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Einachsiges Kraftfahrzeug Die Erfindung betrifft ein einachsiges Kraftfahrzeug,
das mit einem Motor und einem Schaltgetriebe versehen und mit entsprechenden Arbeitsgeräten
als einachsiger Motormäher, Bodenfräser od. dgl. Anbaugerät in der Landwirtschaft
verwendbar ist. Derartige einachsige Kraftfahrzeuge werden bekanntlich von der hinter
demselben gehenden Bedienungsperson mittels starr am Fahrzeuggestell befestigter
Lenkholmen geführt und gelenkt. Es ist auch bekannt, solche Kraftfahrzeuge als Zugmaschinen
für einachsige oder mehrachsige Anhängerfahrzeuge zu benutzen, wobei die Bedienungsperson
oftmals auf diesem Anhängerfahrzeug mitfährt und die Zugmaschine von diesem aus
lenkt, ebenfalls mit Hilfe der Lenkholme. Zwischen dem einachsigen, als Zugmaschine
dienenden Kraftfahrzeug und dem Anhänger muß dabei eine gelenkige Verbindung vorhanden
sein, damit eine Lenkung des ganzen Zuges überhaupt möglich ist. Beim Befahren von
Kurven und insbesondere beim Wenden müssen die Lenkholme wegen ihrer beträchtlichen
Länge in der Regel stark seitlich ausgeschwenkt werden, wobei die Gefahr besteht,
daß die Bedienungsperson die Kontrolle über die Lenkholme verliert und nicht mehr
in der Lage ist, die an denselben angeordneten Bedienungsgriffe, wie Bremse, Kupplungshebel
und Gashebel usw., richtig zu betätigen.
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Die Erfindung bezweckt die Beseitigung dieses gefahrbringenden Nachteils
von einachsigen Kraftfahrzeugen der eingangs erwähnten Art. Es wird zu diesem Zweck
vorgeschlagen, die Räderachse des einachsigen Fahrzeuges gegenüber dem das Schaltgetriebe
und den Motor tragenden Fahrzeugrahmen schwenkbar anzuordnen, so daß die Räder mit
Hilfe einer Lenkvorrichtung gelenkt werden können. Bei Verwendung des einachsigen
Kraftfahrzeuges als Zugmaschine wird dann das Fahrzeuggestell der letzteren starr
mit dem Anhängefahrzeug verbunden, wonach die Räder der einachsigen Zugmaschine
wie bei einem mehrachsigen Fahrzeug gelenkt werden können. Die Bedienungsperson
kann wiederum auf dem Anhänger Platz nehmen, braucht aber beim Befahren von Kurven
keine Lenkholme seitlich zu verschwenken, sondern kann die Lenkung der Räder der
Zugmaschine z. B. mittels eines üblichen Lenkrades vornehmen. Will man das einachsige
Kraftfahrzeug allein und ohne Anhänger benutzen, z. B. als Motormäher, so kann die
Räderachse am Fahrzeugrahmen festgelegt werden, wonach die Führung des Fahrzeuges
genau gleich geschehen kann wie bei den bisher bekannten Einachskraftfahrzeugen.
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Ein weiterer Vorteil des neuen Kraftfahrzeuges ergibt sich durch eine
am Schaltgetriebe vorhandene Zapfwelle, die unabhängig von der Lenkbarkeit der Räder
unmittelbar, d. h. ohne Zwischenschaltung von Gelenken od. dgl., mit einer Welle
eines am Fahrzeugrahmen starr zu befestigenden Anhängerfahrzeuges gekuppelt werden
kann zum Antrieb des letzteren. Zapfwellen an einachsigen Kraftfahrzeugen sind an
sich bekannt. Ebenso ist es bekannt, diese Zapfwelle mit einer Antriebswelle eines
Anhängerfahrzeuges zu verbinden, wenn das einachsige Kraftfahrzeug als Schlepper
benutzt werden soll. Bisher war es in diesen Fällen aber erforderlich, zwischen
der Zapfwelle und der Antriebswelle des Anhängers mindestens ein Kardangelenk od.
dgl. einzuschalten, damit beim Befahren von Kurven die genannten Wellen schräg zueinander
eingestellt werden konnten. Derartige Gelenke fallen bei der Anwendung des neuen
Kraftfahrzeuges als Schlepper weg.
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Es ist zweckmäßig, beim einachsigen Kraftfahrzeug die Räderachse um
eine in deren Mitte liegende vertikale Achse schwenkbar zu machen, wie es für mehrachsige
Fahrzeuge an sich bekannt ist. Neu hingegen ist die Verwendung einer schwenkbaren
Achse an einem einachsigen Kraftfahrzeug und die Verwendung eines Ausgleichgetriebes,
das in einem Gehäuse angeordnet ist, welches mit der Achse der angetriebenen Räder
schwenkbar am Fahrzeugrahmen gelagert -ist. Eine zur vertikalen Schwenkachse der
Räderachse koaxiale Antriebsachse kann dabei mit Vorteil ein Kegelrad tragen, das
mit dem Ausgleichgetriebe in
Wirkungsverbindung steht, zwecks Antriebs
der Räder über das Ausgleichgetriebe.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht.
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Fig. 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines einachsigen Kraftfahrzeuges
gemäß der Erfindung mit einem angebauten Mähwerk; Fig. 2 zeigt, wie das gleiche
Fahrzeug zwecks Verwendung als Zugmaschine mit einem ebenfalls einachsigen Anhängerfahrzeug
zu einem zweiachsigen Fahrzeug zusammengebaut werden kann; Fig. 3 veranschaulicht
eine analoge Anwendung des einachsigen Kraftfahrzeuges als Zugmaschine eines Lastwagens;
Fig.4 zeigt einen Längsschnitt durch das Schaltgetriebe und das Ausgleichgetriebe
des einachsigen Kraftfahrzeuges; Fig. 5 stellt einen Horizontalschnitt nach der
Linie B-B in Fig.4 dar; Fig. 6 ist ein Vertikalschnitt nach der Linie A-A in Fig.
4; Fig. 7 zeigt schematisch die zur Lenkung der Radachse dienenden Mittel in Ansicht
von hinten; Fig. 8 ist eine Draufsicht zu Fig. 7, und Fig. 9 zeigt einen Teil des
Fahrzeuges mit den Mitteln zur Lenkung der Radachse in Seitenansicht. Das in Fig.
1 dargestellte einachsige Kraftfahrzeug weist in an sich bekannter Weise zwei zueinander
gleichachsig angeordnete Räder 101 und einen Antriebsmotor 102 auf. Die Motorantriebswelle
3 (Fig. 4) treibt über ein in den Fig. 4 und 6 dargestelltes, nicht näher bezeichnetes
Schaltgetriebe und eine Kupplung 4 wahlweise einzeln oder zusammen zwei im Schaltkasten
gelagerte Wellenstücke 5 und 6 an, deren letzteres eine Zapfwelle ist. Das Wellenstück
5 steht über das Kegelritzel 7 mit dem Tellerrad 8 im Eingriff, welches auf einer
vertikalen Welle sitzt und über das Kegelrad 9 mit einem Ausgleichgetriebe üblicher
Bauart in Verbindung steht, das zum Antrieb von zwei Halbachsen 1 und 2 der beiden
Räder des Kraftfahrzeuges dient. Das Gehäuse des Ausgleichgetriebes ist mit der
Platte 30 verbunden, die über Kugellager 31 mit dem Schaltgetriebekasten in Verbindung
steht. Das Ausgleichgetriebe mit den Achsen 1, 2 der angetriebenen Räder kann demzufolge
horizontal um die Vertikalachse 32 hin- und hergeschwenkt werden. Die Achse 32 geht
durch die Mitte der Achse der angetriebenen Fahrzeugräder und verläuft koaxial zur
Welle des Tellerrades 8 und Kegelrades 9.
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Mit rohrförmigen Gehäuseteilen 33, 34, in denen die beiden Halbachsen
1 und 2 angeordnet sind, sind Gußstücke 35, 36 (Fig. 7 bis 9) verbunden, an denen
der Bügel 37 mit dem Zahnsegment 37a befestigt ist. Am Zahnsegment 37a wälzt sich
das Zahnrad 38 ab, welches ortsfest gelagert und mit dein Kettenrad 38a verbunden
ist, das über die Kette 39 mit dem ebenfalls ortsfest gelagerten Kettenrad 40 in
Verbindung steht. Das Kettenrad 40 sitzt auf der neben dem Schaltkasten ortsfest
gelagerten Steuerwelle 41, die durch das Lenkrad 42 unter Vermittlung eines Winkeltriebes
43 (Fig. 9) steuerbar ist. Durch Drehung des Lenkrades 42 nach links oder rechts
läßt sich der ganze Ausgleichgetriebekasten mit den Halbachsen 1 und 2 um die Vertikalachse
32 nach links oder rechts schwenken.
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Durch nicht dargestellte Mittel kann die Achse der Räder 101 an dem
das Schaltgetriebe und den Motor 102 tragenden Fahrzeugrahmen festgestellt werden,
vorzugsweise dadurch, daß man den Bügel 37 mit dem Fahrzeugrahmen lösbar verbindet.
Um das einachsige Fahrzeug auch bei festgestellter Achse der Räder 101 lenken zu
können, sind in an sich bekannter Weise zwei Lenkholme am hinteren Teil des Fahrzeuges
angeordnet. Sowohl das Lenkrad 42 wie auch die Holme 103 können abnehmbar sein.
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Das Schaltgetriebe weist noch eine zu der Achse der Wellenstücke 5
und 6 parallel verlaufende Welle 17 auf, die über das Vorgelege 15, 16 des Schaltgetriebes
angetrieben wird. Die Welle 17 ragt mit ihrem vorderen Ende über den Fahrzeugrahmen
hinaus und trägt die Schwungscheibe 18 mit dem Kurbelbolzen 19, der zum Antrieb
besonderer Gerätschaften, wie z. B. eines Mähmessers, dient.
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Die Zapfwelle 6 ist nach hinten verlängert und ist zum Anschluß der
Verlängerungswelle 6 a. eingerichtet, z. B. mittels einer Schraubenmuffe 6 b mit
Splintsicherung 6c gegen Verdrehung (Fig. 5).
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Das beschriebene einachsige Kraftfahrzeug kann bei festgestellter
Achse der Räder 101 in an sich bekannter Weise mit entsprechenden Arbeitsgeräten
als einachsiger Motormäher, Bodenfräser od. dgl. Anbaugerät verwendet werden, wie
es z. B. in Fig. 1 für den Fall eines Motormähers veranschaulicht ist. Die Lenkung
des Fahrzeuges erfolgt dann mit Hilfe der Holme 103. Für gewisse Anwendungszwecke
kann es dabei vorteilhaft sein, die Achse der Räder 101 nicht rechtwinklig zur Längsachse
des Fahrzeugrahmens, sondern schräg dazu einzustellen und in der betreffenden Lage
festzulegen.
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Soll das einachsige Kraftfahrzeug gemäß der Erfindung als Zugmaschine
vor ein ebenfalls einachsiges Anhängerfahrzeug gespannt werden, so verbindet man
das letztere starr mit dein Fahrzeugrahmen des Kraftfahrzeuges und löst die Arretierung
der schwenkbaren Achse der Räder 101. Mit Hilfe des Lenkrades 42 läßt sich das Fahrzeug
nunmehr genau so lenken wie ein mehrachsiges Kraftfahrzeug. Gemäß Fig. 2 weist das
Anhängerfahrzeug einen verhältnismäßig kurzen Fahrzeugrahmen 51 auf derart, daß
das nunmehr zweiachsige Fahrzeug die Gestalt eines üblichen Traktors besitzt. Die
Räder 52 des Anhängerfahrzeuges sind an der mit einem Ausgleichgetriebe versehenen
Achse 50 angeordnet und mit Hilfe der in Längsrichtung des Fahrzeuges verlaufenden
Welle 6 a antreibbar, welche an die Zapfwelle 6 direkt, d. 1i. ohne Zwischenschaltung
von Kardangelenken od. dgl., angeschlossen ist.
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Je nach der Stellung der Kupplung 4 kann man wahlweise entweder über
das Wellenstück 5 die Räder 101 der schwenkbaren Achse der Zugmaschine oder über
die Zapfwelle 6 die Räder 52 des Anhängerfahrzeuges antreiben, so daß das zweiachsige
Fahrzeug mit Vorderrad- oder Hinterradantrieb fährt. Bei einer anderen Stellung
der Kupplung 4 lassen sich aber auch beide Wellenstücke 5 und 6 zugleich antreiben,
so daß dann das zweiachsige Fahrzeug über alle vier Räder angetrieben wird.
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Fig. 3 zeigt, daß das Anhängerfahrzeug auch einen längeren Fahrzeugrahmen
51 aufweisen kann, auf dein die Ladebrücke 53 zum Transport von Lasten angeordnet
ist.
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Ist das erfindungsgemäße einachsige Kraftfahrzeug mit einem Anhängerfahrzeug
starr zu einem zweiachsigen Fahrzeug verbunden, so werden die Holme 103 nicht benötigt.
Diese können dann gegebenenfalls abmontiert werden, was aber keineswegs nötig ist,
da bei der Lenkung des Fahrzeuges die Holme 103 keine Bewegungen in bezug auf das
Anhängerfahrzeug ausführen und somit den Fahrer nicht behindern. Selbstverständlich
bleibt beim Befahren von Kurven auch das Lenkrad 42 bezüglich des Anhängerfahrzeuges
stets
an der gleichen Stelle, was eine mühelose Lenkung ohne die eingangs erwähnten Gefahren
ermöglicht.
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Falls gewünscht, kann auch am zweiachsigen Traktor gemäß Fig. 2 ein
Mähapparat angebracht werden, wobei dieser entweder vorn (wie bei Fig. 1) oder seitlich
des Fahrzeuges angeordnet werden kann.