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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Heckträger für ein Kraftfahrzeug mit einem
aus einer Ruheposition in eine Gebrauchsposition überführbaren Rahmenträger für Gegenstände, der
in seiner Gebrauchsposition über
Fixierelemente mit dem Heckträger
verbunden ist.
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Aus
der Praxis ist es bekannt, derartige Heckträger entweder starr an einem
Heck eines Kraftfahrzeuges zu befestigen oder derart zu installieren,
dass sie unter einen Boden des Kraftfahrzeuges zu verschieben sind.
Ein an dem Heckträger
angeordneter Rahmenträger
dient zum Befestigen von zu transportierenden Gegenständen.
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Bekannte
Heckträger
sind insofern nachteilig, als Gegenstände, die damit transportiert
werden, trotz aller Vorsichtsmassnahmen oftmals an der Karosserie
des Kraftfahrzeuges anschlagen und diese beschädigen. Dies kann z. B. während einer
nicht sorgfältigen
Beladung des Heckträgers
passieren. Des Weiteren sind die Rahmenträger der Heckträger oftmals
spezifisch an die zu befördernden
Gegenstände
angepasst und müssen
zu ihren Gebrauch relativ aufwendig an dem Heckträger montiert
werden.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen Heckträger der eingangs genannten
Art zu schaffen, dessen Rahmenträ ger
leicht handhabbar ist und in seiner Ruheposition wenig Platz beansprucht.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe dadurch gelöst,
dass der Rahmenträger
mittels Lagerelementen derart mit dem Heckträger gekoppelt ist, dass der Rahmenträger durch
eine parallel zum Heckträger verlaufende
Schiebebewegung und eine sich daran anschließende Schwenkbewegung aus seiner
Ruheposition in seine arretierte Gebrauchsposition überführbar ist.
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Aufgrund
der Lagerelemente ist der Rahmenträger mit einem relativ geringen
Kraftaufwand und mit wenigen Handgriffen aus seiner Ruheposition,
in der er sich parallel ausgerichtet und unmittelbar benachbart
zum Heckträger
befindet, in seine Gebrauchsposition zur Befestigung zu befördernder Gegenstände zu überführen. In
der Gebrauchsposition kann der Rahmenträger beispielsweise parallel
zu einem Heck des Kraftfahrzeuges ausgerichtet sein, um die Karosserie
vor Beschädigungen
durch die Gegenstände
beim Beladen des Heckträgers
oder bei einer starken Bremsung des Kraftfahrzeuges zu schützen.
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Zweckmäßigerweise
umfassen die Fixierelemente jeweils zumindest eine einseitig offene
Hülse und
ein daran angeordnetes Halteelement. Bevorzugt ist der Rahmenträger im Wesentlichen
U-förmig ausgebildet
und seine freien Enden sind in der Gebrauchsposition in den zugeordneten
Halteelementen formschlüssig
aufgenommen. In den Halteelementen sind die freien Enden des Rahmenträgers im Wesentlichen
spielfrei, zumindest abschnittsweise, umgriffen und die Lösbarkeit
der Verbindung ist ohne Beschädigung
der an der Verbindung beteiligten Bauteile möglich.
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In
Ausgestaltung sind die Hülsen
auf jeweils einem sich senkrecht zu dem Heckträger erstreckenden heckträgerfesten
Lagerbock derart federbeaufschlagt gelagert, dass die Halteelemente
bei der Überführung in
die Gebrauchsposition des Rahmenträgers über dessen freien Enden gleiten.
Damit ist der Rahmenträger
sicher in der Gebrauchsposition gehalten. Die Fixierelemente sind
mit ihrer jeweiligen Hülse
an die komplementären
Lagerböcke
angepasst. Nach einer Beaufschlagung der Hülsen entgegen der Federwirkung
geben die Halteelemente die freien Enden des Rahmenträgers frei,
wonach dieser in seine Ruhelage gebracht werden kann.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung umfassen die Lagerelemente mindestens
einen drehbaren Nutenstein, der in einer Nut in dem zugeordneten Schenkel
des Rahmenträgers
gleitend aufgenommen ist. Sonach ist der Rahmenträger zuverlässig sowohl
verschiebbar als auch verschwenkbar an dem Heckträger geführt.
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Zur
Erhöhung
der Stabilität
ist zweckmäßigerweise
jeder Schenkel des Rahmenträgers
auf seiner Innenseite mit einer endseitig begrenzten Nut für einen
Nutenstein versehen. Bevorzugt sind die Nutensteine jeweils an einem
drehbar in dem Lagerbock aufgenommenen Bolzen befestigt.
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Um
unterschiedliche Gegenstände
an dem Rahmenträger
mit einem relativ geringen Aufwand festzulegen, weist vorteilhafterweise
der Rahmenträger
eine sich über
seinen Außenumfang
erstrechende Haltenut zur Befestigung von Anbauteilen auf. Die Anbauteile,
die beispielsweise als Ski-Transportbox, Fahrradhalterung oder dergleichen
ausgebildet sind, werden durch einsetzen entsprechender Haltenasen in
die Haltenut des Rahmenträgers
fixiert.
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Zweckmäßigerweise
liegt der Rahmenträger in
seiner Ruheposition zumindest teilweise bündig in dem Heckträger ein
und ist in seiner Gebrauchsposition senkrecht zu dem Heckträger ausgerichtet.
Damit kann der Rahmenträger
aufgrund seines geringen Platzbedarfs in der Ruheposition mit einem
unterhalb eines Bodens eines Kraftfahrzeuges einschiebbaren Heckträger verwendet
werden.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch
zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der vorliegenden
Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme
auf die zugehörigen
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Heckträgers mit einem Rahmenträger in einer
Ruheposition,
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2 eine
vergrößerte Teildarstellung
des Heckträgers
nach 1, jedoch ohne Fixierelemente und
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3 eine
weitere vergrößerte Teildarstellung
des Heckträgers
nach 1 mit dem Rahmenträger in einer Gebrauchsposition.
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In
den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile stets mit denselben
Bezugszeichen versehen, weswegen diese in der Regel auch nur einmal beschrieben
werden.
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Der
Heckträger 1 ist
zum Transport von Gegenständen
an einem Heck eines Kraftfahrzeuges befestigt und kann dabei derart
verschiebbar gelagert sein, dass er unterhalb eines Bodens des Kraftfahrzeuges
herausziehbar ist. Dem Heckträger 1 ist ein
Rahmenträger 2 zugeordnet,
der in einer Gebrauchsposition 3 (3) mittels
Fixierelementen 4 formschlüssig mit dem Heckträger 1 verbunden
ist. Die Fixierelemente 4 sind federkraftbeaufschlagt entlang
einer Hochachse gemäß dem Pfeil
Y bewegbar.
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Der
Heckträger 1 umfasst
einen rechteckförmigen
Grundkörper 6 mit
einem Ausziehende 7 und einem dem Ausziehende 7 gegenüberliegenden
Lagerende 8 (1), das in der Gebrauchsposition
benachbart zu dem Heck des Kraftfahrzeuges angeordnet ist. In den
Grundkörper 6 ist
eine Vertiefung 9 mit einer Wandung 11 eingearbeitet,
wobei eine Innenseite 12 der Wandung 11 vom Lagerende 8 zunächst geradlinig
verläuft
und sich anschließend
in Richtung des Ausziehendes 7 leicht gebogen zur Mitte
des Grundkörpers 6 erstreckt.
Im Bereich des Lagerendes 8 befindet sich eine kastenähnliche
Erhöhung 13, die
sich vom Lagerende 8 etwa über 1/4 der Länge des
Grundkörpers 6 in
Richtung zum Ausziehende 7 erstreckt. Die Erhöhung 13 kann
selbstverständlich auch
länger
oder kürzer
als in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sein. Die Erhöhung 13 ist
schmaler als der Grundkörper 6,
weshalb zwischen jeweiligen Längskanten 14 der
Erhöhung 13 und
den entsprechenden Innenseiten 12 der Wandung 11 ein
geradliniger Spalt 16 gebildet ist (3). Die
Höhe der
Erhöhung 13 ist
derart bemessen, dass deren Oberfläche auf demselben Niveau liegt,
wie eine Oberkante der Wandung 11. Gemäß 1 ist der
Rahmenträger 2 in
seiner Ruheposition 17 in die Vertiefung 9 eingelegt.
In der Ruheposition 17 ist der Heckträger 1 mit dem Rahmenträger 2 ohne
Probleme unterhalb des Bodens des Kraftfahrzeuges lagerbar. Der
im Wesentlichen U-förmige
Rahmenträger 2 ist
in seiner Ausgestaltung an die Wandung 11 angepasst und
hat in etwa die gleiche axiale Länge
wie der Grundträger 6.
In dem zwischen der Wandung 11 und der Erhöhung 13 gebildeten
Spalt 16 ist der Rahmenträger 2 in seiner Ruheposition
mit seinen Schenkeln 18 aufgenommen.
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In
die Innenseiten der Schenkel 18 des Rahmenträgers 2 sind
Nuten 21 eingearbeitet, die sich von den freien Enden der
Schenkel 18 bis zu benachbart zu der Erhöhung 13 auf
dem Heckträger 1 befestigten
Lagerböcken 22 erstrecken.
In jedem Lagerbock 22 ist ein Bolzen 23 aufgenommen,
der an seinem freien Ende einen Nutenstein 24 zum Eingriff
in die Nut 21 des Rahmenträgers 2 aufweist. Mittels
der Nut 21 und dem Nutenstein 24 wird eine Zwangsführung für ein Verschieben
und Verschwenken des Rahmenträgers 2 gebildet
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Dem
jeweiligen Lagerbock 22 ist das Fixierelement 4 zugeordnet
(2, 3), das eine einseitig offene
Hülse 27 aufweist,
an deren offenem Ende ein Halteelement 28 angeordnet ist.
Das Fixierelement 4 umgreift mit seiner Hülse 27 den
Lagerbock 22 im Wesentlichen spielfrei, quasi formschlüssig, und
das Halteelement 28 ist an die Ausgestaltung des Querschnittes
der Schenkel 18 des Rahmenträgers 2 angepasst.
Dem Fixierelement 4 ist ein Federelement 29 zugeordnet,
das zwischen einem Boden 31 des Grundträgers 1 und dem Fixierelement 4 angeordnet
ist, so dass das Fixierelement 4 federkraftbeaufschlagt
in Richtung des Pfeils Y auf dem Lagerbock 22 verschiebbar
ist.
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Der
Rahmenträger 2 ist
relativ zum Heckträger 1 dreh-
und verschiebbar an diesem gelagert, wobei die Zwangsführung durch
die in den Nuten 21 des Rahmenträgers 2 gleitenden
Nutensteine 24 eine axiale Verschiebung und die drehbar
in den Lagerböcken 22 aufgenommenen
sowie mit den Nutensteinen 24 versehenen Bolzen 23 eine
Verschwenkbarkeit sicherstellen. Zur Überführung aus der in 1 dargestellten
Ruheposition 17 in die in 3 gezeigte
Gebrauchsposition 3 wird der Rahmenträger 2 an seinem die
beiden Schenkel 18 verbindenden Steg 19 zunächst etwas
angehoben. Anschließend
ist der Rahmenträger 2 bedingt
durch die Zwangsführung axial
aus der leicht angehobenen Position relativ zum Grundträger 1 in
Richtung zum Ausziehende 7 ziehbar. Ist der Rahmenträger 2 genügend weit
aus dem Grundträger 1 herausgezogen,
wird er durch eine Schwenkbewegung in die zum Grundträger 1 vertikale
Gebrauchsposition 3 verlagert, in der die Halteelemente 28 federkraftbeaufschlagt über die
jeweiligen freien Enden der Schenkel 18 gleiten, die sich
auf dem Boden 31 abstützen.
Sonach ist der Rahmenträger 2 in
der Gebrauchsposition 3 formschlüssig gesichert, indem die Fixierelemente 4 mit
ihren Hülsen 27 formschlüssig die
Lagerböcke 22 und
mit ihren Halteelementen 28 die Schenkel 18 formschlüssig umgreifen.
Die Fixierelemente 4 ragen in der Gebrauchsposition 3 des
Rahmenträgers 2 mit
ihren Halteelementen 28 teilweise über die Wandung 11 hinaus.
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In
der Gebrauchsposition 3 kommt dem Rahmenträger 2 eine
Doppelfunktion zu. Zum einen dient der Rahmenträger 2 als Schutzelement,
beispielsweise für
ein Heck des Kraftfahrzeuges, da mit dem Heckträger 1 transportierte
Gegenstände
durch den vertikal angeordneten Rahmenträger 2 daran gehindert
werden, an das Heck anzuschlagen, und zum anderen ist es möglich, den
Rahmenträger 2 aufgrund
seiner sicheren Befestigung in der Gebrauchsposition 3 mit
zusätzlichen
Nutzungen zu adaptieren, wozu er eine auf seinem Außenumfang
verlaufende Haltenut 26 zur Festlegung von Anbauteilen
aufweist.
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Zur Überführung des
Rahmenträgers 2 aus der
Gebrauchsposition 3 in die in 1 gezeigte
Ruheposition 17 werden die Fixierelemente 4 entgegen der
Federkraft des Federelementes 29 in Richtung zum Boden 31 gedrückt. Hierdurch
gelangen die freien Enden der Schenkel 18 des Rahmenträgers 2 außer Eingriff
mit den Halteelementen 18 der Fixierelemente 4 und
der Rahmenträger
ist um die Bolzen 23 drehbar. Der Rahmenträger 2 legt
sich mit seinen Schenkeln 18 auf die Halteelemente 28,
die durch das Eigengewicht des Rahmenträgers 2 zum Boden 31 gedrückt werden
und dort bei den weiteren Bewegungsabläufen, die entgegengesetzt zu
den vorbeschriebenen sind, gehalten sind. Sollte das Eigengewicht
des Rahmenträgers 2 kleiner
als die Federkraft sein, kann ein Halten der Fixierelemente 4 in
der bodennahen Position durch einen entsprechenden Druck auf den
Rahmenträger 2 erreicht
werden.
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Die
Halteelemente 28 sind derart bemessen, dass ihre Höhe nicht
größer als
der Abstand der Nut 21 zum Boden 31 ist. Damit
kann der Rahmenträger 2 in
der Ruheposition 17 mit seiner entsprechenden Oberfläche bündig sowohl
mit dem Oberflächenniveau
der kastenähnlichen
Erhöhung 13 als
auch der Wandung 11 abschließen. Damit stellt der Rahmenträger 2 bei
einem Einschieben des Grundträgers 1 unterhalb
des Kraftfahrzeugs kein Hindernis dar.
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An
dem Boden 31 sind Befestigungselemente 32 zur
weiteren Aufnahme und Befestigung von Gegenständen und/oder Aufnahmevorrichtungen
angeordnet.
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- 1
- Heckträger
- 2
- Rahmenträger
- 3
- Gebrauchsposition
- 4
- Fixierelement
- 5
-
- 6
- Grundkörper
- 7
- Ausziehseite
- 8
- Lagerende
- 9
- Vertiefung
- 10
-
- 11
- Wandung
- 12
- Innenseite
v. 11
- 13
- Erhöhung
- 14
- Längskanten
v. 13
- 15
-
- 16
- Spalt
- 17
- Ruheposition
- 18
- Schenkel
v. 2
- 19
- Steg
v. 2
- 20
-
- 21
- Nut
- 22
- Lagerbock
- 23
- Bolzen
- 24
- Nutenstein
- 25
-
- 26
- Haltenut
in 2
- 27
- Hülse
- 28
- Halteelement
- 29
- Federelement
- 30
-
- 31
- Boden
- 32
- Befestigungselemente