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DE102004005265B4 - Gehäuse mit Deckel und Kinematikrahmen - Google Patents

Gehäuse mit Deckel und Kinematikrahmen Download PDF

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DE102004005265B4
DE102004005265B4 DE102004005265A DE102004005265A DE102004005265B4 DE 102004005265 B4 DE102004005265 B4 DE 102004005265B4 DE 102004005265 A DE102004005265 A DE 102004005265A DE 102004005265 A DE102004005265 A DE 102004005265A DE 102004005265 B4 DE102004005265 B4 DE 102004005265B4
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lid
frame
carrier frame
function carrier
locking
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DE102004005265A
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English (en)
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Michael Perl
Georg Sigl
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Lisa Draexlmaier GmbH
Original Assignee
Lisa Draexlmaier GmbH
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Abstract

Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen mit einem Rahmen oder Behälter und einem reversibel verschließbaren Deckel, wobei der Deckel einen Öffnungs- und Schließmechanismus aufweist, die Vorrichtung wenigstens zwei an den jeweiligen Seitenbereichen der Vorrichtung angeordnete Arretiereinrichtungen aufweist und ein Sicherungsmechanismus das gleichzeitige Entriegeln beider Arretiereinrichtungen verhindert
dadurch gekennzeichnet, dass,
– der Deckel zweiseitig um jeweils eine der im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände des Rahmens oder Behälters angeordneten und im Wesentlichen parallel zu den Abschlusskanten liegenden Drehachsen schwenkbar gelagert ist, und dass
– der Öffnungs- und Schließmechanismus in einem mit dem Deckel verbindbaren Funktionsträgerrahmen angeordnet ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, vorzugsweise einem Telefon, insbesondere zur Verwendung in einer Mittelarmlehne und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs, mit einem Rahmen oder Behälter und einem reversibel verschließbaren Deckel. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Mittelarmlehne mit einer derartigen Vorrichtung. Schließlich betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, vorzugsweise einem Telefon, insbesondere zur Verwendung in einer Mittelarmlehne und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs, in der ein Funktionsträgerrahmen in einem verschließbaren Deckel angeordnet ist.
  • Stand der Technik
  • In den Mittelarmlehnen oder in der Mittelkonsole von Kraftfahrzeugen werden vor allem in Kraftfahrzeugen der oberen Mittelklasse oder der Oberklasse Aufbewahrungsfächer angeordnet, welche zur Aufnahme von zu verstauenden Gegenständen, beispielsweise eines Autotelefons dienen können. Diese werden üblicherweise mittels aufklappbarer Deckel oder verschiebbarer Jalousiesysteme abgedeckt. Aufklappbare Deckel werden dabei derart an einem Rahmen oder an dem Behälter angeordnet, dass sie zumindest um eine Schwenkachse um etwa 90° verschwenkbar sind. Eine erste Ausführungsform solcher klappbaren Deckel verschwenkte um eine Drehachse, welche senkrecht zu der Längsausrichtung der Mittelarmlehne oder Mittelkonsole angeordnet war. Hierdurch war jedoch der Zugang zu dem Telefon oder den verstauten Gegenständen für Insassen auf den hinteren Sitzplätzen eines Fahrzeugs nicht möglich.
  • Die US 5,931,336 stellte daher einen Behälter zur Verfügung, bei dem der Deckel jeweils um zwei gegenüberliegende und zu den Seitenflächen des Behälters parallel stehende Drehachsen verschwenkbar war. Hierdurch war es möglich, den Behälter sowohl von der Fahrer- als auch von der Beifahrerseite aus zu öffnen und somit von der jeweiligen Seite Zugang zu den aufbewahrten Gegenständen, insbesondere einem in dem Behälter gelagerten Telefon zu erlangen. Fahrzeuginsassen auf den Rücksitzen erhielten somit in beiden Öffnungszuständen ungehinderten Zugang zu dem Behälterinneren. Jedoch stellte sich in der Praxis heraus, dass bei einem derartigen Behälter ein gleichzeitiges Lösen von Arretierungen an beiden Schwenkachsen nicht in ausreichender Weise verhindert werden konnte.
  • Der in der US 5,931,336 offenbarte Behälter wurde hergestellt, indem die einzelnen Kinematikteile, somit alle Arretiermittel, Federelemente, Kraftübertragungselemente, Stellglieder oder dergleichen, an dem Deckel angeordnet, befestigt und an dem Deckel miteinander verbunden wurden. Das Befestigen der Kinematikteile erfolgte dabei über ein Verschrauben und/oder Verschweißen der einzelnen Teile mit dem Deckel. Dieses Herstellungsverfahren erwies sich in der Praxis jedoch als besonders aufwändig und kostenintensiv. Insbesondere bestand nicht die Möglichkeit, einzelne Teile der Vorrichtung bei nicht bestimmungsgemäßer Funktionsweise auszutauschen.
  • Die DE 101 51 704 C2 beschreibt einen Deckelöffnungsmechanismus mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es war daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, vorzugsweise einem Telefon, insbesondere zur Verwendung in einer Mittelarmlehne und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung zu stellen, die die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme nicht aufweist. Es war darüber hinaus eine Aufgabe der Erfindung, eine Mittelarmlehne zur Verfügung zu stellen, die zur Aufnahme einer derartigen Vorrichtung dient. Es war schließlich eine Aufgabe der Erfindung, ein Herstellungsverfahren für eine derartige Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, welches die oben beschriebenen Probleme überwindet.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, eine Mittelarmlehne mit den Merkmalen des Anspruchs 21 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 26 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den jeweilig abhängigen Ansprüchen.
  • In einem ersten Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen zur Verfügung gestellt, welche einen Rahmen oder Behälter sowie einen reversibel verschließbaren Deckel aufweist. Der Deckel ist dabei zweiseitig um jeweils eine der im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände des Rahmens oder Behälters angeordneten und im Wesentlichen parallel zu den Abschlusskanten liegenden Drehachsen schwenkbar gelagert. Des Weiteren weist der Deckel einen Öffnungs- und Schließmechanismus auf, welcher in einem mit dem Deckel verbindbaren Funktionsträgerrahmen angeordnet ist. Die Vorrichtung weist zudem einen Sicherungsmechanismus auf, der das gleichzeitige Entriegeln beider Arretiereinrichtungen verhindert.
  • Es wurde eine Vorrichtung geschaffen, bei der verhindert wird, dass sich der Deckel durch ein versehentliches Entriegeln beider Arretiereinrichtungen vollständig von dem Behälter oder Rahmen lösen kann. Darüber hinaus wurde eine Vorrichtung geschaffen, die auf Grund ihres Aufbaus besonders einfach herzustellen ist und darüber hinaus noch vor dem Zusammenbau eine Funktionsüberprüfung von miteinander in Verbindung stehenden Kinematikteilen erlaubt. Hierdurch wird auf überraschend einfache Weise zum einen die Ausschussquote der Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf ein Minimum reduziert, zum anderen eine sichere Funktionsweise des Öffnungs- und Schließmechanismus der erfindungsgemäßen Vorrichtung gewährleistet.
  • Gemäß eines zweiten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird eine Mittelarmlehne zur Verfügung gestellt, die die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß des ersten Aspekts der Erfindung aufzunehmen in der Lage ist. Hierdurch wird eine Mittelarmlehne erhalten, die vorzugsweise ohne jede Einschränkung der Optik und ihrer Handhabung die Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung nutzen kann. Insbesondere besteht keinerlei Einschränkung bezüglich der Verwendung der erfindungsgemäßen Mittelarmlehne. So kann in erfindungsgemäßer Weise das zweiseitige Öffnen und Schließen des Deckels der Vorrichtung auch in einem verschwenkten Zustand der Mittelarmlehne, beispielsweise nach dem Hochstellen der Mittelarmlehne, erfolgen.
  • Gemäß eines dritten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Herstellen einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, vorzugsweise einem Telefon, insbesondere zur Verwendung in einer Mittelarmlehne und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs mit einem Rahmen oder Behälter und einem reversibel verschließbaren, um wenigstens eine Drehachse schwenkbar gelagerten Deckel zur Verfügung gestellt. An dem Deckel, vorzugsweise innerhalb einer Aufnahme des Deckels ist hierbei ein Funktionsträgerrahmen angeordnet, der in einem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens mit im Wesentlichen allen für die Öffnungs- und Schließbewegung sowie vorzugsweise für die Arretierung des Deckels erforderlichen Bauteilen verbunden wird. Nach erfolgtem Zusammenbau dieses Funktionsträgerrahmens, bei dem vorzugsweise sämtliche Funktionen bereits überprüfbar sind, erfolgt die Verbindung mit dem Deckel. Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, welches besonders einfach durchzuführen ist und insbesondere eine Funktionsüberprüfung noch vor dem Verbinden der Kinematikteile mit dem Deckel ermöglicht.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen Deckel auf, der einen Rahmen oder Behälter reversibel verschließen kann. Der Rahmen oder Behälter weist dabei jeweils zwei im Wesentlichen parallele Seitenwände sowie im Wesentlichen senkrecht hierzu stehende Stirnwände auf. An diesem Rahmen oder Behälter ist der reversibel verschließbare Deckel im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände derart gelagert, dass der Deckel entweder um eine erste Schwenkachse oder um eine zweite Schwenkachse schwenkbar ist.
  • Ein Rahmen wird dabei in erfindungsgemäßer Weise immer dann verwendet, wenn die Vorrichtung über einer bereits in der Mittelkonsole oder einer der Mittelarmlehnen befindlichen Aufnahme angeordnet werden kann. Ebenso ist aber denkbar, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Behälter aufweist, so dass auf die Ausgestaltung einer Aufnahme in dem jeweiligen Bauteil des Kraftfahrzeugs verzichtet werden kann. In solchen Fällen ist es ausreichend, wenn an den jeweiligen Orten, in die die erfindungsgemäße Vorrichtung eingebaut werden soll, Halterungen eingebaut sind, an denen die Vorrichtung fixiert werden kann.
  • In einer ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung deckt der Deckel den Rahmen oder Behälter in geschlossenem Zustand im Wesentlichen vollständig ab. Hierdurch wird eine Vorrichtung geschaffen, bei der die Anzahl der zu öffnenden und zu schließenden Bauteile auf ein Minimum reduziert werden kann.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der Deckel wenigstens zwei an den jeweiligen Seitenbereichen der Vorrichtung angeordnete Arretiereinrichtungen auf. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Arretiereinrichtung des Deckels von beiden Seiten auf die gleiche Weise gelöst werden kann. Insbesondere kann bei einer derartigen Ausführungsform in besonders bevorzugter Weise die Schwenkrichtung des Deckels frei gewählt werden.
  • In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Arretiereinrichtungen an den Seiten des Deckels angeordnet. Hierdurch wird die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in besonders vorteilhafter Weise unterstützt. Insbesondere wird, da das Auslösen einer Bewegung durch an dem zu bewegenden Teil angeordnete Betätigungselemente erfolgt, die Anwahl der in dem Fahrzeug vorgesehenen verschiedenen Funktionen durch die Fahrzeuginsassen besonders vorteilhaft unterstützt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Deckel in seinem geöffneten Zustand verriegelbar. Hierdurch wird eine Vorrichtung geschaffen, bei der ein ungewünschtes Schließen des Deckels sicher unterbunden werden kann. Hierdurch wird insbesondere ein Einklemmen der Finger oder eines Telefonkabels verhindert.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Deckel um einen Winkel von 80 bis 90°, besonders bevorzugt um etwa 85°, aus seiner Schließlage schwenkbar gelagert. Hierdurch wird eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt, die besonders vorteilhaft auf die Verwendung in der Mittelkonsole und/oder der Mittelarmlehne eines Kraftfahrzeugs angepasst ist. Insbesondere wird verhindert, dass durch das Öffnen des Deckels andere Bedienelemente in dem Fahrzeug zumindest zeitweise abgedeckt werden und somit für den Fahrzeuginsassen nicht erreichbar sind.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Funktionsträgerrahmen an dem Deckel, vorzugsweise in einer unterseitig in dem Deckel angeordneten Aufnahme angeordnet. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Funktionsträgerrahmen und die in ihm angeordneten Funktionsträger sowohl vor mechanischen Einflüssen geschützt als auch nicht sichtbar in die Vorrichtung integrierbar sind.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind sämtliche für die Bewegung oder die Bewegungen des Deckels erforderlichen Bauteile, die erfindungsgemäß unter dem Begriff "Kinematikmittel" zusammengefasst sind, an dem Funktionsträgerrahmen anbaubar und zusammensetzbar. Hierdurch wird eine Vorrichtung geschaffen, die einen besonders einfachen Aufbau besitzt und überdies ein Zusammensetzen des Funktionsträgerrahmens unabhängig von Herstellung und Zusammenbau von Behälter und/oder Deckel erlaubt.
  • In einer überaus bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind in dem Funktionsträgerrahmen über die Kinematikmittel hinaus auch die Arretierungen sowie eventuell vorhandene Stellglieder, Sicherungselemente, insbesondere Federn und mit diesen Federn verbundene Arretierungen und/oder Federkraftübertragungsmittel angeordnet. Hierdurch wird eine Vorrichtung geschaffen, die auf besonders einfache Weise alle für die Bewegung sowie die Steuerung und Anwahl verschiedener Bewegungen erforderlichen Bauelemente zusammenfasst.
  • In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Funktionsträgerrahmen eine zusätzliche Abdeckung für die Kinematikmittel auf. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Kinematikmittel im geöffneten Zustand des Deckels weder einsehbar noch mechanisch beeinflussbar sind. Überdies wird eine Störung oder Beschädigung der Kinematikmittel durch in dem Behälter gelagerte Gegenstände sicher unterbunden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Behälter oder Rahmen im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände angeordnete Aufnahmen auf, die im Schwenk- oder Verriegelungszustand mit an dem Deckel angeordneten korrespondierenden Dreh- und Verriegelungszapfen in Eingriff stehen. Diese Lagerung des Deckels an den Aufnahmen wird als Folge des Lösens der Arretierungen auf der Seite der Drehachse jeweils getrennt. Hierdurch wird eine besonders einfache Lagerung des Deckels an dem Rahmen oder Behälter zur Verfügung gestellt, die überdies mit besonders einfachen Mitteln zum Ausführen der Schwenkbewegungen lösbar ausgestattet sind.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Behälter oder Rahmen im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände angeordnete Dreh- und Verriegelungszapfen auf, die im Schwenk- oder Verriegelungszustand mit an dem Deckel angeordneten korrespondierenden Aufnahmen in Eingriff stehen. Analog zu der oben beschriebenen alternativen Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Lagerung des schwenkbaren Deckels über mit in Aufnahmen angeordneten Dreh- und Verriegelungszapfen, wobei aber die Aufnahmen innerhalb des Deckels angeordnet sind. Hierdurch wird insbesondere die Möglichkeit eröffnet, den Entriegelungsmechanismus im Wesentlichen an dem Behälter oder Rahmen, nicht jedoch an dem Deckel vorzusehen.
  • In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform bei der oben beschriebenen alternativen Ausführungsform sind die Drehzapfen dabei mittels der Arretiereinrichtungen von den Aufnahmen lösbar angeordnet. Hierdurch wird eine besonders einfach von den jeweiligen Fahrzeuginsassen lösbare Verbindung von Deckel einerseits und Rahmen oder Behälter andererseits zur Verfügung gestellt, bei der die Lagerelemente zur Ausführung einer Schwenkbewegung um die jeweilige Schwenkachse gleichzeitig als Arretierungsmittel für die Ausführung einer Schwenkbewegung um die andere, gegenüberliegende Schwenkachse dienen.
  • In einer überaus bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erlaubt der Sicherungsmechanismus das Lösen der Drehzapfen von den Aufnahmen auf einer ersten Seite der Vorrichtung nur in dem Fall, dass die Drehzapfen einer zweiten Seite der Vorrichtung in Eingriff mit den korrespondierenden Aufnahmen stehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass ein beidseitiges Lösen der aus Drehzapfen und korrespondierenden Aufnahmen bestehenden Lagerungen des Deckels auf beiden Seiten verhindert wird. Somit wird mit besonders einfachen Mitteln verhindert, dass sich der Deckel vollständig von dem Rahmen oder Behälter löst.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der vorliegenden Erfindung wird eine Mittelarmlehne zur Verwendung in einem Fahrzeug zur Verfügung gestellt, bei der eine erfindungsgemäße Vorrichtung Verwendung findet. In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mittelarmlehne dient die oben beschriebene Vorrichtung dabei als Aufnahme für ein Telefon. Hierdurch wird eine Mittelarmlehne zur Verfügung gestellt, die in besonders vorteilhafter Weise ein Fahrzeugtelefon bei Nichtverwendung abdeckt und eine versehentliche Berührung des Telefons verhindert.
  • Die erfindungsgemäße Mittelarmlehne ist dabei nicht auf den vorderen Bereich der Fahrgastzelle zwischen dem Fahrer- und dem Beifahrersitz beschränkt, sondern kann ebenfalls im Bereich der hinteren Rücksitzbank oder zwischen zwei hinteren Einzelsitzen angebracht werden. Insbesondere ist in erfindungsgemäßer Weise auch das Anbringen mehrerer derartiger Mittelarmlehnen in einem einzigen Fahrzeug denkbar.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mittelarmlehne ist diese um eine im Wesentlichen senkrecht zu den Schwenkachsen des Deckels stehende Drehachse schwenkbar gelagert. Hierdurch wird eine Mittelarmlehne geschaffen, bei der die Öffnung des Deckels die Schwenkbewegung der Mittelarmlehne vorzugsweise nicht beeinflusst. Insbesondere bei einem in einer vorderen Mittelarmlehne angeordneten Telefon kann hierdurch auch die Erreichbarkeit des Telefons durch auf den hinteren Sitzen des Fahrzeugs sitzende Personen mit besonders einfachen Mitteln erreicht werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mittelarmlehne weisen zumindest Teile der Vorrichtung, insbesondere der Deckel, eine Dekorschicht, vorzugsweise aus Leder oder einem lederähnlichen Material, auf. Hierdurch wird eine besonders vorteilhafte Optik der Mittelarmlehne erreicht, ohne dass die Funktionsweise der Mittelarmlehne in irgendeiner Weise eingeschränkt wäre.
  • Gemäß eines dritten Aspekts der Erfindung wird ein Verfahren zum Herstellen einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, vorzugsweise einem Telefon, insbesondere zur Verwendung in einer Mittelarmlehne und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt.
  • Die Vorrichtung weist einen Rahmen oder Behälter und einen reversibel verschließbaren Deckel auf, welcher um wenigstens eine Drehachse schwenkbar an dem Rahmen oder Behälter gelagert ist. An dem Deckel, vorzugsweise in einer Aufnahme des Deckels ist überdies ein Funktionsträgerrahmen angeordnet, in dem die wesentlichen Kinematikmittel der Vorrichtung angeordnet sind.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst den Zusammenbau des Funktionsträgerrahmens mit im Wesentlichen allen für die Öffnungs- und Schließbewegung sowie vorzugsweise für die Arretierung des Deckels erforderlichen Bauteilen und das anschließende Verbinden des Funktionsträgerrahmens mit dem Deckel. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Zusammenbau der Funktionsträger nicht während der Verbindung der einzelnen Bauelemente mit dem Deckel, sondern vorab während des Zusammenbaus des Funktionsträgerrahmens erfolgt. Hierdurch wird insbesondere eine Funktionsüberprüfung des Funktionsträgerrahmens schon vor der Verbindung mit dem Deckel ermöglicht. Dies ermöglich überdies einen Austausch einzelner, nicht bestimmungsgemäß funktionierender Bauteile, wodurch der Ausschuss an nicht funktionstüchtigen Gesamtkomponenten auf ein Minimum reduziert werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt die Verbindung des Funktionsträgerrahmens mit dem Deckel durch Einrasten des Funktionsträgerrahmens in dafür an oder in dem Deckel vorgesehene Verbindungselemente. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt die Verbindung über eine oder mehrere Rastnasen und/oder mit diesen Rastnasen korrespondierende Aufnahmen. Hierdurch wird eine Verbindung zwischen Funktionsträgerrahmen und Deckel geschaffen, welche besonders einfach herstellbar und lösbar ist. Vorzugsweise kann bei Herstellung einer solchen Verbindung auf ein aufwändiges Verschweißen und/oder Verschrauben des Funktionsträgerrahmens mit dem Deckel vollständig verzichtet werden.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Vorrichtung geschaffen, deren Deckel um wenigstens eine im Bereich einer seitlichen Abschlusskante einer Seitenwand des Rahmens oder Behälters angeordnete und parallel zu der Abschlusskante liegende Drehachse schwenkbar gelagert ist. Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, bei dem eine aufklappbare Vorrichtung mit besonders einfachen Mitteln und besonders kostengünstig herstellbar ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sind die Funktionsträger derart an dem Funktionsträgerrahmen angeordnet, dass eine Funktionsüberprüfung erfolgen kann, eine Führung von zumindest Teilen der beweglichen Kinematikteile jedoch erst bei Verbindung des Funktionsträgerrahmens mit dem Deckel erfolgt. Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, bei dem eine erste Funktionsüberprüfung der Funktionsträger noch vor dem Zusammenbau mit dem Deckel erfolgen kann, eine dauerhafte Funktionsweise jedoch erst nach dem Zusammenbau der Vorrichtung sichergestellt ist. Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, bei dem der Funktionsträgerrahmen einen besonders einfachen Aufbau aufweist, der vorzugsweise auf die Grundfunktionen des Funktionsträgerrahmens reduziert ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird der Funktionsträgerrahmen mit dem Deckel verrastet und/oder verschraubt und/oder verschweißt. hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, bei dem die Verbindung zwischen Deckel und Funktionsträgerrahmen auf besonders vorteilhafte Weise auf die jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der 1 bis 4 näher erläutert, wobei diese Figuren lediglich exemplarische Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigen. Die Figuren sind jedoch nicht geeignet, den allgemeinen Grundgedanken der Erfindung in irgendeiner Weise einzuschränken.
  • 1 zeigt einen mit einem Funktionsträgerrahmen verbundenen Deckel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 zeigt einen mit einem seitlichen Rahmenteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung verbundenen Funktionsträgerrahmen,
  • 3 zeigt einen Funktionsträgerrahmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
  • 4 zeigt einen mit einer Abdeckung versehenen und in einem Deckel angeordneten Funktionsträgerrahmen.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • In 1 wird eine perspektivische Ansicht eines mit einem Deckel verbundenen Funktionsträgerrahmens 1 gezeigt. Auf seiner oberen Seite weist der Funktionsträgerrahmen 1 eine Trägertaste 2 auf, welche mittels einer innerhalb der Trägertaste 2 angeordneten Kulissenführung einen vorderen Schieber 5 und einen hinteren Schieber 7 betätigt. Analog hierzu weist der Funktionsträgerrahmen 1 an seiner unteren Seite eine Trägertaste 3 auf, welche mittels einer innerhalb der Trägertaste 3 angeordneten Kulissenführung einen vorderen Schieber 6 und einen hinteren Schieber 8 betätigt. Die Trägertaste 2 und die Trägertaste 3 sind innerhalb des Funktionsträgerrahmens 1 linear gegeneinander beweglich angeordnet und wirken beide auf die Rückstellfeder 4. Des Weiteren ist zwischen den sich gegenüberliegenden Enden der Trägertaste 2 und der Trägertaste 3 eine Blockierung 16 angeordnet, die verhindert, dass sowohl die Trägertaste 2 als auch die Trägertaste 3 im Öffnungszustand des Deckels betätigbar sind. Diese Blockierung 16 ist so ausgestaltet, dass sie im Schließzustand des Deckels gelöst wird und somit die Betätigung jeweils einer der Trägertaste 2 oder der Trägertaste 3 ermöglicht. Wird eine der Trägertasten 2, 3 betätigt, wird ein an dem vorderen Schieber 5 angeordneter Drehzapfen (nicht gezeigt) sowie ein an dem hinteren Schieber 7 angeordneter Drehzapfen (nicht gezeigt) auf die Längsachse der Trägertaste 2 hin und somit aus den jeweiligen Aufnahmen des Behälters oder Rahmens (nicht gezeigt) heraus bewegt. Hierdurch wird die Schwenkbewegung des Deckels um eine parallel zu dem vorderen Schieber 6 und dem hinteren Schieber 8 liegende Schwenkachse des Deckels ermöglicht. Sobald dabei der Deckel aus seinem Schließzustand herausgeschwenkt ist, greift die Blockierung 16 in dafür vorgesehene Aufnahmen der Trägertaste 2 und der Trägertaste 3 ein, um eine Betätigung beider Tasten 2, 3 zu unterbinden. Dieser Zustand wird erst wieder bei vollständigem Schließen der Vorrichtung gelöst. Nach dem Lösen der Blockierung 16 erfolgt die Rückstellung der Trägertaste 2 oder der Trägertaste 3 über die von der Feder 4 aufgebrachte Federkraft. An den den jeweiligen Trägertasten 2, 3 abgewandten Enden der hinteren Schieber 7, 8 sind Sperrnasen angeordnet, welche die Aufstellsicherungen 9, 10 in ihrer gegen die Feder 11 einwirkenden Stellung niederhalten. Mit den jeweiligen Aufstellsicherungen 9, 10 sind Rastnocken 14, 15 verbunden, die beim Öffnen bzw. Schließen des Deckels mit an dem Rahmen oder Behälter (nicht gezeigt) vorgesehenen korrespondierenden Führungen in gleitender Verbindung stehen. Der Funktionsträgerrahmen 1 weist schließlich einen umlaufenden Abdeckrahmen 18 auf, über den die Verbindung des Kinematikrahmens 1 mit dem Deckel (nicht gezeigt) erfolgt.
  • In 2 ist ein mit einem Seitenteil 19 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung verbundener Funktionsträgerrahmen 1 dargestellt, wobei der Funktionsträgerrahmen 1 im geöffneten Zustand vorliegt. Durch Betätigen der Trägertaste 2 sind der vordere Schieber 5 und der hintere Schieber 7 mittels diagonaler Führungen in Richtung der Längsachse der Trägertaste 2 aufeinander zu gezogen. Hierdurch wurden die mit den Schiebern 5, 7 verbundenen Drehzapfen 20, 21 aus den Aufnahmen an dem Rahmen oder Behälter (nicht gezeigt) herausgezogen. Die Schieber 6, 8 verbleiben jedoch in ihrem ursprünglichen Zustand innerhalb der Aufnahmen 22 und 23, wodurch eine Schwenkbewegung um die Drehzapfen herum ermöglicht wird.
  • Die Trägertaste 2 drückt in ihrem betätigten Zustand auf den oberen freien Schenkel der Feder 4. Die Trägertasten 2, 3 weisen an ihren der Feder 4 zugewandten Enden jeweils eine Haltenase auf, welche in Rastaufnahmen der Blockierung 16 eingreifen. Diese Blockierung 16 verhindert, dass beide Trägertasten 2, 3 gleichzeitig gedrückt werden können. Hierdurch wird ebenso ein Herausziehen der Drehzapfen aus den Aufnahmen 22, 23 verhindert. Der hintere Schieber 7 weist an seinem der Trägertaste 2 abgewandtem Ende eine Haltenase auf, welche die Aufstellsicherung 9 in Richtung des freien Schenkels der Feder 11 drückt. Hierdurch wird ebenso der Rastnocken 14 aus einer ersten Stellung in eine zweite Stellung geführt. Der auf der anderen Seite des Funktionsträgerrahmens 1 angeordnete und symmetrisch ausgestaltete Rastnocken 15 bleibt dagegen in einer ersten Position und somit im gleitenden Eingriff mit einer Führung, welche an dem Seitenteil des Rahmens ausgestaltet ist.
  • In 3 wird ein Funktionsträgerrahmen 1 in einem Zustand gezeigt, in dem weder die Trägertaste 2 noch die Trägertaste 3 betätigt worden sind. Dementsprechend sind beide freien Schenkel der Feder 4 nicht vorgespannt. Die Arretiernasen der Trägertasten 2 und 3 befinden sich jeweils außerhalb der an der Blockierung 16 vorgesehenen Aufnahme. Jedoch sind sowohl die mit den Rastnocken 14, 15 verbundenen Aufstellsicherungen gegen die freien Schenkel der Feder 11 vorgespannt. Die Aufstellsicherungen gewährleisten dabei, dass der Deckel in geöffnetem Zustand stehen bleibt, wobei gleichzeitig die hinteren Schieber 7, 8 verriegelt werden. Die vorderen Schieber 5, 6 verbleiben in einer Stellung, in der die mit diesen verbundenen Drehzapfen in den jeweiligen Aufnahmen (nicht gezeigt) eingeführt sind.
  • In 4 wird ein mit einem Deckel 24 verbundener Funktionsträgerrahmen 1 dargestellt, der nahezu vollständig mit einer zusätzlichen Abdeckung 25 gegenüber der dem Deckel abgewandten Seite des Funktionsträgerrahmens 1 abgedeckt ist. Aus dieser Abdeckung 25 stehen lediglich die Trägertasten 2, 3 sowie die Aufstellsicherungen 9, 10 heraus.

Claims (38)

  1. Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen mit einem Rahmen oder Behälter und einem reversibel verschließbaren Deckel, wobei der Deckel einen Öffnungs- und Schließmechanismus aufweist, die Vorrichtung wenigstens zwei an den jeweiligen Seitenbereichen der Vorrichtung angeordnete Arretiereinrichtungen aufweist und ein Sicherungsmechanismus das gleichzeitige Entriegeln beider Arretiereinrichtungen verhindert dadurch gekennzeichnet, dass, – der Deckel zweiseitig um jeweils eine der im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände des Rahmens oder Behälters angeordneten und im Wesentlichen parallel zu den Abschlusskanten liegenden Drehachsen schwenkbar gelagert ist, und dass – der Öffnungs- und Schließmechanismus in einem mit dem Deckel verbindbaren Funktionsträgerrahmen angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand ein Telefon ist.
  3. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel den Rahmen oder Behälter im geschlossenen Zustand im Wesentlichen vollständig abdeckt.
  4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiereinrichtungen an den Seiten des Deckels angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiereinrichtung von zwei Seiten der Vorrichtung aus lösbar ist und dass der Deckel jeweils um die der gelösten Arretierung gegenüberliegende Drehachse schwenkbar ist.
  6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel im geöffneten Zustand verriegelbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel in einem Winkel von 80–90°, vorzugsweise etwa 85° aus seiner Schließlage schwenkbar ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel um etwa 85° aus seiner Schließlage schwenkbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsträgerrahmen an dem Deckel angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsträgerrahmen in einer unterseitig in dem Deckel angeordneten Aufnahme angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die für die Bewegung(en) des Deckels erforderlichen Bauteile (Kinematikmittel) an dem Funktionsträgerrahmen anbaubar und zusammensetzbar sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsträgerrahmen eine zusätzliche Abdeckung für die Kinematikmittel aufweist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9–12, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Funktionsträgerrahmen die Arretierungen angeordnet sind.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Funktionsträgerrahmen zusätzlich Stellglieder, Sicherungselemente sowie Kinematikmittel angeordnet sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich Federn und mit den Federn verbundene Arretierungen und/oder Federkraftübertragungsmittel in dem Funktionsträgerrahmen angeordnet sind.
  16. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter oder Rahmen im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände angeordnete Aufnahmen aufweist, die im Schwenk- oder Verriegelungszustand mit an dem Deckel angeordneten korrespondierenden Dreh- und Verriegelungszapfen in Eingriff stehen und nach dem Lösen der Arretierung auf der der Drehachse gegenüberliegenden Seite voneinander getrennt sind.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–13, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter oder Rahmen im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände angeordnete Dreh- und Verriegelungszapfen aufweist, die im Schwenk- oder Verriegelungszustand mit an dem Deckel angeordneten korrespondierenden Aufnahmen in Eingriff stehen und nach dem Lösen der Arretierung auf der der Drehachse gegenüberliegenden Seite voneinander getrennt sind.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzapfen mittels der Arretiereinrichtung(en) von den Aufnahmen lösbar sind.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet dass der Sicherungsmechanismus das Lösen der Drehzapfen von den Aufnahmen auf einer ersten Seite der Vorrichtung nur indem Fall ermöglicht, wenn die Drehzapfen einer zweiten Seite der Vorrichtung in Eingriff mit den korrespondierenden Aufnahmen stehen.
  20. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie in einer Mittelarmlehne und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs verwirklicht ist.
  21. Mittelarmlehne zur Verwendung in einem Fahrzeug mit einer Vorrichtung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche.
  22. Mittelarmlehne nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Aufnahme eines Telefons dient.
  23. Mittelarmlehne nach einem der Ansprüche 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass sie um eine im Wesentlichen senkrecht zu den Schwenkachsen des Deckels stehende Drehachse schwenkbar ist.
  24. Mittelarmlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche 21–23, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Teile der Vorrichtung mit einer Dekorschicht bezogen sind.
  25. Mittelarmlehne nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht aus Leder oder einem lederähnlichen Material besteht.
  26. Verfahren zum Herstellen einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen mit einem Rahmen oder Behälter und einem reversibel verschließbaren, um wenigstens eine Drehachse schwenkbar gelagerten Deckel, wobei an dem Deckel ein Funktionsträgerrahmen angeordnet ist, mit den Schritten – Zusammenbau des Funktionsträgerrahmens mit im Wesentlichen allen für die Öffnungs- und Schließbewegung sowie vorzugsweise für die Arretierung des Deckels erforderlichen Bauteilen, und anschließend – Verbinden des Funktionsträgerrahmens mit dem Deckel.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand ein Telefon ist.
  28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung des Funktionsträgerrahmens mit dem Deckel durch Einrasten des Funktionsträgerrahmens in dafür an oder in dem Deckel vorgesehene Verbindungselemente erfolgt.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Rastnasen in korrespondierende Aufnahmen einrasten
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 26–29, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel um wenigstens eine im Bereich einer seitlichen Abschlusskante einer Seitenwand des Rahmens oder Behälters angeordnete und parallel zu der Abschlusskante liegende Drehachse schwenkbar ist.
  31. Verfahren nach einem er Ansprüche 26–30, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen für zumindest Teile der Kinematikteile durch die Verbindung des Funktionsträgerrahmens mit dem Deckel gebildet werden.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 26–31, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsüberprüfung des Funktionsträgerrahmens bereits vor der Verbindung des Funktionsträgerrahmens mit dem Deckel durchführbar ist.
  33. Verfahren nach einem der Ansprüche 26–32, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsträgerrahmen mit dem Deckel verrastet und/oder verschraubt und/oder verschweißt wird.
  34. Verfahren nach einem der Ansprüche 26–33, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Teile der Vorrichtung mit einer Dekorschicht bezogen werden.
  35. Verfahren nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht aus Leder oder einem lederähnlichen Material besteht.
  36. Verfahren nach einem der Ansprüche 26–35, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsträger rahmen in einer Aufnahme des Deckels angeordnet ist.
  37. Verfahren nach einem der Ansprüche 26–36, dadurch gekennzeichnet, dass es zum Herstellen einer Vorrichtung gemäß der Ansprüche 1 bis 20 dient
  38. Verfahren nach einem der Ansprüche 26–36, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in einer Mittelarmlehne und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs verwirklicht ist.
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