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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Dunstabzugsvorrichtung, insbesondere
eine Dunstabzugsvorrichtung in Form einer Esse.
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Essen
sind Dunstabzugsvorrichtungen, die einen Gehäuse, eine
Saugeinrichtung zum Ansaugen von Wrasen sowie einen Wrasenschirm
umfassen, der in der Regel das Gehäuse, insbesondere eine
Absaugöffnung des Dunstabzugsgehäuses, umgibt
und/oder in dem eine Ansaugöffnung der Dunstabzugsvorrichtung
eingebracht ist.
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Eine
solche Dunstabzugsvorrichtung ist beispielsweise in der
DE 10 2006 005 806
A1 beschrieben. Bei solchen Essen ist die Größe
des Wrasenschirms groß zu wählen, um ein zuverlässiges
Zuleiten von Wrasen zu der Absaugöffnung des Gehäuses
und damit ein zuverlässiges Absaugen von Dünsten
und Wrasen aus dem Raum, in dem die Dunstabzugsvorrichtung betrieben
wird, gewährleisten zu können. Große
Wrasenschirme führen aber dazu, dass der Benutzer der Dunstabzugsvorrichtung
bei der Nutzung einer unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung angeordneten
Kochstelle in seiner Kopffreiheit beeinträchtigt ist. Aus
diesem Grund ist in der
DE 10 2006 005 806 A1 vorgeschlagen, den Wrasenschirm
gegenüber dem Kamin der Dunstabzugsvorrichtung, das heißt
gegenüber dem Gehäuse der Esse verschwenkbar auszugestalten.
Bei der beschriebenen Esse ist zudem die Saugeinrichtung an dem
Wrasenschirm befestigt und gegenüber dem Kamin verschwenkbar
angeordnet. Ein Nachteil dieser Art der Dunstabzugsvorrichtung besteht
darin, dass auch in den Fällen, in denen die Dunstabzugsvorrichtung
nicht benötigt wird, beispielsweise in Fällen,
bei denen die unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung angeordnete Kochstelle
nicht benutzt wird, der Wrasenschirm dennoch in Richtung des Benutzers hervorsteht
und diesen bei anderen Arbeiten behindert. Auch die Einsichtnahme
in ein hohes Kochgefäß, dass sich in dem hinteren
Bereich der Kochstelle befindet, ist bei einem horizontal hervorstehenden Wrasenschirm
oder einem gegenüber der Horizontale nach oben verschwenkten
Wrasenschirm nicht oder nur bedingt möglich.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Dunstabzugsvorrichtung
zu schaffen, die eine störungsfreie Nutzung einer unterhalb
der Dunstabzugsvorrichtung angeordneten Kochstelle ermöglicht
und dennoch ein ausreichendes Absaugen von Dünsten und
Wrasen gewährleistet.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst
werden kann, indem der Wrasenschirm aus dem Nutzungsbereich des
Benutzers der Dunstabzugsvorrichtung entfernt werden kann.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe daher gelöst durch eine Dunstabzugsvorrichtung,
die ein Dunstabzugsgehäuse, eine Saugeinrichtung, einen Wrasenschirm
sowie eine Ansaugfläche an dem Wrasenschirm aufweist. Die
Dunstabzugsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Wrasenschirm an
der Unterseite des Dunstabzugsgehäuses drehbar gelagert
ist und aus der Horizontalen nach unten verschwenkbar ist.
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Die
Dunstabzugsvorrichtung stellt vorzugsweise eine Esse, insbesondere
eine Wandesse dar. Als Dunstabzugsgehäuse wird im Sinne
der Erfindung bei Essen der Kamin bezeichnet, der in der Regel ein
Gebläsegehäuse der Saugeinrichtung umgibt. Alternativ
kann die Saugeinrichtung aber auch in dem Wrasenschirm aufgenommen
sein und das Dunstabzugsgehäuse in diesem Fall ausschließlich
der Führung der Luft von der Saugeinrichtung zu einem Luftauslass
der Dunstabzugsvorrichtung dienen. Die Saugeinrichtung stellt einen
Lüfter dar, der in der Regel in einem Gebläsegehäuse
aufgenommen ist. Die Ansaugfläche ist erfindungsgemäß in
dem Wrasenschirm vorgesehen. Als Ansaugfläche wird im Sinne der
Erfindung daher eine Öffnung oder ein luftdurchlässiger
Bereich an dem Wrasenschirm bezeichnet, über den Luft,
die durch die Saugeinrichtung angesaugt wird, in das Innere des
Wrasenschirms oder unmittelbar in das Innere des Dunstabzugsgehäuses gelangen
kann. Die Ansaugfläche ist vorzugsweise von einem Fettfilter
abgedeckt oder ein Fettfilter ist vor oder hinter der Absaugfläche
angeordnet.
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Indem
der Wrasenschirm an der Unterseite des Dunstabzugsgehäuses,
insbesondere des Kamins einer Esse gelagert ist, ist die Schwenkbewegung,
die durch diesen Wrasenschirm ausgeführt werden kann, durch
das Gehäuse beziehungsweise den Kamin nur minimal beeinträchtigt.
Besonders bevorzugt ist der Wrasenschirm so an der Unterseite gelagert,
dass dieser an dessen Rückseite an dem Dunstabzugsgehäuse
gelagert ist. Als Rückseite wird im Sinne dieser Erfindung
die Seite eines Bauteils der Dunstabzugsvorrichtung bezeichnet,
die im montierten Zustand in einer Grundstellung der Dunstabzugsvorrichtung
von dem Benutzer abgewandt ist. Bei einer Dunstabzugsvorrichtung,
die an einer Raumwand montiert wird, beispielsweise einer sogenannten
Wandesse, ist die Rückseite der Bauteile daher die Seite,
die der Raumwand, an der die Dunstabzugsvorrichtung befestigt ist,
zugewandt ist. Auch Oberseite, Unterseite und Vorderseite der Dunstabzugsvorrichtung
und von Bauteilen der Dunstabzugsvorrichtung werden im Sinne der
Erfindung als die jeweilige Seite bezeichnet, die in der montierten
Grundstellung der Dunstabzugsvorrichtung jeweils nach oben, nach
unten oder nach vorne, das heißt in Richtung auf den Benutzer
gerichtet sind. Als Grundstellung der Dunstabzugsvorrichtung oder des
Wrasenschirms wird der Zustand bezeichnet, in dem die Dunstabzugsvorrichtung
in der Regel zum Absaugen von Dünsten und Wrasen von einer
unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung angeordneten Kochstelle verwendet
wird. Insbesondere wird als Grundstellung der Dunstabzugsvorrichtung
die Stellung bezeichnet, in der die Ansaugfläche des Wrasenschirms
in der Horizontalen liegt. Die Stellung des Wrasenschirms beziehungsweise
der Dunstabzugsvorrichtung, bei der der Wrasenschirm gegenüber der
Horizontalen nach oben verschwenkt ist, wird im Folgenden Als Betriebsstellung,
erste oder weitere Betriebsstellung bezeichnet. Der Winkel, um den
der Wrasenschirm in der Betriebsstellung nach oben gegenüber
der Horizontalen verschwenkt sein kann, liegt vorzugsweise im Bereich
von 0° bis zu 45°. Das Bewegen des Wrasenschirms
zwischen der Grundstellung, der Betriebsstellung und der Ruhestellung kann
manuell erfolgen. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung eine
Verstellvorrichtung vorzusehen, durch die der Wrasenschirm automatisch,
beispielsweise über Knopfdruck von einer Stellung in die
andere gebracht werden kann.
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Indem
gemäß der vorliegenden Erfindung der Wrasenschirm
nach unten aus der Horizontalen verschwenkt werden kann, kann dieser
aus dem Bereich unterhalb des Dunstabzugsgehäuses gebracht werden,
der für den Benutzer der Dunstabzugsvorrichtung für
die Kopffreiheit oder für den Einblick in hohe Gargefäße
notwendig ist. Insbesondere kann, bei einer Dunstabzugsvorrichtung,
bei der der Wrasenschirm an dessen Rückseite mit dem Dunstabzugsgehäuse
verschwenkbar verbunden ist, der Wrasenschirm vollständig
nach unten geschwenkt oder geklappt werden.
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Der
Wrasenschirm einer Dunstabzugsvorrichtung weist in der Regel eine
geringe Höhe auf. Der Wrasenschirm kann eine Platte sein.
Vorzugsweise ist der Wrasenschirm gemäß der vorliegenden Erfindung
aber als Kasten ausgebildet, der eine geringe Höhe aufweist.
In dem nach unten verschwenkten Zustand oder in der nach unten verschwenkten Stellung
des Wrasenschirms ragt dieser nur um den Betrag der Höhe
des Wrasenschirms in die Richtung des Benutzers, der sich vor der
Dunstabzugsvorrichtung aufhält. Diese geringe Abmessung
der Höhe des Wrasenschirms führt daher dazu, dass
der Raum oberhalb der Kochstelle oder anderen Arbeitsstelle, über
der die Dunstabzugsvorrichtung angeordnet ist, für den
Benutzer frei ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist der Wrasenschirm um 90° aus
der Horizontalen nach unten verschwenkbar. Durch ein solches nach unten
Klappen wird zum einen die Kopffreiheit des Benutzers vergrößert.
Bei einer Wandesse ist in dieser Ruhestellung die Ansaugfläche
des Wrasenschirms, die in der Unterseite des Wrasenschirms vorgesehen
ist, der Raumwand, an der die Dunstabzugsvorrichtung befestigt ist,
zugewandt. Ein Ansaugen von Dünsten und Wrasen an der Ansaugfläche wird
daher weitestgehend verhindert. Somit kann auch bei eingeschaltetem
Lüfter der Dunstabzugsvorrichtung verhindert werden, dass
verunreinigte Dünste und Wrasen unmittelbar entlang der
Raumwand vorbeiströmen, um in die Ansaugfläche
einzudringen. In der Ruhestellung kann die Dunstabzugsvorrichtung
vorzugsweise mit einer geringeren Lüfterleistung der Saugeinrichtung
betrieben werden. Es ist allerdings auch möglich die Dunstabzugsvorrichtung
in der Ruhestellung mit voller Lüfterleistung zu betreiben.
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Zudem
weist die Ausführungsform der Dunstabzugsvorrichtung, bei
der der Wrasenschirm gegenüber der Horizontalen um 90° nach
unten verschwenkt werden kann, den Vorteil auf, dass die Dunstabzugsvorrichtung
in der Ruhestellung optisch nicht so dominant ist, wie in der Grundstellung,
bei der der Wrasenschirm über das Dunstabzugsgehäuse
nach vorne heraus in den Raum ragt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist die Dunstabzugsvorrichtung
mindestens eine Zusatzansaugfläche auf. Vorzugsweise sind
die Ansaugfläche und die Zusatzansaugfläche beide
in dem Wrasenschirm vorgesehen. Besonders bevorzugt sind die Ansaugfläche
und die Zusatzansaugfläche an unterschiedlichen Seiten
des Wrasenschirms vorgesehen. Durch das Vorsehen mehrerer Ansaugflächen
an dem Wrasenschirm kann in den unterschiedlichen Stellungen des
Wrasenschirms die Ansaugung von Dünsten und Wrasen jeweils über
eine Ansaugfläche erfolgen, die aufgrund ihrer derzeitigen
Ausrichtung zu der Kochstelle oder einer anderen Quelle verunreinigter
Luft für den Eintritt in die Dunstabzugsvorrichtung am
günstigsten ist.
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Besonders
bevorzugt liegen gemäß einer Ausführungsform
die Zusatzansaugfläche in der Oberseite des Wrasenschirms
und die Ansaugfläche in der Unterseite des Wrasenschirms.
Durch das Vorsehen von Ansaugflächen an sich gegenüberliegenden
Seiten des Wrasenschirms kann die Luftführung innerhalb
des Wrasenschirms der aktuellen Stellung des Wrasenschirms angepasst
werden. So kann bei einem nach unten geklappten Wrasenschirm die
Zusatzansaugfläche in der Oberseite des Wrasenschirms als
Hauptansaugfläche dienen, während der Lufteintritt über
die Ansaugfläche in der Unterseite des Wrasenschirms, aufgrund
des Anliegens, der Nähe zu einer Raumwand oder durch separate
Vorrichtungen minimiert oder sogar unterbunden ist. In der Grundstellung
des Wrasenschirms, bei der die Ansaugfläche in der Unterseite
in der Horizontalen liegt oder in der weiteren Betriebsstellung,
in der der Wrasenschirm gegenüber der Horizontalen nach oben
verschwenkt ist, werden die von einer Kochstelle aufsteigenden Dünste
und Wrasen hingegen vorwiegend über die Ansaugfläche
in der Unterseite des Wrasenschirms in die Dunstabzugsvorrichtung
eintreten. Durch die Zusatzansaugöffnung an der Oberseite
des Wrasenschirms können in dieser Stellung allenfalls
Dünste und Wrasen eingesaugt werden, die an der Vorderseite
des Wrasenschirms oder dessen Seiten vorbeigestrichen sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist der Wrasenschirm eine
Keilform auf. Besonders bevorzugt besitzt hierbei die Rückseite
des Wrasenschirms eine größere Höhe als
die Vorderseite des Wrasenschirms. Die Unterseite des Wrasenschirms
liegt bei dieser Ausführungsform vorzugsweise in der Grundstellung,
in der die Ansaugfläche in der Horizontalen liegt, ebenfalls
in der Horizontalen. Durch diese Form des Wrasenschirms kann zum einen
ein verbessertes optisches Erscheinungsbild der Dunstabzugsvorrichtung
erzielt werden. Zum anderen ist durch die geringe Höhe
des Wrasenschirms an dessen Vorderseite der Betrag, um den der Wrasenschirm
in der Ruhestellung in den Raum hineinragt, am unteren Ende minimal.
Schließlich kann durch die Keilform erreicht werden, dass
auch in der Ruhestellung eine in der Oberseite des Wrasenschirms
gegebenenfalls vorgesehene Zusatzansaugfläche in einem
Winkel zu einer unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung befindlichen
Kochstelle steht, der von 90° abweicht, insbesondere kleiner
als 90° ist. Somit kann über die Oberseite des
Wrasenschirms Wrasen, der von der Kochstelle aufsteigt, auch in
der Ruhestellung des Wrasenschirms zuverlässig angesaugt
werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform umfasst der Wrasenschirm mindestens
zwei Luftkanäle zum Führen von Luft in Richtung
der Saugeinrichtung, die übereinander angeordnet sind.
Als übereinander angeordnete Luftkanäle werden
im Sinne der Erfindung Kanäle verstanden, die in der Grundstellung
des Wrasenschirms vertikal zueinander versetzt sind. Durch das Vorsehen
getrennter Luftkanäle in dem Wrasenschirm kann die Luftleitung
der in den Wrasenschirm eingetretenen Luft zu einer Absaugöffnung
des Dunstabzugsgehäuses optimiert werden. Zudem kann einer
der Luftkanäle bei der Benutzung des jeweils anderen Luftkanals
verschlossen werden und somit das Ansaugen von Falschluft, das heißt
von Umgebungsluft, die keiner direkten Reinigung bedarf, vermieden
werden. Trotz des einen verschlossenen Kanals kann die Absaugung
von verunreinigter Luft durch den weiteren Kanal sicher gestellt werden.
Vorzugsweise können die Luftkanäle in der Nähe
der Absaugöffnung des Dunstabzugsgehäuses, das
heißt in der Nähe des Eintritts in das Dunstabzugsgehäuse
wahlweise verschlossen werden. Hierdurch wird bei Anordnung eines
Lüfters in dem Dunstabzugsgehäuse verhindert,
dass die durch diesen aufgebrachte Saugleistung in einem derzeit
nicht genutzten Luftkanal verwendet wird.
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Besonders
bevorzugt sind mindestens ein Kanal einer Zusatzansaugfläche
in der Oberseite des Wrasenschirms und mindestens ein Kanal einer
Ansaugfläche in der Unterseite des Wrasenschirms zugeordnet.
Als Zuordnung zu einem Luftkanal wird in diesem Zusammenhang eine
Auslegung verstanden, bei der das eine Ende des Luftkanals in der
entsprechenden Ansaugfläche endet oder die Ansaugfläche in
dem Luftkanal liegt. Indem die Luftkanäle den Ansaugöffnungen
an gegenüberliegenden Seiten des Wrasenschirms zugeordnet
sind, kann jeweils ein Luftkanal beim Betrieb der Dunstabzugsvorrichtung in
der Grundstellung oder der Betriebsstellung und der andere Luftkanal
beim Betrieb der Dunstabzugsvorrichtung in der Ruhestellung verwendet
werden.
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Vorzugsweise
können die Ansaugfläche und die mindestens eine
Zusatzansaugfläche wahlweise mit einer Absaugöffnung
des Dunstabzugsgehäuses verbunden werden. Als Verbindung
mit der Absaugöffnung wird in diesem Zusammenhang die Herstellung
oder das Öffnen einer Luftführung von der Ansaugfläche
oder der Zusatzansaugfläche zu der Absaugöffnung
verstanden. Diese Verbindung mit der Absaugöffnung des
Dunstabzugsgehäuses, die auch als Eintrittsöffnung
des Dunstabzugsgehäuses bezeichnet wird, kann durch Öffnen
eines entsprechenden Verschließelementes erfolgen. Indem
die Ansaugfläche und die Zusatzansaugfläche, die
vorzugsweise über getrennte Luftkanäle zu der
Absaugöffnung des Dunstabzugsgehäuses führen,
wahlweise mit der Eintrittsöffnung des Dunstabzugsgehäuses
verbunden werden können, ist es möglich die Luftführung
in dem Wrasenschirm der aktuellen Position des Wrasenschirms anzupassen.
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Besonders
bevorzugt weist die Dunstabzugsvorrichtung mindestens ein Umschaltelement zum
Umschalten der Luftführung in der Dunstabzugsvorrichtung
auf. Durch das Umschaltelement wird insbesondere die Verbindung
der Ansaugfläche oder der Zusatzansaugfläche mit
der Absaugöffnung geöffnet oder geschlossen und
gleichzeitig die Verbindung mit der anderen Fläche, das
heißt der Zusatzansaugfläche oder der Ansaugfläche,
entsprechend geschlossen oder geöffnet. Durch das Vorsehen
eines separaten Umschaltelementes kann der Aufbau der Komponenten
der Dunstabzugsvorrichtung einfach gestaltet sein. Insbesondere
müssen an der Ansaugfläche und der Zusatzansaugfläche
selber keine Verschließelemente vorgesehen sein. Bei an
dem Vorsehen solcher Verschließelemente, ist neben dem
dafür erforderlichen komplexen Aufbau auch das optische
Erscheinungsbild der Dunstabzugsvorrichtung beeinträchtigt.
Zudem liegen solche Verschließelemente in Strömungsrichtung
der Dünste und Wrasen in der Regel vor einem in den Ansaugflächen
vorgesehenen Filterelement und sind daher Verunreinigungen ausgesetzt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform versperrt das Umschaltelement
die Luftführung in mindestens einem Luftkanal in dem Wrasenschirm. Während
die Luftführung in einem der Luftkanäle verschlossen
ist, ist die Luftführung in dem anderen Luftkanal freigegeben,
so dass durch diesen Luftkanal Luft von der Ansaugfläche
oder der Zusatzansaugfläche zu der Eintrittsöffnung
des Dunstabzugsgehäuses gelangen kann. Durch das automatische
Versperren eines der Luftkanäle kann das Ansaugen von Falschluft
minimiert werden und die effektive Absaug- und Reinigungsleistung
der Dunstabzugsvorrichtung verbessert werden. Insbesondere werden durch
das Versperren des Luftkanals durch das Umschaltelement die Handhabung
und der Aufbau der Dunstabzugsvorrichtung vereinfacht, da durch
das Umschaltelement gleichzeitig zwei Funktionen ausgeführt
werden können, nämlich das Öffnen eines Luftkanals
und das Verschließen des anderen Luftkanals. Das Umschaltelement
kann beispielsweise ein Winkelblech sein. Bei benachbarten Luftkanälen kann
durch ein Winkelblech das Umschaltelement auf einfache Weise realisiert
werden. Zum Umschalten der Luftführung zwischen den beiden
Luftkanälen wird das Winkelblech hierbei drehbar oder verschwenkbar
befestigt.
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Vorzugsweise
ist der Wrasenschirm der Dunstabzugsvorrichtung über ein
Scharnier mit dem Dunstabzugsgehäuse verbunden und das
Scharnier umfasst vorzugsweise mindestens eine Luftleitung. Indem
in dem Scharnier eine Luftleitung vorgesehen ist, kann dieses unmittelbar
durch Teile des Dunstabzugsgehäuses und/oder des Wrasenschirms
gebildet werden. Ein Vorsehen einer Luftleitung, die Drehungen des
Scharniers nachvollziehen kann, wie beispielsweise eines Schlauches
sind nicht erforderlich und der Aufbau der Dunstabzugsvorrichtung
wird dadurch weiter vereinfacht. Der Durchmesser eines Scharniers, über
das der Wrasenschirm mit dem Dunstabzugsgehäuse verbunden
ist und das vorzugsweise durch einen Teil des Wrasenschirms selber
gebildet wird, ist vorzugsweise größer als die
Tiefe des Dunstabzugsgehäuses. Beispielsweise ist der Durchmesser
des Scharniers doppelt so groß, wie die Tiefe des Dunstabzugsgehäuses
beziehungsweise Kanals der Dunstabzugsvorrichtung. Durch diese Dimensionierung
des Scharniers kann bei einem Scharnier, das zum Teil durch den
Wrasenschirm selber gebildet wird, sichergestellt werden, dass dieser trotz
einer Befestigung an der Unterseite des Dunstabzugsgehäuses
um einen gewissen Betrag, beispielsweise 45° nach oben
verschwenkt werden kann.
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Die
erfindungsgemäße Dunstabzugsvorrichtung stellt
vorzugsweise eine Esse und besonders bevorzugt eine Wandesse dar.
Allerdings ist es auch möglich eine so genannte Inselesse,
die an der Decke des Raumes montiert wird, erfindungsgemäß auszulegen.
Hierbei können zwei Wrasenschirme vorgesehen sein, die
jeweils an den aneinander anliegenden Seiten (Rückseite
des einen und Vorderseite des anderen Wrasenschirms) mit dem Dunstabzugsgehäuse
verbunden sind. Bei heruntergeklappten Wrasenschirmen würden
daher die Ansaugflächen der beiden Wrasenschirme zueinander
weisen, das heißt einander zugewandt sind und gegebenenfalls
sogar aneinander anliegen.
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Die
Erfindung wird im Folgenden erneut anhand der beiliegenden Figuren
beschrieben. Es zeigen:
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1:
eine schematische Frontansicht einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung mit drei
möglichen Stellungen des Wrasenschirms;
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2:
eine schematische Seitenansicht der Ausführungsform der
Dunstabzugsvorrichtung nach 1 mit drei
möglichen Stellungen des Wrasenschirms;
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3:
eine schematische Seitenansicht der Ausführungsform der
Dunstabzugsvorrichtung nach 1 in zwei
möglichen Stellungen des Wrasenschirms;
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4:
eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung in
einer Ruhestellung;
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5:
eine schematische Schnittansicht der Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung nach 4 in
einer Grundstellung;
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6:
eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung;
und
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7:
eine schematische Perspektivansicht der Ausführungsform
nach 6 mit schematisch dargestelltem Luftverlauf.
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In 1 ist
eine schematische Frontansicht einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung 1 gezeigt.
In der dargestellten Ausführungsform ist die Dunstabzugsvorrichtung 1 eine
Esse, insbesondere Wandesse und wird im Folgenden auch als solche
bezeichnet. Die Dunstabzugsvorrichtung 1 umfasst ein Dunstabzugsgehäuse 2,
das in der dargestellten Ausführungsform einen Kamin darstellt,
sowie einen unterhalb des Dunstabzugsgehäuses 2 angeordneten
Wrasenschirm 3. Der Wrasenschirm 3 weist eine
größere Breite auf als das Dunstabzugsgehäuse 2.
An der Vorderseite 33 des Wrasenschirms sind Bedienelemente 331 zum
Betätigen der Dunstabzugsvorrichtung 1 vorgesehen.
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Die
Form des Wrasenschirms 3 ist aus der 2,
die eine schematische Seitenansicht der Ausführungsform
der Dunstabzugsvorrichtung 1 nach 1 zeigt,
genauer zu erkennen. Der Wrasenschirm 3 ist an der Unterseite
des Dunstabzugsgehäuses 2 mit diesem schwenkbar
verbunden. Die Verbindung ist über ein Gelenk oder Scharnier 31 realisiert.
Das Scharnier 31 ist in der Rückseite 35 des
Wrasenschirms 3 aufgenommen, das heißt wird durch
den rückwärtigen Bereich des Wrasenschirms 3 gebildet.
In der dargestellten Ausführungsform entspricht der Durchmesser
des Scharniers 31 dem Zweifachen der Tiefe des Kamins 2.
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Der
Wrasenschirm 3 weist eine Keilform auf. An der Vorderseite 33 des
Wrasenschirms 3 ist dessen Höhe geringer als an
der Rückseite 35 des Wrasenschirms 3 in
der die Höhe des Wrasenschirms 3 dem Durchmesser
des Scharniers 31 entspricht. In der Unterseite 32 des
Wrasenschirms 3 ist eine Ansaugfläche 36 zum
Ansaugen von Dünsten und Wrasen vorgesehen. Die Unterseite 32 des
Wrasenschirms 3 liegt in der Grundstellung, die in 2 mit durch
gezogenen Linien gezeigt ist, in der Horizontalen, während
die Oberseite 34 des Wrasenschirms 3 von der Vorderseite 33 des
Wrasenschirms 3 zu dessen Rückseite 35 nach
oben geneigt verläuft.
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In
den 1 und 2 sind außer der Grundstellung 3b eine
weitere Betriebsstellung 3c und eine Ruhestellung 3a des
Wrasenschirms 3 angedeutet. In der weiteren Betriebsstellung 3c,
die durch die gepunktete Linie angedeutet ist, ist der Wrasenschirm 3 aus
der Horizontalen so nach oben verschwenkt, dass die Ansaugöffnung
an der Unterseite 32 des Wrasenschirms 3 ebenfalls
aus der Horizontalen nach oben verschwenkt ist und von der Rückseite 35 des
Wrasenschirms 3 zu dessen Vorderseite 33 nach
oben verläuft. In der dargestellten Ausführungsform
beträgt der Winkel zwischen der Ansaugfläche 36 in
der Unterseite 32 des Wrasenschirms 3 in der Grundstellung 3b und
der Ansaugfläche 36 in der Betriebsstellung 3c 45°.
In der Ruhestellung 3a, die durch die gestrichelte Linie
in 1 und 2 angedeutet ist, ist der Wrasenschirm 3 aus der
Horizontalen so nach unten verschwenkt, dass die Unterseite 32 des
Wrasenschirms 3 senkrecht zur Horizontalen nach unten steht.
In dieser Stellung 3a liegt bei der dargestellten Wandesse 1 die
in der Unterseite 32 des Wrasenschirms 3 vorgesehene
Ansaugöffnung 36 an der Raumwand R, an der die Wandesse 1 befestigt
ist, an.
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Wie
sich aus 3 ergibt, ist an der Oberseite 34 des
Wrasenschirms 3 eine Zusatzansaugfläche 37 vorgesehen.
In der Grundstellung 3b und der weiteren Betriebsstellung 3c ist
diese von der unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung 1 befindlichen
Kochstelle 4 abgewandt. In der Ruhestellung 3a ist
die Zusatzansaugfläche 37 hingegen aufgrund der
Keilform des Wrasenschirms 3 so geneigt, dass von der Kochstelle 4 aufsteigender
Wrasen zu der Zusatzansaugfläche 37 gelangen kann
und über diese in die Dunstabzugsvorrichtung 1 eintreten
kann.
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Der
innere Aufbau des Wrasenschirms 3 ist in der 4 schematisch
angedeutet. Durch ein Trennblech 38 ist der Innenraum des
Wrasenschirms 3 in zwei Luftkanäle A, B unterteilt.
Ein unterer Luftkanal A liegt an der Ansaugfläche 36 in
der Unterseite 32 des Wrasenschirms 3 an. Der
darüber liegende obere Luftkanal B liegt an der Zusatzansaugfläche 37 in
der Oberseite 34 des Wrasenschirms 3 an. An dem Ende
des Trennbleches 38, die dem Scharnier 31 des
Wrasenschirms 3 zugewandt ist, ist ein Umschaltelement
in Form eines Winkelblechs 39 vorgesehen. Das Winkelblech 39 ist
an dem Scharnier 31 oder einem Teil des Wrasenschirms in
der Nähe des Scharniers 31 befestigt und kann
so gedreht werden, dass der eine oder der andere Schenkel 391, 392 des
Winkelblechs 39 zusammen mit dem Trennblech 38 die Luftkanäle
A, B voneinander trennt. Das Drehen oder Verschwenken des Winkelblechs 39 erfolgt
vorzugsweise automatisch beim Verschwenken des Wrasenschirms 3 von
der Grundstellung in die Ruhestellung und in umgekehrter Bewegungsrichtung
des Wrasenschirms 3.
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In
der in 4 gezeigten Ruhestellung 3a ist das Winkelblech 39 so
gedreht, dass der eine Schenkel 392 mit dem Trennblech 38 die
Luftkanäle A, B voneinander trennt und der zweite Schenkel 391 in den
Luftkanal A hineinragt, der an der Ansaugfläche 36 in
der Unterseite 32 des Wrasenschirms 3 anliegt. In
dieser Stellung ist somit der Luftkanal B, der an der Zusatzansaugöffnung 37 anliegt
offen. Dies bedeutet, dass über den Luftkanal B Luft in
der Dunstabzugsvorrichtung 1 geführt und über
das Dunstabzugsgehäuse 2 abgeführt werden
kann.
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In 5 ist
der innere Aufbau des Wrasenschirms 3 in der Grundstellung 3b gezeigt.
In dieser Stellung des Wrasenschirms 3 ist das Winkelblech 39 so
verschwenkt, dass der eine Schenkel 391 den Luftkanal A,
der an der Ansaugfläche 36 in der Unterseite 32 des
Wrasenschirms 3 anliegt, gegenüber dem Luftkanal
B abschließt und der weitere Schenkel 392 des
Winkelblechs 39 nach oben in den oberen Luftkanal B hineinragt.
In dieser Stellung des Winkelblechs 39 kann daher ausschließlich
Luft über den unteren Luftkanal A in der Dunstabzugsvorrichtung 1 geführt
werden und über das Dunstabzugsgehäuse 2 aus
der Dunstabzugsvorrichtung 1 herausgeführt werden.
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In 6 ist
die Anordnung der Ansaugfläche 36 und der Zusatzansaugfläche 37 an
dem Wrasenschirm 3 schematisch dargestellt. Die Ansaugfläche 36 an
der Unterseite 32 und die Zusatzansaugfläche 37 in
der Oberseite 34 erstrecken sich jeweils über den
größten Teil der jeweiligen Seiten 32, 34 des Wrasenschirms 3 und
sind nur an den Rändern von einem luftundurchlässigen
Rahmen umgeben.
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In
der 6 ist außerdem der Aufbau des Scharniers 31 des
Wrasenschirms 3 erkennbar. An der Unterseite des Kanals 2 beziehungsweise
Dunstabzugsgehäuses ist ein Teil des Scharniers 31 fest mit
dem Kanal 2 verbunden. Dieses Teil stellt ein Rohrstück 311 dar,
dessen Länge in der dargestellten Ausführungsform
der Hälfte der Breite des Wrasenschirms 3 entspricht.
Der weitere Teil 312 des Scharniers 31 wird in
der dargestellten Ausführungsform durch den rückwärtigen
Bereich 312 des Wrasenschirms 3 gebildet. Hierbei
ist im rückwärtigen Bereich 312 des Wrasenschirms 3 an
der Oberseite 34 und der Rückseite 35 über
die Hälfte der Breite des Wrasenschirms 3 eine
Ausnehmung 313 vorgesehen. In dieser Ausnehmung 313 liegt
das Rohrstück 311 als weiteres Teil des Scharniers 31 und
wirkt mit dem rückwärtigen Bereich 312 des
Wrasenschirms 3 so zusammen, dass der Wrasenschirm 3 gegenüber dem
feststehenden Rohrstück 311 verschwenkt werden
kann.
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Durch
diesen Aufbau der Dunstabzugsvorrichtung kann der Wrasenschirm 3 zum
einen aus der Grundstellung 3b nach unten geklappt werden.
An der dann nach vorne weisenden Oberseite 34 des Wrasenschirms 3 ist
die Ausnehmung 313 an dem rückwärtigen
Ende 312 des Wrasenschirms 3 sichtbar. Das Eintreten
von Luft in den Wrasenschirm 3 und der durch eine solche
Ausnehmung 313 störende optische Eindruck werden
durch das Rohrstück 311, das in dem Wrasenschirm 3 gehalten
ist, verhindert. Beim Verschwenken des Wrasenschirms 3 aus der
Grundstellung 3b in die weitere Betriebsstellung 3c nach
oben, kommt die Ausnehmung 313 an dem rückwärtigen
Ende 312 des Wrasenschirms 3 mit der Vorderseite
des Kamins 2 in Kontakt und das Verschwenken über
diese Stellung 3c hinaus wird daher vermieden. Eine gesonderte
Arretiereinrichtung in dem Scharnier 31 zum Begrenzen der
Bewegung des Wrasenschirms 3 nach oben ist daher nicht
erforderlich. Beim Verschwenken des Wrasenschirms 3 nach
unten in die Ruhestellung 3a wird die Bewegung des Wrasenschirms 3 nach
unten vorzugsweise durch Anliegen der Ausnehmung 313 an
dem Dunstabzugsgehäuse 2 gestoppt.
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Das
Verschwenken des Wrasenschirms 3 in die einzelnen Stellungen 3a, 3b, 3c kann
manuell oder über einen Antrieb in der Dunstabzugsvorrichtung 1 erfolgen.
Es ist auch möglich das Verschwenken über Elemente,
wie beispielsweise eine vorgespannte, gedämpfte Feder (nicht
gezeigt) zusätzlich zu unterstützt.
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In
der 7 ist der Aufbau des Inneren des Wrasenschirms 3 nach 6 genauer
gezeigt und die Luftführung in dem Wrasenschirm 3 in
der Grundstellung 3b ist angedeutet. Aus Gründen
der besseren Erkennbarkeit sind die Ansaugfläche und die
Zusatzansaugfläche in dieser Darstellung nicht gezeigt. Über
die Ansaugfläche in der Unterseite 32 des Wrasenschirms 3 kann
Luft in das Innere des Wrasenschirms 3 eintreten. Im Inneren
des Wrasenschirms 3 ist dieser durch das Trennblech 38 in
zwei übereinander liegende Luftkanäle A, B unterteilt.
Die über die Ansaugfläche in der Unterseite 32 des
Wrasenschirms 3 eintretende Luft gelangt somit in den unteren
Luftkanal A. An dem rückwärtigen Ende des Luftkanals
A ist ein Winkelblech 39 vorgesehen. Dieses weist in der
in 7 gezeigten Ausführungsform eine Länge
auf, die der Breite des Wrasenschirms 3 entspricht. Es ist
allerdings auch möglich ein Winkelblech 39 zu
verwenden, das eine Länge aufweist, die beispielsweise
der Hälfte der Breite des Wrasenschirms 3 entspricht.
-
Das
Winkelblech 39 ist in der Grundstellung 3b des
Wrasenschirms 3 so ausgerichtet, dass der eine Schenkel 391 zusammen
mit dem Trennblech 38 die beiden Luftkanäle A,
B voneinander trennt. Der zweite Schenkel 392 ragt in dieser
Stellung in den oberen Luftkanal B hinein. Aus dem unteren Luftkanal
A kann somit Luft lediglich zu der Rückseite 35 des
Wrasenschirms 3 und dort in das Rohrstück 311 des
Scharniers 31 des Wrasenschirms 3 gelangen. Über
das Rohrstück 311, das mit dem Kamin 2 der Dunstabzugsvorrichtung 1 fest
verbunden ist, gelangt die Luft zu der Absaugöffnung 21 des
Dunstabzugsgehäuses 2 beziehungsweise des Kamins
und kann durch diesen an die Umgebung abgegeben oder in den Raum
zurückgeleitet werden, in dem die Dunstabzugsvorrichtung 1 betrieben
wird. Für die Weiterleitung der Luft von dem Rohrstück 311 in
den Kamin 2 ist an der Oberseite des Rohrstücks 311 in dem
Bereich, in dem diese mit dem Kamin 2 verbunden ist, eine
Aussparung vorgesehen.
-
Mit
der vorliegenden Erfindung ist es möglich eine Dunstabzugsvorrichtung
zu schaffen, die sowohl in der Grundstellung, einer weiteren Betriebsstellung als
auch in einer Ruhestellung zum Absaugen von Dünsten und
Wrasen verwendet werden kann. Hierbei kann aufgrund der großen
realisierbaren Abmessungen des Wrasenschirms eine möglichst
große Absaugeffizienz erzielt werden. Zum anderen kann durch
das Verschwenken in die weitere Betriebsstellung und die Ruhestellung
eine Kopffreiheit für den Benutzer der Dunstabzugsvorrichtung
gewährleistet werden.
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- 1
- Dunstabzugsvorrichtung
- 2
- Dunstabzugsgehäuse/Kamin
- 21
- Absaugöffnung
- 3
- Wrasenschirm
- 3a
- Ruhestellung
Wrasenschirm
- 3b
- Grundstellung
Wrasenschirm
- 3c
- Betriebsstellung
Wrasenschirm
- 31
- Scharnier
- 311
- Rohrstück
- 312
- rückwärtiger
Teil Wrasenschirm
- 313
- Ausnehmung
- 32
- Unterseite
- 33
- Vorderseite
- 331
- Bedienelemente
- 34
- Oberseite
- 35
- Rückseite
- 36
- Ansaugfläche
- 37
- Zusatzansaugfläche
- 38
- Trennblech
- 39
- Winkelblech
- 391
- Schenkel
- 392
- Schenkel
- 4
- Kochstelle/Herd
- A
- unterer
Luftkanal
- B
- oberer
Luftkanal
- R
- Raumwand
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006005806
A1 [0003, 0003]