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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, vorzugsweise
einem Telefon, insbesondere zur Verwendung in einer Mittelarmlehne
und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs, mit einem Rahmen
oder Behälter
und einem reversibel verschließbaren
Deckel. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Mittelarmlehne
mit einer derartigen Vorrichtung. Schließlich betrifft die Erfindung
ein Verfahren zum Herstellen einer Vorrichtung zur Aufnahme von
Gegenständen,
vorzugsweise einem Telefon, insbesondere zur Verwendung in einer
Mittelarmlehne und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs,
in der ein Funktionsträgerrahmen
in einem verschließbaren
Deckel angeordnet ist.
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Stand der Technik
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In
den Mittelarmlehnen oder in der Mittelkonsole von Kraftfahrzeugen
werden vor allem in Kraftfahrzeugen der oberen Mittelklasse oder
der Oberklasse Aufbewahrungsfächer
angeordnet, welche zur Aufnahme von zu verstauenden Gegenständen, beispielsweise
eines Autotelefons dienen können.
Diese werden üblicherweise
mittels aufklappbarer Deckel oder verschiebbarer Jalousiesysteme
abgedeckt. Aufklappbare Deckel werden dabei derart an einem Rahmen
oder an dem Behälter
angeordnet, dass sie zumindest um eine Schwenkachse um etwa 90° verschwenkbar
sind. Eine erste Ausführungsform
solcher klappbaren Deckel verschwenkte um eine Drehachse, welche
senkrecht zu der Längsausrichtung der
Mittelarmlehne oder Mittelkonsole angeordnet war. Hierdurch war
jedoch der Zugang zu dem Telefon oder den verstauten Gegenständen für Insassen auf
den hinteren Sitzplätzen
eines Fahrzeugs nicht möglich.
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Die
US 5,931,336 stellte daher
einen Behälter
zur Verfügung,
bei dem der Deckel jeweils um zwei gegenüberliegende und zu den Seitenflächen des
Behälters
parallel stehende Drehachsen verschwenkbar war. Hierdurch war es
möglich,
den Behälter
sowohl von der Fahrer- als auch von der Beifahrerseite aus zu öffnen und
somit von der jeweiligen Seite Zugang zu den aufbewahrten Gegenständen, insbesondere
einem in dem Behälter
gelagerten Telefon zu erlangen. Fahrzeuginsassen auf den Rücksitzen
erhielten somit in beiden Öffnungszuständen ungehinderten
Zugang zu dem Behälterinneren. Jedoch
stellte sich in der Praxis heraus, dass bei einem derartigen Behälter ein
gleichzeitiges Lösen
von Arretierungen an beiden Schwenkachsen nicht in ausreichender
Weise verhindert werden konnte.
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Der
in der
US 5,931,336 offenbarte
Behälter wurde
hergestellt, indem die einzelnen Kinematikteile, somit alle Arretiermittel,
Federelemente, Kraftübertragungselemente,
Stellglieder oder dergleichen, an dem Deckel angeordnet, befestigt
und an dem Deckel miteinander verbunden wurden. Das Befestigen der
Kinematikteile erfolgte dabei über
ein Verschrauben und/oder Verschweißen der einzelnen Teile mit dem
Deckel. Dieses Herstellungsverfahren erwies sich in der Praxis jedoch
als besonders aufwändig und
kostenintensiv. Insbesondere bestand nicht die Möglichkeit, einzelne Teile der
Vorrichtung bei nicht bestimmungsgemäßer Funktionsweise auszutauschen.
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Die
DE 101 51 704 C2 beschreibt
einen Deckelöffnungsmechanismus
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Darstellung der Erfindung
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Es
war daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Aufnahme
von Gegenständen, vorzugsweise
einem Telefon, insbesondere zur Verwendung in einer Mittelarmlehne
und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung zu
stellen, die die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme nicht
aufweist. Es war darüber
hinaus eine Aufgabe der Erfindung, eine Mittelarmlehne zur Verfügung zu
stellen, die zur Aufnahme einer derartigen Vorrichtung dient. Es
war schließlich
eine Aufgabe der Erfindung, ein Herstellungsverfahren für eine derartige
Vorrichtung zur Verfügung
zu stellen, welches die oben beschriebenen Probleme überwindet.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1, eine Mittelarmlehne mit den Merkmalen des Anspruchs
21 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 26 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den jeweilig abhängigen Ansprüchen.
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In
einem ersten Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zur Aufnahme
von Gegenständen zur
Verfügung
gestellt, welche einen Rahmen oder Behälter sowie einen reversibel
verschließbaren
Deckel aufweist. Der Deckel ist dabei zweiseitig um jeweils eine
der im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände des
Rahmens oder Behälters angeordneten
und im Wesentlichen parallel zu den Abschlusskanten liegenden Drehachsen
schwenkbar gelagert. Des Weiteren weist der Deckel einen Öffnungs-
und Schließmechanismus
auf, welcher in einem mit dem Deckel verbindbaren Funktionsträgerrahmen
angeordnet ist. Die Vorrichtung weist zudem einen Sicherungsmechanismus
auf, der das gleichzeitige Entriegeln beider Arretiereinrichtungen
verhindert.
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Es
wurde eine Vorrichtung geschaffen, bei der verhindert wird, dass
sich der Deckel durch ein versehentliches Entriegeln beider Arretiereinrichtungen
vollständig
von dem Behälter
oder Rahmen lösen
kann. Darüber
hinaus wurde eine Vorrichtung geschaffen, die auf Grund ihres Aufbaus
besonders einfach herzustellen ist und darüber hinaus noch vor dem Zusammenbau
eine Funktionsüberprüfung von miteinander
in Verbindung stehenden Kinematikteilen erlaubt. Hierdurch wird
auf überraschend
einfache Weise zum einen die Ausschussquote der Herstellung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
auf ein Minimum reduziert, zum anderen eine sichere Funktionsweise
des Öffnungs-
und Schließmechanismus der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
gewährleistet.
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Gemäß eines
zweiten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird eine Mittelarmlehne
zur Verfügung
gestellt, die die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß des ersten
Aspekts der Erfindung aufzunehmen in der Lage ist. Hierdurch wird
eine Mittelarmlehne erhalten, die vorzugsweise ohne jede Einschränkung der
Optik und ihrer Handhabung die Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung
nutzen kann. Insbesondere besteht keinerlei Einschränkung bezüglich der
Verwendung der erfindungsgemäßen Mittelarmlehne.
So kann in erfindungsgemäßer Weise
das zweiseitige Öffnen
und Schließen
des Deckels der Vorrichtung auch in einem verschwenkten Zustand der
Mittelarmlehne, beispielsweise nach dem Hochstellen der Mittelarmlehne,
erfolgen.
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Gemäß eines
dritten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum
Herstellen einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, vorzugsweise
einem Telefon, insbesondere zur Verwendung in einer Mittelarmlehne
und/oder der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs mit einem Rahmen oder
Behälter
und einem reversibel verschließbaren, um
wenigstens eine Drehachse schwenkbar gelagerten Deckel zur Verfügung gestellt.
An dem Deckel, vorzugsweise innerhalb einer Aufnahme des Deckels ist
hierbei ein Funktionsträgerrahmen
angeordnet, der in einem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit im Wesentlichen allen für
die Öffnungs-
und Schließbewegung
sowie vorzugsweise für
die Arretierung des Deckels erforderlichen Bauteilen verbunden wird.
Nach erfolgtem Zusammenbau dieses Funktionsträgerrahmens, bei dem vorzugsweise
sämtliche
Funktionen bereits überprüfbar sind, erfolgt
die Verbindung mit dem Deckel. Hierdurch wird ein Verfahren zur
Verfügung
gestellt, welches besonders einfach durchzuführen ist und insbesondere eine
Funktionsüberprüfung noch
vor dem Verbinden der Kinematikteile mit dem Deckel ermöglicht.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
weist einen Deckel auf, der einen Rahmen oder Behälter reversibel
verschließen
kann. Der Rahmen oder Behälter
weist dabei jeweils zwei im Wesentlichen parallele Seitenwände sowie
im Wesentlichen senkrecht hierzu stehende Stirnwände auf. An diesem Rahmen oder
Behälter
ist der reversibel verschließbare
Deckel im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände derart
gelagert, dass der Deckel entweder um eine erste Schwenkachse oder
um eine zweite Schwenkachse schwenkbar ist.
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Ein
Rahmen wird dabei in erfindungsgemäßer Weise immer dann verwendet,
wenn die Vorrichtung über
einer bereits in der Mittelkonsole oder einer der Mittelarmlehnen
befindlichen Aufnahme angeordnet werden kann. Ebenso ist aber denkbar,
dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
einen Behälter aufweist,
so dass auf die Ausgestaltung einer Aufnahme in dem jeweiligen Bauteil
des Kraftfahrzeugs verzichtet werden kann. In solchen Fällen ist
es ausreichend, wenn an den jeweiligen Orten, in die die erfindungsgemäße Vorrichtung
eingebaut werden soll, Halterungen eingebaut sind, an denen die
Vorrichtung fixiert werden kann.
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In
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
deckt der Deckel den Rahmen oder Behälter in geschlossenem Zustand
im Wesentlichen vollständig
ab. Hierdurch wird eine Vorrichtung geschaffen, bei der die Anzahl der
zu öffnenden
und zu schließenden
Bauteile auf ein Minimum reduziert werden kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
weist der Deckel wenigstens zwei an den jeweiligen Seitenbereichen
der Vorrichtung angeordnete Arretiereinrichtungen auf. Hierdurch
wird die Möglichkeit
geschaffen, dass die Arretiereinrichtung des Deckels von beiden
Seiten auf die gleiche Weise gelöst
werden kann. Insbesondere kann bei einer derartigen Ausführungsform
in besonders bevorzugter Weise die Schwenkrichtung des Deckels frei
gewählt
werden.
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In
einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind
die Arretiereinrichtungen an den Seiten des Deckels angeordnet.
Hierdurch wird die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in besonders vorteilhafter Weise unterstützt. Insbesondere wird, da
das Auslösen
einer Bewegung durch an dem zu bewegenden Teil angeordnete Betätigungselemente
erfolgt, die Anwahl der in dem Fahrzeug vorgesehenen verschiedenen Funktionen
durch die Fahrzeuginsassen besonders vorteilhaft unterstützt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Deckel in seinem geöffneten Zustand verriegelbar.
Hierdurch wird eine Vorrichtung geschaffen, bei der ein ungewünschtes Schließen des
Deckels sicher unterbunden werden kann. Hierdurch wird insbesondere
ein Einklemmen der Finger oder eines Telefonkabels verhindert.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Deckel um einen Winkel von 80 bis 90°, besonders
bevorzugt um etwa 85°, aus
seiner Schließlage
schwenkbar gelagert. Hierdurch wird eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt, die
besonders vorteilhaft auf die Verwendung in der Mittelkonsole und/oder
der Mittelarmlehne eines Kraftfahrzeugs angepasst ist. Insbesondere
wird verhindert, dass durch das Öffnen
des Deckels andere Bedienelemente in dem Fahrzeug zumindest zeitweise
abgedeckt werden und somit für
den Fahrzeuginsassen nicht erreichbar sind.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Funktionsträgerrahmen an dem Deckel, vorzugsweise
in einer unterseitig in dem Deckel angeordneten Aufnahme angeordnet.
Hierdurch wird gewährleistet,
dass der Funktionsträgerrahmen
und die in ihm angeordneten Funktionsträger sowohl vor mechanischen
Einflüssen
geschützt
als auch nicht sichtbar in die Vorrichtung integrierbar sind.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
sind sämtliche
für die
Bewegung oder die Bewegungen des Deckels erforderlichen Bauteile,
die erfindungsgemäß unter
dem Begriff "Kinematikmittel" zusammengefasst
sind, an dem Funktionsträgerrahmen
anbaubar und zusammensetzbar. Hierdurch wird eine Vorrichtung geschaffen,
die einen besonders einfachen Aufbau besitzt und überdies
ein Zusammensetzen des Funktionsträgerrahmens unabhängig von
Herstellung und Zusammenbau von Behälter und/oder Deckel erlaubt.
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In
einer überaus
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind in dem Funktionsträgerrahmen über die Kinematikmittel hinaus
auch die Arretierungen sowie eventuell vorhandene Stellglieder,
Sicherungselemente, insbesondere Federn und mit diesen Federn verbundene
Arretierungen und/oder Federkraftübertragungsmittel angeordnet.
Hierdurch wird eine Vorrichtung geschaffen, die auf besonders einfache
Weise alle für
die Bewegung sowie die Steuerung und Anwahl verschiedener Bewegungen erforderlichen
Bauelemente zusammenfasst.
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In
einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
der Funktionsträgerrahmen
eine zusätzliche
Abdeckung für
die Kinematikmittel auf. Hierdurch wird sichergestellt, dass die
Kinematikmittel im geöffneten
Zustand des Deckels weder einsehbar noch mechanisch beeinflussbar
sind. Überdies
wird eine Störung
oder Beschädigung
der Kinematikmittel durch in dem Behälter gelagerte Gegenstände sicher
unterbunden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist der Behälter
oder Rahmen im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände angeordnete
Aufnahmen auf, die im Schwenk- oder Verriegelungszustand mit an
dem Deckel angeordneten korrespondierenden Dreh- und Verriegelungszapfen
in Eingriff stehen. Diese Lagerung des Deckels an den Aufnahmen
wird als Folge des Lösens
der Arretierungen auf der Seite der Drehachse jeweils getrennt.
Hierdurch wird eine besonders einfache Lagerung des Deckels an dem
Rahmen oder Behälter
zur Verfügung
gestellt, die überdies
mit besonders einfachen Mitteln zum Ausführen der Schwenkbewegungen
lösbar
ausgestattet sind.
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In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist der Behälter
oder Rahmen im Bereich der oberen Abschlusskanten der Seitenwände angeordnete
Dreh- und Verriegelungszapfen auf, die im Schwenk- oder Verriegelungszustand
mit an dem Deckel angeordneten korrespondierenden Aufnahmen in Eingriff
stehen. Analog zu der oben beschriebenen alternativen Ausführungsform
der Erfindung erfolgt die Lagerung des schwenkbaren Deckels über mit
in Aufnahmen angeordneten Dreh- und Verriegelungszapfen, wobei aber
die Aufnahmen innerhalb des Deckels angeordnet sind. Hierdurch wird
insbesondere die Möglichkeit
eröffnet,
den Entriegelungsmechanismus im Wesentlichen an dem Behälter oder
Rahmen, nicht jedoch an dem Deckel vorzusehen.
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In
einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform bei der oben beschriebenen
alternativen Ausführungsform
sind die Drehzapfen dabei mittels der Arretiereinrichtungen von
den Aufnahmen lösbar
angeordnet. Hierdurch wird eine besonders einfach von den jeweiligen
Fahrzeuginsassen lösbare
Verbindung von Deckel einerseits und Rahmen oder Behälter andererseits
zur Verfügung
gestellt, bei der die Lagerelemente zur Ausführung einer Schwenkbewegung
um die jeweilige Schwenkachse gleichzeitig als Arretierungsmittel
für die
Ausführung einer
Schwenkbewegung um die andere, gegenüberliegende Schwenkachse dienen.
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In
einer überaus
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erlaubt der Sicherungsmechanismus das Lösen der
Drehzapfen von den Aufnahmen auf einer ersten Seite der Vorrichtung
nur in dem Fall, dass die Drehzapfen einer zweiten Seite der Vorrichtung
in Eingriff mit den korrespondierenden Aufnahmen stehen. Hierdurch
wird sichergestellt, dass ein beidseitiges Lösen der aus Drehzapfen und
korrespondierenden Aufnahmen bestehenden Lagerungen des Deckels
auf beiden Seiten verhindert wird. Somit wird mit besonders einfachen
Mitteln verhindert, dass sich der Deckel vollständig von dem Rahmen oder Behälter löst.
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Gemäß eines
weiteren Aspekts der vorliegenden Erfindung wird eine Mittelarmlehne
zur Verwendung in einem Fahrzeug zur Verfügung gestellt, bei der eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
Verwendung findet. In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mittelarmlehne
dient die oben beschriebene Vorrichtung dabei als Aufnahme für ein Telefon.
Hierdurch wird eine Mittelarmlehne zur Verfügung gestellt, die in besonders
vorteilhafter Weise ein Fahrzeugtelefon bei Nichtverwendung abdeckt
und eine versehentliche Berührung
des Telefons verhindert.
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Die
erfindungsgemäße Mittelarmlehne
ist dabei nicht auf den vorderen Bereich der Fahrgastzelle zwischen
dem Fahrer- und dem Beifahrersitz beschränkt, sondern kann ebenfalls
im Bereich der hinteren Rücksitzbank
oder zwischen zwei hinteren Einzelsitzen angebracht werden. Insbesondere
ist in erfindungsgemäßer Weise
auch das Anbringen mehrerer derartiger Mittelarmlehnen in einem
einzigen Fahrzeug denkbar.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Mittelarmlehne
ist diese um eine im Wesentlichen senkrecht zu den Schwenkachsen
des Deckels stehende Drehachse schwenkbar gelagert. Hierdurch wird
eine Mittelarmlehne geschaffen, bei der die Öffnung des Deckels die Schwenkbewegung
der Mittelarmlehne vorzugsweise nicht beeinflusst. Insbesondere
bei einem in einer vorderen Mittelarmlehne angeordneten Telefon kann
hierdurch auch die Erreichbarkeit des Telefons durch auf den hinteren
Sitzen des Fahrzeugs sitzende Personen mit besonders einfachen Mitteln
erreicht werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Mittelarmlehne
weisen zumindest Teile der Vorrichtung, insbesondere der Deckel,
eine Dekorschicht, vorzugsweise aus Leder oder einem lederähnlichen
Material, auf. Hierdurch wird eine besonders vorteilhafte Optik
der Mittelarmlehne erreicht, ohne dass die Funktionsweise der Mittelarmlehne
in irgendeiner Weise eingeschränkt
wäre.
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Gemäß eines
dritten Aspekts der Erfindung wird ein Verfahren zum Herstellen
einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, vorzugsweise einem Telefon,
insbesondere zur Verwendung in einer Mittelarmlehne und/oder der
Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt.
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Die
Vorrichtung weist einen Rahmen oder Behälter und einen reversibel verschließbaren Deckel
auf, welcher um wenigstens eine Drehachse schwenkbar an dem Rahmen
oder Behälter
gelagert ist. An dem Deckel, vorzugsweise in einer Aufnahme des
Deckels ist überdies
ein Funktionsträgerrahmen angeordnet,
in dem die wesentlichen Kinematikmittel der Vorrichtung angeordnet
sind.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
umfasst den Zusammenbau des Funktionsträgerrahmens mit im Wesentlichen
allen für
die Öffnungs-
und Schließbewegung
sowie vorzugsweise für
die Arretierung des Deckels erforderlichen Bauteilen und das anschließende Verbinden
des Funktionsträgerrahmens mit
dem Deckel. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Zusammenbau
der Funktionsträger
nicht während
der Verbindung der einzelnen Bauelemente mit dem Deckel, sondern
vorab während
des Zusammenbaus des Funktionsträgerrahmens
erfolgt. Hierdurch wird insbesondere eine Funktionsüberprüfung des
Funktionsträgerrahmens
schon vor der Verbindung mit dem Deckel ermöglicht. Dies ermöglich überdies
einen Austausch einzelner, nicht bestimmungsgemäß funktionierender Bauteile,
wodurch der Ausschuss an nicht funktionstüchtigen Gesamtkomponenten auf
ein Minimum reduziert werden kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt die Verbindung des Funktionsträgerrahmens mit dem Deckel durch
Einrasten des Funktionsträgerrahmens
in dafür
an oder in dem Deckel vorgesehene Verbindungselemente. In einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt die Verbindung über
eine oder mehrere Rastnasen und/oder mit diesen Rastnasen korrespondierende
Aufnahmen. Hierdurch wird eine Verbindung zwischen Funktionsträgerrahmen
und Deckel geschaffen, welche besonders einfach herstellbar und
lösbar ist.
Vorzugsweise kann bei Herstellung einer solchen Verbindung auf ein
aufwändiges
Verschweißen und/oder
Verschrauben des Funktionsträgerrahmens mit
dem Deckel vollständig
verzichtet werden.
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In
einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
eine Vorrichtung geschaffen, deren Deckel um wenigstens eine im
Bereich einer seitlichen Abschlusskante einer Seitenwand des Rahmens
oder Behälters
angeordnete und parallel zu der Abschlusskante liegende Drehachse
schwenkbar gelagert ist. Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt,
bei dem eine aufklappbare Vorrichtung mit besonders einfachen Mitteln
und besonders kostengünstig
herstellbar ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind die Funktionsträger
derart an dem Funktionsträgerrahmen
angeordnet, dass eine Funktionsüberprüfung erfolgen
kann, eine Führung
von zumindest Teilen der beweglichen Kinematikteile jedoch erst
bei Verbindung des Funktionsträgerrahmens
mit dem Deckel erfolgt. Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt,
bei dem eine erste Funktionsüberprüfung der
Funktionsträger
noch vor dem Zusammenbau mit dem Deckel erfolgen kann, eine dauerhafte Funktionsweise
jedoch erst nach dem Zusammenbau der Vorrichtung sichergestellt
ist. Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, bei dem der Funktionsträgerrahmen
einen besonders einfachen Aufbau aufweist, der vorzugsweise auf
die Grundfunktionen des Funktionsträgerrahmens reduziert ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens wird der Funktionsträgerrahmen mit dem Deckel verrastet
und/oder verschraubt und/oder verschweißt. hierdurch wird ein Verfahren zur
Verfügung
gestellt, bei dem die Verbindung zwischen Deckel und Funktionsträgerrahmen
auf besonders vorteilhafte Weise auf die jeweiligen Anforderungen
und Gegebenheiten angepasst ist.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der 1 bis 4 näher erläutert, wobei diese
Figuren lediglich exemplarische Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zeigen. Die Figuren sind jedoch nicht geeignet, den allgemeinen
Grundgedanken der Erfindung in irgendeiner Weise einzuschränken.
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1 zeigt
einen mit einem Funktionsträgerrahmen
verbundenen Deckel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 zeigt
einen mit einem seitlichen Rahmenteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
verbundenen Funktionsträgerrahmen,
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3 zeigt
einen Funktionsträgerrahmen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
und
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4 zeigt
einen mit einer Abdeckung versehenen und in einem Deckel angeordneten
Funktionsträgerrahmen.
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Wege zur Ausführung der Erfindung
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In 1 wird
eine perspektivische Ansicht eines mit einem Deckel verbundenen
Funktionsträgerrahmens 1 gezeigt.
Auf seiner oberen Seite weist der Funktionsträgerrahmen 1 eine Trägertaste 2 auf, welche
mittels einer innerhalb der Trägertaste 2 angeordneten
Kulissenführung
einen vorderen Schieber 5 und einen hinteren Schieber 7 betätigt. Analog hierzu
weist der Funktionsträgerrahmen 1 an
seiner unteren Seite eine Trägertaste 3 auf,
welche mittels einer innerhalb der Trägertaste 3 angeordneten
Kulissenführung
einen vorderen Schieber 6 und einen hinteren Schieber 8 betätigt. Die
Trägertaste 2 und die
Trägertaste 3 sind
innerhalb des Funktionsträgerrahmens 1 linear
gegeneinander beweglich angeordnet und wirken beide auf die Rückstellfeder 4.
Des Weiteren ist zwischen den sich gegenüberliegenden Enden der Trägertaste 2 und
der Trägertaste 3 eine Blockierung 16 angeordnet,
die verhindert, dass sowohl die Trägertaste 2 als auch
die Trägertaste 3 im Öffnungszustand
des Deckels betätigbar
sind. Diese Blockierung 16 ist so ausgestaltet, dass sie
im Schließzustand
des Deckels gelöst
wird und somit die Betätigung
jeweils einer der Trägertaste 2 oder der
Trägertaste 3 ermöglicht.
Wird eine der Trägertasten 2, 3 betätigt, wird
ein an dem vorderen Schieber 5 angeordneter Drehzapfen
(nicht gezeigt) sowie ein an dem hinteren Schieber 7 angeordneter
Drehzapfen (nicht gezeigt) auf die Längsachse der Trägertaste 2 hin
und somit aus den jeweiligen Aufnahmen des Behälters oder Rahmens (nicht gezeigt) heraus
bewegt. Hierdurch wird die Schwenkbewegung des Deckels um eine parallel
zu dem vorderen Schieber 6 und dem hinteren Schieber 8 liegende Schwenkachse
des Deckels ermöglicht.
Sobald dabei der Deckel aus seinem Schließzustand herausgeschwenkt ist,
greift die Blockierung 16 in dafür vorgesehene Aufnahmen der
Trägertaste 2 und
der Trägertaste 3 ein,
um eine Betätigung
beider Tasten 2, 3 zu unterbinden. Dieser Zustand
wird erst wieder bei vollständigem
Schließen
der Vorrichtung gelöst. Nach
dem Lösen
der Blockierung 16 erfolgt die Rückstellung der Trägertaste 2 oder
der Trägertaste 3 über die
von der Feder 4 aufgebrachte Federkraft. An den den jeweiligen
Trägertasten 2, 3 abgewandten Enden
der hinteren Schieber 7, 8 sind Sperrnasen angeordnet,
welche die Aufstellsicherungen 9, 10 in ihrer
gegen die Feder 11 einwirkenden Stellung niederhalten.
Mit den jeweiligen Aufstellsicherungen 9, 10 sind
Rastnocken 14, 15 verbunden, die beim Öffnen bzw.
Schließen
des Deckels mit an dem Rahmen oder Behälter (nicht gezeigt) vorgesehenen
korrespondierenden Führungen
in gleitender Verbindung stehen. Der Funktionsträgerrahmen 1 weist
schließlich
einen umlaufenden Abdeckrahmen 18 auf, über den die Verbindung des
Kinematikrahmens 1 mit dem Deckel (nicht gezeigt) erfolgt.
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In 2 ist
ein mit einem Seitenteil 19 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
verbundener Funktionsträgerrahmen 1 dargestellt,
wobei der Funktionsträgerrahmen 1 im
geöffneten
Zustand vorliegt. Durch Betätigen
der Trägertaste 2 sind
der vordere Schieber 5 und der hintere Schieber 7 mittels
diagonaler Führungen
in Richtung der Längsachse
der Trägertaste 2 aufeinander
zu gezogen. Hierdurch wurden die mit den Schiebern 5, 7 verbundenen Drehzapfen 20, 21 aus
den Aufnahmen an dem Rahmen oder Behälter (nicht gezeigt) herausgezogen. Die
Schieber 6, 8 verbleiben jedoch in ihrem ursprünglichen
Zustand innerhalb der Aufnahmen 22 und 23, wodurch
eine Schwenkbewegung um die Drehzapfen herum ermöglicht wird.
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Die
Trägertaste 2 drückt in ihrem
betätigten Zustand
auf den oberen freien Schenkel der Feder 4. Die Trägertasten 2, 3 weisen
an ihren der Feder 4 zugewandten Enden jeweils eine Haltenase
auf, welche in Rastaufnahmen der Blockierung 16 eingreifen. Diese
Blockierung 16 verhindert, dass beide Trägertasten 2, 3 gleichzeitig
gedrückt
werden können. Hierdurch
wird ebenso ein Herausziehen der Drehzapfen aus den Aufnahmen 22, 23 verhindert.
Der hintere Schieber 7 weist an seinem der Trägertaste 2 abgewandtem
Ende eine Haltenase auf, welche die Aufstellsicherung 9 in
Richtung des freien Schenkels der Feder 11 drückt. Hierdurch
wird ebenso der Rastnocken 14 aus einer ersten Stellung
in eine zweite Stellung geführt.
Der auf der anderen Seite des Funktionsträgerrahmens 1 angeordnete
und symmetrisch ausgestaltete Rastnocken 15 bleibt dagegen
in einer ersten Position und somit im gleitenden Eingriff mit einer
Führung,
welche an dem Seitenteil des Rahmens ausgestaltet ist.
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In 3 wird
ein Funktionsträgerrahmen 1 in einem
Zustand gezeigt, in dem weder die Trägertaste 2 noch die
Trägertaste 3 betätigt worden
sind. Dementsprechend sind beide freien Schenkel der Feder 4 nicht
vorgespannt. Die Arretiernasen der Trägertasten 2 und 3 befinden
sich jeweils außerhalb
der an der Blockierung 16 vorgesehenen Aufnahme. Jedoch sind
sowohl die mit den Rastnocken 14, 15 verbundenen
Aufstellsicherungen gegen die freien Schenkel der Feder 11 vorgespannt.
Die Aufstellsicherungen gewährleisten
dabei, dass der Deckel in geöffnetem Zustand
stehen bleibt, wobei gleichzeitig die hinteren Schieber 7, 8 verriegelt
werden. Die vorderen Schieber 5, 6 verbleiben
in einer Stellung, in der die mit diesen verbundenen Drehzapfen
in den jeweiligen Aufnahmen (nicht gezeigt) eingeführt sind.
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In 4 wird
ein mit einem Deckel 24 verbundener Funktionsträgerrahmen 1 dargestellt,
der nahezu vollständig
mit einer zusätzlichen
Abdeckung 25 gegenüber
der dem Deckel abgewandten Seite des Funktionsträgerrahmens 1 abgedeckt
ist. Aus dieser Abdeckung 25 stehen lediglich die Trägertasten 2, 3 sowie
die Aufstellsicherungen 9, 10 heraus.