DE20015310U1 - Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten - Google Patents
Einrichtung zum Zurückhalten von InsektenInfo
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- A47C—CHAIRS; SOFAS; BEDS
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-
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Description
Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten, wie beispielsweise ein Moskitonetz.
Derartige Einrichtungen weisen ein feinmaschiges Netz auf, das üblicherweise an der Decke eines Zimmers aufgehängt wird, so dass das Netz nach unten hängt. Die Netze sind üblicherweise derart gestaltet, dass sie ein Bett umgeben und eine auf dem Bett liegende Person vor Insektenstichen schützen. Das feinmaschige Netz kann durch ein Aufspannelement derart aufgespannt werden, dass das Netz einen Aufenthaltsraum für eine Person, wie beispielsweise das Bett, umgibt.
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Als Aufspannelemente sind einfache Ringe bekannt, die im oberen Bereich des Netzes angeordnet sind. Ohne Aufspannelement würde das Netz nach innen durchhängen, so dass der Aufenthaltsraum äußerst klein wird und das Netz häufig die Haut der auf dem Bett schlafenden Person berühren würde. Wenn das Netz die Haut der Person berührt, erfüllt das Netz seinen Zweck nicht, da Insekten sodann durch das Netz hindurch die Person stechen können. Dieser Nachteil besteht auch bei bekannten Aufspannelementen in Form von Ringen, da diese das Netz nicht soweit aufspannen, dass ein angemessen großer Aufenthaltsraum für eine Person entsteht.
Ferner weisen bekannte Aufspannelemente den Nachteil auf, dass sie sperrig und daher schwer zu transportieren sind. Dies ist insbesondere nachteilig, da derartige Einrichtungen häufig im Urlaub in tropischen Ländern mitgeführt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten mit verbesserter Funktionalität zu schaffen, die leicht transportierbar ist.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs
Erfindungsgemäß weist die Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten ein Aufspannelement auf, das mehrere lösbar miteinander verbundene Trägerteile aufweist. Da die Trägerteile lösbar miteinander verbunden sind, können sie zum Transport demontiert werden, so dass das Netz zusammen mit dem Aufspannelement leicht transportierbar ist. Da es sich um lösbar miteinander verbundene Trägerteile handelt, können diese so ausgebildet sein, dass das Netz weit aufgespannt wird, wenn die Trägerteile zusammengefügt sind.
Insbesondere ist es möglich, durch das erfindungsgemäße Aufspannelement, das Netz soweit aufzuspannen, dass die Seitenteile des Netzes im Wesentlichen senkrecht verlaufen, wenn das Netz beispielsweise einen Aufenthaltsraum umgibt, in dem ein Bett angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass das Netz nicht mehr nach innen durchhängt und nicht die Haut einer Person berührt. Die Erfindung weist somit den wesentlichen Vorteil auf, einen großen Aufenthaltsraum zu schaffen und gleichzeitig in demontiertem Zustand gut transportierbar zu sein.
Vorzugsweise sind die Trägerteile derart lösbar miteinander verbunden, dass zum Montieren und Demontieren des Aufspannelements kein Werkzeug erforderlich ist. Vorzugsweise handelt es sich um zusammensteckbare Trägerteile.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die Trägerteile Stangen sind, die durch Steckelemente verbunden werden. Das Vorsehen von Stangen als Trägerteile hat den Vorteil, dass diese sehr gut transportiert werden können. Die Stangen sind vorzugsweise wie Zeltstangen ausgebildet, so dass sie zum Transportieren gerade sind und auf einfache Weise in einer Tasche untergebracht werden können. Aus Gewichts- und Stabilitätsgründen handelt es sich bei den Stangen vorzugsweise um Aluminiumstäbe oder Glasfaserstäbe.
Vorzugsweise wird durch das Aufspannelement eine Grundfläche von mindestens 1 m2, vorzugsweise mindestens 1,5 m2 aufgespannt. Als Grundfläche ist der Boden eines Aufenthaltsraums, der von einem Netz umgeben ist, bezeichnet, wenn die Seitenwände des Netzes senkrecht von dem Aufspannelement nach unten hängen. Es ist selbstverständlich möglich, dass die Seitenwände
des Netzes schräg nach außen verlaufen, wenn das Netz beispielsweise über einem relativ großen Bett angeordnet ist.
Zur Befestigung des Aufspannelements bzw. der einzelnen Trägerteile des Aufspannelements weist das Netz vorzugsweise Einstecklaschen auf, in die die Trägerteile, bei denen es sich vorzugsweise um Stangen handelt, eingesteckt werden können. Ebenso können an dem Netz Schlaufen vorgesehen sein, durch die Trägerteile gesteckt werden. Ferner ist es möglich, Bänder oder mit Klettverschlüssen versehene Streifen zum Befestigen des Aufspannelements an dem Netz vorzusehen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht der
erfindungsgemäßen Einrichtung und
Fig. 2 eine schematische Ansicht eines zusammengesteckten Aufspannelements.
Das im Wesentlichen rahmenförmige Aufspannelement 10 weist mehrere gerade Stangen 12, 14, 16 auf. Die Stangen sind im Querschnitt rund. Zur Bildung eines rechteckigen Rahmens werden jeweils zwei Stangen 12 in ein T-Stück 18 gesteckt, so dass jeweils zwei Stangen 12 in einer Linie angeordnet sind. Auf die freien Enden der Stangen 12 werden L-förmige Steckelemente 20 gesteckt, wobei jeweils zwischen zwei Steckelementen 20 eine Stange 14 angeordnet ist. Zur Versteifung des von Außenstangen
12 und 14 gebildeten rechteckigen Rahmens sind die beiden T-Stücke 18 durch die Stange 16 miteinander verbunden.
Bei der dargestellten bevorzugten Ausgestaltung des Aufspannelements 10 sind sämtliche Stangen 12, 14, 16 identisch. Dies hat den Vorteil,- dass die Herstellung des Aufspannelements 10 kostengünstig ist. Ferner muss beim Zusammenstecken des Aufspannelements 10 nicht darauf geachtet werden, welche Stange in welches Steckelement gesteckt werden muss.
Das in Fig. 2 dargestellte Aufspannelement 10 dient zum Aufspannen eines Netzes 22 (Fig. 1). Hierzu sind vier Seitenwände 24, 26, 28, 30 entlang der Längskanten 32 miteinander verbunden. Die vier Seitenwände 24, 26, 28, 30 bilden einen im Wesentlichen quaderförmigen Aufenthaltsraum. Ferner weist das Netz 22 einen Deckenbereich 34 auf, der mit den Seitenwänden 24, 26, 28, 30 verbunden ist und das quaderförmige Netz 22 nach oben verschließt. Der Deckenbereich 34 ist entlang der Kanten 36 und 38 mit den Seitenwänden 26, 30 bzw. 24, 28 verbunden.
Um das rahmenförmige Aufspannelement 10 mit dem Netz 22 zu verbinden, sind entlang der Kanten 38 jeweils zwei Einstecklaschen 40, die im dargestellten Beispiel taschenförmig ausgebildet sind, vorgesehen. In die Taschen 40 werden die Stangen 12 eingeführt, bevor sie mit den Steckelementen 18 bzw. 20 verbunden werden.
Zur Befestigung der in Fig. 1 dargestellten Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten an einer Decke oder dergleichen ist eine Halteeinrichtung 42 mit dem Netz 22 verbunden. Bei der dargestellten Ausführungsform weist die Halteeinrichtung 42 vier mit den Ecken des Netzes verbundene Seile 44 auf, die mit einem Haken oder Ring 46 verbunden sind. Die gesamte Einrichtung zum
Zurückhalten von Insekten kann somit mit dem Haken 4 6 an einer Decke oder dergleichen befestigt werden.
Zum Demontieren der erfindungsgemäßen Einrichtung müssen die Stangen 12, 14, 16 lediglich aus den Steckelementen 18, 20 herausgezogen werden. Die Stangen 12, 14, 16 können sodann zusammen mit den Steckelementen 18, 20 einfach in einem Rucksack oder einer Tasche transportiert werden. Das zusammenfalt- oder zusammenrollbare Netz 22 kann ebenfalls auf einfache Weise transportiert werden.
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Claims (6)
1. Einrichtung zum Zurückhalten von Insekten, mit
einem feinmaschigen Netz (22) und
einem Aufspannelement (10), durch das das Netz (22) derart aufspannbar ist, dass ein von dem Netz (22) umgebender Aufenthaltsraum für eine Person entsteht,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Aufspannelement (10) mehrere lösbar miteinander verbundene Trägerteile (12, 14, 16) aufweist.
einem feinmaschigen Netz (22) und
einem Aufspannelement (10), durch das das Netz (22) derart aufspannbar ist, dass ein von dem Netz (22) umgebender Aufenthaltsraum für eine Person entsteht,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Aufspannelement (10) mehrere lösbar miteinander verbundene Trägerteile (12, 14, 16) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerteile (12, 14, 16) zusammensteckbar sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerteile (12, 14, 16) durch Steckelemente (18, 20) verbindbare Stangen sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufspannelement (10) eine Grundfläche von mindestens 1 m2, vorzugsweise mindestens 1,5 m2 aufspannt.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass das Netz (22) Einstecklaschen (40) zum Halten der Trägerteile (12, 14, 16) aufweist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufspannelement (10) rahmenförmig, vorzugsweise rechteckig ist.
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