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Die
Erfindung betrifft ein Brennstoffeinspritzventil für Brennstoffeinspritzanlagen
von Brennkraftmaschinen. Speziell betrifft die Erfindung einen Injektor
für Brennstoffeinspritzanlagen
von luftverdichtenden, selbstzündenden
Brennkraftmaschinen.
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Aus
der WO 03/026033 A1 ist eine Vorrichtung für ein Brennstoffeinspritzventil
mit einem piezoelektrischen Aktor bekannt. Der bekannte Aktor weist dabei
Kontaktbahnen auf, die in innen liegende, durchgängige Ausnehmungen des Aktors
eingebracht sind, um einerseits eine Verbindung mit den positiven
Elektroden und andererseits mit den negativen Elektroden des Aktors
herzustellen. Außerdem ist
eine elektrisch isolierende Isolierschicht vorgesehen, die zwischen
einer Stirnfläche
des Aktors und einer stirnseitig des Aktors angeordneten Platte
zur elektrischen Isolation vorgesehen ist.
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Die
aus der WO 03/026033 A1 bekannte Vorrichtung für ein Brennstoffeinspritzventil
hat den Nachteil, dass die Anordnung der Kontaktbahnen in den innen
liegenden Ausnehmungen störanfällig ist. Insbesondere
kann der elektrische Kontakt zwischen einer Kontaktbahn und zumindest
einer der zugeordneten Elektroden aufgrund der zyklischen Ausdehnungen
des Aktors in der Anwendung oder dergleichen zumindest zeitweilig
unterbrochen werden. Außerdem
besteht im speziellen Anwendungsfall der Nachteil, dass den Aktor
umgebende Medien in die innen liegenden Ausnehmungen eindringen
können. Insbesondere
kann durch die bekannte elektrisch isolierende Isolierschicht, die
aus Email oder plasmagespritzter Keramik besteht, keine Abdichtung
gegenüber
einem unter hohem Druck stehenden Medium, insbesondere Brennstoff,
gewährleistet
werden, so dass für
den bekannten Aktor ein separater, abgeschlossener Aktorraum im
Brennstoffeinspritzventil erforderlich ist.
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Vorteile der
Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Brennstoffeinspritzventil
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass die einer
elektrischen Leitung zugeordneten Elektroden durch das Kontaktierungsmittel
zuverlässig
miteinander verbunden sind, so dass ein zuverlässiger Kontakt der elektrischen
Leitung mit jeder dieser Elektroden sichergestellt ist. Diese elektrische
Verbindung der Elektroden über
das Kontaktierungsmittel ist dabei unempfindlich gegenüber Erschütterungen
oder Dehnungsbewegungen, wie sie beim Betrieb des Brennstoffeinspritzventils
auftreten.
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Durch
die in den Unteransprüchen
aufgeführten
Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen des im Anspruch 1 angegebenen
Brennstoffeinspritzventils möglich.
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Vorteilhaft
ist es, dass das Kontaktierungsmittel durch Sintern mit den Innenelektroden
verbunden ist. Auf diese Weise ist eine stoffschlüssige Verbindung
zwischen dem Kontaktierungsmittel und den betreffenden Elektroden
geschaffen, die hohen mechanischen Belastungen standhält und einen
zuverlässigen
elektrischen Kontakt gewährleistet.
Außerdem
ist der Einfluss von außen
auf die elektrische Verbindung zwischen dem Kontaktierungsmittel
und den Elektroden beziehungsweise dem Kontaktierungsmittel und
der elektrischen Leitung zumindest stark verringert, da die entsprechende
Verbindung im Bereich der innen liegenden Ausnehmung des Aktors erfolgt.
Außerdem
ist das Eindringen von Umgebungsmedien, insbesondere Brennstoff
und speziell Wasser enthaltenden Dieselbrennstoff, in die innen liegenden
Ausnehmungen durch die formschlüssige Verbindung
verhindert.
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Ferner
ist es vorteilhaft, dass das Kontaktierungsmittel zum Ausbilden
der leitfähigen
Verbindung gemeinsam mit dem keramischen Ausgangsmaterial für den Aktor
gesintert ist. Während
in dem Fall, dass das Aktormaterial in einem ersten Verfahrensschritt
gesintert wird und das Kontaktierungsmittel in einem zweiten Sinterschritt
gesintert wird, ein Glaspulver, insbesondere aus einem Silikatglas
oder einem Boratglas, zum Verkleben des Kontaktierungsmittels mit
der gesinterten Keramik eingesetzt wird, erfolgt bei der gemeinsamen
Sinterung des Kontaktierungsmittels und des Materials des Aktors
der Einsatz eines glasfreien Kontaktierungsmittels, da Glas beim
Sintern aufschmelzen und während
des Sinterprozesses in die poröse,
noch aufnahmefähige
Keramik des Aktors eindringen würde.
Das Glas ist zudem hierbei nicht für eine Verbindung des Metalls
mit der Keramik notwendig. Das gemeinsame Sintern hat neben der
Reduzierung von Herstellungsschritten den Vorteil, dass eine besonders
homogene Verbindung zwischen dem Kontaktierungsmittel und den Elektroden
sowie der Oberfläche
der Keramikschichten des Aktors geschaffen wird, wobei aufgrund
der hohen Kontaktfläche
eine stabile Verbindung gewährleistet
ist.
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In
vorteilhafter Weise ist das Kontaktierungsmittel zumindest im Wesentlichen
mantelförmig
ausgestaltet und bildet eine Beschichtung einer Innenwand des Aktors,
die auf Grund der innen liegenden Ausnehmung ausgebildet ist. Die
innen liegende Ausnehmung kann als Sackloch ausgebildet sein. Speziell
bei einer als Sackbohrung ausgebildeten innen liegenden Ausnehmung
ist das Kontaktierungsmittel vorzugsweise hohlzylinderförmig beziehungsweise
zylindermantelförmig
ausgestaltet und bildet somit eine radiale Beschichtung der durch
die Bohrung gebildeten Innenwand des Aktors. In den verbleibenden
Hohlraum kann die drahtförmig
ausgebildete Leitung ganz oder teilweise eingebracht werden und
anschließend
kann der Hohlraum mit einem temperaturbeständigen Leitkleber, vorzugsweise
auf der Basis von Silikon- oder Epoxidharz mit beispielsweise Silber
als stromleitenden Füllstoff,
gefüllt
werden, wodurch die als Metalldraht ausgebildete Leitung, die auch
als Litze oder Spirale ausgebildet sein kann, in dem Leitkleber
eingebettet ist und eine Verbindung zwischen dem Metalldraht und
dem Kontaktierungsmittel geschaffen ist. Diese Ausgestaltung hat
den Vorteil, dass bei einer hohen Anzahl von Betätigungen des Aktors gegebenenfalls
in der Kontaktierungsmittelschicht auftretende Unterbrechungen, insbesondere
Mikrorisse, durch das elektrisch leitende und flexible Füllmaterial
sowie die elektrische Leitung überbrückt werden.
Insbesondere ist ein Brechen der elektrischen Leitung verhindert,
da die mechanischen Spannungen durch das flexible Füllmittel zum
großen
Teil über
dessen elastische Deformation abgebaut und nicht auf die Leitungen übertragen werden.
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Alternativ
ist es auch möglich,
dass die Ausnehmung zumindest im Wesentlichen mit dem Kontaktierungsmittel
gefüllt
ist, wobei das Kontaktierungsmittel an einem Ende der Ausnehmung
eine Aussparung aufweist, in die die elektrische Leitung eingepresst
oder eingelötet
ist. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass neben einer weiteren
Reduzierung von Herstellungsschritten eine hohe Temperaturbeständigkeit
gewährleistet
ist, bei der keine thermische Degradation auftritt.
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Ferner
ist eine Ausgestaltung möglich,
bei der das Kontaktierungsmittel aus einem aufgeschäumten Kompositmaterial
ausgebildet ist, wobei die Aussparung insbesondere durch einen fein-
und geschlossenporigen Metallschaum zum Ausbilden des Kontaktierungsmittels
gefüllt
ist. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die Verbindung mit
der Keramik erst im Erweichungsbereich des Metallschaums erfolgt,
wodurch eine Anpassung des Schwindungsverhaltens der Metallmischung
an die Keramik nicht erforderlich ist, da keine mechanischen Scherbelastungen
an der Verbindungsfläche auftreten.
Außerdem
kann der Metallanteil für
die Füllung
der Aussparung reduziert werden, wodurch die Steifigkeit des Kontaktierungsmittels
verringert ist und Materialkosten eingespart werden können. Außerdem kann
die Befestigung des elektrischen Leiters einfach realisiert werden,
wobei die aufgeschäumte
Metallmischung nach dem Einbrand direkt kontaktiert werden kann
und kein weiteres Befüllen mit
einem leitfähigen
Stoff nötig
ist.
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Das
Kontaktierungsmittel kann auch aus einem im Ausgangszustand fließfähigen Material
hergestellt sein, das zumindest ein Metall, insbesondere Kupfer,
aufweist.
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Vorteilhaft
ist es, dass ein Abdichtelement vorgesehen ist, das an einer Stirnseite
des Aktors anliegt, und dass das Abdichtelement zumindest eine Aussparung
aufweist, in die ein Dichtmittel eingebracht ist, das zum Abdichten
der innen liegenden Aussparung des Aktors dient und auf Grund einer Vorspannkraft
eine Abdichtung der innen liegenden Aussparung gewährleistet.
Dadurch kann einerseits der Bereich der Aussparung, in dem die elektrische Leitung
mittels des Kontaktierungsmittels mit den Elektroden verbunden ist,
gegenüber
Umgebungsmedien, insbesondere gegenüber Wasser enthaltenden Dieselbrennstoff,
isoliert werden. Andererseits wird eine einfache Zuführung der
elektrischen Leitungen an die Elektroden des Aktors ermöglicht,
ohne dass eine aufwändige
Umhüllung
des Aktors erforderlich ist.
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Zeichnung
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung anhand der
beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert. Es
zeigt:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Brennstoffeinspritzventils
in einer schematischen Schnittdarstellung;
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2 einen
Aktor eines zweiten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Brennstoffeinspritzventils
in einer schematischen Darstellung und
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3 einen
Aktor eines dritten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Brennstoffeinspritzventils
in einer schematischen Darstellung.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
eines Brennstoffeinspritzventils 1 der Erfindung. Das Brennstoffeinspritzventil 1 kann
insbesondere als Injektor für
Brennstoffeinspritzanlagen von gemischverdichtenden, selbstzündenden
Brennkraftmaschinen dienen. Insbesondere eignet sich das Brennstoffeinspritzventil 1 für Nutzkraftwagen
oder Personenkraftwagen. Ein bevorzugter Einsatz des Brennstoffeinspritzventils 1 besteht
für eine
Brennstoffeinspritzanlage mit einem Common-Rail, das Dieselbrennstoff
unter hohem Druck zu mehreren Brennstoffeinspritzventilen 1 führt. Das
erfindungsgemäße Brennstoffeinspritzventil 1 eignet
sich jedoch auch für andere
Anwendungsfälle.
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Das
Brennstoffeinspritzventil 1 weist ein aus mehreren Teilen
bestehendes Ventilgehäuse 2 auf, das
mit einem Ventilsitzkörper 3 verbunden
ist. An dem Ventilsitzkörper 3 ist
eine Ventilsitzfläche 4 ausgebildet,
die mit einem Ventilschließkörper 5 zu
einem Dichtsitz zusammenwirkt. Dabei ist der Ventilschließkörper 5 einstückig mit
einer Ventilnadel 6 ausgebildet, die von einer durch das
Gehäuseteil 7 des
Ventilgehäuses 2 gebildeten
Ventilnadelführung in
einer axialen Richtung 8 geführt ist. Ferner ist eine Ventilfeder 9 vorgesehen,
die eine mit der Ventilnadel 6 verbundene Druckplatte 10 beaufschlagt,
wodurch der zwischen der Ventilsitzfläche 4 und dem Ventilschließkörper 5 gebildete
Dichtsitz mit einer Schließkraft
beaufschlagt ist. Außerdem
weist das Ventilgehäuse 2 einen
Brennstoffeinlassstutzen 11 auf, an den eine (nicht dargestellte)
Brennstoffleitung zum Zuführen
von Brennstoff in das Brennstoffeinspritzventil 1 anschließbar ist.
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Von
dem Brennstoffeinlassstutzen 11 fließt der Brennstoff über einen
Einlasskanal 15 in einen Aktorraum 16 im Inneren
des Ventilgehäuses 2,
in dem ein aus mehreren Schichten bestehender piezoelektrischer
Aktor 17 angeordnet ist. Aus dem Aktorraum 16 gelangt
der Brennstoff über
in dem Gehäuseteil 7 ausgebildete
Durchlassöffnungen 18, 19 in einen
Brennstoffraum 20 im Inneren des Ventilgehäuses 2.
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Im
Betrieb des Brennstoffeinspritzventils 1 befindet sich
im Brennstoffraum 20 Brennstoff, insbesondere Dieselbrennstoff,
unter hohem Druck. Bei einer Betätigung
des Aktors 17 dehnt sich dieser in der axialen Richtung 8 aus,
wodurch ein an den Aktor 17 angefügter Aktorkopf 21 in
der axialen Richtung 8 verstellt wird. Die Verstellbewegung
des Aktorkopfes 21 wird über die Druckplatte 10 und
die Ventilnadel 6 auf den Ventilschließkörper 5 übertragen,
so dass sich der Ventilschließkörper 5 von
der Ventilsitzfläche 4 abhebt
und der zwischen dem Ventilschließkörper 5 und der Ventilsitzfläche 4 gebildete
Dichtsitz geöffnet
wird. Dadurch wird Brennstoff aus dem Brennstoffraum über einen
ringförmigen
Spalt 22 und den geöffneten
Dichtsitz aus dem Brennstoffeinspritzventil 1 in einen
(nicht dargestellten) Brennraum einer Brennkraftmaschine abgespritzt.
Nach der Betätigung
des Brennstoffeinspritzventils 1 verkürzt sich der Aktor 17,
so dass auf Grund der Schließkraft
der Ventilfeder 9 die Ventilnadel 6 entgegen der
axialen Richtung 8 in die in 1 dargestellte
Ausgangsstellung zurückgestellt
wird, wodurch der Dichtsitz wieder geschlossen ist.
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Das
Ventilgehäuse 2 weist
außerdem
eine Anschlussstelle 25 auf, an der eine (nicht dargestellte)
elektrische Zuleitung an das Brennstoffeinspritzventil 1 anschließbar ist.
An der Anschlussstelle 25 kann dadurch die elektrische
Zuleitung mit einer elektrischen Leitung 26 und einer elektrischen
Leitung 27 verbunden werden, um eine extern erzeugte Betätigungsspannung
zur Betätigung
des Aktors 17 an den Aktor 17 zu führen.
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Im
Betrieb des Brennstoffeinspritzventils 1 befindet sich
auch im Aktorraum 16 Brennstoff unter hohem Druck. Um den
Aktor 17 gegen chemische Einflüsse und das Eindringen des
Brennstoffs in die keramischen Schichten des Aktors 17 zu
schützen, kann
der Aktor 17 an einer äußeren Oberfläche mit einer
Isolierschicht versehen werden, die insbesondere aus Parylene bestehen
kann. Speziell bei Dieselbrennstoff, der einen gewissen Anteil an
Wasser enthält,
besteht außerdem
die Gefahr, dass die elektrischen Leitungen 26 oder 27 direkt
oder indirekt über
den Dieselbrennstoff kurzgeschlossen werden. Zur Abdichtung eines
Bereichs 29, in dem die elektrischen Leitungen 26, 27 an
den Aktor 17 geführt
sind, und eines Bereichs 30, in dem die elektrischen Leitungen 26, 27 auf
einer der Anschlussstelle 25 gegenüberliegenden Innenseite des
Ventilgehäuses 2 aus
einer Gehäusewand
austreten, dient ein Abdichtelement 31. Das Abdichtelement 31 gewährleistet sowohl
für die
elektrische Leitung 26 als auch für die elektrische Leitung 27 eine
Abdichtung in Bezug auf den im Aktorraum 16 vorhandenen
Brennstoff. Im Folgenden ist die Abdichtung in Bezug auf die elektrische
Leitung 26 im Detail dargestellt. Die nachfolgenden Ausführungen
gelten allerdings auch für
die Abdichtung der elektrischen Leitung 27 in entsprechender
Weise.
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Das
Abdichtelement 31 weist Aussparungen 32, 33 auf,
wobei in die Aussparung 32 ein Dichtmittel 34 eingebracht
ist und in die Aussparung 33 ein Dichtmittel 35 eingebracht
ist. Das Dichtmittel 34 dient zum Abdichten der elektrischen
Leitung 26 im Bereich 30 zwischen dem Ventilgehäuse 2 und
dem Abdichtelement 31. Das Abdichtelement 31 liegt
dabei im Bereich 30 an dem Ventilgehäuse 2 an. Außerdem ist
das Abdichtelement 31 an eine Stirnseite 36 des
Aktors 17 angefügt.
Das Dichtmittel 35 dichtet den Bereich 29 der
Stirnseite 36 ab. Das Abdichtelement 31 kann als
Aktorfuß ausgestaltet
sein und/oder als Stahlplatte ausgebildet sein. Um die elektrische Leitung 26 gegenüber dem
Abdichtelement 31 zu isolieren, sind die Dichtmittel 34, 35 aus
einem elektrisch isolierenden Material, insbesondere aus Kunststoff
und speziell aus Viton, Silikongummi oder Teflon ausgebildet. Ferner
ist eine Keramikbuchse 37 vorgesehen, die den elektrischen
Leiter 26 gegenüber dem
Abdichtelement 31 isoliert.
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Die
Dichtmittel 34, 35 sind im Ausgangszustand in
der axialen Richtung 8 größer ausgebildet als die Aussparungen 34, 33.
Durch die Kraft der Ventilfeder 9 erfolgt ein Verpressen
der Dichtmittel 34, 35 in den Aussparungen 32, 33,
so dass eine Abdichtung der elektrischen Leitungen 26, 27 und
eine Abdichtung der zugeordneten Verbindungsstellen mit dem Aktor 17 ausgebildet
ist.
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Die
zum Verpressen der Dichtmittel 34, 35 dienende
Kraft wird dabei im Rahmen der für
den Aktor 17 benötigten
Vorspannung von der Ventilfeder 9 aufgebracht.
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Der
Aktor 17 weist Ausnehmungen 40, 41 auf,
die als einseitig offene Kanäle,
insbesondere als Sackbohrungen, ausgestaltet sind. Ferner weist
der Aktor 17 mehrere Elektroden 42, 43 auf.
Ein Teil der Elektroden 42, 43, von denen in der 1 die
Elektrode 42 gekennzeichnet ist, sind so ausgestaltet, dass
sie an die Ausnehmung 40 unmittelbar angrenzen und von
der Ausnehmung 41 etwas beabstandet sind. Der andere Teil
der Elektroden 42, 43, von denen in der 1 die
Elektrode 43 gekennzeichnet ist, ist so ausgestaltet, dass
sie unmittelbar an die Ausnehmung 41 angrenzen und von
der Ausnehmung 40 etwas beabstandet sind. Somit ist von
der Ausnehmung 40 aus nur der durch die Elektrode 42 repräsentierte
Teil der Elektroden kontaktierbar, während von der Ausnehmung 41 aus
der andere Teil der Elektroden, der durch die Elektrode 43 repräsentiert wird,
kontaktierbar ist.
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Die
Ausnehmung 40 ist mit einem Kontaktierungsmittel 44 nahezu
vollständig
gefüllt.
Das Kontaktierungsmittel 44 kann aus einem zunächst fließfähigen Material,
insbesondere einer Paste, die Silber oder Silber und Palladium oder
ein anderes Metall enthält,
hergestellt werden. Die Paste kann beispielsweise mittels eines
Dispensers in die Ausnehmung 40 eingebracht werden. Die
Organikzusammensetzung des fließfähigen Materials
ist so gewählt,
dass keine schädlichen
Einflüsse
auf das rohe Laminat des sich noch im Grünzustand befindenden Aktors 17 ausgeübt werden.
Das heißt,
dass die gewählten
Lösemittel
und Additive die Organik des Laminates nicht an- beziehungsweise
auflösen
oder aufquellen. Außerdem
sind der Füllgrad
der Ausnehmung 40 und die Organikzusammensetzung der Paste
so angepasst, dass die Trocknungsschwindung auf einen möglichst
geringen Wert reduziert ist. Gegebenenfalls kann die Paste vor dem
Sinterprozess noch in der Ausnehmung 40 getrocknet werden.
Anschließend
erfolgt eine Entbinderung und das Sintern des noch rohen Kontaktierungsmittels 44 zusammen
mit dem sich im Grünzustand
befindenden Material des Aktors 17. Während der Sinterung verläuft die Schwindung
der Paste aufgrund der beigemischten keramischen Anteile zumindest
näherungsweise
entsprechend der Keramik des Aktors 17 oder etwas verzögert, so
dass eine Spaltenbildung zwischen dem Kontaktierungsmittel 44 und
einer Innenwand 45 des Aktors 17, die durch die
Ausnehmung 40 gebildet ist, verhindert ist. Gegebenenfalls
kann auch ein geringer Hochtemperaturtreibmittelanteil, das heißt gasabspaltende
Substanzen wie Metallnitride und Metallhydride, zum Beispiel TiN,
TiH2, in der Paste bei der Sinterung zu
einem leichten Aufblähen
eingesetzt werden, wodurch eine gewisse Druckkraft auf die Verbindungsstelle
zwischen dem Kontaktierungsmittel 44 und der Innenwand 45 ausgeübt wird, um
eine sichere Verbindung durch das Versintern zu erreichen. Nach
dem Sintern wird in das Kontaktierungsmittel 44 eine als
Bohrung ausgebildete Aussparung 46 im Bereich 29,
das heißt
auf der Stirnseite 36 des Aktors 17, eingebracht,
um das Ende der als Draht ausgebildeten elektrischen Leitung 26 mittels
Einpressen oder Einlöten
mit dem Kontaktierungsmittel 44 zu verbinden. Auf diese
Weise ist eine sehr temperaturstabile Ausbildung des Aktors 17 und des
Kontaktierungsmittels 44 gegeben, bei der thermische Degradationen
verhindert sind.
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Alternativ
ist es auch möglich,
dass in die Ausnehmung 40 ein drahtförmiges oder stiftförmiges Kompositmaterial
eingebracht wird, welches aus Metallpulvern, die beispielsweise
Silber oder Silber und Palladium oder ein oder mehrere andere Metalle
enthalten, Hochtemperaturtreibmittel, die beispielsweise Metallnitride
und Metallhydride, insbesondere TiN, TiH2,
und einen organischen Binder aufweisen, besteht und einen etwas
geringeren Durchmesser hat als die als Bohrung ausgebildete Ausnehmung 40. Die
Herstellung dieses Stiftes erfolgt in vorteilhafter Weise durch
einen Extrusionsprozess, der thermoplastisch oder wasserbasiert
durchgeführt
werden kann. Die Entbinderung des Extrudates findet entweder parallel
mit der Entbinderung des Blei-Zirkonat-Titanat-Laminates
des Aktors 17 in den Ausnehmungen 40 statt, kann
aber auch vor der Einbringung in die Kanäle durchgeführt werden, wobei eine leichte Ansinterung
die nötige
Festigkeit erzeugt. Während des
Sinterprozesses schwindet die Keramik des Aktors 17 getrennt
von dem Metallkomposit, so dass keine mechanischen Spannungen auftreten.
Im Temperaturbereich der Erweichung der verwendeten Metallmischung
ist das Material bereits so stark gesintert, dass keine durchgängige Porosität mehr vorhanden
ist und die nun stattfindende Zersetzung der Treibmittel ein Aufblähen des
Stiftes bewirkt, der sich nun durch das erzwungene plastische Fließen der Geometrie
der Ausnehmung 40, insbesondere der Innenwand 45,
anpasst und mit den durch die Elektrode 42 repräsentierten
Elektroden des Aktors 17 verschweißt. Am Ende der Sinterung ist
die Ausnehmung 40 vollständig mit einem fein- und geschlossenporigen
Metallschaum gefüllt.
In diesem kann entsprechend der oben beschriebenen Ausgestaltung
eine Aussparung 46 eingebracht werden, in der die elektrische
Leitung 26 eingepresst oder eingelötet wird. Diese Ausgestaltung
hat den Vorteil, dass erst im Erweichungsbereich die Verbindung
mit der Keramik erfolgt und daher keine mechanischen Scherbelastungen
auftreten können,
wodurch eine zuverlässige
Verbindung zwischen dem Kontaktierungsmittel 44 und den
durch die Elektrode 42 repräsentierten Elektroden sowie
dem übrigen
Material des Aktors 17 gewährleistet ist. Außerdem kann
der Metallanteil der Füllung
der Ausnehmung 40 zugunsten von Gasporen reduziert werden,
so dass die Steifigkeit herabgesetzt ist und Material eingespart
werden kann. Ferner ist kein Trocknungsprozess erforderlich. Außerdem gestaltet sich
die Befestigung der elektrischen Leitung 26 an dem Kontaktierungsmittel 44 besonders
einfach.
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Die
Ausnehmung 41 ist ebenfalls mit einem Kontaktierungsmittel 47 gefüllt, in
das eine Aussparung 48 eingebracht ist, um die elektrische
Leitung 27 mittels Einpressen oder Löten mit dem Kontaktierungsmittel 47 zu
verbinden. Diese Ausgestaltung und die Verbindung zwischen dem Kontaktierungsmittel 47 und
den durch die Elektrode 43 repräsentierten Elektroden kann
in entsprechender Weise erfolgen. Vorzugsweise sind die durch die
Elektrode 42 repräsentierten
Elektroden und die durch die Elektrode 43 repräsentierten
Elektroden nach dem Herstellungsverfahren von den beiden Ausnehmungen 40, 41 aus
abwechselnd mit dem Kontaktierungsmittel 44 und dem Kontaktierungsmittel 47 verbunden.
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2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel des
Aktors 17 des Brennstoffeinspritzventils 1. Sich entsprechende
Elemente sind in den 1 und 2 mit übereinstimmenden
Bezugszeichen versehen, wodurch sich eine wiederholende Beschreibung erübrigt.
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Bei
dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel bildet das Kontaktierungsmittel 44 eine
an der Innenwand 45 des Aktors 17 anliegende Schicht.
Das Kontaktierungsmittel 44 kann dabei entsprechend dem
anhand der 1 beschriebenen Ausführungsbeispiel
aus einem fließfähigen Material,
insbesondere einer Silber oder Silber und Palladium oder auch andere
Metalle enthaltenden Paste, hergestellt werden. Die Zusammensetzung
und Beschaffenheit der verwendeten Metallpulver und sonstiger organischer und
anorganischer Additive in der Paste ist in diesem Fall so auf das
Schwindungsverhalten der Keramik angepasst, dass ein möglichst ähnliches
Verhalten über
den Sinterverlauf erreicht wird. Nach der Befüllung der Ausnehmung 40 wird
in einem Zentrifugalverfahren ein Teil der Paste wieder aus der
Ausnehmung 40 entfernt und über die Abstimmung des rheologischen
Verhaltens der Paste und die dosierte Fliehkrafteinwirkung eine
vorgegebene Schichtstärke erzielt.
Nach der Trocknung der Pastenschicht wird das Aktorlaminat zusammen
mit der Paste durch Entbinderung, Sinterung und Schleifen weiterbehandelt. Der
so hergestellte Aktor 17 weist eine durch gemeinsames Brennen
hergestellte kombinierte Innen- und Außenmetallisierung auf, wobei
sich die Außenmetallisierung
an der Innenand 45 der Ausnehmung 40 befindet.
Der in dem Kontaktierungsmittel 44 verbleibende Hohlraum 49 wird
vorzugsweise mit einem temperaturbeständigen Leitkleber, der insbesondere auf
der Basis von Silikon- oder Epoxidharz mit Silber oder einem anderen
Metall als stromleitenden Füllstoff
ausgebildet ist, gefüllt,
wobei die als Metalldraht, -litze oder -spirale ausgebildete elektrische
Leitung 26 in dem Leitkleber eingebettet wird.
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Der
auf diese Weise hergestellte Aktor 17 weist somit ein hülsenförmiges beziehungsweise
zylindermantelförmiges
Kontaktierungsmittel 44 auf, das mit der Innenwand 45 der
Ausnehmung 40 verbunden ist. Der anfangs gebildete Hohlraum 49 des Kontaktierungsmittels 44 ist
mit einem elektrisch leitenden und fexiblen Füllmittel 50 gefüllt, das
aus dem temperaturbeständigen
Leitkleber hergestellt ist. In das fexible Füllmittel 50 ist die
elektrische Leitung 26 eingebettet, die sich im Wesentlichen
durch die gesamte Ausnehmung 40 erstreckt. Dadurch ist
eine elastische Verbindung zwischen dem Kontaktierungsmittel 44 und
der elektrischen Leitung 26 mittels des flexiblen Füllmittels 50 geschaffen.
Beim Auftreten von Haarrissen oder dergleichen in dem Kontaktierungsmittel 44 kann
es innerhalb des Kontaktierungsmittels 44 zu einer Unterbrechung
des Stromflusses kommen. Eine solche Unterbrechung wird allerdings über das
flexible Füllmittel 50 sowie
die elektrische Leitung 26 überbrückt, so dass die durch die Elektrode 42 repräsentierten
Elektroden weiterhin elektrisch miteinander verbunden sind. Die
Funktionsfähigkeit
des Aktors 17 ist daher auch beim Auftreten von Haarrissen
oder dergleichen in dem Kontaktierungsmittel 44 gewährleistet.
Außerdem
ist das Auftreten von Rissen oder eines Bruches in dem elektrischen
Leiter 26 verhindert, da die bei der Betätigung des
Aktors 17 auftretenden Spannungen auf Grund des flexiblen
Füllmittels 50 nur
gedämpft
auf die elektrische Leitung 26 einwirken.
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Die
Ausgestaltung der Verbindung der elektrischen Leitung 27 mit
dem Kontaktierungsmittel 47 mittels eines flexiblen Füllmittels 50 ergibt
sich in entsprechender Weise, wobei eine Verbindung zwischen der
elektrischen Leitung 27 und den durch die Elektrode 43 repräsentierten
Elektroden geschaffen wird.
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3 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel eines
Aktors des Brennstoffeinspritzventils 1 der Erfindung.
In diesem Ausführungsbeispiel
sind entsprechend dem anhand der 2 beschriebenen
zweiten Ausführungsbeispiel
in den Ausnehmungen 40, 41 Kontaktierungsmittel 44 und 47 vorgesehen,
die insbesondere durch ein Zentrifugalverfahren in der hülsenartigen
Form ausgestaltet werden. Das Material des Aktors 17 und
die Kontaktierungsmittel 44, 47 werden dann zusammen
bei einer relativ hohen Temperatur gesintert, wodurch sich einerseits
eine durch Sintern hergestellte Verbindung zwischen dem Kontaktierungsmittel 44 und
den durch die Elektrode 42 repräsentierten Elektroden ergibt
und andererseits eine durch Sintern hergestellte Verbindung zwischen dem
Kontaktierungsmittel 47 und den durch die Elektrode 43 repräsentierten
Elektroden ergibt.
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Anschließend wird
jeweils ein drahtförmiges oder
stiftförmiges,
glasfreies Kompositmaterial in die Ausnehmungen 49, 49' eingebracht,
welches entsprechend dem anhand 1 beschriebenen
Ausführungsbeispiel
aus Metallpulvern besteht.
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Die
folgende Sinterung zur Ausbildung der Füllmittel 52, 53 erfolgt
durch ein weiteres Sinterverfahren. Dabei besteht der Vorteil, dass
sich das keramische Material des Aktors 17 bei dem weiteren
Sinterverfahren aufgrund der bereits ausgebildeten Kontaktierungsmittel 44, 47 gegenüber dem
Material der auszubildenden Füllmittel 52, 53 nicht
verwinden kann, selbst wenn das Schwindungsverhalten des keramischen
Materials des Aktors 17 verschieden ist zu dem Schwindungsverhalten
der Füllmittel 52, 53. Somit
wird ein zuverlässiger
elektrischer Kontakt zwischen dem Füllmittel 52 und den
durch die Elektrode 42 representierten Elektroden sowie
dem Füllmittel 53 und
den durch die Elektrode 43 repräsentierten Elektroden gewährleistet.
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Außerdem kann
das weitere Sinterverfahren zur Ausbildung der Füllmittel 52, 53 bei
einer niedrigeren Temperatur durchgeführt werden als das Sinterverfahren
bei dem das Material des Aktors 17 mit den Kontaktierungsmitteln 44, 47 erstmals
zusammen gesintert wird. Daher kann das Kompositmaterial auch aus
einem kostengünstigeren
Material, zum Beispiel nur aus Silber, hergestell werden, wodurch sich
die Herstellungskosten des Brennstoffeinspritzventils 1 weiter
verringern.
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Die
Aussparungen 46, 48 zur Anbindung der elektrischen
Leitungen 26, 27 werden dann beispielsweise durch
Bohren in den gesinterten Füllmitteln 52, 53 ausgebildet.
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Die
Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.