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Die Erfindung betrifft eine verstellbare
Vorrichtung zum Aufspannen von Moskitonetzen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Moskitonetze werden vor allem in
tropischen Ländern
zum Schutz vor Stechfliegen angebracht. Stechfliegen sind dort nicht
nur lästig,
sondern eine ernste Gefahr für
die Gesundheit, da sie vor allem Malaria übertragen können. Deshalb sind Moskitonetze
auf vielen Urlaubsreisen unerläßlich.
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Als Schutz gegen diese Stechfliegen
wird üblicherweise
ein Haken an der Decke angebracht um ein Moskitonetz daran aufzuhängen. In
den meisten Hotels ist jedoch kein Haken an der Decke vorhanden,
und oft besteht auch nicht die Möglichkeit,
einen Haken dort anzubringen.
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Wer in tropische Länder reist
und dennoch eine ungestörte
Nachtruhe will, der kann sich im Handel ein Moskitonetz Zelt kaufen.
Die Konstruktion solcher Moskitozelte ist z.B. in folgenden Gebrauchsmustern
beschrieben:
DE 8321403 ,
DE 29818700, DE 20014845
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Es wird dabei ein Iglu-artiges Zelt
ausgebildet, wobei zwei bogenförmige,
an ihrem Scheitel einander überkreuzende
Stäbe,
die mit ihren Enden in etwa einer gemeinsamen Ebene liegen, von
der Stoffbahn des Moskitozeltes überspannt
sind.
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Meist wird dabei das Moskitonetz
als statisch wichtiges Element in die Konstruktion einbezogen, d.h.,
daß das
Gerüst
ohne Moskitonetz nicht hält. Dies
hat den Nachteil, daß das
Netz speziell konfektioniert werden muß.
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Fast alle Moskitonetz Zelte haben
einen konstruktiv notwendigen Boden, der schon nach kurzer Zeit
verschmutzt ist (z.B. auch durch Schwitzen) und so nützt das
neue Hotellaken unter dem Zelt nichts, denn der Benutzer liegt immer
auf dem unhygienischen Zeltboden. Zudem hat der Boden selbst bei Verwendung
von dünnem
Stoff ein beachtliches Gewicht, welches bei Flugreisen nachteilig
ist.
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Ein weiteres Problem ist, daß man nie
im voraus weiß,
wie groß das
zu erwartende Bett ist und wie es konstruiert ist (ob es z.B. einen
umlaufenden Holzrahmen hat?). Ein Moskitonetz Zelt muß sich deshalb
allen Bettgrößen und
Bettarten anpassen können,
auch wenn es sich z.B. um ein Bett handelt, bei dem man nicht die
Stäbe zwischen
Bettrahmen und Matratze stecken kann um das Zelt zu verkleinern.
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Da das Moskitozelt zum Betten machen
abgenommen werden muß,
sollte es mit einfachen Handgriffen flach zusammengeklappt werden
können,
ohne die Stangen entfernen zu müssen.
Dies ist bei den meisten Moskitozelten nicht möglich. In den Fällen, wo
die beiden Stangen an den Scheitelpunkten schwenkbar mit Hilfe einer
Verbindungsschlaufe verbunden werden, ist das Zusammenklappen zwar möglich, jedoch
verrutschen die Verbindungsschlaufen beim Auseinanderfalten leicht,
so daß dieser
Vorgang nicht benutzerfreundlich ist.
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Ein weiterer Schwachpunkt von Moskitozelten
sind Reisverschlüsse,
da diese kaputt gehen können
und die Funktion des Zeltes dann nicht mehr gewährleistet ist. Deshalb sollte
möglichst
auf Reißverschlüsse verzichtet
werden.
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Der Erfinder stellt sich deshalb
die Aufgabe, das bekannte Moskitonetr Zelt dahingehend zu verbessern,
daß das
Moskitonetz Zelt auf jedem beliebigen ebenen Untergrund aufgebaut
werden kann. Die Länge
und Breite des Moskitonetz Zeltes muß dabei werkzeuglos, mit wenigen
einfachen Handgriffen jeder beliebigen rechteckigen Grundfläche angepaßt werden
können,
ohne daß es
an irgendeiner Stelle mit dem Untergrund (z.B. dem Bett oder anderen Bettbestandteilen)
verbunden werden muß.
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Es muß auch ohne Boden und ohne
Moskitonetz statisch stabil stehen, damit die bereits genannten
Nachteile eines Bodens oder der konstruktiven Notwendigkeit des
Netzes wegfallen.
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Der Vorgang des Zusammen- und Auseinanderklappens
muß anwenderfreundlicher
und funktionssicherer werden. Das Moskitonetz Zelt sollte außerdem keinen
Reißverschluß benötigen, ein
geringes Gewicht haben, klein zu verpacken sein, einfach und schnell
aufzubauen und kostengünstig
in der Anschaffung.
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Diese Aufgaben werden mit der in
Schutranspruch 1 – 8
beschriebenen Endung gelöst
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufspannen
von Moskitonetzen erreicht ihre Funktion durch das Zusammenwirken
verschiedener Bauteile deren Funktion nachfolgend näher erläutert wird.
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Die Größe der Grundfläche kann
mit Hilfe der vier verstellbaren Gurte (1) auf jede beliebige
Größe eingestellt
werden. Ausgehend von 200 x 200 cm (Doppelbett) kann die Vorrichtung
beliebig verkleinert werden, z.B. auf 160 x 200 cm oder auf 100
x 190 cm oder für
Kinderbetten auf 70 x 140 cm usw.... Alle Zwischengrößen sind
möglich.
(A) Die Verstellmöglichkeit
wird erreicht durch 4 längenverstellbare Gurte
(1).
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Jeder der vier Gurte besteht aus
einem streifenförmigen
oder seilähnlichen
zugfesten Material, welches in einer Ausgestaltung der Erfindung
an beiden Enden jeweils einen Einhängehaken (8) hat.
Es ist von Vorteil, wenn dieser Haken gegen unbeabsichtigtes aushaken
gesichert werden kann, z.B. durch die Verwendung eines Karabinerhakens.
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Der Gurt (1) ist mit einer
Vorrichtung versehen, die es ermöglicht,
diesen Gurt in der Länge
zu verstellen. Dies kann durch folgende Ausführungsbeispiele erreicht werden:
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Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung, ist
am Gurt eine Verstell-Lasche (9) angebracht (C) mit welcher der Gurt stufenlos
in der Länge verstellt
werden kann. Eine solche Verstell-Lasche oder Schnalle findet man
z.B. auch an Rucksäcken, Hosenträgern, usw.
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Es gibt aber auch die Möglichkeit,
daß ein dritter
Einhängehaken
(10) zusätzlich
am Gurt befestigt ist (D).
Der mittlere Bereich des Gurtes wird dann mit einer Möglichkeit
versehen, z.B. durch Ösen (11)
oder Schlaufen, in welche der dritte Haken eingehängt wird.
Durch einhängen
des dritten Einhängehakens
(10) in die Ösen
oder Schlaufen des Gurts kann dieser verkürzt werden. In diesem Fall
kann der Gurt nur stufenweise verstellt werden.
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Gemäß einer anderen Ausgestaltung
dieser Erfindung ist es auch möglich,
die Verstellmöglichkeit zu
erreichen, indem man anstelle des dritten Hakens eine Schnur (12)
durch die Ösen
(11) zieht (E). In
diesem Fall ist auch eine stufenlose Verstellmöglichkeit gegeben.
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In einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung kann der Gurt ganz durch eine Schnur oder ein Seil ersetzt
werden. Diese Schnur wird dann durch die Einhängeösen (15) an den beiden
angrenzenden Eckverbindern (2) gezogen. Anschließend werden die
beiden Enden der Schur fest verknotet.
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In einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung können
die Einhängehaken
(8) an den Enden des Gurtes auch durch eine dauerhafte
Verbindung zum Eckverbinder (2) ersetzt werden (L). Dies vereinfacht die
Konstruktion, verschlechtert aber die Austauschbarkeit eventuell
defekter Teile.
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Der Eckverbinder (2) dient
zur Aufnahme der Stäbe
(5). Er hat einen Innendurchmesser der ein wenig größer ist
als der Außendurchmesser
der Stäbe.
Es werden insgesamt vier Eckverbinder benötigt, an jeder Ecke einer.
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Der Eckverbinder (2) ist
gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung als Rohr ausgebildet, welches unten
geschlossen ist. Er ist z.B. aus Kunststoff gefertigt. In einer
anderen Ausgestaltung ist der Eckverbinder aus einem textilen Material
gefertigt, welches zu einem Tunnel zusammengenäht wurde.
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Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung (F) hat der Eckverbinder
mindestens zwei Befestigungsmöglichkeiten
(14 + 15). Die Befestigungsmöglichkeit (15) am
unteren Ende ist zum Einhängen der
Gurte. Die obere Befestigungsmöglichkeit
(14) ist zum Einhängen
des Spanngummis, der am andern Ende mit dem Stab (5) verbunden
wird.
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In einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung, (L) in welcher
der Eckverbinder (2) mit den Gurten (1) fest verbunden
ist, genügt
die obere Befestigungsmöglichkeit
(14) am Eckverbinder, um den Spanngummi (4) zu
befestigen. Der Eckverbinder benötigt
dann unten keine weitere Befestigungsmöglichkeit (15).
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Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist
der Spanngummi (4) mit Hilfe der Spanngummischlaufe (16)
mit dem Eckverbinder fest verbunden am Befestigungspunkt (14).
Der Spanngummi wird dann mit Hilfe eines Einhängehakens (17) an
einem dafür
vorgesehenen Befestigungspunkt am Stab (5) eingehängt. (L)
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Der Spanngummi (4) besteht
aus einem elastischen, dehnbaren Mittelstück und je einem Einhängehaken
an jedem Ende. Er verbindet den Eckverbinder (2) mit den
Stäben
(5) gegen unbeabsichtigtes Herausziehen. Dies ist wichtig,
um den sicheren Stand der Konstruktion zu gewährleisten ohne weitere Befestigungspunkte
am Moskitonetz. Es werden insgesamt vier Spanngummis benötigt.
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Der Spanngummi (4) kann
in einer anderen Ausgestaltung der Erfindung auch dauerhaft entweder
mit dem Eckverbinder (2) oder mit den Stäben (5) verbunden
werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung werden die Stäbe
(5) mit einer Einrastvorrichtung (18) am dafür passenden
Eckverbinder (2) verbunden (G).
In diesem Fall müssen
die Enden der Stäbe
(5) so geschaffen sein, daß sie im Eckverbinder (2)
einrasten, und diese Verbindung nur mit einem Entriegelungsmechanismus
(19) gelöst
werden kann. Der Entriegelungsmechanismus besteht in einer Ausgestaltung
aus einem Betätigungshebel
der mit Hilfe von Federkraft im geschlossenen Zustand gehalten wird.
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H zeigt
einen Horizontalschnitt durch den Eckverbinder (2) mit
Entriegelungsmechanismus (19) in geöffnetem Zustand.
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I zeigt
einen Horizontalschnitt durch den gleichen Eckverbinder in geschlossenem
Zustand.
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Soll das Moskitozelt platzsparend
zusammengeklappt werden (B),
z.B. zum Betten machen, dann erfolgt dies benutzerfreundlich mit
Hilfe des Verbindungs-Bauteils (3). Dieses Verbindungs-Bauteil
ermöglicht
auch die Selbstentfaltung auf die vorher eingestellte Größe beim
erneuten Aufstellen des Moskitozeltes.
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Das Verbindungs-Bauteil (3)
verbindet die beiden Stäbe
(5) an ihrem Scheitelpunkt drehbar miteinander. Der Scheitelpunkt
stellt gleichzeitig die Mitte der Stäbe dar. Soll das Moskitonetz
am Tag abgebaut werden so kann die Vorrichtung mit wenigen Handgriffen
innerhalb von Sekunden flach zusammen geklappt werden, um sie z.B.
an eine Wand zu lehnen.
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Beim erneuten Aufstellen entfaltet
sich die Vorrichtung mit einem einzigen Handgriff ganz von selbst
zu einem statisch stabilen Gerüst
in der vorher eingestellten Größe. Dieser
Vorgang wird ermöglicht durch
das Verbindungs-Bauteil (3)
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Das Verbindungs-Bauteil (3)
besteht in einer Ausgestaltung der Erfindung aus zwei Fixierungs-Bauteilen
(6) und einem Dreh-Bauteil (7). (K)
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Das Fixierungs-Bauteil (6)
wird in der Mitte an jedem Stab (5) befestigt. Es dient
dazu, die Mitte und somit den Scheitelpunkt der Stäbe unverschiebbar
zu markieren.
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Das Dreh-Bauteil (7), verbindet
die beiden Stäbe
an den Fixierungs-Bauteilen (6) kreuzweise und ermöglicht,
daß diese
in verbundenem Zustand um mindestens 90 Grad drehbar sind und dann
parallel zueinander verlaufen, ohne daß die Konstruktion auseinander
gebaut werden muß.
Dies dient zum einfachen und schnellen Zusammenklappen des Gerüsts. Um
einen benutzerfreundlichen Aufbau des Gerüsts zu gewährleisten, muß das Dreh-Bauteil
so konstruiert sein, daß es
in das Fixierungs-Bauteil eingeklipst werden kann.
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Das Verbindungs-Bauteil (3)
ist ein wichtiger Bestandteil, da es, in Verbindung mit den anderen Bauteilen,
den sicheren Stand der Konstruktion gewährleistet ohne weitere Befestigungspunkte
am Moskitonetz.
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In einer anderen Ausgestaltung der
Erfindung ist eines der beiden Fixierungs-Bauteile (6)
mit dem Dreh-Bauteil (7) fest verbunden.
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Als Material für die Stäbe (5) kann ein handelsübliches
Fiberglas Gestänge
verwendet werden, wie es z.B. für
Zelte oder Strandmuscheln verwendet wird. Es kann jedoch auch ein ähnlich geeignetes Material
anstelle der Fiberglas Stäbe
verwendet werden. Die Stäbe
sind zerlegbar um sie platzsparend transportieren zu können.
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Bezugszeichenliste
- 1
- verstellbarer
Gurt
- 2
- Eckverbinder
- 3
- Verbindungs-Bauteil
- 4
- Spanngummi
- 5
- Fiberglas
Stäbe
- 6
- Fixierungs-Bauteil
- 7
- Dreh-Bauteil
- 8
- Einhängehaken
- 9
- Verstell-Lasche
- 10
- Einhängehaken
- 11
- Ösen
- 12
- Schnur
- 14
- oberer
Befestigungspunkt
- 15
- unterer
Befestigungspunkt
- 16
- Spanngummischlaufe
- 17
- Einhängehaken
- 18
- Einrastmöglichkeit
- 19
- Entriegelungsmechanismus