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DE102004026149A1 - Technik zum Erzeugen mechanischer Spannung in unterschiedlichen Kanalgebieten durch Bilden einer Ätzstoppschicht, die eine unterschiedlich modifizierte innere Spannung aufweist. - Google Patents

Technik zum Erzeugen mechanischer Spannung in unterschiedlichen Kanalgebieten durch Bilden einer Ätzstoppschicht, die eine unterschiedlich modifizierte innere Spannung aufweist. Download PDF

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DE102004026149A1
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dielectric layer
stress
transistor element
layer
transistor
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DE102004026149A
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English (en)
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Kai Frohberg
Matthias Schaller
Massud Aminpur
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Advanced Micro Devices Inc
Original Assignee
Advanced Micro Devices Inc
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Publication date
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Priority to CNB2005800173743A priority patent/CN100562986C/zh
Priority to JP2007515062A priority patent/JP4890448B2/ja
Priority to GB0624048A priority patent/GB2442995B/en
Priority to PCT/US2005/010516 priority patent/WO2005119760A1/en
Priority to TW094115162A priority patent/TWI405304B/zh
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Abstract

Durch Vorsehen einer Kontaktätzstoppschicht kann die mechanische Spannung in Kanalgebieten unterschiedlicher Transistorarten in effizienter Weise gesteuert werden, wobei Zugspannungsbereiche und Druckspannungsbereiche der Kontaktätzstoppschicht durch gut etablierte Prozesse, etwa eine nasschemische Ätzung, Plasmaätzung, Ionenimplantation und Plasmabehandlung, erhalten werden können. Somit kann eine deutliche Verbesserung des Transistorverhaltens erreicht werden, ohne dass deutlich zur Prozesskomplexität beigetragen wird.

Description

  • GEBIET DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
  • Im Allgemeinen betrifft die vorliegende Erfindung die Herstellung integrierter Schaltungen und betrifft insbesondere die Herstellung von Feldeffekttransistoren mit einem Kanalgebiet mit einer spezifizierten inneren Spannung, um die Ladungsträgerbeweglichkeit zu verbessern.
  • Die Herstellung integrierter Schaltungen erfordert das Bilden einer großen Anzahl an Schaltungselementen auf einer gegebenen Schaltungsfläche gemäß einem spezifizierten Schaltungsplan. Es werden gegenwärtig eine Vielzahl von Prozesstechnologien ausgeübt, wobei für komplexe Schaltungen, etwa Mikroprozessoren, Speicherchips und dergleichen, die CMOS-Technologien gegenwärtig die vielversprechendste Lösung auf Grund der überlegenen Eigenschaften in Hinblick auf Arbeitsgeschwindigkeit und/oder Leistungsaufnahme ist. Während der Herstellung komplexer integrierter Schaltungen unter Anwendung der CMOS-Technologie werden Millionen komplementärer Transistoren, d. h. N-Kanaltransistoren und P-Kanaltransistoren, auf einem Substrat ausgebildet, das eine kristalline Halbleiterschicht aufweist. Ein MOS-Transistor umfasst, unabhängig davon, ob ein N-Kanaltransistor oder P-Kanaltransistor betrachtet wird, sogenannte PN-Übergänge, die an einer Grenzfläche stark dotierter Drain- und Sourcegebiete mit einem invers dotierten Kanalgebiet gebildet sind, das zwischen dem Draingebiet und dem Sourcegebiet ausgebildet ist. Die Leitfähigkeit des Kanalgebiets, d. h. die Stromtreiberfähigkeit des leitenden Kanals wird durch eine Gateelektrode gesteuert, die über dem Kanalgebiet ausgebildet und davon durch eine dünne isolierende Schicht getrennt ist. Die Leitfähigkeit des Kanalgebiets bei der Ausbildung eines leitenden Kanals auf Grund des Anlegens einer geeigneten Steuerspannung an die Gateelektrode hängt von der Dotierstoffkonzentration, der Beweglichkeit der Ladungsträger und – für eine gegebene Ausdehnung des Kanalgebiets in der Transistorbreitenrichtung – von dem Abstand zwischen dem Source- und dem Draingebiet ab, der auch als die Kanallänge bezeichnet wird. Somit bestimmt in Kombination mit dem Vermögen, rasch einen leitenden Kanal unterhalb der isolierenden Schicht beim Anlegen der Steuerspannung an die Gateelektrode zu bilden, die Leitfähigkeit des Kanals im Wesentlichen das Verhalten der MOS-Transistoren. Somit wird durch die Verringerung der Kanallänge – und in Verbindung damit die Verringerung des Kanalwiderstands – die Kanallänge ein wesentliches Herstellungskriterium, um einen Anstieg der Arbeitsgeschwindigkeit der integrierten Schaltungen zu erreichen.
  • Das Reduzieren der Transistorabmessungen zieht jedoch eine Vielzahl von Problemen nach sich, die damit einhergehen und die berücksichtigt werden müssen, um nicht die Vorteile unnötig aufzuheben, die durch das stetige Verringern der Kanallänge von MOS-Transistoren erreicht werden. Ein wesentliches Problem in dieser Hinsicht ist das Entwickeln fortschrittlicher Photolithographie- und Ätzstrategien, um zuverlässig und reproduzierbar Schaltungselemente mit kritischen Abmessungen, etwa die Gateelektrode der Transistoren, für eine neue Bauteilgeneration herzustellen. Ferner sind äußerst aufwendige Dotierstoffprofile in der vertikalen Richtung sowie in der lateralen Richtung in den Drain- und Sourcegebieten erforderlich, um den geringen Schichtwiderstand und Kontaktwiderstand in Verbindung mit einer gewünschten Kanalsteuerbarkeit zu erreichen. Des weiteren stellt die vertikale Position der PN-Übergänge in Bezug auf die Gateisolationsschicht ebenso ein wichtiges Herstellungskriterium im Hinblick auf die Steuerung der Leckströme dar. Somit erfordert das Verringern der Kanallänge auch ein Verringern der Tiefe der Drain- und Sourcegebiete in Bezug auf die Grenzfläche, die zwischen der Gateisolationsschicht und dem Kanalgebiet ausgebildet ist, wodurch anspruchsvolle Implantationstechniken erforderlich sind. Gemäß weiterer Lösungsvorschläge werden epitaxial gewachsene Gebiete mit einem spezifizierten Versatz zu der Gateelektrode gebildet, die als erhöhte Drain- und Sourcegebiete bezeichnet werden, um eine erhöhte Leitfähigkeit der erhöhten Drain- und Sourcegebiete bereitzustellen, wobei gleichzeitig ein flacher PN-Übergang in Bezug auf die Gateisolationsschicht beibehalten wird.
  • Unabhängig von dem angewendeten technologischen Vorgehen sind fortschrittliche Techniken für die Herstellung von Abstandselementen erforderlich, um die äußert komplexen Dotierstoffprofile zu schaffen und um als eine Maske bei der Herstellung von Metallsilizidgebieten in der Gateelektrode und den Drain- und Sourcegebieten in einer selbstjustierenden Weise zu dienen. Da die ständige Größenreduzierung der kritischen Abmessungen, d. h. der Gatelänge der Transistoren, die Anpassung und möglicherweise die neue Entwicklung von Prozesstechniken hinsichtlich der oben benannten Prozessschritte erfordert, wurde vorgeschlagen, das Bauteilverhalten der Transistorelemente auch durch Erhöhen der Ladungsträgerbeweglichkeit in dem Kanalgebiet für eine gegebene Kanallänge zu verbessern. Im Prinzip können zumindest zwei Mechanismen kombiniert oder unabhängig voneinander angewendet werden, um die Beweglichkeit der Ladungsträger in dem Kanalgebiet zu erhöhen. Erstens, die Dotierstoffkonzentration in dem Kanalgebiet kann verringert werden, wodurch Streuereignisse der Ladungsträger verringert und damit die Leitfähigkeit erhöht wird. Jedoch beeinflusst das Verringern der Dotierstoffkonzentration in dem Kanalgebiet deutlich auch die Schwellwertspannung des Transistorbauelements, wodurch eine Reduzierung der Dotierstoffkonzentration eine wenig attraktive Möglichkeit darstellt, sofern nicht andere Mechanismen entwickelt werden, um die gewünschte Schwellwertspannung einzustellen. Zweitens, die Gitterstruktur in dem Kanalgebiet kann modifiziert werden, beispielsweise durch Erzeugen von Zug- oder Druckspannung, was zu einer modifizierten Beweglichkeit für Elektronen bzw. Löcher führt. Beispielsweise erhöht ein Erzeugen von Zugspannung in dem Kanalgebiet die Beweglichkeit von Elektronen, wobei abhängig von der Größe der Zugspannung ein Anstieg der Beweglichkeit von bis zu 20% erreicht werden kann, was sich wiederum direkt in einem entsprechenden Anstieg der Leitfähigkeit ausdrückt. Andererseits kann Druckspannung in dem Kanalgebiet die Beweglichkeit von Löchern erhöhen, wodurch sich die Möglichkeit ergibt, das Verhalten von P-Transistoren zu verbessern. Folglich wurde vorgeschlagen, beispielsweise eine Silizium/Germanium-Schicht oder eine Silizium/Kohlenstoff-Schicht in oder unterhalb des Kanalgebiets einzufügen, um Zugspannung oder Druckspannung zu erzeugen. Obwohl das Transistorverhalten merklich durch das Einfügen von spannungserzeugenden Schichten in oder unterhalb des Kanalgebiets verbessert werden kann, muss ein großer Aufwand betrieben werden, um die Herstellung entsprechender Spannungsschichten in die konventionelle und gut etablierte CMOS-Technik einzufügen. Beispielsweise müssen zusätzliche epitaxiale Wachstumstechniken entwickelt und in den Prozessablauf eingefügt werden, um die germanium- oder kohlenstoffenthaltenden Spannungsschichten an geeigneten Positionen in oder unterhalb des Kanalgebiets auszubilden. Somit wird die Prozesskomplexität deutlich erhöht, wodurch die Produktionskosten ansteigen und die Gefahr einer Verringerung der Produktionsausbeute erhöht wird.
  • Ferner ist das Erzeugen von Spannung in zuverlässiger und gesteuerter Weise durch andere Komponenten, etwa Abstandselemente, schwierig, da die Herstellung der Abstandsele mente sorgfältig an den Implantationsprozess und die Silizidierung angepasst werden muss, insbesondere für äußerst größenreduzierte Bauelemente, und daher nur wenig Flexibilität für Prozessänderungen vorhanden ist, um auch andere Anforderungen im Hinblick auf die Spannungseigenschaften zu berücksichtigen.
  • Angesichts der oben beschriebenen Situation besteht ein Bedarf für eine alternative Technik, die das Erzeugen gewünschter Spannungsbedingungen in der Transistorstruktur ermöglicht, ohne dass komplexe und teuere epitaxiale Wachstumstechniken oder Änderungen kritischer Herstellungsschritte, etwa der Herstellung von Abstandselementen, erforderlich sind.
  • ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
  • Im Allgemeinen richtet sich die vorliegende Erfindung an eine Technik, die das Erzeugen gewünschter Spannungsbedingungen innerhalb des Kanalgebiets unterschiedlicher Transistorelemente ermöglicht, indem die Spannungseigenschaften einer Kontaktätzstoppschicht modifiziert werden, die nach der Fertigstellung der grundlegenden Transistorstruktur zur Herstellung von Kontaktöffnungen zu den Gate-, Drain- und Sourceanschlüssen in einem dielektrischen Zwischenschichtmaterial gebildet wird. Bekanntlich wird bei der Reduzierung der Strukturgrößen von Transistorelementen eine zuverlässige und präzise Steuerung der mechanischen Spannung, die in das Transistorelemente eingeführt wird, zunehmend wichtig, um Auswirkungen zu handhaben, etwa die Ansammlung von Defekten, die Ausbildung von Hohlräumen, die Änderung des elektrischen Verhaltens und dergleichen, wobei insbesondere die spannungsinduzierte Modifizierung des elektrischen Verhaltens positiv ausgenutzt werden kann, um das Bauteilverhalten zu verbessern. Die effektive Steuerung mechanischer Spannung in dem Kanalgebiet, d. h. eine effektive Spannungsbearbeitung, kann erreicht werden, indem der Einfluss der Seitenwandabstandselemente und der Kontaktätzstoppschicht berücksichtigt werden, da diese beiden Schichten direkt über der Transistorstruktur angeordnet sind. Erfindungsgemäß kann eine effektive Spannungsbearbeitung erreicht werden, indem die intrinsischen Spannungseigenschaften der Kontaktätzstoppschicht so modifiziert werden, um unterschiedliche Spannungsbedingungen für unterschiedliche Transistorelemente bereitzustellen, wobei gleichzeitig ein hohes Maß an Kompatibilität mit konventionellen und gut etablierten Prozesstechniken beibehalten wird.
  • Gemäß einer anschaulichen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das Herstellen einer dielektrischen Schicht über einem ersten Transistorelement und einem zweiten Transistorelement, wobei die dielektrische Schicht eine erste spezifizierte intrinsische mechanische Spannung aufweist. Ferner wird eine Maskenschicht über dem ersten und dem zweiten Transistorelement so gebildet, um einen ersten Bereich der über dem ersten Transistorelement gebildeten dielektrischen Schicht freizulegen und um einen zweiten Bereich der über dem zweiten Transistorelement gebildeten dielektrischen Schicht zu bedecken. Schließlich wird die erste intrinsische Spannung in dem ersten Bereich in eine modifizierte intrinsische Spannung durch Ionenbeschuss des ersten Bereichs modifiziert.
  • Gemäß einer weiteren anschaulichen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das Bilden einer ersten dielektrischen Schicht über einem ersten Transistorelement und einem zweiten Transistorelement, wobei die erste dielektrische Schicht eine erste spezifizierte intrinsische mechanische Spannung aufweist. Ferner wird ein erster Bereich der ersten dielektrischen Schicht, der über dem ersten Transistorelement ausgebildet ist, selektiv entfernt. Weiterhin wird eine zweite dielektrische Schicht über dem ersten Transistorelement und einem zweiten Bereich der ersten dielektrischen Schicht, der über den zweiten Transistorelement ausgebildet ist, gebildet, wobei die zweite dielektrische Schicht eine zweite intrinsische Spannung aufweist, die sich von der ersten intrinsischen Spannung unterscheidet. Schließlich wird ein zweiter Bereich der zweiten dielektrischen Schicht, der über dem zweiten Bereich der ersten dielektrischen Schicht ausgebildet ist, selektiv entfernt.
  • Gemäß einer noch weiteren anschaulichen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst ein Halbleiterbauelement ein erstes Transistorelement mit einem ersten Kanalgebiet und einer ersten dielektrischen Schicht, die das erste Transistorelement umschließt, wobei die erste dielektrische Schicht eine erste Spannung in dem ersten Kanalgebiet hervorruft. Des weiteren umfasst das Halbleiterbauelement ein zweites Transistorelement mit einem zweiten Kanalgebiet und einer zweiten dielektrischen Schicht, wobei die zweite dielektrische Schicht das zweite Transistorelement umschließt und eine zweite Spannung in dem zweiten Kanalgebiet hervorruft, wobei sich die zweite Spannung von der ersten Spannung unterscheidet.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Vorteile, Aufgaben und Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den angefügten Patentansprüchen definiert und gehen aus der folgenden detaillierten Beschreibung hervor, wenn diese mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen studiert wird; es zeigen:
  • 1a bis 1g schematisch Querschnittsansichten eines Halbleiterbauelements mit zwei Transistorelementen während diverser Herstellungsphasen, wobei die intrinsische mechanische Spannung einer Kontaktätzstoppschicht mittels einer Behandlung mit nicht reaktiven Ionen gemäß anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung modifiziert wird;
  • 2a bis 2j schematisch Querschnittsansichten eines Halbleiterbauelements mit zwei unterschiedlichen Transistorelementen, wobei die intrinsische Spannung der Kontaktätzstoppschicht mittels einer Behandlung mit nicht reaktiven Ionen gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung modifiziert wird; und
  • 3a bis 3g schematisch Querschnittsansichten eines Halbleiterbauelements mit zwei unterschiedlichen Transistorarten, die entsprechend gestaltete Kontaktätzstoppschichten erhalten, indem selektiv Bereiche davon entfernt werden mittels Trockenätzverfahren gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Obwohl die vorliegende Erfindung mit Bezug zu den Ausführungsformen beschrieben ist, wie sie in der folgenden detaillierten Beschreibung sowie in den Zeichnungen dargestellt sind, sollte es selbstverständlich sein, dass die folgende detaillierte Beschreibung sowie die Zeichnungen nicht beabsichtigen, die vorliegende Erfindung auf die speziellen anschaulichen offenbarten Ausführungsformen einzuschränken, sondern die beschriebenen anschaulichen Ausführungsformen stellen lediglich beispielhaft die diversen Aspekte der vorliegenden Erfindung dar, deren Schutzbereich durch die angefügten Patentansprüche definiert ist.
  • Die vorliegende Erfindung beruht auf dem Konzept, dass eine effektive Spannungsbearbeitung in dem Kanalgebiet unterschiedlicher Transistorarten wirksam erreicht werden kann, indem die intrinsische Spannung einer dielektrischen Schicht modifiziert wird, die mit der Transistorstruktur in Kontakt ist oder die zumindest in der Nähe der Transistorstruktur angeordnet ist. Die Modifizierung der intrinsischen Spannung der dielektrischen Schicht kann erreicht werden, indem Prozessparameter eingestellt werden und/oder mittels einer Behandlung mit nicht reaktiven Ionen. Da die dielektrische Schicht, die über der Transistorstruktur angeordnet ist, und die auch zumindest teilweise als eine Kontaktätzstoppschicht dienen kann, einen großen Bereich der Transistorstruktur bedeckt, ermöglicht die mechanische Ankopplung an die Transistorstruktur eine wirksame Spannungsbearbeitung in dem Kanalgebiet, ohne dass wesentliche Modifizierungen während des Transistorherstellungsprozesses erforderlich sind. Ferner ermöglicht die vorliegende Erfindung die Modifizierung oder Ausbildung entsprechender dielektrischer Schichten mit unterschiedlichen Spannungseigenschaften an unterschiedlichen Chippositionen oder sogar für unterschiedliche Chips innerhalb des Substrats. Somit erlaubt auf „lokalem Maßstab" es die vorliegende Erfindung, unterschiedliche, spannungshervorrufende dielektrische Schichten an Transistorelementen herzustellen, die mit geringem Abstand ausgebildet sind, etwa komplementäre Transistorpaare eines CMOS-Bauteils, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird, das Gesamtverhalten sogar komplexer CMOS-Bauelemente, etwa von CPU's, Speicherchips und dergleichen zu verbessern. Somit kann für eine vorgegebene Transistorgeometrie, d. h. für einen vorgegebenen Technologieknotenpunkt, eine höhere Arbeitsgeschwindigkeit mit dem selben Maß an Leckstrom erreicht werden, oder für eine gegebene Arbeitsgeschwindigkeit können die Leckströme und damit die Leistungsaufnahme reduziert werden. Auf einem mehr globaleren Maßstab können Prozessungleichförmigkeiten, die sich als eine Abweichung elektrischer Eigenschaften der Bauteile zeigen, die an unterschiedlichen Positionen einer Scheibe angeordnet sind, oder als Abweichungen von Bauelemente, die auf unterschiedlichen Scheiben ausgebildet sind, verringert oder kompensiert werden, indem selektiv der Pegel der Spannung an unterschiedlichen Scheiben oder Scheibenpositionen entsprechend angepasst wird, wobei die Spannungsanpassung auf Transistorebene stattfindet, d. h. in den Kanalgebieten der beteiligten Transistorbauelemente und damit die Spannungsbearbeitung äußerst effizient macht.
  • Wie zuvor erläutert ist, werden spannungsinduzierte Probleme relevanter bei zunehmender Miniaturisierung der Strukturgrößen und somit ist die vorliegende Erfindung insbesondere vorteilhaft in Verbindung mit äußerst größenreduzierten Halbleiterbauelemente, wodurch die Aussicht für eine weitere Bauteilreduzierung geboten wird, ohne dass eine wesentliche Abnahme der Leistung zu befürchten ist, die durch die Problematik der mechanischen Spannungen hervorgerufen wird.
  • Mit Bezug zu den Zeichnungen werden nun weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung detaillierter beschrieben.
  • 1a zeigt schematisch eine Querschnittsansicht eines Halbleiterbauelements 150 mit einem ersten Transistorelement 100n und einem zweiten Transistorelement 100p. Die Transistorelemente 100n, 100p können unterschiedliche Arten von Transistorelementen, etwa einen n-Kanaltransistor und einen p-Kanaltransistor, oder Transistoren der gleichen oder unterschiedlichen Arten repräsentieren, die an unterschiedlichen Chippositionen oder Substratpositionen angeordnet sind, und in besonderen Ausführungsformen kann der Transistor 100n einen n-Kanaltransistor und der zweite Transistor 100p einen p-Kanaltransistor repräsentieren, die beide so angeordnet sind, um ein komplementäres Transistorpaar zu bilden. Obwohl die Transistoren 100n und 100p sich voneinander in Größe, Leitfähigkeitsart, Position, Funktion und dergleichen unterscheiden können, sind die Transistoren der Einfachheit halber so gezeigt, dass sie im Wesentlichen den gleichen Aufbau aufweisen und daher sind entsprechende Komponenten der Transistoren 100n und 100p durch die gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Ferner sollte beachtet werden, dass obwohl die vorliegende Erfindung besonders vorteilhaft ist für Transistorelemente ohne spannungsinduzierende Komponenten, etwa zusätzliche Epitaxialschichten, die in oder unterhalb der entsprechenden Kanalgebiete ausgebildet sind, die vorliegende Erfindung auch mit derartigen zusätzlichen spannungserzeugenden Techniken kombiniert werden kann. Ferner sollte beachtet werden, dass in der folgenden detaillierten Beschreibung weiterer anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auf Transistorelemente Bezug genommen wird, die als SOI-(Silizium auf Isolator) Bauelemente ohne erhöhte Drain- und Sourcegebiete bereitgestellt sind. Wie jedoch im Verlaufe der Beschreibung deutlich wird, kann die vorliegende Erfindung ebenso auf Transistorelemente angewendet werden, die auf Halbleitervollsubstraten hergestellt sind, und ebenso auf Transistorarchitekturen angewendet werden kann, in denen erhöhte Drain- und Sourcegebiete verwendet sind.
  • Das Halbleiterbauelement 150 umfasst ein Substrat 101 mit einer darauf ausgebildeten isolierenden Schicht 102, etwa einer vergrabenen Siliziumdioxidschicht, einer Siliziumnitridschicht und dergleichen, woran sich eine kristalline Halbleiterschicht 103 anschließt, die in der folgenden Beschreibung als „Silizumschicht" bezeichnet wird, da der größte Teil integrierter Schaltungen mit komplexen Logikschaltungen auf der Grundlage von Silizium hergestellt wird. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Halbleiterschicht 103 aus einem beliebigen geeigneten Halbleitermaterial entsprechend den Entwurfserfordernissen aufgebaut sein kann. Der erste und der zweite Transistor 100n, 100p können voneinander durch eine Isolationsstruktur 120, beispielsweise in Form einer Flachgrabenisolation getrennt sein. Der erste Transistor 100 umfasst ferner eine Gateelektrodenstruktur 105 mit einem Halbleiterbereich 106, etwa einem Polysiliziumbereich und einem metallenthaltenden Bereich 108, der beispielsweise in Form eines Metallsilizids vorgesehen ist. Die Gateelektrodenstruktur 105 umfasst ferner eine Gateisolationsschicht 107, die die Gateelektrodenstruktur 105 von einem Kanalgebiet 104 trennt, das wiederum in lateraler Richtung geeignet dotierte Source- und Draingebiete 111 mit darin ausgebildeten Metallsilizidgebieten 112 trennt. Ein Abstandselemente 110 ist benachbart zu den Seitenwänden der Gateelektrodenstruktur 105 ausgebildet und ist davon durch eine Beschichtung 109 getrennt, die auch zwischen den Source- und Draingebieten 111 und dem Abstandselement 110 ausgebildet ist. In einigen Fällen kann die Beschichtung 109 weggelassen werden.
  • Der zweite Transistor 100p kann im Wesentlichen den gleichen Aufbau und die gleichen Komponenten aufweisen, wobei das Kanalgebiet 104 und die Drain- und Sourcegebieten 111 andere Dotierstoffe im Vergleich zu den entsprechenden Gebieten des Transistors 100n aufweisen können, wenn der erste und der zweite Transistor 100n, 100p Transistorelemente unterschiedlicher Leitfähigkeitstypen repräsentieren.
  • Ein typischer Prozessablauf zur Herstellung des Halbleiterbauelements 150, wie es in 1a gezeigt ist, kann die folgenden Prozesse umfassen. Das Substrat 101, die isolierende Schicht 102 und die Halbleiterschicht 103 können durch moderne Scheibenverbundtechniken hergestellt werden, wenn das Halbleiterbauelement 150 ein SOI-Bauelement repräsentiert, oder das Substrat 101 kann ohne die isolierende Schicht 102 als ein Halbleitervollsubstrat bereitgestellt sein, wobei die Halbleiterschicht 103 einen oberen Bereich des Substrats repräsentieren kann, oder durch epitaxiale Wachstumstechniken hergestellt sein kann.
  • Danach wird die Gateisolationsschicht 107 abgeschieden und/oder durch Oxidation gemäß gut etablierter Prozesstechniken gebildet, woran sich die Abscheidung eines Gateelektrodenmaterials, etwa Polysilizium, mittels chemischer Dampfabscheidung (CVD) bei geringem Druck anschließt. Anschließend werden das Gateelektrodenmaterial und die Gateisolationsschicht 107 durch fortschrittliche Photolithographie- und Ätztechniken in Übereinstimmung mit gut etablierten Prozessrezepten strukturiert. Anschließend werden Implantationssequenzen in Verbindung mit dem Herstellungsprozess für das Ausbilden des Abstandselements 110 durchgeführt, wobei das Abstandselement 110 als zwei oder mehrere unterschiedliche Abstandselemente mit zwischendurch ausgeführten Implantationsprozessen hergestellt werden kann, wenn eine in lateraler Richtung anspruchsvoll profilierte Dotierstoffkonzentration für die Drain- und Source-Gebiete 111 erforderlich ist. Beispielsweise können Erweiterungsgebiete mit geringerer Eindringtiefe erforderlich sein. Nach Ausheizprozessen zum Aktivieren und zum teilweise Ausheilen von durch die Implantation hervorgerufenen Kristallschäden werden die Metallsilizidgebiete 108 und 112 gebildet, indem ein hochschmelzendes Metall abgeschieden und eine chemische Reaktion mit dem darunter liegenden Silizium bewirkt wird, wobei das Abstandselement 110 als eine Reaktionsmaske zur Verhinderung oder zur Reduzierung der Ausbildung einer Metallverbindung zwischen der Gateelektrodenstruktur 105 und den Drain- und Sourcegebieten 111 dient.
  • 1b zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 150 mit einer ersten dielektrischen Schicht 116, die über den Transistorelementen 110n und 110p gebildet ist. Typischerweise sind die Transistorelemente 110n, 110p in einem dielektrischen Zwischenschichtmaterial (in 1b nicht gezeigt) eingebettet, über welchem entsprechende Metallisierungsschichten herzustellen sind, um die erforderlichen elektrischen Verbindungen zwischen den einzelnen Schaltungselementen zu schaffen. Das dielektrische Zwischenschichtmaterial wird durch einen anisotropen Ätzprozess strukturiert, um Kontakte zu der Gateelektrodenstruktur 105 und den Drain- und Sourcegebieten 111 herzustellen. Da dieser anisotrope Ätzprozess bis zu unterschiedlichen Tiefen durchgeführt werden muss, wird üblicherweise eine zuverlässige Ätzstoppschicht vorgesehen, um ein Materialabtrag an der Gateelektrodenstruktur 105 zu vermeiden, wenn die Ätzfront die Gateelektrode 105 erreicht und dann zu den Drain- und Sourcegebieten 111 weiterwandert. Somit ist in speziellen Ausführungsformen die erste dielektrische Schicht 116 so gestaltet, um auch, zumindest teilweise, als eine Ätzstoppschicht für eine Kontaktätzung zu dienen, so dass diese auch als eine Kontaktätzstoppschicht bezeichnet werden kann. Häufig weist das dielektrische Zwischenschichtmaterial Siliziumdioxid auf und damit kann die erste dielektrische Schicht 116 aus Siliziumnitrid aufgebaut sein, da Siliziumnitrid eine gute Ätzselektivität bei gut etablierten anisotropen Prozessrezepten zum Ätzen von Siliziumdioxid aufweist. Insbesondere kann Siliziumnitrid entsprechend gut etablierte Abscheiderezepte abgeschieden werden, wobei die Abscheideparameter so eingestellt werden können, um eine spezifizierte intrinsische mechanische Spannung zu schaffen, während gleichzeitig die gewünschte hohe Ätzselektivität zu Siliziumdioxid beibehalten wird. Typischerweise wird Siliziumnitrid durch plasmaunterstützte chemische Dampfabscheidung (CVD) abgeschieden, wobei beispielsweise Parameter der Plasmaatmosphäre, etwa die Vorspannungsleistung, die der Plasmaatmosphäre zugeführt wird, so variiert werden können, um die in der abgeschiedenen Siliziumnitridschicht hervorgerufene mechanische Spannung einzustellen. Beispielsweise kann die Abscheidung auf der Grundlage gut etablierter Prozessrezepte basierend auf Silan (SiH4) und Ammoniak (NH3), Stickstoffoxid (N2O) oder Stickstoff (N2) in einer Abscheideanlage für plasmaunterstütztes CVD für eine Siliziumnitridschicht durchgeführt werden. Die Spannung in der Siliziumnitridschicht kann durch die Abscheidebedingungen festgelegt werden, wobei beispielsweise eine Druckspannung in Siliziumnitrid von ungefähr 150 MPa bei einer moderat hohen Vorspannungsleistung gemäß gut etablierter Abscheiderezepte erreicht werden kann, während in anderen Ausführungsformen eine Zugspannung von ungefähr 0 bis 1000 MPa erreicht werden kann. Im Allgemeinen hängt die in dem Siliziumnitrid während der Abscheidung erzeugte Spannung von der Gasmischung, der Abscheiderate, der Temperatur und dem Ionenbeschuss ab. Gemäß gut bekannter Rezepte kann der entsprechende Betrag an Zugspannung oder Druckspannung in der Schicht eingestellt werden, indem beispielsweise einer oder mehrere dieser Prozessparameter, die die Plasmaatmosphäre festlegen, während des Abscheidens der Schicht durch plasmaunterstützte chemische Dampfabscheidung variiert werden. Insbesondere die Vorspannungsenergie, die der Plasmaatmosphäre zugeführt wird, kann so variiert werden, um das Maß an Ionenbeschuss während des Abscheideprozesses einzustellen, wodurch Zugspannung oder Druckspannung in der Siliziumnitridschicht erzeugt werden. Um ein gewünschtes Maß an Ionenbeschuss zu erzeugen, werden häufig CVD-Reaktoren mit zwei Frequenzen verwendet, um einen gewünschten Betrag an Vorspannungsleistung einzustellen. Wenn beispielsweise die Zufuhr an Niedrigfrequenzenergie deutlich reduziert oder abgeschaltet wird, wird eine Siliziumnitridschicht mit Zugspannung erzeugt. Andererseits erzeugt eine moderat hohe Vorspannungsleistung Druckspannung in der Siliziumnitridschicht. Ein entsprechender Abschei deprozess kann mit einer beliebigen Abscheideanlage durchgeführt werden, die das Erzeugen einer geeigneten Plasmaatmosphäre ermöglicht.
  • Zum Beispiel kann die erste dielektrische Schicht 116 als eine Siliziumnitridschicht mit einer spezifizierten Druckspannung abgeschieden werden. Es sollte beachtet werden, dass entsprechende Prozessrezepte zum Abscheiden von Siliziumnitrid mit einer gewünschten Größe an Druckspannung oder Zugspannung leicht auf der Grundlage von Testsubstraten erstellt werden können, wobei einer oder mehrere Prozessparameter variiert und die Spannungseigenschaften der Siliziumnitridschichten gemessen und mit den entsprechenden Prozessparametern in Korrelation gesetzt werden können. In der folgenden Beschreibung wird angenommen, dass die erste dielektrische Schicht 116 eine Druckspannung aufweist, während in anderen Ausführungsformen eine Zugspannung erzeugt werden kann.
  • 1c zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 150 mit einer Lackmaske 140, die darauf ausgebildet ist, wobei die Lackmaske 140 das Transistorelement 100n freilegt und das zweite Transistorelement 100p bedeckt. Die Lackmaske 140 kann in Übereinstimmung mit Photolithographiemasken gebildet werden, die auch für die Herstellung von p- und n-Transistoren erforderlich sind, und somit kann die Herstellung der Lackmaske 140 ohne Aufwand in den konventionellen Prozessablauf integriert werden. Ferner wird das Bauelement 150 einer Behandlung 160 mit nicht reaktiven Ionen unterzogen, die beispielsweise Xenon, Germanium und dergleichen enthalten, wenn die Behandlung 160 als eine Ionenimplantationssequenz ausgeführt wird. Auf Grund des Ionenbeschusses wird die molekulare Struktur eines ersten Bereichs 116n der Schicht 116 so modifiziert, um die intrinsische Spannung innerhalb des ersten Bereichs 116n der Schicht 116 deutlich zu reduzieren. Die Prozessparameter der Behandlung 160 können, wenn diese als ein Ionenimplantationsprozess durchgeführt wird, gemäß der Schichtdicke der dielektrischen Schicht 116 und der Art der verwendeten Ionengattung bestimmt werden. Beispielsweise kann eine Dosis von ungefähr 1015 bis 1016 Ionen/cm2 bei einer Implantationsenergie von ungefähr 10 bis 100 keV für eine Schichtdicke von ungefähr 50 bis 100 nm für die oben spezifizierten Ionengattungen angewendet werden. Relevante Parameterwerte können jedoch einfach durch Simulation ermittelt werden. In anderen Ausführungsformen kann die Behandlung 160 in einer Plasmaatmosphäre auf der Grundlage inerter Gase, etwa Argon, Helium und dergleichen, durchgeführt werden, die eine höhere Eindringtiefe bei geringeren Beschleunigungsenergien zeigen, wodurch die in einer Plasmaatmosphäre erzeugten Ionenenergien als geeignet zum Entspannen der intrinsischen Spannung in dem Bereich 116n betrachtet werden kann. Eine geeignete Plasmaatmosphäre kann in einer beliebigen geeigneten Plasmaätz- oder Plasmaabscheideanlage erzeugt werden.
  • 1d zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 150 nach dem Ende des Ionenbeschusses 160 mit einem spannungsreduzierten oder im Wesentlichen spannungsfreien Bereich 116n – abhängig von den Prozesserfordernissen -, der über dem ersten Transistor 100n vorgesehen ist, und mit einem Bereich 116p, der noch die Druckspannung der ursprünglich abgeschiedenen dielektrischen Schicht 116 aufweist. In einigen Ausführungsformen kann die reduzierte intrinsische Spannung des ersten Bereichs 116n oder die deutlich verringerte Druckspannung als ausreichend angesehen werden, um die gewünschte Modifizierung des elektrischen Verhaltens des Kanalgebiets 104 des ersten Transistors 100n zu erreichen, um damit ein im Wesentlichen symmetrisches Verhalten des ersten und des zweiten Transistors 100n, 100p zu erzielen, und die weitere Bearbeitung des Halbleiterbauelements 150 kann fortgesetzt werden, indem ein dielektrisches Zwischenschichtmaterial, etwa Siliziumdioxid, abgeschieden wird und entsprechende Kontaktöffnungen gebildet werden, wobei der erste und der zweite Bereich 116n, 116p als Ätzstoppschichten verwendet werden.
  • 1e zeigt das Halbleiterbauelement 150 gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen, wenn ein ausgeprägtere Modifizierung der Spannungsbedingung in dem Kanalgebiet 104 des ersten Transistors 100n gewünscht ist. Wie zuvor erläutert ist, kann eine Zugspannung in dem Kanalgebiet 104 für eine erhöhte Beweglichkeit von Elektronen sorgen, wenn der Transistor 100n einen n-Transistor repräsentiert. Daher kann eine zweite dielektrische Schicht 117 über dem ersten und dem zweiten Transistor 100n, 100p gebildet werden, die eine intrinsische Spannung aufweist, wie sie für den ersten Transistor 100n gewünscht wird. Beispielsweise kann die dielektrische Schicht 117 so abgeschieden werden, dass diese eine intrinsische Zugspannung mit einer spezifizierten Größe aufweist. In einigen Ausführungsformen kann die Druckspannung in dem zweiten Bereich 116p so gewählt sein, um deutlich die Zugspannung, die von der zweiten dielektrischen Schicht 117 hervorgerufen wird, überzukompensieren, um damit ein gewünschtes Maß an Gesamtspannung in dem Kanalgebiet 104 des zweiten Transistors 100p, beispielsweise eine Druckspannungsbedingung, zu erreichen. In anderen Ausführungsformen kann die teilweise Kompensierung der Druckspannung des zweiten Bereichs 116p durch die Zugspannung der dielektrischen Schicht 117 als unzureichend erscheinen und somit kann die intrinsische Spannung, die von der dielektrischen Schicht 117 über dem zweiten Transistor 100p hervorgerufen wird, modifiziert werden, indem beispielsweise eine Behandlung ähnlich zu der Behandlung 160 ausgeführt wird, oder in anderen Ausführungsformen wird der Bereich der Schicht 117 über dem zweiten Transistor 100p entfernt.
  • 1f zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 150 mit einer Lackmaske 170, die darauf ausgebildet ist und die das erste Transistorelement 100n abdeckt, während sie das zweite Transistorelement 100p freilegt. Des weiteren wird der zweite Transistor 100p einem Plasmaätzprozess 180 unterzogen, um den freigelegten Bereich der Schicht 117 zu entfernen. In einigen Ausführungsformen kann die dielektrische Schicht 117 eine dünne Beschichtung (nicht gezeigt) aufweisen, die auf der ersten dielektrischen Schicht 116 ausgebildet ist, um eine Indikation zu erzeugen, wenn die Ätzfront des Plasmaätzprozesses 180 ungefähr den zweiten Bereich 116p der Schicht 116 erreicht, oder die Beschichtung kann als eine Ätzstoppschicht dienen.
  • 1g zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 150 nach der Entfernung des freigelegten Bereichs der Schicht 117 und nach dem Entfernen der Lackmaske 170. Somit ist eine in dem Kanalgebiet 104 des ersten Transistors 100n erzeugte Spannung im Wesentlichen durch die zweite dielektrische Schicht 117 bestimmt, während die Spannung in dem Kanalgebiet 104 des zweiten Transistors 100p im Wesentlichen durch den zweiten Bereich 116p festgelegt ist. Es sollte beachtet werden, dass die Art und die Größe der intrinsischen Spannung in der ersten dielektrischen Schicht 116 und der zweiten dielektrischen Schicht 117 entsprechend den Entwurfserfordernissen festgelegt werden kann und nicht notwendigerweise so gewählt werden muss, wie dies zuvor beschrieben ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann der in 1f gezeigte Plasmaätzprozess 180 durch einen Ionenbeschuss ersetzt werden, der ähnlich zu dem Ionenbeschuss 160 in 1c ist, um damit die Spannung in dem freigelegten Bereich der dielektrischen Schicht 117 zu verringern oder aufzuheben, ohne dass die Schicht entfernt wird. Durch geeignetes Festlegen der Implantationsparameter oder der Parameter für eine Plasmaatmosphäre kann das Maß an Spannungsrelaxation in geeigneter Weise so gesteuert werden, um die gewünschte gesamte induzierte Spannung in dem Kanalgebiet 104 des zweiten Transistors 100p zu erreichen. Auf diese Weise kann eine im Wesentlichen äquivalente Schichtdicke für die Schichten 116 und 117 über dem ersten und dem zweiten Transistorelement 100n, 100p erhalten werden, wodurch im Wesentlichen identische Ätzbedingungen während eines nachfolgenden Ätzprozesses für Kontaktöffnungen erreicht werden.
  • Ferner werden in den zuvor beschriebenen Ausführungsformen in vorteilhafter Weise eine Zugspannung in n-Transistoren und eine Druckspannung in p-Transistoren erzeugt. Jedoch kann eine beliebige andere Kombination an Spannungen erzeugt werden. Insbesondere können mehr als zwei unterschiedliche Spannungspegel an mehr als zwei unterschiedlichen Substratpositionen erreicht werden. Beispielsweise kann der Ionenbeschuss 160 in mehreren Schritten, möglicherweise mit unterschiedlichen Parametern, ausgeführt werden, wobei jeder Schritt mit einer anderen Lackmaske 140 ausgeführt wird. In ähnlicher Weise muss der Plasmaätzprozess 180 die entsprechende Schicht 117 nicht vollständig entfernen und kann ebenso in mehreren Schritten unter Anwendung unterschiedlicher Lackmasken 170 ausgeführt werden.
  • Mit Bezug zu den 2a bis 2j werden nunmehr weitere anschauliche Ausführungsformen beschrieben.
  • In 2a umfasst ein Halbleiterbauelement 250 ein erstes Transistorelement 200n und ein zweites Transistorelement 200p. Der Aufbau des ersten und des zweiten Transistorelements 200n und 200p kann der gleiche sein, wie dies mit Bezug zu 1a beschrieben ist, und es werden somit die gleichen Bezugszeichen verwendet, mit Ausnahme einer führenden „2" anstelle einer führenden „1". Daher wird eine detaillierte Beschreibung dieser Komponenten weggelassen.
  • 2b zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 250 mit einer darauf ausgebildeten ersten dielektrischen Schicht 216, die eine erste Beschichtung 216a, eine spannungsinduzierende Schicht 216b und eine zweite Beschichtung 216c aufweist. In einer Ausführungsform können die Beschichtungen 216a und 216c aus Siliziumdioxid aufgebaut sein, während die spannungsinduzierende Schicht 216b Siliziumnitrid aufweisen kann. Abscheiderezepte für Siliziumdioxid sind im Stand der Technik gut etabliert und können daher vorteilhaft bei der Herstellung der Beschichtungen 216 und 216c angewendet werden. Hinsichtlich der Herstellung der spannungsinduzierenden Schicht 216b gelten die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu der dielektrischen Schicht 116 in 1b dargelegt sind. Der Einfachheit halber wird angenommen, dass die spannungsinduzierende Schicht 216b eine Druckspannung aufweist, die auf das zweite Transistorelement 200p übertragen wird, während der erste Transistor 200n eine Zugspannung erhalten soll. In anderen Ausführungsformen kann jedoch die spannungsinduzierende Schicht 216b eine Zugspannung aufweisen.
  • 2c zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 250 mit einer Lackmaske 240, die darauf ausgebildet ist und die den zweiten Transistor 200p bedeckt und den ersten Transistor 200n freilegt. Ferner unterliegt das Halbleiterbauelement 250 einem nasschemischen Ätzprozess 260, um den freigelegten Bereich der Beschichtung 216c zu entfernen. In einer speziellen Ausführungsform basiert der nasschemische Ätzprozess auf verdünnter Fluorsäure (HF), die Siliziumdioxid der Beschichtung 216c angreift, die jedoch für die Lackmaske 240 ein deutlich reduzierte Ätzrate aufweist. Entsprechende Ätzrezepte zum selektiven Entfernen von Siliziumdioxid mittels HF sind im Stand der Technik gut bekannt.
  • 2d zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 250 nach dem Entfernen des freigelegten Bereichs der Beschichtung 216c und nach dem Entfernen der Lackmaske 240. Somit ist das zweite Transistorelement 200p weiterhin von der Beschichtung 216c bedeckt, während die spannungsinduzierende Schicht 216b über dem ersten Transistor 200n freigelegt ist.
  • In Fig. 2e unterliegt das Halbleiterbauelement 250 einem weiteren nasschemischen Ätzprozess 261, der so gestaltet ist, um die spannungsinduzierende Schicht 216b selektiv zu entfernen, während die Beschichtungen 216a und 216c im Wesentlichen nicht angegriffen werden. In einer anschaulichen Ausführungsform kann die spannungsinduzierende Schicht 216b aus Siliziumnitrid aufgebaut sein und somit kann die Ätzchemie auf der Grundlage heißer Phosphorsäure (H3PO4) aufgebaut sein, die eine ausgezeichnete Ätzselektivität in Bezug auf Siliziumdioxid aufweist. Somit wird die spannungsinduzierende Schicht 216b über dem zweiten Transistorelement 200p beibehalten, mit Ausnahme kleiner Unterätzbereiche (nicht gezeigt), wohingegen die spannungsinduzierende Schicht 216b über dem ersten Transistorelement 200n im Wesentlichen vollständig entfernt wird.
  • 2f zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 250 mit einer weiteren Lackmaske 241, die darauf gebildet ist und die das erste Transistorelement 200n bedeckt, während das zweite Transistorelement 200p freigelegt ist. Ferner unterliegt das Halbleiterbauelement 250 einem weiteren nasschemischen Ätzprozess 262, um die freigelegte Beschichtung 216c über dem zweiten Transistorelement 200p zu entfernen. Ähnlich wie bei dem Ätzprozess 260 kann der Prozess 262 auf der Grundlage von HF durchgeführt werden, wenn die Beschichtung 216c aus Siliziumdioxid aufgebaut ist, während die Beschichtung 216a auf dem ersten Transistor 200n durch die Lackmaske 241 geschützt ist.
  • 2g zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 250 nach Beendigung des nasschemischen Ätzprozesses 262 und nach dem Entfernen der Lackmaske 241. Somit weist der zweite Transistor 200p die freigelegte spannungsinduzierende Schicht 216b darauf ausgebildet auf, während der erste Transistor 200n noch von der Beschichtung 216a bedeckt ist. Als nächstes kann eine weitere dielektrische Schicht mit einer intrinsischen Spannung, die sich von der intrinsischen Spannung der spannungsinduzierenden Schicht 216b unterscheidet, abgeschieden werden.
  • 2h zeigt das Halbleiterbauelement 250 mit einer darauf ausgebildeten zweiten dielektrischen Schicht 217 mit einer spezifizierten intrinsischen Spannung, etwa einer Zugspannung, die über dem ersten und dem zweiten Transistorelement 200n, 200p ausgebildet ist. Hinsichtlich der Abscheidungsrezepte, der Schichteigenschaften, etwa der Schichtdicke, der Materialzusammensetzung, etc., gelten die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu den Schichten 116, 117 und 216b dargelegt sind. In einer anschaulichen Ausführungsform kann die zweite dielektrische Schicht 217 aus Siliziumnitrid mit einer Schichtdicke aufgebaut sein, die geeignet ist, um als eine Kontaktätzstoppschicht in nachfolgenden Herstellungsprozessen zu dienen.
  • 2i zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 250 mit einer weiteren darauf ausgebildeten Lackmaske 242, die das erste Transistorelement 200n bedeckt, während das zweite Transistorelement 200p freigelegt ist. Da die in dem Kanalgebiet 204 des zweiten Transistorelements 200p hervorgerufene Spannung momentan zumindest teilweise durch die spannungserzeugende Schicht 216b und die dielektrische Schicht 217 festgelegt ist, kann das zweite Transistorelement 200p gemäß einer Ausführungsform einer Behandlung 263 zum Entspannen oder Reduzieren der intrinsischen Spannung in der Schicht 217 unterworfen werden. Dazu kann eine Behandlung mit nicht reaktiven Ionen mittels einer Ionenimplantation auf der Grundlage von beispielsweise Xenon, Germanium und dergleichen ausgeführt werden, oder es kann eine Plasmabehandlung auf der Grundlage von Argon, Helium und dergleichen angewendet werden. Die Prozessparameter der Behandlung 263 können auf der Grundlage der gewünschten Gesamtspannung in dem Kanalgebiet 204 des zweiten Transistors 200p und in Übereinstimmung mit den Eigenschaften der dielektrischen Schicht 217, etwa der Schichtdicke, der Materialzusammensetzung und dergleichen festgelegt werden. Entsprechende Prozessrezepte und Prozessparameter können einfach beispielsweise auf der Grundlage von Testdurchläufen, Simulation und dergleichen ermittelt werden. Wie zuvor mit Bezug zu dem Ionenbeschuss 160 und der Plasmabehandlung 180 erläutert ist, kann das Maß an Spannungsrelaxation und die Position der Spannungsrelaxation während der Behandlung 263 gesteuert werden, indem zwei oder mehrere Schritte mit unterschiedlichen Lackmasken 242 und unterschiedlichen Prozessparametern durchgeführt werden.
  • In anderen Ausführungsformen kann der Einfluss der dielektrischen Schicht 217 auf die in dem Kanalgebiet 204 des zweiten Transistorelements 200p erzeugte Spannung vermieden werden, indem der freigelegte Bereich der Schicht 217 durch einen Plasmaätzprozess entfernt wird, wobei vorteilhafterweise die Beschichtung 216c nicht entfernt wird (vergleiche 2f), die daher als eine wirksame Ätzstoppschicht oder Ätzindikatorschicht während des Plasmaätzprozesses benutzt werden kann, um damit in zuverlässiger Weise das Entfernen des freigelegten Bereichs der Schicht 217 zu steuern. Somit ist nach diesem Plasmaätzprozess und dem entsprechenden Entfernen des freigelegten Bereichs der Schicht 217 die Spannung in dem Kanalgebiet 204 des zweiten Transistors 200p im Wesentlichen durch die spannungsinduzierende Schicht 216b bestimmt, während die Spannung in dem ersten Transistorelement 200n im Wesentlichen durch die verbleibende dielektrische Schicht 217 hervorgerufen wird.
  • Es sei erneut auf 2i verwiesen; nach dem Ende der Behandlung 263 ist der freigelegte Bereich der Schicht 217 im Wesentlichen entspannt oder die Spannung darin ist deutlich reduziert oder ist auf einen gewünschten Pegel eingestellt.
  • 2j zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 250 nach Beendigung der Behandlung 263 und dem Entfernen der Lackmaske 242, wodurch eine Schicht 217p mit geringer Spannung verbleibt, die nicht nennenswert zur Gesamtspannung des zweiten Transistorelements 200p beiträgt. Die weitere Bearbeitung kann fortgesetzt werden, indem ein dielektrisches Zwischenschichtmaterial, etwa Siliziumdioxid, über dem Halbleiterbauelement 250 abgeschieden wird und entsprechende Kontaktöffnungen unter Anwendung der Schichten 216b und 217 einerseits und der Schicht 217 andererseits als Ätzstoppschichten gebildet werden. Es sollte beachtet werden, dass der Unterschied in der Dicke der Kontaktätzstoppschicht für den ersten Transistor 200n, d. h. die Schicht 217, und für den zweiten Transistor 200p, d. h. die Schicht 216p in Kombination mit der Schicht 217p, den Herstellungsprozess für die Kontaktöffnungen nicht wesentlich beeinflusst, da noch die Beschichtung 216a auf beiden Transistorelementen vorhanden ist und daher als eine zusätzliche Ätzstoppschicht bei der Öffnung der entsprechenden Schicht 217 auf dem Transistor 200n einerseits und der Schicht 217p in Kombination mit der Schicht 216p auf dem Transistor 200p andererseits dienen kann.
  • 3a zeigt schematisch im Querschnitt ein Halbleiterbauelement 350 mit einem ersten Transistorelement 300n und einem zweiten Transistorelement 300p, die einen Aufbau aufweisen können, wie er mit Bezug zu den 1a und 2a beschrieben ist. Somit sind entsprechende Komponenten durch die gleichen Bezugszeichen bezeichnet, mit Ausnahme einer führenden „3" anstelle einer führenden „1" oder „2". Somit ist eine detaillierte Beschreibung dieser Komponenten weggelassen.
  • 3b zeigt das Halbleiterbauelement 350 mit einer darauf ausgebildeten dielektrischen Schicht 316, die eine spannungsinduzierende Schicht 316b, die beispielsweise Siliziumnitrid aufweist, und eine Beschichtung 316c, die beispielsweise aus Siliziumdioxid aufgebaut ist, aufweisen kann. In Bezug auf die Herstellung der Beschichtung 316c und der spannungsinduzierenden Schicht 316b gelten die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu den Beschichtungen 216a, 216c und der spannungsinduzierenden Schicht 216b dargelegt sind. Beispielsweise kann die spannungsinduzierende Schicht 316b eine Druckspannung aufweisen, die auf das zweite Transistorelement 300p übertragen werden kann, während in dem ersten Transistorelement 300n eine Zugspannung zu erzeugen ist.
  • 3c zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 350 mit einer darauf ausgebildeten Lackmaske 340, die das zweite Transistorelement 300p bedeckt und das erste Transistorelement 300n freilegt. Ferner unterliegt das Halbleiterbauelement 350 einem Plasmatzprozess 360, um die freigelegten Bereiche der Beschichtung 316a und der spannungsinduzierenden Schicht 316b zu entfernen. Entsprechend Plasmaätzrezepte sind im Stand der Technik gut bekannt und es können Prozessparameter angewendet werden, wie sie auch während der Herstellung der Abstandselemente 310 verwendet werden.
  • 3d zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 350 nach dem Ende des Plasmaätzprozesses 360 und nach dem Entfernen der Lackmaske 340, wodurch auf dem zweiten Transistor 300p die spannungsinduzierende Schicht 316b und die Beschichtung 316c verbleibt, während der erste Transistor 300n im Wesentlichen vollständig freigelegt ist.
  • 3e zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 350 mit einer darauf ausgebildeten zweiten dielektrischen Schicht 317 mit einer spezifizierten intrinsischen Spannung, etwa einer Zugspannung, die auf das Kanalgebiet 304 des ersten Transistorelement 300n zu übertragen ist. Hinsichtlich der Abscheideparameter und der Eigenschaften der dielektrischen Schicht 317 gelten die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu den Schichten 117, 217 dargelegt sind.
  • 3f zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 350 mit einer weiteren Lackmaske 341, die darauf ausgebildet ist und die das erste Transistorelement 300n bedeckt, während das zweite Transistorelement 300p freigelegt ist. Ferner ist das Halbleiterbauelement 350 der Einwirkung einer Plasmaätzatmosphäre 361 unterworfen, um den freigelegten Bereich der dielektrischen Schicht 317 zu entfernen. Entsprechende Prozessrezepte sind beispielsweise in Form von Rezepten, wie sie während der Herstellung des Abstandselements 310 verwendet werden, gut bekannt. Während des Ätzprozesses 361 dient die Beschichtung 316c als eine Ätzstoppschicht oder eine Ätzindikatorschicht, wodurch eine zuverlässige Steuerung des Ätzprozesses 361 ermöglicht wird. Nach dem Entfernen des freigelegten Bereichs der Schicht 317 können verbleibende Teile der Beschichtung 316c, die während des Ätzprozesses 361 nicht vollständig aufgebracht wurden, gemäß einiger Ausführungsformen durch beispielsweise einen nasschemischen Ätzprozess auf der Grundlage von HF entfernt werden. Danach wird die Lackmaske 341 entfernt.
  • 3g zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 350 mit einer Schicht 316b, die beispielsweise Druckspannung in dem Kanalgebiet 304 des zweiten Transistors 300p hervorruft, wobei die verbleibende Schicht 317 beispielsweise eine Zugspannung in dem Kanalgebiet 304 des ersten Transistorelement 300n erzeugt. Wie in den vorher beschriebenen Ausführungsformen kann der weitere Bearbeitungsprozess des Halbleiterbauelements 350 mit dem Abscheiden eines dielektrischen Zwischenschichtmaterials 380, beispielsweise in Form von Siliziumdioxid, und mit dem Bilden von Kontaktöffnungen 381 fortgesetzt werden, wobei die spannungsinduzierenden Schichten 317 und 316b in effizienter Weise als Ätzstoppschichten während des anisotropen Ätzprozesses eingesetzt werden können.
  • Es gilt also: die vorliegende Erfindung stellt eine Technik bereit, die die Herstellung spannungsinduzierender dielektrischer Schichten ermöglicht, die in direktem Kontakt mit Transistorstrukturen sind, oder die in unmittelbarer Nähe über den Transistorstrukturen angeordnet sind, wobei konventionelle und gut etablierte Prozesse, etwa nasschemische Ätzprozesse, Plasmaätzprozesse, Ionenimplantation oder Plasmabehandlungsprozesse angewendet werden können, um unterschiedliche Arten von spannungsinduzierenden Schichten an unterschiedlichen Positionen bereitzustellen. Somit sind die spannungsbestimmenden Parameter gut steuerbar und ermöglichen eine effiziente Spannungsbehandlung. Insbesondere kann der in entsprechenden Kanalgebieten von Transistorelementen hervorgerufene Spannungspegel im Wesentlichen durch die dielektrische Schicht gesteuert werden, die auch als Kontaktätzstoppschicht dienen kann, wodurch die Spannungsbearbeitung deutlich vereinfacht wird, da die Spannung im Wesentlichen durch eine einzelne gut steuerbare Komponente anstatt durch zwei oder mehrere Komponenten, etwa Seitenwandabstandselemente in Verbindung mit Kontaktätzstoppschichten bestimmt ist. Es sollte beachtet werden, dass die mit Bezug zu den Zeichnungen beschriebenen anschaulichen Ausführungsformen kombiniert werden können oder dass gewisse Prozessschritte durch Prozessschritte anderer Ausführungsformen in geeigneter Weise ersetzt werden können.
  • Weitere Modifizierungen und Variationen der vorliegenden Erfindung werden für den Fachmann angesichts dieser Beschreibung offenkundig. Daher ist diese Beschreibung als lediglich anschaulich und für die Zwecke gedacht, dem Fachmann die allgemeine Art und Weise des Ausführens der vorliegenden Erfindung zu vermitteln. Selbstverständlich sind die hierin gezeigten und beschriebenen Formen der Erfindung als die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen zu betrachten.

Claims (30)

  1. Verfahren mit: Bilden einer ersten dielektrischen Schicht über einem ersten Transistorelement und einem zweiten Transistorelement, wobei die erste dielektrische Schicht eine erste spezifizierte intrinsische mechanische Spannung aufweist; Bilden einer Maskenschicht über dem ersten und dem zweiten Transistorelement, um einen ersten Bereich der ersten dielektrischen Schicht, der über dem ersten Transistorelement ausgebildet ist, freizulegen und um einen zweiten Bereich der ersten dielektrischen Schicht, der über dem zweiten Transistorelement ausgebildet ist, abzudecken; und Modifizieren der ersten intrinsischen Spannung in dem ersten Bereich zu einer modifizierten intrinsischen Spannung mittels Ionenbeschuss des ersten Bereichs.
  2. Das Verfahren nach Anspruch 1, das ferner Entfernen der Maskenschicht und Bilden einer zweiten dielektrischen Schicht mit einer zweiten intrinsischen Spannung über der ersten dielektrischen Schicht umfasst, wobei die zweite intrinsische Spannung sich von der ersten intrinsischen Spannung unterscheidet.
  3. Das Verfahren nach Anspruch 2, das ferner selektives Entfernen von Material der zweiten dielektrischen Schicht über dem zweiten Bereich umfasst.
  4. Das Verfahren nach Anspruch 2, das ferner umfasst: Bilden einer zweiten Maskenschicht so, um einen ersten Bereich der zweiten dielektrischen Schicht, der über dem ersten Bereich der ersten dielektrischen Schicht ausgebildet ist, zu bedecken und um einen zweiten Bereich der zweiten dielektrischen Schicht, der über dem zweiten Bereich der ersten dielektrischen Schicht gebildet ist, freizulegen.
  5. Das Verfahren nach Anspruch 4, das ferner umfasst: Modifizieren der zweiten intrinsischen Spannung in dem zweiten Bereich der zweiten dielektrischen Schicht mittels Ionenbeschuss, um eine zweite modifizierte intrinsische Spannung in dem zweiten Bereich der zweiten dielektrischen Schicht zu erzeugen.
  6. Das Verfahren nach Anspruch 1, das ferner selektives Bilden einer zweiten dielektrischen Schicht mit einer zweiten intrinsischen Spannung über dem ersten Transistorelement vor dem Bilden der ersten dielektrischen Schicht umfasst.
  7. Das Verfahren nach Anspruch 6, wobei selektives Bilden der zweiten dielektrischen Schicht umfasst: Bilden der zweiten dielektrischen Schicht über dem ersten und dem zweiten Transistorelement, Bilden einer zweiten Maskenschicht, die das erste Transistorelement abdeckt und das zweite Transistorelement freilegt, und Entfernen eines ersten Bereichs der zweiten dielektrischen Schicht, der von der zweiten Maskenschicht freigelegt ist.
  8. Das Verfahren nach Anspruch 7, wobei Bilden der zweiten dielektrischen Schicht über dem ersten und dem zweiten Transistorelement umfasst: Abscheiden einer ersten Beschichtung, Abscheiden einer spannungsinduzierenden Schicht, die im Wesentlichen die zweite intrinsische Spannung bestimmt, und Abscheiden einer zweiten Beschichtung, wobei die erste und die zweite Beschichtung im Bezug auf die spannungsinduzierende Schicht selektiv ätzbar sind.
  9. Das Verfahren nach Anspruch 8, wobei Entfernen des ersten Bereichs der zweiten dielektrischen Schicht umfasst: selektives Ätzen der zweiten Beschichtung, um die spannungsinduzierende Schicht freizulegen, und selektives Entfernen eines freigelegten Bereichs der spannungsinduzierenden Schicht, um die erste Beschichtung freizulegen.
  10. Das Verfahren nach Anspruch 9, das ferner umfasst: Entfernen der zweiten Maskenschicht, Bilden einer dritten Maskenschicht, um das zweite Transistorelement abzudecken und um das erste Transistorelement freizulegen und selektives Ätzen der zweiten Beschichtung, um die spannungsinduzierende Schicht über dem ersten Transistorelement freizulegen.
  11. Verfahren mit: Bilden einer ersten dielektrischen Schicht über einem ersten Transistorelement und einem zweiten Transistorelement, wobei die erste dielektrische Schicht eine erste spezifizierte intrinsische mechanische Spannung aufweist; selektives Entfernen eines ersten Bereichs der ersten dielektrischen Schicht über dem ersten Transistorelement; Bilden einer zweiten dielektrischen Schicht über dem ersten Transistorelement und einem zweiten Bereich der ersten dielektrischen Schicht, der über dem zweiten Transistorelement gebildet ist, wobei die zweite dielektrische Schicht eine zweite intrinsische Spannung aufweist, die sich von der ersten intrinsischen Spannung unterscheidet; und selektives Entfernen eines zweiten Bereichs der zweiten dielektrischen Schicht, der über dem zweiten Bereich der ersten dielektrischen Schicht ausgebildet ist.
  12. Das Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Bilden der ersten dielektrischen Schicht umfasst: Abscheiden einer ersten Beschichtung, Abscheiden einer spannungsinduzierenden Schicht und Ascheiden einer zweiten Beschichtung, wobei die erste und die zweite Beschichtung in Bezug auf die spannungsinduzierende Schicht selektiv ätzbar sind.
  13. Das Verfahren nach Anspruch 12, das ferner selektives Ätzen der zweiten Beschichtung über dem ersten Transistorelement, während das zweite Transistorelement mit einer Lackmaske bedeckt ist, umfasst.
  14. Das Verfahren nach Anspruch 13, das ferner umfasst: Entfernen der Lackmaske und selektives Ätzen der spannungsinduzierenden Schicht über dem ersten Transistorelement, während die zweite Beschichtung über dem zweiten Transistorelement als eine Ätzmaske verwendet wird.
  15. Das Verfahren nach Anspruch 14, wobei Bilden der zweiten dielektrischen Schicht umfasst: Bilden der zweiten dielektrischen Schicht über dem ersten Transistorelement und über dem zweiten Transistorelement, Bilden einer Lackmaske, um das erste Transistorelement abzudecken und das zweite Transistorelement freizulegen, und Ätzen der zweiten dielektrischen Schicht, um zumindest einen Bereich der zweiten dielektrischen Schicht über dem zweiten Transistorelement zu entfernen.
  16. Das Verfahren nach Anspruch 15, wobei das Ätzen als ein Trockenätzprozess ausgeführt wird.
  17. Das Verfahren nach Anspruch 13, wobei selektives Ätzen der zweiten Beschichtung als ein Nassätzprozess ausgeführt wird.
  18. Das Verfahren nach Anspruch 14, wobei die spannungsinduzierende Schicht mit einem Nassätzprozess geätzt wird.
  19. Das Verfahren nach Anspruch 11, wobei Bilden der ersten dielektrischen Schicht umfasst: Bilden einer spannungsinduzierenden Schicht über dem ersten und dem zweiten Transistorelement und Bilden einer Beschichtung auf der spannungsinduzierenden Schicht, wobei sich die Beschichtung von der spannungsinduzierenden Schicht hinsichtlich der Materialzusammensetzung unterscheidet.
  20. Das Verfahren nach Anspruch 19, wobei selektives Entfernen des ersten Bereichs umfasst: Bilden einer Lackmaske, um das zweite Transistorelement abzudecken und das erste Transistorelement freizulegen, und Ätzen der Beschichtung und der spannungsinduzierenden Schicht mittels eines Trockenätzprozesses.
  21. Das Verfahren nach Anspruch 20, wobei Bilden der zweiten dielektrischen Schicht umfasst: Abscheiden der zweiten dielektrischen Schicht über dem ersten Transistorelement und dem zweiten Transistorelement, Bilden einer Lackmaske, um das erste Transistorelement abzudecken und das zweite Transistorelement freizulegen, und Trockenätzen der zweiten dielektrischen Schicht, während die Beschichtung zum Steuern des Trockenätzprozesses verwendet wird.
  22. Halbleiterbauelement mit: einem ersten Transistorelement mit einem ersten Kanalgebiet und einer ersten dielektrischen Schicht, die das erste Transistorelement umschließt, wobei die erste dielektrische Schicht eine erste Spannung in dem ersten Kanalgebiet hervorruft; und einem zweiten Transistorelement mit einem zweiten Kanalgebiet und einer zweiten dielektrischen Schicht, wobei die zweite dielektrische Schicht das zweite Transistorelement umschließt, wobei die zweite dielektrische Schicht eine zweite Spannung in dem zweiten Kanalgebiet hervorruft und wobei die zweite Spannung sich von der ersten Spannung unterscheidet.
  23. Das Halbleiterbauelement nach Anspruch 22, wobei die erste dielektrische Schicht eine erste Dicke und die zweite dielektrische Schicht eine zweite Dicke, die sich von der ersten Dicke unterscheidet, aufweist.
  24. Das Halbleiterbauelement nach Anspruch 22, das ferner ein Zwischenschichtdielektrikum aufweist, das über der ersten und der zweiten dielektrischen Schicht gebildet ist, wobei eine minimale Dicke des Zwischenschichtdielektrikums größer als die erste Dicke und die zweite Dicke ist.
  25. Das Halbleiterbauelement nach Anspruch 22, wobei das erste und das zweite Transistorelement ein komplementäres Transistorpaar bilden.
  26. Das Halbleiterbaueelement nach Anspruch 22, wobei das erste Transistorelement ein p-Transistor und wobei die erste induzierte Spannung eine Druckspannung ist.
  27. Das Halbleitebauelement nach Anspruch 26, wobei das zweite Transistorelement ein n-Transistor ist und die zweite induzierte Spannung eine Zugspannung ist.
  28. Das Halbleiterbauelement nach Anspruch 22, wobei die erste und/oder die zweite dielektrische Schicht eine Beschichtung und eine spannungsinduzierende Schicht aufweist, wobei die Beschichtung zwischen der spannungsinduzierenden Schicht und einer Gateelektrodenstruktur und Drain- und Sourceanschlüssen des ersten und/oder des zweiten Transistorelements angeordnet ist.
  29. Das Halbleiterbauelement nach Anspruch 22, wobei das erste Kanalgebiet und das zweite Kanalgebiet im Wesentlichen den gleichen Aufbau mit Ausnahme eines Leitfähigkeitstyps besitzen.
  30. Das Halbleiterbauelement nach Anspruch 22, wobei eine Gatelänge des ersten und des zweiten Transistorelements kleiner als ungefähr 50 nm ist.
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