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DE102004007816B4 - Heckträger für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Heckträger für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102004007816B4
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Abstract

Heckträger für ein Kraftfahrzeug mit einem aus einer Ruheposition (17) in eine Gebrauchsposition (3) überführbaren Rahmenträger (2) für Gegenstände, der in seiner Gebrauchsposition über Fixierelemente (4) mit dem Heckträger (1) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmenträger (2) mittels Lagerelementen derart mit dem Heckträger (1) gekoppelt ist, dass der Rahmenträger (2) durch eine parallel zum Heckträger (1) verlaufende Schiebebewegung und eine sich daran anschließende Schwenkbewegung aus seiner Ruheposition (17) in seine arretierte Gebrauchsposition (3) überführbar ist, wobei die Fixierelemente (4) jeweils zumindest eine einseitig offene Hülse (27) und ein daran angeordnetes Halteelement (28) umfassen und die Hülse (27) auf einem sich senkrecht zu dem Heckträger (1) erstreckenden heckträgerfesten Lagerbock (22) derart federbeaufschlagt gelagert dass das Halteelement (28) bei der Überführung in die Gebrauchsposition (3) des Rahmenträgers (2) über dessen freies Ende gleitet.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Heckträger für ein Kraftfahrzeug mit einem aus einer Ruheposition in eine Gebrauchsposition überführbaren Rahmenträger für Gegenstände, der in seiner Gebrauchsposition über Fixierelemente mit dem Heckträger verbunden ist.
  • Aus der Praxis ist es bekannt, derartige Heckträger entweder starr an einem Heck eines Kraftfahrzeuges zu befestigen oder derart zu installieren, dass sie unter einen Boden des Kraftfahrzeuges zu verschieben sind. Ein an dem Heckträger angeordneter Rahmenträger dient zum Befestigen von zu transportierenden Gegenständen.
  • Bekannte Heckträger sind insofern nachteilig, als Gegenstände, die damit transportiert werden, trotz aller Vorsichtsmassnahmen oftmals an der Karosserie des Kraftfahrzeuges anschlagen und diese beschädigen. Dies kann z. B. während einer nicht sorgfältigen Beladung des Heckträgers passieren. Des Weiteren sind die Rahmenträger der Heckträger oftmals spezifisch an die zu befördernden Gegenstände angepasst und müssen zu ihren Gebrauch relativ aufwendig an dem Heckträger montiert werden.
  • Die FR 2 829 082 A1 offenbart einen Heckträger für ein Kraftfahrzeug mit einem aus einer Ruheposition in eine Gebrauchsposition überführbaren Rahmenträger für Ge genstände, der in seiner Gebrauchsposition über Fixierelemente mit dem Heckträger verbunden ist.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Heckträger der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Rahmenträger leicht handhabbar ist und in seiner Ruheposition wenig Platz beansprucht.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass der Rahmenträger mittels Lagerelementen derart mit dem Heckträger gekoppelt ist, dass der Rahmenträger durch eine parallel zum Heckträger verlaufende Schiebebewegung und eine sich daran anschließende Schwenkbewegung aus seiner Ruheposition in seine arretierte Gebrauchsposition überführbar ist, wobei die Fixierelemente jeweils zumindest eine einseitig offene Hülse und ein daran angeordnetes Halteelement umfassen und die Hülse auf einem sich senkrecht zu dem Heckträger erstreckenden heckträgerfesten Lagerbock derart federbeaufschlagt gelagert sind, dass das Halteelement bei der Überführung in die Gebrauchsposition des Rahmenträgers über dessen freies Ende gleitet.
  • Aufgrund der Lagerelemente ist der Rahmenträger mit einem relativ geringen Kraftaufwand und mit wenigen Handgriffen aus seiner Ruheposition, in der er sich parallel ausgerichtet und unmittelbar benachbart zum Heckträger befindet, in seine Gebrauchsposition zur Befestigung zu befördernder Gegenstände zu überführen. In der Gebrauchsposition kann der Rahmenträger beispielsweise parallel zu einem Heck des Kraftfahrzeuges ausgerichtet sein, um die Karosserie vor Beschädigungen durch die Gegenstände beim Beladen des Heckträgers oder bei einer starken Bremsung des Kraftfahrzeuges zu schützen. Da die Hülsen auf jeweils einem sich senkrecht zu dem Heckträger erstreckenden heckträgerfesten Lagerbock derart federbeaufschlagt gelagert sind, dass die Halteelemente bei der Überführung in die Gebrauchsposition des Rahmenträgers über dessen freien Enden gleiten, ist der Rahmenträger sicher in der Gebrauchsposition gehalten. Die Fixierelemente sind mit ihrer jeweiligen Hülse an die komplementären Lagerböcke angepasst. Nach einer Beaufschlagung der Hülsen entgegen der Federwirkung geben die Halteelemente die freien Enden des Rahmenträgers frei, wonach dieser in seine Ruhelage gebracht werden kann.
  • Bevorzugt ist der Rahmenträger im Wesentlichen U-förmig ausgebildet und seine freien Enden sind in der Gebrauchsposition in den zugeordneten Halteelementen formschlüssig aufgenommen. In den Halteelementen sind die freien Enden des Rahmenträgers im Wesentlichen spielfrei, zumindest abschnittsweise, umgriffen und die Lösbarkeit der Verbindung ist ohne Beschädigung der an der Verbindung beteiligten Bauteile möglich.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung umfassen die Lagerelemente mindestens einen drehbaren Nutenstein, der in einer Nut in dem zugeordneten Schenkel des Rahmenträgers gleitend aufgenommen ist. Sonach ist der Rahmenträger zuverlässig sowohl verschiebbar als auch verschwenkbar an dem Heckträger geführt.
  • Zur Erhöhung der Stabilität ist zweckmäßigerweise jeder Schenkel des Rahmenträgers auf seiner Innenseite mit einer endseitig begrenzten Nut für einen Nutenstein versehen. Bevorzugt sind die Nutensteine jeweils an einem drehbar in dem Lagerbock aufgenommenen Bolzen befestigt.
  • Um unterschiedliche Gegenstände an dem Rahmenträger mit einem relativ geringen Aufwand festzulegen, weist vorteilhafterweise der Rahmenträger eine sich über seinen Außenumfang erstrechende Haltenut zur Befestigung von Anbauteilen auf. Die Anbauteile, die beispielsweise als Ski-Transportbox, Fahrradhalterung oder dergleichen ausgebildet sind, werden durch einsetzen entsprechender Haltenasen in die Haltenut des Rahmenträgers fixiert.
  • Zweckmäßigerweise liegt der Rahmenträger in seiner Ruheposition zumindest teilweise bündig in dem Heckträger ein und ist in seiner Gebrauchsposition senkrecht zu dem Heckträger ausgerichtet. Damit kann der Rahmenträger aufgrund seines geringen Platzbedarfs in der Ruheposition mit einem unterhalb eines Bodens eines Kraftfahrzeuges einschiebbaren Heckträger verwendet werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Heckträgers mit einem Rahmenträger in einer Ruheposition,
  • 2 eine vergrößerte Teildarstellung des Heckträgers nach 1, jedoch ohne Fixierelemente und
  • 3 eine weitere vergrößerte Teildarstellung des Heckträgers nach 1 mit dem Rahmenträger in einer Gebrauchsposition.
  • In den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, weswegen diese in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
  • Der Heckträger 1 ist zum Transport von Gegenständen an einem Heck eines Kraftfahrzeuges befestigt und kann dabei derart verschiebbar gelagert sein, dass er unterhalb eines Bodens des Kraftfahrzeuges herausziehbar ist. Dem Heckträger 1 ist ein Rahmenträger 2 zugeordnet, der in einer Gebrauchsposition 3 (3) mittels Fixierelementen 4 formschlüssig mit dem Heckträger 1 verbunden ist. Die Fixierelemente 4 sind federkraftbeaufschlagt entlang einer Hochachse gemäß dem Pfeil Y bewegbar.
  • Der Heckträger 1 umfasst einen rechteckförmigen Grundkörper 6 mit einem Ausziehende 7 und einem dem Ausziehende 7 gegenüberliegenden Lagerende 8 (1), das in der Gebrauchsposition benachbart zu dem Heck des Kraftfahrzeuges angeordnet ist. In den Grundkörper 6 ist eine Vertiefung 9 mit einer Wandung 11 eingearbeitet, wobei eine Innenseite 12 der Wandung 11 vom Lagerende 8 zunächst geradlinig verläuft und sich anschließend in Richtung des Ausziehendes 7 leicht gebogen zur Mitte des Grundkörpers 6 erstreckt. Im Bereich des Lagerendes 8 befindet sich eine kastenähnliche Erhöhung 13, die sich vom Lagerende 8 etwa über 1/4 der Länge des Grundkörpers 6 in Richtung zum Ausziehende 7 erstreckt. Die Erhöhung 13 kann selbstverständlich auch länger oder kürzer als in dem dargestellten Ausführungsbeispiel sein. Die Erhöhung 13 ist schmaler als der Grundkörper 6, weshalb zwischen jeweiligen Längskanten 14 der Erhöhung 13 und den entsprechenden Innenseiten 12 der Wandung 11 ein geradliniger Spalt 16 gebildet ist (3). Die Höhe der Erhöhung 13 ist derart bemessen, dass deren Oberfläche auf demselben Niveau liegt, wie eine Oberkante der Wandung 11. Gemäß 1 ist der Rahmenträger 2 in seiner Ruheposition 17 in die Vertiefung 9 eingelegt. In der Ruheposition 17 ist der Heckträger 1 mit dem Rahmenträger 2 ohne Probleme unterhalb des Bodens des Kraftfahrzeuges lagerbar. Der im Wesentlichen U-förmige Rahmenträger 2 ist in seiner Ausgestaltung an die Wandung 11 angepasst und hat in etwa die gleiche axiale Länge wie der Grundträger 6. In dem zwischen der Wandung 11 und der Erhöhung 13 gebildeten Spalt 16 ist der Rahmenträger 2 in seiner Ruheposition mit seinen Schenkeln 18 aufgenommen.
  • In die Innenseiten der Schenkel 18 des Rahmenträgers 2 sind Nuten 21 eingearbeitet, die sich von den freien Enden der Schenkel 18 bis zu benachbart zu der Erhöhung 13 auf dem Heckträger 1 befestigten Lagerböcken 22 erstrecken. In jedem Lagerbock 22 ist ein Bolzen 23 aufgenommen, der an seinem freien Ende einen Nutenstein 24 zum Eingriff in die Nut 21 des Rahmenträgers 2 aufweist. Mittels der Nut 21 und dem Nutenstein 24 wird eine Zwangsführung für ein Verschieben und Verschwenken des Rahmenträgers 2 gebildet
  • Dem jeweiligen Lagerbock 22 ist das Fixierelement 4 zugeordnet (2, 3), das eine einseitig offene Hülse 27 aufweist, an deren offenem Ende ein Halteelement 28 angeordnet ist. Das Fixierelement 4 umgreift mit seiner Hülse 27 den Lagerbock 22 im Wesentlichen spielfrei, quasi formschlüssig, und das Halteelement 28 ist an die Ausgestaltung des Querschnittes der Schenkel 18 des Rahmenträgers 2 angepasst. Dem Fixierelement 4 ist ein Federelement 29 zugeordnet, das zwischen einem Boden 31 des Grundträgers 1 und dem Fixierelement 4 angeordnet ist, so dass das Fixierelement 4 federkraftbeaufschlagt in Richtung des Pfeils Y auf dem Lagerbock 22 verschiebbar ist.
  • Der Rahmenträger 2 ist relativ zum Heckträger 1 dreh- und verschiebbar an diesem gelagert, wobei die Zwangsführung durch die in den Nuten 21 des Rahmenträgers 2 gleitenden Nutensteine 24 eine axiale Verschiebung und die drehbar in den Lagerböcken 22 aufgenommenen sowie mit den Nutensteinen 24 versehenen Bolzen 23 eine Verschwenkbarkeit sicherstellen. Zur Überführung aus der in 1 dargestellten Ruheposition 17 in die in 3 gezeigte Gebrauchsposition 3 wird der Rahmenträger 2 an seinem die beiden Schenkel 18 verbindenden Steg 19 zunächst etwas angehoben. Anschließend ist der Rahmenträger 2 bedingt durch die Zwangsführung axial aus der leicht angehobenen Position relativ zum Grundträger 1 in Richtung zum Ausziehende 7 ziehbar. Ist der Rahmenträger 2 genügend weit aus dem Grundträger 1 herausgezogen, wird er durch eine Schwenkbewegung in die zum Grundträger 1 vertikale Gebrauchsposition 3 verlagert, in der die Halteelemente 28 federkraftbeaufschlagt über die jeweiligen freien Enden der Schenkel 18 gleiten, die sich auf dem Boden 31 abstützen. Sonach ist der Rahmenträger 2 in der Gebrauchsposition 3 formschlüssig gesichert, indem die Fixierelemente 4 mit ihren Hülsen 27 formschlüssig die Lagerböcke 22 und mit ihren Halteelementen 28 die Schenkel 18 formschlüssig umgreifen. Die Fixierelemente 4 ragen in der Gebrauchsposition 3 des Rahmenträgers 2 mit ihren Halteelementen 28 teilweise über die Wandung 11 hinaus.
  • In der Gebrauchsposition 3 kommt dem Rahmenträger 2 eine Doppelfunktion zu. Zum einen dient der Rahmenträger 2 als Schutzelement, beispielsweise für ein Heck des Kraftfahrzeuges, da mit dem Heckträger 1 transportierte Gegenstände durch den vertikal angeordneten Rahmenträger 2 daran gehindert werden, an das Heck anzuschlagen, und zum anderen ist es möglich, den Rahmenträger 2 aufgrund seiner sicheren Befestigung in der Gebrauchsposition 3 mit zusätzlichen Nutzungen zu adaptieren, wozu er eine auf seinem Außenumfang verlaufende Haltenut 26 zur Festlegung von Anbauteilen aufweist.
  • Zur Überführung des Rahmenträgers 2 aus der Gebrauchsposition 3 in die in 1 gezeigte Ruheposition 17 werden die Fixierelemente 4 entgegen der Federkraft des Federelementes 29 in Richtung zum Boden 31 gedrückt. Hierdurch gelangen die freien Enden der Schenkel 18 des Rahmenträgers 2 außer Eingriff mit den Halteelementen 28 der Fixierelemente 4 und der Rahmenträger 2 ist um die Bolzen 23 drehbar. Der Rahmenträger 2 legt sich mit seinen Schenkeln 18 auf die Halteelemente 28, die durch das Eigengewicht des Rahmenträgers 2 zum Boden 31 gedrückt werden und dort bei den weiteren Bewegungsabläufen, die entgegengesetzt zu den vorbeschriebenen sind, gehalten sind. Sollte das Eigengewicht des Rahmenträgers 2 kleiner als die Federkraft sein, kann ein Halten der Fixierelemente 4 in der bodennahen Position durch einen entsprechenden Druck auf den Rahmenträger 2 erreicht werden.
  • Die Halteelemente 28 sind derart bemessen, dass ihre Höhe nicht größer als der Abstand der Nut 21 zum Boden 31 ist. Damit kann der Rahmenträger 2 in der Ruheposition 17 mit seiner entsprechenden Oberfläche bündig sowohl mit dem Oberflächenniveau der kastenähnlichen Erhöhung 13 als auch der Wandung 11 abschließen. Damit stellt der Rahmenträger 2 bei einem Einschieben des Grundträgers 1 unterhalb des Kraftfahrzeugs kein Hindernis dar.
  • An dem Boden 31 sind Befestigungselemente 32 zur weiteren Aufnahme und Befestigung von Gegenständen und/oder Aufnahmevorrichtungen angeordnet.

Claims (7)

  1. Heckträger für ein Kraftfahrzeug mit einem aus einer Ruheposition (17) in eine Gebrauchsposition (3) überführbaren Rahmenträger (2) für Gegenstände, der in seiner Gebrauchsposition über Fixierelemente (4) mit dem Heckträger (1) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmenträger (2) mittels Lagerelementen derart mit dem Heckträger (1) gekoppelt ist, dass der Rahmenträger (2) durch eine parallel zum Heckträger (1) verlaufende Schiebebewegung und eine sich daran anschließende Schwenkbewegung aus seiner Ruheposition (17) in seine arretierte Gebrauchsposition (3) überführbar ist, wobei die Fixierelemente (4) jeweils zumindest eine einseitig offene Hülse (27) und ein daran angeordnetes Halteelement (28) umfassen und die Hülse (27) auf einem sich senkrecht zu dem Heckträger (1) erstreckenden heckträgerfesten Lagerbock (22) derart federbeaufschlagt gelagert dass das Halteelement (28) bei der Überführung in die Gebrauchsposition (3) des Rahmenträgers (2) über dessen freies Ende gleitet.
  2. Heckträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmenträger (2) im Wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und seine freien Enden in der Gebrauchsposition (3) in den zugeordneten Halteelementen (28) formschlüssig aufgenommen sind.
  3. Heckträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerelemente mindestens einen drehbaren Nutenstein (24) umfassen, der in einer Nut (21) in dem zugeordneten Schenkel (18) des Rahmenträgers (2) gleitend aufgenommen ist.
  4. Heckträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schenkel (18) des Rahmenträgers (2) auf sei ner Innenseite mit der endseitig begrenzten Nut (21) für den Nutenstein (24) versehen ist.
  5. Heckträger nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutensteine (24) jeweils an einem drehbar in dem Lagerbock (22) aufgenommenen Bolzen (23) befestigt sind.
  6. Heckträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmenträger (2) eine sich über seinen Außenumfang erstreckende Haltenut (26) zur Befestigung von Anbauteilen aufweist.
  7. Heckträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmenträger (2) in seiner Ruheposition (17) zumindest teilweise bündig in dem Heckträger (1) einliegt und in seiner Gebrauchsposition (3) senkrecht zu dem Heckträger (1) ausgerichtet ist.
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FR2829082A1 (fr) * 2001-09-06 2003-03-07 Peugeot Citroen Automobiles Sa Dispositif formant porte-velos pour le transport d'au moins une bicyclette transversalement a l'arriere d'un vehicule automobile

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