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DE10141735A1 - Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten - Google Patents

Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten

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Publication number
DE10141735A1
DE10141735A1 DE10141735A DE10141735A DE10141735A1 DE 10141735 A1 DE10141735 A1 DE 10141735A1 DE 10141735 A DE10141735 A DE 10141735A DE 10141735 A DE10141735 A DE 10141735A DE 10141735 A1 DE10141735 A1 DE 10141735A1
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DE
Germany
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net
clamping element
network
carrier parts
rods
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Withdrawn
Application number
DE10141735A
Other languages
English (en)
Inventor
Uwe Reinhold
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Reinhold Uwe Prof Dr 53125 Bonn De
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE10141735A priority Critical patent/DE10141735A1/de
Publication of DE10141735A1 publication Critical patent/DE10141735A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C29/00Nets for protection against insects in connection with chairs or beds; Bed canopies
    • A47C29/006Mosquito nets
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F3/00Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
    • A45F3/52Nets affording protection against insects

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Pest Control & Pesticides (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)

Abstract

Eine Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten weist ein feinmaschiges Netz (22) sowie ein Aufspannelement (10) auf. Das Aufspannelement (10) weist mehrere über Steckelemente (18, 20) zusammensteckbare Stangen (12, 14, 16) auf, so dass das Aufspannelement leicht zusammenfügbar und auseinandernehmbar ist. Die Einrichtung ist somit einfach transportierbar.

Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten, wie beispielsweise ein Moskitonetz.
Derartige Einrichtungen weisen ein feinmaschiges Netz auf, das üblicherweise an der Decke eines Zimmers aufgehängt wird, so dass das Netz nach unten hängt. Die Netze sind üblicherweise derart gestaltet, dass sie ein Bett umgeben und eine auf dem Bett liegende Person vor Insektenstichen schützen. Das fein­ maschige Netz kann durch ein Aufspannelement derart aufgespannt werden, dass das Netz einen Aufenthaltsraum für eine Person, wie beispielsweise das Bett, umgibt.
Als Aufspannelemente sind einfache Ringe bekannt, die im oberen Bereich des Netzes angeordnet sind. Ohne Aufspannelement würde das Netz nach innen durchhängen, so dass der Aufenthaltsraum äußerst klein wird und das Netz häufig die Haut der auf dem Bett schlafenden Person berühren würde. Wenn das Netz die Haut der Person berührt, erfüllt das Netz seinen Zweck nicht, da In­ sekten sodann durch das Netz hindurch die Person stechen kön­ nen. Dieser Nachteil besteht auch bei bekannten Aufspannelementen in Form von Ringen, da diese das Netz nicht soweit auf­ spannen, dass ein angemessen großer Aufenthaltsraum für eine Person entsteht.
Neben den an einer Decke in einem Raum aufzuhängenden Moskito­ netzen sind zeltartige Moskitonetze bekannt. Derartige Moskito­ netze, wie sie beispielsweise aus DE 29 81 8700 bekannt sind, weisen mindestens zwei sich kreuzende gebogene Stangen auf, die wie bei einem Igluzelt angeordnet sind. Die Enden der Stangen bilden die unteren Eckpunkte dieser Tragstruktur. In DE 298 18 700 sind die Enden der Stangen an den Enden eines Bettrahmens eingespannt. Die Biegung der Stangen und somit die Formung des Zeltes wird somit durch den Bettrahmen aufrechterhalten. Die Tragestruktur des zeltförmigen Moskitonetzes muss somit an den Bettrahmen angepasst sein. Um ein Einfallen des Netzes im oberen Bereich des Zeltes zu vermeiden, sind ferner in diesem Bereich Ringe vorgesehen, die als Zwischenstreben zwischen den bogenförmigen mit dem Bettrahmen verbundenen Stangen dienen. Aufgrund der Vielzahl von Stangen ist der Transport sowie der Aufbau dieses Moskitonetzes schwierig und aufwendig.
Ferner weisen bekannte Aufspannelemente den Nachteil auf, dass sie sperrig und daher schwer zu transportieren sind. Dies ist insbesondere nachteilig, da derartige Einrichtungen häufig im Urlaub in tropischen Ländern mitgeführt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten mit verbesserter Funktionalität zu schaffen, die leicht transportierbar ist.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung zum Zurückhalten von In­ sekten handelt es sich um eine beispielsweise an einer Decke aufzuhängenden Einrichtung. Erfindungsgemäß weist die Einrich­ tung ein Aufspannelement auf, das mehrere lösbar miteinander verbundene Trägerteile aufweist. Da die Trägerteile lösbar mit­ einander verbunden sind, können sie zum Transport demontiert werden, so dass das Netz zusammen mit dem Aufspannelement leicht transportierbar ist. Da es sich um lösbar miteinander verbundene Trägerteile handelt, können diese so ausgebildet sein, dass das Netz weit aufgespannt wird, wenn die Trägerteile zusammengefügt sind.
Insbesondere ist es möglich, durch das erfindungsgemäße Auf­ spannelement, das Netz soweit aufzuspannen, dass die Seiten­ teile des Netzes im Wesentlichen senkrecht verlaufen, wenn das Netz beispielsweise einen Aufenthaltsraum umgibt, in dem ein Bett angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass das Netz nicht mehr nach innen durchhängt und nicht die Haut einer Person be­ rührt. Die Erfindung weist somit den wesentlichen Vorteil auf, einen großen Aufenthaltsraum zu schaffen und gleichzeitig in demontiertem Zustand gut transportierbar zu sein.
Vorzugsweise handelt es sich bei dem aus den Trägerteilen ge­ bildeten Aufspannelement um ein in einer Ebene angeordnetes Aufspannelement. Das Aufspannelement ist somit beim Gebrauch in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene, beispielsweise unter einer Decke, aufgehängt. Vorzugsweise ist das Netz über das Aufspannelement gelegt und hängt somit von den Rändern oder Ecken des Aufspannelementes frei nach unten. Das Vorsehen zusätzlicher Trägerelemente, durch die das Netz bzw. eine Tragstruktur gegenüber dem Boden o. dgl. abgestützt ist, ist bei der erfindungsgemäßen Einrichtung nicht erforderlich. Vielmehr ist das Tragelement vorzugsweise derart ausgestaltet, dass das Netz bereits so weit aufgespannt ist, dass ein gewünschter Auf­ enthaltsraum mit ausreichender Größe gewährleistet ist.
Vorzugsweise sind die Trägerteile derart lösbar miteinander verbunden, dass zum Montieren und Demontieren des Aufspannele­ ments kein Werkzeug erforderlich ist. Vorzugsweise handelt es sich um zusammensteckbare Trägerteile.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die Trägerteile Stangen sind, die vorzugsweise durch Steckelemente verbunden werden. Insbesondere besteht das Aufspannelement aus­ schließlich aus zusammensteckbaren Stangen. Das Vorsehen von Stangen als Trägerteile hat den Vorteil, dass diese sehr gut transportiert werden können. Die Stangen sind vorzugsweise wie Zeltstangen ausgebildet, so dass sie zum Transportieren gerade sind und auf einfache Weise in einer Tasche untergebracht wer­ den können. Aus Gewichts- und Stabilitätsgründen handelt es sich bei den Stangen vorzugsweise um Aluminiumstäbe oder Glasfaserstäbe.
Vorzugsweise wird durch das Aufspannelement eine Grundfläche von mindestens 1 m2, vorzugsweise mindestens 1,5 m2 aufge­ spannt. Als Grundfläche ist der Boden eines Aufenthaltsraums, der von einem Netz umgeben ist, bezeichnet, wenn die Seiten­ wände des Netzes senkrecht von dem Aufspannelement nach unten hängen. Es ist selbstverständlich möglich, dass die Seitenwände des Netzes schräg nach außen verlaufen, wenn das Netz bei­ spielsweise über einem relativ großen Bett angeordnet ist.
Zur Befestigung des Aufspannelements bzw. der einzelnen Träger­ teile des Aufspannelements weist das Netz vorzugsweise Ein­ stecklaschen auf, in die die Trägerteile, bei denen es sich vorzugsweise um Stangen handelt, eingesteckt werden können. Ebenso können an dem Netz Schlaufen vorgesehen sein, durch die Trägerteile gesteckt werden. Ferner ist es möglich, Bänder oder mit Klettverschlüssen versehene Streifen zum Befestigen des Aufspannelements an dem Netz vorzusehen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Einrichtung und
Fig. 2 eine schematische Ansicht eines zusammenge­ steckten Aufspannelements.
Das im Wesentlichen rahmenförmige Aufspannelement 10 weist meh­ rere gerade Stangen 12, 14, 16 auf. Die Stangen sind im Quer­ schnitt rund. Zur Bildung eines rechteckigen Rahmens werden je­ weils zwei Stangen 12 in ein T-Stück 18 gesteckt, so dass je­ weils zwei Stangen 12 in einer Linie angeordnet sind. Auf die freien Enden der Stangen 12 werden L-förmige Steckelemente 20 gesteckt, wobei jeweils zwischen zwei Steckelementen 20 eine Stange 14 angeordnet ist. Zur Versteifung des von Außenstangen 12 und 14 gebildeten rechteckigen Rahmens sind die beiden T-Stücke 18 durch die Stange 16 miteinander verbunden.
Bei der dargestellten bevorzugten Ausgestaltung des Auf­ spannelements 10 sind sämtliche Stangen 12, 14, 16 identisch. Dies hat den Vorteil, dass die Herstellung des Aufspannelements 10 kostengünstig ist. Ferner muss beim Zusammenstecken des Auf­ spannelements 10 nicht darauf geachtet werden, welche Stange in welches Steckelement gesteckt werden muss.
Das in Fig. 2 dargestellte Aufspannelement 10 dient zum Auf­ spannen eines Netzes 22 (Fig. 1). Hierzu sind vier Seitenwände 24, 26, 28, 30 entlang der Längskanten 32 miteinander verbun­ den. Die vier Seitenwände 24, 26, 28, 30 bilden einen im We­ sentlichen quaderförmigen Aufenthaltsraum. Ferner weist das Netz 22 einen Deckenbereich 34 auf, der mit den Seitenwänden 24, 26, 28, 30 verbunden ist und das quaderförmige Netz 22 nach oben verschließt. Der Deckenbereich 34 ist entlang der Kanten 36 und 38 mit den Seitenwänden 26, 30 bzw. 24, 28 verbunden.
Um das rahmenförmige Aufspannelement 10 mit dem Netz 22 zu ver­ binden, sind entlang der Kanten 38 jeweils zwei Einstecklaschen 40, die im dargestellten Beispiel taschenförmig ausgebildet sind, vorgesehen. In die Taschen 40 werden die Stangen 12 ein­ geführt, bevor sie mit den Steckelementen 18 bzw. 20 verbunden werden.
Zur Befestigung der in Fig. 1 dargestellten Einrichtung zum Zu­ rückhalten von Insekten an einer Decke oder dergleichen ist eine Halteeinrichtung 42 mit dem Netz 22 verbunden. Bei der dargestellten Ausführungsform weist die Halteeinrichtung 42 vier mit den Ecken des Netzes verbundene Seile 44 auf, die mit einem Haken oder Ring 46 verbunden sind. Die gesamte Einrich­ tung zum Zurückhalten von Insekten kann somit mit dem Haken 46 an einer Decke oder dergleichen befestigt werden.
Zum Demontieren der erfindungsgemäßen Einrichtung müssen die Stangen 12, 14, 16 lediglich aus den Steckelementen 18, 20 herausgezogen werden. Die Stangen 12, 14, 16 können sodann zu­ sammen mit den Steckelementen 18, 20 einfach in einem Rucksack oder einer Tasche transportiert werden. Das zusammenfalt- oder zusammenrollbare Netz 22 kann ebenfalls auf einfache Weise transportiert werden.

Claims (9)

1. Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten, mit
einem feinmaschigen Netz (22) und
einem aufhängbaren Aufspannelement (10), dass das Netz (22) trägt und durch dass das Netz (22) derart aufspannbar ist, dass ein von dem Netz (22) umgebender Aufenthaltsraum für eine Person entsteht, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufspannelement (10) mehrere lösbar miteinander verbundene Trägerteile (12, 14, 16) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerteile (12, 14, 16) zusammensteckbar sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerteile (12, 14, 16) durch Steckelemente (18, 20) verbindbare Stangen sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Aufspannelement (10) eine Grundfläche von mindestens 1 m2, vorzugsweise mindestens 1,5 m2 auf­ spannt.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Netz (22) Einstecklaschen (40) zum Hal­ ten der Trägerteile (12, 14, 16) aufweist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Aufspannelement (10) rahmenförmig, vor­ zugsweise rechteckig ist.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Aufspannelement (10) zum Tragen des Netzes (22) im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene an­ geordnet ist.
3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Netz (22) ausschließlich vom Auf­ spannelement (10) getragen ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Netz (22) vom Aufspannelement (10) frei nach unten hängt.
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