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Die Erfindung betrifft ein Flächengebilde, insbesondere in Form einer Dachunterspannbahn, mit sich gegenüberliegenden Randbereichen, die beim Verlegen zweier nebeneinander liegender Bahnen des Flächengebildes einen Überlappungsbereich bilden.
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Ein Flächengebilde der zuvor beschriebenen Art ist bekannt aus der
DE 10 2005 017 161 A1 . Beschrieben wird dort ein mehrlagiges Flächengebilde, welches zu Bahnen aufgerollt werden kann. Die Bahn trägt an jeder ihrer beiden Längsseiten eine Klebeschicht, wobei die Klebeschichten jeweils auf einer anderen Breitseitenfläche angeordnet sind, so dass zwei nebeneinander zu verlegende Bahnen in einen Überlappungsbereich durch Aneinanderbringen der dortigen Klebeschichten miteinander verklebt werden können. Die Klebeschichten sind von einer passivierten Abdeckfolie abgedeckt, die vor dem Verkleben der beiden Bahnen abgezogen werden muss.
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Ein ein- oder mehrlagiges Vlies oder Foliengebilde ebenfalls in Form einer Dachunterspannbahn beschreibt die
DE 102 01 152 A1 . Auch hier besitzt die Dachunterspannbahn an sich gegenüberliegenden Randbereichen jeweils auf einer anderen Breitseitenfläche angeordnete streifenförmige Klebeschichten, um zwei nebeneinanderliegende Bahnen in einem Überlappungsbereich durch Aneinanderbringen er dortigen Klebeschichten beider Bahnen miteinander zu verkleben.
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Um die Randbereiche der nebeneinander zu verlegenden Bahnen miteinander zu verkleben, müssen die dort aufeinander zu weisenden Klebeschichten gegeneinander gebracht werden. Sie müssen sich dabei nicht nur berühren. Es muss auch ein geringer anfänglicher Druck auf die Klebeverbindung ausgeübt werden, damit es zu einer dauerhaften Verklebung kommt. Solange die Bahnen auf einem festen Untergrund, zum Beispiel einer Schalung verlegt werden, kann dieser Druck über die zuoberst liegende Bahn ausgeübt werden. Werden die Bahnen nicht auf einem festen Untergrund verlegt, sondern hängen beispielsweise frei zwischen zwei Dachsparren durch, erfordert es eine zusätzliche Technik, den für die Verklebung notwendigen Kontakt bzw. Anpressdruck auf die Berührungszone der beiden Klebeschichten aufzubringen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das gattungsgemäße Flächengebilde hinsichtlich seiner Verlegeeigenschaften zu verbessern.
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Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung, wobei zunächst und im wesentlichen vorgesehen ist, dass die beiden Randbereiche derart magnetisch ausgerüstet sind, dass sie sich anziehen. Ein Randbereich kann mit einem Streifen aus einem magnetischen Material und der andere Randbereich mit einem Streifen aus einem ferromagnetischen Material ausgerüstet sein. Diese Streifen können in den Randbereich eines aus mehreren Schichten aufgebauten Flächengebildes eingelassen sein. Die Streifen können aber auch auf die Oberfläche des Flächengebildes aufgebracht sein. Die Randbereiche zweier Flächengebilde können im Überlappungsbereich miteinander verklebt werden. Dies erfolgt bevorzugt mit einer Klebeschicht. Diese Klebeschicht kann als Klebestreifen ausgebildet sein, der über den Überlappungsbereich aufgebracht wird. Es ist ferner möglich, einen Randbereich mit einem Klebestreifen auszurüsten, der direkt mit dem Randbereich der anderen Bahn verklebt. Besitzt diese Bahn eine raue Oberfläche, so kann der diesbezügliche Randbereich eine Klebekontaktfläche ausbilden. Diese Klebekontaktfläche wird aus einem nicht klebrigen Streifen ausgebildet, der mit der Randfläche der Bahn verbunden ist. Dieser Polymerstreifen kann mit dem Randbereich verklebt sein. Bevorzugt besitzt jeder Randbereich eine Klebeschicht. Zufolge dieser Ausgestaltung wird die für den Kontakt oder den Anpressdruck erforderliche Kraft nicht durch einen äußeren Druck, sondern durch eine Anziehungskraft der beiden Klebeschichten ausgeübt. Die Anziehungskraft hat dabei eine Reichweite, die ausreichend groß ist, um zwei geringfügig übereinanderliegende, unverbundene Klebeschichten aus einer Abstandslage von wenigen Millimetern bis in eine Berührungslage anzuziehen. Da die magnetische Anziehungskraft sich vergrößert, wenn sich der Abstand zwischen den beiden Klebeschichten verringert, übt sie nicht nur eine Kraft aus, mit der Folienabschnitte in einem Bereich zwischen zwei Dachsparren in eine Berührungsposition gezogen werden. Bei zwischen zwei Dachsparren frei durchhängenden Unterspannbahnen tritt aufgrund des unterschiedlichen Durchhangs der Unterspannbahnen im Überlappungsbereich oftmals ein Spalt auf, der zur Vermeidung von zugluftbedingten Wärmeverlusten abgedichtet werden muss. Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Unterspannbahn besteht darin, dass die Entstehung eines derartigen Spalts aufgrund der Anziehungskraft der beiden Randbereiche von vorneherein vermieden wird. Die Magnetkraft ist darüber hinaus auch in der Lage, einen Initialdruck auf die Klebeverbindung auszuüben, damit die erforderliche Anfangshaftung erzielt wird. Durch die magnetischen Kräfte wird ein dauerhafter leichter Druck auf die Verbindung ausgeübt, was über die Zeit zu einer sicheren Klebeverbindung führt. Die beiden streifenförmigen Klebeschichten sind bevorzugt unterschiedlich ausgerüstet. Sie sind so ausgerüstet, dass sie sich magnetisch anziehen. Eine Klebeschicht kann beispielsweise mit einem permanent magnetischen Magnetpulver versetzt werden. Dieses kann dem zähflüssig aufbringbaren Kleber beigemischt sein. Der anderen Klebeschicht kann ein ferromagnetisches Pulver beigemischt sein, so dass sich die beiden Schichten magnetisch anziehen. Es ist aber auch möglich, dass die Materialien getrennt voneinander auf den jeweiligen Randbereich des Flächengebildes aufgebracht werden. So kann in einer ersten Schicht das jeweilige permanentmagnetische oder ferromagnetische Pulver auf den Randbereich des Flächengebildes aufgebracht werden. Über diese erste Schicht kann dann die lediglich aus einem Klebstoff bestehende Schicht aufgebracht werden. Als Klebstoffschicht kommen bei beiden Varianten die gängigen Materialien in Betracht, die in der Lage sind, Adhäsionskräfte oder Kohäsionskräfte aufeinander auszuüben. Insbesondere werden solche Klebstoffe verwendet, die sich bei Berührung aktivieren und Adhäsionskräfte ausüben. Der Klebstoff kann insbesondere klebende Kunststoff- oder Gummikomponenten enthalten, deren Zusammenwirkung eine Klebewirkung entfaltet. Die Folie kann einen mehrschichtigen Aufbau besitzen und ein Vlies aufweisen. Insbesondere besitzt die Folie eine Vlieslage und eine wassersperrende Folienlage. Die Klebeschichten können auch aus einem hotmelt-Material bestehen. Sie können aus demselben Material bestehen oder aber auch aus verschiedenen Materialien, die erst bei einem Inkontaktbringen eine Klebewirkung untereinander entfalten. Es ist insbesondere vorgesehen, dass lediglich eine Klebeschicht von Hause aus oberflächenklebrig ist und die jeweils andere Schicht nicht klebrig. Diese kann als Polymerschicht, Primer, Folie oder Ähnliches gestaltet sein. Damit die Klebeschichten ihre magnetischen Eigenschaften erhalten, kann die Klebeschicht aus einem ersten, nicht klebenden Streifen bestehen, der lediglich die magnetischen Eigenschaften aufweist. Auf diesen Streifen ist dann die eigentliche Klebeschicht geklebt. Zumindest eine Klebeschicht wird von einem passiven Abdeckstreifen abgedeckt. Bevorzugt werden beide Klebeschichten von einem derartigen Abdeckstreifen abgedeckt.
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Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Flächengebilde, bei dem lediglich ein Randbereich eine selbstklebende Klebeschicht aufweist. Diese kann mit einem Abdeckstreifen abgedeckt sein. Der andere Randbereich besitzt lediglich eine Klebekontaktfläche, die eine derartige Oberflächenbeschaffenheit aufweist, dass die Klebeschicht mit dieser Klebekontaktfläche eine klebende Verbindung eingehen kann. Die Klebekontaktfläche wird bevorzugt von einem Polymer ausgebildet. Ein derartiger Polymerstreifen ist fest mit dem Randbereich verbunden. Das Polymer kann auflackiert, aufgeschweißt oder aufgeklebt werden. Diese Art der Verklebung ist insbesondere bei Dachunterspannbahnen vorgesehen, die eine Vliesoberfläche aufweisen. Die Klebekontaktfläche besitzt eine größere Breite als die Klebeschicht des anderen Randbereichs, so dass sichergestellt ist, dass im Überlappungsbereich immer eine ordnungsgemäße Verklebung stattfindet.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1 ein erstes Ausführungsbeispiel;
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2 ein zweites Ausführungsbeispiel;
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3 ein drittes Ausführungsbeispiel
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4 ein viertes Ausführungsbeispiel und
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5 ein fünftes Ausführungsbeispiel.
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Die 1 zeigt schematisch teilperspektivisch eine Anordnung von drei nebeneinander verlegten Dachunterspannbahnen 1, die zumindest jeweils eine Vlieslage und eine wassersperrende Folienlage aufweisen. Die Dachunterspannbahnen können aber auch einlagig gestaltet sein.
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Links ist eine bereits verklebte Verbindungsstelle zwischen zwei parallel zueinander verlaufenden Dachunterspannbahnen 1 dargestellt. Die links nur teilweise dargestellte Dachunterspannbahn 1 besitzt auf ihrer nach oben weisenden Breitseitenfläche eine Klebeschicht 2, die mit einem Metallpulver aus ferromagnetischem Material versetzt ist. Die Klebeschicht 2 verläuft entlang des Längsrandes der Dachunterspannbahn 1 und ist mit einer Klebeschicht 3 einer in der Mitte der 1 dargestellten Dachunterspannbahn 1 verklebt. Die dort ebenfalls im Randbereich verlaufende Klebeschicht 3 ist auf der nach unten weisenden Breitseite angeordnet und enthält ein Pulver aus einem permanentmagnetischen Material.
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Rechts in der 1 ist eine dritte Dachunterspannbahn 1 vor dem Verkleben der beiden Klebeschichten 2, 3 dargestellt. Jede der beiden Klebeschichten 2, 3 wird von einem Abdeckstreifen 4 abgedeckt, der lediglich leicht auf der Klebefläche der jeweiligen Klebeschicht 2, 3 haftend aufliegt und ein Verschmutzen der Klebeschicht verhindern soll. Um die beiden nebeneinander liegenden Bahnen in einem Überlappungsbereich miteinander zu verkleben, werden zunächst die Abdeckstreifen 4 von den Klebeschichten 2, 3 abgezogen. Sodann werden die Klebeschichten 2, 3 in eine Übereinanderlage gebracht. Hängt die untere Folie 1 beispielsweise zwischen zwei Dachsparren durch, so wird sie im Bereich der Klebeschicht 2 von der Klebeschicht 3 der oberen Folie 1 angezogen. Dies erfolgt über die magnetische Wechselwirkung zwischen dem permanentmagnetischen Pulver und dem ferromagnetischen Pulver. Bei Letzterem kann es sich um ein Eisenpulver handeln. Die magnetische Anziehungskraft zwischen den beiden Klebeschichten 2, 3 ist genügend groß, um einen typischen Verlegespalt 20 zu überwinden. Die beiden Klebeschichten 2, 3 ziehen sich an und treten in berührenden Kontakt, so dass eine Anfangsverklebung der beiden Klebeschichten 2, 3 stattfindet. Die Magnetkräfte sorgen darüber hinaus dafür, dass ein dauerhafter leichter Druck auf die Grenzfläche zwischen den beiden Klebeschichten 2, 3 ausgeübt wird. Dies führt über die Zeit zu einer sicheren Klebeverbindung zwischen den beiden Dachunterspannbahnen 1.
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Bei dem in der 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist den Klebeschichten 2, 3 kein Pulver beigemischt. Auf die jeweilige Breitseitenfläche der Dachunterspannbahn 1 wurde dort zunächst ein permanentmagnetischer Streifen 5 bzw. ein ferromagnetischer Streife 6 aufgeklebt. Auf jedem der beiden Streifen wurde dann jeweils eine Klebstoffschicht 2, 3 aufgebracht.
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Die Klebeschichten 2, 3 können aus unterschiedlichen Materialien gebildet sein, die erst bei in Kontakt miteinander treten eine Klebewirkung entfalten. Es ist auch überhaupt möglich, einen oder beide Klebeschichten 2, 3 klebrig (nicht tackfrei) auszugestalten. Alternativ dazu kann lediglich eine Schicht klebrig ausgestaltet sein und die andere Schicht nicht klebrig, beispielsweise als Polymerschicht, Primer oder dergleichen.
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Grundsätzlich reicht es aus, wenn eine der beiden Klebeschichten 2, 3 lediglich die magnetischen Eigenschaften aufweist, also entweder permanentmagnetisch oder ferromagnetisch ist und ansonsten keinen Klebstoff aufweist. Eine derartige Schicht braucht dann nicht von einem Abdeckstreifen abgedeckt zu werden, wenngleich dies förderlich ist, um eine Oberflächenverschmutzung zu vermeiden.
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Bei dem in der 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist in die Dachunterspannbahn 1 in einem ersten Randbereich 1' ein Streifen 6 aus einem Metall, beispielsweise Eisen, Kobalt oder Nickel eingelassen. Ein derartiger Streifen kann aber auch auf eine der beiden Oberflächen des Randbereichs 1' aufgeklebt oder aufgeschweißt werden. Der Randbereich besitzt eine Klebeschicht 2, die von einem Abdeckstreifen 4 abgedeckt ist.
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Der andere Randbereich 1'' ist mit einem Magnetstreifen 5 versehen. Dieser ist im Ausführungsbeispiel in die Dachunterspannbahn 1 eingelassen. Die Dachunterspannbahn 1 besteht hier aus mehreren Schichten, so dass oberhalb und unterhalb des Magnetstreifens 5 bzw. des Metallstreifens 6 eine Schicht der Dachunterspannbahn 1 liegt. Der Randbereich 1'' trägt auch eine Klebeschicht 2, die mit einem Abdeckstreifen 4 abgedeckt wird. Werden die beiden Abdeckstreifen 4 abgezogen, so können die beiden Klebeschichten 2 unmittelbar aneinander haften. Die magnetische Anziehungskraft zwischen dem Metallstreifen 6 und dem Magnetstreifen 5 sorgt dafür, dass sich die beiden Randbereiche 1', 1'' vor dem Verkleben anziehen. Hierdurch wird eine Spaltbildung im Durchhangbereich zwischen zwei Dachsparren vermieden.
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Bei dem in der 4 dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt lediglich der erste Randbereich 1' eine selbstklebende Klebeschicht 2. Die Klebeschicht 3, die auf den anderen Randbereich 1'' aufgebracht ist, ist nicht selbstklebend, sondern wird von einem Polymer gebildet, welches eine glatte Oberfläche besitzt. Die Schicht 3, die auflackiert oder aufgeschweißt werden kann, bildet eine Klebekontaktfläche aus. Zwischen der Klebeschicht 2 und der Klebekontaktfläche 3 stellen sich hohe Kohäsionskräfte ein, wenn die beiden Oberflächen in Kontakt miteinander gebracht werden. Eine derartige Klebekontaktfläche ist insbesondere bei solchen Dachunterspannbahnen 1 vorgesehen, die eine raue Oberfläche besitzen, beispielsweise bei denen die Oberfläche von einem Vlies ausgebildet wird. Die Klebekontaktfläche 3 besitzt eine größere Breite als die Klebeschicht 2. Sie ist vorzugsweise mehr als doppelt oder mehr als dreimal so breit wie die eigentliche Klebeschicht 2, so dass der laut Fachregeln geforderte Überlappungsbereich immer genutzt werden kann, wobei immer der Klebestreifen auf der Kontaktfläche klebt.
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Bei dem in der 5 dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt der erste Randbereich 1' einen Magnetstreifen 5. Dieser ist bei diesem Ausführungsbeispiel auf der Oberfläche des Randbereichs 1' aufgebracht. Er kann aber auch wie bei dem in der 3 dargestellten Ausführungsbeispiel in die Schicht eingelassen sein. Dasselbe gilt für den Metallstreifen 6. Dieser ist im Ausführungsbeispiel auch auf der Oberfläche des Randbereichs 1'' aufgeklebt. Er kann aber auch dort eingelassen sein, wie es das Ausführungsbeispiel gemäß 3 zeigt.
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Die Verklebung erfolgt hier mit Hilfe eines Klebestreifens 7. Dieser besteht aus einem Tragstreifen 8. Auf diesen Tragstreifen 8 ist die eigentliche Klebeschicht 2 aufgebracht. Im Überlappungsbereich ist die Klebeschicht 2 auf die nach außen weisende Oberfläche des Randbereichs 1' aufgeklebt. Die Klebeschicht 2 haftet hier auf der Seite des Randbereichs, die vom anderen Randbereich 1'' weg weist. Ein zweiter Abschnitt der Klebeschicht 2 ist mit der dem Randbereich 1'' benachbarten Zone der nach außen weisenden Oberfläche der Dachunterspannbahn 1 verklebt. Auch hier wird die magnetische Anziehungskraft des Magnetstreifens 5 und des Metallstreifens 6 genutzt, damit es zu einer Initialanhaftung der beiden Randbereiche 1', 1'' kommt.
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Grundsätzlich kann bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel der Klebestreifen 7 auch weggelassen werden, wenn die magnetische Anziehungskraft zwischen dem Magnetstreifen 5 und dem Metallstreifen 6 ausreichend groß ist.
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Die zuvor genannten Abdeckstreifen 4 dienen nicht nur dazu, eine Verschmutzung der Klebefläche zwischen Herstellung der Dachunterspannbahn und Verlegen derselben zu verhindern. Die Abdeckstreifen 4 werden in der Regel erst unmittelbar vor dem Verkleben bereits verlegter Bahnen abgezogen. Primär sollen die Abdeckstreifen 4 daher verhindern, dass die beiden Klebeschichten ungewollt in nicht ordnungsgemäßer Weise miteinander verkleben. Derartige Abdeckstreifen, die das gegenseitige Verkleben von Klebeschichten verhindern, werden auch als Releasefolie bezeichnet.
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Es sind Varianten denkbar, bei denen die beiden Klebeschichten 2, 3 nicht oder kaum klebrig sind. Die beiden Klebeschichten 2, 3 bestehen jedoch aus verschiedenen Materialien, die sobald sie miteinander in Kontakt treten, miteinander verkleben. Um derartige Klebeschichten 2, 3 abzudecken, wird keine Releasefolie benötigt, sondern lediglich eine leicht anhaftende Abdeckfolie, um die Klebeschichten 2, 3 vor einer Verschmutzung zu schützen.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dachunterspannbahn
- 2
- Klebeschicht mit Metallpulver
- 3
- Klebeschicht mit Magnetpulver
- 4
- Abdeckstreifen
- 5
- Magnetstreifen
- 6
- Metallstreifen
- 7
- Klebestreifen
- 8
- Tragstreifen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005017161 A1 [0002]
- DE 10201152 A1 [0003]