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DE10208488A1 - Abzugshaube und Verfahren zur Absaugung und/oder Aufreinigung kontaminierter Trägerstoffe - Google Patents

Abzugshaube und Verfahren zur Absaugung und/oder Aufreinigung kontaminierter Trägerstoffe

Info

Publication number
DE10208488A1
DE10208488A1 DE10208488A DE10208488A DE10208488A1 DE 10208488 A1 DE10208488 A1 DE 10208488A1 DE 10208488 A DE10208488 A DE 10208488A DE 10208488 A DE10208488 A DE 10208488A DE 10208488 A1 DE10208488 A1 DE 10208488A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
extractor hood
filter unit
filter
hood
carrier
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10208488A
Other languages
English (en)
Inventor
Jochen Klemm
Gert Meinhardt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE10208488A priority Critical patent/DE10208488A1/de
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Priority to MXPA04007385A priority patent/MXPA04007385A/es
Priority to PL371374A priority patent/PL207533B1/pl
Priority to DE50309254T priority patent/DE50309254D1/de
Priority to AU2003208868A priority patent/AU2003208868A1/en
Priority to KR10-2004-7013208A priority patent/KR20040089669A/ko
Priority to CA002475259A priority patent/CA2475259A1/en
Priority to BR0307993-7A priority patent/BR0307993A/pt
Priority to JP2003571653A priority patent/JP2005518517A/ja
Priority to AT03706524T priority patent/ATE387614T1/de
Priority to CNB03804790XA priority patent/CN100400968C/zh
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Priority to EP03706524A priority patent/EP1481201B1/de
Priority to ES03706524T priority patent/ES2300562T3/es
Priority to RU2004124527/03A priority patent/RU2315242C2/ru
Priority to ARP030100618A priority patent/AR038697A1/es
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
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    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • F24C15/2035Arrangement or mounting of filters
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D45/00Separating dispersed particles from gases or vapours by gravity, inertia, or centrifugal forces
    • B01D45/12Separating dispersed particles from gases or vapours by gravity, inertia, or centrifugal forces by centrifugal forces
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • F24F7/04Ventilation with ducting systems, e.g. by double walls; with natural circulation
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abzugshaube zur Absaugung und/oder Aufreinigung eines mit festen und/oder flüssigen Stoffen kontaminierten Trägerstoffes, sowie ein Verfahren zur Absaugung und/oder Aufreinigung eines mit festen und/oder flüssigen Stoffen kontaminierten Trägerstoffes. DOLLAR A Um die Absaug- und/oder Aufreinigungsleistung einer Abzugshaube bei gleichzeitiger Reduzierung der Wartungsintensität zu verbessern, werden eine Abzugshaube (1) und ein Verfahren vorgeschlagen, bei denen unter Verwendung einer der Filtereinheit (4) vorgeschalteten Vorfiltereinheit (11) zumindest schon ein Teilstrom (P¶h¶) des abzusaugenden und/oder aufzureinigenden Trägerstoffes vor Eintritt in die als Hauptfilter ausgebildeten Filtereinheit (4) bereits zu einem gewissen Grade aufgereinigt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abzugshaube zur Absaugung und/oder Aufreinigung eines mit festen Bestandteilen, wie z. B. Staub, Rauch, oder dergleichen, und/oder flüssigen Stoffen, wie z. B. Wasser, Fett, Öl, Wrasen, oder dergleichen, kontaminierten Trägerstoffes, insbesondere Luft. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Absaugung und/oder Aufreinigung eines entsprechend kontaminierten Trägerstoffes, wobei der kontaminierte Trägerstoff nachfolgend ohne Einschränkung des Anwendungs- und Einsatzbereiches der Erfindung als Dunst bezeichnet wird.
  • Abzugshauben gehören seit langer Zeit zum Stand der Technik und sind beispielsweise in einer modernen Küche eigentlich nicht mehr wegzudenken. Sie dienen dort der Absaugung oder Aufreinigung der mit Dampf und/oder Fett beladenen Küchenluft.
  • Abzugshauben umfassen in einer Grundform ein Gebläse, eine sich in Abzugsrichtung verjüngend ausgebildete Haube und einen den Gebläseeingang abdeckenden Siebfilter. In der Regel ist bei diesen Abzugshauben die Strömungsgeschwindigkeit der Luft in der Abzugshaubenmitte am größten. Diese Strömungsverhältnisse wirken sich aber insbesondere durch seitliches Entweichen von Dunst ungünstig auf den Wirkungsgrad der Abzugshaube aus. Durch eine saugseitig angeordnete Prallfläche wird bei herkömmlichen Abzugshauben daher versucht, Zonen höherer Luftgeschwindigkeit in den Haubenrandbereich zu erzeugen. Der Wirkungsgrad der Abzugshaube ist aber auch unmittelbar von der Leistung des Gebläses abhängig. Bei einem zu schwachen Gebläse ist der Abtransport der in der Haube befindlichen Küchenluft nicht gewährleistet, so dass die sich dort ansammelnde Küchenluft an den Haubenrändern vorbeiströmt und sich ungefiltert in der Küche verteilt. Zusätzlich ist die Wrasenbildung durch Kondensation der Küchenluft nicht auszuschließen. Ein stärkeres Gebläse könnte diesen Nachteil zumindest teilweise beheben, wäre aber auch mit einer höheren Geräuschemission und Schwingungen sowie mit höheren Anschaffungskosten verbunden.
  • In der Offenlegungsschrift DE 14 54 643 wird eine Dunstabzugshaube vorgeschlagen, bei der an den freien Rändern der Dunstabzugshaube Zonen höherer Lüftergeschwindigkeiten beispielsweise durch eine dezentrale Lüfteranordnung oder durch eine besondere Gestaltung der Luftführung erzeugt werden. Zusätzlich ist die Prallfläche mit Ansaugöffnungen versehen, so dass ein Teil der Küchenluft durch diese Prallfläche hindurchtreten kann. Zwar wird durch die durch den Ansaugspalt im Randbereich der Haube erzeugte höhere Strömungsgeschwindigkeit ein Entweichen der Küchenluft in außerhalb des Kochfeldes liegende Zonen vermieden, doch ist eine Versottung des Abzugskanals und eine Geruchsbelästigung nur unter Verwendung eines Filters zu reduzieren.
  • Die in der Offenlegungsschrift DE 27 49 824 beschriebene Abzugshaube weist entweder eine luftundurchlässige oder eine luftdurchlässige mit einem dichten Filtermaterial versehene Prallfläche in Verbindung mit einer Randabsaugung auf. Der hohe Anteil an ungefilterter Luft, die den Ansaugspalt passiert und die dadurch hervorgerufene Versottung des Abluftkanals und eine dadurch hervorgerufene Geruchsbelästigung wirken sich allerdings nachteilig aus.
  • Die Versottung des Abluftkanals und die Geruchsbelästigung werden bei der in der Patentschrift DE 16 79 553 beschriebenen Dunstabzugshaube, die ebenfalls eine Randabsaugung aufweist, dadurch reduziert, dass der gesamte mittels dem Gebläse transportierte Luftstrom einen Filter durchströmt. Die umlaufende Randabsaugung wird mittels eines Ansaugspaltes bewirkt, der durch eine dem Filter nachgeschaltete Abschirmplatte und dem inneren Wandungsteils der Haube gebildet wird. Das Gebläse, das eine beidseitige Luftansaugung ermöglicht, ist in der Abschirmplatte dabei derart angeordnet, dass die eine Luftansaugseite des Gebläses dem Filter zugewandt ist, während die andere Luftansaugseite mit der durch die Abschirmplatte gebildeten und bis zum Ansaugspalt reichenden Kammer in Verbindung steht, die als Unterdruckkammer fungiert. Die hohe Strömungsgeschwindigkeit, die mittels dieser Anordnung im Ansaugspalt erzeugt wird, und die sehr geringen Filterfläche, die für die den Ansaugspalt passierende Luftmenge zur Verfügung steht, führt aber zu einem schnellen Zusetzen dieser Filterfläche, wodurch eine Verkürzung der Wartungsintervalle hervorgerufen wird.
  • Durch die Verwendung von mindestens zwei Filterelementen in einer Küchendunstumlufthaube, die in der Gebrauchsmusterschrift DE 74 12 390 beschrieben wird, wird eine Vergrößerung der Filterfläche, die einem spaltartigen Zuluftkanal, der sich im Bereich des Haubenumfanges befindet, zur Verfügung steht, erzielt. Die Filterelemente sind im Abstand übereinander angeordnet, wobei der zwischen den Filterelementen befindliche Raum mit der Saugseite des gemeinsamen Gebläses verbunden ist. Diese technisch aufwendige Anordnung bedingt allerdings nicht nur eine unvorteilhafte Bauhöhe, sondern verhindert auch eine bedienerfreundliche Handhabung bei Wartungsarbeiten.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abzugshaube weiterzubilden und ein verbessertes Verfahren zur Absaugung und/oder Aufreinigung von Dunst zu schaffen, mit dem eine Versottung des Abluftkanals und eine Geruchsbelästigung vermieden und trotzdem eine Verlängerung der Wartungsintervalle der Filtereinheit ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Abzugshaube mit dem kennzeichnenden Merkmal von Anspruch 1 und einem Verfahren mit dem kennzeichnenden Merkmal von Anspruch 20 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Abzugshaube, die insbesondere in der Küchentechnik, in der Reinraumtechnik, an industriellen Arbeitsstellen, im Bereich von Werkzeugmaschinen oder zur Luftaufbereitung in Raucherecken, oder dergleichen einsetzbar ist, mit dem kennzeichnenden Merkmal des Anspruchs 1 und das Verfahren mit dem Kennzeichen des Anspruchs 20, haben gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass unter Verwendung einer der Filtereinheit vorgeschalteten Abschirmung, die sowohl als Prallfläche dient, die einen Teil der auf ihr auftreffenden Trägerstoffmenge an ihren Rand leitet, an dem eine Randabsaugung stattfindet, als auch als Vorfiltereinheit fungiert, die horizontal und/oder vertikal durchströmbar ist und durch die der restliche Teilstrom des abzusaugenden und/oder aufzureinigenden Trägerstoffes gesogen wird, so dass dieser bereits vor Eintritt in eine als Hauptfilter ausgebildete Filtereinheit zu einem gewissen Grade aufgereinigt ist. Dadurch wird die Filtereinheit, durch die der gesamte abzusaugende und/oder aufzureinigende Trägerstoffstrom gesogen wird, unterstützt. Dies hat, neben der Vermeidung der Versottung des Abluftkanals und einer Geruchsbelästigung, eine Reduzierung der Wartungsarbeiten durch eine Verlängerung der Wartungsintervalle der Filtereinheit zur Folge.
  • Als Hauptfilter wird eine Filtereinheit bevorzugt in Form mindestens eines Flächenfilter, wie beispielsweise eines Streckmetallfilters oder Vliesfilters, eingesetzt, da in diesem die Streckmetalldrähte bzw. Fasern leicht versetzt hintereinander angeordnet sind, so dass sich der Trägerstrom um die hintereinander angeordneten Streckmetalldrähte bzw. Fasern durchschlängeln muss, wobei in dem Trägerstrom enthaltene Bestandteile, wie beispielsweise Fetttröpfchen diese Umlenkungen aufgrund ihrer erhöhten Trägheit nicht mit ausführen können und somit an den Drähten bzw. Fasern hängen bleiben und abgeschieden werden.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Vorfiltereinheit unter Ausnutzung der Wirbelstromtechnik mindestens einen Wirbelstromfilter auf. Als ein derartiges Wirbelstromfilter wird beispielsweise ein Zyklon-, Labyrinth- oder Baffelfilter verwendet. Die Wirkungsweise eines Zyklonfilters, insbesondere eines sogenannten "X-Zyklonfilters", beruht darin, dass mittels Strömungsleitwänden Wirbel erzeugt werden, durch die die Kontaminationen, wie beispielsweise Fetttröpfchen, an die Leitwände geschleudert werden, wobei der Trägerstoff von diesen gereinigt wird. Ähnlich verhält es sich mit Labyrintrifiltern, die die durchströmende Luft stark umlenken und dabei Verdichtungen und Erweiterungen, also Geschwindigkeitsvariationen in der Strömung, aufbauen, wodurch eine Abscheidung der Kontaminationen bewirkt wird.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Trägerstoffdurchlässigkeit der Abschirmung, die beispielsweise durch eine mechanische Querschnittsveränderung der Durchlässe erzeugt wird, einstellbar.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist durch mindestens eine zusätzliche Fördereinrichtung, die insbesondere durch ein Gebläse gebildet wird, die Durchflussmenge an Trägerstoff durch die Vorfiltereinheit einstellbar. Eine automatisch an die Hauptgebläseeinrichtung gekoppelte oder manuell einstellbare Durchflussmengenregulierung bewirkt eine Optimierung des Wirkungsgrades der Vorfiltereinheit.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird durch die Abschirmung ein mindestens teilweise umlaufender Ansaugspalt gebildet.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist durch eine Veränderung der Ansaugspaltbreite die Menge des Trägerstoffs, die den Ansaugspalt durchströmt, regulierbar.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist im Ansaugspalt ebenfalls ein Filter angeordnet, wodurch auch der den Ansaugspalt durchströmende Trägerstoff vor Eintritt in die Filtereinheit vorgereinigt wird.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung variiert die Trägerstoffdurchlässigkeit der Abschirmung bereichsabhängig. Dabei wird vorzugsweise die Trägerstoffdurchlässigkeit an einem Randbereich und einem Bereich in der Mitte unterschiedlich ausgebildet. Durch die dadurch erzeugten Strömungsverhältnisse ist eine Optimierung des Wirkungsgrades der Vorfiltereinheit möglich.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Gehäuse ein zur Vergrößerung des Einzugsbereiches dienender Schirm angeordnet.
  • Nach einer diesbezüglichen Ausgestaltung der Erfindung besteht der Schirm zumindest teilweise aus durchsichtigen Material, insbesondere aus einem Glas oder dergleichen. Dadurch wird eine Einschränkung der Sicht beispielsweise auf das unter der Abzugshaube befindliche Kochfeld vermieden. Zusätzlich wird durch das optisch ansprechende Design und die sichtbare Filtertechnik die Ästhetik der erfindungsgemäßen Abzugshaube vergrößert.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens eine Beleuchtungseinheit insbesondere in Form mindestens eines Halogenstrahlers in den Schirm, in das Gehäuse, in die Filtereinheit und/oder in die Vorfiltereinheit integriert.
  • Nach einer diesbezüglichen Ausgestaltung der Erfindung ist die Beleuchtungseinheit dimmbar, so dass eine abgegebene Lichtmenge den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden kann.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist bzw. sind der Schirm, die Filtereinheit und/oder die Vorfiltereinheit schräg zum Gehäuse und/oder einer angrenzenden Wand angeordnet. Durch die schräge Anordnung der Filtereinheit und/oder der Vorfiltereinheit sind diese mit einer größeren Filterfläche einsetzbar. Damit wird die Effizienz der Vorrichtung bei nahezu gleicher Bautiefe erhöht und zudem wird ein Zeitintervall zwischen Reinigungen der Filter verlängert.
  • Nach einer diesbezüglichen Ausgestaltung der Erfindung ist bzw. sind der Schirm, die Filtereinheit und/oder Vorfiltereinheit aus der waagerechten Position auslenkbar ausgebildet. Dadurch ist eine Anpassung der Abzugshaube an die jeweiligen Gegebenheiten möglich, wie z. B. eine besonders starke Kontamination des Trägerstoffes, die ein weites Abdecken eines Kochfeldes erforderlich macht.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist bzw. sind der Schirm, die Filtereinheit und/oder die Vorfiltereinheit zur Reinigung oder zum Austausch leicht abnehmbar. Bevorzugt sind diese Elemente aus spülmaschinenfesten Materialien gefertigt, wie z. B. Glas oder Edelstahl.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Fördereinrichtung in Form eines Gebläses im Gehäuse integriert und/oder extern angeordnet. Durch eine wahlweise oder gar zusätzliche externe Anordnung ist auch der Betrieb mehrerer Abzugshauben mit einer entsprechend in der Leistung dimensionierten Fördereinrichtung realisierbar.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird durch Auswahl der Auslassöffnung ein Abluft- oder Umluftbetrieb ermöglicht.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist mittels eines Sensors, Messfühlers, oder dergleichen der Verschmutzungs- bzw. Sättigungsgrad der Filtereinheit, der Vorfiltereinheit und/oder des Ansaugspaltfilters bestimmbar und wird optisch und/oder akustisch angezeigt.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung signalisiert ein Signal den störungsfreien Betrieb, ein Wartungsintervall und/oder eine Funktionsbeeinträchtigung. Gerade Störungen oder Wartungsintervalle werden optisch und/oder akustisch an einen Anwender ausgegeben.
  • In einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Absaugung und/oder Aufreinigung eines mit festen und/oder flüssigen Stoffen kontaminierten Trägerstoffes, also in einem Hauptanwendungsfall erfindungsgemäßer Vorrichtungen fetthaltiger Dunst einer Kochstelle, mit dem kennzeichnenden Merkmal des Anspruchs 20, insbesondere mittels einer Abzugshaube der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 19, passiert zumindest ein Teilstrom des abzusaugenden und/oder aufzureinigenden Trägerstoffes vor Eintritt in die Filtereinheit eine Vorfiltereinheit. Da dieser Teilstrom somit schon zu einem gewissen Grade aufgereinigt ist, wird eine als Hauptfilter ausgebildete Filtereinheit entlastet, durch die der gesamte Trägerstoffstrom hindurch gesogen wird. Dadurch verlängern sich die notwendigen Wartungsintervalle und eine Versottung des Abluftkanals und eine Geruchsbelästigung wird vermieden.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • Fig. 1 eine skizzierte Darstellung einer skizzierten Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Abzugshaube in einem Mittelbereich und
  • Fig. 2 eine skizzierte Darstellung einer Frontalansicht einer erfindungsgemäßen Abzugshaube.
  • In Fig. 1 ist eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Abzugshaube 1 gezeigt, die zur Verdeutlichung erfindungswesentlicher Eigenschaften nur skizziert dargestellt ist. Die Abzugshaube 1 ist aufgrund ihrer hohen Leistung bei geringer Bautiefe insbesondere in der Küche, über Werkzeugmaschinen, in Raucherecken, oder dergleichen einsetzbar.
  • In einem Gehäuse 2 der Abzugshaube 1 ist ein Gebläse 3 untergebracht. Durch das Gebläse 3 wird die gesamte abzusaugende und/oder aufzureinigende Luft durch eine bevorzugt als Flächenfilter ausgestaltete Filtereinheit 4 gesogen. Die Filtereinheit 4 ist hier als Streckmetallfilter aus Edelstahl ausgebildet, das bei Bedarf durch ein Vliesfilter ergänzt werden kann. Nach dem Durchlaufen der Filtereinheit 4 wird die Luft durch mindestens eine Auslassöffnung 5 geleitet. Die Position der Auslassöffnung 5 ist dabei davon abhängig, ob es sich um eine Abluft-, eine Umluftabzugshaube oder eine Kombination der beiden Funktionsarten handelt. Um die Filterfläche zu vergrößern ist die Filtereinheit 4, die als Hauptfilter beispielsweise der Haupttettabscheidung dienen soll, schräg am Gehäuse 2 angeordnet. Die Filtereinheit 4 ist von einem Schirm 6 umschlossen. Dieser ist ebenfalls schräg angeordnet, wodurch die Kopffreiheit der an der Kochstelle oder an der Werkzeugmaschine tätigen Person gewährleistet wird. Vorteilhafter ist der Schirm 6 aus einem durchsichtigen Material gefertigt, wobei im vorliegenden Ausführungsbeispiel Glas verwendet wird. An dem Schirm 6 befinden sich beispielsweise aus Anzeige- und Bedienelementen bestehenden Kontrollelemente 7. Denkbar sind hierbei sowohl Kontrollleuchten, Warnleuchten, oder dergleichen als auch Schalter, Regler oder dergleichen, mit denen sowohl die Saugleistung des Gebläses 3 als auch die Beleuchtungseinheit 8 steuerbar bzw. dimmbar sind.
  • Vor der Filtereinheit 4 ist eine zumindest teilweise luftdurchlässige Abschirmung 9 angeordnet. Diese ist derart dimensioniert, dass ein Ansaugspalt 10 frei bleibt, durch den die abzusaugende und/oder aufzureinigende Luft, die nicht die Abschirmung 9 durchdringt, in Form einer Randabsaugung Pr direkt zu der Filtereinheit 4 gelangen kann. Das Problem einer vermehrten Kondensatsbildung, die bei der Verwendung einer Glasscheibe als Schirm 6 bzw. Sichthaube auftritt, wird durch diese Randabsaugung und die damit einhergehende erhöhte Strömungsgeschwindigkeit der angesaugten und/oder aufzureinigenden Luft weitgehend umgangen. Zusätzlich wird durch die hohe Strömungsgeschwindigkeit der angesaugten und/oder aufzureinigenden Luft in dem Randbereich der eventuell dort befindliche Wrasen kanalisiert angesaugt.
  • In der Abschirmung 9 ist zusätzlich eine Vorfiltereinheit 11 angeordnet. Bevorzugt wird als Vorfiltereinheit 11 mindestens ein Wirbelstromfilter in Form eines Zyklonfilters oder eines Labyrintrifilters eingesetzt. Die Wirkungsweise eines Zyklonfilters insbesondere des sog. X-Zyklonfilters beruht darin, dass mittels Strömungsleitwänden Wirbel erzeugt werden, durch die die Fetttröpfchen an die Leitwände geschleudert werden, wobei die Luft von Fetttröpfchen gereinigt wird. Ähnlich verhält es sich mit Baffel- bzw. Labyrintrifiltern, die die durchströmende Luft stark umlenken und dabei Verdichtungen und Erweiterungen, also Geschwindigkeitsvariationen in der Strömung aufbauen, und dadurch eine Abscheidung der Fetttröpfchen bewirken. Bei einem Streckmetallfilter oder auch bei einem Vliesfilter sind Fasern und Streckmetalldrähte leicht versetzt hintereinander angeordnet, so dass sich die Luft um die hintereinander angeordneten Drähte/Fasern durchschlängeln muss, wobei in der Luft enthaltene Fetttröpfchen diese Umlenkungen aufgrund der erhöhten Trägheit nicht mit ausführen können und somit an den Drähten bzw. Fasern hängen bleiben und abgeschieden werden. Diese durch die Vorfiltereinheit 11 bewirkte Vorreinigung durch Ansaugen eines Teilstroms Ph verlängert mithin die Wartungsintervalle der Filtereinheit 4. Idealerweise sind die Filtereinheit 4, die Vorfiltereinheit 11 und der Schirm 6 leicht aus ihrer Position zu lösen, wodurch deren Austausch, oder aber deren Reinigung erleichtert wird. Die genannten Filter 4, 11 werden in Edelstahl ausgeführt und können nach Ablauf eines Einsatzintervalls zum Entfernen der anhaftenden Verunreinigungen auch in einer herkömmlichen Spülmaschine gereinigt werden. Damit entsteht vorteilhafterweise weder Abfall, noch fallen im Zuge einer Wartung Transportwege oder Kundendienst-Einsätze an.
  • Fig. 2 zeigt eine skizzierte Darstellung einer Frontalansicht einer erfindungsgemäßen Abzugshaube 1 analog der Darstellung von Fig. 1. Gleiche Elemente und Funktionsblocks erhalten zur Vereinfachung der Beschreibung nachfolgend gleiche Bezugszeichen. In Fig. 2 ist erkennbar, dass durch eine Schrägstellung der Abschirmung 9 der Blick auf die Vorfiltereinheit 11 freigegeben ist, wodurch neben der technischen Funktionalität der erfindungsgemäßen Abzugshaube 1 durch die Auswahl besonderer Materialien bzw. Formen eine ästhetische Komponente durch ein optisch ansprechendes Design geschaffen wird. Durch die Auswahl besonderer Materialien bzw. Formen für den Schirm 6 und oder die Kontrollelemente 7 mit einem Schalter und/oder Regler 12, Kontroll- und einer Warnleuchte 13 und durch eine besondere Anordnung der Beleuchtungseinheit 8 wird die Anwenderfreundlichkeit der Abzugshaube 1 noch erhöht und deren Funktionalität betont. Dadurch wird eine erfindungsgemäße Abzugshaube 1 geschaffen, die in der hier dargestellten Konstellation eine Abschirmung 9 aufweist, die eine Randabsaugung ermöglicht, wobei die Fläche der Abschirmung 9 unter Verwendung der Vorfiltereinheit 11 selbst als Filterfläche genutzt wird. Die in Form des erfindungsgemäßen Doppelfiltersystems aus Vorfiltereinheit 11 mit Wirbelstromtechnik mit Randabsaugung und nachfolgendem Hauptfilter bzw. Filtereinheit 4 aus Streckmetall zumindest teilweise sichtbaren Filtertechnik wird als Element mit Design-Wirkung genutzt, so dass erfindungsgemäß eine Abzugshaube 1 geschaffen wird, die ein optisch ansprechendes Design mit einer verbesserten Filtertechnik verbindet. Eine in einer nicht weiter dargestellten Weiterbildung der Erfindung realisierte Schwenkbarkeit von Schirm 6 mindestens mit Vorfiltereinheit 11 zusammen erhöht eine bereits durch Schrägstellung der besagten Komponenten nach Fig. 2 angedeutete Kopffreiheit beispielsweise beim Kochen auch direkt über einer Kochstelle.

Claims (20)

1. Abzugshaube (1) zur Absaugung und/oder Aufreinigung eines mit festen und/oder flüssigen Stoffen kontaminierten Trägerstoffes, insbesondere von Kochdunst,
mit einem mindestens eine Einlass- und eine Auslassöffnung (5) aufweisenden Gehäuse (2),
mit einer den Trägerstoff durch das Gehäuse (2) fördernden und in der Förderleistung einstellbaren Fördereinrichtung (3),
mit einer von dem geförderten Trägerstoff durchströmbaren Filtereinheit (4) und
mit einer der Filtereinheit (4) auf der Ansaugseite vorgelagerten, teilweise Trägerstoff-durchlässige Abschirmung (9),
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abschirmung (9) als Vorfiltereinheit (11) ausgestaltet ist.
2. Abzugshaube (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorfiltereinheit (11) unter Ausnutzung einer Wirbelstromtechnik mindestens einen Wirbelstromfilter aufweist, der insbesondere als Zyklon-, Labyrinth- oder Baffelfilter ausgebildet ist.
3. Abzugshaube (1) nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstoffdurchlässigkeit der Abschirmung (9) einstellbar ist.
4. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch mindestens eine zusätzliche Fördereinrichtung die Durchflussmenge an Trägerstoff durch die Vorfiltereinheit (11) einstellbar ist, insbesondere durch ein Gebläse.
5. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Abschirmung (9) ein mindestens teilweise umlaufender Ansaugspalt (10) gebildet wird.
6. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Veränderung der Ansaugspaltbreite die Menge des Trägerstoffs, die den Ansaugspalt (10) durchströmt, regulierbar ist.
7. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Ansaugspalt (10) ebenfalls ein Filter angeordnet ist.
8. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstoffdurchlässigkeit der Abschirmung (9) bereichsabhängig variiert.
9. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (2) ein zur Vergrößerung eines Einzugsbereiches dienender Schirm (6) angeordnet ist.
10. Abzugshaube (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm (6) zumindest teilweise aus durchsichtigen Material (Glas) besteht.
11. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Beleuchtungseinheit (8), insbesondere in Form eines Halogenstrahlers, in den Schirm (6), in das Gehäuse (2), in die Filtereinheit (4) und/oder in die Vorfiltereinheit (11) integriert ist.
12. Abzugshaube (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinheit (8) dimmbar ist.
13. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm (6), die Filtereinheit (4) und/oder die Vorfiltereinheit (11) in einem Winkel schräg zu einer Rückseite des Gehäuses (2) bzw. einer Wand angeordnet sind.
14. Abzugshaube (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm (6), die Filtereinheit (4) und/oder die Vorfiltereinheit (11) aus der waagerechten Position auslenkbar ausgebildet sind.
15. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm (6), die Filtereinheit (4) und/oder die Vorfiltereinheit (11) zur Reinigung oder zum Austausch leicht abnehmbar sind.
16. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung insbesondere in Form eines Gebläses (3) in dem Gehäuse (2) integriert oder extern angeordnet ist.
17. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch Auswahl der Auslassöffnung (5) ein Abluft- oder Umluftbetrieb ermöglicht wird.
18. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines Sensors, Messfühlers, oder dergleichen der Verschmutzungs- bzw. Sättigungsgrad der Filtereinheit (4), der Vorfiltereinheit (11) und/oder des Ansaugspaltfilters bestimmbar ist und optisch und/oder akustisch angezeigt wird.
19. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Signal optisch und/oder akustisch den störungsfreien Betrieb, ein Wartungsintervall und/oder eine Funktionsbeeinträchtigung signalisiert.
20. Verfahren zur Absaugung und/oder Aufreinigung eines mit festen und/oder flüssigen Stoffen kontaminierten Trägerstoffes, insbesondere von Dunst oder Kochdunst, mittels einer Abzugshaube, insbesondere einer Abzugshaube (1) der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass vor Eintritt in die Filtereinheit (4) zumindest ein Teilstrom (Ph) des abzusaugenden und/oder aufzureinigenden Trägerstoffes eine Vorfiltereinheit (11) passiert.
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