DE10201152A1 - Ein-oder mehrlagige Vlies-oder Folienbahn sowie deren Verlegung für die Dämmung von Gebäuden - Google Patents
Ein-oder mehrlagige Vlies-oder Folienbahn sowie deren Verlegung für die Dämmung von GebäudenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine ein- oder mehrlagige Vlies- oder Folienbahn (1) als Unterlage, Zwischenlage oder Auflage beim Dämmen von Dächern, Wänden und Böden von Gebäuden mit in Bahnrichtung verlaufenden und an Rändern der Bahn angeordneten Klebeflächen (3) mit einer Beschichtung zum fugendichten überlappenden Verkleben mit einer weiteren Folienbahn (1') oder an einem anderen Bauelement. Um bei der Bahn (1) die Verklebung der Überlappungsstellen zu verbessern und zur Vermeidung von Dämmverlusten, wird vorgeschlagen, die Klebeflächen (3) jeweils auf einer gegenüberliegenden Seite der Bahn (1) an beiden Rändern (4, 5) anzuordnen und eine Verklebung nur in Verbindung mit Flächen gleicher Beschichtung zu erzielen. Die Verlegung der Bahn ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Überlappungsstelle jeweils die Klebefläche (3) der ersten Bahn (1) mit einer Klebefläche (3) einer weiteren Bahn (1') verbunden wird.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Ein- oder mehrlagige Vlies- oder Folienbahn als Unterlage, Zwischenlage oder Auflage beim Dämmen von Dächern, Wänden und Böden von Gebäuden mit in Bahnrichtung verlaufenden und an Rändern der Bahn angeordneten Klebeflächen mit einer Beschichtung zum fugendichten überlappenden Verkleben mit einer weiteren Folienbahn oder an einem anderen Bauelement. Ein Verfahren zum Verlegen einer solchen ein- oder mehrlagigen Vlies- oder Folienbahn ist Gegenstand des Anspruches 13.
- Ein- oder mehrlagige Materialbahnen werden als Unterspann- oder Unterdeckbahnen, bei Vordeckbahnen und Windsperren, bei Dampf- und Konvektionssperren und bei Feuchtigkeitssperren z. B unter Estrichen und Umkehrdächern sowie Akustikmembranen verwendet. Das Material besteht aus einer Kunststoff- und/oder Vliesschicht, wobei das Material je nach Einsatzgebiet und bauphysikalichen Anforderungen auch mehrere Lagen solcher Schichten bildet, und ggf. noch zusätzlich eine Metallkaschierung aufweist. Die unterschiedlichen Lagen oder Schichten sind nach herkömmlichen Fertigungsverfahren fest miteinander verbunden. Die Vlies-/Folien-Bahnen werden als Rollen in unterschiedlicher Breite und Länge konfektioniert.
- Bei der Dämmung von großen Flächen wie etwa für Steildächer werden die Materialbahnen nebeneinander fugendicht verlegt. Zur Vermeidung von Dämmverlusten oder Feuchtigkeitsdurchgängen sind sie miteinander an ihren Rändern verklebt. Die Verklebung der einzelnen Bahnen nebeneinander erfolgt zum einen durch eine an den Stoß- oder Überlappungsbereich zusätzlich aufgebrachten Klebestreifen, oder die Bahnen weisen bereit eine Klebefläche auf, die bereits bei der Herstellung an den Rändern der Bahn angebracht und mit einem Klebstoff beschichtet ist. Die Klebeflächen sind zum Abrollen der Bahn von der Rolle und zum Schutz vor Verschmutzungen beim Verlegen mit einer Abziehfolie abgedeckt ist, die beim Verlegen entfernt werden muß. Mit Hilfe der Klebeflächen wird darüber hinaus an Randbereiche der Dämmfläche, beispielsweise bei der Dachdämmung beim Firstabschluß oder Anschluß für ein Dachfenster, Schornstein oder ähnliche Durchgänge im Dach, die Materialbahn verklebt und befestigt.
- Bei der Boden-, Fassaden- oder Wanddämmung in Gebäuden werden Ein- oder mehrlagige Vlies- oder Folienbahnen verwendet, die ebenfalls an den Rändern miteinander verklebt werden. Sie weisen zwar einen anderen Folien- Vliesaufbau auf, entsprechend dem Anwendungsgebiet, sind aber meist ebenso an ihren Rändern in der gleichen Art und Weise wie im Dachbereich miteinander verklebt.
- DE 299 08 614 U1 zeigt eine Materialbahn in Form einer Unterdeckbahn, die auf der Außenseite eines Daches befestigt ist, und in Bahnrichtung parallel verlaufenden Klebestreifen mit aufgebrachtem Klebestoff aufweist, die im Abstand, jedoch auf einer gemeinsamen Seite der Bahn, angeordnet sind. Die Klebestreifen sind üblicherweise auf der Unterseite der Bahn aufgebracht. Für den Transport und die Lagerung sind die Klebestreifen mit einer Abziehfolie abgedeckt, die bei der Verlegung entfernt und entsorgt werden muß. Nach Entfernen der Abziehfolie wird der Kleberand auf der Oberseite eines darunterliegenden Randes ohne Klebestreifen einer vorher verlegten Bahn festgeklebt. Insbesondere in einer rauhen Baustellenumgebung mit sehr viel Staub wird die Klebekraft der bekannten Materialbahn nach dem Entfernen der Abziehfolie sehr stark herabgesetzt. Ohne Abziehfolie ist daher eine Verklebung der Überlappungsstellen nicht möglich oder müßte durch ein zusätzlich aufgebrachtes Klebeband erzielt werden. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass an den Überlappungsstellen jeweils nur einer Seite eine Klebschicht aufweist, die anderer Seite ohne Kleber ist. Beim Verlegen wird die Klebeseite durch Staub etc. die Überlappungsstellen benachbarter Bahnen nicht fugendicht abgeschlossen. Die auftretenden Dämmverluste müssen dann durch zusätzliche Maßnahmen beseitigt werden.
- DE 297 11 241 U1 zeigt einen Dichtungsstreifen mit einem Randbereich, der sich an Konturen einer Dachabdeckung anpaßt. Der Randbereich weist zusätzlich lediglich auf einer Seite, der Unterseite der Bahn, mindestens abschnittsweise selbstklebenden Klebestreifen aus einem Kunststoffkleber zum Befestigen an eine First- und/oder Gratabeckung eines Steildaches auf.
- Es ist die Aufgabe der Erfindung bei der genannten Ein- oder mehrlagigen Vlies- oder Folienbahn die Verklebung der Überlappungsstellen zu verbessern und eine fugenfreie Verlegung zu erzielen.
- Die Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Anspruches 1 dadurch gelöst, dass die Klebeflächen jeweils auf einer gegenüberliegenden Seite der Bahn an beiden Rändern angeordnet sind und eine Verklebung nur in Verbindung mit Flächen gleicher Beschichtung erfolgt. Die Verlegung der Bahn ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Überlappungsstelle jeweils die Klebefläche der ersten Bahn mit einer Klebefläche einer weiteren Bahn verbunden wird.
- Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Verklebung jederzeit wieder getrennt werden kann, ohne die Materialien zu beschädigen. Eine erneute Verklebung und damit eine Korrektur mit dem Risiko der Beschädigung der Bahn wird vermieden. Damit wird das Risiko einer schlechten Verbindung mit Faltenbildung ausgeschlossen. Das Anbringen einer Abziehfolie zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Verklebung bei der Konfektionierung, dem Transport, der Lagerung und der Verlegung der Bahn ist bei der Erfindung nicht erforderlich. Dadurch wird insbesondere die Konfektionierung der Bahn in Rollen erheblich erleichtert, da an den Randbereichen keine Wülste mehr entstehen können, die eine Stapelung und Lagerung von mehreren Rollen erschweren. Durch den Verzicht auf die Abziehfolie über der Klebefläche werden zusätzlich die Kosten bei der Produktion und der Entsorgung solcher Folien reduziert. Durch die diametrale Anordnung der Klebeflächen wird bei der Rollenkonfektionierung verhindert, dass Kleberänder aufeinanderkommen und beim Abrollen miteinander verkleben. Erst bei der Verlegung erfolgt eine Überlappung und damit eine Haftung der Klebeflächen. Bei entsprechendem Auftrag durch einen geeigneten Klebstoff auf den Klebeflächen wird die Verbindung fest und fugenfrei. Der Auftrag des Klebstoffes kann dabei in unterschiedlicher Weise gehandhabt werden. Er kann zum einem direkt bei der Herstellung und Konfektionierung der Bahn bereits aufgebracht werden, wie dies in einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung weiter unten beschrieben wird. Die Klebeflächen können aber auch bei der Herstellung frei von Klebstoff sein. Der Auftrag des Klebstoffes erfolgt dann bei der Verlegung. Die letztgenannte Ausführung ist dann von Vorteil, wenn ein Anschluß der Bahn an Rändern, eine Verbindung mit anderen Bauelementen erzielt oder Durchdringen durch die Bahn abgedichtet werden sollen.
- Die Verklebung an den Überlappungsstellen zweier parallel verlegter Bahnen kann unabhängig von der Temperatur am Verarbeitungsort erfolgen. Staub oder andere Fremdpartikel, die bei herkömmlichem Haftkleber eine Beeinträchtigung der Klebekraft verursachen, können leicht entfernt werden, da durch den Auftrag des Klebstoffes lediglich an einer Seite der Bahn keine große Klebewirkung auftritt, also normalerweise solche Stoffe nicht gebunden werden.
- In einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung werden die Klebeflächen bereits bei der Herstellung der Bahn mit einem Adhässionsklebstoff beschichtet. Ein solcher Klebestoff zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass seine Klebekraft erheblich verstärkt wird, wenn er mit Klebeflächen gleicher Beschichtung verbunden werden. Aus der Papierindustrie, insbesondere bei der Herstellung von Briefumschlägen, sind solche Klebstoffe bekannt. Der Auftrag des Klebstoffes an den Rändern erfolgt entweder mit Hilfe einer Walze oder per Pinsel maschinell oder per Hand. Die Schichtdicke beträgt ca. 0,2 mm bis 1 mm je nach Anwendungsfall. Die entsprechenden fertigungstechnischen Vorrichtungen sind aus der Praxis bekannt. Der Klebstoff umfaßt klebende Kunstoff- oder Gummikomponenten, deren Zusammensetzung und Klebewirkung in erster Linie durch den Einsatzort und die Anwendung festgelegt ist. Der Klebstoff wird sowohl bei der Vorfertigung als auch bei der Verwendung vor Ort (auf der Baustelle) kalt aufgetragen. Er bildet auf den aufgebrachten Rändern der Bahn einen Film. Es erfolgt ein einseitiger Auftrag jeweils an den Rändern, auf der Oberseite und auf der Unterseite des gegenüberliegenden Randes. Ein Heißauftrag auf der Baustelle ist nicht vorteilhaft. Auch bei der Konfektionierung ist ein kalter Auftrag günstiger. Die Herstellung des Klebers erfolgt in einem Reaktor, der in die Konfektionierung der Bahnen eingebunden werden kann.
- Für das streifenweise Auftragen der Kleber vor Ort sind kleine Plasitikflaschen mit einem Walzenkopf vorteilhaft. Für das Auftragen mit einem Pinsel oder der Schaumwalze bei Durchdringungen und Anschlüssen sind kleine Dosen praktisch.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführung sind die Klebeflächen auf dem in Abwicklungsrichtung der Rolle gesehenen rechten Rand auf der Oberseite und auf den gegenüberliegenden Rand auf der Unterseite angeordnet. Diese Anordnung hat insbesondere für die Verwendung der Vlies-/Folienbahn bei Steildächern den Vorteil, dass die Klebfläche für diese Verwendung nach unten gerichtet ist und damit direkt auf eine Auflage aufgeklebt werden kann. Die andere Klebefläche ist in dieser Ausführung nach oben gerichtet. Auf dieser Fläche kann dann eine nach unten gerichtete Klebefläche einer parallel verlegten Bahn verlegt werden.
- Bei der parallelen Verlegung von mehreren Bahnen ist es vorteilhaft, wenn die Klebeflächen gleiche Abmessungen aufweisen. Für eine fugendichte Verklebung ist eine Überlappungsbreite und damit eine Klebefläche von 5 bis 15 cm ausreichend. Für die Verwendung als Unterdeck-/Unterspannbahn oder als Dampfsperre bei Steildächern wird eine Klebefläche von 10 cm bevorzugt.
- Wie oben schon angedeutet, ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Klebeflächen bei der Herstellung mit Klebstoff beschichtet sind. Bei der Herstellung der Vlies-/oder Folienbahn werden die am Rand angeordneten Klebeflächen diametral zu den Seiten soweit vorbereitet, das beim Verlegen ein geeigneter Klebstoff auf den Flächen aufgetragen werden kann. Diese Ausführung ist insbesondere von Vorteil, wenn die Verlegebreite der Bahn sowie deren Länge für einen bestimmten Anwendungsfall extra zugeschnitten werden muß. Eine solche Ausführung bietet sich bei Verwendung der Bahn als Anschlußstreifen an Rändern oder beim Anschluß an Durchdringungen der abzudeckenden Fläche. In beiden Fällen weist die Klebefläche an der Kontaktstelle mit dem Rand oder der Durchdringung eine verstärkte Klebeschicht auf, bzw. der Rand oder das Durchdringungssteil werden mit einer Schicht des Klebstoffes beschichtet.
- Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sowohl in bezug auf die Vlies-/Folienbahn als auch auf deren Verlegung geben die zugehörigen Unteransprüche an.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung näher beschrieben.
- Fig. 1 zeigt eine erste Ausführung der Erfindung.
- Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfindung.
- Fig. 3 zeigt eine dritte Ausführungsform der Erfindung.
- Fig. 4 zeigt eine vierte Ausführungsform der Erfindung.
- Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen zeigen Anwendungen einer ein- und mehrlagigen Vlies-Folienbahn 1, 1' für den Hochbau, insbesondere in der Anwendung als Unterdeckfolie bei Steildächern von Gebäuden. In dieser Anwendung ist sie für alle ungelüfteten und auch belüfteten Steildächer mit harten Bedachungen einsetzbar. Sie kann sowohl auf Sparren als auch auf einer auf die Sparren aufgebrachten Bretterschalung verwendet werden.
- Fig. 1 zeigt die Lieferform der Bahn. Nach der Herstellung wird sie zu einer Rolle 2 aufgewickelt. Die Bahn weist an ihren Rändern 4, 5 jeweils Klebeflächen 3 auf, die in der Ausführung von Fig. 1 und Fig. 2 bereits mit einem Klebestoff beschichtet sind. Die Klebefläche 3 auf dem in Bahnrichtung gesehenen rechten Rand 4 sind dabei nach oben gerichtet. Auf dieser Seite erfolgt der Kleberauftrag auf einem Streifen der Fläche 3 mit einer Walze oder einem ähnlichen maschinellen Auftrag. Auf der anderen Seite erfolgt der Kleberauftrag auf dem linken Rand 5 nach unten. Eine so konfektionierte Bahn läßt sich ohne Probleme aufwickeln. Durch eine geeignete Wahl des Klebers wird verhindert, dass eine klebende Verbindung mit einseitig mit Klebstoff beschichter Klebefläche 3 entsteht. Die Breite der Klebeflächen 3 sind gleich und ca. 10 bis 150 mm breit. Die Bahnlänge der Rolle 2 beträgt bis zu 100 m.
- In der weiteren Beschreibung werden für Bauteile, die gleiche Funktionen erfüllen, gleiche Bezugszeichen verwendet.
- Fig. 2 zeigt zwei Vlies- und/oder Folienbahnen 1, 1', die parallel nebeneinander mit einer Überlappungsfläche 6 verlegt werden sollen. Bei der in Fig. 2 dargestellten linken Bahn 1 weist deren linker Rand 5 die Klebefläche 3 nach unten auf. Der Rand 5 könnte z. B., wie in der Fig. 3 gezeigt, als Anschluß für einen Rand, beispielsweise mit der Traufe 8 des Daches verklebt werden. An dem rechten Rand 4 ist die Klebefläche 3 nach oben gerichtet. Auf der Fläche 3 wird bei der Verlegung der linke Rand 4 der parallel verlegten Bahn 1' aufgelegt und mit der Klebefläche 3 des rechten Randes 4 der ersten Bahn 1 verklebt. Da die zugehörige Klebefläche 3 dieses Randes, wie ersichtlich, nach unten gerichtet ist, erfolgt an der Überlappungsstelle eine fugenfreie Klebeverbindung beider Bahnen 1, 1'. Am rechten Rand 4 der zweiten Bahn 1' ist die Klebefläche 3 nach oben gerichtet. Auf diese Fläche kann eine weitere nach unten gerichtete Klebefläche 3 einer weiteren nicht dargestellten Bahn verlegt werden.
- Bei den bisherigen Ausführungsformen der Bahn 1 und 1' wurden die Klebeflächen 3 an den Rändern 4, 5 bereits bei der Herstellung der Bahn 1 mit Klebstoff beschichtet. Eine solche Vorabbeschichtung ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Verlegeflächen wesentlich größer sind als die Breite einer Bahn 1, so dass ein oder mehrere parallel verlaufende Bahnen verlegt werden können, die an deren Rändern 4, 5 verklebt werden. Fig. 3 und 4 zeigen Anwendungsfälle der erfinderischen Vlies-/Folienbahn, bei der die Klebeflächen 3 nicht bereits bei der Herstellung mit Klebstoff beschichtet sind. Der Kleberauftrag geschieht während der Verlegung.
- Fig. 3 zeigt den Anschluß der Bahn 1 an einer Traufe 8 oder einem anderen Anschlußteil. Die Bahn 1 ist auf einer Bretterschalung 7 parallel zum Anschlußteil 8 verlegt. Damit an dem Anschlußbereich 10 Schalung 7 und Traufe 8 kein Feuchtigkeitseintritt entsteht, wird dieser Bereich 10 fugenfest verklebt. Für die Abdichtung wird ein Anschlußstreifen 9 verwendet, der sowohl die Bahn 1 als auch das Anschlußteil 8 abdeckt, und mit den beiden Teilen verklebt ist. Im Anschlußbereich 10 erfolgt vor Ort mit einer Walze oder einem Pinsel ein Kleberauftrag auf die Oberflächen der Bahn 1 und auf der Unterseite des Anschlußstreifens 9. Da der Anschlußstreifen 9 üblicherweise aus dem selben Material wie das Bahnmaterial besteht, können daher Bahnteile in Streifen in der Breite des Streifens 9 geschnitten werden und hierfür verwendet werden. Auf der Auflagefläche 11 an dem Anschlußteil 8 erfolgt ebenfalls ein Kleberauftrag, damit der Anschlußstreifen 9 auf Grund der Klebewirkung des Klebers fest haftet.
- Fig. 4 zeigt die Anwendung der Vlies-/Folienbahn 1 beim Anschluß an runden Dachdurchdringungen 14, beispielsweise einem Rohr oder einem runden Schornstein durch eine Dachfläche 12, die bereits durch mit Vlies- /Folienbahnen entsprechend Fig. 1 abgedeckt ist. Im Durchdringungsbereich 13 der Dachdurchdringung 14 wird eine ebenfalls sternförmig eingeschnittene Manschette 15 angepaßt und anschließend an ihrer Unterseite mit einem Adhessivkleber beschichtet. Aus der Vlies-/Folienbahn 1 wird eine Banderole 16 geschnitten und ebenfalls mit Klebstoff auf der Unterseite beschichtet. Nach dem Ablüften wird die Banderole 16 sowohl auf an der Auflagefläche 11 der Durchdringung 14 (Rohr) als auch mit der Manschette 15 verbunden.
- Die Erfindung wurde am Beispiel von Anwendungsfällen im Bereich von Steildächern (Unterdeckbahn Dampfsperre) von Gebäuden beschrieben. Die Erläuterungen und Beschreibungen der Ausführungsbeispiele sind ohne weiteres auch auf Bahnmaterial übertragbar, welches bei der Dämmung von Wandfassaden verwendet wird. Bei dem Bahnmaterial handelt es sich meist um einlagige PE-Kunststoffolien, die an ihren Rändern verklebt sind und als Diffusionssperre wirken. Ein weiteres Anwendungsgebiet ist der Einsatz als Feuchtigkeitssperre bei Estriche oder Umkehrdächern.
- Auch bei der Verwendung der Vlies-/Folienbahn als großflächige Akustikmembran, bei der deren Ränder miteinander verklebt sind, ist die Erfindung einsetzbar. Bezugszeichenliste 1, 1' Vlies-/Folienbahn
2 Rolle
3 Klebefläche
4 Rechter Rand
5 Linker Rand
6 Überlappungsfläche
7 Schalung
8 Anschlußteil (Traufe)
9 Anschlußstreifen
10 Anschlußbereich
11 Auflagefläche
12 Dachfläche
13 Durchdringungsbereich
14 Dachdurchdringung (Rohr)
15 Manschette
16 Banderole
Claims (15)
1. Ein- oder Mehrlagige Vlies-/Folienbahn als Unterlage, Zwischenlage
oder Auflage beim Dämmen von Dächern, Wänden und Böden von
Gebäuden mit in Bahnrichtung verlaufenden und an Rändern der Bahn
(1) angeordneten Klebeflächen (3) mit einer Beschichtung zum
fugendichten überlappenden Verkleben mit einer weiteren Folienbahn
(1') oder an einem anderen Bauelement,
dadurch gekennzeichnet, dass die Klebeflächen (3) jeweils auf einer
gegenüberliegenden Seite der Bahn an beiden Rändern (4, 5)
angeordnet sind, und eine Verklebung nur in Verbindung mit Flächen
gleicher Beschichtung erfolgt.
2. Vlies-/Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Klebeflächen (3) bei der Herstellung der Bahn mit einem
Adhässionsklebstoff beschichtet sind.
3. Vlies-/Folienbahn nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Klebeflächen (3) jeweils am rechten Rand (4) der Bahn (1) auf
der Oberseite und am linken Rand (5) auf der Unterseite angeordnet
sind.
4. Vlies-/Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Klebeflächen (3) jeweils
gleiche Abmessungen aufweisen und 5 cm bis 15 cm, bevorzugt 10 cm
breit sind.
5. Vlies-/Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Klebeflächen (3) frei von Klebstoff
sind.
6. Vlies-/Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verlegebreite der Bahn (1) sowie
deren Länge zuschneidbar ist.
7. Vlies-/Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die anderen Bauelemente Durchgänge
(14) oder Anschlußteile (8) umfassen, wobei die Klebefläche (3) im
Anschlußbereich (10) nach unten gerichtet ist und eine verstärkte
Klebeschicht aufweist.
8. Vlies-/Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch die Verwendung als Unterdeck-/Unterspannbahn
für die Dämmung von geneigten wärmegedämmten Dächern.
9. Vlies-/Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch die Verwendung als Vordeckbahnen und
Windsperren.
10. Vlies-/Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch die Verwendung als Dampf- und
Konvektionssperren bei geneigten wärmegedämmten Dächern.
11. Vlies-/Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch die Verwendung als Feuchtesperren z. B. unter
Estrichen und Umkehrdächern.
12. Vlies-/Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch die Verwendung als Akustikmembran.
13. Verfahren zum Verlegen einer Ein- oder mehrlagigen Vlies- oder
Folienbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, bei dem
eine Bahn (1) in Verlegerichtung auf eine Auflage aufgebracht wird und
an den Rändern (4, 5) in Bahnrichtung mindestens eine weitere Bahn
(1') oder ein anderes Bauelement fugendicht und in überlappende
Verklebung angefügt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass an der Überlappungsstelle (6) jeweils die
Klebefläche (3) der ersten Bahn (1) mit einer Klebefläche (3) der
weiteren Bahn (1') verbunden wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der
Klebestoff nach dem Verlegen auf mindestens eine oder beide
vorgesehenen Klebeflächen (3) beider Bahnen aufgebracht wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass bei
einem Verlegebereich unterhalb der Breite einer Bahn (1) ein
entsprechendes Bahnstück zugeschnitten wird, und an seiner der
Überlappungsstelle abgewandten Seite mit dem Klebstoff beschichtet
wird und an dem anderen Bauelement befestigt wird.
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| DE10201152A DE10201152A1 (de) | 2002-01-15 | 2002-01-15 | Ein-oder mehrlagige Vlies-oder Folienbahn sowie deren Verlegung für die Dämmung von Gebäuden |
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