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DE10122195B4 - Pfandschloss - Google Patents

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DE10122195B4 DE10122195.9A DE10122195A DE10122195B4 DE 10122195 B4 DE10122195 B4 DE 10122195B4 DE 10122195 A DE10122195 A DE 10122195A DE 10122195 B4 DE10122195 B4 DE 10122195B4
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Kurt Deyerler
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Wanzl GmbH and Co KgaA
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Wanzl Metallwarenfabrik GmbH
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Abstract

Pfandschloss (1) für einen mit gleichen Wagen stapelbaren Einkaufswagen, mit einer Verriegelungseinrichtung (9) zum Arretieren eines Kopplungsteiles (52) eines weiteren Transportwagens und mit einer Münzhalteeinrichtung (10) zur Aufnahme einer Münze (51) oder eines gleichwirkenden Münzersatzes, wobei das Kopplungsteil (52) des weiteren Transportwagens bei Einführen der Münze (51) gelöst und dafür die Münze (51) festgehalten wird und bei Einführen des Kopplungsteiles (52) die Münze (51) gelöst und dafür das Kopplungsteil (52) arretiert ist, wobei ferner ein sowohl mit der Verriegelungseinrichtung (9) als auch mit der Münzhalteeinrichtung (10) zusammenwirkendes, federbeaufschlagtes Schiebeteil (11) vorgesehen ist, das mit Hilfe der Münze (51) entgegen der Federwirkung verschiebbar und bei Einführen eines Kopplungsteiles (52) federunterstützt wieder entgegengesetzt bewegbar ist und wobei die Münzhalteeinrichtung (10) ein federbeaufschlagtes Münzhalteteil (20) aufweist, das aus einer Ausgangslage, in der die Münzhalteeinrichtung (10) bereit ist, eine Münze (51) aufzunehmen, in eine Endposition und wieder zurück bewegbar ist und dass das Münzhalteteil (30) bei gelöstem Kopplungsteil (52) mittels eines am Münzhalteteil (30) befindlichen Vorsprunges (35) zum Festhalten der Münze (51) bestimmt ist und wobei weiterhin ein weiteres Münzhalteteil (30) vorgesehen ist, dass die Münzhalteteile (30) sich spiegelbildlich gegenüberliegend und gleich wirkend angeordnet sind, wobei die Münzhalteteile (30) in ihrer Ausgangslage und in ihrer Endposition das Schiebeteil (11) arretiert halten und in einem Bereich zwischen der Ausgangslage und der Endposition bei eingeführter Münze (51) das Schiebeteil (11) freigeben und dass das Schiebeteil (11) bei Einführen eines Kopplungsteiles (52) nur soweit entgegengesetzt bewegbar ist, dass die Münze (51) durch das Schiebeteil (11) mit ihrem Durchmesser nicht über die Vorsprünge (35) der Münzhalteteile (30) hinaus nach außen bewegbar ist, dass das Schiebeteil (11) einen breiten Schaftabschnitt (18) aufweist, der zur Verriegelungseinrichtung (9) führt und einen schmalen Schaftabschnitt (19) besitzt, der in funktionalem Kontakt mit den Münzhalteteilen (30) steht, dass der schmale Schaftabschnitt (19) des Schiebeteiles (11) zu beiden Seiten eine Schulter (21) aufweist, dass jedes Münzhalteteil (30) mit ...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Pfandschloss mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • In der deutschen Patentschrift DE 199 05 558 C1 ist ein Münzpfandschloss für das Aneinanderkoppeln von Einkaufswagen beschrieben, das im Inneren für die Aufnahme der Münze zwei Münzhalteteile aufweist. Beim Einschieben eines Kopplungsteiles eines anderen Wagens werden die Münzhalteteile derart verschoben, dass sie die Münze freigeben. Die Münzhalteteile sind verschiebbar gelagert und wirken mit dem Kopplungsteil direkt zusammen.
  • Weiterhin ist in der deutschen Offenlegungsschrift DE 198 17 380 A1 ein Münzpfandschloss für Einkaufswagen dargestellt, das für die Aufnahme der Münze zwei Münzhalteteile aufweist, die mit einer Feder in einem bestimmten Winkel gehalten werden. Weiterhin weist das Münzhalteteil einen Bereich auf, an den ein Kopplungsteil anstößt und durch veränderte Anordnung des Münzhalteteils die Münze freigegeben wird.
  • Aus der europäischen Patentschrift EP 0 686 294 B1 ist weiterhin ein Münzpfandschloss bekannt, das zwei Münzhalteteile und zwei Teile zur Aufnahme eines Kopplungsteils aufweist. Ein Münzhalteteil ist mit einem Teil zur Aufnahme eines Kopplungsteils über eine Feder in Wirkbeziehung. Darüber hinaus ist ein Schieber angeordnet, der zur weiteren Aufnahme der Münze oder aber des Kopplungsteiles dient und verschiebbar zwischen den Münzhalteteilen und weiterhin zwischen den beiden Teilen zur Aufnahme des Kopplungsteils angeordnet ist.
  • Ein weiteres Pfandschloss dieser Art sowie dessen Verwendungszweck ist in der DE 197 20 557 A1 näher beschrieben. Dieses Pfandschloss soll in der Herstellung einfach, im Gebrauch wirtschaftlich und robust sein und eine hohe Sicherheit gegen missbräuchliche Benutzung aufweisen. Das vorgeschlagene Pfandschloss vermag die eben genannten Forderungen nur teilweise zu erfüllen. Zumindest der Bereich der Münzhalteeinrichtung ist relativ kompliziert aufgebaut und die dabei verwendeten Bauteile sind sehr verschieden gestaltet.
  • Missbräuchliche Benutzung wiederum zeigt sich dann, wenn beispielsweise versucht wird, die Münze bei abgekoppeltem Transportwagen dem Pfandschloss zu entnehmen, ohne den Transportwagen zurückzubringen oder wenn versucht wird, einen an einer Reihe weiterer Transportwagen angekoppelten Transportwagen von dieser Reihe abzukoppeln und zu benutzen, ohne eine Münze in das Pfandschloss einzuführen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik und ausgehend von den eben geschilderten Erkenntnissen besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein Pfandschloss der hier vorliegenden Art so weiterzuentwickeln, dass die Münzhalteeinrichtung einen klaren und einfachen Aufbau aufweist und dass trotzdem eine missbräuchliche Benutzung des Pfandschlosses äußerst schwierig bleibt. Ferner soll das Pfandschloss auch so aufgebaut sein, dass beim Einführen eines Kopplungsteiles die zuvor entrichtete Münze oder ein entsprechender Münzersatz durch die Wirkung des federunterstützten Schiebers nicht aus dem Pfandschloss herausspringt und auf den Boden fällt.
  • Die Erfindung löst die Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
  • Die gleichwirkende Anordnung der Münzhalteteile sowie deren bevorzugt spiegelbildliche Gestaltung lassen auch ein gleichmäßig gestaltetes Schiebeteil entstehen, so dass die Münzhalteeinrichtung einen klaren und einfachen Aufbau erhält. Eine missbräuchliche Benutzung des Pfandschlosses wiederum wird dadurch erschwert, dass grundsätzlich in der Ausgangslage und der Endposition der Münzhalteteile das Schiebeteil am Bewegen gehindert, also arretiert wird. Im Zwischenbereich, in welchem die Münzhalteteile beweglich sind, weichen diese bei Einführen eines spitzen oder länglichen Gegenstandes in die Münzhalteeinrichtung unkontrolliert aus, so dass ein Lösen des Schiebeteiles nur in seltenen Fällen gelingt, denn an zwei Münzhalteteilen erfolgreich zu manipulieren ist jedenfalls komplizierter als dies an nur einem Münzhalteteil zu versuchen. Schließlich wird ein Ausspringen einer Münze dadurch verhindert, dass das Schiebeteil die Münze nicht über die Vorsprünge der Münzhalteteile hinausschieben kann, sondern dass sich beim Anschlagen des sich zurückbewegenden Schiebeteiles an einen Anschlag oder eine entsprechende Begrenzung die Münze immer noch zu einem Großteil in der Münzhalteeinrichtung befindet, aus der sie dann letztendlich von Hand entnommen werden kann.
  • Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert, wobei sich die nachfolgende Beschreibung zuerst dem Schiebeteil und den Münzhalteteilen widmet. Es zeigt jeweils in einer Draufsicht
  • 1 das Schiebeteil des Pfandschlosses;
  • 2 eines der beiden Münzhalteteile des Pfandschlosses;
  • 3 das Pfandschloss mit arretiertem Kopplungsteil sowie
  • 4 das Pfandschloss mit festgehaltener Münze.
  • Das nachfolgend beschriebene Pfandschloss 1 ist für den Einsatz an stapelbaren Transportwagen, insbesondere bei Einkaufswagen bestimmt. Sein Einsatz und der damit angestrebte Nutzeffekt sind bekannt und brauchen hier nicht näher beschrieben zu werden. Das Pfandschloss 1 weist eine Münzhalteeinrichtung 10 auf, die anschließend näher beschrieben werden wird, während die ebenfalls erforderliche Verriegelungseinrichtung 9 zum Arretieren des Kopplungsteiles 52 eines weiteren Transportwagens bestimmt ist und sich im Prinzip jener bekannten technischen Merkmale bedienen kann, die beispielsweise in der europäischen Patentschrift 0 427 819 B1 offenbart sind. Eine nähere Beschreibung der Verriegelungseinrichtung 9 ist deshalb an dieser Stelle ebenfalls nicht erforderlich, wobei jedoch ein federbeaufschlagtes Schiebeteil 11 vorhanden ist, das in Wechselbeziehung sowohl mit der Münzhalteeinrichtung 10 als auch mit der Verriegelungseinrichtung 9 zusammenwirkt.
  • Das in 1 dargestellte Schiebeteil 11 ist als längliches, mit parallel angeordneten Längswänden 12 ausgestattetes Teil gestaltet. Der in der Zeichnung oben liegende Bereich 13 wirkt mit der Verriegelungseinrichtung 9 des Pfandschlosses 1 zusammen, während sich der in der Zeichnung unten gelegene Bereich 14 des Schiebeteiles 11 in die Münzhalteeinrichtung 10 erstreckt. An der Unterseite des Schiebeteiles 11 befinden sich nicht näher dargestellte Mittel 15, etwa in Form von Vertiefungen, Anschlägen, Konturen und dergleichen, die ein Zusammenwirken des Schiebeteiles 11 mit der ebenfalls nicht näher dargestellten Verriegelungseinrichtung 9 ermöglichen. Am Ende des Bereiches 14 erstrecken sich quer zur Längsrichtung des Schiebeteiles 11 und gegenläufig angeordnet zwei Arme 16 nach außen. An den Enden der Arme 16 ist jeweils ein nach oben gerichteter Nocken 17 angeformt. Ausgehend vom breiten Schaftabschnitt 18 des Schiebeteiles 11 erstreckt sich ein schmaler Schaftabschnitt 19 nach vorne (in der Zeichnung nach unten), von dem auch die beiden Arme 16 ausgehen. Der Übergang vom breiten Schaftabschnitt 18 zum schmalen Schaftabschnitt 19 wird durch einen bogenförmigen Anschlag 20 gebildet. Am vorderen Ende des schmalen Schaftabschnittes 19 erstrecken sich gegenläufig zwei Schultern 21 nach außen. Der vordere Abschluss des schmalen Schaftabschnittes 19 ist konkav gerundet. Die oben liegende Fläche 22 des breiten Schaftabschnittes 18 liegt in der Zeichenbildebene. Geringfügig tiefer sind die oberen Flächen 23 der Nocken 17 angeordnet.
  • Wiederum tiefer erstrecken sich die obere Fläche 24 des schmalen Schaftabschnittes 19 sowie die obere Fläche 25 der Schultern 21, während die obere Fläche 26 der beiden Arme 16 noch tiefer angesetzt ist. Von der hinteren Begrenzung 27 des Schiebeteiles 11 ausgehend erstreckt sich nach vorne eine zylinderförmige Vertiefung 28, die zur Aufnahme einer Druckfeder 29 bestimmt ist.
  • 2 zeigt eines der beiden Münzhalteteile 30, die der Münzhalteeinrichtung 10 angehören, wobei das dargestellte Münzhalteteil 30 jenem Münzhalteteil 30 entspricht, das sich in 3 und 4 auf der linken Seite befindet. Das Münzhalteteil 30 besitzt einen annähernd dreieckigen Grundriss. An die obere Fläche 31, die sich in der Zeichenbildebene befindet, schließt eine Stufe 32 an, deren obere Fläche 33 tiefer liegt als die obere Fläche 31. Der dabei gebildete senkrechte Wandabschnitt 34 zwischen den beiden Flächen 31, 33 weist vorne (in der Zeichnung unten) einen Vorsprung 35 auf, der nach einem leicht bogenförmigen Abschnitt 36 in einen geradlinigen Abschnitt 37 des senkrechten Wandabschnittes 34 übergeht. Die Stufe 32 ist ferner mit einem Anschlag 38 ausgestattet. Das Münzhalteteil 30 weist in einem vorderen Bereich 39 eine quer verlaufende zylindrische Vertiefung 40 zur Aufnahme einer Druckfeder 41 auf. Unterhalb der Vertiefung 40 und an den vorderen Rand 42 angrenzend ist ein quer verlaufender, nach unten gerichteter Steg 43 angeordnet. Ein von einem Durchbruch 44 unterbrochener Raumabschnitt 45 mit etwa dreieckigem Grundriss ist in der Zeichnung oberhalb des Steges 43 und der Vertiefung 40 vorgesehen. Die Decke 46 des nach unten offenen Raumabschnittes 45 liegt nur geringfügig tiefer als die obere Fläche 31 des Münzhalteteiles 30. Die senkrechte Fläche 47 des Raumabschnittes 45 verläuft in der Zeichnung von der linken Seite ausgehend zum Durchbruch 44, mündet in den Durchbruch 44, beansprucht dann einen Teil des Grundrisses des Durchbruches 44, biegt bogenförmig rechtwinklig ab, biegt anschließend um 90°, jedoch ein scharfes Inneneck 48 bildend erneut ab, um dann zusammen mit einem weiteren, in der Zeichnung nach oben verlaufenden senkrechten Flächenabschnitt 49 ein Eck 50 zu bilden.
  • 3 zeigt das nach oben offen gezeichnete Pfandschloss 1, dessen Verriegelungseinrichtung 9 das Kopplungsteil 52 eines weiteren Transportwagens aufgenommen hat. Um das Kopplungsteil 52 lösen zu können, muss in das Pfandschloss 1 eine Münze 51 oder ein entsprechender Münzersatz eingeführt werden, siehe Pfeil. In der Zeichnung erkennt man das Schiebeteil 11, das in einer im Gehäuse 2 des Pfandschlosses 1 vorgesehenen Führung 3 längsverschiebbar eingesetzt ist. Die beiden Münzhalteteile 30 sind sich gegenüberliegend und gleichwirkend angeordnet. Sie sind im Beispiel spiegelbildlich ausgebildet. Es gibt hier somit ein rechtes und ein linkes Münzhalteteil 30, die beide durch den schmalen Schaftabschnitt 19 des Schiebeteiles 11 getrennt sind wobei die Anschläge 38 der Münzhalteteile 30 in die Schultern 21 des Schiebeteiles 11 verrastend eingreifen. Jedes Münzhalteteil 30 ist in einer am Gehäuse 2 vorgesehenen Vertiefung 4 eingesetzt. Dabei weist jede Vertiefung 4 eine quer verlaufende Nut 6 auf, in welcher der Steg 43 des jeweiligen Münzhalteteiles 30 mit Spiel eingesetzt ist. Auf jedes Münzhalteteil 30 wirkt jeweils eine Druckfeder 41, die quer angeordnet sich an gegenüberliegenden Innenwänden 5 des Gehäuses 2 abstützen und in die zylindrische Vertiefung 40 der Münzhalteteile 30 eingreifen. Die Münzhalteteile 30 werden demnach in Querrichtung gegen den schmalen Schaftabschnitt 19 des Schiebeteiles 11 gedrückt. Jede für ein Münzhalteteil 30 im Gehäuse 2 vorgesehene Vertiefung 4 ist so dimensioniert, dass jedes Münzhalteteil 30 quer zur Längsrichtung des Schiebeteiles 11 begrenzt bewegbar ist. In der dargestellten Funktionslage des Pfandschlosses 1 liegen die Nocken 17 des Schiebeteiles 11 an der senkrechten Fläche 47 des Raumabschnittes 45 an. Die Vorderseite des Gehäuses 2 weist einen Münzschlitz 7 auf, der nach unten durch einen gekrümmten Wandabschnitt 8 begrenzt wird Die Druckfeder 29 drückt das Schiebeteil 11 mit seinem schmalen Schaftabschnitt 19 gegen den gekrümmten Wandabschnitt 8. Strichpunktiert ist die Münze 51 oder ein Münzersatz eingezeichnet. Der Pfeil zeigt, wie die Münze 51 durch den Münzschlitz 7 hindurch in die Münzhalteeinrichtung 10 einführbar ist, wobei die Münzhalteeinrichtung 10 im wesentlichen durch die beiden Münzhalteteile 30 und durch die obere Fläche 24 des schmalen Schaftabschnittes 19 gebildet ist.
  • Bei der in 4 gezeigten Funktionslage des Pfandschlosses 1 ist die Münze 51 komplett in die Münzhalteeinrichtung 10 eingeschoben und liegt an den geradlinigen Abschnitten 37 der Münzhalteteile 30 an. Die Münze 51 liegt ferner mit einem Teil ihrer Fläche zumindest an der oberen Fläche 24 des schmalen Schaftabschnittes 19, bevorzugt auch auf jeder Stufe 32 der Münzhalteteile 30 auf. Die Münzhalteteile 30 sind von der Münze 51 ein Stück weit nach außen gedrückt und das Schiebeteil 11 in Richtung Verriegelungseinrichtung 9 verschoben. Die gegenseitige Verrastung zwischen den Schultern 21 des Schiebeteiles 11 und den Anschlägen 38 der Münzhalteteile 30 ist aufgehoben. Die Druckfeder 29 ist stärker zusammengedrückt. Das Kopplungsteil 52 eines weiteren Transportwagens ist vom Pfandschloss 1 gelöst und kann in Pfeilrichtung wieder in die Verriegelungseinrichtung 9 des Pfandschlosses 1 eingeführt werden.
  • Die Funktion des Pfandschlosses 1 lässt sich anhand der 1 bis 4 näher beschreiben. Beim Einführen einer Münze 51 in die Münzhalteeinrichtung 10 stößt man mit der Münze 51 zuerst an die beiden Vorsprünge 35 der Münzhalteteile 30 an, da der lichte Abstand der Vorsprünge 35 etwas kleiner ist als der Durchmesser der Münze 51. Schiebt man die Münze 51 weiter, drückt diese die Münzhalteteile 30 gegenläufig und quer zur Längsrichtung des Schiebeteiles 11 nach außen. Die Münzhalteteile 30 weichen gegen die Wirkung der Druckfedern 41 aus. Befindet sich die Münze 51 mit ihrem Durchmesser gerade auf Höhe der beiden Vorsprünge 35, sind die beiden Münzhalteteile 30 am weitesten nach außen bewegt. In dieser Lage stützen sich die Nocken 17 des Schiebeteile 11 am Eck 50 eines jeden Münzhalteteiles 30 ab. Das Schiebeteil 11 lässt sich in dieser Lage nicht bewegen. Eine Manipulation ist in dieser Lage nicht möglich. Schiebt man die Münze 51 nun in Pfeilrichtung weiter, kehren die Münzhalteteile 30 wieder etwas zurück, jedoch nur so weit, dass erstens die Versperrung zwischen den Ecken 50 und den Nocken 17 und zweitens die Verrastung zwischen den Schultern 21 und den Anschlägen 38 aufgehoben sind. Die Münze 51 liegt nun mit einem Teil ihres Umfanges am bogenförmigen Anschlag 20 des Schiebeteiles 11 an, das während des bis hierher geschilderten Einschiebevorganges seine in 3 gezeigte Lage nicht geändert hat. Drückt man die Münze 51 nun weiter in Pfeilrichtung, so bewegt man auch mit Hilfe der Münze das Schiebeteil 11 gegen die Wirkung der Druckfeder 29 so weit nach hinten in Richtung Verriegelungseinrichtung 9, bis eine Verrastung des Schiebeteiles 11 mit der Verriegelungseinrichtung 9 bei gleichzeitigem Lösen des Kopplungsteiles 52 erfolgt. Das Kopplungsteil 52 kann nunmehr dem Pfandschloss 1 entnommen werden, während die Münze 51 in der Münzhalteeinrichtung 10 verbleibt und dieser nicht entnommen werden kann, da zum einen der lichte Abstand zwischen den beiden Vorsprüngen 35 kleiner ist als der Münzdurchmesser, siehe auch 4, und weil die Nocken 17 des Schiebeteiles 11 nunmehr an den in Längsrichtung senkrechten Flächenabschnitten 49 der Münzhalteteile 30 anliegen und eine Bewegung der Münzhalteteile 30 in Querrichtung nach außen verhindern. Beim Wiedereinführen des Kopplungsteiles 52 in die Verriegelungseinrichtung 9 wird bei gleichzeitigem Arretieren des Kopplungsteiles 52 die Versperrung zwischen der Verriegelungseinrichtung 9 und dem Schiebeteil 11 gelöst und das Schiebeteil 11 federunterstützt in Richtung Münzschlitz 7 bewegt, wo es an den gekrümmten Wandabschnitt 8 des Gehäuses 2 anschlägt. Dabei findet wieder die Verrastung zwischen den Schultern 21 des Schiebeteiles 11 und den Anschlägen 38 der Münzhalteteile 30 statt. Ebenso haben das Schiebeteil 11 und die Münzhalteteile 30 wieder jene Lage eingenommen, in der die Nocken 17 des Schiebeteiles 11 an den quer verlaufenden senkrechten Flächen 47 der Raumabschnitte 45 der Münzhalteteile 30 anliegen. Die Entfernung zwischen dem bogenförmigen Anschlag 20 des Schiebeteiles 11 und dem gekrümmten Wandabschnitt 8 des Gehäuses 2 ist so gewählt, dass beim federunterstützten Vorschnellen des Schiebeteiles 11 die Münze 51 durch das Schiebeteil 11 nur so weit in Richtung Münzschlitz 7 bewegt wird, dass die Münze 51 mit ihrem Durchmesser nicht über die Vorsprünge 35 der Münzhalteteile 30 nach außen reicht. Die Münze 51, die nur mit dem kleineren Teil ihrer Fläche nach außen durch den Münzschlitz 7 hinausragt, kann nun von Hand ergriffen und gegen die federunterstützte Wirkung der Münzhalteteile 30 ganz aus der Münzhaltevorrichtung 10 herausgezogen werden.

Claims (3)

  1. Pfandschloss (1) für einen mit gleichen Wagen stapelbaren Einkaufswagen, mit einer Verriegelungseinrichtung (9) zum Arretieren eines Kopplungsteiles (52) eines weiteren Transportwagens und mit einer Münzhalteeinrichtung (10) zur Aufnahme einer Münze (51) oder eines gleichwirkenden Münzersatzes, wobei das Kopplungsteil (52) des weiteren Transportwagens bei Einführen der Münze (51) gelöst und dafür die Münze (51) festgehalten wird und bei Einführen des Kopplungsteiles (52) die Münze (51) gelöst und dafür das Kopplungsteil (52) arretiert ist, wobei ferner ein sowohl mit der Verriegelungseinrichtung (9) als auch mit der Münzhalteeinrichtung (10) zusammenwirkendes, federbeaufschlagtes Schiebeteil (11) vorgesehen ist, das mit Hilfe der Münze (51) entgegen der Federwirkung verschiebbar und bei Einführen eines Kopplungsteiles (52) federunterstützt wieder entgegengesetzt bewegbar ist und wobei die Münzhalteeinrichtung (10) ein federbeaufschlagtes Münzhalteteil (20) aufweist, das aus einer Ausgangslage, in der die Münzhalteeinrichtung (10) bereit ist, eine Münze (51) aufzunehmen, in eine Endposition und wieder zurück bewegbar ist und dass das Münzhalteteil (30) bei gelöstem Kopplungsteil (52) mittels eines am Münzhalteteil (30) befindlichen Vorsprunges (35) zum Festhalten der Münze (51) bestimmt ist und wobei weiterhin ein weiteres Münzhalteteil (30) vorgesehen ist, dass die Münzhalteteile (30) sich spiegelbildlich gegenüberliegend und gleich wirkend angeordnet sind, wobei die Münzhalteteile (30) in ihrer Ausgangslage und in ihrer Endposition das Schiebeteil (11) arretiert halten und in einem Bereich zwischen der Ausgangslage und der Endposition bei eingeführter Münze (51) das Schiebeteil (11) freigeben und dass das Schiebeteil (11) bei Einführen eines Kopplungsteiles (52) nur soweit entgegengesetzt bewegbar ist, dass die Münze (51) durch das Schiebeteil (11) mit ihrem Durchmesser nicht über die Vorsprünge (35) der Münzhalteteile (30) hinaus nach außen bewegbar ist, dass das Schiebeteil (11) einen breiten Schaftabschnitt (18) aufweist, der zur Verriegelungseinrichtung (9) führt und einen schmalen Schaftabschnitt (19) besitzt, der in funktionalem Kontakt mit den Münzhalteteilen (30) steht, dass der schmale Schaftabschnitt (19) des Schiebeteiles (11) zu beiden Seiten eine Schulter (21) aufweist, dass jedes Münzhalteteil (30) mit einem Anschlag (38) ausgestattet ist und dass die Anschläge (38) mit den Schultern (21) dann verrastet sind, wenn sich keine Münze (51) in der Münzhalteeinrichtung (10) befindet, wobei jedes Münzhalteteil (30) eine Stufe (32) aufweist und jede Stufe (32) eine Auflagefläche für eine Münze (51) bildet, wobei das Schiebeteil (11) zwei Arme (16) aufweist, bei denen an den Enden jeweils ein nach oben gerichteter Nocken (17) angeformt ist, und wobei sich das Schiebeteil (11) nicht bewegen lässt, wenn sich die Münze (51) mit ihrem Durchmesser gerade auf Höhe der beiden Vorsprünge (35) befindet, wodurch die beiden Münzhalteteile (30) am weitesten nach außen bewegt sind, da sich in dieser Lage die Nocken (17) des Schiebeteiles (11) am Eck (50) eines jeden Münzhalteteiles (30) abstützen.
  2. Pfandschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Münzhalteteile (30) einen nach unten gerichteten Steg (43) aufweisen.
  3. Pfandschloss nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Münzhalteteile (30) eine senkrechte Fläche (47) und einen senkrechten Flächenabschnitt (49) aufweisen, wobei jede senkrechte Fläche (47) mit dem ihr angeordneten senkrechten Flächenabschnitt (49) einen rechten Winkel bildet.
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