsvorrichtung 7 geändert wurde,
kann die Intensität
des Lichtes, das von der Beleuchtungsvorrichtung 7 abgegeben
wird, manuell oder über
die Steuereinheit 21 verringert werden. Hierdurch kann
eine Blendwirkung des Benutzers der Dunstabzugsvorrichtung 1 verhindert werden.
Die in dem rückwärtigen Bereich
der Dunstabzugsvorrichtung 1 vorgesehenen Beleuchtungsmittel 12 werden,
wenn sie, wie in den Figuren dargestellt, im Mittelteil 11 des
Scharniers vorgesehen sind, ihre Ausrichtung beim Verschwenken des
Wrasenschirms 3 nicht ändern.
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Da
die Beleuchtungsmittel 12 sich im rückwärtigen Bereich der Dunstabzugsvorrichtung 1 befinden,
ist eine Blendwirkung dieser Beleuchtungsmittel 12 in der
Position B des Wrasenschirms nicht zu befürchten. Vielmehr kann über diese
Beleuchtungsmittel 12 die Arbeitsfläche unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung 1 weiterhin
ausgeleuchtet werden.
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Wird
der Wrasenschirm 3 über
das Scharnier 10 weiter aus der Horizontalen herausgeschwenkt und
in die Position A, die auch als Ruhestellung bezeichnet wird, gebracht,
so herrschen erneut veränderte
Bedingungen. In dem Inneren des Faltenbalgs 16 hat sich
bei dem Verschwenken des Wrasenschirms 3 der Saugsatz mit
dem Sauggebläse 22 mitbewegt.
Auch in der Ruhestellung A sind somit der Abstand und die relative
Position des Saugsatzes zu dem Wrasenschirm 3 unverändert gegenüber der
Arbeitsposition C. Aufgrund des Winkels, insbesondere 45° zur Waagerechten,
unter dem der Wrasenschirm 3 in der Ruhestellung A steht,
ist die Absaugung von Wrasen mit der Hauptströmungsrichtung W verringert.
Zum Ausgleich dieser verringerten Absaugung kann der Nutzer der
Dunstabzugsvorrichtung gegebenenfalls das Gebläse 22 der Dunstabzugsvorrichtung 1 hoch
schalten.
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In
der Regel ist davon auszugehen, dass bei der Ruhestellung A des
Wrasenschirms 3 die Arbeitsfläche unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung
nicht benutzt wird. In der Steuereinheit 21 kann daher
hinterlegt sein, dass das Sauggebläse 22 beim Erreichen
der Ruheposition A ausgeschaltet wird. Die Beleuchtungsvorrichtung 7 hingegen
kann auch in der Ruheposition A für den Benutzer der Dunstabzugsvorrichtung
von Vorteil sein. In dieser Position wird ein Ausleuchten der Arbeitsfläche, d.h.
ein nach unten gerichtetes Licht, von der Beleuchtungsvorrichtung 7 nicht
ausgegeben. Vielmehr strahlt die Beleuchtungsvorrichtung 7 in
Richtung auf den Raum, in dem die Dunstabzugsvorrichtung 7 verwendet wird.
Vorzugsweise wird daher in der Steuereinheit 21 hinterlegt
sein, dass die Beleuchtungsvorrichtung 7 in der Ruheposition
A auf eine Helligkeit heruntergeregelt wird, die eine angenehme
Raumbeleuchtung bewirkt und insbesondere den Nutzer der Dunstabzugsvorrichtung
nicht blendet.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen
beschränkt.
Vielmehr ist es auch möglich,
andere, als die dargestellte LED Lichtquelle als Beleuchtungsvorrichtung 7 zu verwenden.
Der Einsatz einer LED Lichtquelle weißt allerdings den Vorteil auf,
dass diese in ihrer Helligkeit und Lichtfarbe geregelt werden kann
und somit der zuvor beschriebene Regelverlauf zur Verringerung der
Helligkeit durchgeführt
werden kann.
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Weiterhin
ist es möglich,
auch ausschließlich eine
der dargestellten Beleuchtungsmöglichkeiten, d.h.
Beleuchtungsvorrichtung oder Beleuchtungsmittel einzusetzen. Insbesondere
bei der Verwendung eines nicht lichtdurchlässigen Wrasenschirms beispielsweise
aus Metall oder einem anderen geeigneten Material, wird die Beleuchtung über Beleuchtungsmittel 12 entweder
im Mittelteil des Scharniers, oder an der Unterseite des Schirms
bevorzugt werden.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird es möglich, eine Dunstabzugsvorrichtung
zu schaffen, die zum Einen eine möglichst große Kopffreiheit des Nutzers
der Dunstabzugsvorrichtung erlaubt und zum Anderen den Bedingungen,
zum Beispiel Wrasenanströmung
und Beleuchtungsbedarf, die in unterschiedlichen Positionen des
Wrasenschirms an diesem vorliegen, hinreichend Rechnung tragen kann.