DE10141735A1 - Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten - Google Patents
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Abstract
Eine Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten weist ein feinmaschiges Netz (22) sowie ein Aufspannelement (10) auf. Das Aufspannelement (10) weist mehrere über Steckelemente (18, 20) zusammensteckbare Stangen (12, 14, 16) auf, so dass das Aufspannelement leicht zusammenfügbar und auseinandernehmbar ist. Die Einrichtung ist somit einfach transportierbar.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Zurückhalten von
Insekten, wie beispielsweise ein Moskitonetz.
Derartige Einrichtungen weisen ein feinmaschiges Netz auf, das
üblicherweise an der Decke eines Zimmers aufgehängt wird, so
dass das Netz nach unten hängt. Die Netze sind üblicherweise
derart gestaltet, dass sie ein Bett umgeben und eine auf dem
Bett liegende Person vor Insektenstichen schützen. Das fein
maschige Netz kann durch ein Aufspannelement derart aufgespannt
werden, dass das Netz einen Aufenthaltsraum für eine Person,
wie beispielsweise das Bett, umgibt.
Als Aufspannelemente sind einfache Ringe bekannt, die im oberen
Bereich des Netzes angeordnet sind. Ohne Aufspannelement würde
das Netz nach innen durchhängen, so dass der Aufenthaltsraum
äußerst klein wird und das Netz häufig die Haut der auf dem
Bett schlafenden Person berühren würde. Wenn das Netz die Haut
der Person berührt, erfüllt das Netz seinen Zweck nicht, da In
sekten sodann durch das Netz hindurch die Person stechen kön
nen. Dieser Nachteil besteht auch bei bekannten Aufspannelementen
in Form von Ringen, da diese das Netz nicht soweit auf
spannen, dass ein angemessen großer Aufenthaltsraum für eine
Person entsteht.
Neben den an einer Decke in einem Raum aufzuhängenden Moskito
netzen sind zeltartige Moskitonetze bekannt. Derartige Moskito
netze, wie sie beispielsweise aus DE 29 81 8700 bekannt sind,
weisen mindestens zwei sich kreuzende gebogene Stangen auf, die
wie bei einem Igluzelt angeordnet sind. Die Enden der Stangen
bilden die unteren Eckpunkte dieser Tragstruktur. In DE 298 18 700
sind die Enden der Stangen an den Enden eines Bettrahmens
eingespannt. Die Biegung der Stangen und somit die Formung des
Zeltes wird somit durch den Bettrahmen aufrechterhalten. Die
Tragestruktur des zeltförmigen Moskitonetzes muss somit an den
Bettrahmen angepasst sein. Um ein Einfallen des Netzes im
oberen Bereich des Zeltes zu vermeiden, sind ferner in diesem
Bereich Ringe vorgesehen, die als Zwischenstreben zwischen den
bogenförmigen mit dem Bettrahmen verbundenen Stangen dienen.
Aufgrund der Vielzahl von Stangen ist der Transport sowie der
Aufbau dieses Moskitonetzes schwierig und aufwendig.
Ferner weisen bekannte Aufspannelemente den Nachteil auf, dass
sie sperrig und daher schwer zu transportieren sind. Dies ist
insbesondere nachteilig, da derartige Einrichtungen häufig im
Urlaub in tropischen Ländern mitgeführt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zum Zurückhalten
von Insekten mit verbesserter Funktionalität zu schaffen, die
leicht transportierbar ist.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs
1.
Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung zum Zurückhalten von In
sekten handelt es sich um eine beispielsweise an einer Decke
aufzuhängenden Einrichtung. Erfindungsgemäß weist die Einrich
tung ein Aufspannelement auf, das mehrere lösbar miteinander
verbundene Trägerteile aufweist. Da die Trägerteile lösbar mit
einander verbunden sind, können sie zum Transport demontiert
werden, so dass das Netz zusammen mit dem Aufspannelement
leicht transportierbar ist. Da es sich um lösbar miteinander
verbundene Trägerteile handelt, können diese so ausgebildet
sein, dass das Netz weit aufgespannt wird, wenn die Trägerteile
zusammengefügt sind.
Insbesondere ist es möglich, durch das erfindungsgemäße Auf
spannelement, das Netz soweit aufzuspannen, dass die Seiten
teile des Netzes im Wesentlichen senkrecht verlaufen, wenn das
Netz beispielsweise einen Aufenthaltsraum umgibt, in dem ein
Bett angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass das Netz nicht
mehr nach innen durchhängt und nicht die Haut einer Person be
rührt. Die Erfindung weist somit den wesentlichen Vorteil auf,
einen großen Aufenthaltsraum zu schaffen und gleichzeitig in
demontiertem Zustand gut transportierbar zu sein.
Vorzugsweise handelt es sich bei dem aus den Trägerteilen ge
bildeten Aufspannelement um ein in einer Ebene angeordnetes
Aufspannelement. Das Aufspannelement ist somit beim Gebrauch in
einer im Wesentlichen horizontalen Ebene, beispielsweise unter
einer Decke, aufgehängt. Vorzugsweise ist das Netz über das
Aufspannelement gelegt und hängt somit von den Rändern oder
Ecken des Aufspannelementes frei nach unten. Das Vorsehen
zusätzlicher Trägerelemente, durch die das Netz bzw. eine
Tragstruktur gegenüber dem Boden o. dgl. abgestützt ist, ist bei
der erfindungsgemäßen Einrichtung nicht erforderlich. Vielmehr
ist das Tragelement vorzugsweise derart ausgestaltet, dass das
Netz bereits so weit aufgespannt ist, dass ein gewünschter Auf
enthaltsraum mit ausreichender Größe gewährleistet ist.
Vorzugsweise sind die Trägerteile derart lösbar miteinander
verbunden, dass zum Montieren und Demontieren des Aufspannele
ments kein Werkzeug erforderlich ist. Vorzugsweise handelt es
sich um zusammensteckbare Trägerteile.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die
Trägerteile Stangen sind, die vorzugsweise durch Steckelemente
verbunden werden. Insbesondere besteht das Aufspannelement aus
schließlich aus zusammensteckbaren Stangen. Das Vorsehen von
Stangen als Trägerteile hat den Vorteil, dass diese sehr gut
transportiert werden können. Die Stangen sind vorzugsweise wie
Zeltstangen ausgebildet, so dass sie zum Transportieren gerade
sind und auf einfache Weise in einer Tasche untergebracht wer
den können. Aus Gewichts- und Stabilitätsgründen handelt es
sich bei den Stangen vorzugsweise um
Aluminiumstäbe oder Glasfaserstäbe.
Vorzugsweise wird durch das Aufspannelement eine Grundfläche
von mindestens 1 m2, vorzugsweise mindestens 1,5 m2 aufge
spannt. Als Grundfläche ist der Boden eines Aufenthaltsraums,
der von einem Netz umgeben ist, bezeichnet, wenn die Seiten
wände des Netzes senkrecht von dem Aufspannelement nach unten
hängen. Es ist selbstverständlich möglich, dass die Seitenwände
des Netzes schräg nach außen verlaufen, wenn das Netz bei
spielsweise über einem relativ großen Bett angeordnet ist.
Zur Befestigung des Aufspannelements bzw. der einzelnen Träger
teile des Aufspannelements weist das Netz vorzugsweise Ein
stecklaschen auf, in die die Trägerteile, bei denen es sich
vorzugsweise um Stangen handelt, eingesteckt werden können.
Ebenso können an dem Netz Schlaufen vorgesehen sein, durch die
Trägerteile gesteckt werden. Ferner ist es möglich, Bänder oder
mit Klettverschlüssen versehene Streifen zum Befestigen des
Aufspannelements an dem Netz vorzusehen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausfüh
rungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen
näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht der
erfindungsgemäßen Einrichtung und
Fig. 2 eine schematische Ansicht eines zusammenge
steckten Aufspannelements.
Das im Wesentlichen rahmenförmige Aufspannelement 10 weist meh
rere gerade Stangen 12, 14, 16 auf. Die Stangen sind im Quer
schnitt rund. Zur Bildung eines rechteckigen Rahmens werden je
weils zwei Stangen 12 in ein T-Stück 18 gesteckt, so dass je
weils zwei Stangen 12 in einer Linie angeordnet sind. Auf die
freien Enden der Stangen 12 werden L-förmige Steckelemente 20
gesteckt, wobei jeweils zwischen zwei Steckelementen 20 eine
Stange 14 angeordnet ist. Zur Versteifung des von Außenstangen
12 und 14 gebildeten rechteckigen Rahmens sind die beiden
T-Stücke 18 durch die Stange 16 miteinander verbunden.
Bei der dargestellten bevorzugten Ausgestaltung des Auf
spannelements 10 sind sämtliche Stangen 12, 14, 16 identisch.
Dies hat den Vorteil, dass die Herstellung des Aufspannelements
10 kostengünstig ist. Ferner muss beim Zusammenstecken des Auf
spannelements 10 nicht darauf geachtet werden, welche Stange in
welches Steckelement gesteckt werden muss.
Das in Fig. 2 dargestellte Aufspannelement 10 dient zum Auf
spannen eines Netzes 22 (Fig. 1). Hierzu sind vier Seitenwände
24, 26, 28, 30 entlang der Längskanten 32 miteinander verbun
den. Die vier Seitenwände 24, 26, 28, 30 bilden einen im We
sentlichen quaderförmigen Aufenthaltsraum. Ferner weist das
Netz 22 einen Deckenbereich 34 auf, der mit den Seitenwänden
24, 26, 28, 30 verbunden ist und das quaderförmige Netz 22 nach
oben verschließt. Der Deckenbereich 34 ist entlang der Kanten
36 und 38 mit den Seitenwänden 26, 30 bzw. 24, 28 verbunden.
Um das rahmenförmige Aufspannelement 10 mit dem Netz 22 zu ver
binden, sind entlang der Kanten 38 jeweils zwei Einstecklaschen
40, die im dargestellten Beispiel taschenförmig ausgebildet
sind, vorgesehen. In die Taschen 40 werden die Stangen 12 ein
geführt, bevor sie mit den Steckelementen 18 bzw. 20 verbunden
werden.
Zur Befestigung der in Fig. 1 dargestellten Einrichtung zum Zu
rückhalten von Insekten an einer Decke oder dergleichen ist
eine Halteeinrichtung 42 mit dem Netz 22 verbunden. Bei der
dargestellten Ausführungsform weist die Halteeinrichtung 42
vier mit den Ecken des Netzes verbundene Seile 44 auf, die mit
einem Haken oder Ring 46 verbunden sind. Die gesamte Einrich
tung zum Zurückhalten von Insekten kann somit mit dem Haken 46
an einer Decke oder dergleichen befestigt werden.
Zum Demontieren der erfindungsgemäßen Einrichtung müssen die
Stangen 12, 14, 16 lediglich aus den Steckelementen 18, 20
herausgezogen werden. Die Stangen 12, 14, 16 können sodann zu
sammen mit den Steckelementen 18, 20 einfach in einem Rucksack
oder einer Tasche transportiert werden. Das zusammenfalt- oder
zusammenrollbare Netz 22 kann ebenfalls auf einfache Weise
transportiert werden.
Claims (9)
1. Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten, mit
einem feinmaschigen Netz (22) und
einem aufhängbaren Aufspannelement (10), dass das Netz (22) trägt und durch dass das Netz (22) derart aufspannbar ist, dass ein von dem Netz (22) umgebender Aufenthaltsraum für eine Person entsteht, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufspannelement (10) mehrere lösbar miteinander verbundene Trägerteile (12, 14, 16) aufweist.
einem feinmaschigen Netz (22) und
einem aufhängbaren Aufspannelement (10), dass das Netz (22) trägt und durch dass das Netz (22) derart aufspannbar ist, dass ein von dem Netz (22) umgebender Aufenthaltsraum für eine Person entsteht, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufspannelement (10) mehrere lösbar miteinander verbundene Trägerteile (12, 14, 16) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Trägerteile (12, 14, 16) zusammensteckbar sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Trägerteile (12, 14, 16) durch Steckelemente (18, 20)
verbindbare Stangen sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Aufspannelement (10) eine Grundfläche
von mindestens 1 m2, vorzugsweise mindestens 1,5 m2 auf
spannt.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Netz (22) Einstecklaschen (40) zum Hal
ten der Trägerteile (12, 14, 16) aufweist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Aufspannelement (10) rahmenförmig, vor
zugsweise rechteckig ist.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Aufspannelement (10) zum Tragen des
Netzes (22) im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene an
geordnet ist.
3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Netz (22) ausschließlich vom Auf
spannelement (10) getragen ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Netz (22) vom Aufspannelement (10) frei
nach unten hängt.
Priority Applications (1)
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ID=7946066
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Family Applications Before (1)
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Cited By (1)
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