DE102005017161A1 - Mit an sich gegenüberliegenden Randbereichen jeweils auf einer anderen Breitseite angeordneten Klebebeschichtungen versehene Dachunterspannbahn - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung betrifft mehrlagige, zumindest eine Vlieslage (1, 14)
und eine wassersperrende Folienlage (2) aufweisende Dachunterspannbahn
(5, 6), mit an sich gegenüberliegenden
Randbereichen (3, 4) jeweils auf einer anderen Breitseite angeordneten
Klebebeschichtungen (7, 8), um zwei nebeneinander liegende Bahnen
der Dachunterspannbahn im Überlappungsbereich durch
Aneinanderbringen der dortigen Klebeschichten (7, 8) beider Bahnen
miteinander zu verkleben. Um die Verklebung zu verbessern, ist vorgesehen,
dass beide Klebeschichten (7, 8) in Querrichtung der Bahnerstreckung
(E) zumindest bereichsweise und über
die gesamte Länge
der Bahn durchgehend auf der Folienlage (2) liegen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine mehrlagige, zumindest eine Vlieslage und eine wassersperrende Folienlage aufweisende Dachunterspannbahn, mit an sich gegenüberliegenden Randbereichen jeweils auf einer anderen Breitseite angeordneten Klebebeschichtungen, um zwei nebeneinander liegende Bahnen der Dachunterspannbahn im Überlappungsbereich durch Aneinanderbringen der dortigen Klebeschichten beider Bahnen miteinander zu verkleben.
- Eine derartige Dachunterspannbahn ist aus dem Stand der Technik bekannt.
- Die
DE 102 01 152 beschreibt eine Dachunterspannbahn. Nebeneinanderliegende Dachunterspannbahnen sollen im Überlappungsbereich miteinander verklebt werden, wobei jeweils die Beschichtung eines der beiden Ränder aufeinander gebracht werden. Als Klebebeschichtung nennt diese Schrift eine Adhäsionskleberbeschichtung. - Aus der
DE 299 08 614 U1 ist eine diffusionsoffene, dampfbremsende Folie mit zwei auf sich gegenüberliegenden Breitseiten auf einen der Ränder verlaufenden Klebestreifen bekannt, wobei die Klebestreifen mit einer Abdeckfolie abgedeckt sein können. - Aus der
DE 198 23 419 bzw.DE 297 23 553 sind mit Folien beschichtete Dämmelemente bekannt. Die Folien besitzen an einem Überstandsrand eine Klebebeschichtung. Damit können die Dämmelemente im Überlappungsbereich dieser Folien miteinander klebeverbunden werden. - Die
DE 297 22 893 U1 beschreibt eine Unterspannbahn mit einem flächigen Träger und einer beidseitigen Bitumen- und/oder Polymerbitumenbeschichtung. Der flächige Träger kann ein Vlies sein. Ein Randbereich der Oberseite ist kalt selbstklebend ausgebildet. Dieser kalt selbstklebende Randbereich ist mit einer Trennfolienabdeckung versehen. Diese Trennfolienabdeckung soll aber nicht vollständig, sondern nur von einem inneren Längsrandbereich ablösbar sein. Auf dem äußeren Längsrandbereich soll die Trennfugenabdeckung eine Verstärkung zur Anlage der Unterspannbahn ausbilden. - Aus der
DE 299 08 614 U1 ist eine Dachunterspannbahn in Form einer Dampfbremse vorbekannt. - Ausgehend von dem eingangs genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Klebeverbindbarkeit zweier parallel nebeneinander liegender Dachunterspannbahnen zu verbessern.
- Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung, wobei jeder Anspruch für sich alleine eine eigenständige Lösung der Aufgabe darstellt und jeder Anspruch mit jedwedem anderen Anspruch kombinierbar ist.
- Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass die beiden Klebeschichten in Querrichtung der Bahnerstreckung zumindest bereichsweise und über die gesamte Länge der Bahn durchgehend auf der Folienlage liegen. Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine wasserdichte Verklebung zweier parallel zueinander laufender und benachbarter Unterspannbahnen möglich. Die Verlegung der Unterspannbahnen erfolgt bevorzugt auf den Sparren eines Steildaches von der Traufe hin zum First. Bahnweise wird die Dachunterspannbahn dort parallel zur Traufe bzw. zum First verlegt, wobei der Randbereich einer bereits verlegten Bahn mit dem Randbereich einer darüber liegenden Bahn ver klebt wird. Die Verklebung erfolgt durch Aufeinanderbringen der aufeinander zu weisenden Klebeschichten. Da die Klebebeschichtung beider aufeinander zuweisenden Klebeschichten unmittelbar jeweils auf der Folie aufgebracht ist, sind die beiden Folien der übereinandergeklebten Unterspannbahnen nur über die Klebeschicht miteinander verbunden. Es sind keine porösen Bereiche im Bereich der Klebung vorhanden, durch welche Wasser hindurchsickern könnte. Die Verklebung kann auch Bereiche des Vlieses mit umfassen. Zufolge der Wasserdichtigkeit der Klebeschicht ist aber dennoch eine wasserdichte Verklebung der beiden parallel sich zueinander erstreckenden Unterspannbahnen gewährleistet. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Dachunterspannbahn auf beiden Seiten der Folie eine Vlieslage aufweist. Die Ränder der beiden Vlieslagen sind auf der Seite der Klebebeschichtung um einen gewissen Abstand von der Randkante der Folie beabstandet. Die Dachunterspannbahn besitzt also auf den beiden sich gegenüberliegenden Breitseiten Bereiche, die sich etwa diametral gegenüberliegen bei denen die Klebebeschichtung unmittelbar auf der Folie aufgebracht ist. Gleichwohl kann die Klebebeschichtung aber auch einen Bereich aufweisen, der sich über das der Klebebeschichtung benachbarte Vlies erstreckt. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die auf der im verlegten Zustande oben liegenden Breitseite angeordnete Klebeschicht vom Rande der Folie um einen Abstand beabstandet ist. Dieser Abstand, der beim Verlegen der Dachunterspannbahn zum First hinweist, kann dazu benutzt werden, um die Dachunterspannbahn auf den Sparren oder einer anderen Unterlagen aufzunageln. Zur Vermeidung eines Flatterns reicht die Klebeschicht der im verlegten Zustand nach unten liegenden Breitseite bis an den Rand der Folie. Diese Klebeschicht ist dann auf die nach oben weisende Klebeschicht aufzukleben, wobei Bereiche dieser nach unten weisenden Klebeschicht auch auf den Randbereich aufgeklebt werden können. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die beiden Klebeschichten mit einem Abdeckstreifen abgedeckt sind. Die Klebeschichten können aus einem Hotmelt bestehen. Das Material der beiden Klebeschichten kann so ausgewählt sein, dass die Klebeschichten erst ihre Klebewirkung entfalten, wenn die beiden unterschiedlichen Klebeschichten aneinandergebracht werden. Es ist auch möglich, die beiden Klebeschichten so auszugestalten, dass diese thermisch oder anderweitig aktiviert werden müssen, um miteinander zu verkleben, wobei die Verklebung wasserdicht ist. Die Folie kann aus Polypropylen bestehen.
- Die erfindungsgemäße Dachunterspannbahn kann unmittelbar auf die Sparren eines Dachstuhles aufgebracht werden. Sie liegt dann direkt unterhalb der Dachhaut, also der Ziegel. Die erfindungsgemäße Bahn kann auch eine Dampfbremse ausbilden, die innenseitig einer Dämmung an Dachsparren oder dergleichen anbringbar ist, ähnlich wie es die
DE 299 08 614 U1 beschreibt. - Die erfindungsgemäße Dachunterspannbahn ist kostengünstig herzustellen. Die Klebestreifen sind in der Unterspannbahn integriert. Die Klebestreifen bestehen vorzugsweise aus einem feuchtebeständigen Kontakthotmelt. Beide Streifen werden bei der Verlegung aufeinander gelegt und ergeben so ohne großen Druckaufwand eine wasserdichte Verklebung der Unterspannbahn im Überlappungsbereich.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
-
1 schematischer, perspektivischer Darstellung einen Abschnitt einer Dachunterspannbahn, wobei zur Verdeutlichung ihres Aufbaues Teile der Klebeschicht7 bzw. des Abdeckstreifens16 entfernt wurden, -
2 einen Schnitt quer zur Erstreckungsrichtung E der Dachunterspannbahn und -
3 einen Schnitt gemäß2 durch mehrere miteinander jeweils am Rand verklebten Dachunterspannbahn. - Die Dachunterspannbahn des Ausführungsbeispieles besitzt eine dünne aus Polypropylen bestehende Folie
2 , die sich über die gesamte Breite der Dachunterspannbahn USB erstreckt. Die Folie2 ist winddicht, wasserdicht, aber in der Lage, Wasserdampf hindurchzulassen. Auf ihrer im Verlegezustand nach unten weisenden Breitseite6 ist die Folie bis auf einen Randbereich4 mit einem Tragvlies1 versehen. Tragvlies1 und Folie2 sind innig miteinander flächenverbunden. Das Tragvlies1 ragt bis zum Rande des mit der Bezugsziffer3 bezeichneten Randbereichs. - Auf der nach oben weisenden Breitseite
5 der Folie2 befindet sich ebenfalls ein Vlies. Dieses Deckvlies ist mit der Bezugsziffer14 bezeichnet. Es ragt vom Rand des mit der Bezugsziffer4 bezeichneten Randbereiches über die dem Tragvlies1 gegenüberliegenden Breitseite der Folie2 und ist mit dieser flächig verbunden. Es endet mit einem Abstand9 ,10 vom Rande des mit der Bezugsziffer3 bezeichneten Randbereiches. - Der nach unten weisende Randbereich
4 ist mit einer Klebeschicht8 versehen. Diese Klebeschicht8 erstreckt sich über einen Bereich12 unmittelbar über die Folie2 und mit einem daran angrenzenden Randbereich13 über den Rand des Tragvlieses1 . - Auf der anderen Breitseite
5 aber am anderen, gegenüberliegenden Randbereich3 ist eine zweite Klebeschicht7 vorgesehen. Während die Klebeschicht8 sich bis zur Randkante der Folie2 erstreckt besitzt der Rand der Klebeschicht7 einen Abstand9 zum Rand der Folie2 , so dass ein nicht mit einer Klebeschicht versehener Folienrandabschnitt gegeben ist. - Wie auch die Klebeschicht
8 erstreckt sich die Klebeschicht7 in einem Bereich10 unmittelbar aufliegend auf der Folie2 . Ein sich daran anschließender Bereich11 überdeckt den Rand des Deckvlieses14 . - In den zeichnerischen Darstellungen ist die Materialstärke der Folie
2 , des Tragvlieses1 und des Deckvlieses14 übertrieben stark dargestellt. - Der Bereich
9 , über welchen die Folie2 freiliegt und welcher entlang der Randkante der Folie2 und entlang der Randkante der Klebeschicht7 verläuft, ist etwa 40 mm breit. Der sich unmittelbar daran anschließende Randbereich10 ist etwa 50 mm und der Abschnitt11 , mit dem die Klebeschicht7 auf dem Deckvlies aufliegt, ist etwa 20 mm breit. - Auch der Abschnitt
13 , mit dem die Klebeschicht8 auf dem Randbereich des Tragvlieses1 aufliegt, ist etwa 20 mm breit. Der Bereich, mit dem die Klebeschicht8 unmittelbar auf der Folie2 aufliegt, ist etwa 50 mm breit. - Wie aus der
2 hervorgeht, sind die beiden sich im Wesentlichen diametral gegenüberliegenden Klebeschichten7 ,8 jeweils mit einem Abdeckstreifen15 ,16 versehen. Die Abdeckstreifen sind aus gewachstem oder zumindest passiviertem oder silikonisiertem Material, so dass sie reversibel an der Klebeschicht7 ,8 anhaften, und diese im Wesentlichen nur schützend abdecken. Ihre Ränder überragen die Ränder der Klebeschichten7 ,8 . - Wie der
1 zu entnehmen ist, erstrecken sich die Klebeschichten7 ,8 in der Erstreckungsrichtung E der Dachunterspannbahn USB. Sie verlaufen parallel zueinander über die gesamte Länge der Dachunterspannbahn. - Die Klebeschichten
7 ,8 können aus identischem Material bestehen. Vorzugsweise bestehen die Klebeschichten7 ,8 aus einem Hotmelt-Material Es kann sich um einen feuchtebeständigen Kontakt-Hotmelt handeln. Es ist auch möglich, die Klebeschichten7 ,8 aus voneinander verschiedenen Materialien zu fertigen, die bei Inkontaktbringen eine Klebewirkung untereinander entfalten. - Die
3 zeigt ein Verlegebeispiel dreier Dachunterspannbahnen USB1, USB2 und USB3, die von identischer Gestalt parallel zueinander, jedoch mit im Detail abweichender Klebeverbindung V1, V2 verlegt sind. - Die Klebeverbindung V1 zwischen der Dachunterspannbahn USB1 und der Dachunterspannbahn USB2 erfolgt durch unmittelbares Aneinanderbringen der Klebeschicht
8 der USB1 und der Klebeschicht7 der USB2, wobei die Abschnitte10 ,12 der beiden Klebeschichten7 ,8 derart aneinandergebracht werden, dass zwischen den beiden Folien2 der beiden Unterspannbahnen USB1, USB2 lediglich eine Klebeschicht7 ,8 angeordnet ist. Diese Klebeschicht wird von den beiden aneinanderheftenden Klebeschichten7 ,8 der beiden Dachunterspannbahnen USB1 und USB2 gebildet. Der Abschnitt11 der nach oben weisenden Klebschicht7 der Dachunterspannbahn2 kann in diesem Falle frei liegen. Der nicht mit einer Klebeschicht versehene Abschnitt9 der nach oben weisenden Breitseite5 der Dachunterspannbahn USB2 ist nicht oder nur bereichsweise klebeverbunden mit der über ihr liegenden Dachunterspannbahn USB1. - Die Klebeverbindung V2 zwischen der Dachunterspannbahn USB2 und der Dachunterspannbahn USB3 ist nuanciert anders. Der Abschnitt
13 der nach unten weisenden Klebeschicht8 der USB2 ist hierbei unmittelbar auf den nach oben weisenden Abschnitt10 der nach oben weisenden Klebeschicht7 der Unterspannbahn2 aufgeklebt. Der mit der Bezugsziffer12 bezeichnete Bereich der nach unten weisenden Klebeschicht der USB2 ist auf der nach oben weisenden Abschnitt11 der Klebebeschichtung7 der Dachunterspannbahn USB3 aufgeklebt. In diesem Falle wird die wasserdichte Verbindung nicht durch eine doppelte Klebebeschichtung zwischen zwei Folien2 , sondern durch die Wasser dichtigkeit der Klebebeschichtungen als solche gewährleistet. Die Klebeschichten7 ,8 liegen flächig aufeinander, wobei jeweils ein Abschnitt jeder Klebeschicht unmittelbar auf der Folie liegt. - Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
Claims (10)
- Mehrlagige, zumindest eine Vlieslage (
1 ,14 ) und eine wassersperrende Folienlage (2 ) aufweisende Dachunterspannbahn (5 ,6 ), mit an sich gegenüberliegenden Randbereichen (3 ,4 ) jeweils auf einer anderen Breitseite angeordneten Klebebeschichtungen (7 ,8 ), um zwei nebeneinander liegende Bahnen der Dachunterspannbahn im Überlappungsbereich durch Aneinanderbringen der dortigen Klebeschichten (7 ,8 ) beider Bahnen miteinander zu verkleben, dadurch gekennzeichnet, dass beide Klebeschichten (7 ,8 ) in Querrichtung der Bahnerstreckung (E) zumindest bereichsweise und über die gesamte Länge der Bahn durchgehend auf der Folienlage (2 ) liegen. - Dachunterspannbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachunterspannbahn auf der der ersten Vlieslage (
1 ) gegenüberliegenden Seite eine zweite Vlieslage (14 ) aufweist. - Dachunterspannbahn nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebeschichten (
7 ,8 ) je einen auf der Vlieslage (1 ,14 ) liegenden Bereich (11 ,13 ) und einen unmittelbar auf der Folie (2 ) aufliegenden Bereich (10 ,12 ) aufweisen. - Dachunterspannbahn nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bereiche (
11 ,13 ;10 ,12 ) wasserdicht miteinander verbunden sind. - Dachunterspannbahn nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der im verlegten Zustand obenliegende Breitseite (
5 ) angeordnete Klebeschicht (7 ) vom Rande der Folie um einen Abstand (9 ) beabstandet ist. - Dachunterspannbahn nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch die Klebeschichten (
7 ,8 ) abdeckende Abdeckstreifen (15 ,16 ). - Dachunterspannbahn nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebeschichten (
7 ,8 ) von einem Hotmeltkleber, insbesondere von einem feuchtebeständigen Hotmelt-Kleber gebildet sind. - Dachunterspannbahn nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebeschichten (
7 ,8 ) bei in Berührungbringen miteinander eine aktivierte Klebeverbindung zwischen sich ausbilden. - Dachunterspannbahn nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
2 ) aus Polypropylen besteht. - Dachunterspannbahn nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
2 ) winddicht, wasserdicht, aber wasserdampfdurchlässig ist.
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